Von wegen mehr Zeit! Seit Günter in Rente ist, regelt er den Flugverkehr bei den Zugvögeln! Inhalt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Von wegen mehr Zeit! Seit Günter in Rente ist, regelt er den Flugverkehr bei den Zugvögeln! Inhalt"

Transkript

1 Bitte weiterreichen! Der Stabsstelle Sicherheitswesen Ausgabe 14 Februar 2002 Von wegen mehr Zeit! Seit Günter in Rente ist, regelt er den Flugverkehr bei den Zugvögeln! Inhalt Neue Strahlenschutzverordnung in Kraft...1 Neue Leitung der Stabsstelle Sicherheitswesen...2 Gefährdungsbeurteilung...2 Zuständigkeitsänderung der Strahlenschutzangelegenheiten für den Bereich Humanmedizin...2 Mögliche Gefährdung durch das Tragen der Mitarbeiterausweise...2 Überschwemmung im Institut für Zoologie und Anthropologie...3 Umzug einiger Mitarbeiter des Sicherheitswesens...3 Einzelarbeitsplätze...4 Neue Farbkennzeichnung von Druckgasflaschen...5 Erste-Hilfe-Kurse...7

2 Neue Strahlenschutzverordnung in Kraft Die neue Strahlenschutzverordnung ist seit dem in Kraft. Da eine ausführliche Darstellung der Änderungen den Rahmen sprengen würde, sind hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst: 1. Alle Nummern von Paragraphen, Anlagen und Tabellen haben sich geändert. 2. Fast alle Grenzwerte für die Belastung mit der von radioaktiven Stoffen ausgehenden, ionisierenden Strahlung sind verschärft. Der Dosisgrenzwert für die Bevölkerung wurde von 1,5 auf 1,0 msv/a gesenkt. Der Dosisgrenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen wurde von 50 auf 20 msv/a gesenkt. Dadurch gibt es ggf. mehr Kategorie-A- Personen mit jährlich nötiger strahlenschutzärztlicher Untersuchung. 3. Die Freigrenzmengen wurden stark verändert. Uransalze, z. B. Uranylacetat, bisher 342 Gramm, darf nur noch mit 0,7 Gramm genehmigungsfrei verarbeitet werden! 4. Jeder neu zu beantragende Umgang mit radioaktiven Stoffen muss besonders begründet werden. 5. Die einmal erworbene Fachkunde gilt nicht ein Leben lang, sondern muss spätestens alle fünf Jahre aufgefrischt werden (s. Tabelle unten). Das gilt auch für die Fachkunde von Ärzten bei der Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen; hierbei ist teilweise neu der erforderliche Medizin-Physik-Experte. 6. Eine Reihe von Genehmigungen muss nach einer Übergangsfrist von drei Monaten bis drei Jahren neu beantragt werden. 7. Es gibt keinen anzeigebedürftigen Umgang (bisher bis zu 10 Freigrenzmengen) mehr. 8. Ein Genehmigungsinhaber darf nicht mehr, wie bisher, eine Freigrenzmenge zusätzlich in Anspruch nehmen. 9. Die Beseitigung von Abfällen und die dafür nötigen Freigabekriterien sind nun auch für den genehmigten Umgang über die Abgabe an Landessammelstellen hinaus geregelt. 10. Die zulässige Ganzjahresaktivitätszufuhr steht nicht mehr in der Verordnung; sie muss aus Koeffizienten für die Dosiszufuhr errechnet werden (wichtig z.b. für die Einstufung von sog. Radionuklidlaboratorien nach DIN 25425). Erfordernis der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß 117 StrlSchV Erwerb der Fachkunde oder Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten vor 1976 von 1976 bis 1989 nach 1989 Fachkunde zu aktualisieren bis (Lei/Wo) Weitere Informationen können Sie unter Telefon 4374 erhalten. 1

3 Neue Leitung der Stabsstelle Sicherheitswesen Der leitende Sicherheitsingenieur der Stabsstelle, Herr Dipl.-Ing. Greb, ist nach insgesamt fast 30 Jahren Universitätszugehörigkeit, von denen er die Stabsstelle 20 Jahre geleitet hat, am in den wohlverdienten Ruhestand getreten. Wir bedauern diesen Schritt sehr, denn wir werden sein Fachwissen und sein Verhandlungsgeschick vermissen. Neben seiner unermüdlichen Einsatzbereitschaft für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung, galt sein besonderes Steckenpferd der Umsetzung des Gentechnikgesetzes. Der neue Stabsstellenleiter wird zum erwartet. Bis dahin wird Herr Dipl.-Ing. Leifer die Stabsstelle kommissarisch leiten. Wir wünschen Herrn Greb für seinen kommenden Lebensabschnitt alles Gute. (Wo) Up, up and away... Gefährdungsbeurteilung Die Auswertung der Erhebungsbögen im Zuge der Gefährdungsbeurteilung ist nun abgeschlossen und die Ergebnisse dieser Beurteilung sind in einem Bericht zusammengefasst. Die Bearbeitung und die Auswertung der Bögen hat zwar etwas länger gedauert, aber die Ergebnisse, die jetzt vorliegen können sich sehen lassen: 97,5 % aller Einrichtungen haben die Bögen bearbeitet es wurden 1211 Bögen und 690 Bögen für Bildschirmarbeitsplätze abgegeben auf den Bögen wurden 6358 Gefährdungsmerkmale angegeben für 88,8 % der Gefährdungsmerkmale wurden die vorhandenen Schutzmaßnahmen als ausreichend empfunden. Für die Gefährdungsmerkmale, deren Schutzmaßnahmen nicht als ausreichend empfunden wurden - somit also Handlungsbedarf besteht - sollten die betroffenen Nutzer entsprechende Maßnahmen veranlassen. Da Sicherheitswesen nur über sehr wenige abgestellte Mängel informiert wurde, soll bei den anstehenden regelmäßigen Begehungen der Einrichtungen diesen offenen Mängelpunkten verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt werden. (Wo) Zuständigkeitsänderung der Strahlenschutzangelegenheiten für den Bereich Humanmedizin Herr Dr. Valena ist zum Ende letzten Jahres aus dem Dienst ausgeschieden. Die Dienststelle des Strahlenschutzbevollmächtigten des Bereiches Humanmedizin wird damit nun dem Sicherheitswesen zugeordnet. Sämtliche Strahlenschutzangelegenheiten werden nun von hier bearbeitet. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an das Sicherheitswesen unter der Telefonnummer (Wo) Mögliche Gefährdung durch das Tragen der Mitarbeiterausweise Im Klinikum sind die neuen Mitarbeiterausweise weitestgehend eingeführt. Die Mitarbeiterausweise sollen zum einen mehr Transparenz und zum anderen mehr Sicherheit in das Klinikum bringen. Die Ausweise sollen mittels eines Klipps an der Kleidung getragen werden. Es kann aber sein, dass sich bei der täglichen Arbeit der Klipp von der Kleidung löst. Wenn Sie also mit ierenden oder sich drehenden Maschinen oder Geräten (z. B. auch Zentrifugen) arbeiten, achten Sie auf sicheren Halt des Klipps oder entfernen Sie im Zweifelsfall den Ausweis von der Kleidung. (Wo) 2

