Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Chef der Staatskanzlei Magdeburg, 29. Mai 2013

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1 Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Unterrichtung Chef der Staatskanzlei Magdeburg, 29. Mai 2013 Zweijahresbericht zur Lage des Jugendstrafvollzuges in Sachsen-Anhalt 2010/2011 gemäß 123 Jugendstrafvollzugsgesetz Sachsen-Anhalt - JStVollzG LSA Sehr geehrter Herr Präsident, als Anlage übersende ich gemäß 123 Jugendstrafvollzugsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - JstVollzG LSA den Zweijahresbericht zur Lage des Jugendstrafvollzuges in Sachsen-Anhalt 2010/2011 gemäß 123 Jugendstrafvollzugsgesetz Sachsen-Anhalt JstVollzG LSA des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Rainer Robra Staatsminister Verfügung des Präsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt: Die Unterrichtung des Landtages erfolgt gemäß 54 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtages (GO.LT). Gemäß 40 Abs. 2 GO.LT überweise ich die Unterrichtung zur Beratung an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung. Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am )

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3 Jugendstrafvollzug des Landes Sachsen-Anhalt Zweijahresbericht 2010/2011 gemäß 123 JStVollzG LSA 15. April

4 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung... 4 II. Entwicklung der Belegung im Jugendstrafvollzug des Landes Sachsen-Anhalt Vorbemerkung Belegungs- und Entlassungssituation... 5 III. Entwicklung in der Gefangenenstruktur nach Delikt, Alter, Haftzeiten, Ausländeranteil, Spätaussiedleranteil, Szenezugehörigkeit, Rauschmittelmissbrauch, soziale Rahmenbedingungen und Bildung Deliktstruktur Altersstruktur der Gefangenen Straflängen/Haftzeiten aus den Urteilen bei den Zugängen im jeweiligen Zeitraum Ausländer- und Spätaussiedleranteil Szenezugehörigkeit der Zugänge des jeweiligen Zeitraumes Rauschmittelmissbrauch (vor Inhaftierung) der Zugänge des jeweiligen Zeitraumes Soziale Rahmenbedingungen Schulische oder berufliche Bildung (vor der Inhaftierung) IV. Entwicklung der Lockerungs- und Urlaubsgewährung Ausgänge, Urlaub Anzahl der Gefangenen im offenen Vollzug im jeweiligen Zeitraum (Halbjahr/Jahr) Anzahl der Lockerungsmissbräuche (offener und geschlossener Vollzug) V. Vollzugsgestaltung und Behandlungsmaßnahmen Vorbemerkung Behandlungsmaßnahmen unter Beteiligung externer Partner Violence-prevention-network Soziales Training Nachbetreuungsprojekt MOVES Sozial- und psychotherapeutische Behandlung, Zielgruppe (Sexualstraftäter) Aufbau einer sozialtherapeutischen Abteilung in der JA Raßnitz Interne (eigene) Behandlungsmaßnahmen Suchtgefährdetenhilfe und beratung Schuldnerberatung Anti-Gewalt-Training nach dem Magdeburger Modell Psychosoziale Gesprächsgruppe Trainingsgruppe Gehirnjogging Behandlungsmaßnahme Junge Väter Stärkung der Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit durch Gestaltung einer Anstaltszeitung Freizeit- und Sportmaßnahmen Vorbemerkung Interne Betreuungs- und Freizeitmaßnahmen Sportmaßnahmen Gebärdensprachschulung Besuch VI. Entlassungsvorbereitung, Wiedereingliederungsmaßnahmen Auswertung Wiedereingliederungsstatistik

5 VII. Ausbildung/Beschäftigung der Gefangenen Schulische Maßnahmen Berufliche Bildungsmaßnahmen Arbeit VIII. Medizinische Betreuung der Gefangenen Entwicklungen in der Gesundheitsfürsorge IX. Seelsorge Maßnahmen Gottesdienste Kirchliche Höhepunkte Projekte im Geschlossenen Vollzug / Strafhaft Projektarbeit im Offenen Vollzug: 2010 und X. Sicherheit Vorbemerkung Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung Durchsuchungen, Absuchungen gem. 73 JStVollzG LSA Maßnahmen zur Feststellung des Suchtmittelmissbrauchs gem. 77 JStVollzG LSA Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen gem. 82 JStVollzG LSA Anordnung unmittelbarer Zwang gem. 85 JStVollzG LSA Außerordentliche Vorkommnisse in der Jugendanstalt Raßnitz Sanktionierung von Straftaten innerhalb des Jugendstrafvollzuges Disziplinarmaßnahmen, Anzahl, Art (entsprechend Katalog)...54 XI. Resozialisierung und Rückfallquoten XII. Personalentwicklung in der Jugendanstalt Raßnitz XIII. Aus- und Fortbildung der Bediensteten Entwicklung der Aus- und Fortbildung Anstaltsinterne Aus- und Fortbildung Externe Aus- und Fortbildung XIV. Schlussbemerkung

6 I. Einleitung Der zweite periodische Bericht zur Lage des Jugendstrafvollzuges in Sachsen-Anhalt gibt für die Jahre einen detaillierten Überblick u. a. über die Belegungsentwicklung in der Jugendanstalt Raßnitz, soziobiografische Daten der jungen Gefangenen, die Lockerungs- und Urlaubsentwicklung in der Anstalt sowie die durchgeführten Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden Aussagen zu den Bereichen Ausbildung und Beschäftigung, medizinische Versorgung, Sicherheit und Personalentwicklung getroffen. Mithin werden die im ersten periodischen Bericht erhobenen Daten systematisch fortgeschrieben. Wiederholungen zu inhaltlichen Aufgabenstellungen, Zielen und Organisationsformen lassen sich gleichwohl bei der Dokumentation des aktuellen Zahlenmaterials nicht gänzlich vermeiden. Der Vollzug der Jugendstrafe an weiblichen Gefangenen wurde aufgrund der Verwaltungsvereinbarung vom zwischen Sachsen-Anhalt und Sachen in der JVA Chemnitz realisiert. Soweit keine Änderungen eingetreten sind, wird aber an entsprechenden Stellen auf den vorangegangenen 2-Jahres-Bericht ( ) weitestgehend Bezug genommen. -- 4

7 II. Entwicklung der Belegung im Jugendstrafvollzug des Landes Sachsen-Anhalt 1. Vorbemerkung Seit dem Jahr 2005 ist die Belegung in der Jugendanstalt Raßnitz rückläufig. Auf Grund der zusätzlichen Vollstreckungszuständigkeit seit dem für alle jugendlichen und heranwachsenden männlichen Untersuchungsgefangenen im Land Sachsen-Anhalt gestaltete sich die durchschnittliche Belegung mit Gefangenen aber relativ konstant. Die Anstalt verfügt also nach wie vor über ausreichende Haftkapazitäten, um die erforderliche Binnendifferenzierung und den gesetzlichen Erziehungsauftrag vollumfänglich gewährleisten zu können. Darüber hinaus besteht Spielraum für interne Verlegungen (sog. Verlegungsreserve ). 2. Belegungs- und Entlassungssituation Die Belegung insgesamt ist mit einer Durchschnittsbelegung von 270 Gefangenen in der Strafhaft im Vergleich zum Vorjahresbericht weitgehend konstant geblieben. Auch bzgl. des Erst- und Regelvollzuges mit einer Durchschnittbelegung von 231 bzw. 38 gibt keine signifikanten Änderungen zum letzten Berichtszeitraum zu verzeichnen (vgl. Tabelle II/1 im Anhang). Die Bezeichnung Regelvollzug wird für diejenigen Gefangenen verwendet, welche sich bereits zum wiederholten Male im Strafvollzug befinden, im Unterschied zum Erstvollzug. Die Belegung der Untersuchungshaft (U-Haft) ist im Berichtszeitraum ebenfalls relativ konstant geblieben mit einer durchschnittlichen Belegung von 28 im Jahr 2010/2011 (vgl. Tabelle II/2 im Anhang) im Vergleich zur Durchschnittsbelegung im Jahr 2008/2009 von

