Seminararbeit. zum Thema. Wettbewerbspolitische Grundlagen WS 2016/2017

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1 Seminararbeit zum Thema Wettbewerbspolitische Grundlagen WS 2016/2017 Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Dr. Jürgen E. Blank Technische Universität Kaiserslautern Vorgelegt von: Florian Foit Jonas Roßfeld

2 Inhaltsverzeichnis II Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis... IV 1 Einleitung Theoretische Grundlagen Wettbewerb Definition Wettbewerb Funktionen des Wettbewerbs Außerökonomische Funktion Ökonomische Funktionen Statische Wettbewerbsfunktionen Dynamische Wettbewerbsfunktionen Wettbewerbsbeschränkungen Definition Wettbewerbsbeschränkungen Staatliche Wettbewerbsbeschränkungen Private Wettbewerbsbeschränkungen Wettbewerbspolitik Definition Wettbewerbspolitik Aufgaben der Wettbewerbspolitik Einordnung der Wettbewerbspolitik Wettbewerbspolitische Maßnahmen Messung von Unternehmenskonzentration/ Konzentrationsmaße Ziel der Messung von Unternehmenskonzentrationen Absolute Konzentration Relative Konzentration Probleme der Konzentrationsmessung Konzepte der Wettbewerbspolitik... 17

3 Inhaltsverzeichnis III Beschreibungsschema wettbewerblicher Marktprozess Modell der vollständigen Konkurrenz Orientierung am unvollkommenen Markt Konzept der Wettbewerbsfreiheit Fazit Wettbewerbspolitik in der Praxis Gesetzliche Grundlagen Einleitung Inhaltlicher Aufbau Zentrale Einrichtungen der Wettbewerbspolitik Kartellbehörden Gerichte Monopolkommission Regelungen in Bezug auf die wichtigsten Wettbewerbsbeschränkungen Erfassung der Verhandlungsstrategie/ Kartellverbot Missbrauchsaufsicht Erfassung der Konzentrationsstrategie/ Zusammenschlusskontrolle Resümee Literaturverzeichnis... V

4 Abbildungsverzeichnis IV Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Verschiedene Kartellarten... 8 Abbildung 2: Ursachen der Unternehmenskonzentration Abbildung 3: Konzentrationskurven Abbildung 4: Marktprozesse Abbildung 5: Zusammenhang Marktstruktur und Marktergebnis Abbildung 6: Aufbau GWB Abbildung 7: Aufbau der Wettbewerbspolitik... 30

5 Einleitung 1 1 Einleitung Unsere heutige Gesellschaft ist stark vom Leistungs- und Ergebnisdruck geprägt. Ständig werden wir in verschiedenen Situationen des Lebens mit Konkurrenz und Wettbewerb konfrontiert. Sei es im Sport, wo oftmals nur der erste Platz zählt; in der Politik, in der jeder die Maximierung der Macht anstrebt oder im Wirtschaften als Unternehmen. In all diesen Bereichen streben wir das bestmögliche Ergebnis an und versuchen uns Vorteile gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen. Beim Sport können leistungssteigernde Mittel einen großen Vorsprung ermöglichen; in der Marktwirtschaft beeinflussen Kartelle und Absprachen zwischen Unternehmen den Wettbewerb. Die zentrale Grundlage für das Funktionieren eines marktwirtschaftlichen Systems ist ein intakter Wettbewerb. 1 Der Wettbewerb koordiniert wirtschaftliche Entscheidungen und gewährleistet optimale Ergebnisse. Es liegt also im sozialen Interesse einen fairen Wettbewerb zu erhalten und diesen so zu reglementieren, dass die individuellen Interessen in einem bestimmten Rahmen verfolgt werden können. Einzelne Marktteilnehmer sollen aber dennoch nicht ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Aus diesem Bestreben entsteht die Notwendigkeit der Wettbewerbspolitik. Der Staat hat die Möglichkeit durch verschiedene Eingriffsarten Einfluss auf den Wettbewerb zu nehmen und so wettbewerbsfeindliche Strategien der Wettbewerber zu unterbinden. Durch diese Maßnahmen soll ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden. Das Ziel dieser Arbeit ist es, sowohl einen Überblick über die Grundlagen der Wettbewerbspolitik zu verschaffen, als auch die wirtschaftlichen Auswirkungen wettbewerbsbeeinträchtigender Strategien aufzuzeigen. Dazu werden zunächst die einzelnen Bestandteile der Wettbewerbspolitik beschrieben, verschiedene Konzepte der Wettbewerbspolitik erörtert und auf die gesetzlichen Grundlagen eingegangen. Zum Schluss werden die wichtigsten Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Praxis aufgezeigt. 1 Vgl. R. Olten (1995), S. 13.

6 Theoretische Grundlagen 2 2 Theoretische Grundlagen 2.1 Wettbewerb Definition Wettbewerb Wettbewerb ist eine Situation, bei der mehrere Wettbewerber dasselbe Ziel verfolgen, dieses aber nicht gleichzeitig erreichen können, da der Erfolg von einem Marktteilnehmer zu Lasten eines anderen Marktteilnehmers geht. Dies bedeutet, dass bei konkurrierenden Anbietern bzw. Nachfragern nur einer zum Zug kommen kann. Ein außenstehender Dritter entscheidet dabei, wer das Ziel in welchem Umfang erreicht. 2 Somit zeigt sich, dass die Wettbewerber in Konkurrenz zueinanderstehen. Bis heute gibt es viele verschiedene Möglichkeiten den Wettbewerb zu definieren. Die eine korrekte Definition hierfür gibt es nicht. Weiterhin wird eine spezielle Form des Wettbewerbs, nämlich der marktwirtschaftliche Wettbewerb, betrachtet. Unter marktwirtschaftlichem Wettbewerb verstehen wir also ein rivalisierendes Streben mehrerer Wirtschaftssubjekte (Unternehmen, Haushalte), als Anbieter oder Nachfrager auf konkreten Märkten durch bestimmte Aktivitäten einen größeren Erfolg (meßbar an Umsatz, Gewinn, Rentabilität, Einkommen, Ausgaben, Nutzen) als die Rivalen zu erzielen. 3 Der Wettbewerb dient als Instrument der Marktwirtschaft. Anhand des marktwirtschaftlichen Wettbewerbes entscheidet ein Unternehmen welche Produkte produziert werden sollen. Er gibt also Aufschluss darüber, welche Güter und in welcher Menge diese produziert werden sollen. Zudem wird entschieden für wen und wie diese Produkte hergestellt werden. Eine genauere Systematisierung erfolgt im Abschnitt Als Voraussetzungen für einen funktionierenden Wettbewerb sind grundsätzlich die Markttransparenz, Flexibilität und offene Märkte zu nennen. 4 Weiterhin sind die ökonomischen Freiheitsrechte der Marktteilnehmer wichtige Voraussetzungen. Hierunter fällt die Freiheit der Unternehmenstätigkeit, der Konsumwahl und der Arbeitsplatzwahl. 5 2 Vgl. U.Baßeler/ J.Heinrich/ B.Utecht (2002), S R. Olten (1995), S Vgl. R. Olten (1995), S Vgl. U.Baßeler/ J.Heinrich/ B.Utecht (2002), S. 190.

7 Theoretische Grundlagen Funktionen des Wettbewerbs In der Marktwirtschaft erfüllt der Wettbewerb eine Vielzahl von Funktionen. Einerseits sichert er beispielsweise die Freiheit der Marktteilnehmer, andererseits soll er aber auch eine Lenkungs- und Anreizfunktion erfüllen. Grundsätzlich lassen sich die Funktionen des Wettbewerbs in zwei Kategorien einteilen, nämlich außerökonmische und ökonomische Funktionen Außerökonomische Funktion Als außerökonomische Funktion versteht man die gesellschaftliche Funktion des Wettbewerbes. Dieses Wettbewerbskonzept baut auf dem folgenden Grundrecht des Grundgesetzes auf: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. 6 Dieses Grundrecht wird vor allem im Wettbewerbskonzept von Hoppmann hervorgehoben und auf den wirtschaftlichen Wettbewerb übertragen. Daraus lässt sich folgern, dass der Wettbewerb es jedem Wettbewerber selbst überlässt, seine Mittel für seine eigenen Ziele einzusetzen. Dafür muss im Wettbewerb die Freiheit bestehen und auch erhalten bleiben. Eine weitere außerökonomische Funktion besteht in der Begrenzung und Kontrolle der wirtschaftlichen Macht. Durch einen funktionierenden Wettbewerb soll verhindert werden, dass Einzelne oder kleine Gruppen einen zu großen Einfluss auf die Politik nehmen können Ökonomische Funktionen Die ökonomischen Wettbewerbsfunktionen lassen sich nach zwei verschiedenen Aspekten unterscheiden. Zum einen gibt es die statischen Wettbewerbsfunktionen und zum anderen die dynamischen Wettbewerbsfunktionen Statische Wettbewerbsfunktionen Unter die statischen Wettbewerbsfunktionen fallen zum einen die Anpassungs- und Koordinierungsfunktionen. Der Wettbewerb koordiniert dabei den Bedarf in der Produktion. Waren 6 Vgl. Art.2, S. 1 GG (Grundgesetz).