4 Überschwemmung im Institut für Zoologie und Anthropologie Eine offenbar mutwillig in Betrieb gesetzte Notdusche hat einen riesigen Wasserschaden an Gebäude, Einrichtungen und Geräten verursacht. Was ist passiert? Jemand hat in einem Chemikalienlagerraum die Körperdusche in Gang gesetzt. Das muss abends geschehen sein, sodass die Folgen erst am nächsten Tag bemerkt werden konnten. Die Absperrarmatur einer solchen Körperdusche darf nach dem Öffnen nicht selbständig schließen. Die von der Körperdusche gelieferte Wassermenge muss mindestens 30 l/min. betragen. Beide Angaben sind Festlegungen der DIN Teil 1. Das Erfordernis solcher Körperduschen folgt aus Festlegungen unseres Unfallversicherers, der Landesunfallkasse (LUK 16.17, Laboratoriumsrichtlinien). Oberstes Ziel ist bei allen sicherheitstechnischen Einrichtungen die weitestgehende Unversehrtheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Betätigung dieser Einrichtungen ist auf den Notfall beschränkt, Funktionsprüfungen selbstverständlich ausgeschlossen. Natürlich stellt jeder von uns Überlegungen an, wie solch große Schäden vermieden werden können. Aber die Vorschläge hierzu scheitern an anderen Notwendigkeiten: Selbständiges Schließen der Absperreinrichtung widerspricht aus gutem Grund der gültigen Norm. In diesem speziellen Fall verbietet sich ein offener Bodeneinlauf, weil es sich um einen Chemikalienlagerraum handelt. Immerhin war der verschlossene Raum auch nicht allgemein zugänglich, sondern nur für Schlüsselinhaber. Und schließlich: vor Sabotage ist keine Einrichtung sicher, Saboteure wollen schaden und lassen sich selten aufhalten. Ein weiterer Schaden stellte sich ein: ein langjähriger Mitarbeiter verliert das Vertrauen in die Sicherheitsorganisation und wendet sich mit "bahnbrechenden" Vorschlägen an die Öffentlichkeit. (Lei) Umzug einiger Mitarbeiter des Sicherheitswesens Ein Teil der Mitarbeiter/ innen des Sicherheitswesens ist von der Humboldtallee 15 in die Robert-Koch-Straße 34 umgezogen. Hierbei handelt es sich um die für den Bereich Humanmedizin zuständigen Sicherheitsfachkräfte Frau Jänicke ( 4563), Frau Wolter ( 7382), Frau Steinbiß-Hörhold ( 7382), Herr Becker ( 4114). 3

5 Einzelarbeitsplätze Immer wieder hört man von sogenannten Einzelarbeitsplätzen und von den Bedenken der Beschäftigten Was ist wenn mir was passiert?. Hier sei erst einmal im Vorhinein geklärt, dass Alleinarbeit nicht gleich Einzelarbeitsplatz heißt. Gewöhnlich werden Unfälle oder auch ernsthafte plötzlich auftretende Erkrankungen sofort gemerkt und Hilfsmaßnahmen eingeleitet. Diese Bedingungen sind nicht erfüllt für Personen an Arbeitsplätzen die räumlich von anderen isoliert sind. Das kann in Ausnahmefällen auch für eine Arbeitsgruppe gelten, falls diese insgesamt, z.b. durch giftige Gase, gefährdet sein könnte. Nun ist nicht jedes Bürozimmer ein Einzelarbeitsplatz (EAP genannt ). Zumal hier in der Regel auch immer ein Telefon zur Verfügung steht um Hilfe zu holen. Die Wahrscheinlichkeit derart bewegungsunfähig zwischen Bürostuhl und Schreibtisch eingeklemmt zu sein, dass das Telefon nicht mehr erreicht werden kann, ist doch sehr gering. Ein EAP muss mit einer bestimmten erhöhten Gefährdungsmöglichkeit für die dort beschäftigte Person verbunden sein, so dass hier zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Ein relevanter Anteil potenzieller Gefahren liegt bei Stürzen, dann erst gefolgt von Verletzungen an Maschinen, Verbrennungen und Einatmen von giftigen Stoffen. Wenn Sie nun an einem Einzelarbeitsplatz (Labor, Werkstatt, Reparatur- und Wartungsarbeiten etc.) tätig sind, gibt es z.b. nachfolgende Sicherungsvarianten. Vorteile Nachteile Sichtweite Unmittelbare Hilfeleistung Oft praxisfremd wenn nicht extra ein Kostengünstig zweiter Mann eingesetzt wird Hohe Akzeptanz Kontrollgänge Gleichzeitige Produktionskontrolle Relativ lange Zwischenzeiten, Geeignet für weniger gefährdete Bereiche dadurch verlängerte Zeit zur Kommunikationsmöglichkeit für EAP Hilfeleistung Arbeiter Wird oft nicht durchgeführt Kann Arbeitsabläufe stören Telefon Kostengünstig, da Telefonnetz i.d.r. Relativ lange Zeit bis zur Hilfeleistung existiert Wird vergessen Anruf i.d.r. von Gleichgestellten, daher Kann Arbeitsabläufe stören kaum Gefühl der Überwachung Automatische Registrierung der Anrufe möglich Willentlicher Hilferuf möglich Sprechfunk Ständige Kontaktaufnahme möglich Funkstörungen Unfall bei Bewusstsein; sofortiger Hilferuf Kein Vorrang bei einem Unfall Hohe Akzeptanz Unfall mit Bewusstlosigkeit: evtl. Weitere Verwendungsmöglichkeiten, da lange Zeit bis zur Hilfeleistung nicht EAP-spezifisch Ohne Zusatzausrüstung: keine Kombinierbar mit: Not-Ruftaste, Totmannschalter ausreichende Sicherung im Sinne des 36VBG 1 Automat. Willentliche und willensunabhängige Hohe Anschaffungskosten Willensun- Alarmauslösung möglich Relativ geringe Akzeptanz abhängige Sofortalarm bei einem Unfall Bei ortsungebundenen EAP :Genau Systeme Frühestmögliche Hilfeleistung einzuhaltender Zeit-/Wegplan notwendig I.d.R. nur sinnvoll bei mehreren EAP im Betrieb Sonstige Individuell an EAR angepasst I.d.R. nur willentliche Bestätigung Aus Einzelarbeitsplätze der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 4

