INFORMATION ZUM AUFBAU DER BETRIEBLICHEN KOOPERATION
|
|
- Ralph Buchholz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 INFORMATION ZUM AUFBAU DER BETRIEBLICHEN KOOPERATION VON 3-5 UNTERNEHMEN Was ist der Aufbau einer betrieblichen Kooperation von 3-5 Unternehmen? Eine Kooperation mit einem anderen Unternehmen einzugehen ist eine große Herausforderung, aber auch eine enorme Chance, die eine Steigerung des Wertschöpfungspotentials und der Konkurrenzfähigkeit von Produkten und Dienstleistungen heimischer Betriebe darstellt. Um die Chancen für eine erfolgreiche Kooperation zwischen 3-5 Unternehmen zu optimieren und gleichzeitig die Risiken und finanziellen Anforderungen möglichst gering zu halten, wird gemeinsam mit einem Berater ein 4-stufiges Modell angewandt. In der 1. Stufe werden in max. 8 Stunden erste Sondierungsgespräche abgehalten, bei denen eine gemeinsame Basis erkundet wird. Sind nach der 1. Stufe alle beteiligten Unternehmen weiter von der gemeinsamen Kooperation überzeugt, beginnt Stufe 2. In max. 45 Stunden werden ein erster Check der Kooperationspartner sowie die Erstellung eines Maßnahmenplans und eines Beratungsberichtes durchgeführt. Nach dem sich alle beteiligten Unternehmen für eine Weiterführung der Kooperation entschieden haben, werden in der 3. Stufe die einzelnen Details und Feinheiten in max. 60 Stunden ausgearbeitete. In der 4. Stufe erfolgt eine Evaluierung des Kooperationserfolges nach einem Jahr. Dieses Stufenmodell gibt nach jeder Phase die Möglichkeit das Projekt weiter zu führen oder aufgrund von unterschiedlichen Vorstellungen der einzelnen Unternehmer abzubrechen. Der gesamte Prozess wird von einem Berater begleitet mit dem die Maßnahmen der Kooperation ausgearbeitet werden. Diese Förderung soll für alle beteiligten Unternehmen eine Verbesserung und eine Erweiterung der betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten bringen. Version Dezember 2015 Unternehmerservice Seite 1 von 6
2 Maximale förderbare Summe / Kosten abhängig von der Teilnehmerzahl Stufe: max. 5 8 Beraterstunden á 80,00 = 640,00 Gesamtkosten; davon ab 50% Fördersumme = max. 106,70 (ohne Nebenkosten) je Unternehmen 2. Stufe: max Beraterstunden á 80,00 = 3.600,00 Gesamtkosten; davon ab 50% Fördersumme = max. 600,00 (ohne Nebenkosten) je Unternehmen 3. Stufe: max Beraterstunden á 80,00 = 4.800,00 Gesamtkosten; davon ab 50% Fördersumme = max. 800,00 (ohne Nebenkosten) je Unternehmen 4. Stufe: max. 4 7 Beraterstunden á 80,00 = 560,00 Gesamtkosten; davon ab 50% Fördersumme = max. 93,40 (ohne Nebenkosten) je Unternehmen Achtung: die förderbare Beraterstundenanzahl des gesamten 4-Stufen Modells ist von der Anzahl der beteiligten Unternehmen abhängig, maximal (bei 5 Unternehmen) jedoch 120 Stunden! Version Dezember 2015 Unternehmerservice Seite 2 von 6
3 INFORMATION ZUR TIROLER BERATUNGSFÖRDERUNG Zielsetzung: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen sowie eine Hilfe bei der Optimierung der verschiedenen betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten durch eine Kooperation. Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß Bestimmungen des EU- Wettbewerbsrechtes (weniger als 250 Arbeitnehmer und entweder einen maximalen Jahresumsatz von 50 Mio. bzw. eine maximale Jahresbilanzsumme von 43 Mio.), mit aufrechter Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sowie Bäder, Bootsvermieter und Bootseinsteller, Campingplatzbetreiber, Minigolfplätze, Lichtspieltheater, Schausteller, Tanzschulen, Unternehmungen der zivilen Schifffahrt, Raftingunternehmen, erwerbswirtschaftliche Betreiber von Tennis- und Tischtennisplätzen inkl. Tennishallen und erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen Ablauf der Beratung (in vereinfachter Form dargestellt): Entscheidung für eine geförderte Beratung im Rahmen der Tiroler Beratungsförderung. Entscheidung für einen Wunschberater (der die Richtlinien der Wirtschaftskammer Tirol zur Tiroler Beratungsförderung akzeptiert hat). Stellen des Ansuchens durch jedes beteiligte Unternehmen eigens an die Wirtschaftskammer Tirol. Die Wirtschaftskammer Tirol vergibt den Auftrag zur Beratung im Namen und auf Rechnung des Kunden an den Berater. Beratungsbeginn. Einreichen des Beratungsberichts nach jeder abgeschlossenen Stufe und vor einem neuen Antrag. Einreichen der jeweiligen neuen Anträge für die nachfolgenden Stufen. Ende der Beratung in der 3. Stufe und Einreichung des Beratungsberichts durch den Berater an die Wirtschaftskammer Tirol. Einzureichen innerhalb einer 8-monatigen Frist, beginnend mit Auftragserteilung durch die Wirtschaftskammer Tirol. Prüfung und Genehmigung des Beratungsberichts. Überweisung der Honorarnote durch den Kunden. Übermittlung der Überweisungsbestätigung sowie Ihrem Feedback zur Beratung an die Wirtschaftskammer Tirol. Prüfung und Genehmigung der Beratung durch das Land Tirol. Überweisung der Fördersumme durch die Wirtschaftskammer Tirol auf das Konto des Kunden. 4. Stufe: Evaluierung der Kooperation nach einem Jahr. Ein Unternehmen kann nach jeder Stufe aus dem Kooperationsvorhaben aussteigen. Version Dezember 2015 Unternehmerservice Seite 3 von 6
