N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Integrationsrates am

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1 06/ - 1/2016 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des es am Beginn der Sitzung: 16:00 Uhr Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1 Anerkennung der Tagesordnung 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom Vorstellung der Arbeit der IHK-Ausbildungsberatung durch n Woehlke, stellv. Geschäftsführer Berufsbildung und Prüfungen der IHK zu Düsseldorf 4 Anfragen / 2/2016 Anfrage SPD-Ratsfraktion, SPD-Internationale Liste: Führerscheinprüfung: Mehrsprachige Angebote / 1/2016 Anfrage SPD-Ratsfraktion, SPD-Internationale Liste: Sachstand Landesinitiative "Mehr Migrantinnen und Migranten in den öffentlichen Dienst - Interkulturelle Öffnung der Verwaltung" / 3/2016 Anfrage Ratsherr Vatalis: Verfahren zur Beweiserleichterung bei fluchtbedingt fehlenden Nachweisen über die Hochschulzugangsberechtigung / 6/2016 Anfrage der Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN: Zwischenbilanz der Bleiberechtsregelung 5 06/ 4/2016 Informationsvorlage: Beschlusskontrolle 2. Halbjahr Berichte aus Kommissionen des es 7 Verschiedenes Anwesend: Mitglieder des es Adu SPD-Internationale Liste Dr. Eichelberg Aussiedlerinitiative Ratsfrau Hebeler BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Kabata SPD Internationale Liste - Vorsitzende Ratsherr Lehne CDU-Ratsfraktion Lissin Ost-Europa-Internationale Liste 2. stellv. Vorsitzender Ratsherr Madzirov CDU-Ratsfraktion Ratsherr Matheisen FDP-Ratsfraktion Peroski Grüne internationale offene Liste 1. stellv. Vorsitzender Frau Przygodzka Grüne internationale offene Liste

2 2 Ratsherr Simon CDU-Ratsfraktion Skangalov Internationale Bürgerunion Ratsfrau Bednarski SPD-Ratsfraktion Tsigaras Griechische Initiative Ratsherr Vatalis SPD-Ratsfraktion Ratsherr Ratsfrau Vogel Wien-Mroß Yanik Ratsgruppe AfD/ Tierschutzpartei SPD-Ratsfraktion Türkisch-Islamische Kulturvereine von der Verwaltung Angermann Buschhausen Büro 06 50/0 Wienen 50/20 Frau Velleuer Radler 50/20.01 KIB 50/20.01 KIB Frau Rütten Fischer Keulertz Weber Büro 01/1 10/6 33/5 33/3 Sonstige Frau Siebel AWO Frau Hajdu Caritas Frau Frey Diakonie Frau Rosow Jüdische Gemeinde Entschuldigt: Dr. Mühlen Thomas Woehlke Seniorenrat Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW IHK zu Düsseldorf Frau Akcan-Grah SPD-Internationale Liste Frau El Makrini Jugendrat Schriftführerin Frau Westhoff 50/20.03 Öffentlicher Teil Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Insbesondere n Woehlke, stellvertretender Geschäftsführer Berufsbildung und Prüfungen der IHK zu Düsseldorf zu TOP 3, n Keulertz vom Amt für Einwohnerwesen, Abteilung Straßenverkehrsamt zu TOP 4.1, n Thomas vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und n Fischer vom Hauptamt der Stadtverwaltung Düsseldorf zu TOP 4.2 sowie Frau Weber vom Amt für Einwohnerwesen, Abteilung Kommunale Ausländerbehörde zu TOP 4.4.

