Verankerung von Sozialkriterien im Vergaberecht? Fluch oder Segen? Saubermacher Business Lunch,

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1 Verankerung von Sozialkriterien im Vergaberecht? Fluch oder Segen? Saubermacher Business Lunch,

2 Das europäische Binnenmarktkonzept P/S/R Institut 2

3 Der Europäische Binnenmarkt ist mit 28 Mitgliedstaaten der größte gemeinsame Markt der Welt ist ein Wirtschaftsraum mit freiem Personen-, Dienstleistungs-, Güter-, und Kapital- und Zahlungsverkehr (4 Grundfreiheiten) basiert auf dem Prinzip der Harmonisierung ist ein Handelsraum, in dem eine gesamtstaatliche Lösung oft im Gegenspiel zur Souveränität steht Heute lagert die öffentliche Hand Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) oft aus. Mit leider nicht immer positiven Folgen. 3

4 Der Weg des europäischen Einigungswerks Vertrag von Rom 1965 Europäische Gemeinschaft (Fusionsvertrag/Zusammenschluss Montanunion, EWG, EAG) 1978 Europäische Währungsunion 1979 Erste Direktwahl Europäisches Parlament 1985 Schengener Abkommen 1986 Einheitliche Europäische Akte 1992 Vertrag von Maastricht /Gründung der Europäischen Union 1997 Vertrag von Amsterdam 2001 Vertrag von Nizza 2007 Vertrag von Lissabon P/S/R Institut 4

5 Österreich und der europäische Binnenmarkt 1957: Die Römischen Verträge - Erstmals Erwähnung von DAWI : Verabschiedung der EU-Vergaberichtlinien 1991: Beginn des Jugoslawienkriegs 15. Jänner 1992: Internationale Anerkennung Kroatiens und Sloweniens Ab 1993: Österreich führt Verhandlungen über den EU-Beitritt Österreichisches Vergabegesetz (1993) 1. März 1994 Österreichs Weg nach Europa ist frei (Außenminister Alois Mock) 5

6 Österreich und der europäische Binnenmarkt Juni 1994: Volksabstimmung - 66,6 % sagen Ja 1. Jänner 1995: Beitritt Österreichs zur EU und Mitgliedschaft WTO erstmalige Einführung von EU-Vergaberichtlinien 1995: General Agreement on Trade in Services, GATS General Agreement on Tariffs and Trade, GATT WTO 2004: Bolkestein-Entwurf 2006: Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie 2013: Verhandlungen über das Freihandelsabkommen (TTIP) 6

7 Haus der Daseinsvorsorge P/S/R Institut 7

8 Daseinsvorsorge in Zahlen Daseinsvorsorge (Dienstleistungen von allgemeinem (wirtschaftlichen) Interesse) stand 2010 für 26 % (3,3 Billionen Euro) der gesamten Wirtschaftsleistung in der EU % (Beschäftigung für 64 Millionen Menschen) aller Arbeitsplätze der EU P/S/R Institut 8

9 Systematik der Daseinsvorsorge WETTBEWERB vermarktbare Sektoren Daseinsvorsorge EU-Verständnis DAI Dienstleistungen von allgemeinem Interesse DAWI Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse Bildung? Gesundheit? DANWI Dienstleistungen von allgemeinem nichtwirtschaftlichen Interesse weitere DAWI SDAWI Sozialdienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse SDANWI Sozialdienstleistungen von allgemeinem nichtwirtschaftlichen Interesse weitere DANWI Netzgebundene Sektoren: Energie (Elektrizität, Gas, Treibstoff), Telekom, Verkehr (Schiene), Wasser Nicht netzgebundene Sektoren: Post, Abfall, Verkehr (Straße, Luft, Wasser), z.b. Rettungsdienste Ausschließlich soziale Dienste; Keine Definition Justiz, Polizei, Militär, Verteidigung, Verwaltung, Kultur, P/S/R Institut 9