8 Übersicht 1: Entwicklung der Belegung im Jugendvollzug U-Haft 9% Regelvollzug 13% Erstvollzug 78% Ähnlich gestaltet sich die Situation der Zugänge in Strafhaft und Untersuchungshaft. Auch hier sind keine signifikanten Änderungen zu eruieren. So lagen die Zugänge in der Strafhaft im letzten Berichtszeitraum bei 124 Gefangenen, wobei im aktuellen Berichtszeitraum 2010/2011 der durchschnittliche Zugang bei einer Höhe von 105 Gefangenen lag (vgl. Tabelle II/3 im Anhang). In der Untersuchungshaft sind zu vergleichen für 2008/2009 ein Zugang von durchschnittlich 78 zu der Zugangssituation 2010/2011 von durchschnittlich 63 (vgl. Tabelle II/4 und Übersicht II/2 im Anhang). Erfreulich zu berichten ist, dass sich der Anteil der jugendlichen Gefangenen, die anschließend in die Strafhaft übergangen sind, ebenfalls nicht erhöht hat (vgl. Tabelle II/6 im Anhang). Nahezu identisch sind die Unterbringungen nach der Untersuchungshaft im Maßregelvollzug gem. 63 und 64 StGB. In beiden Berichtszeiträumen beläuft sich diese Zahl auf ca. 4,5 Gefangenen im Durchschnitt (vgl. Tabelle II/7 im Anhang). Im Vergleich zum Vorjahresbericht kann auch bei den Entlassungen aus der Strafhaft festgestellt werden, dass die Gefangenen, die für eine vorzeitige Entlassung befähigt werden konnten, den nahezu gleichen Anteil einnahmen (ca. 41%; vgl. Tabelle II/5 im Anhang). -- 6

9 Übersicht 3: Entlassungen aus der U-Haft und der Strafhaft Entlassung Strafhaft nach 88/89 JGG Entlassung Strafhaft zum Strafende Entrlassung Strafhaft ach 57 StGB, 35 BtMG, Gnadenerweise zu Weihnachten u. sonstige Gründe Entlassung U-Haft Anzahl der sich anschließenden Unterbringung Maßregel aus Straf- oder U-Haft

10 III. Entwicklung in der Gefangenenstruktur nach Delikt, Alter, Haftzeiten, Ausländeranteil, Spätaussiedleranteil, Szenezugehörigkeit, Rauschmittelmissbrauch, soziale Rahmenbedingungen und Bildung 1. Deliktstruktur Im Berichtszeitraum ist bei tendenziell rückläufiger Gefangenenbelegung über den gesamten Betrachtungszeitraum ein annährend gleichbleibend hoher Anteil an Jugendstrafgefangenen mit Gewaltdelikten zu verzeichnen ist. Dieser Entwicklung wird in der Jugendanstalt mit einem umfangreichen Programm an Trainings- und Behandlungsmaßnahmen begegnet, welche im Folgenden unter Gliederungspunkt V. detailliert dargestellt sind. So liegt der Anteil der Gewaltdelikte in 2010 im Vergleich mit der Gesamtbelegung der Strafhaft bei ca. 56% (vgl. hierzu Tabelle II/1 mit Tabelle III/1 im Anhang sowie Übersichten III/3), was gegenüber dem letzten Berichtzeitraum konstant geblieben ist (Anteil der Gewaltstraftäter ca. 57%). Übersicht III/1: Deliktstruktur Strafhaft Sonstiges Delikte 19% Eigentumsdelikte 25% Gewaltdelikte 56% Ein vergleichbares Bild bietet die Unterteilung der Deliktstruktur bei den Gefangenen, die sich in der Untersuchungshaft befanden (siehe Übersicht III/2). Im Vergleich zum Vorjahresbericht, wo ein Anteil von ca. 58% bei den Gewaltdelikten zu verzeichnen war, liegt er im Zeitraum 2010/2011 bei 57%. -- 8

11 Übersicht III/2: Deliktstruktur U-Haft Sonstiges Delikte 19% Gewaltdelikte 57% Eigentumsdelikte 24% 2. Altersstruktur der Gefangenen Die Verteilung der Altersstruktur ist mit der des letzten Berichtszeitraums vergleichbar. Es wird deutlich, dass nach wie vor die Altersstufen der ab 18jähigen am stärksten vertreten ist. Die Gründe hierfür sind in den Bemühungen verschiedener Institutionen (Jugendämter, soziale Organisationen, Beratungsstellen) zuzuschreiben, die Inhaftierung bei Jugendlichen als das letzte Mittel der Wahl bei entsprechenden strafbaren Verhalten anzuwenden (vgl. Tabelle III/3 im Anhang). -- 9

12 Übersicht III/3 Altersstruktur im Vergleich 2008/2009 und 2010/ / / Jahren Jahren Jahren über 21 Jahren 2008/ / Diesen Vergleich zugrunde legend gestaltet sich auch die Übersicht über die Neuzugänge im Berichtszeitraum. Auch hier sind die Alterstufen im Jungerwachsenenbereich überrepräsentiert (vgl. Tabelle III/4 im Anhang). Übersicht III/4: Altersstruktur Neuzugänge Strafhaft über 21 Jahre 27% Jahre 1% Jahre 12% Jahre 13% Jahre 47% 3. Straflängen/Haftzeiten aus den Urteilen bei den Zugängen im jeweiligen Zeitraum 10 --

13 Wie aus Übersicht III/4 ersichtlich gibt es eine leichte Umverteilung der Haftlängen. Im aktuellen Berichtszeitraum 2010/2011 gibt es eine Tendenz zu kürzeren Haftzeiten. Eine veränderte Deliktstruktur liegt wie oben bereits erwähnt nicht vor, so dass auf eine veränderte Bestrafungsrichtung geschlossen werden kann. Ggf. liegen auch bei den zur Verurteilung gelangten Delikten nicht die Schwere zugrunde, wie im Zweijahreszeitraum 2008/2009. Die Gründe hierfür sind perspektivisch zu eruieren und zu erörtern (vgl. Tabelle III/5 im Anhang)

14 Übersicht III/5: Straflängen/Haftzeiten im Vergleich 2008/2009 und 2010/2011 Straflängen/Haftzeiten im Vergleich 2008/2009 und 2010/ / / bis 1 Jahr 1-2 Jahre 2-3 Jahre 3-5 Jahre 5-8 Jahre 8-10 Jahre 2008/ / Ausländer- und Spätaussiedleranteil Der Anteil von Ausländern und Spätaussiedlern im Berichtszeitraum 2010/2011 ist im Vergleich zum Vorjahresbericht gestiegen von ca. 19,84% auf 26,63% (vgl. Tabelle III/6 und Übersicht III/6 im Anhang)

