Tierschutz in der Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2011

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1 Tierschutz in der Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2011 Verbandsklagerecht Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, werden die beiden Staatsziele ungleich behandelt, wenn es um das Verbandsklagerecht geht. Erfahrungen in Bremen, wo es die Tierschutzverbandsklage inzwischen gibt, zeigen zudem, dass die von den Gegnern der Verbandsklage befürchtete Klageflut ausgeblieben ist. Da auf Bundesebene keine Lösung in Sicht ist, ist die Einführung auf Landesebene geboten. Wird sich Ihre Partei für die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen? Die SPD setzt sich nachdrücklich für einen verbesserten Schutz des Wohlbefindens der Tiere ein. Dabei müssen die Maßnahmen darauf ausgerichtet sein, eine Umsetzbarkeit vor Ort zu gewährleisten und nachhaltig Verbesserungen für die Tiere zu bewirken. Zur Umsetzung des Staatszielbestimmung Verordnungen ein, fordern insbesondere die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für Stalleinrichtungen und für Anlagen zur Betäubung von Tieren im Rahmen der Schlachtung und Tötung. Wir sind der Auffassung, dass eine Überarbeitung des Tierschutzrechtes mit dem Ziel des nachhaltigen und effektiven Tierschutzes sinnvoller ist als ein länderspezifisches Klagerecht. Bisherige Erfahrungen mit dem Verbandsklagerecht für Naturschutzverbände in Mecklenburg - Vorpommern machen deutlich, dass die Verbandsklage kein geeignetes Mittel ist, um Naturschutz- oder Tierschutzbelangen gerecht zu werden. Wir tragen Sorge, dass es im Rahmen der bisherigen Genehmigungsverfahren zu längeren Verzögerung kommen könnte und dass Naturschutzverbände die Verbandsklage dazu nutzen könnten, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu behindern oder zu verzögern. Die Nichtverletztenklage (Verbandsklage) lässt sich nach unserer Auffassung schwer ins deutsche Recht einbinden. Im Rahmen des Tier- und Naturschutzes besteht kein Vollzugsdefizit. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen schwer begründbar. Vielmehr würde die Einführung eines Verbandsklagerechts Projektvorhaben in der Umsetzung verzögern. Hinzu kommt, dass gerade der jüngste Verzicht auf die Klage durch die Naturschutzverbände BUND und NABU beim Ausbau der Gaspipeline zwischen Russland und Deutschland gegen die Nord Stream AG als eine neue Form des Missbrauchs des Verbandsklagerechts durch diese beiden Verbände sichtbar wird. Die 10 Mio. Euro auf ihr Klagerecht verzichtet. Aufgrund der zuvor genannten Gründe wird unsere Partei nicht für ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern eintreten.

2 D I E L I N K E Ja. In unserem Wahlprogramm steht, dass wir das Verbandsklagerecht von Tierschutzverbänden im Genehmigungsverfahren für große Tierhaltungsanlagen (BimSch- Verfahren) einführen wollen. Das Verbandsklagerecht für anerkannte Naturschutzverbände ist im Umweltrecht unseres Landes auf unsere Initiative bereits eingeführt. Der Tierschutz hat für die FDP eine zentrale Bedeutung. Er ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auch auf Grund einer Vielzahl von Initiativen der Liberalen ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Bereits heute enthält das Tierschutzrecht zahlreiche Mitwirkungsrechte für Interessengruppen. In der Tierschutzkommission beim Bundesministerium kommen auch Vertreter von Tierschutzverbänden angehört. Die qualifizierte Sach- und Fachkunde von Tierschützern ist bei Entscheidungen von staatlichen Stellen mit einzubeziehen. Unserer Auffassung nach bieten die vorhandenen guten und strengen Tierschutzvorschriften bereits einen ausreichenden Schutz. In Genehmigungsverfahren besteht gemäß Tierschutzgesetz die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen. Nach dem Genehmigungsverfahren ist die Einhaltung des Tierschutzes durch behördliche Kontrollen sicherzustellen. Durch die Einführung des Verbandsklagerechtes für Tierschutzverbände sind unserer Ansicht nach keine Verbesserungen im Tierschutz zu erwarten, die eine solche Notwendigkeit begründen würden. Als FDP setzen wir uns für einen effektiven Tierschutz ein, die Einführung eines Verbandsklagerechts wird nicht befürwortet. Ja. Die Einführung einer Tierschutz-Verbandsklage in Mecklenburg-Vorpommern ist eine zentrale Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das Klagerecht für die Tiere ist unverzichtbar für die Verwirklichung des Staatsziels Tierschutz. Wir werden uns im Landtag für diese Forderung stark machen. Nur so kann das rechtliche Ungleichgewicht zwischen Tierschützern und Tiernutzern ausgeglichen werden. Tierschutz in der Schule In den Lehrplänen der Schulen spielt das Thema Tierschutz kaum eine Rolle. Dabei erscheint es besonders wichtig, gerade Kinder und Jugendliche an einen fairen und verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren heranzuführen. Ein wichtiger Nebeneffekt dieser Arbeit besteht in der Verbesserung sozialer Kompetenzen, wodurch ein Beitrag zur Gewaltprävention geleistet wird. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass der Tierschutz in den Lehrplänen einen höheren Stellenwert erhält? Falls ja: Durch welche konkreten Maßnahmen? Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen wird bestimmt durch die Wertentscheidungen, die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern niedergelegt sind. Wir haben in dieser Legislaturperiode den Tierschutz in unsere Landesverfassung aufgenommen (Art. 12). Er ist somit im Rahmen des Umweltschutzes auch ein Bildungs- und Erziehungsziel. Die Lehrpläne an den Schulen sind durch ihren Rahmencharakter geprägt. Aus unserer Sicht bieten sie genügend Spielraum, Themen des Tierschutzes in den verschiedenen Fächern zu integrieren und angemessen zu behandeln. Mit der

3 Selbstständigen Schule und der Entwicklung von Schulprofilen ergeben sich weitere Spielräume für ein Engagement von Schule im Bereich des Tierschutzes. Die Tierschutzorganisationen sollten hier einen Beitrag zur Sensibilisierung der Lehrkräfte leisten. Dies werden wir befördern. Im Dialog mit den Tierschutzorganisationen werden wir die Lehrpläne hinsichtlich der Vermittlung von Tierschutzaspekten prüfen und ggf. gemeinsam mit ihnen Änderungen anregen. Tierschutz genießt nach Artikel 20a des Grundgesetzes in Deutschland Verfassungsrang. Vor diesem Hintergrund ist Tierschutz ein Bestandteil der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und der Ausbildung in den Schulen unseres Landes. Unserer Auffassung nach ist der Tierschutz in der Ausbildung ausreichend vertreten und sollte gegenüber anderen gesellschaftlichen Bereichen (Verbraucher-, Umweltschutz) nicht besonders herausgestellt werden. D I E L I N K E Die Stärkung und Förderung der Umweltbildung, deren Teil das Thema Tierschutz ist, spielt für unsere Partei eine große Rolle. DIE LINKE setzt sich seit Jahren für einen ökologischsozialen Umbau der Gesellschaft ein. Dazu zählt insbesondere auch der Tierschutz. Veränderung beginnt im Kopf deshalb muss der Tierschutz bei allen Menschen, beginnend in der frühkindlichen Bildung und Erziehung, stärker verankert werden sei es in den Lehrplänen oder in der Bildungskonzeption für die Kitas. Außerschulische Lernorte wie zum Beispiel Zooschulen sind für uns dafür besonders gut geeignet. Deshalb wollen wir prüfen, inwieweit die Möglichkeit besteht, Unterrichts an den Schulen vergleichbar zu gestalten und gegebenenfalls zu erhöhen und n einzelnen staatlichen Schulämtern zu vereinheitlichen. Die FDP spricht sich ausdrücklich für einen höheren Stellenwert des Tierschutzes in den Lehrplänen aus. Der Umgang mit Tieren ist ein Spiegelbild der Gesellschaft. Das Verständnis für Tiere, deren artgerechte Haltung und Schutz sehen wir als bedeutenden Beitrag zur Ausprägung sozialer Kompetenzen und zur Übernahme von Verantwortung. Ebenso leistet sie einen Beitrag für die Wertschöpfung von tierischen Lebensmitteln. Im Tierschutzgesetz ist ausgeführt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuführen darf. Um dies in der Praxis einzuhalten gilt es, sich bereits früh mit den ethischen Grundlagen der Tierhaltung und des Tierschutzes sowie deren Auswirkungen auseinanderzusetzen. Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, daher sollte die Unterrichtung in Tierschutzbelangen ein wesentlicher pflichtiger Bestandteil sowohl im Biologieunterricht als auch im Gesellschaftskundeunterricht sein, der durch Projekttage begleitet wird. Es ist zu prüfen, inwieweit fakultativ zusätzlich Kurse und Arbeitsgemeinschaften für Schüler in diesem Bereich angeboten werden können. Die Einführung eines eigenständigen Pflichtfaches Tierschutz wird von uns nicht als notwendig erachtet. Ja. Tier- und Umweltschutz müssen endlich zentraler Bestandteil der Lehrpläne in Mecklenburg- Vorpommern werden. Eine Erhöhung der Mittel für Umweltbildungsprojekte im Haushalt auf Euro, mindestens 2 Projekttage pro Schuljahr mit klarem Bezug zu nachhaltiger Entwicklung und eine Beschäftigung von mind. 2 Regionalberatern für Bildung für nachhaltige Entwicklung, je eine/r pro Sekundarstufe, sind die wichtigsten unserer Forderungen.

