SelectLine Auftrag und Rechnungswesen
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- Theresa Hausler
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1 SelectLine Auftrag und Rechnungswesen Anpassung der Mehrwertsteuer per Copyright 2017 by SelectLine Software AG, CH-9016 St. Gallen Kein Teil dieses Dokumentes darf ohne ausdrückliche Genehmigung in irgendeiner Form ganz oder in Auszügen reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Wir behalten uns vor, ohne besondere Ankündigung, Änderungen am Dokument und am Programm vorzunehmen. Die im Dokument verwendeten Soft- und Hardware-Bezeichnungen sind überwiegend eingetragene Warenbezeichnungen und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsschutzes /mk/V1.0 Seite 1 von 7
2 Inhalt 1 Allgemeine Information Anpassung der Steuerschlüssel in SelectLine Übgergangsteuerschlüssel Jahresübergreifende Leistungen verrechnen... 7 Anmerkung: Weitere Hinweise und detaillierte Informationen zu den eigentlichen Programmfunktionen finden Sie in Handbüchern, Hilfedateien und Neuerungsbeschrieben. Seite 2 von 7
3 1 Allgemeine Information Aufgrund der Reduktion der Mehrwertsteuer per sind gewisse Buchungskonstellationen und Rechnungsstellungen anzupassen. Dieses Dokument soll eine Hilfestellung bei der Anpassung im SelectLine bieten. Per werden die Mehrwertsteuersätze wie folgt angepasst. Normalsatz Sondersatz Reduzierter Satz Aktueller Steuersatz 8% 3.8% 2.5% - Auslaufende IV- -0.4% -0.2% -0.1% Zusatzfinanzierung + Steuererhöhung FABI 0.1% 0.1% 0.1% Neuer Steuersatz ab % 3.7% 2.5% Aufgrund der Reduktion der Mehrwertsteuer per sind gewisse Buchungskonstellationen und Rechnungsstellungen anzupassen. Wichtig ist, dass der anzuwendende Steuersatz weder durch das Datum der Rechnungsstellung, noch der Zahlung definiert wird, sondern duch den Zeitpunkt bzw. dem Zeitraum der Leistungserbringung. Leistungen bis Ende 2017 unterliegen daher den bisherigen, solche ab 2018 den neuen Steuersätzen. Wenn Sie Rechnungen erstellen, die Leistungen sowohl für das Jahr 2017, als auch für das Jahr 2018 ausweisen, müssen Sie zwei separate Positionen mit Angabe des Zeitraums auf der Rechnung aufführen und die Mehrwertsteuer auf den entfallenden Betragsanteil getrennt ausweisen. Zwei Beispiele aus der Mehrwertsteuerinfo vom der Eidgenössischen Steuerverwaltung sollen den erwähnten Sachverhalt darstellen: Beispiel 1 Die Möbelhaus AG (Abrechnungsart vereinnahmt, effektive Abrechnungsmethode) schliesst am 27. November 2017 mit dem Kunden X einen Vertrag über die Lieferungeines Schranks ab. Der Schrank wird am 22. Dezember 2017 nach Hause geliefert. Die Rechnungsstellung erfolgt am 12. Januar Der Kunde bezahlt die Rechnung eine Woche später. Als Zeitpunkt der Leistungserbringung und somit massgebend, ob der bisherige oder neue Steuersatz anzuwenden ist, gilt der Tag der Lieferung, also der 22. Dezember Folglich hat die Möbelhaus AG die Leistung noch mit 8.0 % in Rechnung zu stellen und gegenüber der ESTV im 1. Quartal 2018 abzurechnen. Beispiel 2 Das Innenausbaugeschäft Intro Bau AG (Abrechnungsart vereinbart, effektive Abrechnungsmethode) führt im Zeitraum zwischen dem 11. Dezember 2017 und 30. Januar 2018 Innenausbauarbeiten bei einem Kunden durch. Die Rechnung im Gesamtbetrag von CHF wird am 15. Februar 2018 erstellt und durch den Kunden am 5. April 2018 beglichen. Auf der Rechnung werden die Arbeiten bis zum 31. Dezember 2017 im Betrag von CHF inklusive 8.0 % MWST und die Arbeiten ab dem 1. Januar 2018 im Betrag von CHF inklusive 7.7 % MWST ausgewiesen. Da die Rechnung im Februar 2018 ausgestellt wird, sind die Umsätze und die Steuern im 1. Quartal 2018 zu deklarieren. Seite 3 von 7