6 Wo wir schon mal bei Alleinarbeit sind... da fallen uns doch gleich wieder die oft äußerst kreativ versiegelten Labortüren ein. Darum an dieser Stelle noch mal der Hinweis: Zum einen müssen Türen von Laboratorien nach außen aufschlagen zum anderen müssen sie mit Sichtfenstern ausgerüstet sein (diese Forderung ist in den Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz für Laboratorien, GUV enthalten). Erste Forderung soll die Fluchtmöglichkeit aus dem Labor ermöglichen und natürlich die Rettung von Personen. Denn eine Tür ist äußerst schwer zu öffnen wenn z.b. eine Gasflasche oder eine ohnmächtige Person davor liegt. Die zweite Forderung gilt für alle Türen die ab dem 1. April 1982 (also schon im letzten Jahrhundert) errichtet wurden. Die abgebildete Labortür entspricht soweit der obigen Richtlinie. Nur leider wurde die Bestimmung des Glaseinsatzes etwas verkannt. Deren Bestimmung ist es nicht, Motive auf Postern durch das von hinten einfallende Licht besonders schön hervorzuheben. Sicherlich ist dies auch eine Sichtweise, aber der eigentliche Sinn und Zweck besteht darin, dass die ungehinderte Sicht von innen nach außen und umgekehrt möglich ist. Arbeitskontrolle? Ja, sicherlich kann von außen durch das Fenster festgestellt werden, ob Sie noch in der Lage sind zu arbeiten oder bereits am Boden liegen, weil irgendein, der Gesundheit nicht gerade förderlicher Stoff (z.b. Stickstoff) freigesetzt wurde. Andererseits besteht auch für Sie die Möglichkeit nach außen zu schauen. So können Sie frühzeitig den verqualmten Flur oder den Amokläufer erkennen und sich über den zweiten Rettungsweg in Sicherheit bringen (auch praktisch, gell). Und auch im Alltagsgeschäft erweist man seinen Kollegen und Kolleginnen einen Freundschaftsdienst, wenn man Ihnen nicht dauernd die Tür vor den Kopf schlägt. Also, irgendwie hat ein durchsichtiges Fenster doch auch seine Berechtigung, oder? (StH) Neue (?)Farbkennzeichnung von Druckgasflaschen Bei der letzten von Sicherheitswesen organisierten Informationsveranstaltung über den Gebrauch von Gasflaschen am wurde bereits die Änderung der Gasflaschenkennzeichnung erwähnt. An dieser Stelle soll noch einmal eine Übersicht über die Änderung gegeben werden. Vom Institut für Normung wurde vor einiger Zeit eine Europanorm veröffentlicht. Diese befasst sich mit der farblichen Kennzeichnung von 5

7 Gasflaschen für Reingase bzw. Gasgemische für den industriellen Einsatz und für den medizinischen Gebrauch und Inhalation. Die Norm gilt nicht für Flüssiggasflaschen und Feuerlöscher. Die Neuregelung tritt zwar erst ab 1.Juli 2006 in Kraft, jedoch wurde mit der Umstellung auf die neuen Farben schon 1999 begonnen. Daher in den nebenstehenden Farbtafeln noch mal zur Information eine Zusammenstellung der neuen Farben. Ist-Zustand (überwiegend) Neu Sauerstoff techn. gelb gelb (schwarz) Acetylen () kastanienbraun kastanienbraun (schwarz, gelb) dunkelgrün (dunkelgrün) Ist-Zustand (überwiegend) (schwarz) Neu Xenon, Krypton, Neon Wasserstoff (dunkelgrün) leuchtendgrün (leuchtendgrün) Die Farben der Gasflaschen beziehen sich stets auf den Inhalt. Die farbliche Kodierung ist stets als Ergänzung zu den Flaschenaufklebern zu verstehen! Flaschenaufkleber sind stets die primäre Methode der Inhaltsbestimmung von Gasflaschen. dunkelgrün dunkelgrün Argon Stickstoff schwarz grün (dunkelgrün, schwarz) Formiergas (Gemisch Stickstoff/ Wasserstoff) leuchtendgrün Gemisch Argon/ Kohlendioxid leuchtendgrün (StH) Kohlendioxid Druckluft braun Anmerkung: Der zylindrische Flaschenmantel kann verschiedene Farben aufweisen, von denen eine farblich dargestellt ist und die andere(n) in Klammern erwähnt ist (sind). Helium Farbtafel 1: Reingase/ Gemische für den industriellen Einsatz Ist-Zustand (überwiegend) Neu Ist-Zustand (überwiegend) Neu () braun Sauerstoff med. Gemisch Helium / Sauerstoff () Distickstoffoxid med. Gemisch Sauerstoff / Kohlendioxid () Kohlendioxid med. Gemisch Sauerstoff/ Distickstoffoxid (schwarz) schwarz Anmerkung: Der zylindrische Flaschenmantel ist bei Gasen für medizinischen Gebrauch und Inhalation immer. Luft / Synthetische Luft Farbtafel 2: Reingase/ Gasgemische für den med. Gebrauch und die med. Inhalation 6

8 Erste-Hilfe-Kurse Die Stabsstelle Sicherheitswesen veranstaltet in der Zeit vom 04. bis einen Erste-Hilfe-Kurs: Ort: Verfügungsgebäude Platz der Göttinger Sieben 7 Raum: VG 102 Der Kurs umfasst 16 Unterrichtsstunden und findet an den o. g. Tagen jeweils von 9.00 bis Uhr statt. Die Leitung der Ausbildung hat Herr Reifenrath, DRK Göttingen. Es wird daran erinnert, dass je Betriebseinheit etwa 5-10 % der Beschäftigten, in kleinen Universitätseinrichtungen mindestens eine Beschäftigte bzw. ein Beschäftigter, in der Ersten Hilfe ausgebildet sein sollten. Für bereits ausgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer ist eine Wiederholung nach ca. zwei Jahren durch erneute Teilnahme an einem Ersthelfer-Lehrgang notwendig (Unfallverhütungsvorschrift GUV 0.3 'Erste Hilfe' 7 Abs. 2 und Durchführungsanweisungen). Anmeldungen werden schriftlich unter Angabe der Tel.-Nr. und Amts-/Berufsbezeichnung an den Präsidenten, Stabsstelle Sicherheitswesen, Goßlerstraße 5/7, erbeten. Die Anmeldung sollte durch die jeweilige Universitätseinrichtung auf Geschäftsbogen erfolgen und einen entsprechenden Sichtvermerk der/des zuständigen Vorgesetzten enthalten. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht (Rückfragen unter Tel , oder per roswitha.lehr@zvw.uni-goettingen.de). Im Verhinderungsfalle bitte unbedingt rechtzeitig vorher Nachricht an Stabsstelle Sicherheitswesen geben damit frei werdende Plätze anderweitig vergeben werden können. Da die Teilnehmerzahl für diesen Kurs begrenzt ist, werden die Anmeldungen nach Eingangsdatum bearbeitet. Sind mehr Bewerberinnen oder Bewerber für diesen Kurs vorhanden, als Plätze zur Verfügung stehen, wird von hier aus auf einen später stattfindenden Kurs verwiesen. In diesem Falle ergeht gesonderte Nachricht. (StH) Bei Fragen, Anregungen und sonstigen Problemen im Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes wenden Sie sich bitte an: Präsident der Georg-August-Universität Stabsstelle Sicherheitswesen 4127 Fax: 5471 Postanschrift: Goßlerstr. 5-7 Büro: Humboldtallee 15 Redaktion: Marion Wolter (Wo) 7382/ marion.wolter@zvw.uni-goettingen.de Petra Steinbiß-Hörhold (StH) 7382/ petra.steinbiss@zvw.uni-goettingen.de Walter Leifer (Lei) 4374/ walter.leifer@zvw.uni-goettingen.de