4 Tierversuchs-Ethikkommissionen Welche Position nimmt ihre Partei zu der Forderung ein, die im Genehmigungsverfahren für Tierversuche zu beteiligenden Ethikkommissionen künftig paritätisch mit Vertretern der Wissenschaft und des Tierschutzes zu besetzen? Die SPD unterstützt eine paritätische Besetzung der nach 15 Tierschutzgesetz zu berufenden Beurteilung von Tierversuchen erforderlichen Fachkenntnisse der Veterinärmedizin, der Medizin oder einer naturwissenschaftlichen Fachrichtung haben muss, fest. Eine paritätische Besetzung der Ethikkommissionen für die Genehmigungsverfahren mit Vertretern der Wissenschaft und des Tierschutzes halten wir für nicht zielführend. Wir erachten es als notwendig, die Ethikkommissionen mit fachlichem und wissenschaftlichem Sachverstand auszustatten. Eine Festsetzung hinsichtlich der Besetzung halten wir diesbezüglich nicht für notwendig. D I E L I N K E Dieser Forderung stehen wir positiv gegenüber und werden sie unterstützen. Der Tierschutz hat für die FDP eine zentrale Bedeutung. Auch auf Grund einer Vielzahl von Initiativen der Liberalen ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Daher wird das Thema der Durchführung von Tierversuchen in der FDP sehr ernst genommen. Unser Ziel ist es, Tierversuche generell auf ein Minimum zu beschränken und verstärkt Alternativmethoden anzuwenden. Tierversuche sind im Kontext von fachlichen, rechtlichen und ethischen Fragen zu diskutieren. Grundsätzlich sieht die FDP keinen Widerspruch zwischen Wissenschaft und Tierschutz, da sich auch die Wissenschaft an ethischen Grundsätzen und der Tierschutz an sachlichen Fakten orientieren müssen. Eine vorgeschriebene Quote zur Besetzung der Ethikkommissionen wird seitens der FDP nicht befürwortet. Es ist Aufgabe der Mitglieder der Ethikkommissionen in Genehmigungsverfahren die jeweils besten und tierverträglichsten Lösungen für die Einhaltung eines umfassenden Tierschutzes zu finden, unabhängig von der Zusammensetzung der Kommission. Die Entscheidungen der Kommission beruhen maßgeblich auf dem ethischen Verständnis der Kommissionsmitglieder selbst. Ja. Die Ethikkommissionen sind eine sehr wichtige Institution bei der Prüfung von Tierversuchsanträgen. Wir sprechen uns für eine paritätische Besetzung aus, eine Vorrangstellung zugunsten der Tiernutzer darf es nicht geben.

