Aktuelles aus dem Steuerrecht
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- Bernt Waldfogel
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1 PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Aktuelles aus dem Steuerrecht Aktuelles zur Erbschaftsteuerreform Dr. Dirk Altenbeck Steuerberater
2 Gliederung 1. Hintergründe 2. Bewertung 2.1 Bewertung von Immobilienvermögen 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen 3. Erbschaftsteuer 3.1 Freibeträge 3.2 Tarif 4. Gestaltungsaspekte 5. Schlussbemerkungen PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
3 1. Hintergründe Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen für alle Erwerbsvorgänge aber Unterschiedliche Bewertung der verschiedenen Vermögensarten (Betriebsvermögen, Grundbesitzvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen) Verfassungswidrig, wegen Verstoß gegen den Gleichheitssatz PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
4 1. Hintergründe Folge: Verpflichtung des Gesetzgebers bis eine Neuregelung zu treffen Bis weiterhin Anwendung der bisherigen Regelungen Falls keine Neuregelung verabschiedet wird, ab keine Erbschaftsteuer mehr Vorgaben: 1. Schritt: Gleichmäßige Ermittlung der gemeinen Werte 2. Schritt: Anwendung Tarif und Verschonungsregeln PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
5 1. Hintergründe Aktueller Stand der Gesetzgebung Einigung in der Union am Einigung in großer Koalition am Abschluss der Beratungen im Finanzausschuss des dt. Bundestages bis Lesung und Verabschiedung im Bundestag am Sondersitzung im Bundesrat am Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bis Anwendung ab PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
6 1. Hintergründe Wirtschaftliche Bedeutung Erbschaftsteuer = Ländersteuer Art. 106 II Nr.2 GG Bedeutung ist angestiegen, beträgt aber nur 0,53% vom Gesamtsteuervolumen: Mio DM Mio DM Mio Im internationalen Vergleich (z.b. Frankreich 1,18% USA 0,92% Spanien/Großbritannien 0,7%) Abschöpfung beträgt ca. 3,5% des übergehenden Vermögens von 125 Mrd. p.a. Ca. 8% der Erbfälle bzw. 12% des übergehenden Vermögens werden besteuert Durch Reform werden noch weniger Erbfälle erfasst, wegen Aufkommensneutralität aber diese stärker zur Kasse gebeten Erbschaftsteuertarif zwischen 7 und 50 % PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
7 1. Hintergründe Internationale Aspekte Entwicklungstendenzen in anderen Ländern - Österreich (Abschaffung ab ) - Italien (Wiedereinführung ab ) DBA gibt es nur mit wenigen Staaten (z.zt. 6 Abkommen mit USA, Schweiz, Frankreich, DK,S,GR - Abkommen mit Israel und Österreich gekündigt wg. Wegfall) Vermeidung der Doppelbesteuerung - Freistellungsmethode (DBA-Fälle) - Anrechnungsmethode PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
8 2. Bewertung - Gliederung 2.1 Bewertung von Immobilienvermögen Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke - Vergleichswertverfahren - Ertragswertverfahren - Sachwertverfahren Bewertungsabschlag Selbstgenutztes Wohneigentum 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Grundsatz: gemeiner Wert - Überblick über die Bewertungsmethoden - Fazit Verschonungsregelung PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
9 2.1 Bewertung von Immobilienvermögen Unbebaute Grundstücke Bewertungsmaßstab ist wie bisher der aktuelle Bodenrichtwert lt. Gutachterausschuß Bodenwert = Bodenrichtwert x Fläche Wegfall des pauschalierten Abschlags von 20% PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
10 2.1 Bewertung von Immobilienvermögen Bebaute Grundstücke - Übersicht Vergleichswertverfahren für - Wohnungseigentum - Teileigentum - Ein- und Zweifamilienhäuser Ertragswertverfahren (ortsübliche Miete) - Mietwohngrundstücke - Geschäftsgrundstücke - Gemischt genutzte Grundstücke Sachwertverfahren (kein Vergleichswert bzw. keine ortsübliche Miete) - Wohnungs- und Teileigentum - Ein- und Zweifamilienhäuser - Geschäftsgrundstücke - Gemischt genutzte Grundstücke - Sonstige bebaute Grundstücke PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
