20 Punkte für 2 gesunde Hände
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- Kasimir Pfeiffer
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1 20 Punkte für 2 gesunde Hände
2 20 Punkte für 2 gesunde Hände dient zur systematischen Entwicklung von Maßnahmen speziell zur Prävention von Handverletzungen nach dem S.T.O.P.-Prinzip (Substitution-Technik-Organisation-Person). Diese verhältnisorientierte Vorgangsweise berücksichtigt somit die Grundsätze der Gefahrenverhütung ( 7 ASchG) wie z.b. die Vermeidung von Risiken, Gefahrenbekämpfung an der Quelle und das Prinzip des Vorrangs des kollektiven Gefahrenschutzes vor individuellem Gefahrenschutz.
3 SUBSTITUTION Ersatz von gefährlichen Stoffen, Materialien, Maschinen, Verfahren 1. Überlegen Sie und einigen Sie sich bitte auf eine Situation in Ihrem Betrieb, bei der es zur Verletzung einer Hand bzw. der Hände kommen kann. 2. Überprüfen Sie bitte, ob das Beispiel für die Bearbeitung in der Gruppe geeignet ist (Achtung vor Stigmatisierung oder zu emotionalen Themen bei Beinahe- Unfällen oder tatsächlich eingetretenen Unfällen!). 3. Überlegen Sie bitte, durch welche Substitution die Gefährdung der Hände in der gewählten Situation vermieden bzw. reduziert werden kann. 4. Überlegen Sie, wer klären kann, ob die Substitution durchführbar ist (praktische Realisierbarkeit, Kosten). 5. Ist ein Entscheider anwesend, dann legen Sie fest, bis wann geklärt wird, ob die Maßnahme durchgeführt werden wird ODER wer wann die zuständige Person (Entscheider) über die mögliche Substitution informiert. TECHNIK
4 TECHNIK 6. Überlegen Sie bitte, welche technischen Maßnahmen das Risiko einer Handverletzung vermeiden oder zumindest reduzieren können. 7. Überlegen Sie, wer eine Entscheidung über die Umsetzung dieser Maßnahmen treffen kann. 8. Ist eine Person mit Entscheidungskompetenz in der Gruppe: Welche Informationen werden noch benötigt, um eine Entscheidung zu treffen? 9. Ist eine Person mit Entscheidungskompetenz anwesend: Bis wann wird eine Entscheidung getroffen werden? ODER: Wer informiert den Entscheider bis wann über die mögliche technische Maßnahme? ORGANISATION
5 ORGANISATION 10. Überlegen Sie bitte, welche organisatorischen Maßnahmen die Gefährdung vermeiden bzw. verringern können? Z.B. Veränderungen in den Bereichen: Kommunikation u. Information, Arbeitsablauf, Zusammenarbeit und Zuständigkeiten, Arbeitsmenge bzw. Durchführungszeit, Gestaltung von Pausen und Arbeitszeit, Zusammenstellung von Aufgaben bzw. Wechsel von Aufgaben, Unterstützung durch Kollegen oder Vorgesetzte, Entscheidungsspielraum. 11. Präzisieren Sie die möglichen Veränderungs maßnahmen, sodass sie in ihrem Betrieb umsetzbar sind und als eine Art Umsetzungsanleitung eingesetzt werden können. 12. Überlegen Sie, wer eine Entscheidung über die Umsetzung der Maßnahmen treffen kann. 13. Ist eine Person mit Entscheidungskompetenz in der Gruppe: Welche Informationen werden noch benötigt, um eine Entscheidung zu treffen? 14. Person mit Entscheidungskompetenz ist anwesend: Bis wann wird eine Entscheidung über die Umsetzung getroffen? Keine Person mit Entscheidungskompetenz ist anwesend: Wer informiert den Entscheider (wen?) bis wann über die Maßnahmenvorschläge? PERSON
6 PERSON 15. Was kann die Person, bei der die Hand/Hände gefährdet ist/sind, zur Verhinderung oder Reduzierung der Gefährdung beitragen? Was kann diese Person zum Schutz der Hand/Hände beitragen? 16. Könnte dies auch für andere Arbeitskollegen hilfreich sein? 17. Wie könnten diesbezüglich Maßnahmen aussehen? 18. Überlegen Sie bitte, wer eine Entscheidung über die Umsetzung der Maßnahmen treffen kann. 19. Ist eine Person mit Entscheidungskompetenz anwesend: Welche Informationen werden noch benötigt um eine Entscheidung zu treffen? 20. Person mit Entscheidungskompetenz ist anwesend: Bis wann wird eine Entscheidung über die Umsetzung getroffen? Keine Person mit Entscheidungskompetenz ist anwesend: Wer informiert den Entscheider (wen?) bis wann über die Maßnahmenvorschläge?
Mannheim, am 11. Oktober Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Verkehrs-Arbeitsinspektorat
Mannheim, am 11. Oktober 2012 Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Verkehrs-Arbeitsinspektorat Telefon: (+43) 1 71100-2552 oder 2563 (Sekretariat) Fax VAI: (+43) 1-71100 - 2189
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