5 Akkordlöhne in Schlachthöfen Durch diverse Medienberichte und Stellungnahmen von Experten wurde im letzten Jahr deutlich, dass es in Schlachthöfen bei Rindern häufig zu Fehlbetäubungen aufgrund von Fehlschüssen kommt, und dass es bei Schweinen nicht selten vorkommt, dass diese noch lebend ins sog. Brühbad gelangen, weil der Entblutungsschnitt nicht korrekt ausgeführt worden ist. Beides führt zu erheblichen Qualen und ist eine Folge des Zeitdrucks, unter dem die Arbeiter aufgrund ihrer Akkordlohnmodelle stehen. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Akkordlöhne für Arbeiten am lebenden Tier verboten werden, um solche Zustände in Zukunft zu verhindern? Die beschriebenen Missstände sind inakzeptabel. Allerdings ist die Art der Lohnzahlung nicht die ausschließliche Ursache, vielmehr müssen die Betäubungs- und Entblutetechnik sowie die Kontrolle insbesondere der Entblutung angepasst und sicher gestaltet werden. Die SPD fordert nachdrücklich, ein Prüf- und Zulassungsverfahren für beim Schlachten verwendeter Betäubungsgeräte und Anlagen einzuführen. Dabei dürfen nur solche Anlagen zugelassen werden, die eine unmittelbare und irreversible Betäubung (d. h. Anhalten der Betäubung bis zum Eintritt des Todes) sicherstellen. Die CDU setzt sich vorbehaltlos dafür ein, dass in allen Branchen faire Löhne gezahlt werden, von denen die Arbeitnehmer auch leben können. Dennoch werden wir uns bei den Tarifpartnern dafür einsetzen, dass die Entlohnung der Arbeiter so geregelt wird, dass eine ordnungsgemäße Schlachtung gemäß dem Tierschutzgesetz und der Tierschlachtverordnung möglich ist. D I E L I N K E DIE LINKE setzt sich für Mindest- bzw. Tariflöhne ein und fordert eine Entlohnung, von der die Menschen ohne staatliche Hilfen leben können. Die Tötung der Tiere im Schlachthof muss auch bei leistungsorientierter Entlohnung qualifiziert, sorgfältig und unter Einhaltung des Tierschutzes erfolgen. Maßnahmen der Qualitätssicherung und die Einhaltung und Kontrolle der geltenden Bestimmungen müssen zwingend eingehalten werden. Ist eine Einhaltung der genannten Standards objektiv und ursächlich durch die Akkordarbeit nicht gegeben, ist ein Verbot zu prüfen. Grundsätzlich ist auch das Schlachten von Tieren so durchzuführen, dass die Tiere dabei nicht gequält werden. Akkordlöhne in Schlachtbetreiben dürfen nicht als Entschuldigung für die Verletzung von Schlachtvorschriften im Sinne des Tierschutzes herhalten. Ältere Schlachthäuser genießen in der Regel Bestandsschutz, daher können wünschenswerte neue tierschutzrechtliche Standards nur beim Neubau oder der Sanierung von Schlachthäusern umgesetzt werden. Die FDP setzt auf den Einsatz von gut ausgebildeten Fachkräften, eine bessere Schulung der Mitarbeiter und die Schaffung geeigneter technischer und personeller Voraussetzungen, um Fehler bei Betäubungen auf Grund von Fehlschüssen ebenso zu vermeiden, wie ein unkorrektes Ausführen von Durchblutungsschnitten. Ein Verbot von Akkordlöhnen würde unserer Meinung nach nicht zur Vermeidung solcher Missstände führen. Auch im Akkordlohn sind die gesetzlichen Richtzeiten für die Betäubung/Schlachtung von Tieren einzuhalten, so dass ein ordnungsgemäßer Arbeitsablauf gewährleistet ist.

6 Ja. Es ist ein Skandal, dass Tiere un- oder fehlbetäubt in den Schlachtprozess (z.b. in Brühbäder) überstellt im Schlachtprozess, die am lebenden Tier durchgeführt werden Treiben, Ruhigstellung, Betäubung und Tötung der Tiere vom Akkord ausnehmen. In unserem Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes haben wir diese Forderung verankert. Subventionen für erhöhte Tierschutzstandards Wird sich Ihre Partei für die Umsetzung des Bundesprogramms zur Förderung umwelt- und tiergerechter Haltungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen, demzufolge beispielsweise Milchbauern, die ihren Kühen Laufställe, Auslauf und Weidegang gewähren, dafür einen Verlust- und Mehrkostenausgleich in Form von laufenden Zahlungen aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Verfügung stellen? - und umweltgerechten Mit dem Programm zur tierartgerechteren Haltung hat Mecklenburg-Vorpommern bereits in der letzten Legislaturperiode entsprechende Akzente gesetzt. Dieses Programm werden wir auch in der zukünftigen Legislaturperiode aufrechterhalten und unterstützen. D I E L I N K E DIE LINKE setzt sich in 2. Säule der GAP (Gemeinsamen Agrarpolitik in der EU) für die Förderung umweltu. tiergerechter Haltungsverfahren ein. Einzelbetriebliche Investitionsförderung sollen über das ELER- Programm nur noch in Verbindung mit besonders umwelt- u. tiergerechten Haltungsverfahren ausgereicht werden. Weiterhin werden seit 2010 wiederum in Mecklenburg-Vorpommern besonders umwelt- und tierartgerechte Haltungsverfahren in der Rinder- und Schweinehaltung im Rahmen der Umsetzung von Modulationsmaßnahmen gefördert. Die Förderung im Jahr 2010 sind von den ausgegebenen Fördermitteln in Höhe von ca. 8,09 Mio. Euro der überwiegende Teil in den Rindviehbereich geflossen. Insgesamt wurden 410 Unternehmen gefördert. Mit der Förderung umwelt- und tierartgerechter Haltungsverfahren wird ein Niveau von Tierschutzstandards erreicht, welches deutlich über die verbindlichen Grundanforderungen der Tierhaltung hinausgeht. (Quelle Agrarbericht M-V 2011) DIE LINKE wird im Falle der Regierungsbeteiligung diese Programme weiterführen.