11 2.1 Bewertung von Immobilienvermögen Vergleichswertverfahren Wohnungseigentum, Teileigentum, Ein- und Zweifamilienhäuser Heranziehung von Kaufpreisen von Vergleichsgrundstücken Vorrangig vor von Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreisen Besonderheiten, die den Wert beeinflussen werden nicht berücksichtigt (insbesondere Belastungen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Art) Anstatt dessen: Vergleichsfaktoren, die von Gutachterausschüssen ermittelt wurden zzgl. Bodenwert, wenn sich Faktor nur auf Gebäude bezieht PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
12 2.1 Bewertung von Immobilienvermögen Ertragswertverfahren Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt Ermittlung Bodenwert Ermittlung Gebäudeertragswert Tatsächliche oder übliche Jahresmiete./. Bewirtschaftungskosten = Reinertrag des Grundstücks./. Bodenwertverzinsung Bodenrichtwert x Grundstücksfläche = Bodenwert = Gebäudereinertrag x Kapitalisierung des Reinertrags = Gebäudeertragswert Summe = Grundstückswert Niedriger gemeiner Wert kann nachgewiesen werden PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
13 2.1 Bewertung von Immobilienvermögen Bewirtschaftungskosten Berücksichtigung von Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis, durch Umlagen gedeckte Betriebskosten bleiben unberücksichtigt Ansatz nach Erfahrungssätzen von Gutachterausschüssen Falls diese nicht vorhanden sind, pauschale Werte nach Anlage zum Bewertungsgesetz Bsp.: Mietwohngrundstück mit Restnutzungsdauer von 46 Jahren ð Pauschalierte Bewirtschaftungskosten 23 % der Jahresmiete bzw. üblichen Miete PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
14 2.1 Bewertung von Immobilienvermögen Bodenwertverzinsung Liegenschaftszins: Zinssatz mit dem der Verkehrswert von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst wird Ermittlung durch Gutachterausschüsse Falls diese nicht vorhanden sind: 5 % für Mietwohngrundstücke 6,5 % für Geschäftsgrundstücke Kapitalisierung des Reinertrags mit Vervielfältiger, der von Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer des Gebäudes abhängig ist Bsp. Mietwohngrundstück mit Restnutzungsdauer von 46 Jahren ð Vervielfältiger 17,88 PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
15 2.1 Bewertung von Immobilienvermögen Beispiel zum Ertragswertverfahren Vermietetes Mehrfamilienhaus in der Friedenstraße in Würzburg, Baujahr 1974 Wohnfläche m 2, Miete 6 pro m 2 Grundstücksfläche 600 m 2 Bodenrichtwert lt. Bodenrichtwertkarte 640 /m 2 Angaben lt. Anlage zum Bewertungsgesetz Restnutzungsdauer: 46 Jahre (da wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer für Mietwohngrundstücke lt. Anlage BewG 80 Jahre) Pauschalierte Bewirtschaftungskosten 23 % der üblichen Jahresmiete Bodenwertverzinsung: 5 % Vervielfältiger: 17,88 PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
16 2.1 Bewertung von Immobilienvermögen Bodenrichtwert x Fläche = Bodenwert Tatsächliche Jahresmiete./. 23 % Bewirtschaftungskosten./. 5 % Bodenwertverzinsung x Kapitalisierung = Gebäudeertragswert Grundstückswert Neues Recht 640 /m 2 x 600 m m 2 x 6 /m 2 x 12 = / = / = x 17,88 = = Altes Recht = x 12,5 = /. Bewertungsabschlag von 10 % Differenz = /. 17 % (Alterswertmind.) = PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
17 2.1 Bewertung von Immobilienvermögen Sachwertverfahren Wohnungs- und Teileigentum, Ein- und Zweifamilienhäuser, soweit Vergleichswert nicht vorliegt, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke soweit sich keine üblichen Mieten ermitteln lassen, sonstige bebaute Grundstücke Ermittlung Bodenwert = Bodenwert =Gebäudewert Summe = vorläufiger Sachwert x Wertzahl (Marktanpassungsfaktor) = Grundstückswert Ermittlung Gebäudewert Regelherstellungskosten x Flächen- oder Raumeinheiten des Gebäudes = Regelherstellungswert./. Alterswertminderung Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Wertes PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