8 Theoretische Grundlagen 4 und Dienstleistungen werden in einer bestimmten Art, Qualität und Quantität angeboten, wie sie auch nachgefragt werden. 7 Dies hat zur Folge, dass durch den Wettbewerb bedarfsgerechte, also vom Nachfrager präferierte Güter angeboten werden. Während des Zeitverlaufs ändert sich der Bedarf, weswegen die Produktion angepasst werden muss. Die Anpassungsfunktion ist für die Bedarfsanpassung in der Produktion notwendig. Wichtige Voraussetzung für beide Wettbewerbsfunktionen ist ein funktionierender Preismechanismus, welche die Knappheit der jeweiligen Güter anzeigt. Denn nur unter der Prämisse eines wirksamen Marktes kann dieses Preissystem die richtigen Informationen bereitstellen. 8 Eine weitere statische Wettbewerbsfunktion ist die Allokationsfunktion. Diese steht in unmittelbarer Verbindung mit der Anpassungs- und Koordinationsfunktion. Der Wettbewerb sorgt für einen effizienten und sparsamen Einsatz der knappen Produktionsfaktoren. 9 Aus diesem Grund können die Kosten für Produktionsfaktoren minimiert werden. Zum anderen wird als statische Wettbewerbsfunktion die Verteilungsfunktion angesehen. Dabei wird die leistungsgerechte Einkommensverteilung betrachtet. Die Funktion der Einkommensverteilung baut auf der vorher angesprochenen Allokationsfunktion auf. Sie fordert, dass durch den Wettbewerb leistungsgerechtes Einkommen erzeugt werden soll. Durch den Wettbewerb am Markt werden Arbeit, Umwelt und Kapital, was Produktionsfaktoren sind, entsprechend ihrer Leistung vergütet. 10 Wegen des bestehenden Wettbewerbs sieht man die Einkommensverteilung als leistungsgerecht und fair an, da Produkte nur anhand ihres Marktwertes bewertet werden. Eine weitere Folge dieser gerechten Einkommensverteilung durch den Wettbewerb ist die Verhinderung des nichtleistungsbezogenem Einkommens bzw. der schnelle Abbau von derartigem Einkommen Dynamische Wettbewerbsfunktionen Grundsätzlich versteht man unter dem dynamischen Wettbewerb den andauernden Anreiz sich Vorteile gegenüber den anderen Wettbewerbern zu verschaffen. 12 Hierbei werden die zwei wichtigen 7 Vgl. R. Olten (1995), S Vgl. R. Olten (1995), S Vgl. U.Baßeler/ J.Heinrich/ B.Utecht (2002), S Vgl. R. Olten (1995), S.26f. 11 Vgl. K. Herdzina (1999), S Vgl. R. Olten (1995), S.19.

9 Theoretische Grundlagen 5 dynamischen Wettbewerbsfunktionen, die Funktion der Anpassungsflexibilität und die Innovationsfunktion unterschieden. Die Anpassungsflexibilität orientiert sich an den laufenden Marktereignissen. So passen Produkte und deren Kapazitäten sich effizient den ständig ändernden Daten an, die sich aufgrund der Nachfrage ergeben. Diese flexible Anpassung soll durch den Mechanismus des Wettbewerbs stattfinden. Die zweite wichtige dynamische Wettbewerbsfunktion ist die Innovationsfunktion. Unter Wettbewerbsbedingungen besteht ein dauernder Anreiz für die Wettbewerber, sich durch Innovationen, aber auch Imitationen Vorteile zu verschaffen. 13 Daraus folgt, dass mit dem Wettbewerb ein durchgehender Prozess zur Innovationsfindung geschaffen wird. 2.2 Wettbewerbsbeschränkungen Definition Wettbewerbsbeschränkungen Eine genaue Definition des Begriffs der Wettbewerbsbeschränkung ist nur schwer möglich, da im Allgemeinen noch Uneinigkeit darüber herrscht, was eigentlich Wettbewerb bedeutet. Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) werden die Wettbewerbsbeschränkungen als Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezeichnet. 14,15 Erich Hoppmann definierte Wettbewerbsbeschränkungen wie folgt: Solange lediglich natürliche Hindernisse vorliegen, ist der Wettbewerb zwar unvollkommen im Sinne einer Abweichung vom statischen Modell, aber er ist ein freier, unbeschränkter Wettbewerb. 16 Im Großen und Ganzen ist man sich aber in der Literatur einig, dass eine Wettbewerbsbeschränkung dann vorliegt, wenn die wirtschaftliche Handlungsfreiheit beim Anbieten oder Nachfragen von Waren oder Dienstleistungen eingeengt wird und dies bei unbeschränktem Wettbewerb gerade nicht gegeben wäre Vgl. R. Olten (1995), S Vgl. 1 GWB. 15 Vgl. Art. 101 Abs. 1 AEUV. 16 E. Hoppmann (1966), S. 160, zitiert nach: D. Piekenbrock, A.Henning (2013). 17 Vgl. T. Kapp (2013), S. 28.

10 Theoretische Grundlagen 6 Wie der Wettbewerb lassen sich die Wettbewerbsbeschränkungen selbst auch auf viele verschiedene Arten systematisieren. Am häufigsten findet sich jedoch in der Literatur die Einteilung in staatliche und private Wettbewerbsbeschränkungen Staatliche Wettbewerbsbeschränkungen Unter staatlichen Wettbewerbsbeschränkungen werden Eingriffe des Staates in Marktangelegenheiten verstanden. Meist findet man diese in Bereichen vor, in denen im GWB keine Paragraphen existieren oder diese nur teilweise Anwendung finden. Im Folgenden soll eine kurze Übersicht verschiedener Regulierungsmaßnahmen des Staates gegeben werden. Eine Ausgestaltungform der staatlichen Wettbewerbsbeschränkung sind die Marktzutrittsbeschränkungen. Hierbei wird es potenziellen Marktteilnehmern erschwert in einen bereits bestehenden Markt einzutreten. 19 Ein Beispiel hierfür wäre der Versorgungsmarkt. Den Stadtwerken obliegt oftmals das alleinige Versorgungsrecht. In einer etwas abgeschwächten Form besteht auch noch bis heute bei der Deutschen Post und Deutschen Bahn ein Briefdienst- bzw. Beförderungsmonopol. Dies macht es neuen potenziellen Marktteilnehmern unmöglich in den Markt einzutreten. Weitere Regulierungsmaßnahmen stellen Beschränkungen von Wettbewerbsparametern dar. Mögliche Ausprägungsformen der Wettbewerbsparameter sind zum Beispiel Preise und Qualität von Produkten. So führen beispielsweise politische Preisgarantien (Mindestpreise) zum Fehlen von Preisund Gewinndruck und letztendlich zur Beschränkung des Wettbewerbs. 20 Als dritte staatliche Wettbewerbsbeschränkung seien hier noch Subventionen zu nennen. Unter Subventionen werden Zuwendungen (Geldleistungen oder steuerliche Nachlässe) des Staates verstanden, welche Wirtschaftsbereichen oder Unternehmen ohne direkte Gegenleistung gewährt werden. 21 Erhält beispielsweise ein Unternehmen Subventionen durch den Staat, weil es in finanzielle Nöte gekommen ist, so beeinträchtigt dies automatisch die Marktposition der anderen Marktteilnehmer. 18 Vgl. W.Kerber (2003), S Vgl. T. Kapp (2013), S Vgl. K. Herdzina (1999), S Vgl. (Bundeszentrale für politische Bildung), Abruf:

11 Theoretische Grundlagen Private Wettbewerbsbeschränkungen Im Gegensatz zu den staatlichen Wettbewerbsbeschränkungen, in denen die Beschränkung des Wettbewerbs durch den Staat vorgenommen wird, erfolgt die Beeinträchtigung bei den privaten Wettbewerbsbeschränkungen durch das Verhalten von Unternehmen. Das Bestreben der Unternehmen sich selbst Vorteile zu verschaffen und drohende Risiken zu minimieren ist dabei der Auslöser der Wettbewerbsbeschränkungen. Allgemein können Wettbewerbsbeschränkungen auch nach ihrer Ausrichtung differenziert werden. Dies wird bei der nachfolgenden Unterscheidung verschiedener Formen von privaten Wettbewerbsbeschränkungen von Bedeutung sein. Horizontale Wettbewerbsbeschränkungen bezeichnen Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die auf der gleichen Produktionsstufe im Wettbewerb stehen. Unter vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen versteht man Vereinbarungen zwischen Unternehmen vor- bzw. nachgelagerter Marktstufen (Nicht-Wettbewerber). Ist die Ausrichtung weder der horizontalen, noch der vertikalen Ausrichtung zuzuordnen, spricht man von diagonalen Wettbewerbsbeschränkungen. 22 Die privaten Wettbewerbsbeschränkungen untergliedern sich in drei verschiedene Formen. Als erstes sind Kartelle zu nennen. Stimmen sich Wettbewerber über den Einsatz von einem oder mehreren Wettbewerbsparametern (zb. Preis, Menge, Qualität) ab, wird dies als Kartell bezeichnet. Wichtig ist hierbei, dass diese Vereinbarungen vertraglich festgehalten werden und die betreffenden Unternehmen ihren rechtlich unabhängigen Charakter beibehalten. 23 Kartelle gehören der horizontalen Wettbewerbsbeschränkung an, da die Vereinbarungen meist von Unternehmen der gleichen Marktebene getroffen werden. Besteht zwischen den Unternehmen kein schriftlicher Vertrag, sondern nur eine mündliche Absprache, bezeichnet man dies nicht als Kartell, sondern als abgestimmtes Verhalten. In beiden Fällen ist es das Ziel, die Gewinne der Kooperationspartner zu maximieren und den Markt wie ein Monopolist zu bestimmen. Schließen sich alle Marktteilnehmer eines Industriezweiges zusammen, nennt man dies ein perfektes Kartell Vgl. T. Kapp (2013), S Vgl. I. Schmidt, J. Haucap (2013). S Vgl. I. Schmidt, J. Haucap (2013). S. 153.

12 Theoretische Grundlagen 8 In der Literatur unterscheidet man viele unterschiedliche Kartelltypen, wobei der Phantasie der verschiedenen Abredungsarten fast keine Grenzen gesetzt sind. Die Aufführung aller Arten würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen, weshalb lediglich einige wenige Kartellarten aufgeführt und erklärt werden. Ein mögliches Kartell ist das sogenannte Konditionskartell. Hier sprechen sich die Mitglieder über Zahlungs- und Geschäftsbedingungen ab, beispielsweise welche Rabatte sie ihren Kunden gewähren. 25 Das wohl am häufigsten verbreitete Kartell ist das Hardcore-Kartell. Bei dieser Form der Abrede besprechen die Kartell-Mitglieder sowohl den Preis, als auch die Absatzquoten für die verschiedenen Märkte. 26 Nachfolgender Abbildung können noch weitere Kartellarten entnommen werden. Kartelle nach unternehmerischen Aktionsparametern Preispolitik Mengenpolitik Außenhandel Produkte und Techniken Preiskartell Konditionenkartell Submissionskartell Gebiteskartell Quotenkartell Kundenschutzkartell Exportkartell Importkartell Spezialisierungskartell Typisierungskartell Normungskartell Abbildung 1: Verschiedene Kartellarten 27 Eine weitere Form der privaten Wettbewerbsbeschränkungen stellt die missbräuchliche Ausnutzung von Marktmacht dar. Grundsätzlich gilt eine gewonnene Marktmacht nicht sofort als eine Beschränkung des Wettbewerbs, da diese auf eine bessere Unternehmensleistung und effizientere Betriebsabläufe zurückzuführen sind. In diesem Zusammenhang gilt es zu klären, ab wann aus Marktmacht der Tatbestand der Marktbeherrschung resultiert und ab wann ein missbräuchliches Verhalten vorliegt. 25 Vgl. R. Olten (1995), S Vgl. T. Kapp (2013), S Vgl. R. Olten (1995), S. 125, Abbildung selbst erstellt.

13 Theoretische Grundlagen 9 Ein Unternehmen gilt als marktbeherrschend, sobald es keinem wirklichen Wettbewerb mehr ausgesetzt ist oder eine Marktstellung hat, die die seiner Konkurrenten außerverhältnismäßig übersteigt. 28 Missbrauchsverhalten liegt vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen andere Marktteilnehmer mittelbar oder unmittelbar behindert. 29 Der Nachweis der beiden gerade genannten Tatbestände stellt sich in der Praxis als problematisch dar und muss in den jeweiligen Fällen einzeln geprüft werden. Eine Systematisierung dieser Wettbewerbsbeschränkung kann als Aufspaltung in Behinderungs- und Ausbeutungsmissbrauch vorgenommen werden. Der Behinderungsmissbrauch richtet sich auf horizontaler Ebene gegen Mitwettbewerber, zum Beispiel in Form einer Ausschließlichkeitsbindung. 30 Hierbei verpflichten Unternehmen Zulieferer nur noch an sie zu liefern. In vertikaler Richtung kann ein Behinderungsmissbrauch gegen Abnehmer als Preisdiskriminierung bestehen. Im genannten Fall verlangen Unternehmen unterschiedliche Preise für das gleiche Produkt von ihren Kunden. 31 In nur vertikaler Richtung erfolgt der Ausbeutungsmissbrauch. Hauptfall hierfür ist der Preismissbrauch, bei dem das marktbeherrschende Unternehmen zu hohe oder niedrige Preise gegenüber Abnehmern und Lieferanten durchsetzen kann. 32 Die dritte Art der privaten Wettbewerbsbeschränkungen bilden die Unternehmenszusammenschlüsse. Darunter versteht man externes Wachstum durch Konzernbildungen oder Fusionen. Entweder schließen sich Unternehmen gleicher Marktstufe zusammen (horizontale Fusion) oder Unternehmen vor- und nachgelagerter Marktstufen (vertikale Fusion). Grundsätzlich werden Fusionen nicht als Problem angesehen, es sei denn das Unternehmenswachstum führt zu einer starken Erhöhung der Unternehmenskonzentration. Ob ein Zusammenschluss wirklich wettbewerbsgefährdend ist, zeigt eine Fusionskontrolle. 33 Auf diese wird im späteren Abschnitt 3.3 noch näher eingegangen. 28 Vgl. 18 Abs. 1 GWB. 29 Vgl. 19 Abs. 2 GWB. 30 Vgl. T. Kapp (2013), S. 130 ff. 31 Vgl. T. Kapp (2013), S Vgl. T. Kapp (2013), S Vgl. R. Dewenter, J. Rösch (2015), S.109 f.

14 Theoretische Grundlagen Wettbewerbspolitik Definition Wettbewerbspolitik Alle Marktteilnehmer sind stets darauf bedacht, den maximalen Erfolg zu erzielen und aus diesem Grund den Wettbewerb zu umgehen bzw. einzuschränken. Die Wettbewerbspolitik versucht gegen dieses Vorhaben der Marktteilnehmer vorzugehen. Die Sicherung des Wettbewerbs ist eine zentrale Aufgabe des Staates in der sozialen Marktwirtschaft 34. Hierunter werden alle rechtlichen Regeln und staatlichen Maßnahmen einbezogen, die die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs sichern. 35 Die Wettbewerbspolitik stellt folglich eine Schutzfunktion gegen einschränkende Maßnahmen durch die Marktteilnehmer dar, sodass der Wettbewerb zustande kommt und erhalten bleibt Aufgaben der Wettbewerbspolitik Die Wettbewerbspolitik hat zwei zentrale Aufgaben, die sich auf den Schutz beziehen. Bei der ersten Aufgabe spricht man von der Wettbewerbsschutzpolitik. Hier ist die oberste Prämisse die Wirtschaftssubjekte vor Beschränkungen ihrer Wettbewerbsfreiheit durch andere Wirtschaftssubjekte zu schützen. 36 Der Handlungsspielraum, in dem Entscheidungen getroffen werden, wird für die Wettbewerber somit gewahrt. Weiterhin spricht man hier von einem Individualschutz. Die zweite Aufgabe ist der sogenannte Institutionsschutz, bei dem der Markt als marktwirtschaftliche Institution gesehen wird. 37 Die Aufgabe dabei ist das Aufrechterhalten und der Schutz der in beschriebenen Funktionen. Mit dem Schutz dieser Funktionen wird der Wettbewerb gewahrt. Dieser tritt in Form von Gesetzen und Regelungen für den Wettbewerb in Erscheinung Einordnung der Wettbewerbspolitik Die Wettbewerbspolitik gehört der übergeordneten Wirtschaftspolitik an. Nach den oben genannten Aufgaben lässt sich die Wettbewerbspolitik mit zwei verschiedenen Teilgebieten verknüpfen. Im 34 W. Cezanne (2002), S Vgl. W.Kerber (2003), S K. Herdzina (1999), S Vgl. A. Schulze (2006), S. 13f, Liberalisierung von Netzindustrien, Dissertation.

