Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 1. Qualifikationen / Berufserfahrung. seit 2001 Projektleiter bei BPK

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1 Das Experten-Forum. Brandschutz im Trockenbau. Herausforderungen und Lösungen bei der Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 1 Qualifikationen / Berufserfahrung Studium Sicherheitstechnik, Schwerpunkt Brand- und Explosionsschutz seit 2001 Projektleiter bei BPK seit 2002 Dozent für Brandschutz seit 2006 Fachbuchautor seit 2010 Niederlassungsleiter BPK Berlin /2016 Prokurist BPK Berlin seit 03/2016 unabhängiger Brandschutzconsultant Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 2 1

2 Qualifikationen / Berufserfahrung Main Tower, Frankfurt a. M. Landesvertretung NRW, Berlin Umspannwerk Mainova, Frankfurt a. M. Sanierung Paulskirche, Frankfurt a. M. Main Forum, Frankfurt a. M. Modernisierung Trianon, Frankfurt a. M. Berliner Schloss - Humboldt-Forum, Berlin Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 3 Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an: info@kaiser-brandschutzseminare.de Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 4 2

3 Rechtliche Grundlagen Inhaltsübersicht Muster-Leitungsanlagen Richtlinie 2005 Brandverhalten von Abschottungen Typische Stolperstellen bei Abschottungen im Trockenbau Lösungsansätze Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 5 Rechtliche Grundlagen Musterbauordnung (Fassung November 2002*) Verordnungen / Richtlinien für Bauten besonderer Art oder Nutzung Muster-Garagenverordnung (MGarVO) Stand 05/2008 Muster Hochhausrichtlinie (MHHR) Stand 04/2008 Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) Stand 07/2014 Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) Stand 07/2014 Muster-Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen u. a. Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Quelle: * zuletzt geändert durch Beschluß der Bauministerkonferenz vom Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 6 3

4 Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 7 Quelle: Muster-Bauordnung/Sonderbauvorschriften Internetlink: Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 8 4

5 Einzelforderungen der MBO (exemplarisch) Brandverhalten von Baustoffen und Bauprodukten Größe, Lage und Schutz der Brandabschnitte bzw. brandschutztechnisch klassifizierter Räume Lage und Gestaltung der Flucht-und Rettungswege Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Lüftungsanlagen Anforderungen an die am Bau Beteiligten Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 9 Einzelforderungen der MBO (exemplarisch) Brandverhalten von Baustoffen und Bauprodukten Größe, Lage und Schutz der Brandabschnitte bzw. brandschutztechnisch klassifizierter Räume Lage und Gestaltung der Flucht-und Rettungswege Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Lüftungsanlagen Anforderungen an die am Bau Beteiligten Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

6 Einzelforderungen der MBO 2016 (exemplarisch) 40 Leitungsanlagen, Installationsschächte und kanäle (1) Leitungen dürfen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind; dies gilt nicht für Decken 1. in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, 2. innerhalb von Wohnungen, 3. innerhalb derselben Nutzungseinheit mit nicht mehr als insgesamt 400 m² in nicht mehr als zwei Geschossen. Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 11 Rechtliche Grundlagen Musterbauordnung (Fassung November 2002*) Verordnungen / Richtlinien für Bauten besonderer Art oder Nutzung Muster-Garagenverordnung (MGarVO) Stand 05/2008 Muster Hochhausrichtlinie (MHHR) Stand 04/2008 Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) Stand 07/2014 Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) Stand 07/2014 Muster-Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen u. a. Durchführungsverordnungen / Technische Baubestimmung etc. Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO) Stand 03/2011 Muster-Feuerungsverordnung (M-FeuVO) Stand 09/2007 Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) Stand 11/2005 Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (MLüAR) Stand 12/2015 Muster-Systembodenrichtlinie (MSysBöR) Stand 09/2005 u. a. Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Quelle: * zuletzt geändert durch Beschluß der Bauministerkonferenz vom Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