18 2.1 Bewertung von Immobilienvermögen Regelherstellungskosten: gewöhnliche Herstellungskosten je Flächeneinheit lt. Anlage BewG Bsp.: Einfamilienhaus im mittleren Standard mit Keller und ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr zwischen 1985 und 1999 Regelherstellungskosten lt. Anlage zur Bewertungsverordnung: 820 EUR/m 2 Maßgebliche Fläche Brutto: Grundstücksfläche aller Grundrissebenen, d.h. äußere Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung (z.b. Putz) Wertzahl/Marktanpassungsfaktor Von Gutachterausschüssen festgelegt (Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten) Falls Gutachterausschuss keine Zahlen bereitstellt, Anlage zur Bewertungsverordnung PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
19 2.1 Bewertung von Immobilienvermögen Bewertungsabschlag 10 % für bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile, - die zu Wohnzwecken vermietet werden, - im Inland oder in einem EU/EWR-Staat liegen und - nicht zum begünstigten Betriebsvermögen gehören Folglich können Schulden und Lasten, die in Zusammenhang mit zu Wohnzwecken vermietetem Grundbesitz übertragen werden, nur zu 90 % abgezogen werden PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
20 2.1 Bewertung von Immobilienvermögen Begünstigung von selbstgenutztem Wohneigentum Übertragung unter Lebenden an Ehegatten Übertragung von Todes wegen an Ehegatten oder Kinder - Übertragung von bisher selbstgenutztem Wohneigentum an Ehegatten oder Kinder bleibt unabhängig vom Wert - komplett steuerfrei, wenn Ehepartner oder Kinder das Haus oder die Wohnung über die nächsten zehn Jahre selbst nutzen Schädliche Vorgänge innerhalb von zehn Jahren: Vermietung, Verpachtung, Verkauf, Nutzung des ererbten Wohneigentums als Nebenwohnung Es sei denn, der Erwerber ist aus zwingenden Gründen an der Selbstnutzung gehindert (z.b. Tod, Pflegebedürftigkeit) - Für Kinder jedoch Auflage, dass Wohnung nicht größer als 200 m 2 sein darf - Übersteigt die Größe der Wohnung 200 m 2 ist der übersteigende Teil steuerpflichtig PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
21 2.1 Bewertung von Immobilienvermögen Stundung der Erbschaftsteuer für Mietwohngrundstücke auf Antrag für bis zu zehn Jahre, wenn die Steuer nur durch Veräußerung des Vermögens aufgebracht werden kann Gilt auch für nicht begünstigtes selbstgenutztes Wohneigentum (z.b. bei Vererbung an Geschwister) für die Dauer der Selbstnutzung Bei Erwerben von Todes wegen erfolgt die Stundung zinslos PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
22 2.1 Bewertung von Immobilienvermögen Fazit Zumeist deutliche Werterhöhung gegenüber bisheriger Regelung Keine gesonderten Freibeträge (Ausnahme selbstgenutztes Wohneigentum) Kritisch: Übertragung an Ehegatten und Kinder nur steuerfrei, wenn Wohnung anschließend 10 Jahre selbst genutzt wird PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
23 2. Bewertung - Gliederung 2.1 Bewertung von Immobilienvermögen Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke - Vergleichswertverfahren - Ertragswertverfahren - Sachwertverfahren Bewertungsabschlag Selbstgenutztes Wohneigentum 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Grundsatz: gemeiner Wert - Überblick über die Bewertungsmethoden - Fazit Verschonungsregelung PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
