Von wegen mehr Zeit! Seit Günter in Rente ist, regelt er den Flugverkehr bei den Zugvögeln! Inhalt
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- Sebastian Maier
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1 Bitte weiterreichen! Der Stabsstelle Sicherheitswesen Ausgabe 14 Februar 2002 Von wegen mehr Zeit! Seit Günter in Rente ist, regelt er den Flugverkehr bei den Zugvögeln! Inhalt Neue Strahlenschutzverordnung in Kraft...1 Neue Leitung der Stabsstelle Sicherheitswesen...2 Gefährdungsbeurteilung...2 Zuständigkeitsänderung der Strahlenschutzangelegenheiten für den Bereich Humanmedizin...2 Mögliche Gefährdung durch das Tragen der Mitarbeiterausweise...2 Überschwemmung im Institut für Zoologie und Anthropologie...3 Umzug einiger Mitarbeiter des Sicherheitswesens...3 Einzelarbeitsplätze...4 Neue Farbkennzeichnung von Druckgasflaschen...5 Erste-Hilfe-Kurse...7
2 Neue Strahlenschutzverordnung in Kraft Die neue Strahlenschutzverordnung ist seit dem in Kraft. Da eine ausführliche Darstellung der Änderungen den Rahmen sprengen würde, sind hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst: 1. Alle Nummern von Paragraphen, Anlagen und Tabellen haben sich geändert. 2. Fast alle Grenzwerte für die Belastung mit der von radioaktiven Stoffen ausgehenden, ionisierenden Strahlung sind verschärft. Der Dosisgrenzwert für die Bevölkerung wurde von 1,5 auf 1,0 msv/a gesenkt. Der Dosisgrenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen wurde von 50 auf 20 msv/a gesenkt. Dadurch gibt es ggf. mehr Kategorie-A- Personen mit jährlich nötiger strahlenschutzärztlicher Untersuchung. 3. Die Freigrenzmengen wurden stark verändert. Uransalze, z. B. Uranylacetat, bisher 342 Gramm, darf nur noch mit 0,7 Gramm genehmigungsfrei verarbeitet werden! 4. Jeder neu zu beantragende Umgang mit radioaktiven Stoffen muss besonders begründet werden. 5. Die einmal erworbene Fachkunde gilt nicht ein Leben lang, sondern muss spätestens alle fünf Jahre aufgefrischt werden (s. Tabelle unten). Das gilt auch für die Fachkunde von Ärzten bei der Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen; hierbei ist teilweise neu der erforderliche Medizin-Physik-Experte. 6. Eine Reihe von Genehmigungen muss nach einer Übergangsfrist von drei Monaten bis drei Jahren neu beantragt werden. 7. Es gibt keinen anzeigebedürftigen Umgang (bisher bis zu 10 Freigrenzmengen) mehr. 8. Ein Genehmigungsinhaber darf nicht mehr, wie bisher, eine Freigrenzmenge zusätzlich in Anspruch nehmen. 9. Die Beseitigung von Abfällen und die dafür nötigen Freigabekriterien sind nun auch für den genehmigten Umgang über die Abgabe an Landessammelstellen hinaus geregelt. 10. Die zulässige Ganzjahresaktivitätszufuhr steht nicht mehr in der Verordnung; sie muss aus Koeffizienten für die Dosiszufuhr errechnet werden (wichtig z.b. für die Einstufung von sog. Radionuklidlaboratorien nach DIN 25425). Erfordernis der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß 117 StrlSchV Erwerb der Fachkunde oder Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten vor 1976 von 1976 bis 1989 nach 1989 Fachkunde zu aktualisieren bis (Lei/Wo) Weitere Informationen können Sie unter Telefon 4374 erhalten. 1