Information zur neuen Farbkennzeichnung von Gasflaschen

Information zur neuen Farbkennzeichnung von Gasflaschen Information zur neuen Farbkennzeichnung von Gasflaschen Umsetzung der Euro-Norm DIN EN 1089-3 Farbkennzeichnung von Gasflaschen in Deutschland Mit dieser Information möchte die Gaseindustrie alle Anwender

Mehr

Farbkennzeichnung. von Gasflaschen nach DIN EN :

Farbkennzeichnung. von Gasflaschen nach DIN EN : Farbkennzeichnung von Gasflaschen nach DIN EN 1089-3:2011-10. Gase in Farbe Nach DIN EN 1089-3:2011-10 ist die Farbkennzeichnung nur für die Flaschenschulter festgelegt. Die Farbe gibt Aufschluss über

Mehr

Die Aufbewahrung von Gasen :

Die Aufbewahrung von Gasen : Die Aufbewahrung von Gasen : Die für den Laborbetrieb benötigten Gase werden üblicherweise über einen Händler bezogen und werden in Druckgasflaschen angeliefert. Die Anlieferung erfolgt jeweils Sortenrein

Mehr

Kennzeichnung von Gasflaschen

Kennzeichnung von Gasflaschen Aus- und Fortbildung Kennzeichnung von Gasflaschen Gasflaschenkennzeichnung gemäß DIN EN 1089 1 Lernziele Lernziele Der Unterrichtsteilnehmer soll Gasflaschen aufgrund der äußeren Erkennungsmerkmale, insbesondere

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover / Niedersächsisches Umweltministerium Niedersächsisches Umweltministerium, Postfach 41 07, 30041 Hannover Adressaten gemäß Verteiler (MK, GAÄ, GAA Hannover ZUS, ÄKN, ZÄKN, LBA über MW, TKN, Sachverständige)

Mehr

Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz

Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Stabsstelle Arbeitssicherheit Team, Aufgaben Ralf Kühl

Mehr

Strahlenschutz von A Z O

Strahlenschutz von A Z O Anhang O Organisationsstrukturen im Strahlenschutz Die Strahlenschutzverordnung und die Röntgenverordnung sprechen zwei Personengruppen an, die Pflichten haben und Aufgaben zu erfüllen haben. Es handelt

Mehr

Strahlenschutzanweisung für den Betrieb eines Flüssigszintillationszählers (kurz: LSC) mit fest eingebauten umschlossenen radioaktiven Stoff

Strahlenschutzanweisung für den Betrieb eines Flüssigszintillationszählers (kurz: LSC) mit fest eingebauten umschlossenen radioaktiven Stoff Strahlenschutzanweisung für den Betrieb eines Flüssigszintillationszählers (kurz: LSC) mit fest eingebauten umschlossenen radioaktiven Stoff 1 Einleitung Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen besteht

Mehr

Kursanerkennung in Sachsen Getrennte Zuständigkeiten. Workshop Strahlenschutzausbildung Antragsunterlagen nach 30 StrlSchV

Kursanerkennung in Sachsen Getrennte Zuständigkeiten. Workshop Strahlenschutzausbildung Antragsunterlagen nach 30 StrlSchV Workshop Strahlenschutzausbildung 29.11.2012 Antragsunterlagen nach 30 StrlSchV Kursanerkennung in Sachsen Getrennte Zuständigkeiten Zuständigkeiten nach RöV und StrlSchV getrennt geregelt in der StrlSchV

Mehr

ARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN

ARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN ARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN ARBEITSSCHUTZ SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ VON MITARBEITERN HABEN PRIORITÄT Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Mehr

Arbeitssicherheit bei Arbeiten in Gruben und Gräben

Arbeitssicherheit bei Arbeiten in Gruben und Gräben Arbeitssicherheit bei Arbeiten in Gruben und Gräben Verfasser: Dipl.-Ing. Günter Eisenbrandt Tiefbau-Berufsgenossenschaft München 1 Einleitung Schwere Arbeitsunfälle bei Arbeiten in Baugruben im II. Halbjahr

Mehr

Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV); Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß 7

Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV); Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß 7 An das Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 5 79083 Freiburg Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV); Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß 7 Genehmigungsantrag für den Umgang

Mehr

Eine Zusammenfassung von relevanten Themen

Eine Zusammenfassung von relevanten Themen Eine Zusammenfassung von relevanten Themen Vorwort Wir haben in dieser Unterweisung die wichtigsten Hinweise aus relevanten Themen (s. Inhaltsangabe) für Sie zusammengefasst. Diese ist dadurch etwas umfangreicher,

Mehr

Genehmigungsantrag für den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen in Kliniken gemäß 11 StrlSchV

Genehmigungsantrag für den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen in Kliniken gemäß 11 StrlSchV An das Regierungspräsidium Karlsruhe Ref. 54.4 76247 Karlsruhe Genehmigungsantrag für den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen in Kliniken gemäß 11 StrlSchV Stand: März 2016 - 2-1.

Mehr

unterschreiben 2-fach

unterschreiben 2-fach Stand: 23.09.2016 Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 7 Absatz 1 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für Brachytherapie mit umschlossenen radioaktiven Stoffen (permanente

Mehr

Regierungspräsidium Karlsruhe Ref Karlsruhe

Regierungspräsidium Karlsruhe Ref Karlsruhe Regierungspräsidium Karlsruhe Ref. 54.4 76247 Karlsruhe Genehmigungsantrag für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen für die Diagnostik bzw. ambulante Strahlentherapie in Kliniken gemäß 12 Abs. 1

Mehr

SIFA WORKSHOP Fluchtwege und Sicherheitsbeleuchtung (ASR A2.3 und ASR A3.4-3)

SIFA WORKSHOP Fluchtwege und Sicherheitsbeleuchtung (ASR A2.3 und ASR A3.4-3) SIFA WORKSHOP 2011 Fluchtwege und Sicherheitsbeleuchtung (ASR A2.3 und ASR A3.4-3) 3) Fotos: Bux (BAuA) Herr Dr. Kersten Bux Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden Gruppe 2.4 Arbeitsstätten,