4 Wie wird gefördert? Nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss ab 50 % der förderbaren Kosten von max. 120 Beraterstunden zum vereinbarten Beratersatz der Wirtschaftskammer Tirol 80,00 netto pro Beraterstunde. Sollte eins der beteiligten Unternehmen aus der geplanten Kooperation aussteigen, können die verbleibenden Unternehmen, mindestens jedoch 3, zu einer aliquoten Stundenanzahl die nächste Stufe beantragen. Sollte ein Unternehmen, maximal jedoch 5, zu einer späteren Stufe dem Kooperationsvorhaben beitreten, ist dies möglich unter der Voraussetzung, dass das betroffene Unternehmen die vorherigen bereits vereinbarten Schritte akzeptiert. Die nächste Stufe kann unter einer aliquoten Stundenanzahl beantragt werden. Die Frist zur Einreichung des Beratungsberichts beträgt 8 Monate. Diese beginnt nach der Auftragserteilung durch die Wirtschaftskammer Tirol. Die 4. Stufe ist in diesem Zeitraum nicht inklusive und wird separat gerechnet. Der Berater stellt eine Rechnung seines Beratungsaufwandes pro Stufe mit einer entsprechenden Stundenaufschlüsselung. Jeder Unternehmer bezahlt einen aliquoten Anteil (Solidaritätsprinzip) der Kosten und erhält eine Refundierung dieser Aufwendungen gemäß den Richtlinien der Tiroler Beratungs- und Weiterbildungsförderung. Die Förderungsmittel werden jeweils zur Hälfte vom Land Tirol und von der Wirtschaftskammer Tirol bereitgestellt. Förderbare Kosten/ Fördergrenze: Das von einem externen Berater für seine Beratungsleistungen in Rechnung gestellte Honorar (ohne Nebenkosten): Maximale Anerkennung von 120 Beratungsstunden bei der Beratung Aufbau der betrieblichen Kooperation von 3-5 Unternehmen zum jeweils geltenden Beratersatz der Wirtschaftskammer Tirol. Für ein Vorhaben pro Unternehmen/Kalenderjahr ist nur eine Förderung möglich. Für unterschiedliche Vorhaben pro Unternehmen/Kalenderjahr sind mehrere Förderungen möglich, aber der maximale Förderungsbetrag von 3.500,-- darf nicht überschritten werden. Einreichung: Antragseinreichung VOR Beginn des Förderprojektes bei: Wirtschaftskammer Tirol Unternehmerservice Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck Mag. Wolfgang Teuchner, T +43 (0) Mag. Beate Lindorfer, T +43 (0) E unternehmerservice@wktirol.at I Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung: Version Dezember 2015 Unternehmerservice Seite 4 von 6
5 Ingrid Mair, T +43 (0) DETAILBESCHREIBUNG: AUFBAU EINER BETRIEBLICHEN KOOPERATION VON 3-5 UNTERNEHMEN Kooperationsbildungen von Unternehmen werden seitens der Tiroler Landesregierung und der Wirtschaftskammer Tirol gewünscht, da sie eine Steigerung des Wertschöpfungspotentiales und der Konkurrenzfähigkeit von Produkten und Dienstleistungen heimischer Betriebe ermöglichen. Zur Systematisierung im Aufbau der Kooperationsberatung sowie zur Steigerung von Erfolgsquoten bei der operativen Umsetzung von Kooperationen wurde im Falle des Ansuchens von Unternehmenskooperationen (mindestens 3 und maximal 5 Unternehmen) um Gewährung der Tiroler Beratungsförderung die Anwendung folgenden Stufenmodells beschlossen. Stufenmodell: (maximal Stundenanzahl ist in diesem Schema für 5 Unternehmen ausgelegt) 1. Stufe (max. 8 Stunden) Kooperations-Sondierung: Abklärung der Geschäftsidee Chancen/Risiken Analyse einer Kooperationsbildung Erstellung eines Ablaufplanes der Kooperationsbildung Grobdefinition der erforderlicher Maßnahmen Erstellung eines Beratungsberichts Einreichung Förderantrag für Stufe 2 2. Stufe (max. 45 Stunden mit Aufschlüsselung des Stundenbedarfs) Situationserhebung: betriebswirtschaftlicher Check der Kooperationspartner Abstimmung der Ergebnisse in Kooperation Erstellung eines Maßnahmenplans Erstellung eines Beratungsberichts Einreichung Förderantrag für Stufe 3 3. Stufe (max. 60 Stunden) Ausarbeitung der Maßnahmen im Detail: Bearbeitung von Detailthemen Umsetzung fixierter Maßnahmen Endbericht inkl. Erstellung einer Zielvereinbarung der Kooperation 4. Stufe (max. 7 Stunden) Evaluierung des Kooperationserfolges nach einem Jahr Version Dezember 2015 Unternehmerservice Seite 5 von 6
