INFORMATION ZUM AUFBAU DER BETRIEBLICHEN KOOPERATION

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1 INFORMATION ZUM AUFBAU DER BETRIEBLICHEN KOOPERATION VON 3-5 UNTERNEHMEN Was ist der Aufbau einer betrieblichen Kooperation von 3-5 Unternehmen? Eine Kooperation mit einem anderen Unternehmen einzugehen ist eine große Herausforderung, aber auch eine enorme Chance, die eine Steigerung des Wertschöpfungspotentials und der Konkurrenzfähigkeit von Produkten und Dienstleistungen heimischer Betriebe darstellt. Um die Chancen für eine erfolgreiche Kooperation zwischen 3-5 Unternehmen zu optimieren und gleichzeitig die Risiken und finanziellen Anforderungen möglichst gering zu halten, wird gemeinsam mit einem Berater ein 4-stufiges Modell angewandt. In der 1. Stufe werden in max. 8 Stunden erste Sondierungsgespräche abgehalten, bei denen eine gemeinsame Basis erkundet wird. Sind nach der 1. Stufe alle beteiligten Unternehmen weiter von der gemeinsamen Kooperation überzeugt, beginnt Stufe 2. In max. 45 Stunden werden ein erster Check der Kooperationspartner sowie die Erstellung eines Maßnahmenplans und eines Beratungsberichtes durchgeführt. Nach dem sich alle beteiligten Unternehmen für eine Weiterführung der Kooperation entschieden haben, werden in der 3. Stufe die einzelnen Details und Feinheiten in max. 60 Stunden ausgearbeitete. In der 4. Stufe erfolgt eine Evaluierung des Kooperationserfolges nach einem Jahr. Dieses Stufenmodell gibt nach jeder Phase die Möglichkeit das Projekt weiter zu führen oder aufgrund von unterschiedlichen Vorstellungen der einzelnen Unternehmer abzubrechen. Der gesamte Prozess wird von einem Berater begleitet mit dem die Maßnahmen der Kooperation ausgearbeitet werden. Diese Förderung soll für alle beteiligten Unternehmen eine Verbesserung und eine Erweiterung der betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten bringen. Version Dezember 2015 Unternehmerservice Seite 1 von 6

2 Maximale förderbare Summe / Kosten abhängig von der Teilnehmerzahl Stufe: max. 5 8 Beraterstunden á 80,00 = 640,00 Gesamtkosten; davon ab 50% Fördersumme = max. 106,70 (ohne Nebenkosten) je Unternehmen 2. Stufe: max Beraterstunden á 80,00 = 3.600,00 Gesamtkosten; davon ab 50% Fördersumme = max. 600,00 (ohne Nebenkosten) je Unternehmen 3. Stufe: max Beraterstunden á 80,00 = 4.800,00 Gesamtkosten; davon ab 50% Fördersumme = max. 800,00 (ohne Nebenkosten) je Unternehmen 4. Stufe: max. 4 7 Beraterstunden á 80,00 = 560,00 Gesamtkosten; davon ab 50% Fördersumme = max. 93,40 (ohne Nebenkosten) je Unternehmen Achtung: die förderbare Beraterstundenanzahl des gesamten 4-Stufen Modells ist von der Anzahl der beteiligten Unternehmen abhängig, maximal (bei 5 Unternehmen) jedoch 120 Stunden! Version Dezember 2015 Unternehmerservice Seite 2 von 6