3 Neue Leitung der Stabsstelle Sicherheitswesen Der leitende Sicherheitsingenieur der Stabsstelle, Herr Dipl.-Ing. Greb, ist nach insgesamt fast 30 Jahren Universitätszugehörigkeit, von denen er die Stabsstelle 20 Jahre geleitet hat, am in den wohlverdienten Ruhestand getreten. Wir bedauern diesen Schritt sehr, denn wir werden sein Fachwissen und sein Verhandlungsgeschick vermissen. Neben seiner unermüdlichen Einsatzbereitschaft für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung, galt sein besonderes Steckenpferd der Umsetzung des Gentechnikgesetzes. Der neue Stabsstellenleiter wird zum erwartet. Bis dahin wird Herr Dipl.-Ing. Leifer die Stabsstelle kommissarisch leiten. Wir wünschen Herrn Greb für seinen kommenden Lebensabschnitt alles Gute. (Wo) Up, up and away... Gefährdungsbeurteilung Die Auswertung der Erhebungsbögen im Zuge der Gefährdungsbeurteilung ist nun abgeschlossen und die Ergebnisse dieser Beurteilung sind in einem Bericht zusammengefasst. Die Bearbeitung und die Auswertung der Bögen hat zwar etwas länger gedauert, aber die Ergebnisse, die jetzt vorliegen können sich sehen lassen: 97,5 % aller Einrichtungen haben die Bögen bearbeitet es wurden 1211 Bögen und 690 Bögen für Bildschirmarbeitsplätze abgegeben auf den Bögen wurden 6358 Gefährdungsmerkmale angegeben für 88,8 % der Gefährdungsmerkmale wurden die vorhandenen Schutzmaßnahmen als ausreichend empfunden. Für die Gefährdungsmerkmale, deren Schutzmaßnahmen nicht als ausreichend empfunden wurden - somit also Handlungsbedarf besteht - sollten die betroffenen Nutzer entsprechende Maßnahmen veranlassen. Da Sicherheitswesen nur über sehr wenige abgestellte Mängel informiert wurde, soll bei den anstehenden regelmäßigen Begehungen der Einrichtungen diesen offenen Mängelpunkten verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt werden. (Wo) Zuständigkeitsänderung der Strahlenschutzangelegenheiten für den Bereich Humanmedizin Herr Dr. Valena ist zum Ende letzten Jahres aus dem Dienst ausgeschieden. Die Dienststelle des Strahlenschutzbevollmächtigten des Bereiches Humanmedizin wird damit nun dem Sicherheitswesen zugeordnet. Sämtliche Strahlenschutzangelegenheiten werden nun von hier bearbeitet. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an das Sicherheitswesen unter der Telefonnummer (Wo) Mögliche Gefährdung durch das Tragen der Mitarbeiterausweise Im Klinikum sind die neuen Mitarbeiterausweise weitestgehend eingeführt. Die Mitarbeiterausweise sollen zum einen mehr Transparenz und zum anderen mehr Sicherheit in das Klinikum bringen. Die Ausweise sollen mittels eines Klipps an der Kleidung getragen werden. Es kann aber sein, dass sich bei der täglichen Arbeit der Klipp von der Kleidung löst. Wenn Sie also mit ierenden oder sich drehenden Maschinen oder Geräten (z. B. auch Zentrifugen) arbeiten, achten Sie auf sicheren Halt des Klipps oder entfernen Sie im Zweifelsfall den Ausweis von der Kleidung. (Wo) 2
4 Überschwemmung im Institut für Zoologie und Anthropologie Eine offenbar mutwillig in Betrieb gesetzte Notdusche hat einen riesigen Wasserschaden an Gebäude, Einrichtungen und Geräten verursacht. Was ist passiert? Jemand hat in einem Chemikalienlagerraum die Körperdusche in Gang gesetzt. Das muss abends geschehen sein, sodass die Folgen erst am nächsten Tag bemerkt werden konnten. Die Absperrarmatur einer solchen Körperdusche darf nach dem Öffnen nicht selbständig schließen. Die von der Körperdusche gelieferte Wassermenge muss mindestens 30 l/min. betragen. Beide Angaben sind Festlegungen der DIN Teil 1. Das Erfordernis solcher Körperduschen folgt aus Festlegungen unseres Unfallversicherers, der Landesunfallkasse (LUK 16.17, Laboratoriumsrichtlinien). Oberstes Ziel ist bei allen sicherheitstechnischen Einrichtungen die weitestgehende Unversehrtheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Betätigung dieser Einrichtungen ist auf den Notfall beschränkt, Funktionsprüfungen selbstverständlich