7 Rechtliche Grundlagen Musterbauordnung (Fassung November 2002*) Verordnungen / Richtlinien für Bauten besonderer Art oder Nutzung Muster-Garagenverordnung (MGarVO) Stand 05/2008 Muster Hochhausrichtlinie (MHHR) Stand 04/2008 Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) Stand 07/2014 Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) Stand 07/2014 Muster-Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen u. a. Quelle: * zuletzt geändert durch Beschluß der Bauministerkonferenz vom Durchführungsverordnungen / Technische Baubestimmung etc. Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO) Stand 03/2011 Muster-Feuerungsverordnung (M-FeuVO) Stand 09/2007 Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) Stand 11/2005 Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (MLüAR) Stand 12/2015 Muster-Systembodenrichtlinie (MSysBöR) Stand 09/2005 u. a. Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 13 Rechtliche Grundlagen gemäß MBO 2016 Satire 85a (1) Technische Baubestimmungen Die Anforderungen nach 3 können durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Die Technischen Baubestimmungen sind zu beachten. Von den in den Technischen Baubestimmungen enthaltenen Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregelungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Anforderungen erfüllt werden und in der Technischen Baubestimmung eine Abweichung nicht ausgeschlossen ist; 16a Abs. 2, 17 Abs. 1 und 67 Abs. 1 bleiben unberührt. Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

8 Normen des DIN... gefühlt x Normen des VDE... gefühlt x Technische Regeln Normen des DVGW... gefühlt x Normen des VDI... gefühlt x Technische Baubestimmungen Normen des ZVEI... gefühlt x Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 15 Länderspezifisch Technische Baubestimmungen sind für die am Bau Beteiligten allgemein verbindlich ( 3, Abs. 3 MBO) es sind nur die technischen Regeln eingeführt, die zur Erfüllung des Bauordnungsrechts unerlässlich sind Muster-Liste (auf Bundesebene) enthält technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile Liste für technische Baubestimmungen enthält drei Teile (Teil 1 als Muster) Aktuell: Fassung Juni 2015 Technische Baubestimmungen Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Noch. Weil neue MVV Bau 2016 eingeführt werden soll! Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

9 Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 17 Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

10 Auszug Entwurf MVV TB (Stand ) (!R+R+,+&! A?8975*89?!O?4?6!I!P]=-!'B*!bc-D!! [(79'74\! (!R+R+,+#! 7589.!)?*?./.!!! (+R+R+,+W! _57.?<6;:.?.?! A?8975*89?!O?4?6!I!_57.?<6;:.?.?! [(79'74\! (!R+R+,+%! T?*.*.?66'76'4?7! T?*.*.?66'76'4?7V!RJ,#IJ#![(79'74\! (+R+R+,+X!! M?5.B74*'76'4?7! 1B*.?<IO ?!;)?<! '7!M?5.B74*'76'4?7![1B*.?<I M?5.B74*'76'4?7< ?!`!1M(O\V! RJJ&I,,! (!R+R+,+,J! 1B*.?<IO ?!;)?<! (!R+R+,+,,! b6?z.<5*89?!2?.<5?)*<ubc?! F>7!2?.<5?)*<UBC?7!:;<!?6?Z.<5*89?! (76'4?7![b6.2'B=3\VRJJXIJ,! Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser (!R+R+,+,R! M;:.B74*'76'4?7! 1B*.?<IO ?!;)?<! '7!M;:.B74*'76'4?7![1B*.?<I M;:.B74*'76'4?7IO ?!1IM;(O\V! (!R+R+,+,0! T?B?<B74*'76'4?7D!*>7*.54?! Quelle: Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 19!!!!!! Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR wird von Fachkommission Bauaufsicht erarbeitet Erste Version der MLAR erschien 1988 Aktuell: Muster-Leitungsanlagenrichtlinie Stand 11/2005 Prüfung, ob MLAR 11/2005 im jeweiligen Bundesland als Technische Baubestimmung eingeführt ist Hinweis: Neue MLAR Fassung 2015 befindet sich in der Notifizierung. Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Tipp: nachgucken Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