7 In Deutschland und insbesondere auch in Mecklenburg-Vorpommern gelten bereits heute sehr hohe Tierschutzstandards in der Nutztierhaltung. Teilweise gehen die Standards in Mecklenburg-Vorpommern (Tierschutz-TÜV) über bundes- und EU-weite Maßgaben hinaus. Die FDP begrüßt die jährliche Förderung einer Vielzahl von Stallbauten in landwirtschaftlichen Betrieben. Gerade die Förderung von Stallneubauten leistet einen wesentlichen Beitrag dafür, dass die hohen Hygiene und Tierschutzanforderungen erfüllt werden und somit eine von der FDP gewollte tierschonende und tiergerechte Haltung gewährleistet ist. Dies gilt auch für große Stallanlagen. Die FDP setzt sich für die Umsetzung des Bundesprogramms zur Förderung umwelt- und tiergerechter Haltungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern ein. Aufwand und Nutzen solcher Förderprogramme müssen aber immer in einem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis zueinander stehen. Wird eine Tierhaltungsanlage besonders tiergerecht gebaut, sollen die Landwirte dafür auch einen höheren Förderbetrag erhalten, solange Sie an der Umsetzung des Bundesprogramms teilnehmen. Ja. Wir halten die Umsetzung des ELER-Programms zur Förderung artgerechter Tierhaltung und regionaler, biologischer Produkte für wichtig und notwendig. Wir wollen die regionale, bäuerliche Landwirtschaft stärken und für konventionell wirtschaftende Betriebe Anreize schaffen, auf ökologische Produktionsweisen umzustellen. Wildtiere im Zirkus Fast acht Jahre nachdem der Bundesrat das BMELV aufgefordert hat, eine Verordnung zu entwerfen, die das Halten bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus verbietet, hat sich zu diesem Thema praktisch nichts bewegt. Würde sich Ihre Partei im Bundesrat dafür stark machen, das BMELV erneut aufzufordern, eine solche Verordnung zeitnah vorzulegen? Die SPD wird sich weiterhin für ein Verbot von bestimmten Wildtieren im Zirkus einsetzen. Die Haltung von Wildtieren ist in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern durch zahlreiche gesetzliche Bestimmungen (Artenschutzgesetz, Naturschutzgesetz, Zoogesetz) geregelt. Aus diesem Grund sind wir der Auffassung, dass auch in Zirkusunternehmen die Wildtierhaltung unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben möglich sein soll. Die bestehenden rechtlichen Vorgaben reichen unseres Erachtens aus, um eine artgerechte Haltung von wild lebenden Tieren auch in Zirkusunternehmen zu sichern. Vor diesem Hintergrund werden wir eine Bundesratsinitiative für ein bundesweites Verbot von Wildtierhaltung in Zirkussen nicht unterstützen und nicht vorlegen. Die CDU Mecklenburg-Vorpommern sieht in der Haltung von Tieren in Zirkussen die Möglichkeit, Wildtiere auch für Kinder und Jugendliche aus urbanen Verhältnissen erlebbar zu machen.

