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1 Nr. 197-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubvorsitzenden Steidl und Mag. Schmidlechner an Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl (Nr. 197-ANF der Beilagen) betreffend Regionaler Strukturplan Gesundheit und Verordnung mit der der Krankenanstalten- und Großgeräteplan geändert werden Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubvorsitzenden Steidl und Mag. Schmidlechner betreffend Regionaler Strukturplan Gesundheit und Verordnung mit der der Krankenanstaltenund Großgeräteplan geändert werden vom 8. Juni 2016 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Ist der RSG 2015 fertig oder noch in Begutachtung? Der RSG 2020 wurde zeitgleich mit der Novellierung der Verordnung des Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplanes fertiggestellt. Die Verordnung wurde am 30. Juni als Nummer 58 des Salzburger Landesgesetzblattes, Jahrgang 2016, im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht. Zu Frage 2: Wann wird der RSG 2015 präsentiert/vorgelegt? Im Rahmen der Sitzungen der Zielsteuerungskommission wurde laufend über den Stand der Verhandlungen zum regionalen Strukturplan Gesundheit Salzburg berichtet. Der RSG 2020 wird demnächst auf der Homepage des Landes zur Verfügung gestellt. Zu Frage 3: Warum wurde bevor der RSG 2015 vorgelegt/präsentiert wurde, die Änderung der Verordnung des Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplans, in Begutachtung mit Frist 17. Mai 2016 geschickt? Wie oben ausgeführt, wurde der RSG 2020 zeitgleich mit dem Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplan fertiggestellt. Die Verhandlungsergebnisse wurden in die Novelle eingearbeitet. Zu Frage 4: Hat der RSG den Planungshorizont 2020? Ja. 1

2 Zu Frage 5: Wenn ja, weshalb ist in der Änderung der Verordnung des Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplans die Zusammenführung des Krankenhauses Halleins mit den SALK nicht berücksichtigt? Mit 1. Jänner 2017 wird das KH Hallein in die Rechtsträgerschaft der SALK übergeführt. Erst nach Eingliederung kann eine Leistungsabstimmung bzw. -verschiebung in der Verordnung abgebildet werden. Zu Frage 6: Aus den Erläuterungen geht keine Begründung der Bettenreduzierung pro Krankenanstalt hervor. Welche Parameter wurden für die Bettenreduzierung angewandt? Die Vorgaben der Zielsteuerung Gesundheit wie bedarfsorientierte Anpassung der Versorgungs- und Leistungsdichte durch Reduktion der Krankenhaushäufigkeit sowie der Verweildauer und dem Abbau bzw. der Verhinderung von Parallelstrukturen und Erhöhung der tagesklinischen Leistungserbringung waren umzusetzen. Die Parameter waren unter anderem: Auslastung der Abteilungen, Synergieeffekte durch Zusammenlegung von Krankenanstalten (KH Mittersill und KH Zell am See) und Abteilungen (Orthopädie und Unfallchirurgie zum neuen Sonderfach Orthopädie und Traumatologie), Forcierung der Verlagerung der stationären Leistungen in den tagesklinischen Bereich, die im Österreichvergleich noch ausbaufähig ist. Zu Frage 6.1.: Wie kam es zu den konkreten Zahlen? Wie oben ausgeführt, wurden anhand dieser Kriterien die geplanten Veränderungen in einem partnerschaftlichen Prozess mit den Krankenanstalten erarbeitet und vereinbart. Zu Frage 6.2.: Mit welchen Argumenten wurden die vorgeschlagenen Reduzierungen von den Krankenhäusern abgelehnt? Die vorgeschlagenen Veränderungen wurden einvernehmlich mit den Rechtsträgern der Krankenanstalten vereinbart. Zu Frage 6.3.: Welche Einwände wurden akzeptiert, welche zurückgewiesen? Im Begutachtungsverfahren wurden zu einzelnen Maßnahmen noch Bedenken formuliert, die mit den Rechtsträgern einvernehmlich geklärt werden konnten. 2