11 Gliederung der Muster-Leitungsanlagen- Richtlinie (MLAR) Kapitel 1: Geltungsbereich Kapitel 2: Kapitel 3: Begriffe Leitungsanlagen in Rettungswegen Kapitel 4: Führung von Leitungsanlagen durch raumabschließende Bauteile Kapitel 5: Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall Hinweis: Nicht gültig für Lüftungsleitungen Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 21 Definition von Leitungsanlagen Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Quelle: Brandschutztechnische Bauüberwachung, Band Haustechnik, 1. Auflage, Feuertrutz Verlag Köln, S. 102 & 140 Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

12 Rohrleitungen Definition von Rohrleitungsanlagen Installationsrohr (brennbar/ nichtbrennbar) Installationsrohr mit Beschichtung 2 mm (brennbar/nichtbrennbar) Befestigungsmittel (brennbar/ nichtbrennbar) Rohrleitungsanlagen Installationsrohr (brennbar/ nichtbrennbar) Installationsrohr mit Beschichtung 2 mm (brennbar/nichtbrennbar) Befestigungsmittel (brennbar/ nichtbrennbar) Dämmung (brennbar/ nichtbrennbar) Armaturen und Verbindungsmittel Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Steuer-, Mess-, Hausanschluß- Regeleinrichtungen usw. Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 23 Definition von elektrischen Leitungsanlagen Elektrische Leitungen Einzelnes elektrisches Kabel/ einzelne isolierte Leitung mit festverbundener oder ohne fest verbundene Beschichtung Lichtwellenleiter Elektrische Leitungsanlagen Elektrische Leitung Befestigungsmittel (brennbar/ nichtbrennbar) Armaturen und Verbindungsmittel Steuer-, Mess-, Hausanschluß- Regeleinrichtungen usw. Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Netzgeräte Verteiler Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

13 Quelle: Karl-Olaf Kaiser Schnittstelle Brandschutz - Trockenbau 1. Hochbau / Hochbau Rohbau / Trockenbau 2. Hochbau / Hochbau Trockenbau / Feuerschutzabschluß 3. Hochbau / Haustechnik Trockenbau / Abschottung Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 25 Schnittstelle Brandschutz - Trockenbau 1. Hochbau / Hochbau Rohbau / Trockenbau 2. Hochbau / Hochbau Trockenbau / Feuerschutzabschluß 3. Hochbau / Haustechnik Trockenbau / Abschottung Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Quelle: Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

14 Typische Stolperstellen bei Abschottungen Typische Stolperstellen: Leitungsanlagen im Querschnitt von raumabschließenden Bauteilen Auszug M-LAR (Punkt 3.5.1): Leitungsanlagen dürfen in tragende, Aussteifende oder raumabschließende Bauteile sowie in Bauteile von Installationsschächten und kanälen nur so weit eingreifen, dass die erforderliche Feuerwiderstandsfähigkeit erhalten bleibt. Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Quelle: Kaiser, K.-O.: Kontrolle ist besser In: FeuerTrutz Brandschutz Magazin für Fachplaner 01/2008, S , Feuertrutz GmbH, Verlag für Brandschutzpublikationen Köln Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 27 Quelle: Kaiser, K.-O.: Brandschutztechnische Bauüberwachung, Band Haustechnik, 1. Auflage, Feuertrutz Verlag Köln, S. 15 Leitungsanlagen müssen durch klassifizierte Abschottungen geführt werden. Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