24 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Bei Betriebsvermögen von Gewerbebetrieben und von freiberuflich Tätigen grundsätzlich gemeiner Wert ðkeine Übernahme der Steuerbilanzwerte mehr Betriebsvermögen: Zunächst Bewertung nach dem BewG bzw. den entsprechenden Verordnungen Anschließend: Anwendung der Betriebsvermögensprivilegien Grundsätzlich keine wertmäßige Differenzierung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
25 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften 1. Priorität: Wertermittlung anhand Verkäufen innerhalb des letzten Jahres vor Steuerentstehung 2. Priorität: Ertragswertverfahren 3. Priorität: Mindestwert: Einzelsachwerte der WG abzüglich Schulden Kapitalgesellschaftsanteile 1. Priorität: Börsenkurs soweit möglich 2. Priorität: Ableitung aus Verkäufen innerhalb des letzten Jahres vor Steuerentstehung 3. Priorität: Gemeiner Wert wie sonstiges BV schätzen (Ertragswertverfahren bzw. Mindestwert) PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
26 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Börsenkurs Börsennotierte Wertpapiere, die an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten am Stichtag für sie im regulierten Markt notierten Kurs angesetzt Ableitung aus Verkäufen Gemeiner Wert wird aus Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als ein Jahr vor dem Stichtag zurückliegen, abgeleitet Kaufpreise zwischen Familienangehörigen in Familiengesellschaften auch dann nicht mehr maßgeblich, wenn sie wie unter fremden Dritten ausgehandelt sind PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
27 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Ertragswertverfahren Bisher: Stuttgarter Verfahren (Kombination aus Ertrags- und Substanzwert) Neu: Gemeiner Wert, der nach einer unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Gesellschaft oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln ist. Theorie nach BVerfG: Unternehmensbewertung nach anerkanntem Ertragswertverfahren (z.b. DCF-Verfahren nach dem IDW-Standard ES 1) Praxis lt. Gesetzesvorschlag: Unternehmensbewertung nach einem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß 199 ff. BewG-E PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
28 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nicht möglich, wenn die Bewertung zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt wenn für den zu bewertenden Unternehmenstyp ein anders anerkanntes, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke übliches Verfahren einschlägig ist (z.b. Multiplikatorverfahren) Wertuntergrenze: Reinbetriebsvermögenswert Substanzwert des Vermögens abzüglich Schulden oder Liquidationswert PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
29 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Vereinfachte Ertragswertmethode Bewertung nach der Anteils- und Betriebsvermögensbewertungsverordnung Zukünftig nachhaltig erzielbarer Jahresertrag x Kapitalisierungsfaktor + Gemeiner Wert für nicht betriebsnotwendiges Vermögen PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
30 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Nicht betriebsnotwendiges Vermögen: Vermögen, das aus dem Gewerbebetrieb oder der Gesellschaft herausgelöst werden kann, ohne die eigentliche Unternehmenstätigkeit zu beeinträchtigen. Beteiligungen im Betriebsvermögen: entweder nicht betriebsnotwendig oder selbständige Bewertung und Hinzurechnung Grundbesitz im Betriebsvermögen: Bewertung wie Immobilienvermögen (s.o.) PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
31 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Ermittlung des Jahresertrages: Ableitung aus der Vergangenheit Durchschnittliche Betriebsergebnisse der letzten drei vollständig abgelaufenen Wirtschaftsjahre vor dem Bewertungsstichtag Korrektur um einmalige Effekte z.b. Sonderabschreibungen, Abschreibung Geschäfts- oder Firmenwert, einmalige Veräußerungsgewinne bzw. -verluste oder außerordentliche Erträge bzw. Aufwendungen, Investitionszulagen, Ertragsteuern Keine Gewichtung der Ergebnisse wie im bisherigen Stuttgarter Verfahren PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