15 Theoretische Grundlagen 11 ersten Teilgebiet stehen die ordnungspolitischen Maßnahmen im Vordergrund. Dabei greift der Staat kaum bis gar nicht in den Markt ein. Dieser beschränkt sich lediglich auf die Gestaltung von Regeln für die Marktprozesse, sodass die Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Markt gegeben sind. 38 In der zweiten Teildisziplin wird die rechtswissenschaftliche Perspektive betrachtet. Die Grundlagen für die rechtwissenschaftliche Teildisziplin bilden vor allem das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und das GWB. Mit diesen Gesetzen werden die Beschränkungen des Wettbewerbs bekämpft. 39 Es gibt noch weitere Gesetze die für diesen Kampf genutzt werden, jedoch ist das GWB, was auch Kartellgesetz genannt wird, dabei das zentrale Gesetz in Deutschland. Das UWG darf bei der Regulierung von Markt- und Wettbewerbsprozessen auch nicht außer Acht gelassen werden, damit der Wettbewerb als Institution geschützt wird Wettbewerbspolitische Maßnahmen Der Staat hat die Möglichkeit durch verschiedene Instrumente auf wettbewerbsbeschränkendes Verhalten von Marktteilnehmern Einfluss zu nehmen. Im folgenden Abschnitt wird lediglich eine grobe Übersicht der wettbewerbspolitischen Maßnahmen geliefert, welche im Abschnitt 3.3 nochmals genauer in Bezug auf die deutsche Wettbewerbspolitik aufgegriffen werden. Ein erstes Instrument bilden die Per-se-Regeln. Ist man sich darüber einig, dass ein bestimmtes Verhalten den Wettbewerb beschränkt, so kann ein generelles Verbot verhängt werden. Im umgekehrten Fall können verschiedene Aktivitäten auch grundsätzlich erlaubt werden. In beiden Varianten wird keine Rücksicht auf den konkreten Einzelfall genommen. 41 Per-se-Regeln wirken automatisch, wie zum Beispiel das Verbotsprinzip gem. 1 GWB. Demnach sind Kartelle generell verboten. Die Alternative zu den Per-se-Regeln bildet das Konzept der Rule-of-reason. 38 Vgl. W. Kerber (2003), S Vgl. W. Kerber (2003), S Vgl. W. Kerber (2003), S Vgl. K. Herdzina (1999), S. 116.

16 Theoretische Grundlagen 12 Hierbei werden Fall-zu-Fall-Entscheidungen getroffen, ob ein bestimmtes Verhalten zulässig ist oder nicht. Die Behörden werden also ermächtigt Entscheidungen zu treffen, wobei alle relevanten Umstände mit einbezogen werden, die für eine angemessene Beurteilung notwendig sind. 42 Beispielhaft ist hier 19 GWB zu nennen. In diesem Paragraphen wird marktbeherrschendes Verhalten von Unternehmen verboten. Notwendigerweise muss dabei im Einzelfall geklärt werden, ab wann eine Unternehmung eine marktbeherrschende Marktmacht aufweist. Wettbewerbspolitische Maßnahmen können auf mehre Arten systematisiert werden. Im Folgenden soll nur auf zwei hingewiesen werden. Zum einem kann zwischen den Größen, auf die die wettbewerbspolitische Maßnahme zielt, unterschieden werden. Richtet sich die Maßnahme zum Beispiel gegen Hardcore-Kartelle (Mengenund Preisabsprachen), wird das Marktverhalten ins Visier genommen. Möchten zwei Marktteilnehmer mit einander fusionieren, liegt das Augenmerk auf der Marktstruktur. Die zweite Unterscheidungsart bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem der Staat in den Markt eingreift. Ex ante ( im Voraus oder vorher ) werden dabei die Maßnahmen bezeichnet, welche vor dem Eintritt der Wettbewerbsbeschränkung durchgeführt wurden; ex post ( im Nachhinein oder nachher ) die danach Messung von Unternehmenskonzentration/ Konzentrationsmaße Wie bereits aus den vorangegangen Abschnitten hervorgegangen ist, ist es von äußerster Wichtigkeit herauszufinden, wie stark Unternehmen konzentriert sind bzw. ob eine marktbeherrschende Marktstellung vorliegt. Von Unternehmenskonzentration wird gesprochen, wenn ein hoher Marktanteil auf nur wenige Unternehmen entfällt. 43 In der Praxis existieren eine Vielzahl verschiedener Gründe für Unternehmenskonzentrationen. Die folgende Abbildung 44 soll einen Überblick über die verschiedenen Ursachen verschaffen. 42 Vgl. G. Knieps (2008), S Vgl. R. Olten (1995), S Vgl. R. Olten (1995), S. 128 f., Abbildung selbst erstellt.

17 Theoretische Grundlagen 13 Unternehmensstrategische Ursachen Expansionsstreben Erwerb neuer Patente, Lizensen Erwerb neuer Produktlinien Realisierung von Synergieeffekten Anschlussfussionen Marktstrukturursachen Hohe Markteintritts- und Marktaustrittsschranken gleich starke Anbieter im weiten Oligopol nicht-kompetitives Verhalten der anderen Marktteilnehmer Rechtliche und politische Ursachen Wettbewerbspolitik und Wettbewerbsrecht Steuersystem und Steuerpolitik Umweltpolitik Forschungs- und Technologiepolitik Abbildung 2: Ursachen der Unternehmenskonzentration Außerdem lassen sich einige Formen der Konzentration unterscheiden. Eine dieser Formen bilden die Gemeinschaftsunternehmen. Bei dieser Form gründen mehrere Unternehmen eine neue Gesellschaft, in die die Unternehmen sich komplett oder nur teilweise einbringen. Eine weitere Form sind die Beteiligungen. Unternehmen haben die Möglichkeit sich an anderen Kapitalgesellschaften finanziell zu beteiligen. Bleibt der erworbene Anteil unter 50 Prozent, ist die alleinige Unternehmensführung nicht möglich, jedoch kann entscheidend Einfluss auf die Unternehmenspolitik genommen werden. Die wohl wichtigste Form bilden die Zusammenschlüsse von Unternehmen zu Konzernen (Fusionen). Es entsteht eine gemeinsame wirtschaftliche Einheit. Rechtlich bleiben die Unternehmen meist eigenständig, manchmal fusionieren sie aber auch komplett Ziel der Messung von Unternehmenskonzentrationen Das zentrale Bestreben der Unternehmenskonzentrationsmessung ist das Quantifizieren des Standes und der Entwicklung des Prozesses der Unternehmenskonzentration, mit Hilfe von geeigneten 45 Vgl. R. Olten (1995), S. 129.

18 Theoretische Grundlagen 14 statistischen Verfahren und Maßzahlen. 46 Dafür benutzt die Monopolkommission (genauer in Abschnitt 3.2 betrachtet) verschiedene Maßzahlen der absoluten und relativen Konzentration Absolute Konzentration Bei der absoluten Konzentration wird untersucht, welche Anzahl der Merkmalsträger (zb. Unternehmen) welchen Anteil der Merkmalssumme (zb. Marktanteil in Prozent) auf sich vereinigt. 47 Zur Erfassung der absoluten Konzentration stehen mehrere Kennzahlen zur Verfügung, wobei sich im Folgenden auf die Konzentrationsrate CRg und Herfindahl-Index H konzentriert wird. a) Konzentrationsrate CRg Die Konzentrationsrate weist den kumulierten Anteil der g größten Unternehmen an einem Konzentrationsmerkmal im Vergleich zum gesamten Markt aus. Am Häufigsten bilden diese Merkmale der Umsatz, Produktionszahlen oder Beschäftigungszahlen. Beispielhaft zeigt die Konzentrationsrate CR3, welchen Anteil die 3 größten Unternehmen am kompletten Umsatz eines Marktes haben. Bestimmt wird der CRg folgendermaßen: g CR g = a i i=1 a i = x i x x = n i=1 x i Hierbei sind xi die in absteigender Reihenfolge geordneten Merkmalswerte des Konzentrationsmerkmals, g die Anzahl der größten Unternehmen und n die Anzahl aller Unternehmen am Markt. 48 Die grafische Darstellung der Konzentrationsraten erfolgt mit Hilfe von Konzentrationskurven: 46 Vgl. R. Olten (1995), S Vgl. R. Olten (1995), S Vgl. H.-F. Eckey, R. Kosfeld, M. Türck (2008), S. 124.