6 Gremiums-Grundsatzentscheid: Das Gremium des Amtes der Tiroler Landesregierung/Abt. Wirtschaftsförderung und Wirtschaftskammer Tirol/Gründungsberatung fällen folgenden Grundsatzentscheid hinsichtlich der Förderung von Beratungsleistungen zum Aufbau von Unternehmenskooperationen gemäß den Richtlinien der Tiroler Beratungsförderung : Sonderbestimmung: Die Förderung der Beratungsleistungen gemäß der Tiroler Beratungs- und Weiterbildungsförderung zur Kooperationsbildung ist nur dann möglich, wenn andere Fördermöglichkeiten der Kooperationsbildung nicht gegeben sind. Die Genehmigung der Förderfähigkeit von Stufe 2 ist nur im Falle einer gesellschaftsrechtlichen Vereinbarung der Kooperationsteilnehmer möglich, welche den Bestand der Kooperation für mindestens ein Jahr gewährleistet. Bei einer Kooperationsteilnehmerzahl von 3 bis 5 Partnerunternehmen erfolgt eine Aliquotierung der maximalen Stundenzahl pro Kooperationsstufe (Bsp.: besteht die Kooperation aus 3 Kooperationspartner können insgesamt von der Kooperation maximal 72 Stunden förderbare Beratungsleistung in Anspruch genommen werden). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gremiumsentscheid keine Änderung der geltenden Richtlinien der Tiroler Beratungsförderung, sondern lediglich eine Konkretisierung der Fördermöglichkeit von Kooperationen darstellt. (Innsbruck, ) Version Dezember 2015 Unternehmerservice Seite 6 von 6
INFORMATION ZUM AUFBAU DER BETRIEBLICHEN KOOPERATION
INFORMATION ZUM AUFBAU DER BETRIEBLICHEN KOOPERATION VON 3-5 UNTERNEHMEN Was ist der Aufbau einer betrieblichen Kooperation von 3-5 Unternehmen? Eine Kooperation mit einem anderen Unternehmen einzugehen
MehrWirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Kleinunternehmensförderung De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel
MehrTiroler Wirtschaftsförderungsfonds
Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds Direktdarlehen an Kleinstunternehmen De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und
MehrWirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Patententwicklungsprogramm De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel
MehrTiroler Kleinunternehmensförderung
Tiroler Kleinunternehmensförderung Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel der Tiroler Kleinunternehmensförderung ist die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der
MehrUnternehmensförderung für Einsteiger - Finanzierungen nach Maß 21.4.2008
Unternehmensförderung für Einsteiger - Finanzierungen nach Maß 21.4.2008 Herzlich Willkommen! Erste Bank in jeder Beziehung zählen die Menschen Überblick über die heutige Präsentation - Ablauf - Wie komme
MehrDirektdarlehen an Kleinstunternehmen
Direktdarlehen an Kleinstunternehmen Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel dieser Förderung ist die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Kleinstunternehmen der
MehrINFORMATION ZUR STRATEGIEBERATUNG
INFORMATION ZUR STRATEGIEBERATUNG Eine strategische Beratung bedeutet für Sie: Ein Schiff ohne Zielhafen wird niemals ankommen Ziel der angebotenen Beratung ist für Ihre Strategie eine Grundlage zu schaffen,
MehrDirektdarlehen an Kleinstunternehmen
Direktdarlehen an Kleinstunternehmen Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel dieser Förderung ist die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Kleinstunternehmen der
MehrAntrag auf "Förderung produktiver Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen im Landkreis Emsland"
Az: 80-KMU- (bitte nicht ausfüllen!) Antrag auf "Förderung produktiver Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen im Landkreis Emsland" (Sollten die im Antragsvordruck vorgegebenen Felder nicht ausreichen,
MehrTiroler Privatvermieterförderung und Unterstützung für kleine gewerbliche Beherbergungsbetriebe
Tiroler Privatvermieterförderung und Unterstützung für kleine gewerbliche Beherbergungsbetriebe Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel der Tiroler Privatvermieterförderung und Unterstützung für kleine
Mehr1. Auf- und Ausbau von Integrationsunternehmen in Anlehnung an 132 ff SGB IX
Merkblatt Arbeit (Stand: 01.07.2014) Ziel der Förderung im Bereich Arbeit ist die Integration von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Zielgruppen der Förderung sind Jugendliche und
MehrDie neue Richtlinie Energieberatung Mittelstand Ausgestaltung und administrative Umsetzung Frank Kurbjuhn, 20. März 2015. Bild ist austauschbar
Die neue Richtlinie Energieberatung Mittelstand Ausgestaltung und administrative Umsetzung Frank Kurbjuhn, 20. März 2015 Bild ist austauschbar Agenda Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand I. Antragsberechtigung
MehrDie Förderagentur GmbH. Ihr Beratungs- und Fördermittelpartner
Die Förderagentur GmbH Ihr Beratungs- und Fördermittelpartner Wir bieten professionelle Beratung und Begleitung in allen Fragen zu öffentlichen Förderprogrammen aus EU, Bund und Ländern. Für Unternehmen
MehrBeihilferegelungen zur Wirtschaftsförderung in der Europäischen Union
Seite 1 Informationsblatt Stand: Oktober 2011 Beihilferegelungen zur Wirtschaftsförderung in der Europäischen Union Einleitung Die Wirtschaftsförderung der Europäischen Kommission ist auf die Verbesserung
Mehr- - 1 - - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit
- - 1 - - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1. Das Land
MehrSie möchten in Ihrem Unternehmen Energiekosten sparen?