32 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Kapitalisierungsfaktor Bisher festgelegt: Basiszinssatz + Risikozuschlag von 4,5 % Der Basiszinssatz wird jährlich durch das BMF festgesetzt und orientiert sich an der langfristig erzielbaren Rendite für öffentliche Anleihen (derzeit wird von 4,5 % ausgegangen) Kapitalisierungsfaktor = 1/(Basiszinssatz + Risikozuschlag) x 100 Derzeit: 1/9 x 100 = 11,11-facher Faktor Praxis: Faktor in dieser Höhe in aktueller Wirtschaftslage bei Verkäufen nicht erzielbar ðgefahr der Überbewertung Ein niedrigerer Faktor kann nicht nachgewiesen werden PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
33 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Fazit der neuen Bewertungsregelungen: Keine Unterscheidung zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft (bisherige Vorteilhaftigkeit der Personengesellschaft wird aufgehoben) ðbeitrag zur Rechtsformneutralität Vereinfachtes Ertragswertverfahren führt meist zu sehr hohen Ergebnissen aufgrund überhöhtem Kapitalisierungsfaktor Ermittlung durch anderes übliches Ertragswertverfahren teuer und die dadurch entstehenden Gutachtenkosten sind nicht abzugsfähig PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
34 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Begünstigung von Betriebsvermögen (Verschonungsregelung) Betriebsvermögen: Einzelunternehmen Personengesellschaften Mitunternehmeranteile Anteile an Kapitalgesellschaften > 25 % PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
35 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Schritt 1: Ermittlung des gemeinen Wertes (s.o.) Schritt 2: Wahl der Begünstigung Zwei Optionen, deren Wahl bindend ist, d.h. nachträglich nicht geändert werden kann Bei beiden Optionen: Begrenzung der Lohnsumme Begrenzung des Verwaltungsvermögens Haltefrist PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
36 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Verwaltungsvermögen an Dritte vermietete Grundstücke Anteile an Kapitalgesellschaften < 25 % Wertpapiere Kunstgegenstände Das Verwaltungsvermögen muss im Übertragungszeitpunkt bereits 2 Jahre im Betriebsvermögen sein, um begünstigt zu sein PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
37 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Zu an Dritte vermietete Grundstücke Diese sind kein Verwaltungsvermögen, bei einer Betriebsaufspaltung einer Betriebsverpachtung im Ganzen an den zukünftigen Erben oder, wenn der zukünftige Erbe noch nicht in der Lage ist den Betrieb zu führen, einer auf maximal zehn Jahre befristeten Betriebsverpachtung an einen Dritten Zugehörigkeit des überlassenden und des nutzenden Betriebs zu einem Konzern i.s.d. EStG Wohnimmobilen, die von Betrieben vermietet werden, deren Hauptzweck die Wohnungsüberlassung ist und zu diesem Zweck ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erforderlich ist PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
38 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Erste Option: Fortführung des Betriebs über sieben Jahre 85 % des übertragenen Betriebsvermögens werden von der Besteuerung ausgenommen 15 % sind steuerpflichtig, wenn dieser Anteil größer als EUR ist Bei Überschreitung Verringerung des Abzugsbetrags von EUR , um 50 % des EUR übersteigenden Betrags Voraussetzungen für diese Option Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen darf höchstens 50 % betragen Die kumulierte Lohnsumme darf nach sieben Jahren nicht weniger als 650 % der durchschnittlichen Lohnsumme der letzten fünf Jahre vor Steuerentstehung betragen. Konsequenz bei Nichterfüllung: Kein Fallbeileffekt, sondern anteilige Steuerpflicht wenn Haltedauer nicht erfüllt wird, oder die Lohnsumme die Grenze unterschreitet PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