3 3 Entschuldigt haben sich Ratsherr Saitta, der von Ratsherrn Simon vertreten wird; Frau Barnikol-Demirok von der Kommunalstelle für Integration und Bildung, die von Frau Radler vertreten wird; Ratsherr Tacer, der von Ratsfrau Bednarski vertreten wird. Außerdem haben sich Frau Hufenstuhl vom Gleichstellungsbüro und Tunc vom Stadtsportbund entschuldigt. Vor Eintritt in die Tagesordnung legt der eine Gedenkminute für die Opfer des Nationalsozialismus ein. 1 Anerkennung der Tagesordnung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 auf. Die Tagesordnung wird ohne Ergänzungs- oder Änderungswünsche anerkannt. 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 auf. Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. 3 Vorstellung der Arbeit der IHK-Ausbildungsberatung durch n Woehlke, stellv. Geschäftsführer Berufsbildung und Prüfungen der IHK zu Düsseldorf Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 auf und erteilt n Woehlke von der IHK zu Düsseldorf das Wort. Woehlke präsentiert die Arbeit der Ausbildungsberatung der IHK zu Düsseldorf mit einer PowerPointPräsentation, die dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist. Aktuell gibt es Auszubildende mit 80 nichtdeutschen Staatsangehörigkeiten bei der IHK Düsseldorf. Sie machen etwa 4% aller Auszubildenden aus. Hinzu kommt ein hoher Anteil von Auszubildenden mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund: etwa 20% der deutschen Auszubildenden haben ausländische Wurzeln. Auf Nachfragen erklärt Woehlke, dass die Prüfungen in deutscher Sprache stattfinden. Die muss bis zum Ausbildungsende gut beherrscht werden, um bestehen zu können. Hinsichtlich der Anerkennung von Berufsabschlüssen ist die IHK nach dem Bundesqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) für die Anerkennung nicht handwerklicher beruflicher Abschlüsse zuständig. In Düsseldorf könnte dies noch häufiger genutzt werden.

4 4 In den zurückliegenden drei Jahren wurden durch die IHKs bundesweit Bescheide erstellt, zwei Drittel davon über die volle Gleichwerti g- keit. Die Kosten der Anerkennungsverfahren richten sich nach dem Aufwand der Eignungsfeststellung. Sie sind in der Regel überschaubar, können im Einzelfall aber auch hoch ausfallen, wenn etwa ein Gutachten erstellt oder Lehrgänge besucht werden müssen. Die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater unterstützen gleichermaßen Auszubildende und Unternehmen. Ihr Schwerpunkt liegt auf Erschließung neuer Unternehmen, die Überwachung der Ausbildung und die Unterstützung bei Problemen in bestehenden Ausbildungsverhältni s- sen. Sie helfen jungen Menschen bei der Berufsorientierung, zum Beispiel durch Beteiligung an Informationsveranstaltungen an Schulen. Um mehr Ausbildungsbetriebe zu gewinnen werden Mailing-Kampagnen veranstaltet, damit auch verstärkt Unternehmen von Menschen mit Migrationshintergrund und Start-Ups gewonnen werden können. In diesen Bereichen besteht noch Ausbaupotential. Woehlke bittet herzlich um Vermittlung von Kontakten. 4 Anfragen 4.1 Anfrage SPD-Ratsfraktion, SPD-Internationale Liste: Führerscheinprüfung: Mehrsprachige Angebote 06/ 2/2016 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4.1 auf. n Keulertz vom Amt für Einwohnerwesen, Abteilung Straßenverkehrsamt beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Sprachen können aktuell die Führerscheinprüfungen absolviert werden? Die Durchführung der Führerscheinprüfung ist bundeseinheitlich geregelt in den Vorschriften der Anlage 7 zur Fahrerlaubnisverordnung, veröffentlicht zuletzt im Bundesgesetzblatt I, 2013, Seiten Danach ist die Führerscheinprüfung grundsätzlich in deutscher Sprache abzulegen. Sie kann auch in den folgenden Fremdsprachen abgelegt werden: a) Englisch b) Französisch c) Griechisch d) Italienisch e) Polnisch f) Portugiesisch g) Rumänisch h) Russisch

