Begünstigte(r):... Projekttitel:... Fragen AGVO KMU. AGVO Regional. Leitlinien FEI. Beschreibung
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- Ute Becke
- vor 8 Jahren
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1 Referenzdokument VB 24, Version 1 EU-Beihilfenrecht im Rahmen der EU-Strukturfondsabwicklung Begünstigte(r):... Projekttitel:... Zutreffendes ankreuzen EFRE-Förderung beruht auf welcher beihilfenrechtlichen Rechtsgrundlage? (Farbig hinterlegtes Feld ankreuzen) Förderbestätigungsschreiben wurde an Unternehmen umgehend übermittelt (muss bei Anwendung der bzw. "" erfüllt sein) 3. Projektbeginn liegt nach Antragstellung 4. Projektbeginn liegt nach dem des Förderbestätigungsschreiben Beim Projektträger handelt es sich um ein kleines / mittleres / großes Unternehmen gem. EU-Beihilfenrecht Die Gewährung der EFRE-Förderung sowie der nationalen öffentlichen Kofinanzierung erfolgt auf Basis von EK-genehmigten bzw. bei der EK oder BMWA (bei "de-minimis"-förderungen) angemeldeten Richtlinien Die Gewährung der EFRE-Förderung sowie der nationalen öffentlichen Kofinanzierung erfolgt auf Basis von EK-gemeldeten Förderungen im Rahmen des temporären Beihilferahmens (Kleinbeihilfenrahmen gemäß Mitteilung der EK - EU 2009/C 16/01). Projekt ist großes Investitionsvorhaben (gem. GFV Projekte ab 25 Mio.; Projekte ab 50 Mio. Projektkosten, ab 3 Mio. Zuschuss) und wurde vorab der EK gemeldet bzw. von der EK genehmigt. K M G kein gr. Vorh. Seite 1
2 9. Vom Projektträger/Unternehmen (bzw. von der Partner-Förderstelle) wurde die Höhe der bisher genehmigten/gewährten "de-minimis"- Förderungen innerhalb der letzten beiden Steuerhre plus des aktuellen Steuerhres bekannt geben und geprüft. 10. Die Summe aus den bisher genehmigten "de-minimis"/"kleinbeihilfe-" Förderungen (siehe Pkt. 7 und 8) und die für das vorliegende EU- Projekt vorgesehenen "de-minimis"/"kleinbeihilfe-" Förderung liegt unter dem für diese Förderungen max. erlaubten Gesamtbetrag (Bruttosubventionsäquivalent). Gesamtsumme der "de-minimis"/"kleinbeihilfe-" Förderungen, einschließlich der gegenständlichen Förderung, in Euro: Betrag in : 11. Die beihilfenrechtlich förderbaren = EFRE-kofinanzierten Gesamtkosten für das Projekt betragen in Euro: 12. Der kumulierte Gesamtförderungsbetrag (Bruttosubventionsäquivalent - Summe aller Förderungen) für das Projekt wurde berechnet (inkl. "deminimis"-förderungen für die selben Projektkosten) und beträgt in Euro: Der kumulierte Förderungssatz (brutto) für das Projekt liegt folglich bei; in % Der kumulierte max. mögl. Förderungssatz (brutto) für das Projekt liegt gem. EU-Bestimmungen (gem. Festlegung in den nat. EFRE-Richtlinie) bei; in % 15. Zur Sicherstellung des kumulierten Gesamtförderbetrages für das Projekt hat die Förderstelle die Angaben des Projektträgers/Unternehmens geprüft (Rücksprache mit den entsprechenden Förderstellen) 16. Für das vorliegende EU-Projekt wurde ein sogenanntes Förderungspaket geschnürt; in Abstimmung mit der/den Partner-Förderstelle(n) wurde vereinbart, dass der ERP-Fonds für die Prüfung der Einhaltung der max. erlaubten Förderungshöhe gem. Beihilfenrechts verantwortlich zeichnet wer? 17. Das fdb. Projekt enthält Kosten betr./im Zusammenhang mit : Transportmittel (Fahrzeuge) Absatz von Produkten (Export) Verarbeit. u. Vermarkt. landwirtsch. Erzeugnisse, Landwirtschaft, Fischerei Stahlindustrie Seite 2