15 Übersicht III/7: Ausländer- und Spätaussiedleranteil in % im Vergleich 2008/2009 und 2010/2011 Ausländer- und Spätaussiedleranteil in % im Vergleich 2008/2009 und 2010/ Ausländer % Spätaussiedler % / /2011 Ausländer % 13,9 16,1 Spätaussiedler % 5,94 10,53 5. Szenezugehörigkeit der Zugänge des jeweiligen Zeitraumes Im Vergleich beider Berichtszeiträume fällt auf (vgl. Tabelle III/7 im Anhang), dass die rechte Orientierung der Jugendlichen und Heranwachsenden deutlich zurückgegangen ist (von ehemals ca. 9% auf ca. 4%). Auch bei den links orientierten Inhaftierten zeigt sich dieses Bild, so waren im Zeitraum 2008/2009 ca. 3% der Insassen links orientiert, wohingegen im Zeitraum 2010/2011 nur noch ca. 1,7% entsprechend orientiert waren. 6. Rauschmittelmissbrauch (vor Inhaftierung) der Zugänge des jeweiligen Zeitraumes Es wird bei Betrachtung der Substanzmittelproblematik deutlich (vgl. Tabelle III/8 im Anhang), dass Drogen wie Heroin und Kokain nach wie vor das gravierendste Problem der jungen Gefangenen ist. Daneben spielt Alkohol eine gewichtige Rolle - einer Entwicklung, der man gerade wegen der Legalität der Beschaffungsmöglichkeiten auf verschiedenen Wegen begegnen muss. Sog. Partydrogen, wie LSD, EXTC, Speed können sich, wie die Übersicht zeigt auch zu einem Konsumproblem für die Jugendlichen erweisen. Die Abstinenz muss hier gefördert werden

16 Übersicht III/8: Substanzmittelgebrauch Alkohol, harte und weiche Drogen 10% kein Drogenkonsum 9% Alkohol 18% weiche Drogen 7% Alkohol und harte Drogen 15% Alkohol und weiche Drogen 12% weiche und harte Drogen 3% harte Drogen 26% 7. Soziale Rahmenbedingungen Im Folgenden sind die sozialen Rahmenbedingungen dargestellt, in denen die jugendlichen und heranwachsenden Gefangenen aufgewachsen sind (vgl. Tabelle III/9 im Anhang). Erkennbar wird, dass ein Großteil 74% - der Klientel keine Erfahrungen hat mit außerelterlicher Erziehung. Der Anteil an Gefangenen (26%), der in einer sog. Broken-Home-Situation aufgewachsen ist vor allem der Anteil der ehemaligen Straßenkinder, darf jedoch nicht vernachlässigt werden. Entsprechende Behandlungskonzepte finden hier Anwendung. Bzgl. der vergleichweise hohen Anzahl der Heimkinder im Jahr 2010 (65 gegenüber 13 im Jahr 2011) sind keine speziellen Gründe eruierbar. Hier handelt es sich um zufällige Gegebenheit

17 Übersicht III/9: Soziale Rahmenbedingungen: Heim- und Straßenkind Straßenkind 4% 3% Heimkind 19% keine Erfahrung mit Heimaufenthalten 74% Im Vergleich zum letzten Zweijahresbericht ist ein Rückgang zu verzeichnen bei den Insassen, die aus der sog. Broken-Home-Situation stammen zugunsten derer, die keinerlei Erfahrungen gemacht haben mit Heimaufenthalten, wie Übersicht III/10 darstellt. Übersicht III/10: Vergleich der Sozialen Rahmenbedingungen 2008/20096 und 2010/2011 Soziale Rahmenbedingungen in % im Vergleich 2008/2009 und 2010/ Heimkindern Heim- und Straßenkindern Straßenkinder keine Erfahrungen mit Heimaufenthalten 2008/ , , , , / , , , ,

18 8. Schulische oder berufliche Bildung (vor der Inhaftierung) Immer noch ein Großteil der inhaftierten Jugendlichen und Heranwachsenden verfügen nicht über einen qualifizierten Schul- oder Berufsabschluss /vgl. Tabelle III/10 im Anhang). Entsprechende Bildungsmaßnahmen werden deshalb hier vorgehalten (siehe auch Kapitel VII). Erschreckender erscheint zuzüglich die Tatsache, dass es in der heutigen Zeit, wo schulische Bildung jedem Kind zugänglich ist immer noch Analphabeten gibt. Auch wenn diese Zahl mit aktuell 5 deutlich unter dem Niveau des Berichtes liegt (15 Gefangene) und damit eher gering erscheint, ist die Tatsache ihrer Existenz per se ein Achtungszeichen (vgl. Übersicht III/11). Übersicht III/11: Bildungsstand ohne Schul- oder Berufsabschluss 70% Berufsabschluss 4% Schulabschluss 25% Analphabeten 1% 16 --

19 IV. Entwicklung der Lockerungs- und Urlaubsgewährung 1. Ausgänge, Urlaub Lockerungsmaßnahmen stehen den Gefangenen nicht nur per Gesetz zu, sie sind vor allem wichtiger Bestandteil der Behandlung und werden in diese auch integriert. Insofern sind Lockerungsmaßnahmen generell auch als Behandlungsangebote zu sehen. Die Anzahl der gewährten Urlaube ist im Vergleich zum vorangegangenen Bericht relativ konstant geblieben. Die Anzahl der Ausgänge aus dem offenen und dem geschlossenen Vollzug ist von 1275 im Berichtszeitraum 2008/2009 auf 1952 im aktuellen Berichtszeitraum gestiegen, was die Wichtigkeit dieser Behandlungsmaßnahme im Gesamtkontext der Resozialisierung deutlich macht, werden doch diese Formen der Konfrontationen als neue Übungsfelder für soziale Kompetenzen genutzt (vgl. auch Tabelle IV/1 und IV/2 im Anhang). Ausgänge wurden auch wie in den Jahren zuvor im Rahmen des MOVES-Projektes (zur Erläuterung siehe V. unter 2.3.) und anderer Wiedereingliederungsmaßnahmen in großem Umfang gewährt. 2. Anzahl der Gefangenen im offenen Vollzug im jeweiligen Zeitraum (Halbjahr/Jahr) Der offene Vollzug stellt eine erweiterte Form der Lockerungen dar und wird nur den Gefangenen zuteil, die entsprechend ihrer vollzuglichen Entwicklung verantwortungsvoll mit den zunehmenden Freiheitsgraden umgehen können. Der offene Vollzug wird in einem Gebäude vor der geschlossenen Anstalt umgesetzt, was gleichzeitig den geöffneten Charakter dieser Unterbringungs- und Behandlungsform darstellt. Die jungen und heranwachsenden Gefangenen übernehmen im offenen Vollzug einen deutlichen größeren Teil ihrer Tagesgestaltung, allerdings stets unter Anleitung, wenn diese notwendig wird oder eingefordert wird durch die Betroffenen. Im vergangenen Berichtszeitraum 2010/2011 konnten 108 Gefangene in den offenen Vollzug verlegt werden, was in etwa dem Bestand im offenen Vollzug im Berichtszeitraum 2008/2009 entspricht mit 99 Gefangenen im offenen Vollzug (vgl. Tabelle IV/3 im Anhang). 3. Anzahl der Lockerungsmissbräuche (offener und geschlossener Vollzug) Zu Lockerungsmissbräuchen kam es lediglich in 3 Fällen (Alkoholmissbrauch) (vgl. Tabelle IV/4 im Anhang), was einer Abnahme der Lockerungsmissbräuche im zurückliegenden Berichtszeitraum 2008/2009 um ca. 60% bedeutet. Es wird davon ausgegangen, dass dies u.a. auf eine adäquatere Vorbereitung von Lockerungen und der detaillierteren Auswahl von lockerungsgeeig