19 Theoretische Grundlagen % 90% 80% 70% 60% Konzentrationskurven CR G 50% 40% 30% 20% 10% 0% ANZAHL DER UNTERNEHMEN Abbildung 3: Konzentrationskurven 49 Aus dem blauen Graphen kann abgelesen werden, welchen Anteil zum Beispiel die 2 oder 3 größten Unternehmen am Umsatz haben. Die rote Kurve zeigt den Spezialfall der egalitären Verteilung (Gleichverteilung). In dieser Situation herrscht minimale Konzentration, also weist jedes Unternehmen den gleichen Anteil am Umsatz auf. 50 Entscheidend für die Praxis sind die kritischen Konzentrationsraten. In 19 GWB hat der Gesetzgeber Bedingungen formuliert, ab denen angenommen werden kann, dass eine marktbeherrschende Stellung vorliegt. Dies ist der Fall, wenn CR1 = 35%, CR4 = 50% oder CR8 = 70% betragen. 51 b) Herfindahl-Index H 49 Abbildung selbst erstellt. 50 Vgl. H.-F. Eckey, R. Kosfeld, M. Türck (2008), S Vgl. I. Schmidt, J. Haucap (2013). S. 176.

20 Theoretische Grundlagen 16 Der Herfindahl-Index erfasst die Gesamtkonzentration eines Marktes und gewichtet dabei die größten Unternehmen sehr stark. Die Marktanteile der kleinen Unternehmen gehen dabei in nur kleinem Umfang mit in die Kennzahl ein. 52 Definiert ist der Herfindahl-Index H wie folgt: n H = a i 2 i=1 a i = x i x x = n i=1 x i Im Allgemeinen ist der Wertebereich des Herfindahl-Index definiert von 1 H 1, wobei in der n Praxis meist nur Werte im unteren Drittel angenommen werden. Aus diesem Grund handelt es sich um eine niedrige Konzentration bei Werten von H < 0,1 und bereits um eine hohe Konzentration, wenn H Werte über 0,18 annimmt Relative Konzentration Im Gegensatz zur absoluten Konzentration ist die relative Konzentration auf die Berücksichtigung der Ungleichverteilung der Marktanteile abgestellt (Disparität). 54 Auf die relative Konzentration wird zurückgegriffen, wenn die statistische Masse aus vielen einzelnen Einheiten besteht, besonders wenn nicht die Konzentration von Unternehmen und Institutionen, sondern von Individuen gemessen wird. Eine Konzentrationskurve bietet in diesem Zusammenhang nur wenig Aufschluss. Zur Berechnung der relativen Konzentration stehen auch hier verschiedene Maßzahlen zur Verfügung. Zu den wichtigsten gehören der Gini-Koeffizient (Normierter Gini-Koeffizient) und der Variationskoeffizient. Visualisiert wird die relative Konzentration mit Hilfe der Lorenzkurve Vgl. I. Schmidt, J. Haucap (2013). S Vgl. H.-F. Eckey, R. Kosfeld, M. Türck (2008), S Vgl. I. Schmidt, J. Haucap (2013). S Nähere Informationen finden sich in H.-F. Eckey, R. Kosfeld, M. Türck (2008), S. 137 ff.

21 Theoretische Grundlagen Probleme der Konzentrationsmessung Im Zusammenhang mit der Konzentrationsmessung tritt eine Vielzahl von Problemen auf. Zum einem zeigen sich Schwierigkeiten bei der Definition von grundlegenden Begriffen, wie zum Beispiel Merkmalsträger und Merkmal. Im Zuge der Messung von Unternehmenskonzentrationen bilden die verschiedenen Unternehmungen die Merkmalsträger. Als Unternehmen gelten wirtschaftlich selbstständige Entscheidungseinheiten, die als Anbieter oder Nachfrager auf Märkten agieren. 56 Was genau die wirtschaftlich selbstständige Entscheidungseinheit ist, kann in der Praxis nur schwer festgestellt werden. Durch das Bilden von Konzernen und Gemeinschaftsunternehmen verschwimmen oftmals die Grenzen der einzelnen Unternehmen und eine Abgrenzung wird fast unmöglich. Die Auswahl des Konzentrationsmerkmals stellt die Konzentrationsmessung vor weitere Herausforderungen. Hierbei soll ein Merkmal ausgesucht werden, das eine hohe Relevanz und Aussagekraft für das Untersuchungsziel aufweist. Hat man das geeignete Merkmal ausgemacht, ist jedoch die Verfügbarkeit von ausreichenden Daten noch nicht gesichert. Relevante Daten können meist nur aus amtlichen Statistiken abgeleitet werden, diese berücksichtigen jedoch keine wettbewerbspolitischen Fragenstellungen. 57 So ist es an dem Untersuchenden die Daten zu filtern und zu strukturieren. Ein weiteres Problem stellt die Begrenzung der amtlichen Statistik auf verschiedene Wirtschaftsräume dar. In Deutschland begrenzen sich die Daten meist auf den Raum der Bundesrepublik Deutschland, was oft zu eng gefasst ist. Handeln die Unternehmen europa- oder sogar weltweit, kann dies nicht aus den Daten abgeleitet werden. Eine grundlegende Schwierigkeit stellt zudem die Auswahl eines geeigneten statistischen Verfahrens dar. Abhängig vom Untersuchungsziel muss das passende Verfahren ausgesucht und die ermittelte Maßzahl der richtigen Interpretation zugeführt werden Konzepte der Wettbewerbspolitik Mit Hilfe von verschiedenen Konzepten der Wettbewerbspolitik wird versucht wettbewerbspolitische Maßnahmen zusammenhängend zu erklären. Dabei steht es im Vordergrund die Prozesse des 56 Vgl. R. Olten (1995), S. 130 f. 57 Vgl. R. Olten (1995), S. 131 f.

22 Theoretische Grundlagen 18 Wettbewerbs zu erfassen und wettbewerbspolitische Ziele zu definieren. Weiterhin sollen die Konzepte den Begriff der Wettbewerbsbeschränkung präzisieren, sowie Orientierungspunkte für die Wettbewerbspolitik liefern Beschreibungsschema wettbewerblicher Marktprozess Für die Betrachtung der verschiedenen wettbewerbspolitischen Konzepte muss zuerst der Markt mit seinen Marktprozessen beschrieben werden. Hierfür gibt es vier unterschiedliche Faktoren, die diese Beschreibung vereinfachen und die unterschiedlichen Zusammenhänge aufzeigen. Abbildung 4 zeigt verschiedene Ausprägungsformen dieser Merkmale. Institutionelle Rahmenbedingungen Marktstuktur Anbieterkonzentration Produktheterogenität Höhe der Marktzutrittsbeschränkungen Nachfragerkonzentration Marktphase Produktionsflexibilität Marktverhalten Preispolitik Rabatte und Konditionen Mengenpolitik Kapazitäten Produkt- und Verfahrens-innovationen Qualitätspolitik Marktergebenis Höhe der Marktpreise Produktqualität technischer Fortschritt (Innovationen) Gewinnniveau Leistungsgerechtigkeit der Gewinne Anpassungsqualität Abbildung 4: Marktprozesse 58 Die Beziehungen zwischen diesen Faktoren werden in den verschiedenen Konzepten unterschiedlich interpretiert. Bei den Faktoren handelt es sich um die institutionellen Rahmenbedingungen, 58 Vgl. D.Piekenbrock/ A. Henning (2013), S. 336, Abbildung selbst erstellt.