3 Beleg des Anreizeffektes wurde geprüft, Anreizwirkung der Förderung ist gegeben Vergaberecht: Der Förderungsnehmer ist ein öffentlicher Auftraggeber gem. 3 Bundesvergabegesetz 2006) Vergaberecht: Das Vorhaben wird mit mehr als 50% direkt subventioniert EU-Beihilfenrecht im Rahmen der EU-Strukturfondsabwicklung Bei Förderanbot-Ausstellung 20. Im Fördervertrag sind nachfolgende Verweise/Auflagen aufgenommen: im Falle der Anwendung einer GFV / ist auf diese entsprechend Bezug genommen (zitiert) bei "projekten" ist auf die Aktivierungspflicht für materielle und immaterielle Investitionen sowie auf die Behaltefrist von 5 Jahren für Großunternehmen bzw. 3 Jahren für nach Projektabschluss verwiesen bei "de-minimis"-/"kleinbeihilfe-" Förderungen ist der Förderungsbetrag (Bruttosubventionsäquivalent) angeführt Seite 3
4 EU-Beihilfenrecht im Rahmen der EU-Strukturfondsabwicklung Bei Fördervertragsänderungen / Projektabrechnung mit Kürzung Begünstigte(r):... Projekttitel:... Aktenzahl:... AGFV AGFV 21. Die bei Förderungsgenehmigung vorgenommene beihilfenrechtliche Prüfung (insbes. betreffend der zuvor angeführten Pkt. 1-15) wurde im Falle der Änderung des Projekts (betrifft insbes. Projektkürzungen) oder der Förderungsentscheidung (des Förderungspakets) wiederholt, um zu gewährleisten, dass letztlich auch nach Projektabschluss die beihilfenrechtlichen Bestimmungen entsprechend eingehalten sind. Seite 4
5 EU-Beihilfenrecht im Rahmen der EU-Strukturfondsabwicklung Investitionsprojekte in den EU-Kategorien 06 (= 06-1), 07 (= 07-1) und 08 (= 08-1) Als EU-beihilfenrechtliche Rechtsgrundlagen kommen in Frage: für beihilfen; 2006/C 54/088 GruppenfreistellungsVO für beihilfen; VO (EG) 1628/2006 vom GruppenfreistellungsVO für -Beihilfen; VO (EG) 70/2001 vom idgf GruppenfreistellungsVO für de-minimis-beihilfen; VO (EG) 1998/2006 vom für Umweltschutzbeihilfen; 2001/C 037/0003 Ab : Allgemeine GruppenfreistellungsVO, VO (EG) 80/2008 vom Ab Mai 2009: Kleinbeihilfe-Rahmen gemäß vorübergehender Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise" (veröffentlicht im Amtsblatt der EU 2009/C 16/01) Rechtsgrundlage für die EFRE-Förderungsgenehmigung Rechtsbasis für EFRE-Förderungsvergabe ist eine nationale Förderungsrichtlinie, gemäß einer GFV bzw. angemeldet oder gem. beihilfenrechtl. notifiziert und genehmigt von der EK oder angemeldet/registriert beim BMWA als "de-minimis"/"kleinbeihilfen-förderung Anmerkung betr. Vergaberecht: Dieses ist in der Regel nicht anzuwenden, da die EU-Projekte von privaten Unternehmen durchgeführt werden und die Gesamtförderung pro Projekt grundsätzlich weit weniger als 50% beträgt Sollten die 18 und 19 mit "" zu beantworten sein, so stellt eine allfällige Nichteinhaltung der bundesgesetzlichen Vergabevorschriften einen Rückforderungstatbestand für die Förderung dar. Ausfüllhilfe: Zutreffende Antworten sind anzukreuzen bzw. Felder zu befüllen, die farblich hinterlegten Felder bei den beihilfenrechtliche Rechtsgrundlage für die Vergabe der EFRE-Förderung dienen der Orientierung, welche Felder zu beantworten sind. Falls Antwort "" ist, ist eine Begründung - warum die gewährte Förderung trotzdem mit dem Beihilfenrecht in Einklang steht anzuführen Falls die nationalen Richtlinien strengere Bestimmungen beinhalten als die damit verbundene EU-beihilfenrechtliche Rechtsgrundlage, dann sind natürlich die strengeren nationalen Regelungen entsprechend einzuhalten Seite 5
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