20 neten Gefangenen zuzuschreiben ist. Erneute Straftaten wurden während der Gewährung von Vollzugslockerungen überhaupt nicht begangen. Auch im aktuellen Berichtszeitraum kann die Jugendanstalt wieder auf eine geringe Missbrauchsstatistik von Lockerungsgewährungen verweisen, was nicht zu letzt mit der Vorbereitung und Einbindung der Lockerungsmaßnahmen in den Behandlungsprozess verbunden ist

21 V. Vollzugsgestaltung und Behandlungsmaßnahmen 1. Vorbemerkung Behandlungsmaßnahmen spielen im vom Erziehungsgedanken geprägten Jugendstrafvollzug eine zentrale Rolle. Es ist daher erfreulich, dass trotz angespannter Personalsituation nahezu alle Maßnahmen und Programme im Berichtszeitraum zwar zum Teil mit Einschränkungen (Suchtberatung, internes Anti-Gewalt-Training, Sport) aber dennoch fortgeführt werden konnten. Im Einzelnen wird auf die entsprechenden Ausführungen in den jeweiligen Abschnitten verwiesen. Die nachstehend aufgeführten wichtigen Behandlungsmaßnahmen externer Partner blieben von Einschränkungen gänzlich unberührt. 2. Behandlungsmaßnahmen unter Beteiligung externer Partner 2.1. Violence-prevention-network Im Berichtszeitraum haben externe Trainer des Violence Prevention Network e. V. in Zusammenarbeit mit dem Psychologischen Dienst der Jugendanstalt Raßnitz 2 Trainingskurse über einen Zeitraum von jeweils 5 Monaten für insgesamt 16 jugendliche Gewalttäter angeboten und durchgeführt. Hinsichtlich der unveränderten Inhalte der Trainingsmodule wird auf die Darstellung im 2-Jahresbericht Bezug genommen Soziales Training Dieses Projekt wird von den Studenten der Fachhochschule Merseburg unter der Leitung von Prof. Fischer durchgeführt. Zeiträume: April 2010 bis Juli 2010 Oktober 2010 bis Januar 2011 April 2011 bis Juli 2011 Teilnehmerzahl: pro Trainingskurs 3 bzw. 4 Gruppen mit je 6 Gefangenen 19 --

22 Im Zeitraum von Oktober 2009 bis Januar 2010 konnte auf Grund von Umstrukturierungen an der Fachhochschule Merseburg von den Studenten bzw. dem Fachbereich Sozialpädagogik kein Trainingskurs angeboten werden Nachbetreuungsprojekt MOVES Das Leitziel des Projekts Mit Offenen Vollzug zur Erwerbstätigkeit und Sozialintegration, welches am startete, ist die Vermeidung erneuter Inhaftierung und Vermeidung von Brüchen beim Übergang von der Haft in die Freiheit. Hierbei ist die Eingliederung junger Strafentlassener in Ausbildung, Arbeit oder Beschäftigung der Hauptbestandteil. Zur organisatorischen Beschreibung: Träger: Europäisches Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft ggmbh (im Folgenden: EBG) Regionales Kompetenzzentrum Halle (RKZ Halle) Nietlebener Straße Halle Laufzeit: Teilnehmerstatistik per potentielle TN: 143 Teilnehmer Phase 1: 111 Teilnehmer Phase 2: 98 Teilnehmer Phase 3: 92 Teilnehmer davon: - in Betreuung: 27 Teilnehmer - erfolgreiches Projektende: 46 Teilnehmer - Abbruch: 19 Teilnehmer - wieder in Haft: 6 Teilnehmer 6,52 % Phase 3 nach Regionalen Kompetenzzentren Sachsen-Anhalt Nord 9 Teilnehmer - in Betreuung: 4 Teilnehmer - erfolgreiches Projektende: 5 Teilnehmer - Abbruch: 0 Teilnehmer 20 --

23 - davon wieder in Haft: 0 Teilnehmer 0,00 % Harz - in Betreuung: 0 Teilnehmer - erfolgreiches Projektende: 9 Teilnehmer - Abbruch: 1 Teilnehmer - davon wieder in Haft: 0 Teilnehmer 0,00 % Sachsen-Anhalt Mitte - in Betreuung: 7 Teilnehmer - erfolgreiches Projektende: 10 Teilnehmer - Abbruch: 2 Teilnehmer - davon wieder in Haft: 2 Teilnehmer 10,53 % Halle - in Betreuung: 16 Teilnehmer - erfolgreiches Projektende: 22 Teilnehmer - Abbruch: 16 Teilnehmer - davon wieder in Haft: 4 Teilnehmer 7,41 % Dieses Projekt zeichnet sich durch hohe und erfüllbare Erfolgserwartungen aus, was die geringen erneuten Inhaftierungen (im Durchschnitt 4,8 %) der ehemaligen Teilnehmer bezeugen. Ein wesentlicher Erfolg ist dabei der durchgängige Kontakt zwischen Teilnehmer und Integrationsmanager. Auch zukünftig wird dieses Projekt weitergeführt werden, um den jugendlichen und heranwachsenden Gefangenen weiterhin diese außergewöhnliche Möglichkeit der Vorbereitung der Entlassung und der Nachbetreuung zu geben Sozial- und psychotherapeutische Behandlung, Zielgruppe (Sexualstraftäter) Jugendstrafgefangene mit gravierenden Persönlichkeitsstörungen erhalten eine Behandlung durch eine externe Psychotherapeutin. Oftmals wird bereits im Rahmen der zur Urteilsfindung erstellten psychiatrischen Gutachten auf eine notwendige Therapie hingewiesen

24 Es besteht eine ausgesprochen gute Zusammenarbeit des Psychologischen Dienstes der Jugendanstalt mit einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie aus Merseburg. Im Jahr 2010 wurden durch die externe Psychotherapeutin 3 junge Gefangene mit dringend behandlungsbedürftigen psychopathologischen Störungen therapiert. Im Jahr 2011 waren es 6 Gefangene, die einmal wöchentlich durch die externe Psychotherapeutin betreut wurden. Der Umfang der Therapiesitzungen beläuft sich jeweils insgesamt auf 25 bis zu 50 Stunden, die wöchentlich im Einzelsetting stattfinden. Die Behandlung junger Sexual- und Gewaltstraftäter wird künftig in der bis zum 1. Januar 2013 einzurichtenden sozialtherapeutischen Abteilung (JugendSothA) erfolgen Aufbau einer sozialtherapeutischen Abteilung in der JA Raßnitz Gemäß der 14, 115 und 125 Abs. 2 des JStVollzG LSA ist zum eine sozialtherapeutische Abteilung oder sozialtherapeutische Anstalt im Jugendstrafvollzug des Landes Sachsen-Anhalt eingerichtet worden. Im Folgenden wird der aktuelle Sachstand zu dieser sich im Aufbau befindenden Abteilung dargestellt. Bauliche Aspekte Seit März 2011 fanden im Hafthaus 6 der Jugendanstalt Raßnitz umfangreiche Umbaumaßnahmen statt, um die räumlichen Vorrausetzungen für den Betrieb einer JugendSothA zu schaffen. Da Hafträume zu Dienst- und Behandlungsräumen umgewidmet werden müssen, verringert sich die Haftplatzkapazität der Jugendanstalt insgesamt um 16 Plätze. Die Baumaßnahmen sind im August 2012 abgeschlossen worden. Personelle Aspekte Gemäß der Revidierten Empfehlungen des Arbeitskreises Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug e.v. (verfasst von Prof. Dr. Egg und veröffentlicht u.a. im FORUM STRAFVOLLZUG 3/2007, S ) ist bezüglich des Personals in einer Sozialtherapeutischen Anstalt oder Abteilung ein bestimmter Mindestschlüssel festgeschrieben