3 Zu Frage 7: Nach welchen Grundsätzen erfolgte die Einrichtung der tagesklinischen Betten in den jeweiligen Krankenanstalten? Warum gibt es in einzelnen Krankenhäusern einen Anteil von mehr als zehn Prozent bei den tagesklinischen Betten, in einigen fünf Prozent und in Hallein null Prozent? Die tagesklinischen Betten wurden nach detaillierter Analyse der jeweiligen Potentiale in den einzelnen Krankenanstalten ausgewiesen. Zu Frage 8: Wie begründet sich der Umstand, dass im KH Hallein keine tagesklinischen Betten vorgesehen sind? Wie oben ausgeführt, muss das zukünftige Leistungsangebot und die Erbringung (stationär, tagesklinisch, ambulant) mit der SALK noch verhandelt werden. Zu Frage 9: Im KH Tamsweg wurden im Vorjahr vier tagesklinische Betten in Betrieb genommen, aus der VO geht hervor, dass nun doch sechs tagesklinische Betten einzurichten sind, wie begründet sich dies? Wie oben ausgeführt, ist der Planungshorizont für die Umsetzung der Vorgaben das Jahr Es wird davon ausgegangen, dass sich die tagesklinische Leistungserbringung über die Jahre weiter positiv entwickelt. Zu Frage 9.1.: Wie hoch ist die Auslastung der derzeit vier tagesklinischen Betten im KH Tamsweg? Für das erste Jahr 2015 der tagesklinischen Leistungserbringung zeigt sich die positive Entwicklung, dass diese Form der Leistungserbringung möglich ist und auch von den Patientinnen und Patienten angenommen wird. Im ersten Jahr der Umstellung wurden insgesamt 566 Patientinnen und Patienten tagesklinisch behandelt. Zu Frage 10: In den SALK wurden neben den einzelnen tagesklinischen Betten in den einzelnen Klinikbereichen zusätzlich zehn interdisziplinäre operative tagesklinische Betten eingerichtet. Wo in den SALK sind diese eingegliedert/zugeordnet? Wie oben angeführt, sind die Vorgaben spätestens bis 2020 umzusetzen. Die SALK werden ein detailliertes Umsetzungskonzept entwickeln. Zu Frage 11: Die Frauenheilkunde und Geburtshilfe in den SALK wird von 125 auf 97 Betten reduziert, wie wird dies anhand der Bedarfszahlen begründet? Ja. Die gemeinsame - mit den Vertreterinnen und Vertretern des LKH - detaillierte Analyse der aktuellen Daten hat gezeigt, dass die im Plan vorgesehenen 97 Betten bedarfsgerecht 3

4 sind. Darüber hinaus wurde das tagesklinische Potential, das vor allem in der Frauenheilkunde liegt, berücksichtigt. Zu Frage 12: Nach Ihren Aussagen wurde das tagesklinische Angebot ausgebaut, wo genau (es wird um Auflistung nach allen Krankenhausstandorten und bei den SALK nach Kliniken ersucht)? Das Potential der tagesklinischen Leistungserbringung hängt sehr stark von den vorgehaltenen Fachgebieten und der derzeit vorhandenen Infrastruktur ab. Zusätzlich zu den bestehenden Einheiten wurden folgende an den Standorten ausgewiesen bzw. zusätzlich vereinbart: LKH: Zehn interdisziplinäre, operative tagesklinische Betten; KH der Barmherzigen Brüder: Acht tagesklinische Betten; KH Schwarzach: 16 tagesklinische Betten; KH Tamsweg: Sechs tagesklinische Betten; Tauernkliniken GmbH: 42 tagesklinische Betten. Zu Frage 13: Vor dem Hintergrund, dass im KH Oberndorf vor einigen Jahren die Station für die Geburtshilfe geschlossen wurde, waren im RSG alt 120 Betten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in den SALK vorgesehen. Warum wird hier drastisch gekürzt (es wird um eine nachvollziehbare, mit Zahlen hinterlegte Begründung ersucht)? Wie oben ausgeführt, hat die Analyse ergeben, dass 97 Betten bedarfsgerecht sind. Es zeigt sich, dass in Salzburg in den letzten Jahrzehnten zu viele stationäre Kapazitäten aufgebaut wurden, die jetzt auf ein bedarfsgerechtes Maß abgebaut werden. Darüber hinaus wurde das tagesklinische Potential in der Frauenheilkunde noch nicht ausgeschöpft. Zu Frage 13.1.: Anhand welcher Parameter wurde die Entscheidung für die drastische Bettenreduzierung in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe der SALK getroffen? Die Parameter waren: Auslastungen der Stationen nach Belagstagen, Pflegetagen, nach Monate und Jahren und auf Basis der Sollauslastung von 85 %. Zu Frage 13.2.: Wie viele tagesklinische Geburten gab es in den letzten drei Jahren an der Klinik Frauenheilkunde und Geburtshilfe in den SALK (es wird um Anzahl und Prozentangabe der Abweichung ersucht)? Im Landeskrankenhaus wurden laut DIAG-Auswertung folgende Nulltagesaufentalte pro Jahr codiert: , und Entbindungen. Die Zahlen für 2015 stehen im DIAG noch nicht zur Verfügung. Das tagesklinische Potential liegt in der Frauenheilkunde und nicht in der Geburtshilfe. 4