39 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Beispiel a) 15 % Anteil: EUR b) 15 % Anteil: EUR c) 15 % Anteil: EUR Fall a): 15 % Anteil ist steuerfrei Fall b): übersteigender Betrag EUR Davon 50 %: EUR Verbleibender Abzugsbetrag EUR (EUR / ) = steuerfrei - Steuerpflichtiger Anteil: EUR Fall c): übersteigender Betrag EUR Davon 50 %: EUR Verbleibender Abzugsbetrag EUR 0 - Steuerpflichtiger Anteil: EUR PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
40 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Beispiel: gemeiner Wert Betriebsvermögen EUR begünstigter Anteil 85 % EUR nicht begünstigter Anteil EUR Davon steuerfrei EUR (EUR /. 50% von ( EUR./ EUR)) Begünstigter Erwerb: EUR (incl. Freibetrag für Verwaltungsvermögen) Voll steuerpflichtig: EUR PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
41 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Zweite Option: Fortführung des Betriebs über zehn Jahre Das übertragene Betriebsvermögen ist zu 100 % steuerfrei Voraussetzungen für diese Option Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen darf höchstens 10 % betragen Die kumulierte Lohnsumme darf nach zehn Jahren nicht weniger als 1000 % durchschnittlichen Lohnsumme der letzten fünf Jahre vor Steuerentstehung betragen. Konsequenz bei Nichterfüllung Kein Fallbeileffekt, sondern anteilige Steuerpflicht wenn Haltedauer nicht erfüllt wird, oder die Lohnsumme die Grenze unterschreitet PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
42 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Schädliche Vorgänge innerhalb der Haltefrist von sieben bzw. zehn Jahren, die zur Abschmelzung des steuerfreien Anteils führen Bei Anteilen an Personengesellschaften - Ganz oder teilweise Veräußerung, Aufgabe, verdeckte Einlage - Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen oder deren Überführung ins Privatvermögen oder Nutzung zu anderen betriebsfremden Zwecken Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften - Ganz oder teilweise Veräußerung, verdeckte Einlage - Auflösung oder Herabsetzung des Nennkapitals - Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen und Verteilung des Vermögens an die Gesellschafter PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
43 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Schädliche Vorgänge innerhalb der Haltefrist von sieben bzw. zehn Jahren, die zum Wegfall der Steuerbefreiung führen (Fallbeileffekt) Entnahmen (bei Personengesellschaften) übersteigen die Summe der Einlagen und der zuzurechnenden Gewinnanteile seit dem Erwerb um mehr als EUR Verluste bleiben unberücksichtigt. PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
44 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Abzug von Nachlassverbindlichkeiten: Schulden und Lasten, die in Zusammenhang mit dem übertragenen Vermögen übernommen werden, können - soweit sie nicht bereits bei der Bewertung der jeweiligen wirtschaftlichen Einheit berücksichtigt wurden - abgezogen werden Soweit die Schulden und Lasten auf begünstigtes Vermögen entfallen, können Sie nicht berücksichtigt werden - Bei erster Option (Haltefrist sieben Jahre): Berücksichtigung von 15 % der Schulden und Lasten - Bei zweiter Option (Haltefrist von zehn Jahren): keine Berücksichtigung von Schulden und Lasten, da 100 % steuerfrei PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
45 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Abfindungen 7 Abs. 7 ErbStG als Schenkung gilt auch der Anteilsübergang auf einen anderen Gesellschafter, soweit der Anteilswert den Abfindungsanspruch übersteigt (verfassungsrechtlich äußerst bedenklich) PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