15 MLAR Leitungsanlagen ohne Nachweis gemäß MLAR und deren Erleichterungen für einzelne Leitungen (national) Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 29 Abschottungen gemäß der Erleichterungen der MLAR Voraussetzung, z.b. nach MLAR: Elektrische Leitungen müssen definierte Mindestabstände von mind. 1 x D aufweisen. Es gilt der größere Durchmesser für das Abstandsmaß. Gilt analog für nichtbrennbare Rohrleitungsanlagen. Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Quelle: Lippe, M. / Wesche, J. / Rosenwirth D.: Kommentar mit Anwendungsempfehlungen und Praxisbeispielen zu den baurechtlich eingeführten Leitungsanlagen-Richtlinien MLAR/LAR/RbALei, 3. Auflage, Feuertrutz Verlag Köln, 2007 S. 162 Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

16 Bild: Karl-Olaf Kaiser Typische Stolperstellen bei Abschottungen Typische Stolperstellen: Entspricht die geplante (oder ausgeführte) klassifizierte Abschottungen den Erleichterungen nach MLAR? NEIN. => Klassifizierte Abschottung mittels bauaufsichtlich zugelassenem Produkt J Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 31 MLAR Leitungsanlagen ohne Nachweis gemäß MLAR und deren Erleichterungen für einzelne Leitungen (national) AbP AbZ Ausführung bei Bauarten und Bauprodukten mit einem Allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis Ausführung bei Bauarten und Bauprodukten mit einer Allgemein bauaufsichtlichen Zulassung ZiE Ausführung bei Bauarten und Bauprodukten mit Genehmigung der Obersten Bauaufsicht, z.b. bei einer wesentlichen Abweichung von den Anforderungen eines AbP bzw. AbZ Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

17 Verhalten von Bauprodukten/Bauarten im Brandfall t [min] υ - υ0 [K] Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Quelle: DIN : Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 33 Verhalten von Bauprodukten/Bauarten im Brandfall Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Quelle: Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

18 Verhalten von Bauprodukten/Bauarten im Brandfall Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Quelle: Kaiser, K.-O.: Brandschutztechnische Bauüberwachung, Band Haustechnik, 1. Auflage, Feuertrutz Verlag Köln, S. 102 Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 35 Quelle: AbZ Nr.Z vom Karl Zimmermann Bauprodukte, Bauarten ( 17, Abs. 3 MBO) Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

19 Quelle: AbZ Nr.Z vom Flamro GmbH Bauprodukte, Bauarten ( 17, Abs. 3 MBO) Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 37 Quelle: BPK Brandschutzplanung Klingsch GmbH Typische Stolperstellen bei Abschottungen Ist die Unterkonstruktion der leichten Trennwände richtig ausgeführt? Z.B.: Abstände zwischen Ständern Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

20 Quelle: BPK Brandschutzplanung Klingsch GmbH Typische Stolperstellen bei Abschottungen Ist die Unterkonstruktion der leichten Trennwände richtig ausgeführt? Z.B.: Querschnitt der Ständerkonstruktion Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 39 Typische Stolperstellen bei Abschottungen Quelle: Kaiser, K.-O.: Brandschutztechnische Bauüberwachung, Band Haustechnik, 1. Auflage, Feuertrutz Verlag Köln, S. 381 Ist die Unterkonstruktion der leichten Trennwände richtig ausgeführt? Z.B.: Wechsel und Rahmen bei Abschottungen? Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

21 Quelle: Zapp-Zimmermann GmbH, Köln Typische Stolperstellen bei Abschottungen Ist die Unterkonstruktion der leichten Trennwände richtig ausgeführt? Z.B.: Innere Beplankung der Wechsel und ggf. erforderliche Aufleistungen? Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 41 Gewerkeübergreifende Auswirkungen TGA, hier Schnittstelle Trockenbau Quelle: Zugriffsdatum Wie sind Lage und Anordnung der haustechnischen Installationen und Abschottungen bei gleitenden Deckenanschlüssen? Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