5 5 i) Kroatisch j) Spanisch k) Türkisch Frage 2: Ist der Verwaltung bekannt, ob weitere Sprachen geplant sind? Zur Aufnahme weiterer Sprachen in die bundeseinheitliche Regelung liegt der Verwaltung eine Ankündigung des Landesverkehrsministeriums NRW vom darüber vor, dass mit der nächsten Änderung der Fahre r- laubnisverordnung beabsichtigt ist, Arabisch als weitere Fremdsprache bei der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung einzuführen. Keulertz bestätigt auf Nachfrage, dass die Angebote nur für die theoretische Fahrprüfung gelten Anfrage SPD-Ratsfraktion, SPD-Internationale Liste: Sachstand Landesinitiative "Mehr Migrantinnen und Migranten in den öffentlichen Dienst - Interkulturelle Öffnung der Verwaltung" 06/ 1/2016 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4.2 auf. Thomas vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche kommunalen Einrichtungen, Träger und Verbände sind mit welchen Maßnahmen an der Initiative beteiligt? Frage 2: Sind der Verwaltung Ergebnisse dieser Initiative bekannt und wenn ja, wie sehen diese aus? Die Landesinitiative verfolgt folgende Ziele: den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung des Landes erhöhen, die interkulturelle Kompetenz der Beschäftigten des Landes stärken und die interkulturelle Öffnung landesweit anstoßen. Im Zusammenhang mit dem letztgenannten Ziel ist die Partnerinitiative Vielfalt verbindet. Interkulturelle Öffnung als Erfolgsfaktor ein wesentlicher Baustein der Landesinitiative. Sie ist das Instrument, um die interkulturelle Öffnung landesweit anzustoßen. Bis dato hat das Land mit mehr als 20 Kommunen, Landkreisen, Bezirksregierungen, verschiedenen Institutionen der öffentlichen Verwaltungen, Verbänden und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen Part-

6 6 nervereinbarungen geschlossen. Von kommunaler Seite sind bis dato die Städte Duisburg, Gelsenkirchen und Solingen sowie die Kooperation von acht Ruhrgebietsstädten Integration. Interkommunal der Partnerinitiative beigetreten. Der Umsetzungsbericht für das Jahr 2015 enthält Informationen zum Stand der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen der Landesinitiative. Darin finden Sie auch eine Übersicht der Partner sowie deren Berichte über den Stand der Aktivitäten. Der Umsetzungsbericht kann entweder im Internet abgerufen oder bei der Schriftführung des es als pdf-datei angefordert werden. Hinweis: Die Umsetzungsberichte wurden am an die Mitglieder des es per versandt. Auf Nachfrage von Ratsherrn Vatalis, inwieweit Erfolge der Landesinitiative bereits messbar sind, erklärt Thomas, dass es von Landesseite noch kein umfassendes Controlling gibt, welches die Erfolge sämtlicher Maßnahmen misst. Wichtig seien die unterschiedlichen Aktivitäten der Partner, die mit einzelnen Bausteinen für ihren Bereich (z.b. Mitarbeiterqualifizierung für interkulturelle Kompetenz) der Landesinitiative beitreten. Für Düsseldorf sind bisher die Rheinbahn und die Bezirksregierung Düsseldorf Partner der Landesinitiative. Fischer vom Hauptamt erklärt die Bereitschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf zum Beitritt zur Landesinitiative. Fischer wird diesbezüglich mit dem MAIS NRW Kontakt aufnehmen 4.3 Anfrage Ratsherr Vatalis: Verfahren zur Beweiserleichterung bei fluchtbedingt fehlenden Nachweisen über die Hochschulzugangsberechtigung 06/ 3/2016 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4.3 auf. Buschhausen beantwortet die Anfrage wie folgt: Die Beantwortung der Anfrage hat das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 14. Januar 2016 wie folgt vorgenommen: Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, welche Maßnahmen für welchen Zeitraum hierfür getroffen werden? Frage 2: Ist der Verwaltung bekannt, ob und in welcher Form die Kommune am Beschluss und der Umsetzung der Maßnahmen beteiligt ist?

7 7 Die Betroffenheit kommunaler Belange vermag ich nicht zu erkennen. Die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen des Hochschulzugangs obliegt den Hochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Beschluss, der von den Hochschulen zu beachten ist, beinhaltet Hi n- weise zur Beweiserleichterung bei dieser Prüfung für den Fall, dass St u- dienbewerberinnen und -bewerber fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können. Weitere Einzelheiten sind dem Beschluss und seinen Anlagen zu entnehmen, der über den Internet-Auftritt der Kultusministerkonferenz zugänglich ist. Die entsprechende Internetadresse ist der Tischvorlage und der Niederschrift zu dieser Sitzung zu entnehmen. ochschulzuganghochschulzulassung_fluechtlinge_1_02.pdf 4.4 Anfrage der Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN: Zwischenbilanz der Bleiberechtsregelung 06/ 6/2016 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4.4 auf. Frau Weber vom Amt für Einwohnerwesen, Abteilung Kommunale Ausländerbehörde beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele langjährig geduldete Flüchtlinge hielten sich zum Stichtag (Anm.: gemeint ist wohl 2015) in Düsseldorf auf? (bitte aufteilen nach Familien und Alleinstehenden) Lt. Ausländerzentralregister hielten sich zum Stichtag insgesamt geduldete Ausländer in Düsseldorf auf. Eine belastbare stati s- tische Auswertung nach der Dauer des geduldeten Aufenthaltes oder nach dem Familienstand ist aus technischen Gründen nicht möglich. Frage 2: In wie vielen Fällen und in welcher Form wurden die Betreffenden über die Möglichkeiten des neuen Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung proaktiv informiert, wie es der Ratsbeschluss vom vorsah?