GEWERBLICHER UMWELTSCHUTZ Sie möchten in Ihrem Unternehmen Energiekosten sparen? Bank aus Verantwortung Unternehmen Umweltschutz und Energieeffizienz Der nachhaltige Schutz der Umwelt sowie der effiziente
MehrFrankfurt spart Strom Förderprogramm für Unternehmen Version 27.09.2010
Förderprogramm für Unternehmen Version 27.09.2010 Stadtverwaltung Energiereferat (79A) Galvanistr. 28 60486 Frankfurt am Main oder per Fax 069 212-39472 Antrag für Gewerbe (KMU) auf Gewährung einer Zuwendung
MehrIhr Unternehmen Ihre Finanzierung
Ihr Unternehmen Ihre Finanzierung Für kleine und mittlere Unternehmen ziel sicher finanzieren Unser Ziel: Die heimische Wirtschaft stärken. Klein- und Mittelunternehmen (KMU) sind ein entscheidender Motor
MehrStationäre und ambulante Angebote im Sprengel St. Josef Grins. Gottlieb Sailer Innsbruck, am 06.11.2013
Stationäre und ambulante Angebote im Sprengel St. Josef Grins Gottlieb Sailer Innsbruck, am 06.11.2013 Gottlieb Sailer seit 1994 seit 1996 seit 1998 seit 2001 Obmann - Pflegeverein Kappl Heimleiter im
MehrFinanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in deutschen Regionalfördergebieten.
062/072 Kredit Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in deutschen Regionalfördergebieten. Förderziel Das dient der zinsgünstigen mittel- und langfristigen
MehrBegünstigte(r):... Projekttitel:... Fragen AGVO KMU. AGVO Regional. Leitlinien FEI. Beschreibung
Referenzdokument VB 24, Version 1 EU-Beihilfenrecht im Rahmen der EU-Strukturfondsabwicklung Begünstigte(r):... Projekttitel:... Zutreffendes ankreuzen 1. 2. EFRE-Förderung beruht auf welcher beihilfenrechtlichen
MehrGewerblicher Umweltschutz
1 Gewerblicher Umweltschutz Sie möchten in Ihrem Unternehmen Energiekosten sparen? Der nachhaltige Schutz der Umwelt, sowie der effiziente Umgang mit Strom und Wärme haben sich noch nie so schnell ausgezahlt
Mehrs Stiftung der Saalesparkasse
s Stiftung der Saalesparkasse Antrag auf Förderung eines Projektes durch die Stiftung der Saalesparkasse 1. Antragsteller / Ansprechpartner Name:... Straße:... PLZ.:... Ort:... Telefon:... Telefax:...
MehrInternationalisierung 2009
Eine Förderung des Wiener Wirtschaftsförderungsfonds Ziele der Förderung Unterstützung von Wiener Unternehmen bei: Aufnahme oder Neuorientierung von Geschäftsbeziehungen im internationalen Rahmen Einführung
MehrExportfinanzierung für KMU
Exportfinanzierung für KMU ECO Förderungsupdate 28. September 2011 Carl de Colle Die OeKB-Gruppe OeKB AG (Muttergesellschaft) (v.a. Mandatsgeschäft, i.e. Versicherung von nichtmarktfähigen Risiken, Finanzierungen)
MehrMediationsordnung (MedO) am DSL
Mediationsordnung (MedO) am DSL Mediationsvereinbarung Die Deutsche Schiedsgericht für Logistik e.v. empfiehlt allen Parteien, die bereits bei Vertragsschluss eine Regelung für den Konfliktfall unter Bezugnahme
MehrErhöhen Sie Ihre Gewinne mit Zuschüssen - und reduzieren Sie Ihre Lohnkosten!
Erhöhen Sie Ihre Gewinne mit Zuschüssen - und reduzieren Sie Ihre Lohnkosten! Die günstigste Finanzierung (zinsverbilligte Darlehen) Die besten Zuschussprogramme Jedes Jahr erhalten Unternehmen rund 108
MehrRichtlinien Förderung Photovoltaik
A B 2 6. M Ä R Z 2 0 1 5 Richtlinien Förderung Photovoltaik für land- und forstwirtschaftliche Betriebe Fertigstellung und Abrechnung binnen 6 Monaten spätestens jedoch bis 30.11.2016 Abteilung 4 Lebensgrundlagen
MehrAufgaben Was ist zu tun? Erledigt Ja/Nein
Checkliste für Vereine Fit für SEPA (Single Euro Payments Area) Damit Ihr Verein fit für SEPA wird, haben wir für Sie eine Check- und Arbeitsliste entwickelt. Für Fragen steht Ihnen Ihre Volksbank Kur-
MehrEFRE-Maßnahmenbereich 2.2.1
EFRE-Maßnahmenbereich 2.2.1 Leitlinien der Staatskanzlei zur Förderung von Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft im Rahmen des Operationellen Programms EFRE Saarland Regionale Wettbewerbsfähigkeit
MehrAntragsformular. Qualitäts-Gütesiegel ServiceQualitéit LETZEBUERG
Qualitäts-Gütesiegel ServiceQualitéit LETZEBUERG Mit diesem Formular stellen Sie einen Antrag zur Erlangung des Qualitäts-Gütesiegels ServiceQualitéit LETZEBUERG Stufe II. Name des Betriebes: Straße: PLZ/
MehrFormblatt der LEADER-Region Zwickauer Land zur Einreichung von Vorhaben. Handlungsfeld B Infrastruktur, Mobilität und Bildung
Formblatt der LEADER-Region Zwickauer Land zur Einreichung von Vorhaben Handlungsfeld B Infrastruktur, Mobilität und Bildung Die gesamten Beratungen sowie das Auswahlverfahren sind für den Begünstigten
MehrSie möchten in Ihrem Unternehmen Energiekosten sparen?