4 2 Anpassung der Steuerschlüssel in SelectLine In SelectLine-Auftrag bzw. SelectLine-Rechnungswesen müssen Sie Ihre bestehenden Steuerschlüssel anpassen. Die Steuerschlüssel sind unter Stammdaten/Steuerschlüssel zu finden. Ändern Sie zuerst Ihren bisherigen Gültigkeitsbereich durch einen Doppelklick auf den Eintrag oder über den Schalter Bearbeiten und ändern Sie das Datum Gültig bis auf den wie im folgenden Printscreen. Seite 4 von 7
5 Nun muss der neue Steuersatz angelegt werden. Wählen Sie dazu den Schalter Neu für einen neuen Gültigkeitsbereich und geben Sie folgendes an: Gültig ab Gültig bis Steuer 7.70% Alle weiteren Angaben (Wie Konten oder Pauschaltsteuerschlüssel) übernehmen Sie aus den bereits bestehenden Gültigkeitsbereichen. Passen Sie alle Ihre Steuerschlüssel, welche derzeit die Steuerprozente 8% oder 3.8% aufweisen, gemäss obiger Beschreibung an. Falls sie den Vorlagemandanten VKMU verwendet haben, sollten die Steuerschlüssel 2, 4, 6, 18, 20, 21, 25, 38 sowie allfällig eigene erstellte Steuerschlüssel, die von der Anpassung betroffen sind, geändert werden. Somit wird für Belege mit einem Datum ab der neue Steuersatz angewendet. 3 Übgergangsteuerschlüssel Für das Beispiel 2 mit Leistungen sowohl im Jahr 2017 als auch 2018 benötigt es zusätzlich einen Übergangsteuerschlüssel. Dieser sollte den Ursprungssteuerschlüssel gespiegelt darstellen. Dadurch wird gewährleistet, dass für Belege mit einem Datum im Jahr 2017 Leistungen für das Jahr 2018 verrechnet werden können und umgekehrt. Für den Steuerschlüssel 2 sollte ein Übergangsteuerschlüssel mit folgenden Angaben erstellt werden: Gültig ab Gültig bis Steuer 7.7% Seite 5 von 7
6 Alle weiteren Angaben sollten analog aus dem Ursprungssteuerschlüssel übernommen werden. Zusätzlich müssen für den Gültigkeitsbereich ab 2018 folgende Werte hinterlegt werden: Gültig ab Gültig bis Steuer 8% Diese Übergangschlüssel sollten für alle Steuerschlüssel erstellt werden, welche aufgrund der Mehrwertsteueranpassung geändert werden müssen. Seite 6 von 7
7 4 Jahresübergreifende Leistungen verrechnen Um eine Rechnnug zu erstellen, die sowohl Leistungen im Jahr 2017 als auch 2018 umfassen, müssen Sie die Positionen zeitlich abgrenzen. Als Beispiel wird eine Dienstleistung erfasst, die vom bis geleistet wird. Im Beleg sollte eine Position bis Ende 2017 erstellt werden, mit dem herkömmlichen Steuerschlüssel. Für die Periode vom bis muss eine zweite Position erfasst werden und muss mit dem Übergangsteuerschlüssel versehen werden. Somit erhält diese Position die Mehrwertsteuer für das Jahr 2018, da die Leistung im Jahr 2018 erfolgt. Das Vorgehen kann auch angewendet werden für Belege im Jahr 2018, welche noch Leistungen aus dem Jahr 2017 beinhalten. Dazu benutzen Sie den Übergangsteuerschlüssel für die Leistung im Jahr 2017 und den herkömmlichen Steuerschlüssel für das Jahr /mk/V1.0 Seite 7 von 7
SelectLine Auftrag und Rechnungswesen
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