8 D I E L I N K E Ja. Grundsätzlich steht für die FDP auch bei Zirkustieren die artgerechte und tierschonende Haltung im Vordergrund. Die Anforderungen an die Tierhaltung werden unter anderem durch das Tierschutzgesetz geregelt. Für sind einzuhalten und angepasst an die jeweiligen Erfordernisse und auf Grund neuer Erkenntnisse fortzuschreiben. Große Hoffnung setzt die FDP in das Zirkus-Zentralregister, um die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Belange in Zirkussen effizienter nachvollziehen zu können. Die Erkenntnisse aus dem Zirkus- Zentralregister sind abzuwarten und daraus die richtigen Schlüsse für ein zukünftiges Handeln zu ziehen. Anhand der Ergebnisse ist dann die Notwendigkeit eines bundesweiten Verbotes zur Haltung von bestimmten Wildtieren in Zirkussen zu prüfen. Ja. Wir kämpfen seit langem für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus. Wir wollen, dass nur noch Tiere in Zirkusbetrieben gehalten werden, die dort tier- und artgerecht gehalten und versorgt werden können (Positivliste). Durch verschiedene parlamentarische und außerparlamentarische Initiativen versuchen wir auf Bundesebene ein Wildtierverbot im Zirkus voranzutreiben. Nach unserem Einzug in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern werden wir uns auch hier für ein Wildtierverbotim Zirkus einsetzen. Mehr Tierschutz in den Veterinärbehörden Amtsveterinäre beklagen wiederholt, dass sie wegen Überlastung viel zu wenige Tierhalter kontrollieren können, und dass die Kontrollen häufig unter Zeitdruck stattfinden müssen, wodurch viele Missstände unerkannt bleiben. Außerdem ist immer wieder von Fällen zu hören, in denen engagierte Amtsveterinäre von ihren Vorgesetzten daran gehindert werden, den Vollzug einzuleiten. Ein drittes Problemfeld ist das oft fehlende Fachwissen zu bestimmten Tierarten. a. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Amtsveterinäre mehr und gründlichere Tierschutz-Kontrollen durchführen können? b. Befürwortet Ihre Partei, dass Tierschutzorganisationen ehrenamtliche Tierschutzinspektoren bereitstellen, die ohne hoheitliche Befugnisse Tierhaltungen besuchen und Missstände an die zuständige Veterinärbehörde melden, woraufhin diese tätig wird? c. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Tierschutzinspektoren von anerkannten Organisationen mit denjenigen hoheitlichen Befugnissen beliehen werden, die sie benötigen, um tierschutzrechtliche Missstände aufzudecken und entsprechende Beweise sichern zu können?

9 Die SPD setzt sich für eine ordnungsgemäße personelle und technische Ausstattung der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörden ein. Dieses dokumentieren auch die entwickelten Leitlinien zur personellen Ausstattung der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in Mecklenburg- Vorpommern. Die Durchführung und Dokumentation der Kontrollen erfolgt nach Festlegungen in entsprechenden Qualitätsmanagementdokumenten. Beschwerden wird im Rahmen der Fachaufsicht in jedem Einzelfall nachgegangen. Unabhängig davon wird eine gute Zusammenarbeit mit den Tierschutzorganisationen angestrebt. Bereits jetzt werden Tierschutzinspektoren bei der Vorabklärung von bei Tierschutzorganisationen angezeigten Missständen in Tierhaltungen im Bereich der rechtlich fixierten Möglichkeiten unterstützt. Eine Beleihung wird von uns nicht angestrebt, ggf. muss die Behördenausstattung verbessert werden. a. Schon heute stehen Amtsveterinären ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung, Kontrollen durchzuführen. b. Erfahrungen mit Tierschutzorganisationen wie mit Peta haben zu erheblichen Dissonanzen zwischen Tierhaltern und Tierschutzverbänden geführt. Vor diesem Hintergrund halten wir ehrenamtliche Tierschutzinspektoren, die Tierhaltungen besuchen, für nicht sinnvoll. c. Nein. D I E L I N K E a. Ja, die LINKE plant im Falle ihrer Regierungsbeteiligung eine personelle Stärkung dieses Bereiches. b. Die Einführung eines Tierschutzlabels als Qualitätssiegel ist aus unserer Sicht der bessere Weg. Anreize für Betriebe zu verbesserter Tierhaltung schaffen, kann