22 Gewerkeübergreifende Auswirkungen TGA, hier Schnittstelle Trockenbau Quelle: Zugriffsdatum Wie sind Lage und Anordnung der haustechnischen Installationen und Abschottungen bei gleitenden Deckenanschlüssen? Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 43 Gewerkeübergreifende Auswirkungen TGA, hier Schnittstelle Trockenbau Quelle: Karl-Olaf Kaiser Wie sind Lage und Anordnung der haustechnischen Installationen und Abschottungen bei gleitenden Deckenanschlüssen? Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

23 Gewerkeübergreifende Auswirkungen TGA, hier Schnittstelle Trockenbau CW-Profil Quelle: Karl-Olaf Kaiser UW-Profil 57.5 CW-Profil 90 Auswechslung UA-Profil 57.5 CW-Profil Abschottung (formstabile Mineralfaserplatten) Variante I: Kombischott direkt unter Rohdecke mit Auswechslung 50 Wie sind Lage und Anordnung der haustechnischen Installationen und Abschottungen bei gleitenden Deckenanschlüssen? Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 45 Typische Stolperstellen bei Abschottungen Typische Stolperstellen: Einseitiger Anschluss von Installationskanälen Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Quelle: Kaiser, K.-O.: Brandschutztechnische Bauüberwachung, Band Haustechnik, 1. Auflage, Feuertrutz Verlag Köln, S. 351 BPK Brandschutz Planung Klingsch GmbH Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

24 Verhalten von Bauprodukten/Bauarten im Brandfall Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Quelle: Hilti Entwicklungsgesellschaft mbh, Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 47 Typische Stolperstellen bei Abschottungen Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Quelle: Promat AG, Promatect LS-Installationskanal, Datum Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

25 Typische Stolperstellen bei Abschottungen Beschichtungen nicht richtig ausgeführt (Dicke, Länge, Bauteile usw.) Unterkonstruktion in Trockenbauwänden Keine Abhängungen der Kabeltragekonstruktionen vorhanden Keine Sicherung bei Deckenschotts vorhanden Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Schottung überbelegt Quelle: Kaiser, K.-O.: Brandschutztechnische Bauüberwachung, Band Haustechnik, 1. Auflage, Feuertrutz Verlag Köln, S. 157 Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 49 Typische Stolperstellen bei Abschottungen Quelle: AbZ Z vom , Anlage 1, Flamro Brandschutz-Systeme GmbH Typische Stolperstellen: Anforderungen an Rohr leitungsanlagen nicht beachtet (Rohrisolierung, -dicke, -durch messer usw.) Abstände zwischen Leitungsanlagen nicht eingehalten Streckenisolierung nicht ausgeführt Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Abhängungen nicht vorgesehen Beschichtungen nicht richtig ausgeführt Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

26 Quelle: Karl- Olaf Kaiser Brandschutztechnische Maßnahmen Planungsphase Beachtung MLAR/M-LüAR etc. Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 51 Lenkungsmaßnahmen des QMS Brandschutz LPh 0, Brandschutztechnische Bedarfsplanung, Leistungsbild Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Quelle: AHO Schriftenreihe, Nr. 17 Leistungen für Brandschutz, Stand 06/2015, Bundesanzeiger Verlag, S. 7 Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

27 Brandschutztechnische Maßnahmen Planungsphase Beachtung MLAR/M-LüAR etc. Planprüfung technische Gewerke Quelle: Brandschutz Planung Klingsch GmbH Visualisierung Brandschutzkonzept Planprüfung Kollisionsplanung Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 53 Brandschutztechnische Maßnahmen Planungsphase Beachtung MLAR/M-LüAR etc. Planprüfung technische Gewerke Visualisierung Brandschutzkonzept Planprüfung Kollisionsplanung Anforderungen abz/abp beachten Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