8 8 Die Kommunale Ausländerbehörde Düsseldorf hat in den vergangenen Jahren die bisherigen Bleiberechtsregelungen ebenso wie andere gesetzliche Möglichkeiten der Legalisierung des Aufenthaltes von geduldeten Ausländern genutzt. Da der Personenkreis, der von der neuen Regelung profitieren kann, deshalb eher klein sein dürfte, wurde eine individuelle Beratung als das beste Mittel angesehen, alle Begünstigten in den Genuss der Bleiberechtsregelung kommen zu lassen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Ausländerbehörde Düsseldorf sind für die Bleiberechtsregelung sensibilisiert und prüfen bei der Vorbereitung auf Termine zur Verlängerung einer Duldung, ob die zeitlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Bleiberechtsregelung erfüllt sind. Im Rahmen der Vorsprache werden die Betroffenen dann selbstverständlich über die Bleiberechtsregelung informiert und ausführlich beraten. Duldungen werden in der Regel nicht über längere Zeiträume ausgestellt, so dass der größte Teil der geduldeten Personen inzwischen entsprechend informiert worden sein dürfte. Frage 3: Wie oft wurde aufgrund der neuen gesetzlichen Möglichkeiten ein Bleiberecht erteilt? (bitte aufteilen nach Familien und Alleinstehenden) Bisher wurde eine Aufenthaltserlaubnis gem. 25b AufenthG erteilt. Bei dem Antragsteller handelte es sich um eine alleinstehende Person. Auf Nachfragen aus dem Gremium bestätigt Frau Weber, dass die restlichen Personen die Anforderungen nicht erfüllen. Aktuell seien jedoch noch 8 Personen in der Prüfung. 5 Informationsvorlage: Beschlusskontrolle 2. Halbjahr / 4/2016 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 auf. Wienen ergänzt die Beschlusskontrolle zur Anlage 1 Nr. 4 dahingehend, dass Oberbürgermeister Geisel die Durchführung des Interkulturellen Jahresempfangs zugesagt hat. Der nimmt die Beschlusskontrolle für das 2. Halbja hr 2015 zur Kenntnis. 6 Berichte aus Kommissionen des es Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 auf und erteilt Ratsherrn Vatalis das Wort.

9 9 Die Kommission Beratung junger Menschen mit Migrationshintergrund hat im Anschluss an die Sitzung des es am getagt und einen Termin für ein Seminar durch das Hauptamt für die Kommissionsteilnehmerinnen und -teilnehmer vereinbart. Die Veranstaltung soll am in der Zeit von Uhr in den Räumlichkeiten des Hauptamtes, Moskauer Straße stattfinden. Die Einladung hierfür wurde bereits am per versandt. Fischer vom Hauptamt konkretisiert den Inhalt des Seminars, welches auf die Möglichkeiten einer Ausbildung bei der Stadtverwaltung Düsseldorf ausgerichtet ist und sich mit dem Portfolio der Verwaltung und den Verfahrensweisen beschäftigt. Aus Sicht von Ratsherrn Madzirov soll das Seminar dazu dienen, die Basis der Beratung für Neumitglieder der Kommission festzulegen. Die Diskussion um die Inhalte dieses Seminars soll in die Kommission verschoben werden. 7 Verschiedenes Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 auf. Die Vorsitzende teilt dem Gremium mit, dass die Verwaltung die Räumlichkeiten in der Schneider-Wibbel-Gasse in einer einmaligen Aktion aufgeräumt und gereinigt hat, so dass diese nun für Besprechungen wieder zur Verfügung stehen. Dr. Eichelberg berichtet, dass der Seniorenrat seine nächste Sitzung am haben wird. Ende der öffentlichen Sitzung: Uhr Vorsitzende stellvertretender Vorsitzender Stadtdirektor Schriftführung

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