Mehr

Der Sicherheitsbeauftragte. - Was sind Sicherheitsbeauftragte? - Aufgaben - Die Rechte - Die Pflichten - Die Verantwortung - gesetzliche Grundlagen

Der Sicherheitsbeauftragte. - Was sind Sicherheitsbeauftragte? - Aufgaben - Die Rechte - Die Pflichten - Die Verantwortung - gesetzliche Grundlagen Der Sicherheitsbeauftragte - Was sind Sicherheitsbeauftragte? - Aufgaben - Die Rechte - Die Pflichten - Die Verantwortung - gesetzliche Grundlagen Was sind Sicherheitsbeauftragte Der Sicherheitsbeauftragte

Mehr

Regierungspräsidium Karlsruhe Ref Karlsruhe

Regierungspräsidium Karlsruhe Ref Karlsruhe Regierungspräsidium Karlsruhe Ref. 54.4 76247 Karlsruhe Genehmigungsantrag für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen für die Diagnostik bzw. ambulante Strahlentherapie in Gemeinschaftspraxen als

Mehr

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese

Mehr

unterschreiben 2-fach

unterschreiben 2-fach Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 7 Abs. 1 StrlSchV für Brachytherapie mit umschlossenen radioaktiven Stoffen (permanente Implantation) Diese Merkpostenliste bietet eine Handlungshilfe

Mehr

Beurteilungsbogen Mutterschutz für Beschäftigte - Gefährdungsbeurteilung

Beurteilungsbogen Mutterschutz für Beschäftigte - Gefährdungsbeurteilung Hochschulverwaltung Bau, Technik, Liegenschaften Gruppe VC Arbeitssicherheit & Umweltschutz Beurteilungsbogen Mutterschutz für Beschäftigte - Gefährdungsbeurteilung Beurteilungsbogen zur Gefährdungsermittlung

Mehr

Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschaften Gründung der DGUV Verabschiedung des Unfallversicherungsmodernisierungs- Gesetz (UVMG) Reduzierung der BGen von 23 auf 9 bis 2009 Keine neuen Unfallverhütungsvorschriften alte werden

Mehr

Informationen über Sicherheitsmaßnahmen

Informationen über Sicherheitsmaßnahmen Informationen über Sicherheitsmaßnahmen im Werk Friedrichshafen für die Nachbarn und die Öffentlichkeit gemäß 11 und Anhang V der Störfall-Verordnung 12. BImSchV Seite: 1 von 7 Sehr geehrte Nachbarinnen

Mehr

Notfallmanagement Erste Hilfe und Brandschutz

Notfallmanagement Erste Hilfe und Brandschutz Notfallmanagement Erste Hilfe und Brandschutz 26.01.2018 1 ERSTE HILFE Die Rettungskette Sofort- Maßnahme Notruf Erste Hilfe Rettungs- Dienst Krankenhaus Kontrolle der Vitalfunktionen: - Bewusstsein -

Mehr

Laser- Betriebs- und Prozessgase

Laser- Betriebs- und Prozessgase Laser- Betriebs- und Prozessgase Reinheit und Betriebsgase Kohlendioxid Stickstoff Helium Reingase CO 2 N 2 He Reinheit 4.5 (99,995 Vol.-%) Lasergas 1 5,0 ± 0,5 % 55,0 ± 1,0 % 40,0 % Lasergas 2 3,4 ± 0,5

Mehr

Achtung Gefahr! Beurteilung des Arbeitsplatzes

Achtung Gefahr! Beurteilung des Arbeitsplatzes Achtung Gefahr! Beurteilung des Arbeitsplatzes Ihr Unternehmen ist in der Schweiz tätig und muss somit abklären, ob die angebotenen Arbeitsplätze beschwerlich und/ oder gefährlich sind. Alle Unternehmen

Mehr

ANWEISUNG FÜR DIE ORGANISATION DES STRAHLENSCHUTZES AN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT KAISERSLAUTERN

ANWEISUNG FÜR DIE ORGANISATION DES STRAHLENSCHUTZES AN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT KAISERSLAUTERN ANWEISUNG FÜR DIE ORGANISATION DES STRAHLENSCHUTZES AN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT KAISERSLAUTERN 1. Organisatorische Gliederung In der Anlage 1 ist in Form eines Kastendiagramms die organisatorische Gliederung

Mehr

Sicherheitsunterweisung

Sicherheitsunterweisung Sicherheitsunterweisung Univ.-Prof. Dr. rer.nat. Karl-Heinz Glaßmeier 7. Juni 2016 Inhalt der Sicherheitsunterweisung Richtiges Verhalten bei Unfällen Richtiges Verhalten bei Bränden Wo befindet sich der

Mehr

Informationen über Sicherheitsmaßnahmen

Informationen über Sicherheitsmaßnahmen Informationen über Sicherheitsmaßnahmen im Werk Bielefeld für die Nachbarn und die Öffentlichkeit gemäß 11 und Anhang V der Störfall-Verordnung 12. BImSchV Seite: 1 von 7 Sehr geehrte Nachbarinnen und

Mehr

Informationen zu Ihrer Sicherheit. Gemäß 8a der 12. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Störfallverordnung

Informationen zu Ihrer Sicherheit. Gemäß 8a der 12. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Störfallverordnung Informationen zu Ihrer Sicherheit Gemäß 8a der 12. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Störfallverordnung Vorwort Seit über 110 Jahren betreibt die Firma Rheinmetall Industrieanlagen an ihrem

Mehr

Sicherheitsunterweisung für die Arbeit im Vertiefungspraktikum

Sicherheitsunterweisung für die Arbeit im Vertiefungspraktikum Sicherheitsunterweisung für die Arbeit im Vertiefungspraktikum Dipl.-Ing. (FH) Martin Behrs Lehrstuhl für elektrische Energietechnik und (EELE) 1 Überblick Allgemeine Informationen Gefahren des elektrischen

Mehr

Erstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

Erstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Erstsemesterwoche 12.-17.Oktober 2015 Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Pflicht Alle Mitglieder und Angehörige der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sind verpflichtet, gemäß

Mehr

RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES. vom 5. Dezember 2013

RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES. vom 5. Dezember 2013 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Seite 1 RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor

Mehr

Genehmigungsantrag für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG (Labor)

Genehmigungsantrag für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG (Labor) An das Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 5/Ref. 54.4 Schwendistr. 12 79102 Freiburg Durchführung des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) Genehmigungsantrag für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen

Mehr

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist

Mehr

GHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung

GHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung Hilfsmittel für die Praxis Sicherheit hat Vorfahrt GHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Kurzinfo zu Verordnung und Fristen GHS-Verordnung Gefährliche Stoffe

Mehr

TAS. Strahlenschutzrecht. 1. Gesetzliche Grundlagen EURATOM

TAS. Strahlenschutzrecht. 1. Gesetzliche Grundlagen EURATOM Strahlenschutzrecht 1. Gesetzliche Grundlagen EURATOM Dieses ist ein Vertrag zwischen den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft, der den Umgang mit radioaktiven Stoffen regelt und die internationale

Mehr

Muster- Strahlenschutzanweisung

Muster- Strahlenschutzanweisung ISSN 1013-4506 FS-2017-174-AKA-Netz Mitgliedsgesellschaft der International Radiation Protection Association (IRPA) für die Bundesrepublik Deutschland und die Schweiz Publikationsreihe FORTSCHRITTE IM

Mehr

1.1 Organisationscheck zum Arbeitsschutz

1.1 Organisationscheck zum Arbeitsschutz Besonders wichtige Forderungen, die sich auf gesetzliche Grundlagen beziehen, sind in diesem Organisations-Check grau hinterlegt. Erläuterung: : : : : Bearbeitet am: Maßnahmen wurden bereits durchgeführt.