28 Brandschutztechnische Maßnahmen Planungsphase Beachtung MLAR/M-LüAR etc. Planprüfung technische Gewerke Quelle: AbZ Nr.Z vom Flamro GmbH; Visualisierung Brandschutzkonzept Planprüfung Kollisionsplanung Anforderungen abz/abp beachten Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 55 Quelle: Karl-Olaf Kaiser Brandschutztechnische Maßnahmen Planungsphase Beachtung MLAR/M-LüAR etc. Planprüfung technische Gewerke Visualisierung Brandschutzkonzept Planprüfung Kollisionsplanung Anforderungen abz/abp beachten Mindestabstände technische Gewerke (Schlitz- und Durchbruchsplanung) Mindestabstände technische Gewerke/Hochbau Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Mind. 50 mm, sofern nicht anderes geregelt. Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

29 Datu m: Quelle: Karl-Olaf Kaiser Brandschutztechnische Maßnahmen Planungsphase Zulässigkeit der Ausführung von Abschottungen, hier Höhenkote Feuerschutzabschluß/Abschottung Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser - 0,52 m - 1,02 m 1,04-4,67 m Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 57 Quelle: Karl-Olaf Kaiser Brandschutztechnische Maßnahmen Planungsphase Deutsches lnst tut für Zulässigkeit der Ausführung Bautechnik von Abschottungen, hier Höhenkote Zulassungsstelle für Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Feuerschutzabschluß/Abschottung Eine vom Bund und den Ländern Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Zulassungsnummer: Antragsteller: KarlZimmermann Miltzstraße Köln gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA, der UEAtc und detwftao G esch äftszeichen; Geltungsdauer vom: 18. Oktober 2012 bis: 31. Dezember 2015 Zulassun gsgegenstand: Kabelabschottung (Kombiabschottung) "Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N" der Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN lll /'1 1 Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung umfasst 17 Seiten und 20 Anlagen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z vom 24. Februar ,52 m - 1,02 m 1,04-4,67 m Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

30 Datu m: Decken aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN oder aus Porenbeton gemäß DIN und nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung eingebaut werden. '1.2.1 Quelle: DIBt AbZ Nr. Z vom für Karl Zimmermann, Miltzstraße 29, Köln Deutsches Deutsches lnst tut lnstitut für Bautechnik für Bautechnik Zulassungsstelle für Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Allgemeine Nr. Z Seite 10 von Oktober 2012 bauaufsichtliche Zulassung Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Sie sind dem Deutschen lnstitut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzüglich die edorderlichen Maßnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Bauprodukte, die den Anforderungen nicht Zulassungsnummer: entsprechen, sind so zu handhaben, dass Verwechslungen mit übereinstimmenden ausgeschlossen werden. Nach Abstellung des Mangels ist - soweit technisch möglich und zum wiederholen. Bestimmungen für den Entwu 'f Bauteile Die Kombiabschottung darf in Brandschutztechnische Maßnahmen Planungsphase Wände aus Mauerwerk nach DIN tu, aus oder Porenbeton-Bauplatten nach DIN , Deutsebes Institut für Bautechnik Beton nach DIN leichte Trennwände in Ständerbauarl mit Stahlunterkonstruktion und Beplankungen nach Abschnitt 3.1.2, nichttragende, raumabschließende Wandkonstruktionen nach den Abschnitten 3,1.3 und oder Antragsteller: KarlZimmermann Miltzstraße Köln Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA, der UEAtc und detwftao G esch äftszeichen; Geltungsdauer vom: 18. Oktober 2012 bis: 31. Dezember 2015 Zulassun gsgegenstand: Kabelabschottung (Kombiabschottung) "Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N" der Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN lll /'1 1 Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung umfasst 17 Seiten und 20 Anlagen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z vom 24. Februar Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 59 Brandschutztechnische Maßnahmen Planungsphase Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Deutsches lnstitut für Bautechnik Nr. Z zusätzliche vertikale Belastung erhält. Seite 11 von Oktober Bei Einbau in leichte Trennwände, Massivwände oder Decken muss der Abstand der zu verschließenden Bauteilöffnung zu anderen Öffnungen oder Einbauten den Angaben der Tabelle 4 entsprechen. Bei Einbau in nichttragende, raumabschließende Wandkonstruktionen muss der Abstand der zu verschliebenden Bauteilöffnuno zu an( leren od -'r Einbauten mindestens 20 cm betragen. Tabelle 4 Abstand der Kombiabschottung zu Kombiabschottungen nach dieser Zulassung anderen Kabel- oder Rohrabschottungen I semäßrabere\ty eine/beide Offnung(en) > 40 cm x 40 cm beide Öffnungen < 40 cm x 40 cm anderen Offnungen eine/beide Offnung(en) > 20 cm x 20 cm oder Einbauten beide Offnungen < 20 cm x 20 cm - ln leichten Trennwänden gemäß qemäß Abschnitt darf der Abstand zwischen den öffnungen > 10 cm" >20cm Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Quelle: DIBt AbZ Nr. Z vom für Karl Zimmermann, Miltzstraße 29, Köln > 10 cm >20cm )10cm Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