23 Theoretische Grundlagen 19 Marktstruktur, Marktverhalten und Marktergebnis. Dieses Schema trägt den Namen Struktur- Verhalten-Ergebnis-Paradigma, kurz SVE-Paradigma. 59 Die institutionellen Rahmenbedingungen bilden das Grundgerüst, worauf die Marktstruktur, das Marktverhalten und das Marktergebnis aufbaut. Die Marktstruktur beschäftigt sich mit den Eigenschaften von Märkten, in denen Unternehmen tätig sind. Diese Eigenschaften werden als nicht veränderbar bzw. als kurz- und mittelfristig konstant angesehen. 60 Ein Beispiel zur Veranschaulichung ist die Anzahl der Anbieter und das Ausmaß der Produktheterogenität. Nach dem SVE-Paradigma ist das Marktverhalten auf die Marktstruktur zurückzuführen. Das bedeutet, dass das Verhalten der Unternehmen, wie zum Beispiel die Preispolitik und Produktpolitik, von der Marktstruktur beeinflusst wird. 61 Als letzter Baustein des Schemas ergibt sich aus dem Marktverhalten fortführend das Marktergebnis. Marktergebnisse sind beispielsweise die Marktpreise und die Produktqualität. Durch Analyse des SVE-Paradigmas kristallisieren sich die Wirkungen von den verschiedenen Marktstrukturen auf das Marktverhalten und auf das Marktergebnis heraus. 62 Hieraus werden Aussagen über die Funktionsfähigkeit vom Wettbewerb getroffen und ob die unterschiedlichen Marktstrukturen positiv oder negativ auf den Wettbewerb wirken. In den folgenden Kapiteln werden verschiedene Konzepte erläutert, die an dieses Schema ansetzen Modell der vollständigen Konkurrenz Das Modell der vollständigen Konkurrenz ist das Referenzmodell der neoklassischen Mikroökonomie. Dieses Modell betrachtet den Wettbewerb nicht mehr als dynamischen Prozess, bestimmt von Aktionen und Reaktionen, sondern als statisches Konzept. 63 Die vollständige Konkurrenz wird als Weiterentwicklung des klassischen Wettbewerbskonzepts nach Adam Smith gesehen. Für den vollständigen Wettbewerb müssen auf die bezogenen Güter- und Faktormärkte folgende Bedingungen erfüllt sein. 59 Vgl. W. Kerber (2003), S Vgl. W. Kerber (2003), S Vgl. W. Kerber (2003), S Vgl. W. Kerber (2003), S Vgl. W. Kerber (2003), S. 303.

24 Theoretische Grundlagen 20 Eine dieser Bedingungen ist das Mengenanpasserverhalten. Die vollständige Konkurrenz verlangt einen Markt mit vielen Anbietern und Nachfragern, welche nur einen sehr kleinen Marktanteil auf sich vereinen. Somit kann ein einzelner Marktteilnehmer keinen Einfluss auf das Marktergebnis (Preis) nehmen und sie gelten als Preisnehmer. Einzige Einflussmöglichkeit stellt also das Anpassen der Menge dar. Weiterhin gehören Homogenität der Güter, eine vollständige Markttransparenz, die unendliche Reaktionsgeschwindigkeit bei Anpassung an Datenänderungen, freier Marktzutritt und freier Marktaustritt zu den zentralen Voraussetzungen. 64 Wenn diese Annahmen erfüllt sind, befindet sich der Markt in einem optimalen Zustand und es entsteht eine effiziente Allokation, was eine Verbesserung des Marktergebnisses zur Folge hat. Man spricht hier vom pareto-optimalem Gesamtzustand. 65 In der Realität wird dieser Zustand niemals erreicht, dennoch wird er als ideal und erstrebenswert angesehen. Ein Kernelement der vollständigen Konkurrenz bildet das Verständnis des Marktes als dezentraler Lenkungsmechanismus. Der Markt sorgt dafür, dass alle Marktteilnehmer gemäß dem Leistungsprinzip ihr Einkommen zugewiesen bekommen. Außerdem lenkt er die Entscheidungen der einzelnen Marktakteure. Ausgehend von der Unmöglichkeit des pareto-optimale Zustand, wird dieses Modell auch von einigen Ökonomen kritisiert: Ein zentrales Problem sind die unrealistischen Annahmen dieses Modells. Durch die Existenz solcher Marktunvollkommenheiten wird quasi auf jedem realen Markt die effiziente Allokation verfehlt, so dass praktisch auf allen Märkten ein Wettbewerbsversagen zu diagnostizieren wäre. 66 Ein weiterer Kritikpunkt ist der statische Charakter des Modells. Dadurch werden die prozessualen Eigenschaften eines vorstoßenden und auf- oder überholenden Wettbewerbs nicht erfasst, weswegen neue Produkte und Technologien letztendlich unberücksichtigt bleiben. 67 Der Innovationsprozess ist folglich in dem statischen Modell nicht enthalten, da durch die unendliche Anpassungsgeschwindigkeit, also Imitation, keine Anreize für Innovatoren entstehen. 64 Vgl. R. Olten (1995), S. 45f. 65 Vgl. W. Kerber (2003), S W. Kerber (2003), S Vgl. W. Kerber (2003), S. 306.

25 Theoretische Grundlagen Orientierung am unvollkommenen Markt Als Reaktion auf das nicht erfüllbare Modell der vollständigen Konkurrenz wurden verschiedene Konzepte entwickelt, die von einem unvollkommenen Markt ausgehen und diese Unvollkommenheit als Grundlage für den funktionierenden Wettbewerb sehen. a) Workable Competition Eines dieser Konzepte ist das Konzept der Workable Competition das von J. M. Clark Ende der 1930er Jahre entwickelt wurde. Dieser Ansatz dient der Untersuchung von Wettbewerbsprozessen für einen funktionsfähigen Wettbewerb und bildet die Grundlage der dynamischen Wettbewerbspolitik. Maßgeblich für die Workable Competition war die sogenannte Gegengifthypothese, die den entscheidenden Wandel in der wettbewerbspolitischen Beurteilung von Marktunvollkommenheiten definierte. 68 Diese Hypothese geht von mehreren bestehenden Unvollkommenheiten am Markt aus, die durch hinzukommen einer weiteren Marktunvollkommenheit den Wettbewerb funktionsfähiger machen kann. Es wird angenommen, dass das Marktergebnis auf diese Weise verbessert werden kann. Demzufolge wird nicht versucht die bestehenden Unvollkommenheiten zu beseitigen. Als Beispiel sind hier die Preismeldestellen auf Märkten mit homogenen Gütern in Deutschland zu nennen. Durch die Einführung eines zusätzlichen Vollkommenheitsfaktors, wie der Markttransparenz, wird die Wettbewerbsintensität vermindert, da vorstoßende Wettbewerbshandlungen der Mitwerber sinnlos geworden sind. So ist der Preiswettbewerb auf oligopolistischen Märkten besser, wenn entweder die Markttransparenz nicht vollkommen ist oder die Güter nicht vollkommen homogen sind, da durch die Produktheterogenität bzw. die Ungewissheit über das Verhalten der Konkurrenten das Bedürfnis zum friedlichen Parallelverhalten abnimmt. 69 b) Effective Competition (funktionsfähiger Wettbewerb) 68 Vgl. I. Schmidt/ J. Haucap (2013), S Vgl. I. Schmidt/ J. Haucap (2013), S. 13.

26 Theoretische Grundlagen 22 Eine Weiterentwicklung des Konzepts der Workable Competition ist die Effective Competition. Diese Weiterentwicklung ist stark von den Schumpeterschen Thesen, wie zum Beispiel der Konkurrenz von neuen Waren und neuer Technik, geprägt. 70 Weiterhin gelten auch hier die Marktunvollkommenheiten als Voraussetzung für einen wirkungsvollen Wettbewerb, denn diese sind für den technischen Fortschritt unerlässlich. Somit wurde das Konzept der Workable Competition durch die Theorie der Innovation ergänzt, wie beispielsweise die Produkt- und Prozessinnovationen. Die Effective Competition entfernt sich von der Auffassung des Wettbewerbs als statischen Prozess und sieht diesen nunmehr als dynamischen Vorgang an. Nie abschließende Vorstoßund Verfolgungsphasen sind dabei das Hauptmerkmal des Wettbewerbs. 71 Die daraus resultierenden Ungleichgewichte (durch Pioniergewinne) sollen sich von selbst regulieren. Dabei gilt die Abbaugeschwindigkeit dieser Vorsprungsgewinne als Indikator für die Wettbewerbsintensität. Hauptproblem des Effective-Competition-Konzepts stellt die Unterscheidung der Marktunvollkommenheiten in erwünschte und unerwünschte dar. Es soll herauskristallisiert werden, welche davon notwendige bzw. hinreichende Bedingungen für einen funktionierenden Wettbewerb darstellen. 72 In der Literatur wurde eine Vielzahl von Versuchen unternommen Abgrenzungskriterien für diese Unterscheidung zu formulieren. Zu den wichtigsten gehören dabei das Konzept der optimalen Wettbewerbsintensität nach Kantzenbach und Wettbewerbsfreiheit nach Hoppmann. c) Optimale Wettbewerbsintensität nach Kantzenbach Erhard Kantzenbach überführte das Konzept des funktionsfähigen Wettbewerbs im Jahre 1966 in das Konzept der optimalen Wettbewerbsintensität, welches vor allem die deutsche Wettbewerbspolitik beeinflusste Vgl. I. Schmidt/ J. Haucap (2013), S Vgl. R. Olten (1995), S Vgl. I. Schmidt/ J. Haucap (2013), S Vgl. W. Kerber (2003), S. 306.