ausgeschlossen. Natürlich stellt jeder von uns Überlegungen an, wie solch große Schäden vermieden werden können. Aber die Vorschläge hierzu scheitern an anderen Notwendigkeiten: Selbständiges Schließen der Absperreinrichtung widerspricht aus gutem Grund der gültigen Norm. In diesem speziellen Fall verbietet sich ein offener Bodeneinlauf, weil es sich um einen Chemikalienlagerraum handelt. Immerhin war der verschlossene Raum auch nicht allgemein zugänglich, sondern nur für Schlüsselinhaber. Und schließlich: vor Sabotage ist keine Einrichtung sicher, Saboteure wollen schaden und lassen sich selten aufhalten. Ein weiterer Schaden stellte sich ein: ein langjähriger Mitarbeiter verliert das Vertrauen in die Sicherheitsorganisation und wendet sich mit "bahnbrechenden" Vorschlägen an die Öffentlichkeit. (Lei) Umzug einiger Mitarbeiter des Sicherheitswesens Ein Teil der Mitarbeiter/ innen des Sicherheitswesens ist von der Humboldtallee 15 in die Robert-Koch-Straße 34 umgezogen. Hierbei handelt es sich um die für den Bereich Humanmedizin zuständigen Sicherheitsfachkräfte Frau Jänicke ( 4563), Frau Wolter ( 7382), Frau Steinbiß-Hörhold ( 7382), Herr Becker ( 4114). 3
5 Einzelarbeitsplätze Immer wieder hört man von sogenannten Einzelarbeitsplätzen und von den Bedenken der Beschäftigten Was ist wenn mir was passiert?. Hier sei erst einmal im Vorhinein geklärt, dass Alleinarbeit nicht gleich Einzelarbeitsplatz heißt. Gewöhnlich werden Unfälle oder auch ernsthafte plötzlich auftretende Erkrankungen sofort gemerkt und Hilfsmaßnahmen eingeleitet. Diese Bedingungen sind nicht erfüllt für Personen an Arbeitsplätzen die räumlich von anderen isoliert sind. Das kann in Ausnahmefällen auch für eine Arbeitsgruppe gelten, falls diese insgesamt, z.b. durch giftige Gase, gefährdet sein könnte. Nun ist nicht jedes Bürozimmer ein Einzelarbeitsplatz (EAP genannt ). Zumal hier in der Regel auch immer ein Telefon zur Verfügung steht um Hilfe zu holen. Die Wahrscheinlichkeit derart bewegungsunfähig zwischen Bürostuhl und Schreibtisch eingeklemmt zu sein, dass das Telefon nicht mehr erreicht werden kann, ist doch sehr gering. Ein EAP muss mit einer bestimmten erhöhten Gefährdungsmöglichkeit für die dort beschäftigte Person verbunden sein, so dass hier zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Ein relevanter Anteil potenzieller Gefahren liegt bei Stürzen, dann erst gefolgt von Verletzungen an Maschinen, Verbrennungen und Einatmen von giftigen Stoffen. Wenn Sie nun an einem Einzelarbeitsplatz (Labor, Werkstatt, Reparatur- und Wartungsarbeiten etc.) tätig sind, gibt es z.b. nachfolgende Sicherungsvarianten. Vorteile Nachteile Sichtweite Unmittelbare Hilfeleistung Oft praxisfremd wenn nicht extra ein Kostengünstig zweiter Mann eingesetzt wird Hohe Akzeptanz Kontrollgänge Gleichzeitige Produktionskontrolle Relativ lange Zwischenzeiten, Geeignet für weniger gefährdete Bereiche dadurch verlängerte Zeit zur Kommunikationsmöglichkeit für EAP Hilfeleistung Arbeiter Wird oft nicht durchgeführt Kann Arbeitsabläufe stören Telefon Kostengünstig, da Telefonnetz i.d.r. Relativ lange Zeit bis zur Hilfeleistung existiert Wird vergessen Anruf i.d.r. von Gleichgestellten, daher Kann Arbeitsabläufe stören kaum Gefühl der Überwachung Automatische Registrierung der Anrufe möglich Willentlicher Hilferuf möglich Sprechfunk Ständige Kontaktaufnahme möglich Funkstörungen Unfall bei Bewusstsein; sofortiger Hilferuf Kein Vorrang bei einem Unfall Hohe Akzeptanz Unfall mit Bewusstlosigkeit: evtl. Weitere Verwendungsmöglichkeiten, da lange Zeit bis