GEWERBLICHER UMWELTSCHUTZ Sie möchten in Ihrem Unternehmen Energiekosten sparen? Die Zukunftsförderer Unternehmen Umweltschutz Der nachhaltige Schutz der Umwelt sowie der effiziente Umgang mit Strom und
MehrERSTATTUNG DER GRIECHISCHEN MEHRWERTSTEUER ( ΦΠΑ )
ERSTATTUNG DER GRIECHISCHEN MEHRWERTSTEUER ( ΦΠΑ ) 1. Allgemeine Hinweise Ausländische Unternehmen, die in Griechenland über keine Niederlassung verfügen, hier in Zusammenhang mit einer geschäftlichen
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
Mehr2.. Wettbewerb für Projekte im Bereich der wissenschaftlichen Forschung
AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Abteilung 40 Bildungsförderung; Universität und Forschung Amt 40.3 Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Ripartizione
MehrFörderungen Photovoltaik für Gemeinden und Betriebe. Mag. Manfred Bürstmayr Energie- und Umweltagentur NÖ
Förderungen Photovoltaik für Gemeinden und Betriebe Mag. Manfred Bürstmayr Energie- und Umweltagentur NÖ Förderungen im Überblick Tarifförderung gem. Ökostromgesetz 2013 Schul- und Kindergartenfonds Wasserwirtschaftsfonds
MehrERP-Gründerkredit Die KfW-Förderung für Ihre Geschäftsidee
ERP-Gründerkredit Die KfW-Förderung für Ihre Geschäftsidee Aller Anfang ist leicht Sie wollen ein Unternehmen gründen und sind auf der Suche nach einer günstigen Finanzierungsmöglichkeit? Mit dem ERP-Gründerkredit,
MehrRichtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen
Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Vom 8. Dezember 2008 V 440 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
MehrCheckliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA
Sie ziehen Ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift mit Einzugsermächtigung ein? Damit Ihr Verein fit für SEPA wird, haben wir für Sie eine Check- und Arbeitsliste entwickelt. Für Fragen steht Ihnen Ihre
MehrKWF-Programm»Impulsprojekte«
KWF-Programm»Impulsprojekte«im Rahmen der Richtlinie»Anschlussförderungen«Wie lautet die Zielsetzung? Ziel dieses KWF-Programms ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von bestehenden und
MehrBAUANSUCHEN. Diözese Innsbruck Finanzkammer Riedgasse 11 6020 Innsbruck. 1. Antragsteller/in DIÖZESE INNSBRUCK
DIÖZESE INNSBRUCK Diözese Innsbruck Finanzkammer Riedgasse 11 6020 Innsbruck Eingangsstempel BAUANSUCHEN Mit der Eingabe dieses Ansuchens suchen sie bei der Diözese Innsbruck um die - Kirchenaufsichtsbehördliche
MehrAUFSTIEGSFORTBILDUNGEN 2016. www.bbz-augsburg.de GLÄNZENDE ZUKUNFT. BBZ.
AUFSTIEGSFORTBILDUNGEN 2016 www.bbz-augsburg.de GLÄNZENDE ZUKUNFT. BBZ. FACHSEMINAR QUALITÄTSMANAGEMENT ZIEL Mit dem Know-how dieses Seminars können Sie in Ihrem Unternehmen einen professionellen Beitrag
MehrStrategieberatung und Konzept. Technologien Märkte Schutzrechte
Strategieberatung und Konzept zu Innovationsprojekten Technologien Märkte Schutzrechte Information - Recherche - Bewertung * TEPAC: Dr. Lutz Schröter, WiFö Velbert, 17.11.2015 Patentrecherche 2 Grundanforderungen
MehrDas EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. - Erläuterungen für Kreditnehmer.
Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank - Erläuterungen für Kreditnehmer Stand: Juli 2014 EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen 2 /24 Landwirtschaft Aquakultur
MehrRichtlinie zur Förderung von Investitionen in Unternehmen (speziell KMU) im Landkreis Hildesheim (HI-INVEST)
Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Unternehmen (speziell KMU) im Landkreis Hildesheim () 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zur Schaffung neuer und Sicherung vorhandener Arbeitsplätze gewährt
MehrElektronische Auftragsvergabe im Land Niederösterreich
Elektronische Auftragsvergabe im Land Niederösterreich Wirtschaftskammer Niederösterreich 24. Juni 2015 Referenten: RA Dr. Matthias Öhler RA Mag. Michael Weiner Was ist evergabe? 4 Elemente: schon jetzt
MehrAGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen (Richtlinien) des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen (Richtlinien) des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien Ziele und Aufgaben des Fonds... 2 Grundsätze... 2 Richtlinien Einreichung
MehrAMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Parteienverkehr Dienstag 8 12 Uhr WST3-A-7239/2-02 Bearbeiter 02742/9005 Datum Mag. Bartmann DW 16148 19. März 2002 Betrifft
Mehr= Rundschreiben n. 7 03.12.2008
= Rundschreiben n. 7 03.12.2008 = Fälligkeiten + 16. Dezember + Einzahlung der Lohnsteuer und Sozialabgaben der Mitarbeiter, der Quellensteuer auf freiberufliche Leistungen und Kapitalerträge des Monats
MehrMehrwertsteuer (MWST) System der MWST, Allgemeine Informationen zur MWST
Modul C 1 Mehrwertsteuer (MWT) ystem der MWT, Allgemeine Informationen zur MWT Theorie-andout 1/5 ystem der MWT Die Mehrwertsteuer (MWT) belastet den Endverbrauch (Konsum) im Inland. ie ist eine indirekte
MehrFÖRDERUNGEN FÜR LEHRBETRIEBE UND LEHRLINGE
INFOBLATT FÖRDERUNGEN FÜR LEHRBETRIEBE UND LEHRLINGE () Technisches AusbildungsZentrum TAZ Mitterberghütten Werksgelände 30, 5500 Mitterberghütten Tel. 0 64 62 / 21 5 12, Fax -15 office@taz-mitterberghuetten.at
MehrApplication of Innovation & Technology- Management - Gastvortrag
Application of Innovation & Technology- Management - Gastvortrag Mag. Monika Vcelouch, 21.Juni 2004 Der FFF ist eine wichtige Institution der Innovationsförderung in Österreich. Entwicklung Grundlagen-Angewandtforschung
MehrCheckliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA
Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA Sie ziehen Ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift mit Einzugsermächtigung ein? Damit Ihr Verein fit für SEPA wird, haben wir für Sie eine Check- und Arbeitsliste
MehrFörderrichtlinie. Pro-Ideenfonds
Förderrichtlinie zum Pro-Ideenfonds der Freien und Hansestadt Hamburg Zuwendungszweck Mit der Auflegung eines Pro-Ideenfonds verfolgt die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) das Ziel, in zukunftsträchtigen
MehrCheckliste Gesellschaftsgründung Russland OOO
Sie werden eine Gesellschaft in Russland gründen und haben sich für die Rechtsform der (GmbH) entschieden (dies ist der Regelfall und in den allermeisten Fällen eine gute Entscheidung). Nachfolgend erhalten
MehrAntrag auf Gewährung eines Zuschusses für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde
Richtlinie für die kommunale Förderung der Kinder- und Seite 9 von 17 Anlage 1 Hier: Richtlinie für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde - hier: Antrag Antrag auf
MehrFörderantrag natürliche Person, Einzelunternehmen Form 1
Eingangsstempel: Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Kultur Sillgasse 8 A-6020 Innsbruck Tel.: ++43 (0) 512/508-3752 kultur@tirol.gv.at www.tirol.gv.at/kultur Förderantrag natürliche Person, Einzelunternehmen
MehrBAFA Beratungsförderung. Wirtschaftsförderung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU)
BAFA Beratungsförderung Wirtschaftsförderung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) Formelle Kriterien der Förderung Die Zielgruppe für die Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
MehrFÖRDERUNGSANSUCHEN WEITERBILDUNG FÜR BERUFSKRAFTFAHRER/INNEN
Ł Wirtschaft und Innovation An die Wirtschaftskammer Steiermark Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe Körblergasse 111-113 8021 Graz FÖRDERUNGSANSUCHEN WEITERBILDUNG FÜR BERUFSKRAFTFAHRER/INNEN Firma:
MehrCheckliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA
Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA Sie ziehen Ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift mit Einzugsermächtigung ein? Damit Ihr Verein fit für SEPA wird, haben wir für Sie eine Check- und Arbeitsliste
MehrMehrwertsteuer (MWST) System der MWST, Allgemeine Informationen zur MWST
Modul C 1 Mehrwertsteuer (MWT) ystem der MWT, Allgemeine Informationen zur MWT Theorie-andout 1/5 ystem der MWT Die Mehrwertsteuer (MWT) belastet den Endverbrauch (Konsum) im Inland. ie ist eine indirekte
MehrVorschriften über Mediation VORSCHRIFTEN ÜBER MEDIATION DURCH DAS DÄNISCHE SCHIEDSINSTITUT
Vorschriften über Mediation VORSCHRIFTEN ÜBER MEDIATION DURCH DAS DÄNISCHE SCHIEDSINSTITUT 1 Diese Vorschriften über Mediation finden Anwendung, wenn von den Parteien in einem Rechtsverhältnis, über welches
MehrLandesverband Verkehrsgewerbe Bremen (LVB) e.v.
Landesverband Verkehrsgewerbe Bremen (LVB) e.v. 28217 Bremen, Utbremer Straße 67 28095 Bremen, Postfach 15 05 71 Telefon: (04 21) 3 49 77 21; Telefax: (04 21) 3 49 77-49 E-Mail: lvb@lvb-bremen.de;internet:
MehrGeförderte Unternehmensberatung
Geförderte Unternehmensberatung Ein Erfolgsrezept Top- Förderungen www.wifiwien.at/ub WIR FÖRDERN IHRE UNTERNEHMENSBERATUNGUNG Die Unternehmensberatung des unterstützt Sie mit einer Förderung bei Beratungsleistungen.