46 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen Fazit Besteuerung von Betriebsvermögen Deutliche Werterhöhung für ertragsstarke Personengesellschaften, zudem schwierige (kostenintensive) Wertermittlung Ausschluss der Begünstigungen für Betriebsvermögen für vermögensverwaltende Gesellschaften Problematik der Nachversteuerung z.b. bei Insolvenz Hoher Bürokratischer Aufwand durch lange Haltefristen PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
47 3. Erbschaftsteuer - Gliederung 3.1 Freibeträge 3.2 Tarif 3.3 Ermäßigung der Einkommensteuer bei Belastung mit Erbschaftsteuer PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
48 3.1 Freibeträge Person Steuerklasse Freibetrag: neu Freibetrag: bisher Ehegatte I EUR EUR Kinder und Stiefkinder I EUR EUR Enkelkinder I EUR EUR Eltern und Voreltern I bzw. II bei Schenkung EUR EUR EUR EUR Geschwister und übrige Personen II und III EUR EUR EUR Lebenspartner III EUR EUR PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
49 3.2 Tarif Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis EUR EUR EUR EUR EUR EUR darüber Prozentsatz in der Steuerklasse I II und III PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
50 3.3 Ermäßigung der ESt Einkünfte des Erben haben im Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen vier Veranlagungszeiträumen als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen Auf Antrag: Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer im Verhältnis der festgesetzten Erbschaftsteuer zum steuerpflichtigen Erwerb zzgl. Freibeträge des ErbStG Anwendung nur für Erbfälle nach dem PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
51 3.3 Ermäßigung der ESt Beispiel Erwerb von Ehegatten Einkommensteuer: EUR Davon entfällt auf erworbenes Vermögen: EUR Übertragenes Vermögen Abzüglich Freibetrag ErbSt-pflichtiger Teil ErbSt 15 % Verhältnis ErbSt zu steuerpflichtigem Erwerb zzgl. Freibeträge Ermäßigung ESt EUR EUR EUR EUR ( / ) = 7,5 % 7,5 % von EUR = EUR PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
52 Gliederung 1. Hintergründe 2. Bewertung 2.1 Bewertung von Immobilienvermögen 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen 3. Erbschaftsteuer 3.1 Freibeträge 3.2 Tarif 4. Gestaltungsaspekte 5. Schlussbemerkungen PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
53 4. Gestaltungsaspekte Interimszeitraum bis Nutzung der alten Rechtslage bei Übertragungen unter Lebenden, die auch aus nicht steuerlichen Gründen bereits geplant sind, sofern altes Recht günstiger ist: - d.h. Übertragungen an Erwerber der Steuerklasse II - d.h. bei Immobilienvermögen, sofern bei bebauten Grundstücken (Mietwohn-/ Geschäftsgrundstücke) der bisherige Bodenrichtwert abzgl. 20% pauschaler Abschlag als Mindestwert angesetzt wurde und zwar sowohl für Schenkungen wie auch Nießbrauchsverzicht - d.h. bei der Übertragung von Lebensversicherungsansprüchen, weil der 2/3-Wert der eingezahlten Beiträge in der Regel günstiger ist, als der Rückkaufswert - Rückfallklauseln Wahlrecht für Erbfälle (nicht für Schenkungen) zwischen und Inkrafttreten des neuen Rechts geplant PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
54 4. Gestaltungsaspekte Nutzung der höheren Freibeträge nach neuem Recht Erhöhung der persönlichen Freibeträge kommt vor allem Ehegatten, Kindern und Enkeln zugute, auch wenn innerhalb der letzten 10 Jahre schon Vorschenkungen erfolgt sind, da neuer Spielraum geschaffen wurde - z.b. Vorschenkung an Kinder mit T 200 bis unter Ausnutzung des alten Freibetrags steuerfrei, d.h. weitere steuerfreie Übertragung von T 200 ab möglich Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
55 4. Gestaltungsaspekte Kettenschenkungen Mehrfache Generierung von Freibeträgen Absenkung des Steuersatzes durch Bildung von Teilübertragungen RISIKO: Gesamtplanrechtsprechung des BFH, Weitergabeanordnung PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