5 Zu Frage 13.3.: Warum wurden in den SALK und in Zell am See die Betten für die Frauenheilkunde und Geburtshilfe deutlich reduziert, in Hallein und in Schwarzach aber überhaupt nicht? Wie oben ausgeführt, erfolgten die Reduzierungen entsprechend den Auslastungen. Mit dem KH Schwarzach wurde schon im Rahmen einer früheren Novelle eine Reduzierung auf 35 Betten vereinbart. Für das KH Hallein erfolgt eine Leistungsabstimmung und Festlegung mit dem LKH. Zu Frage 14: Laut ÖSG 2010 und RSG 2012 wären in der Neurologie in Schwarzach 78 Betten notwendig, wenn es in Zell am See keine Neurologie gibt. Laut VO-Entwurf ist im KH Zell am See keine Neurologie mehr vorgesehen. Weshalb sind im KH Schwarzach laut der oben genannten Verordnung für die Neurologie dann nur 44 Betten vorgesehen? In der vorliegenden Verordnung sind 44 inklusive vier Betten für die Stroke Unit und inklusive fünf Betten für die Akutnachbehandlung ausgewiesen. Die Auslastung der 35 Normalpflegebetten am KH Schwarzach betrug 2015 nach Belagstagen rund 76 %. Die vier Betten der Stroke Unit waren mit rund 72 % und die fünf Betten der Akutnachbehandlung mit rund 81 % ausgelastet. Zu Frage 14.1.: Kann mit den 44 neurologischen Betten im KH Schwarzach der Bedarf für die gesamte Region Pinzgau und Pongau abgedeckt werden (Begründung vor dem Hintergrund der Bedarfszahlen und Auslastung)? Ja, unter Berücksichtigung der neurologischen Basisversorgung am Tauernklinikum-Standort Zell am See. Zu Frage 14.2.: Wie ist die Versorgung in diesem Bereich für die Patientinnen und Patienten aus der Versorgungsregion gesichert? Eine neurologische Basisversorgung wird wie bisher am Tauernklinikum-Standort Zell am See im Rahmen der Abteilung für Innere Medizin erbracht. Es wird keine eigene Organisationsstruktur aufgebaut. Der Aufbau einer Fachabteilung für Neurologie in Zell am See war über zehn Jahre aus Personalmangel (Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie) nicht möglich. Zu Frage 15: Weshalb ist der ambulante und niedergelassene Bereich nicht berücksichtigt? Derzeit wird im neuen ÖSG der ambulante Bereich erstmals mit Versorgungsaufträgen nach Fachgebieten ausgearbeitet. Nach Vorliegen des ÖSG kann gemeinsam mit den Sozialversicherungen der bestehende ambulante RSG aktualisiert werden. 5

6 Zu Frage 15.1.: Ist dieser im noch nicht fertiggestellten RSG 2015 berücksichtigt? Der fertiggestellte RSG umfasst den stationären Bereich der Fondskrankenanstalten. Zu Frage 15.2.: Wenn nein, warum nicht? Wie oben ausgeführt, muss der völlig überarbeitete ÖSG, der auf Bundesebene erarbeitet wird, vorliegen. Zu Frage 15.3.: Wenn ja, was ist geplant? Im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit ist geplant, den bestehenden ambulanten RSG zu überarbeiten. Zu Frage 15.4.: Wann wird der RSG für den ambulanten und niedergelassenen Bereich fertiggestellt? Wie oben ausgeführt, ist die Überarbeitung abhängig vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen ÖSG. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 18. Juli 2016 Dr. Stöckl eh. 6

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