25 Bei 24 Therapieplätzen ergibt sich danach folgender Mindest-Personalbedarf für die zukünftige JugendSothA im Land Sachsen-Anhalt: 2 ½ Stellen des höheren Dienstes (Psychologischer Dienst) 2 ½ Stellen des gehobenen Dienstes (Sozialer Dienst) 8 Stellen des Allgemeinen Vollzugsdienstes In der Vergangenheit gab es innerhalb der Jugendanstalt Raßnitz diverse Bemühungen zur Personalrekrutierung. Folgende Stellen konnten bis zum jetzigen Zeitpunkt besetzt werden: 2 Stellen des Psychologischen Dienstes 1 Stelle des Sozialen Dienstes 4 Stellen des Allgemeinen Vollzugsdienstes Hierbei handelt es sich ausschließlich um Mitarbeiter der Jugendanstalt Raßnitz, die bis dato im Regelvollzug der Jugendanstalt tätig waren und dort künftig im Rahmen der zur Verfügung stehenden personalwirtschaftlichen Möglichkeiten ersetzt werden müssen. Folgende Stellen für die JugendSothA sind zum jetzigen Zeitpunkt damit vakant: ½ Stelle des Psychologischen Dienstes 1 ½ Stellen des Sozialen Dienstes 4 Stellen des Allgemeinen Vollzugsdienstes Mit dem bisher feststehenden Personalbestand von 7 Mitarbeitern ist die gesetzlich verankerte Eröffnung der JugendSothA zum im begrenzten Umfang möglich gewesen. So wurde ab November 2012 eine Wohngruppe mit 13 jugendlichen Strafgefangenen eröffnet. Für die Eröffnung einer weiteren Wohngruppe bedarf es einer weiteren personellen Verstärkung. Hierbei sind die noch vorliegenden Bewerbungen aus anderen Anstalten des Landes zu berücksichtigen, zumal im Rahmen des Fortschreitens der Justizvollzugsstrukturreform LSA entsprechende Versetzungen nach Raßnitz möglich erscheinen. Konzeptionelle Aspekte Perspektivisch werden in der geplanten JugendSothA 24 Jugendliche und Heranwachsende mit unterschiedlichsten sozialen und psychischen Defiziten, u.a. in den Bereichen Konfliktbewältigung, Affektwahrnehmung und Affektausdruck sowie Emotionsregulation, untergebracht 23 --

26 sein. Aufgrund dieser vielfältigen Problemlagen ist ein multifaktorieller Behandlungsansatz notwendig. Nur so kann eine effektive und nachhaltige Veränderung in den genannten Bereichen erzielt und somit das Risiko einer erneuten Straffälligkeit reduziert werden. Die Konzeptentwicklung wird im Kontext der laufenden Behandlung neuesten wissenschaftlichen Kenntnissen in Behandlung und Betreuung angepasst und fortgeschrieben. Folgende Eckpunkte bezüglich der Behandlungsmaßnahmen sind im Konzept konkretisiert: therapeutische Gruppenmaßnahmen (kognitiv-behaviorale Behandlungsprogramme, wie Anti-Gewalt-Training (AGT), Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter (BPS), Reasoning & Rehabilitation (R&R)) Systemische Therapie/Beratung (Einzel- und Familiensetting) psychotherapeutische Einzelgespräche (über approbierte Psychotherapeuten) Suchtberatung Entspannungsverfahren (Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation) sportpädagogische Maßnahmen tiergestützte Therapie (Hundetherapie) Milieutherapie Diese Maßnahmen sind über die Mitarbeiter der JugendSothA leistbar. Allerdings bedarf es hierfür entsprechender Schulungen und spezifischer Zusatzausbildungen, damit die notwendigen Fachkompetenzen erworben werden bzw. aufrecht erhalten werden können. Hierfür ist (weiterhin) die finanzielle und arbeitszeitliche Unterstützung des Dienstherrn notwendig und bereits teilweise gegeben. Nach fachlicher Einschätzung decken die oben genannten Behandlungsmaßnahmen allerdings nicht alle für die spezifische Klientel relevanten Interventionen ab. Es ist deshalb notwendig, externe Fachkräfte in die Behandlung der Jugendstrafgefangenen einzubinden. Die Arbeitsgruppe erachtet hier folgende Maßnahmen als sinnvoll und erforderlich: a)theaterpädagogische Projekt: mit dem Ziel der Selbstwertstärkung und Förderung der persönlichen Entwicklung; die spezifische Herangehensweise ermöglicht das spielerische Erkennen und Überschreiten der eigenen Grenzen sowie die Entwicklung von möglichen Handlungsalternativen im Schonraum Theater; diese spezifische Art der Theaterarbeit wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach in der Jugendanstalt Raßnitz mit Erfolg durchgeführt 24 --

27 b)yoga: mit dem Ziel, die selbstregulativen Fähigkeiten der Jugendlichen und Heranwachsenden zu stärken und ihnen das Erlernen adäquater Stressbewältigungsmechanismen zu ermöglichen. c)kunsttherapie: mit dem Ziel, den Jugendlichen und Heranwachsenden eine Möglichkeit zu eröffnen, psychische Prozesse zum Ausdruck zu bringen und zu bearbeiten, die dem bewussten Erleben nicht ohne weiteres zugänglich sind; zudem bietet diese Form der Therapie gerade den Jugendstrafgefangenen, die nur über eingeschränkte verbale Fähigkeiten verfügen, eine Chance zur Mitteilung und Reflexion des eigenen psychischen Befindens Neben diesen unmittelbar an die Jugendstrafgefangenen gerichteten Maßnahmen ist die Einbindung weiterer externer Kräfte notwendig, um den therapeutischen Auftrag angemessen erfüllen zu können. Gemäß der Revidierten Empfehlungen des Arbeitskreises Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug e.v. werden sozialtherapeutischen Einrichtungen Mittel für eine externe Supervision der Mitarbeiterteams, in der Regel durch entsprechend zertifizierte psychologische oder ärztliche Psychotherapeuten, zugewiesen (FORUM Strafvollzug 3/2007, S. 102). Eine regelmäßige Supervision ist erforderlich, um sowohl die Qualität der therapeutischen Arbeit als auch die mittel- und langfristige Gesundheit aller Mitarbeiter der JugenSothA zu gewährleisten. Die zuvor dargestellten Maßnahmen werden sukzessive im Rahmen der im Haushaltsaufstellungsverfahren beantragten und mit den Haushaltsgesetzen freigegebenen Mitteln in den jeweiligen Haushaltsjahren initiiert. Die bisher veranschlagten finanziellen Mittel im Haushaltsjahr 2012 für den Um- u. Ausbau sowie Ausstattung der Sozialtherapeutische Abteilung betrugen: 1. Abgerechnete Bauleistungen für den Um- u. Ausbau ( bez. durch LBBau, NL-Süd ) = ,00 2. Ausgaben zur Ausstattung der Räume ( bez. durch JAR- aus EP 11 Kap ) = ,00 Gesamt = ,