Mehr

Genehmigungsantrag für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß 7 StrlSchV

Genehmigungsantrag für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß 7 StrlSchV An das Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 54.4, Fachgruppe Strahlenschutz Ruppmannstrasse 21 70565 Stuttgart Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV); Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven

Mehr

Institut für Medizinische Physik im Klinikum Nürnberg Aktualisierungskurs Modul A Strahlenschutzrechtliche Grundlagen

Institut für Medizinische Physik im Klinikum Nürnberg Aktualisierungskurs Modul A Strahlenschutzrechtliche Grundlagen Richtlinie im Strahlenschutz Institut für Medizinische Physik im Klinikum Nürnberg Strahlenschutz-Regelwerke Atomgesetz (AtG) > Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) > Röntgenverordnung (RöV) - Richtlinien

Mehr

Strahlenschutzanweisung nach 34 StrISchV Stand 7/2018

Strahlenschutzanweisung nach 34 StrISchV Stand 7/2018 Schulstempel Strahlenschutzanweisung nach 34 StrISchV Stand 7/2018 1. Einleitung Bei Einhaltung dieser Strahlenschutzanweisung liegt die effektive Dosis für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler unter

Mehr

Gefahrstoffe im Betrieb

Gefahrstoffe im Betrieb Gefahrstoffe im Betrieb Kraftstoffe Pflanzenschutzmittel Reiniger, etc. Aerosolpackungen Druckgasbehälter (Sprühfarbe) Beschaffen Anwenden Lagern Transportieren Bereitstellen 1 Rechtsgrundlagen Nationales

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz

Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz Nr. 44/2004 15. November 2004 Strahlenschutzanweisung für die Universität Konstanz Herausgeber: Akademische Abteilung der Universität Konstanz, 78457 Konstanz,

Mehr

Wann Vorsorge, wann Eignung?

Wann Vorsorge, wann Eignung? ArbMedVV 15.04.2015 Wann Vorsorge, wann Eignung? DGAUM, Mainz Nationaler Arbeitsschutz, SOP, Annika Wörsdörfer 1 Grundsätzliches Arbeitsmedizinische Vorsorge: Beurteilung der Wechselwirkung zwischen Arbeit

Mehr

Fit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung

Fit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung , Diplom-Physiker Fit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung RöV (grundsätzliches) Fachkunderichtlinie Medizin Aufzeichnungsrichtlinie Sachverständigenprüfrichtlinie (SV-RL) Qualitätssicherungsrichtlinie

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge Neue Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 31.10.2013 mit Stärkung der Selbstbestimmung der Mitarbeiter Ziele der Arbeitsmedizinischen Vorsorge: Arbeitsbedingte

Mehr

für wissenschaftliche und technische Anwendungen

für wissenschaftliche und technische Anwendungen Strahlenschutzkurse an der für wissenschaftliche und technische Anwendungen 2016/2017 Copyright: Volker Lannert Informationen Strahlenschutzkurse der Fachkundegruppe S4.2 "Umgang mit offenen radioaktiven

Mehr

Institut für Medizinische Physik im Klinikum Nürnberg

Institut für Medizinische Physik im Klinikum Nürnberg Empfehlungen der Strahlenschutzkommission Michael Wucherer Institut für Medizinische Physik im Klinikum Nürnberg Strahlenschutz-Regelwerke Atomgesetz (AtG) > Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) > Röntgenverordnung

Mehr

Copyright: Volker Lannert. Strahlenschutzkurse an der Universität Bonn. für wissenschaftliche und technische Anwendungen

Copyright: Volker Lannert. Strahlenschutzkurse an der Universität Bonn. für wissenschaftliche und technische Anwendungen Copyright: Volker Lannert Strahlenschutzkurse an der für wissenschaftliche und technische Anwendungen 2017 Informationen Strahlenschutzkurse der Fachkundegruppe S4.2 "Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen

Mehr

Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien

Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien Referent: Rainer Hofmann Umweltministerium

Mehr

- Meldung eines Wechsels der Strahlenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde

- Meldung eines Wechsels der Strahlenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde Anlage A 21 Hinweise zur Ausarbeitung einer Strahlenschutzanweisung Strahlenschutzanweisungen ( 34 StrlSchV) müssen je nach Anwendungsgebiet (offene oder umschlossene radioaktive Stoffe; Gammabestrahlungsanlagen

Mehr

BEREITS ERSCHIENEN. The Fall. - Prophezeiung eines Untergangs * * * Umstieg auf. Microsoft Word leicht gemacht * * * DIE VORSORGEVOLLMACHT

BEREITS ERSCHIENEN. The Fall. - Prophezeiung eines Untergangs * * * Umstieg auf. Microsoft Word leicht gemacht * * * DIE VORSORGEVOLLMACHT 1 BEREITS ERSCHIENEN The Fall - Prophezeiung eines Untergangs * * * Umstieg auf Microsoft Word 2007 leicht gemacht * * * DIE VORSORGEVOLLMACHT 2 DIE VORSORGEVOLLMACHT Marcel Niggemann 3 2008 Marcel Niggemann.

Mehr

Schluß-Entwurf der ON-Regel Neue Farbkennzeichnung medizinischer Gase Regelung für die Umstellungsphase

Schluß-Entwurf der ON-Regel Neue Farbkennzeichnung medizinischer Gase Regelung für die Umstellungsphase Schluß-Entwurf der O-Regel eue Farbkennzeichnung medizinischer Gase Regelung für die Umstellungsphase Einleitung Durch neue Europanormen (E 737, E 738, E 739,...) wird europaweit die farbliche Kennzeichnung

Mehr

20 Punkte für 2 gesunde Hände

20 Punkte für 2 gesunde Hände www.auva.at 20 Punkte für 2 gesunde Hände 20 Punkte für 2 gesunde Hände dient zur systematischen Entwicklung von Maßnahmen speziell zur Prävention von Handverletzungen nach dem S.T.O.P.-Prinzip (Substitution-Technik-Organisation-Person).