man aus unserer Sicht am wenigsten über Sanktionen. Siehe auch Antwort zu Frage 5. c. Nein, hoheitliche Befugnisse müssen in der Hand der Ämter bleiben. a. Oberste Prämisse der FDP in der Nutztierhaltung ist die umfassende Gewährung der Tiergesundheit. Missstände sind aufzudecken und zu beheben. In Mecklenburg- Vorpommern obliegt die Erfüllung dieser Aufgabe den Landkreisen. Um die Einhaltung der Auflagen für Tiergesundheit und Tierschutz zu gewährleisten, sind die kreislichen Verterinärämter personell angemessen auszustatten. Es gibt keine Entschuldigung für eine ungewissenhafte Amtsausübung. Die Amtsveterinäre sind zu einer gewissenhaften Arbeit verpflichtet und nehmen diese auch so wahr. Personalbestand, Kontrolldichte und Kontrollhäufigkeit richten sich nach dem Auftreten von Schadensfällen, bzw. Missständen. b. Die FDP begrüßt das ehrenamtliche Engagement von Tierschützern und misst ihm eine große Bedeutung bei. Die Kontrolle und Prüfung von Tierhaltungsanlagen i.t eine behördliche Aufgabe und obliegt den Veterinären. Diese verfügen über die Qualifikation und Fachkompetenz die Situation in den Tierhaltungsanlagen sachlich und fachlich richtig im Sinne der Tiergesundheit und des Tierschutzes zu bewerten. Der ordnungsgemäße Betriebsablauf in Tierhaltungsanlagen muss gewahrt bleiben. Auch aus Sicht der Einhaltung von Hygienevorschriften (Seuchengefahr) in den Haltungsanlagen wird der Einsatz von ehrenamtlichen Tierschutzinspektoren durch Tierschutzorganisationen nicht befürwortet. c. Ohne Frage sind zur Gewährleistung der Einhaltung des Tierschutzes in Haltungsanlagen Kontrollen notwendig, die bereits heute umfangreich und fachlich kompetent als behördliche Aufgabe durchgeführt

10 werden. Je nach Bedarf sind die Veterinärämter personell und technisch angemessen auszustatten. Die FDP lehnt, auch vor dem geschichtlichen Hintergrund in den ostdeutschen Bundesländern, eine zusätzliche Dauerüberwachung aus Misstrauen gegenüber den Tierhaltern in Form von Tierschutzinspektoren von privaten Vereinen und Verbänden ab. Jeder Landwirt soll seine Haltungsform frei nach den gesetzlichen Die Hauptaufgabe der Politik besteht aus unserer Sicht darin, die zuständigen Veterinärämter personell so aufzustellen, dass sie ihren Verpflichtungen konsequent nachkommen können. Die Arbeit von Tierschutzinspektoren der Tierschutzorganisationen kann durchaus eine sinnvolle Ergänzung sein, sollten sich allerdings auf Hinweisgebung und Beratung zu speziellen Themen beschränken. Fleischkonsum und Schulobstprogramm Laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE) essen die Deutschen drei Mal mehr Fleisch als gesund für sie wäre. Volkskrankheiten wie Fettleibigkeit und Herzerkrankungen sind die Folgen. Außerdem ist die Erzeugung von Fleisch laut Welternährungsorganisation (FAO) sehr viel umweltbelastender als die Erzeugung pflanzlicher Produkte. Einen Grund für die schlechte Ernährung sehen wir darin, dass schon im Kindesalter falsche Essgewohnheiten entstehen. Wird sich Ihre Partei vor diesem Hintergrund dafür einsetzen, dass das Schulobstprogramm in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend eingeführt wird? Wir werden uns auch weiterhin für ein Schulobstprogramm in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen. Die Möglichkeit eines flächendeckenden Schulobstprogramms hängt einerseits von den durch die Schulen zu schaffenden Voraussetzungen und andererseits von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ab. Schulobst allein führt aber noch nicht zu gesunder Ernährung. Gesundes Essen muss in Krippe und Kindergarten beginnen. Wir wollen deshalb schrittweise ein kostenloses Mittagessen für alle Kinder in der Kindertagesbetreuung einführen. Im Grundschulbereich halten wir es für sinnvoll, dass alle Grundschulklassen gemeinsam eine Frühstückspause mit gesunder Ernährung gestalten. Zu einer gesunden Ernährung in den Kindertagesstätten und Grundschulen gehören für uns Gesundheitserziehung, pädagogische Hilfen, aber auch die Entwicklung von gesunden Vital-Menüs aus heimischer Produktion. Ja.