28 Ausblick: Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der erläuterten fachspezifischen Ausbildungen der zukünftigen JugendSothA-Mitarbeiter und der Tatsache, dass zum jetzigen Zeitpunkt etwa die Hälfte des zukünftigen JugendSothA-Teams feststeht, ist eine partielle Eröffnung der JugendSothA im 4. Quartal 2012 realisierbar gewesen. 3. Interne (eigene) Behandlungsmaßnahmen 3.1. Suchtgefährdetenhilfe und beratung Das Konzept der Suchtberatung der Jugendanstalt Raßnitz hat nach wie vor seine Gültigkeit und wird in der Praxis mit gewissen Einschränkungen, die in der angespannten personellen Situation der Anstalt begründet liegen, umgesetzt. Das Angebot der anstaltsinternen Suchtberatung erstreckt sich u. a. wie bisher auf Beratungsgespräche in Form von Einzel- und Gruppenmaßnahmen, Vermittlung und Kontaktaufbau zu Therapieeinrichtungen, Hilfestellung bei der Beantragung von Langzeitentwöhnungsbehandlungen und Vermittlung zu ambulanten Beratungsstellen nach der Haft. In der Jugendanstalt Raßnitz waren in dem zu beschreibenden Zeitraum 6 ausgebildete Suchtkrankenhelfer (Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes) und eine Suchtbeauftragte (Dipl. Sozialpädagogin) mit der anstaltsinternen Suchtarbeit betraut und führten in ihren zuständigen Vollzugsabteilungen Einzel- und Gruppengespräche durch. Im Bereich der Untersuchungshaft werden ausschließlich Einzelgespräche mit präventivem, informellem und nach außen vermittelndem Charakter geführt. Im Berichtszeitraum des Jahres 2010 konnten meist monatlich noch 4 Suchtberatungstage pro Vollzugsabteilung eingerichtet werden. Im Jahr 2011 war es auf Grund der angespannten Personalsituation und der Langzeiterkrankung von zwei Suchtkrankenhelfern leider überhaupt nicht mehr möglich, diesen Standard beizubehalten. Zeitweise kam es dadurch zu Beratungsunterbrechungen von bis zu acht Wochen. In der Regel konnten durchschnittlich im Jahr 2011 monatlich nur noch 1 bis 2 Suchtberatungstage pro Vollzugsabteilung durchgeführt werden, was nicht dem Bedarf entsprach

29 Im Jahr 2010 wurden 119 junge Gefangene durch die anstaltsinterne Suchtberatung betreut. Hierbei konnten die Anliegen aller Antragsteller abgedeckt werden Im Jahr 2011 wurden 76 Gefangene betreut. Aus den o.g. Gründen konnte den Anliegen der Antragsteller erst nach sehr langer Wartezeit entsprochen werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Suchtarbeit der Jugendanstalt Raßnitz im Vergleich Berichtszeitraum 2010/ 2011 gegenüber 2008/2009 aufgrund der schwierigen personellen Situation an Kontinuität und Effektivität abgenommen hat. Lediglich die Verlagerung des Schwerpunktes auf die Durchführung von Suchtgruppen, die aber auch nicht in den erforderlichen Intervallen stattfanden, konnte dem Beratungsbedarf gerade noch gerecht werden Schuldnerberatung Die Schuldnerberatung in der Jugendanstalt erfolgt wie bisher hauptsächlich durch einen Mitarbeiter des Sozialen Dienstes. Unproblematische Fälle werden im Einzelfall auch durch den Sozialen Dienst der entsprechenden Vollzugsabteilung bearbeitet. Erhebungen im Rahmen der Schuldnerberatung: Im Berichtszeitraum (als Stichtag wurde jeweils der des jeweiligen Jahres gewählt) Januar 2010 Dezember 2011 wurden insgesamt 614 Schuldnerberatungsgespräche durchgeführt, davon waren 170 Erstanträge zu verzeichnen. Im gleichen Zeitraum wurden insgesamt 195 (ca. 31%) Betreuungen beendet. Gründe für die Beendigung der Betreuung waren hauptsächlich Entlassung oder Verlegung in eine andere JVA/ stationäre Einrichtung (164 Fälle bzw. 26%), lediglich in 25 Fällen (entspricht ca. 4,1%) waren alle offenen Forderungen reguliert, in 2 Fällen wurde die Betreuung durch die Schuldner abgebrochen und die Unterlagen zurück gefordert. In 2 Fällen erfolgte die Beendigung durch die Einleitung eines privaten Insolvenzverfahrens mit Übernahme durch den jeweiligen Treuhänder (vgl. hierzu Tabelle V/1 im Anhang). Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Schuldnerberatung einen wichtigen Teil der Reintegration der jungen Gefangenen darstellt. Bemerkenswert ist die Anzahl von 2 durch die Schuldner abgebrochenen Beratungssituationen, die davon zeugen, dass die jungen Schuldner sich in der überwiegenden Zahl der Fälle ihrer Verantwortung bewusst ist und sich einer Schuldenregulierung stellt, wenngleich auch durch eine weitergehende Betreuung in anderen Institutionen. Die Schuldenarten (vgl. Tabelle V/2 im Anhang) beziehen sich zu einem Prozentsatz von ca. 24% in erster Linie auf Schulden, die durch Handyverträge verursacht wurden. Das war bereits 27 --

30 im Berichtszeitraum 2008/2009 am stärksten betroffene Thematik bei der Schuldenentstehung. Hier wird auch die Form des Umganges mit Verträgen sichtbar, welches den Jugendlichen und Heranwachsenden sicher nicht adäquat vermittelt wurde. Das lässt wiederum auf die notwendige Behandlungsrichtung schließen. Ein zweiter Schwerpunkt stellen mit 13 bzw. 14% Schulden dar, die durch nicht gezahlte Mieten oder Stromrechnungen bzw. durch Schulden gegenüber Verkehrsbetrieben dar, sicher nicht zu letzt durch entsprechende Vergehen wie Schwarzfahren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei der Aufzählung von Forderungen der Deutschen Bahn (DB) diese nur einfach gezählt wurden, auch wenn bei Kontaktgesprächen mehrere Forderungen der DB vorgelegt wurden. Erfreulich niedrige Schulden entstehen zum einen durch das Zahlen von Schmerzensgeld (ca. 2%), die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt (0,1%) und Unterhaltsforderungen (ca. 0,7%) dar. Die unter sonstiges sind nichtspezifische Forderungen wie z.b. Zeitschriftenabos, Kosten von Internet- bzw. Downloadportalen, Videotheken, Forderungen von Versicherungen oder der GEZ erfasst. Die Anzahl der Gläubiger, bei denen Forderungen gegen Gefangene bestanden, sind aus Tabelle V/3 im Anhang ersichtlich. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich die Anzahl der Gläubiger im Verlauf der Betreuung meist erhöht. Bedingt z.b. durch polizeiliche Ummeldungen und Einwohnermeldeamtsanfragen der Gläubiger im Laufe der Betreuung nimmt die Anzahl der Gläubiger kontinuierlich zu. Regelmäßig wiederkehrende Forderungen z.b. von Verkehrsbetrieben oder der Deutschen Bahn werden wieder nur als ein Gläubiger gezählt. Die Schuldenhöhen (vgl. Tabelle V/4) liegt bei 71,2 % der jungen Schuldner zwischen 500 und Wenige (ca. 11,5%) haben Schulden über , was die Dramatik dieser Problematik besonders hervorhebt. Während im Berichtszeitraum 2008/2009 eine durchschnittliche Schulenhöhe von ca. 770 vorlag, steigerte sich diese Summe für den Berichtszeitraum auf ca. 821 pro Schuldner. Auch hier ist wieder zu beachten, dass die Höhe der Schulden im Laufe der Beratungsgespräche bedingt durch neue Gläubiger kontinuierlich ansteigt. Die Regulierung erfolgte zum Teil durch Zahlungen, bei denen die jungen Schuldner unterstützt wurden. Grundsätzlich ist vielen Gefangenen im Ansatz die Möglichkeit eines privaten Verbraucherinsolvenzverfahrens zur Schuldenbereinigung bekannt und wird als schnelles und einfaches Mittel zur Finanzsanierung angesehen. Allerdings werden ihnen erst nach ausführlicher Beratung der volle Umfang der erforderlichen Mitarbeitsbereitschaft, der Einsatz aller vorhandenen Mittel und die Grenzen des Insolvenzverfahrens bewusst. Oftmals ist dann ein deutliches Absinken des Interesses an einem Verbraucherinsolvenzverfahren erkennbar. Hierzu muss angemerkt werden, dass die Schuldnerberatung der Jugendanstalt keine anerkannte Insolvenzberatungsstelle im Sinne des Landesausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung ist. Bedingt durch die hier beschriebenen Umstände ist die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens aus der Haft heraus kaum möglich