31 Brandschutztechnische Maßnahmen Planungsphase - 0,52 m - 1,02 m 1,04-4,67 m Berücksichtigung der Anforderungen von An- und Verwendbarkeitsnachweisen etc. (als Referenz der Machbarkeit der Planung) Muss nicht zwingend das final zur Anwendung kommende Produkt sein! Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 61 Bild: Karl-Olaf Kaiser Brandschutztechnische Maßnahmen Planungsphase - 0,52 m 1,24-1,02 m 1,04-4,67 m Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

32 Brandschutztechnische Konsequenzen für Ausführung Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 63 Brandschutztechnische Maßnahmen Planungsphase Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Quelle: Mink, H.-P.: Brandschutz im Detail: Türen, Tore, Fenster, 1. Auflage, Feuertrutz Verlag Köln, S.193 Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

33 Verantwortung gemäß Muster - Bauordnung MBO 2016 Satire 54 MBO: Entwurfsverfasser Der Entwurfsverfasser ( ) ist für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit seines Entwurfs verantwortlich. (Er) hat dafür zu sorgen, dass die für die Ausführung notwendigen Einzelzeichnungen ( ) den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 65 Verantwortung gemäß Muster - Bauordnung MBO 2016 Satire 54 MBO: Entwurfsverfasser Hat der Entwurfsverfasser auf einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, so sind geeignete Fachplaner heranzuziehen. Diese sind für die von ihnen gefertigten Unterlagen, die sie zu unterzeichnen haben, verantwortlich. Für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen aller Fachplanungen bleibt der Entwurfsverfasser verantwortlich. Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

34 Nächste Termine: Die neue Muster-Bauordnung 2016 (Seevetal bei Hamburg) Bauproduktenverordnung Auswirkungen für Planer und Objektüberwacher in der Praxis (Seevetal) Welche Verwendbarkeitsnachweise muss man bei Planung und Errichtung von TGA berücksichtigen (Hamburg) Brandschutz für Quereinsteiger (München) Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 67 Brandschutztechnische Maßnahmen Planungsphase Inhaltsverzeichnis: Kapitel 1: Grundlagen Kapitel 2: Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) Kapitel 3: Rohrleitungsanlagen Kapitel 4: Elektrische Leitungsanlagen Kapitel 5: Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall Kapitel 6: Raumlufttechnische Anlagen Kapitel 7: Installationsschächte und -kanäle Kapitel 8: Abnahmen Jetzt auch als E-Book Die beiliegende CD enthält Leitfäden zur Bauüberwachung und Abnahme. Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

35 und wie sieht s bei Ihnen zu Hause aus? Rauchmelder ca. 10 Feuerlöscher (Wasser) ca. 75 Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser 69 Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an: info@kaiser-brandschutzseminare.de Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

36 Danke für Ihre Aufmerksamkeit J Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

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