10 Systematik der Daseinsvorsorge P/S/R Institut 10

11 Liberalisierung der Daseinsvorsorge* Liberalisierung der Daseinsvorsorge 1969 Verkehr VO (EWG) Nr. 191/69: Vorgehen auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr Telekommunikation RL 88/301/EWG: Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikations-Endgeräte Medien RL 89/552/EWG: Fernsehliberalisierung Energie RL 90/377/EWG: Gemeinsames Verfahren zur Gewährleistung der Transparenz bei Energiepreisen Abfall Liberalisierung umgesetzt durch die Vergabe-Dienstleistungs-Richtlinie 92/50/EWG Flugsektor VO EWG Nr 2408/92: Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs Post RL 97/67/EC: Postdienstliberalisierung Liberalisierung der Daseinsvorsorge durch das Vergaberecht 1971 RL 71/305/EWG: Baukoordinierungsrichtlinie 1977 RL 77/62/EWG: Lieferkoordinierungsrichtlinie 1992 RL 92/50/EWG: Vergabe- Dienstleistungsrichtlinie 1993 RL 93/36/EWG: Baukoordinierungsrichtlinie RL 93/37/EWG: Lieferkoordinierungsrichtlinie RL 93/38/EWG: Sektorenrichtlinie 1997 RL 97/52/EG: Anpassung Vergaberecht an WTO-Recht 1998 RL 98/4/EG: Anpassung SRL an WTO- Recht 2004 RL 2004/17/EG: Sektorenrichtlinie RL 2004/18/EG: klassische Vergaberichtlinie 2014 KOM 2011 (895): Novelle, Sektorenvergaberichtlinie KOM 2011 (896): Novelle, klassische Vergaberichtlinie KOM 2011 (897): Konzessionsrichtlinie * Liberalisierung anhand erster erlassener Rechtsakte in dem jeweiligen Bereich P/S/R Institut 11

12 Abfallwirtschaft P/S/R Institut 12

13 Anteil des Abfallsektors in der Daseinsvorsorge 5% Abfallwirtschaft 95% Quelle: P/S/R Institut P/S/R Institut 13

14 Schnittstellen Abfall & Daseinsvorsorge Abfall als Daseinsvorsorge-Sektor Abfall als Säule der Grundversorgung Abfall als Herausforderung Einer der WESENTLICHSTEN Sektoren der Daseinsvorsorge Gesundheit, Umweltziele, Energieziele Neues Vergabelegislativpaket/ Konzessionsrichtlinie AWG-Novelle 2013 Vgl. Mittelalter/Industrialisierung: Abfall als Grundelement der Daseinsvorsorge (Seuchenvermeidung) ~ 1,5kg Müll/tag per capita ~450 Müll/Jahr per capita (A) Quelle: Statistisches Bundesamt Februar 2012 ~ 522 Müll/Jahr per capita (EU); CZ (294 kg) vs. SE (801 kg) Quelle: Eurostat 2007? Heterogene Abfallbehandlung: BG, LT, R, PL: > 90% Deponien F, NL, L: bis zu 45% Verbrennung D: bis zu 45% Recycling Quelle: Eurostat 2007 P/S/R Institut 14

15 Abfallgesetzgebung auf EU-Ebene 1975 RL 75/442/EWG: Abfallrahmenrichtlinie 1991 RL 1991/157/EWG: über gefährliche Stoffe enthaltende Batterien und Akkumulatoren 1994 RL 1994/62/EG: Verpackungsrichtlinie (hierzu gibt es zahlreiche Entscheidungen; u.a /42/EG: Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 1998 zur Bestätigung der von Österreich gemäß Artikel 6 Absatz 6 der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle notifizierten Maßnahmen) RL 1999/31/EG: über Abfalldeponien (Abfallbehandlung) VO 1547/1999/EG: EU Verbringungsverordnung (Export) 2000 RL 2000/76/EG: über die Verbrennung von Abfällen (Abfallbehandlung) RL 2000/53/EG: über Altfahrzeuge (RL 2000/59/EG: über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände) 2002 RL 2002/96/EG: über Elektro- und Elektronik-Altgeräte 2006 RL 2006/12/EG: über Abfälle (Novelle der RL 1975) VO 1013/2006/EG: über die Verbringung von Abfällen 2008 RL 2008/98/EG: Abfall-Rahmenrichtlinie 1992 RL 92/50/EWG: Vergabe-Dienstleistungsrichtlinie 2004 RL 2004/18/EG: klassische Vergaberichtlinie 2014 KOM 2011 (897): Konzessionsrichtlinie KOM 2011 (896): Novelle, klassische Vergaberichtlinie LIBERALISIERUNG ABFALL P/S/R Institut 15

16 Vergabe P/S/R Institut 16

17 EU-Gesetzgebung Sonderstellung DAWI Sonderstellung DA(W)I Die Union anerkennt und achtet den Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, wie er durch die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten im Einklang mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft geregelt ist, um den sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu fördern. (Artikel 36, Charta der Grundrechte der EU) P/S/R Institut 17

18 EU-Gesetzgebung Status Quo Es besteht das Risiko, dass divergente Vergabeprozesse basierend auf einem Preiswettbewerb stattfinden. P/S/R Institut 18