27 Theoretische Grundlagen 23 In diesem Konzept stellt Kantzenbach auf dieselben Aufgaben des Wettbewerbs ab, die J. M. Clark schon vor ihm formulierte: 74 Der Wettbewerb steuert die Einkommensverteilung nach der Marktleistung (leistungsgerechte Einkommensverteilung) Das laufende Angebot von Waren und Dienstleistungen orientiert sich am Wettbewerb Durch den Wettbewerb wird die produktivste Produktionsfaktorenkombination erreicht (optimale Faktorallokation) Der Wettbewerb ermöglicht die flexible Anpassung von Produkten und Produktionstechniken an außerwirtschaftliche Daten, wie zum Beispiel den Fortschritt von Produktionstechniken (Anpassungsflexiblität) Technischer Fortschritt und Innovationsprozess werden durch den Wettbewerb hervorgerufen Allgemein geht das Konzept der optimalen Wettbewerbsintensität davon aus, dass ein angestrebtes Marktergebnis in einer kausalen Beziehung zur Marktstruktur steht. Eine bestimmte Marktstruktur ist also die Basis zur Erreichung eines angestrebten Marktergebnisses. Kantzenbach sieht in der Zahl der Anbieter und dem Grad der Marktunvollkommenheit (Produktheterogenität, Markttransparenz) die zwei wesentlichen Elemente der Marktstruktur. Das Marktergebnis hingegen wird maßgeblich durch die Wettbewerbsintensität bestimmt. 75 Hierbei findet eine Unterscheidung in potentielle Wettbewerbsintensität und effektive Wettbewerbsintensität statt. Als potentielle Wettbewerbsintensität definiert Kantzenbach den Wettbewerb, der bei einem Markt vorzufinden ist, wenn keine Wettbewerbsbeschränkungen herrschen. Die effektive Wettbewerbsintensität hingegen betrachtet die zuvor vernachlässigten Wettbewerbsbeschränkungen. Anhand der folgenden Abbildung soll der Zusammenhang zwischen Marktstruktur und Marktergebnis verdeutlicht werden, jeweils unterschieden in potentielle und effektive Wettbewerbsintensität. 74 Vgl. I. Schmidt/ J. Haucap (2013), S Vgl. I. Schmidt/ J. Haucap (2013), S. 15.

28 WETTBEWERBSINTENSITÄT Theoretische Grundlagen 24 Duopol Oligopol Polypol ANBIETERZAHL effektive Wettbewerbsintensität potentielle Wettbewerbsintensität Abbildung 5: Zusammenhang Marktstruktur und Marktergebnis 76 Die potentielle Wettbewerbsintensität weist einen fallenden Verlauf auf. Dies bedeutet, dass mit steigender Anbieterzahl die Wettbewerbsintensität abnimmt. 77 Das Maximum befindet sich also beim Duopol, das Minimum im Polypol. Ein Duopol bezeichnet eine Marktform, in der vielen Nachfragern genau zwei Anbietern gegenüberstehen. Im Polypol nehmen viele Anbieter und viele Nachfrager am Markt teil. 78 Ein Grund für den fallenden Verlauf kann im Fehlen des Anreizes für Forschung gesehen werden. Resultierende Vorsprungsgewinne werden in einem Polypol sehr schnell adaptiert und somit ausgeglichen. Dies trifft in einem Duopol nicht zu. Anders als die potentielle Wettbewerbsintensität zeichnet sich die effektive Wettbewerbsintensität dadurch aus, dass ihr Maximum im weiten Oligopol zu finden ist. Kantzenbach bezeichnet damit einen Markt mit 5-10 Anbietern. 76 Vgl. P. Welzel (2001), Kapitel 2 S. 48, Abbildung selbst erstellt. 77 Vgl. I. Schmidt/ J. Haucap (2013), S Vgl. (Bundeszentrale für politische Bildung), Abruf:

29 Theoretische Grundlagen 25 Die niedrigste Wettbewerbsintensität weist das Duopol auf, da dort am einfachsten Wettbewerbsbeschränkungen entstehen. Zwei Anbieter können leicht ihr Verhalten miteinander absprechen. Mit zunehmender Anbieterzahl steigt die Intensität bis zum weiten Oligopol. Danach fallen die Kurven der potentiellen und effektiven Wettbewerbsintensität zusammen. 79 Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Kantzenbach das weite Oligopol als die optimale Marktform ansieht, in der die höchste Wettbewerbsintensität realisiert wird. Um diese Marktform zu erreichen oder beizubehalten, fordert er eine aktive staatliche Wettbewerbspolitik, da, seiner Meinung nach, sich selbst überlassene Märkte zu Wettbewerbsbeschränkungen neigen. 80 Kantzenbach schlägt beispielsweise vor, Polypole mit Hilfe von Kooperationsabsprachen und erleichterten Unternehmenszusammenschlüssen in weite Oligopole zu transformieren. Abschließend soll noch kurz auf Kritikpunkte des Konzepts der optimalen Wettbewerbsintensität eingegangen werden. In der Literatur wird oft bemängelt, dass Kantzenbach lediglich einen statischen Marktstrukturansatz für sein Konzept zugrunde legt. Rückwirkungen von Wettbewerbsprozessen auf die Marktstruktur werden nicht betrachtet. 81 Außerdem sei die Fokussierung bei der Marktstruktur auf nur zwei Elemente zu eng gefasst. Weitere wichtige Aspekte des Marktes würden fehlen Konzept der Wettbewerbsfreiheit Erich Hoppmann entwickelt Mitte des 20. Jahrhunderts das Konzept der Wettbewerbsfreiheit. Dieses Konzept stellte einen Gegensatz zu den Vorstellungen Kantzenbachs dar (Hoppmann- Kantzenbach-Kontroverse) und brachte neue Argumente in die wettbewerbspolitische Diskussion mit ein. Das Konzept Hoppmanns basiert auf zwei grundlegenden wettbewerbspolitischen Zielen. Als wichtigstes Ziel formulierte Hoppmann die individuelle Freiheit, die als Grundlage für spätere 79 Vgl. I. Schmidt/ J. Haucap (2013), S Vgl. W. Kerber (2003), S Vgl. I. Schmidt/ J. Haucap (2013), S. 17.

30 Theoretische Grundlagen 26 positive ökonomische Ergebnisse (zweites Ziel) gegeben sein muss. Seiner Auffassung zufolge besteht zwischen diesen beiden Zielen kein Dilemma, sondern eine positive Beziehung. Somit ist es die Aufgabe der Wettbewerbspolitik die Wettbewerbsfreiheit zu sichern, indem staatliche und private Wettbewerbsbeschränkungen abgebaut werden. 82 Hoppmann verstand unter Wettbewerbsfreiheit die Freiheit ohne Zwang durch Dritte (Entschließungsfreiheit) und Beschränkungen des Tauschverkehrs (Handlungsfreiheit) handeln zu können. Dies gilt sowohl für Anbieter als auch für Nachfrager. 83 Die Wettbewerbsfreiheit alleine ist aber nicht hinreichend für den Wettbewerb. Hoppmann nennt zusätzlich den spirit of competition der Marktteilnehmer als dessen Voraussetzung. Der spirit sorgt dafür, dass der Markt mit Hilfe von Anreizen und Sanktionen die Handlungen der Marktteilnehmer optimal koordiniert. 84 Weiterhin wendet sich Hoppmann gegen das SVE-Paradigma, das auf dem kausalen Zusammenhang zwischen Marktstruktur und Marktergebnis aufbaut. Seiner Meinung nach wird die Marktstruktur nicht exogen vorgegeben, sondern entsteht endogen durch Wettbewerbsprozesse. 85 Der Markt wird also als selbst-regulierendes (kybernetisches) System verstanden, indem Unternehmen und Konsumenten agieren. Aufbauend auf dieser Ansicht steht Hoppmann einer marktstrukturorientierten Wettbewerbspolitik (z.b. Fusionskontrolle) skeptisch gegenüber und bevorzugt Per-Se-Regeln zur Sicherung der Wettbewerbsfreiheit. 86 Kritisiert am Konzept der Wettbewerbsfreiheit wird oft, dass nur schwer zu messen ist, welche Verhaltensweisen die Wettbewerbsfreiheit beschränken. Der Freiheitsbegriff ist zu ungenau definiert um genaue Auswirkungen messen zu können. Außerdem ist fraglich, ob nur durch Per-Se-Regeln die Wettbewerbsfreiheit gewahrt werden kann Fazit Zusammenfassend kann gesagt werden, dass in der Literatur und Theorie eine Vielzahl verschiedener Konzepte entwickelt wurden, in denen aus verschiedenen Blickwinkeln argumentiert wird. 82 Vgl. W. Kerber (2003), S Vgl. I. Schmidt/ J. Haucap (2013), S Vgl. I. Schmidt/ J. Haucap (2013), S Vgl. W. Kerber (2003), S Vgl. W. Kerber (2003), S Vgl. W. Kerber (2003), S. 316.