3 INFORMATION ZUR TIROLER BERATUNGSFÖRDERUNG Zielsetzung: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen sowie eine Hilfe bei der Optimierung der verschiedenen betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten durch eine Kooperation. Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß Bestimmungen des EU- Wettbewerbsrechtes (weniger als 250 Arbeitnehmer und entweder einen maximalen Jahresumsatz von 50 Mio. bzw. eine maximale Jahresbilanzsumme von 43 Mio.), mit aufrechter Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sowie Bäder, Bootsvermieter und Bootseinsteller, Campingplatzbetreiber, Minigolfplätze, Lichtspieltheater, Schausteller, Tanzschulen, Unternehmungen der zivilen Schifffahrt, Raftingunternehmen, erwerbswirtschaftliche Betreiber von Tennis- und Tischtennisplätzen inkl. Tennishallen und erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen Ablauf der Beratung (in vereinfachter Form dargestellt): Entscheidung für eine geförderte Beratung im Rahmen der Tiroler Beratungsförderung. Entscheidung für einen Wunschberater (der die Richtlinien der Wirtschaftskammer Tirol zur Tiroler Beratungsförderung akzeptiert hat). Stellen des Ansuchens durch jedes beteiligte Unternehmen eigens an die Wirtschaftskammer Tirol. Die Wirtschaftskammer Tirol vergibt den Auftrag zur Beratung im Namen und auf Rechnung des Kunden an den Berater. Beratungsbeginn. Einreichen des Beratungsberichts nach jeder abgeschlossenen Stufe und vor einem neuen Antrag. Einreichen der jeweiligen neuen Anträge für die nachfolgenden Stufen. Ende der Beratung in der 3. Stufe und Einreichung des Beratungsberichts durch den Berater an die Wirtschaftskammer Tirol. Einzureichen innerhalb einer 8-monatigen Frist, beginnend mit Auftragserteilung durch die Wirtschaftskammer Tirol. Prüfung und Genehmigung des Beratungsberichts. Überweisung der Honorarnote durch den Kunden. Übermittlung der Überweisungsbestätigung sowie Ihrem Feedback zur Beratung an die Wirtschaftskammer Tirol. Prüfung und Genehmigung der Beratung durch das Land Tirol. Überweisung der Fördersumme durch die Wirtschaftskammer Tirol auf das Konto des Kunden. 4. Stufe: Evaluierung der Kooperation nach einem Jahr. Ein Unternehmen kann nach jeder Stufe aus dem Kooperationsvorhaben aussteigen. Version Dezember 2015 Unternehmerservice Seite 3 von 6

4 Wie wird gefördert? Nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss ab 50 % der förderbaren Kosten von max. 120 Beraterstunden zum vereinbarten Beratersatz der Wirtschaftskammer Tirol 80,00 netto pro Beraterstunde. Sollte eins der beteiligten Unternehmen aus der geplanten Kooperation aussteigen, können die verbleibenden Unternehmen, mindestens jedoch 3, zu einer aliquoten Stundenanzahl die nächste Stufe beantragen. Sollte ein Unternehmen, maximal jedoch 5, zu einer späteren Stufe dem Kooperationsvorhaben beitreten, ist dies möglich unter der Voraussetzung, dass das betroffene Unternehmen die vorherigen bereits vereinbarten Schritte akzeptiert. Die nächste Stufe kann unter einer aliquoten Stundenanzahl beantragt werden. Die Frist zur Einreichung des Beratungsberichts beträgt 8 Monate. Diese beginnt nach der Auftragserteilung durch die Wirtschaftskammer Tirol. Die 4. Stufe ist in diesem Zeitraum nicht inklusive und wird separat gerechnet. Der Berater stellt eine Rechnung seines Beratungsaufwandes pro Stufe mit einer entsprechenden Stundenaufschlüsselung. Jeder Unternehmer bezahlt einen aliquoten Anteil (Solidaritätsprinzip) der Kosten und erhält eine Refundierung dieser Aufwendungen gemäß den Richtlinien der Tiroler Beratungs- und Weiterbildungsförderung. Die Förderungsmittel werden jeweils zur Hälfte vom Land Tirol und von der Wirtschaftskammer Tirol bereitgestellt. Förderbare Kosten/ Fördergrenze: Das von einem externen Berater für seine Beratungsleistungen in Rechnung gestellte Honorar (ohne Nebenkosten): Maximale Anerkennung von 120 Beratungsstunden bei der Beratung Aufbau der betrieblichen Kooperation von 3-5 Unternehmen zum jeweils geltenden Beratersatz der Wirtschaftskammer Tirol. Für ein Vorhaben pro Unternehmen/Kalenderjahr ist nur eine Förderung möglich. Für unterschiedliche Vorhaben pro Unternehmen/Kalenderjahr sind mehrere Förderungen möglich, aber der maximale Förderungsbetrag von 3.500,-- darf nicht überschritten werden. Einreichung: Antragseinreichung VOR Beginn des Förderprojektes bei: Wirtschaftskammer Tirol Unternehmerservice Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck Mag. Wolfgang Teuchner, T +43 (0) Mag. Beate Lindorfer, T +43 (0) E unternehmerservice@wktirol.at I Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung: Version Dezember 2015 Unternehmerservice Seite 4 von 6