19 Vergaberecht Europarecht altes Recht: RL 71/305/EWG RL 77/62/EWG RL 90/351/EWG RL 92/50/EWG RL 93/36/EWG RL 93/37/EWG RL 97/52/EG RL 98/4/EG Geltendes Recht: RL 2004/17/EG RL 2004/18/EG Künftiges Recht: KOM 2011 (895) KOM 2011 (896) KOM 2011 (897) Österreichisches Recht Regionales Recht (Länderebene) BVergG2006 StVergRG 2012 Sektorspezifische Materiengesetze z.b. AWG 2002 Sektorspezifische Materiengesetze z.b. stawg 2004 P/S/R Institut 19

20 Steiermärkisches AWG StAWG 2004 Aufgabenzuordnung (1) Für die Sammlung und Abfuhr der in einem Gemeindegebiet anfallenden Siedlungsabfälle gemäß 4 Abs. 4 haben die Gemeinden zu sorgen (Andienungspflicht) (2) Für die Behandlung (Verwertung und Beseitigung) der in Abs. 1 genannten Abfälle haben die Abfallwirtschaftsverbände zu sorgen. 7 Organisation der Abfuhr (1) Die Gemeinde hat für die Sammlung und Abfuhr der Siedlungsabfälle gemäß 4 Abs. 4 eine öffentliche Abfuhr einzurichten. (4) Siedlungsabfälle gemäß 4 Abs. 4 Z. 5 sind bei den einzelnen anschlusspflichtigen Liegenschaften jedenfalls im Rahmen der öffentlichen Abfuhr im Abfuhrbereich gemäß Abs. 2 abzuholen (Holsystem). (5) Die Gemeinde kann sich zur Besorgung der öffentlichen Abfuhr eigener Einrichtungen, anderer öffentlicher Einrichtungen (Abfallwirtschaftsverband, Verwaltungsgemeinschaft) oder eines nach bundesrechtlichen Bestimmungen hierzu berechtigten privaten Entsorgers bedienen. P/S/R Institut 20

21 Vergaberecht: Abfall-Liberalisierung 1992 Dienstleistungs-Vergaberichtlinie alt Quelle: RL 1992/50/EWG; Anhang IA, ( RL 93/38/EWG, Art. 2 [ ] (2) Unter diese Richtlinie fallende Tätigkeiten sind a) die Bereitstellung oder das Betreiben fester Netze zur Versorgung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Produktion, dem Transport oder der Verteilung von i) Trinkwasser oder [ ] oder die Versorgung dieser Netze mit Trinkwasser, Strom, Gas oder Wärme; [ ] (5) Die durch einen Auftraggeber, der keine staatliche Behörde ist, erfolgende Lieferung von Trinkwasser, Elektrizität, Gas oder Wärme an Netze zur Versorgung der Öffentlichkeit gilt nicht als Tätigkeit im Sinne des Absatzes 2 Buchstabe a), sofern a) bei Trinkwasser oder Elektrizität - die Erzeugung von Trinkwasser oder Elektrizität durch den betreffenden Auftraggeber erfolgt, weil ihr Verbrauch für die Ausübung einer anderen als der in Absatz 2 genannten Tätigkeit erforderlich ist und - die Lieferung an das öffentliche Netz nur von dem Eigenverbrauch des betreffenden Auftraggebers abhängt und unter Zugrundelegung des Mittels der letzten drei Jahre einschließlich des laufenden Jahres nicht mehr als 30 % der gesamten Trinkwasser- oder Energieerzeugung des Auftraggebers ausgemacht hat; Quelle: RL93/38/EWG DES RATES vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor P/S/R Institut 21

22 Abfall als Teil des geltenden Vergaberechts Geltende (klassische) Vergaberichtlinie Quelle: RL 2004/18/EG, Anhang II/ Teil A, ( Quelle: RL2004/17/EG zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste P/S/R Institut 22

23 Sozial-Kriterien in der Vergabe Sozial-Kriterien als Teil der Vertragskriterien Sozial-Kriterien als Eignungskriterien Sozial-Kriterien als Zuschlagskriterien Weitestmögliche Anwendung; NICHT Teil des Vergabeprozesses; gilt automatisch mit Vergabe; wer sie nicht erbringen kann, kann somit nicht bieten; TIPP: Einhaltung sollte überprüft werden kleiner Spielraum; berufliche Eignung und Zuverlässigkeit Umstritten Gütezeichen zum Beleg ökologischer und sozialer Kriterien möglich, wenn universal zugänglich und gleichwertige Bestätigungen erlaubt; Gütezeichen MUSS Referenz sein; kann Kriterien nicht ersetzen, nur bescheinigen RL 2004/18/EG bzw. RL 2004/17/EG (ErwGr1) P/S/R Institut 23