MehrInformationsveranstaltung zum BMBF Forschungsoffensive Software-Engineering 2006
Informationsveranstaltung zum BMBF Forschungsoffensive Software-Engineering 2006 Kaiserslautern, 19. Januar 2005, 17:30-19 19 Uhr IESE Fraunhofer Institut Experimentelles Software Engineering Software-Engineering
MehrRichtlinien Förderprogramm Effiziente Photovoltaik Sonderaktion Schulen
Richtlinien Förderprogramm Effiziente Photovoltaik Sonderaktion Schulen Die Bezeichnungen von Personen, Personengruppen, Funktionen usw. gelten unabhängig vom jeweiligen grammatikalischen Geschlecht des
MehrCompliance-Risiko 2015 - Verpflichtende Energieaudits. Weiterführende Information
www.pwc.de/energiemanagement Compliance-Risiko 2015 - Verpflichtende Energieaudits bis 05.12.2015 Weiterführende Information Große Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 05. Dezember 2015 ein
MehrFinanzierungshilfen für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
Finanzierungshilfen für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen Februar 2009 1 I. Bürgschaftsprogramme 1. Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen 2. Landesbürgschaften II. III. Kreditprogramme
MehrZuschüsse für Gründungs- und Nachfolgeprojekte. und Jungunternehmern. Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der aws-zuschussrichtlinie 2014
Zuschüsse für Gründungs- und Nachfolgeprojekte von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der aws-zuschussrichtlinie 2014 vom 01. Juli 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele
MehrSubventionsansuchen an die Landeshauptstadt Graz Kultur
amt Hinweis: Bitte füllen Sie alle Felder korrekt aus. Die mit einem gekennzeichneten Felder sind verpflichtend auszufüllen. Für alle Datumseingaben gilt das Format TT.MM.JJJJ. Sie können das Formular
MehrBau- & Wohn-Forum. Einladung zum DI 24. FEBRUAR 2015 SZENTRUM SCHWAZ MI 25. FEBRUAR 2015. Die Wohnbau-Bank für Tirol.
DI 24. FEBRUAR 2015 SZENTRUM SCHWAZ MI 25. FEBRUAR 2015 VOLKSBANK-FORUM INNSBRUCK TIROL INNSBRUCK-SCHWAZ DIE ALLERGRÖSSTE HILFE BEI EINEM NEUEN ZUHAUSE: UNSERE FINANZIERUNG. Einladung zum Bau- & Wohn-Forum
MehrSpeicherförderung und Lastmanagement Antragsformular
Speicherförderung und Lastmanagement Antragsformular Dieses Formular dient ausschließlich der Beantragung einer Förderung von stationären elektrischen Speichern und eines Lastmanagementsystems für gewerbliche
MehrMaßnahmen der SVA zur. Gesundheitsförderung
Maßnahmen der SVA zur Gesundheitsförderung Carmen Kolb GESUND IST GESÜNDER www.svagw.at Überblick Programm Selbständig Gesund SVA Gesundheitshunderter - SVA Extra-Gesundheitshunderter -Camps SVA Gesundheitswoche
MehrÄnderungen und Verbesserungen in der Wirtschaftsförderung ab 01. Januar 2004
An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Verbände, Kammern, Ministerien und andere interessierte Organisationen Stuttgart, 14. November 2003 Änderungen und Verbesserungen in der
MehrDie Förderung im Überblick:
Die Förderung im Überblick: Die Investitionszuwachsprämie soll jenen Betrag, der über dem Durchschnitt der Investitionstätigkeit der letzten drei Geschäftsjahre liegt, mit einem Zuschuss von 10 Prozent
MehrCheckliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA
Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA Sie ziehen Ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift mit Einzugsermächtigung ein? Damit Ihr Verein fit für SEPA wird, haben wir für Sie eine Check- und Arbeitsliste
MehrInformationsveranstaltung zum Thema: Beschaffung AGH 2015. 05. Mai 2014. Herzlich Willkommen!
Informationsveranstaltung zum Thema: Beschaffung AGH 2015 05. Mai 2014 Herzlich Willkommen! Begrüßung und Vorstellung Tagesordnung zeitlicher Ablauf des Beschaffungsprozesses (Antrag und Bewilligungsverfahren
MehrAUFSTIEGSFORTBILDUNGEN 2016. www.bbz-augsburg.de GLÄNZENDE ZUKUNFT. BBZ.