5 Ingrid Mair, T +43 (0) DETAILBESCHREIBUNG: AUFBAU EINER BETRIEBLICHEN KOOPERATION VON 3-5 UNTERNEHMEN Kooperationsbildungen von Unternehmen werden seitens der Tiroler Landesregierung und der Wirtschaftskammer Tirol gewünscht, da sie eine Steigerung des Wertschöpfungspotentiales und der Konkurrenzfähigkeit von Produkten und Dienstleistungen heimischer Betriebe ermöglichen. Zur Systematisierung im Aufbau der Kooperationsberatung sowie zur Steigerung von Erfolgsquoten bei der operativen Umsetzung von Kooperationen wurde im Falle des Ansuchens von Unternehmenskooperationen (mindestens 3 und maximal 5 Unternehmen) um Gewährung der Tiroler Beratungsförderung die Anwendung folgenden Stufenmodells beschlossen. Stufenmodell: (maximal Stundenanzahl ist in diesem Schema für 5 Unternehmen ausgelegt) 1. Stufe (max. 8 Stunden) Kooperations-Sondierung: Abklärung der Geschäftsidee Chancen/Risiken Analyse einer Kooperationsbildung Erstellung eines Ablaufplanes der Kooperationsbildung Grobdefinition der erforderlicher Maßnahmen Erstellung eines Beratungsberichts Einreichung Förderantrag für Stufe 2 2. Stufe (max. 45 Stunden mit Aufschlüsselung des Stundenbedarfs) Situationserhebung: betriebswirtschaftlicher Check der Kooperationspartner Abstimmung der Ergebnisse in Kooperation Erstellung eines Maßnahmenplans Erstellung eines Beratungsberichts Einreichung Förderantrag für Stufe 3 3. Stufe (max. 60 Stunden) Ausarbeitung der Maßnahmen im Detail: Bearbeitung von Detailthemen Umsetzung fixierter Maßnahmen Endbericht inkl. Erstellung einer Zielvereinbarung der Kooperation 4. Stufe (max. 7 Stunden) Evaluierung des Kooperationserfolges nach einem Jahr Version Dezember 2015 Unternehmerservice Seite 5 von 6

6 Gremiums-Grundsatzentscheid: Das Gremium des Amtes der Tiroler Landesregierung/Abt. Wirtschaftsförderung und Wirtschaftskammer Tirol/Gründungsberatung fällen folgenden Grundsatzentscheid hinsichtlich der Förderung von Beratungsleistungen zum Aufbau von Unternehmenskooperationen gemäß den Richtlinien der Tiroler Beratungsförderung : Sonderbestimmung: Die Förderung der Beratungsleistungen gemäß der Tiroler Beratungs- und Weiterbildungsförderung zur Kooperationsbildung ist nur dann möglich, wenn andere Fördermöglichkeiten der Kooperationsbildung nicht gegeben sind. Die Genehmigung der Förderfähigkeit von Stufe 2 ist nur im Falle einer gesellschaftsrechtlichen Vereinbarung der Kooperationsteilnehmer möglich, welche den Bestand der Kooperation für mindestens ein Jahr gewährleistet. Bei einer Kooperationsteilnehmerzahl von 3 bis 5 Partnerunternehmen erfolgt eine Aliquotierung der maximalen Stundenzahl pro Kooperationsstufe (Bsp.: besteht die Kooperation aus 3 Kooperationspartner können insgesamt von der Kooperation maximal 72 Stunden förderbare Beratungsleistung in Anspruch genommen werden). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gremiumsentscheid keine Änderung der geltenden Richtlinien der Tiroler Beratungsförderung, sondern lediglich eine Konkretisierung der Fördermöglichkeit von Kooperationen darstellt. (Innsbruck, ) Version Dezember 2015 Unternehmerservice Seite 6 von 6

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