24 Sozial-Kriterien RL 2004/18/EG Rspr des EuGH ErwGr 1 RL 2004/18/EG: [ ] Die vorliegende Richtlinie gründet sich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere auf die Urteile zu den Zuschlagskriterien, wodurch klargestellt wird, welche Möglichkeiten die öffentlichen Auftraggeber haben, auf Bedürfnisse der betroffenen Allgemeinheit, einschließlich im ökologischen und/oder sozialen Bereich, einzugehen, sofern derartige Kriterien im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, dem öffentlichen Auftraggeber keine unbeschränkte Wahlfreiheit einräumen, ausdrücklich erwähnt sind und den [ ] grundlegenden Prinzipien entsprechen. Beentjes Rüffert Unix Wienstrom Nord-pas-de-Calais Nord Holland Dundalk III Concordia Bus Finland P/S/R Institut 24

25 Was kommt auf uns zu? Klassische Vergaberichtliniennovelle: Kodifizierung der Judikatur; Sozial-Kriterien gemäß vergaberechtlicher Vorgaben auf allen Ebenen erlaubt; aufgrund von Unklarheiten in Judikatur jedoch weiterhin Rechtsunsicherheit Konzessionsrichtlinie: im Gegensatz zu Vergaberichtlinien leider kaum Erwähnung von Sozial- Kriterien - ErwGr 29 Den öffentlichen Auftraggebern und Vergabestellen sollte es gestattet sein, sich in den technischen Spezifikationen und den Vergabekriterien auf einen bestimmten Produktionsprozess, eine bestimmte Art der Dienstleistungserbringung oder auf einen bestimmten Prozess in Bezug auf jede andere Phase des Lebenszyklus eines Produkts oder einer Dienstleistung zu beziehen, sofern ein Zusammenhang mit dem Konzessionsgegenstand besteht. Um soziale Gesichtspunkte bei der Konzessionsvergabe besser zu berücksichtigen, kann es den öffentlichen Beschaffern zudem gestattet werden, in die Vergabekriterien auch Merkmale der Arbeitsbedingungen aufzunehmen. Erteilen die öffentlichen Auftraggeber bzw. die Vergabestellen den Zuschlag jedoch dem wirtschaftlich günstigsten Angebot, dürfen sich diese Kriterien nur auf die Arbeitsbedingungen der direkt am Produktionsprozess bzw. an der Dienstleistungserbringung beteiligten Personen beziehen. Diese Merkmale dürfen nur den Gesundheitsschutz der am Produktionsprozess beteiligten Arbeitskräfte oder die Förderung der sozialen Integration von Angehörigen benachteiligter und gefährdeter Gruppen im Rahmen der Vertragsdurchführung betreffen, einschließlich der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen. In diesem Fall sollten Vergabekriterien, die diese Merkmale beinhalten, in jedem Fall auf Merkmale beschränkt bleiben, die unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in ihrer Arbeitsumgebung haben. Sie sollten gemäß der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen angewandt werden; zudem sollte sie nicht zu einer direkten oder indirekten Diskriminierung von m Wirtschaftsteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten oder aus Drittländern führen, die das Übereinkommen oder Freihandelsübereinkommen unterzeichnet haben, denen auch die Union angehört. Auch wenn sie das Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots anwenden, sollte es den öffentlichen Auftraggebern und Vergabestellen gestattet sein, in die Vergabekriterien die Organisation, Qualifikationen und Erfahrung der mit der Durchführung der Konzession betrauten Arbeitskräfte einzubeziehen, da diese Faktoren Einfluss auf die Qualität der Durchführung der Konzession und folglich auf den wirtschaftlichen Wert des Angebots haben können. P/S/R Institut 25

26 Probleme Sozial-Kriterien Herausforderungen in der Implementierung von Sozial-Kriterien in der Vergabe: Sachlichkeitsgebot Rechtsunsicherheit!!! Mehrkosten für öffentliche Auftraggeber/Konzessionsgeber Wenn Benchmarks nicht für alle verpflichtend sind Nachteil für vorbildliche Unternehmen Preis- statt Qualitätswettbewerb Controlling Transparenz & Governance P/S/R Institut 26

27 Fragen und Statements Was sind Sozial-Kriterien? Was ist Qualität? Regelmäßige Ausschreibungen Was passiert mit dem Personal (Prekarität/Lohndumping)? Wie das Vertrauen der Bürger in den Service erhalten? Hypothese: Sozial-Kriterien sind dann ein Fluch, wenn sie nicht für alle greifbar bestimmt sind. Gibt es Einigkeit über Gemeinwohlprinzipien für Bürger und Arbeitnehmer, werden Bieter auf dieselbe Ebene gestellt und wird das Risiko eines Preiswettbewerbs zu Lasten der sozialen Dimension dieser Leistungen sinken. P/S/R Institut 27

28 Positionspapier P/S/R Schriftenreihe, Band II Die Organisation der Daseinsvorsorge im Binnenmarkt P/S/R Institut 28

29 Danke für die Aufmerksamkeit!

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