AUFSTIEGSFORTBILDUNGEN 2016 www.bbz-augsburg.de GLÄNZENDE ZUKUNFT. BBZ. AUFSTIEGSFORTBILDUNG ZUM/R INDUSTRIEMEISTER/IN [IHK] FACHBEREICH METALL VZ: 18.01.2016 bis Nov. 2016 16.08.2016 bis Mai 2017 BB:
MehrRICHTLINIEN zur Förderung von Maßnahmen im Sinne des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes
NÖ Schul- und Kindergartenfonds beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Kultur, Wissenschaft und Unterricht - Abteilung Schulen Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Tel.: (02742)
MehrBauen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
Bauen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen Förderungsmöglichkeiten aus dem Sozialbereich des Landes Dr. Johann Wiedemair, Abteilung Soziales Dr. Johann Wiedemair 1 Menschen mit besonderen Bedürfnissen
MehrBonus für die Einbringung von Eigenkapital
Bonus für die Einbringung von Eigenkapital bei Gründungs- und Nachfolgeprojekten von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern (Gründungs-/ Nachfolgebonus) Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der aws-zuschussrichtlinie
MehrAus- und Weiterbildung wirkt sich steuerschonend aus
Bildungsförderung Bildungsförderung in Österreich In Österreich gibt es in der berufsbezogenen Aus- und Weiterbildung zahlreiche Förderungsmöglichkeiten. Gefördert werden können sowohl Schulungsvorhaben
MehrCheckliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA
Bisher ziehen Sie Ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren ein? Wir haben für Sie eine Checkliste entwickelt, damit Ihr Verein fit für SEPA wird. Für Rückfragen und Unterstützung
MehrVORSCHRIFTEN ÜBER MEDIATION DURCH DAS DÄNISCHE SCHIEDSINSTITUT
VORSCHRIFTEN ÜBER MEDIATION DURCH DAS DÄNISCHE SCHIEDSINSTITUT 1 Diese Vorschriften über Mediation finden Anwendung, wenn die Parteien vereinbart haben, dass eine Mediation nach den Vorschriften über Mediation
MehrAufgaben Hinweise und Informationen Umsetzungsstand Das können Sie schon heute erledigen! Ändern Sie ggf. Ihre Formulare:
1 SEPA-Checkliste Vereine Das können Sie schon heute erledigen! Beantragung einer Gläubiger- Identifikations-nummer (CI = Creditor Identifier) bei der Deutschen Bundesbank und Weitergabe der erhaltenen
MehrKreativität + Innovatives Denken x Teamgeist = Projektidee (Umsetzung)2
Kreativität + Innovatives Denken x Teamgeist = Projektidee (Umsetzung)2 Ausschreibung 2014/2015 Einführung In Zusammenarbeit mit dem Amt der Kärntner Landesregierung, dem Landesschulrat für Kärnten, der
MehrEnergieberatung Mittelstand
Kathrin Schultz-Düsing, 07. Mai 2012 Effizienz beschreibt das Verhältnis zwischen dem erreichten Ergebnis und den eingesetzten Ressourcen (ISO 9000:2000) International ansteigende Nachfrage nach Energie
MehrSie möchten sich selbstständig machen?
KFW-GRÜNDERKREDIT Sie möchten sich selbstständig machen? Die Zukunftsförderer Aller Anfang ist leicht Sie wollen ein Unternehmen gründen und sind auf der Suche nach einer günstigen Finanzierungsmöglichkeit?
Mehrvom 01. Januar 2016 WITechForsch IV D Telefon: 9013-8444 oder 9013-0
1 Richtlinie des Landes Berlin über die Förderung von Potenzialberatungen im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe in Berlin, kofinanziert aus Mitteln der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe
MehrCheckliste für Vereine Voraussetzungen Erledigt Datum
Sparkasse Wittenberg Checkliste für Vereine Voraussetzungen Erledigt Datum 1. Beantragen einer Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger- ID) bzw. bei der Deutschen Bundesbank Jeder Lastschrifteinreicher
MehrAUFSTIEGSFORTBILDUNGEN 2016. www.bbz-augsburg.de GLÄNZENDE ZUKUNFT. BBZ.
AUFSTIEGSFORTBILDUNGEN 2016 www.bbz-augsburg.de GLÄNZENDE ZUKUNFT. BBZ. INTENSIVKURS STEUERFACHWIRT/IN VORBEREITUNG AUF DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG [StBK] FACHBEREICH UMSATZSTEUERRECHT VZ: 23.09.2016 bis 25.09.2016
MehrCheckliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA
Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA Sie ziehen Ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift mit Einzugsermächtigung ein? Damit Ihr Verein fit für SEPA wird, haben wir für Sie eine Check- und Arbeitsliste
MehrRichtlinien. Eine eventuell erforderliche Betriebsanlagegenehmigung sowie ein Nachweis der Investitionen sind vorzulegen.
Richtlinien für die Gewährung einer Mietbeihilfe für Geschäfts- bzw. Betriebsansiedelungen von Jungunternehmen Venture Rent im gesamten Klagenfurter Stadtgebiet (gem. Stadtsenatsbeschluss 15. Juni 2010)
MehrAusweitung des Bürgschaftsangebots auf die Landwirtschaft
DIE L-BANK INFORMIERT NR.04 2016 Ausweitung des Bürgschaftsangebots auf die Landwirtschaft Der Trend zu umwelt- und tiergerechter Landwirtschaft stellt die Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg,
MehrRichtlinien für die Gewährung einer Wirtschaftsförderung
Stadtgemeinde Traismauer Wiener Straße 8, 3133 Traismauer E-Mail: stadtgemeinde@traismauer.at Telefon: 02783/8651 Telefax: 02783/8651/30 www.traismauer.at Richtlinien für die Gewährung einer Wirtschaftsförderung
MehrCheckliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA
Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA Sie ziehen Ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift mit Einzugsermächtigung ein? Damit Ihr Verein fit für SEPA wird, haben wir für Sie eine Check- und Arbeitsliste
Mehrder LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung - Landesverband Bayern e.v. -LANDESBERATUNGSSTELLE- W O H N E N 5
der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung - Landesverband Bayern e.v. -LANDESBERATUNGSSTELLE- Lebenshilfe-Landesverband Kitzinger Str. 6 91056 Erlangen W O H N E N 5 verantwortlich für den
Mehr