31 3.3. Anti-Gewalt-Training nach dem Magdeburger Modell Das Anti-Gewalt-Training Magdeburg ist ein deliktbezogenes Training, das darauf abzielt, bei den Straftätern eine verhaltensändernde Einstellung zu bewirken. Rassistisch bzw. ideologisch motivierte Straftaten stellen bei diesem AGT nicht das Auswahlkriterium dar. Hauptziel ist es, neue Gewaltstraftaten zu verhindern und einen Ansatz zur Bewusstseinsveränderungen zu erwirken. Die Teilnehmer erlernen neue, sozialadäquate Handlungsalternativen, sich selbst und ihre Wechselwirkung auf die Umwelt neu zu erfahren und einen neuen Blickwinkel auf ihre Gewalttaten, nämlich aus der Sicht der Opfer, zu erleben. Trainiert werden ferner aktives Zuhören ebenso wie bewusstes Beobachten des eigenen Handelns und die Reaktionen des (sozialen) Umfeldes. Bei den Teilnehmern handelt es sich um junge Straftäter, welche in ihrer Biographie bereits verschiedene Maßnahmen, Angebote und auch Sanktionen erfahren haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Erst- oder Regelvollzügler handelt. Der Strafrest nach Beendigung des Trainings soll nicht länger als 6-12 Monate, maximal 1,5 Jahre betragen. Eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme sind ausreichende Deutschkenntnisse. Eine latente oder offensichtliche Suchtproblematik muss vor dem Training durch geeignete Maßnahmen behandelt worden sein. Das AGT ist in folgende Module/Phasen unterteilt: Kosten-Nutzen-Analyse, Körpersprachetraining, Kommunikationstraining, Deeskalationstraining, deliktbezogene Anamnese, Tatkonfrontation und Empathietraining. Da die einzelnen Phasen ineinander übergreifend und aufeinander aufbauend sind, ist ein Quereinstieg nicht möglich bzw. ist eine regelmäßige Anwesenheit der Teilnehmer ohne Ausnahme zwingend erforderlich. Infolge von Personalmangel, z.b. durch die Dauerkrankheit einer ausgebildeten Trainerin und Umstrukturierungen innerhalb der Jugendanstalt konnte im Berichtszeitraum nur ein Training realisiert werden. Dieses wurde im Zeitraum von März 2010 bis Dezember 2010 durchgeführt. 4 Teilnehmer schlossen das AGT ab, 1 Teilnehmer wurde vorzeitig aus der Haft entlassen, 1 Teilnehmer verließ das Training freiwillig und 2 Teilnehmer mussten auf Grund von Regelverstößen durch die Trainer ausgeschlossen werden

32 3.4. Psychosoziale Gesprächsgruppe Die inhaltliche Gestaltung dieser Gruppenmaßnahme hat sich in den letzten Jahren bewährt und wurde deshalb gegenüber dem letzten Berichtszeitraum beibehalten. Daher wird konzeptionell auf den Bericht zur Lage des Jugendvollzuges verwiesen. In den Jahren 2010 und 2011 wurde die benannte Gruppe weiterhin regelmäßig einmal monatlich durch eine Psychologin und eine Sozialpädagogin geleitet. Durchschnittlich nahmen 6 Gefangene an der Gesprächsgruppe teil Trainingsgruppe Gehirnjogging Der Trainingskurs konnte auch in den Jahren 2010 und 2011 mindestens 2 Mal monatlich durchgeführt werden. Durchschnittlich nahmen 6 Gefangene daran teil Behandlungsmaßnahme Junge Väter Die Behandlungsmaßnahme Junge Väter wird in unveränderter Weise gegenüber dem letzten Berichtszeitraum vom Psychologischen und Sozialen Dienst der Jugendanstalt Raßnitz geplant und durchgeführt. Maßnahmetermine und Teilnehmer: Besuchstermine zu je 1 Stunde, pro Besuch 1 bis 3 Gefangene mit ihren Kindern und Partnern Besuchstermine zu je 1 Stunde; pro Besuch 1 bis 3 Gefangene mit ihren Kindern und Partnern 30 --

33 3.7. Stärkung der Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit durch Gestaltung einer Anstaltszeitung In den Jahren 2010 und 2011 konnte das Projekt der Gestaltung einer Anstaltszeitung weiterhin kontinuierlich angeboten werden. 1 bis 2 Mal monatlich fanden Redaktionssitzungen statt, in denen die Themen besprochen und spezielle Arbeitsaufträge an die Redaktionsmitglieder vergeben wurden. Zusätzlich arbeitete 1 Redaktionsmitglied regelmäßig selbstständig am Computer, um die Zeitung zu gestalten. Durchschnittlich arbeiteten 4 Redaktionsmitglieder an der Zeitung mit. 4. Freizeit- und Sportmaßnahmen 4.1. Vorbemerkung Durch eine Vielzahl von angeleiteten Freizeitmaßnahmen werden Spannungen abgebaut und erwünschtes Sozialverhalten in gemeinschaftlichen Aktivitäten gefördert. Ziel ist es, die jungen Gefangenen zu einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung hinzuführen und so ein Abgleiten in alte (delinquente) Verhaltensmuster zu vermeiden Interne Betreuungs- und Freizeitmaßnahmen In der Jugendanstalt wurden im Berichtszeitraum folgende Gruppenmaßnahmen angeboten: Modellbau Kreativzirkel Koch- und Backzirkel/Hauswirtschaft Aquarienzirkel AG junge Gärtner /Botanik AG Terraristik Modelleisenbahnzirkel Die oben aufgeführten Freizeitzirkel fanden ein- bis zwei Mal monatlich statt, durchschnittliche Teilnehmerzahl: 6 bis 8 Gefangene pro Vollzugsabteilung und Wohngruppe