31 Wettbewerbspolitik in der Praxis 27 Jedes Konzept fasst den Begriff des Wettbewerbs und der Wettbewerbsbeschränkungen unterschiedlich auf. Dementsprechend herrscht auch Uneinigkeit darüber, welche wettbewerbspolitischen Ziele verfolgt werden sollen und in welchem Ausmaß der Staat in den Wettbewerb eingreifen soll. Allgemein muss festgehalten werden, dass jedes dieser Konzepte alleine nicht ausreichend ist, um die Wettbewerbspolitik komplett danach auszurichten. 88 Vielmehr muss in der Praxis eine Kombination der verschiedenen Ansätze realisiert werden. 3 Wettbewerbspolitik in der Praxis 3.1 Gesetzliche Grundlagen Einleitung In diesem Kapitel werden die wichtigsten nationalen und europäischen Regelungen erläutert, die für die Praxis relevant sind. Die zentralen Institutionen auf der nationalen Ebene sind dabei das GWB und das UWG. 89 Am 09. März 2017 wurde vom deutschen Bundestag die neunte Novelle des GWB beschlossen, die voraussichtlich im April 2017 in Kraft treten wird. Auf europäischer Ebene finden die Regeln des AEUV, die Kartellverordnung (VO) und die Fusionskontrollverordnung (FKVO) Anwendung. 90 Weiterhin lässt sich sagen, dass im Rahmen des Kartellverbots und der Missbrauchskontrolle dem EU-Recht Vorrang gewährt wird, falls der deutsche und europäische Markt betroffen ist Inhaltlicher Aufbau Das GWB kann in sechs Teile gegliedert werden. Diese zielen vor allem auf die Erhaltung des freien Wettbewerbs ab. Im ersten Teil werden die Wettbewerbsbeschränkungen behandelt. Hierunter fallen das Kartellverbot, das Missbrauchsverbot und die Fusikonskontrolle, die im Kapitel 3.3 näher erläutert werden. Die folgende Übersicht zeigt den weiteren Aufbau des GWB: 88 Vgl. W. Kerber (2003), S Vgl. R. Dewenter/ J. Rösch (2015), S Vgl. R. Dewenter/ J. Rösch (2015), S Vgl. D.Piekenbrock/ A. Henning (2013), S. 352.

32 Wettbewerbspolitik in der Praxis 28 Erster Teil Wettbewerbsbeschränkungen ( 1-47) Zweiter Teil Kartellbehörden ( 48-53) Dritter Teil Verfahren ( 54-96) Vierter Teil Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen ( ) Fünter Teil Anwendungsbereich des Ersten bis Dritten Teils dieses Gesetzes ( 185) Sechster Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen ( 186) Abbildung 6: Aufbau GWB Zentrale Einrichtungen der Wettbewerbspolitik Kartellbehörden Die Kartellbehörden unterteilen sich in Deutschland in die Bundes- und Landeskartellbehörden. Das Bundeskartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbsbehörde, deren Aufgabe der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland ist. Dieser Schutz ist eine zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer marktwirtschaftlich verfassten Wirtschaftsordnung. 93 Die Hauptaufgabe des Bundeskartellamts ist die Durchsetzung des GWB. Hierunter fällt die Durchsetzung des Kartellverbots, die Fusionskontrolle, die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende bzw. marktstarke Unternehmen und die Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes Vgl. (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz), Abgerufen am , Abbildung selbst erstellt (Bundeskartellamt), Abruf: Vgl. (Bundeskatellamt), Abruf:

33 Wettbewerbspolitik in der Praxis Gerichte Die Durchsetzung von wirtschaftlichen Freiheiten und den Wettbewerbsregeln kommt den Gerichten bzw. Zivilgerichten zu. 95 Jedoch ist das Zivilgericht nicht die einzige Institution, die für die Wettbewerbspolitik wichtig ist. Wichtige Aufgaben fallen auch den verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Rechtshandlungen zu. Das Strafrecht kommt zum Beispiel bei Verstößen gegen das GWB zum Tragen. Dabei handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden. Hierfür ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk die verantwortliche Kartellbehörde ihren Sitz hat, zuständig. 96 National übergreifende Streitigkeiten, also auf EU- Ebene bezogen, fallen in den Zuständigkeitsbereich der europäischen Gerichte Monopolkommission Die Monopolkommission ist die dritte wichtige Institution, die in der Wettbewerbspolitik wesentlich ist. Sie ist ein Beratungsgremium, das die Bundesregierung, sowie die gesetzgebenden Körperschaften, auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung mit einer beratenden Funktion unterstützt. Die von der Monopolkommission erstellten Gutachten werden veröffentlicht. 97 Die Aufgaben und die Stellung sind in den im GWB geregelt. Die Monopolkommission erstellt alle zwei Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. 98 Außerplanmäßig fertigt sie auch Sondergutachten an. Diese erstellt sie vor allem beim Verfahren der Ministererlaubnis, im besonderen Auftrag der Regierung oder nach eigenem Ermessen. 3.3 Regelungen in Bezug auf die wichtigsten Wettbewerbsbeschränkungen Der Aufbau der deutschen und europäischen Wettbewerbspolitik folgt dem Drei-Säulen-Aufbau. Die Säulen befassen sich mit den einzelnen privaten Beschränkungen des Wettbewerbs. 95 Vgl. (Konrad-Adenauer-Stiftung), Abruf: Vgl. 83 Abs. 1 GWB. 97 Vgl. (Monopolkommission), Abruf: Abs. 1 GWB.

34 Wettbewerbspolitik in der Praxis 30 In der ersten Säule befindet sich das Kartellverbot, die zweite bildet die Missbrauchsaufsicht und die dritte die Fusionskontrolle. 99 Wettbewerbspolitik Kartellverbot Verhandlungsstrategien 1 GWB Missbrauchsaufsicht Behinderungsstrategien GWB Fusionskontrolle Konzentratrionsstragtegien GWB Organge der Wettbewerbspolitik: Bundeskartelamt, Gerichte, Monopolkommission Abbildung 7: Aufbau der Wettbewerbspolitik Erfassung der Verhandlungsstrategie/ Kartellverbot Bei Kartellen handelt es sich, wie vorher erläutert, um bewusstes und unerlaubtes Zusammenwirken von Unternehmen im Wettbewerb, bei denen relevante Wettbewerbsparameter, wie zum Beispiel Preise und Mengen, vertraglich festgelegt werden. Man spricht hier von einer Kollusion. Die Unternehmen bleiben dabei rechtlich und organisatorisch selbstständig. Durch Kartelle wird der Wettbewerb eingeschränkt, was durch Kartellverbote verhindert werden soll. Die Kartellverbote sind in 1 GWB in Form von Per-Se-Regeln aufgeführt. Allgemein untersagen Kartellverbote alle Vereinbarungen zwischen Marktteilnehmern, die den Wettbewerb behindern oder einschränken. 101 Hierbei werden nur Kartelle, also die vertraglichen 99 Vgl. R. Dewenter/ J. Rösch (2015), S Vgl. R. Dewenter/ J. Rösch (2015), S. 99, Abbildung selbst erstellt. 101 Vgl. R. Dewenter/ J. Rösch (2015), S. 100.

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