zur Hilfeleistung nicht EAP-spezifisch Ohne Zusatzausrüstung: keine Kombinierbar mit: Not-Ruftaste, Totmannschalter ausreichende Sicherung im Sinne des 36VBG 1 Automat. Willentliche und willensunabhängige Hohe Anschaffungskosten Willensun- Alarmauslösung möglich Relativ geringe Akzeptanz abhängige Sofortalarm bei einem Unfall Bei ortsungebundenen EAP :Genau Systeme Frühestmögliche Hilfeleistung einzuhaltender Zeit-/Wegplan notwendig I.d.R. nur sinnvoll bei mehreren EAP im Betrieb Sonstige Individuell an EAR angepasst I.d.R. nur willentliche Bestätigung Aus Einzelarbeitsplätze der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 4
6 Wo wir schon mal bei Alleinarbeit sind... da fallen uns doch gleich wieder die oft äußerst kreativ versiegelten Labortüren ein. Darum an dieser Stelle noch mal der Hinweis: Zum einen müssen Türen von Laboratorien nach außen aufschlagen zum anderen müssen sie mit Sichtfenstern ausgerüstet sein (diese Forderung ist in den Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz für Laboratorien, GUV enthalten). Erste Forderung soll die Fluchtmöglichkeit aus dem Labor ermöglichen und natürlich die Rettung von Personen. Denn eine Tür ist äußerst schwer zu öffnen wenn z.b. eine Gasflasche oder eine ohnmächtige Person davor liegt. Die zweite Forderung gilt für alle Türen die ab dem 1. April 1982 (also schon im letzten Jahrhundert) errichtet wurden. Die abgebildete Labortür entspricht soweit der obigen Richtlinie. Nur leider wurde die Bestimmung des Glaseinsatzes etwas verkannt. Deren Bestimmung ist es nicht, Motive auf Postern durch das von hinten einfallende Licht besonders schön hervorzuheben. Sicherlich ist dies auch eine Sichtweise, aber der eigentliche Sinn und Zweck besteht darin, dass die ungehinderte Sicht von innen nach außen und umgekehrt möglich ist. Arbeitskontrolle? Ja, sicherlich kann von außen durch das Fenster festgestellt werden, ob Sie noch in der Lage sind zu arbeiten oder bereits am Boden liegen, weil irgendein, der Gesundheit nicht gerade förderlicher Stoff (z.b. Stickstoff) freigesetzt wurde. Andererseits besteht auch für Sie die Möglichkeit nach außen zu schauen. So können Sie frühzeitig den verqualmten Flur oder den Amokläufer erkennen und sich über den zweiten Rettungsweg in Sicherheit bringen (auch praktisch, gell). Und auch im Alltagsgeschäft erweist man seinen Kollegen und Kolleginnen einen Freundschaftsdienst, wenn man Ihnen nicht dauernd die Tür vor den Kopf schlägt. Also, irgendwie hat ein durchsichtiges Fenster doch auch seine Berechtigung, oder? (StH) Neue (?)Farbkennzeichnung von Druckgasflaschen Bei der letzten von Sicherheitswesen organisierten Informationsveranstaltung über den Gebrauch von Gasflaschen am wurde bereits die Änderung der Gasflaschenkennzeichnung erwähnt. An dieser Stelle soll noch einmal eine Übersicht über die Änderung gegeben werden. Vom Institut für Normung wurde vor einiger Zeit eine Europanorm veröffentlicht. Diese befasst sich mit der farblichen Kennzeichnung von 5
7 Gasflaschen für Reingase bzw. Gasgemische für den industriellen Einsatz und für den medizinischen Gebrauch und Inhalation. Die Norm gilt nicht für Flüssiggasflaschen und Feuerlöscher. Die Neuregelung tritt zwar erst ab 1.Juli 2006 in Kraft, jedoch wurde mit der Umstellung auf die neuen Farben schon 1999 begonnen. Daher in den nebenstehenden Farbtafeln noch mal zur Information eine Zusammenstellung der neuen Farben. Ist-Zustand (überwiegend) Neu Sauerstoff techn. gelb gelb (schwarz) Acetylen () kastanienbraun kastanienbraun (schwarz, gelb) dunkelgrün (dunkelgrün) Ist-Zustand (überwiegend) (schwarz) Neu Xenon, Krypton, Neon Wasserstoff (dunkelgrün) leuchtendgrün (leuchtendgrün) Die Farben der Gasflaschen beziehen sich stets auf den Inhalt. Die farbliche Kodierung ist stets als Ergänzung zu den Flaschenaufklebern zu verstehen! Flaschenaufkleber sind stets die primäre Methode der Inhaltsbestimmung von Gasflaschen. dunkelgrün dunkelgrün Argon Stickstoff schwarz grün (dunkelgrün, schwarz) Formiergas (Gemisch Stickstoff/ Wasserstoff) leuchtendgrün Gemisch Argon/ Kohlendioxid leuchtendgrün (StH) Kohlendioxid Druckluft braun Anmerkung: Der zylindrische Flaschenmantel kann verschiedene Farben aufweisen, von denen eine farblich dargestellt ist und die andere(n) in Klammern erwähnt ist (sind). Helium Farbtafel 1: Reingase/ Gemische für den industriellen Einsatz Ist-Zustand (überwiegend) Neu Ist-Zustand (überwiegend) Neu () braun Sauerstoff med. Gemisch Helium / Sauerstoff () Distickstoffoxid med. Gemisch Sauerstoff / Kohlendioxid () Kohlendioxid med. Gemisch Sauerstoff/ Distickstoffoxid (schwarz) schwarz Anmerkung: Der zylindrische Flaschenmantel ist bei Gasen für medizinischen Gebrauch und Inhalation immer. Luft / Synthetische Luft Farbtafel 2: Reingase/ Gasgemische für den med. Gebrauch und die med. Inhalation 6
8 Erste-Hilfe-Kurse Die Stabsstelle Sicherheitswesen veranstaltet in der Zeit vom 04. bis einen Erste-Hilfe-Kurs: Ort: Verfügungsgebäude Platz der Göttinger Sieben 7 Raum: VG 102 Der Kurs umfasst 16 Unterrichtsstunden und findet an den o. g. Tagen jeweils von 9.00 bis Uhr statt. Die Leitung der Ausbildung hat Herr Reifenrath, DRK Göttingen. Es wird daran erinnert, dass je Betriebseinheit etwa 5-10 % der Beschäftigten, in kleinen Universitätseinrichtungen mindestens eine Beschäftigte bzw. ein Beschäftigter, in der Ersten Hilfe ausgebildet sein sollten. Für bereits ausgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer ist eine Wiederholung nach ca. zwei Jahren durch erneute Teilnahme an einem Ersthelfer-Lehrgang notwendig (Unfallverhütungsvorschrift GUV 0.3 'Erste Hilfe' 7 Abs. 2 und Durchführungsanweisungen). Anmeldungen werden schriftlich unter Angabe der Tel.-Nr. und Amts-/Berufsbezeichnung an den Präsidenten, Stabsstelle Sicherheitswesen, Goßlerstraße 5/7, erbeten. Die Anmeldung sollte durch die jeweilige Universitätseinrichtung auf Geschäftsbogen erfolgen und einen entsprechenden Sichtvermerk der/des zuständigen Vorgesetzten enthalten. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht (Rückfragen unter Tel , oder per roswitha.lehr@zvw.uni-goettingen.de). Im Verhinderungsfalle bitte unbedingt rechtzeitig vorher Nachricht an Stabsstelle Sicherheitswesen geben damit frei werdende Plätze anderweitig vergeben werden können. Da die Teilnehmerzahl für diesen Kurs begrenzt ist, werden die Anmeldungen nach Eingangsdatum bearbeitet. Sind mehr Bewerberinnen oder Bewerber für diesen Kurs vorhanden, als Plätze zur Verfügung stehen, wird von hier aus auf einen später stattfindenden Kurs verwiesen. In diesem Falle ergeht gesonderte Nachricht. (StH) Bei Fragen, Anregungen und sonstigen Problemen im Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes wenden Sie sich bitte an: Präsident der Georg-August-Universität Stabsstelle Sicherheitswesen 4127 Fax: 5471 Postanschrift: Goßlerstr. 5-7 Büro: Humboldtallee 15 Redaktion: Marion Wolter (Wo) 7382/ marion.wolter@zvw.uni-goettingen.de Petra Steinbiß-Hörhold (StH) 7382/ petra.steinbiss@zvw.uni-goettingen.de Walter Leifer (Lei) 4374/ walter.leifer@zvw.uni-goettingen.de
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