34 4.3. Sportmaßnahmen Die Organisation und Durchführung der sportlichen Maßnahmen, in Zusammenarbeit mit den Sportübungsleitern, obliegt einem hauptamtlichen Sportverantwortlichen. Dieser arbeitet im Wechsel im Früh- und Spätdienst. Maßnahmen: Trainingsgruppen (feste Termine, bestimmter Teilnehmerkreis) Unter Anleitung und auf Antragstellung, mit Warteliste: Fußball: Gefangene 1 x wöchentlich 2 Stunden Freizeitsport (wechselnder Teilnehmerkreis) Hier erhält jeder junge Gefangene die Möglichkeit, ohne Antragstellung am sportlichen Leben der Anstalt teilzunehmen. Inhalt sind alle Elemente des Breitensports wie Badminton, Softtennis, Volleyball, Fußball, Basketball, Unihoc, Tischtennis bis hin zu kleinen Spielen, leichtathletischen Übungen, Dehnung und Rückenschule. Die Teilnehmeranzahl dieser Gruppen ist auf 20 Gefangene beschränkt. Die Trainingsgeräte stehen den Teilnehmern zur individuellen Nutzung unter Aufsicht der Sportübungsleiter /Sportkoordinatoren zu Verfügung. Die Nutzung der Sportanlagen erfolgt in Anbindung an die jeweiligen Vollzugsabteilungen. Teilnehmerzahl: - pro Vollzugsabteilung Gefangene in der Halle (Wintermonate) - pro Vollzugsabteilung Gefangene (Sommermonate) Sportliche Höhepunkte: Fußballturnier in Raßnitz mit 42 Gefangenen Landesoffenes Hallenfußballturnier mit 46 Gefangenen Kleinfeldturnier in der JVA Burg mit 6 Gefangenen Schnupperstunde Inlineskating mit 10 Gefangenen Fußballturnier gegen den Krebs mit 14 Gefangenen und 4 Mannschaften von außerhalb Fußballturnier in Volkstedt mit 6 Gefangenen 32 --

35 Schnupperstunde Inlineskating mit 10 Gefangenen Fußballvergleich gegen HSC mit 12 Gefangenen Fußballturnier in Raßnitz mit 42 Gefangenen Landesoffenes Hallenfußballturnier mit 62 Gefangenen Kleinfeldturnier in der JVA Burg mit 6 Gefangenen Fußballturnier des FSV Raßnitz e.v. mit 8 Gefangnen des FGH bis Kleinfeldturnier der JA Raßnitz mit 60 Gefangenen Den gesetzlichen Vorgaben ( 46 JStVollzG LSA) entsprechend, müssten jedem Gefangenen mindestens 2 Stunden Sport pro Woche ermöglicht werden. Diesem Anspruch kann in der Jugendanstalt Raßnitz aus personellen Gründen allerdings leider nicht mehr immer vollumfänglich Rechnung getragen werden. Wünschenswert wäre der Einsatz von 2 weiteren hauptamtlichen zentralen Sportbeauftragten, um den Bedarf an sportlicher Betätigung für jeden Gefangenen sicherstellen zu können. Zu diesem Zweck wird eine entsprechende Personalverschiebung aus anderen Vollzugseinrichtungen des Landes zu Gunsten der Jugendanstalt Raßnitz geprüft Gebärdensprachschulung Im Berichtszeitraum wurde ein Jugendstrafgefangener 1x im Monat für ca. 90 Minuten von einer externen Diplom- Sozialpädagogin mit Gebärdensprachkompetenz betreut. Das Hauptaugenmerk lag beim Erlernen, Festigen und Weiterentwickeln der Gebärdensprache sowie der Klärung vollzuglicher Probleme und Fragen, gemeinsam mit dem Vollzugspersonal. Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass der junge Gefangene erst im Alter von 15 Jahren begann, die Gebärdensprache zu erlernen. 5. Besuch Der Besuch findet entsprechend der Regelungen und gesetzlichen Vorgaben statt. Einen Gesamtüberblick über die Besuchsdurchführung bieten Tabelle V/1 und V/2 sowie die Übersichten V/1 und V/2 im Anhang. Die Anzahl der Besuchsdurchführungen für den Berichtszeitraum 2008/2009 ist vergleichbar mit der des Berichtszeitraumes 2010/2011. Die durch das Jugendstrafvollzugsgesetz LSA vorgegebenen Besuchsmöglichkeiten von mindestens 4 Stunden pro Monat wurden im Berichtszeitraum vollumfänglich erfüllt. Nach wie vor stellt damit die Besuch

36 durchführung eine wichtige Maßnahme im Zusammenhang mit der Erhaltung oder Festigung oder gar des neuen Aufbaus von sozialen Bindungen dar. In der Jugendanstalt Raßnitz sind insgesamt 5 Bedienstete zur Besuchsdurchführung eingesetzt. Die Besuche am Wochenende bleiben in der Regel Angehörigen im Sinne des Jugendstrafvollzugsgesetztes LSA vorbehalten. Dem Gefangenen nahestehende Personen können im Einzelfall Angehörigen gleichgestellt werden. Den Wünschen der Angehörigen im Hinblick auf die Besuchzeiten konnte ohne jede Einschränkung entsprochen werden. Kontakte von Gefangenen zu ihren Kindern und Kontakte minderjähriger Gefangener zu den Eltern wurden besonders gefördert (deren Besuchszeiten wurden nicht angerechnet). Die großzügig gestalteten Besuchsmöglichkeiten tragen wesentlich zu einem entspannten Klima in der Anstalt bei, festigen die familiären Bindungen und sind einer positiven Persönlichkeitsentwicklung der Jugendstrafgefangenen insgesamt förderlich

37 VI. Entlassungsvorbereitung, Wiedereingliederungsmaßnahmen 1. Auswertung Der Schwerpunkt der Arbeit des Sozialen Dienstes liegt in der Vorbereitung der Wiedereingliederung der jungen Gefangenen in die Gesellschaft. Die Hilfen zielen darauf ab, die individuellen Stärken der jungen Gefangenen zu fördern und ihre Lebenslagen nach der Haft nachhaltig zu verbessern. Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es eines gut funktionierenden und weit ausgebauten Netzwerks an externen Trägern, Partnern und Institutionen im gesamten Land Sachsen- Anhalt, da die Jugendanstalt Raßnitz die einzige Haftanstalt im Land ist, in der Jugendstrafe an jungen Männern vollstreckt wird. Die jungen Gefangenen kehren folglich nach ihrer Entlassung in das gesamte Bundesland zurück. Des Weiteren ist bei den Wiedereingliederungsmaßnahmen zu berücksichtigen, dass die Mehrheit der Gefangenenklientel komplexe Problematiken aufweist, u a. sind dies: - keine ausreichenden Schulabschlüsse - Defizite im Sozialverhalten und fehlende Selbstorganisation - mangelnde Kommunikationsfähigkeiten und geringe Frustrationstoleranzen - ein zumeist problematisches persönliches Umfeld - Suchtprobleme Diese Ausgangsbedingungen erschweren oftmals eine reibungslose Reintegration in die Gesellschaft. Berührungsängste mit Ämtern und Behörden kommen erschwerend hinzu. Um diese Hürden zu überwinden, besteht über den Sozialen Dienst der Jugendanstalt Raßnitz nach wie vor ein stabiles und gut funktionierendes regionales Netzwerk mit vielen Akteuren im gesamten Land. Hinsichtlich der Netzwerkpartner wird auf die detaillierte Auflistung im vorangegangenen 2- Jahresbericht Bezug genommen. Der Sozialen Dienst unterhält dazu weiterhin umfängliche Kontakte, um für die Mehrzahl der zu entlassenden Gefangenen bereits im Vorfeld ein Auffangnetz für die Zeit nach der Haft zu schaffen, welches ihnen ermöglicht, einen festen Wohnsitz zu erhalten, bereits während der Haft Kontakt zu den Agenturen für Arbeit oder den zuständigen ARGEN zu knüpfen und weitere professionelle Ansprechpartner (Strafffälligenhilfeverbände oder Suchtberatungsstellen) zu erhalten

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