56 4. Gestaltungsaspekte Mehrstufige Gesellschaftsmodelle zur Splittung von Verwaltungsvermögen A GmbH & Co. KG GmbH-Beteiligung 5 Mio. EUR Verwaltungsvermögen 5 Mio. EUR Betriebsvermögen 2,5 Mio. EUR Verwaltungsvermög en 2,5 Mio. EUR PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
57 4. Gestaltungsaspekte Erläuterung Bei der A-GmbH & Co. KG liegen die Verschonungsvoraussetzungen vor: das Verwaltungsvermögen ist nicht größer als 50 %, da die GmbH-Beteiligung zu 100 % zum Betriebsvermögen zählt Auch auf Ebene der GmbH liegt die Voraussetzung vor, da auch hier dass Verwaltungsvermögen die 50 %-Grenze nicht überschreitet Weitere Stufen möglich PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
58 4. Gestaltungsaspekte Stimmbindungsverträge (Familienpool) Anteile an Kapitalgesellschaften gehören nur bei Beteiligung am Nennkapital von mehr als 25 % zum begünstigten Betriebsvermögen Zuzurechnen sind jedoch Anteile anderer Gesellschafter für die eine Stimmbindung besteht ðstimmbindungsverträge PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
59 4. Gestaltungsaspekte Nießbrauch Neue Attraktivität wird sicher der Vorbehaltsnießbrauch gewinnen, da die Nießbrauchslast künftig vom Wert des übertragenen Vermögens abgezogen werden darf (Erfüllung der Vorgaben des Verfassungsgerichts in Bezug auf die Gleichbehandlung des Nießbrauchs mit Vermögensübergaben gegen Versorgungsleistungen) günstig insbesondere, je jünger der Übergeber ist und wenn bei sog. Zinshäusern nach altem Recht der Ertragswert und nicht der günstigere Mindestwert zugrunde liegt, denn der Vorteil des Abzugs wird sonst durch den höheren Immobilienwert überkompensiert problematisch künftig wie besprochen Übertragungen an Erwerber in Steuerklasse II (z.b. Geschwister) PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
60 4. Gestaltungsaspekte Güterstandschaukel Beendigung der Zugewinngemeinschaft: Zugewinnausgleich kein schenkungsteuerlicher Tatbestand Anschließend Rückkehr in die Zugewinngemeinschaft ðvermögensübertragung aufgrund des Ausgleichsanspruchs ðkeine Schenkungsteuer PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
61 Gliederung 1. Hintergründe 2. Bewertung 2.1 Bewertung von Immobilienvermögen 2.2 Bewertung von Betriebsvermögen 3. Erbschaftsteuer 3.1 Freibeträge 3.2 Tarif 4. Gestaltungsaspekte 5. Schlussbemerkungen PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
62 5. Schlussbemerkungen Verlierer Geschwister/ Neffen/ Nichten künftig wie fremde Dritte Ertragstarke größere Personengesellschaften (Mittelstand) Krisenverschärfung durch Nachversteuerung bei Unternehmensnachfolgen Übertragungen von Immobilienvermögen Gewinner Eingetragene Lebenspartner Kinder und Enkel Land- und Forstwirtschaft PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
63 5. Schlussbemerkungen Grundaspekte der Nachfolgeplanung Familiengerechtigkeit Klare Zuordnung von Vermögensgegenständen durch Testament oder lebzeitige Vermögensübertragung Absicherung des Ehepartners Steuerersparnis Sonderfall Unternehmensnachfolge: - Vermeidung der Erbengemeinschaft - Geeignete Unternehmensnachfolge - Nachfolgerbindung - Ausschluss unerwünschter Nachfolger - Einflusssicherung - Liquiditätsschonung - Altersversorgung PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
64 Impressum Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorstehenden Information nur um allgemeine Hinweise handelt, die eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Alle Informationen werden nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr wiedergegeben. Grundlage der Informationen ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom (BT DrS 16/11075), die am in dieser Form vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Dr. Dirk Altenbeck Oeggstraße 2 / Jacobi Hof Würzburg (09 31) (09 31) ifp@ifp-wue.de PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck OHG Stand:
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