Mehr

ALLGEMEINE LABORORDNUNG

ALLGEMEINE LABORORDNUNG ALLGEMEINE LABORORDNUNG der Fachhochschule Hof als interne Richtlinie in Erfüllung der Arbeitgeberverantwortung der Hochschulleitung Inhaltsverzeichnis 1. Ziele S. 2 2. Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen

Mehr

Strahlenschutzanweisung für die Beschäftigung von Personen in fremden Anlagen oder Einrichtungen ( 15 StrlSchV)

Strahlenschutzanweisung für die Beschäftigung von Personen in fremden Anlagen oder Einrichtungen ( 15 StrlSchV) Strahlenschutzanweisung für die Beschäftigung von Personen in fremden Anlagen oder Einrichtungen ( 15 StrlSchV) 1. Einleitung 1.1 Die Entsendung und der Einsatz von Angehörigen der Technischen Universität

Mehr

Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes

Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes B A D GmbH Thema Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes Dr. med. Fatih Sirin Facharzt für Arbeitsmedizin B A D GmbH Gesund am NOK Arbeitskreis BGM 22.11.2017 www.bad-gmbh.de/ www.teamprevent.com

Mehr

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 11.1 Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder

Mehr

Infoblatt zur Kennzeichnung beim Umgang mit radioaktiven und biologischen Stoffen!

Infoblatt zur Kennzeichnung beim Umgang mit radioaktiven und biologischen Stoffen! INFO Berufsfeuerwehr München Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Branddirektion Stand: Mai 2016 Infoblatt zur Kennzeichnung beim Umgang mit radioaktiven und biologischen Stoffen! Dieses Merkblatt

Mehr

Treffen der Sicherheitsbeauftragten am

Treffen der Sicherheitsbeauftragten am Treffen der Sicherheitsbeauftragten am 09.12.10 Ausgewählte Themen der Arbeitssicherheit Informationsportal auf der Homepage von SSI SSI bietet auf seiner Homepage Informationen zu verschiedenen Themen

Mehr

Sicher unterwegs an der ETH Zürich Agrovet- Strickhof

Sicher unterwegs an der ETH Zürich Agrovet- Strickhof Sicher unterwegs an der ETH Zürich Agrovet- Strickhof Verhaltenshinweise für das Vorgehen im Notfall Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) Inhaltsverzeichnis 1 Über dieses Dokument 3 2 Melden

Mehr

Verhältnis Strahlenschutzrecht zu MPG und AMG Anzeige oder Genehmigung nach RöV

Verhältnis Strahlenschutzrecht zu MPG und AMG Anzeige oder Genehmigung nach RöV Verhältnis Strahlenschutzrecht zu MPG und AMG Anzeige oder Genehmigung nach RöV 18. Fortbildungsseminar der APT 27./28. Juni 2014 MinR in Claudia Sonnek Allgemeines zum Strahlenschutzrecht Rechtsquellen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 1.1 Arbeitsplätze in chemisch orientierten Laboratorien

Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 1.1 Arbeitsplätze in chemisch orientierten Laboratorien Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 1.1 Arbeitsplätze in chemisch orientierten Laboratorien Einrichtung: Gebäude: Raum - Nr.: Arbeitskreis Datum: Anzahl der Beschäftigten Unterschrift

Mehr

Antrag zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach 7 Abs.1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Antrag zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach 7 Abs.1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Amt für Arbeitsschutz Abteilung Arbeitnehmerschutz V3-AS211 Billstr. 80 20539 Hamburg Per Telefax an 040-4273-10093 Antrag zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach 7 Abs.1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Mehr

Bek. d. BMAS v IIIb /34

Bek. d. BMAS v IIIb /34 Bekanntmachung von Empfehlungen von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR Nr. 3.1 "Erforderliche Auskünfte/Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse" Bek. d. BMAS v. 30.10.2012 IIIb1-36628-1/34

Mehr

Institut für Chemie und Biochemie der Freien Universität Berlin Arbeitssicherheitsklausur (Wiederholung SS2012)

Institut für Chemie und Biochemie der Freien Universität Berlin Arbeitssicherheitsklausur (Wiederholung SS2012) Institut für Chemie und Biochemie der Freien Universität Berlin Arbeitssicherheitsklausur (Wiederholung SS2012) Verfasser:Dr. T. Lehmann Datum: 25.9.2012 Punkte Höchstpunktzahl: 23 Mindestpunktzahl: 11,5

Mehr

Beurteilung der Arbeitsbedingungen-individuell-

Beurteilung der Arbeitsbedingungen-individuell- Beurteilung der Arbeitsbedingungen-individuell- Nach 10 Mutterschutzgesetz in Verbindung mit 5 Arbeitsschutzgesetz (Quelle: Staatl. Gewerbeaufsicht Göttingen (ZUSBIÖ) Stand: August 2018-ergänzt UOS 21-09-2018)

Mehr

Antrag auf Ermächtigung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung durchzuführen

Antrag auf Ermächtigung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung durchzuführen Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.NRW) Fachbereich 1.3 Strahlenschutzdienste Ulenbergstr. 127-131 40225 Düsseldorf Antrag auf Ermächtigung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Mehr

Der Inhalt Ihrer Gasflaschen. Pocket-Ratgeber Sicherheit Nr. 1

Der Inhalt Ihrer Gasflaschen. Pocket-Ratgeber Sicherheit Nr. 1 Der Inhalt Ihrer Gasflaschen Pocket-Ratgeber Sicherheit Nr. 1 Sehr geehrte Gasanwender, Messer produziert und liefert ein breites Portfolio an Gasen. Die Handhabung von Gasen ist sicher sofern man auf

Mehr

Verwaltungsrichtlinie zur Ermächtigung von Ärzten nach der Druckluftverordnung. (Stand: )

Verwaltungsrichtlinie zur Ermächtigung von Ärzten nach der Druckluftverordnung. (Stand: ) Inhaltsverzeichnis Verwaltungsrichtlinie zur Ermächtigung von Ärzten nach der Druckluftverordnung 1. Grundsätze 2. Ermächtigungsvoraussetzungen 3. Ermächtigungsverfahren 4. Nebenbestimmungen 5. Verzeichnis

Mehr

Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen. radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei Tätigkeiten

Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen. radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei Tätigkeiten Strahlenschutz genauer: Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen noch genauer: Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei

Mehr

Grundunterweisung Arbeits- und Gesundheitsschutz. in der Evang.-Luth. Kindertagesstätte

Grundunterweisung Arbeits- und Gesundheitsschutz. in der Evang.-Luth. Kindertagesstätte Grundunterweisung Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Evang.-Luth. Kindertagesstätte Ulrich Hendinger, 23.06.2015 Spielregeln Zeigen Sie mir bitte, wenn Sie müde werden! Fragen Sie, wenn Sie eine Frage

Mehr

Zusätzlich sind alle Betriebsanweisungen in Form von pdf-dateien auf dem Server der Arbeitsgruppe ACS hinterlegt sowie online verfügbar:

Zusätzlich sind alle Betriebsanweisungen in Form von pdf-dateien auf dem Server der Arbeitsgruppe ACS hinterlegt sowie online verfügbar: Allgemeine Hinweise zu den Betriebsanweisungen für die Laborbereiche ZE4 und ZF1 Arbeitsgruppen Prof. Dr. N. W. Mitzel (ACS) und Prof. Dr. B. Hoge (AC II) Im Folgenden sind die Betriebsanweisungen für

Mehr

Brandschutzanforderungen an gentechnische Anlagen

Brandschutzanforderungen an gentechnische Anlagen Brandschutzanforderungen an gentechnische Anlagen Labor S1: Stand: 19.02.2001 Die entsprechen denen anderer biologischer Labore! Die Brandlast ist zu minimieren. 1 Kennzeichnung Kennzeichnung als "Gentechnik-

Mehr

Merkblatt zum medizinischwissenschaftlichen. diagnostischer Anträge (Formblatt D-BD bzw. D-AD) gemäß 23 StrlSchV bzw. 28a RöV

Merkblatt zum medizinischwissenschaftlichen. diagnostischer Anträge (Formblatt D-BD bzw. D-AD) gemäß 23 StrlSchV bzw. 28a RöV 1 von 5 Vorbemerkung: Im Folgenden werden zwecks besserer Lesbarkeit alle Anwendungen von ionisierender Strahlung (einschließlich Röntgenstrahlung) und radioaktiven Stoffen unter dem Begriff Strahlenanwendungen

Mehr

Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung

Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Verband: BIO Deutschland e. V. Ansprechpartner: Cay F. Horstmann Adresse:

Mehr

Unterweisung Strahlenschutz

Unterweisung Strahlenschutz Universität Regensburg Regensburg, den 01.10.2007 Josef Reisinger Strahlenschutzbeauftragter Physikdidaktische Praktikum NWF II / - Physik Tel: 0941/943 2139 Josef.Reisinger@physik.uni-regensburg.de Unterweisung

Mehr

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße

Mehr

Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte und Medizinphysik-Experten (gemäß Anlage Punkt StrlSchV)

Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte und Medizinphysik-Experten (gemäß Anlage Punkt StrlSchV) Kursübersicht - Kurse im Strahlenschutz für ärztliches Personal - Zeitraum vom: 01.01.2017 bis 31.12.2017 KursNr. Kurstitel Donnerstag, 12. Januar 2017 FB 17-020201 16.12.2006 Grundkurs im Strahlenschutz

Mehr

Gefährdungsbeurteilung und Auswahl von PSA

Gefährdungsbeurteilung und Auswahl von PSA Gefährdungsbeurteilung und Auswahl von PSA Dr. Jürgen Klein Abteilungsleiter IuK, Medien und elektrische Geräte (Vorsitzender AK Schutz- und Sicherheitsausrüstung im Ref. 8 vfdb) Inhalt Ausgangslage Ziele

Mehr

Arbeitsschutz in der EKD

Arbeitsschutz in der EKD Herzlich willkommen im Workshop 1 Arbeitsschutz in der EKD Strukturen-Rollen-Hilfestellungen Karsten Voshage Sicherheitsingenieur Eine kurze Abfrage per Handzeichen: Wer von Ihnen nimmt als Arbeitgeber

Mehr

- Leseprobe - Umweltprüfung Anforderungen und Checkliste. Umweltprüfung Anforderungen und Checkliste. von Martin Myska

- Leseprobe - Umweltprüfung Anforderungen und Checkliste. Umweltprüfung Anforderungen und Checkliste. von Martin Myska Umweltprüfung Anforderungen und Checkliste von Martin Myska Umweltprüfung wird dringend empfohlen Unternehmen, die sich mit dem Thema Umweltmanagement befassen, werden als ersten Schritt eine Ist-Analyse

Mehr

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert am 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3816) ArbSch 2.2.8

Mehr

Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 7 Abs. 1 StrlSchV zum Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen

Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 7 Abs. 1 StrlSchV zum Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 7 Abs. 1 StrlSchV zum Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen z.b. mit radiometrischen Messeinrichtungen, Prüf- und Kalibrierstrahlern

Mehr

Zusammenstellung der Übergangsvorschriften nach StrlSchG (ohne Verordnung)

Zusammenstellung der Übergangsvorschriften nach StrlSchG (ohne Verordnung) Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz Referat Strahlenschutz (1087) Mainz, 27.03.2018 108-84 026-01/2018-1 Dr. Roswitha Eisbach 06131 16-4648 Information zum Strahlenschutzgesetz

Mehr

Arbeitssicherheit & Umweltschutz an der Philipps Universität Marburg

Arbeitssicherheit & Umweltschutz an der Philipps Universität Marburg & Umweltschutz an der Philipps Universität Marburg Eine Kurzdarstellung im April 2014 von Dr. Annette Biederbick, Zentrale Referentin für, Umweltschutz & Brandschutz Gesetzl. Verantwortung: Pflichtenübertragung

Mehr

Sicherheitsunterweisung

Sicherheitsunterweisung Sicherheitsunterweisung Univ.-Prof. Dr. rer.nat. Karl-Heinz Glaßmeier 20. Juni 2017 Inhalt der Sicherheitsunterweisung 1. Erstellung eines anonymisierten Lageplans des vierten und fünften Stockes mit Lage

Mehr

Infos in Leichter Sprache über die Neuigkeiten von der Contergan-Stiftung.

Infos in Leichter Sprache über die Neuigkeiten von der Contergan-Stiftung. Infos in Leichter Sprache über die Neuigkeiten von der Contergan-Stiftung. Die Contergan-Stiftung hat ein paar Neuigkeiten für Sie. Sie können auf den folgenden Seiten alles über die Neuigkeiten in Leichter

Mehr

Gefährliche Stoffe und Güter. Freiwillige Feuerwehr Lingen (Ems)

Gefährliche Stoffe und Güter. Freiwillige Feuerwehr Lingen (Ems) Gefährliche Stoffe und Güter Freiwillige Feuerwehr Lingen (Ems) Inhalt Was sind Gefährliche Stoffe und Güter? Wie gehe ich im GSG-Ersteinsatz vor? (GAMS-Regel) Welche Informationsmöglichkeiten gibt es?

Mehr

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden:

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden: Arbeits-Betriebsmedizinisches-Institut Dr. Klaus Hensmann GmbH Karl-Vetter-Ring 15 76698 Ubstadt-Weiher Tel.07254-955 946 Fax 07254-77 99 974 Mobil 0170-542 620 9 Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung Nach dem Arbeitsschutzgesetz ( 5 und 6) vom August 1996 hat der Arbeitgeber umfangreiche Beurteilungspflichten, in Bezug auf Gesundheitsgefährdungen, die an den Arbeitsplätzen seiner

Mehr

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Gesetze und Verordnungen Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung

Mehr

Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung

Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs-

Mehr