11 D I E L I N K E DIE LINKE in Mecklenburg-Vorpommern setzt sich für die Einführung eines kostenfreien Mittagessens für alle Schülerinnen und Schüler ein. Bestandteil dieses Programms ist neben einem ausgewogenen und gesunden Essen selbstverständlich Obst. Die flächendeckende Einführung des Schulobstprogramms halten wir deshalb für entbehrlich. Grundsätzlich setzt sich die FDP für eine ausgewogene und gesunde Ernährung der Schüler ein. Daher wird die Versorgung der Schüler mit Obst sehr begrüßt. Grundsätzlich ist das Schulobstprogramm ein gutes und begrüßenswertes Projekt. Der erhebliche Bürokratieaufwand zur Umsetzung des Programms führt allerdings dazu, dass der Mitteleinsatz nicht effektiv zum Wohl der Schüler erfolgen kann. Der Versorgungsgrad hätte bei Ausschöpfung der Gelder lediglich bei 17% der Grundschüler Mecklenburg- Vorpommerns gelegen. Aus diesen Gründen hat die FDP die Ablehnung der Umsetzung des EU- Schulobstprogramms in Mecklenburg-Vorpommern begrüßt. In vielen Orten wurden bereits im Vorfeld des Programms privatwirtschaftliche Lösungen für eine umfassende Schulobstversorgung gefunden, die eine Versorgung zu erheblich geringeren Kosten bis hin zum Nulltarif ermöglichen. Dieses private Engagement wird die FDP auch zukünftig unterstützen. Die FDP begrüßt die Schaffung eines landeseigenen Programms, bei dem mit erheblich geringerem bürokratischem Aufwand eine größere Anzahl an Schülern versorgt werden kann. Die FDP unterstützt eine flächendeckende Obstversorgung von Schülern als Maßnahme für eine ausgewogene und gesunde Ernährung. Im Sinne einer weiteren gesunden Ernährung unterstützt die FDP die Vermittlung des aid-ernährungsführerscheins und wird sich für eine der Beibehaltung der Projekte unter der Maßgabe einsetzen, dass der bürokratische Aufwand so gering wie möglich und damit der effektive Nutzen für die ausgewogene und gesunde Ernährung der Schüler am größten ist. Ja. Der Fleischkonsum in Deutschland ist unserer Meinung nach deutlich zu hoch. Verbunden damit sind tierquälerische Massentierhaltung und gravierende Umweltbelastungen aber auch Gesundheitsprobleme. Wir setzen uns daher für die Einführung eines vegetarischen Wochentages in öffentlichen Einrichtungen und Kantinen ein. Auch das Schulobstprogramm halten wir für eine gute Möglichkeit, Schulkindern gesunde Ernährung nahe zu bringen. Nach Einzug in den Landtag werden wir uns für eine flächendeckende Einführung des Schulobstprogramms in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen.

12 Strengeres Jagdrecht Das Jagdrecht erlaubt Praktiken, die nach unserer Auffassung nicht mit dem Tierschutzgesetz und mit den Grundfreiheiten vereinbar sind. a. Wie steht Ihre Partei zu der Forderung, das Töten von Haushunden und Hauskatzen durch Jäger zu verbieten? b. Treib- und Drückjagden erhöhen die Gefahr von Fehlschüssen, von Verletzung und Tötung nicht bejagter Tiere sowie von ökologischen Begleitschäden. Wie steht Ihre Partei zum Verbot dieser Jagdformen? c. Die Fallenjagd führt häufig dazu, dass Tiere länger andauernde Qualen erleiden und nicht selten auf tierschutzwidrige Weise getötet werden. Wie steht Ihre Partei zur Abschaffung dieser Jagdform? d. Wie steht Ihre Partei zur Forderung, dass Grundstückseigentümer das Recht haben müssen, die Ausübung der Jagd auf ihrem Grundstück zu verbieten? a. Entfernt von menschlichen Siedlungen werden wildernde Hunde und Katzen zur Gefahr für wildlebende Tiere, insbesondere für deren Nachwuchs. In solchen Fällen halten wir das Töten von Hunden und Katzen für gerechtfertigt. b. Treib- und Drückjagden sind die wirkungsvollste Form um Bestandsregulierungen von Wild vorzunehmen. Im Interesse des Erhaltes der Artenvielfalt in Flora und Fauna kann auf diese Jagdform nicht verzichtet werden. c. Die Fallenjagd ist nur mit sofort tötenden Fallen und Lebendfallen erlaubt. Diese Jagdform wollen wir aus Gründen des Artenschutzes nicht abschaffen. d. Die Jagd auf eingefriedeten Grundstücken ist nicht gestattet. Die Jagd in Wäldern und auf landwirtschaftlichen Flächen muss grundsätzlich erlaubt bleiben. a. Streunende Hunde und Katzen dezimieren das Niederwild und den Singvogelbestand stark. Vor diesem Hintergrund ist ein generelles Jagdverbot von wild lebenden Hunden und Katzen nicht zu akzeptieren. b. Treib- und Druckjagden tragen dazu bei, dass die Beunruhigung des Wildes insgesamt verringt wird. Vor diesem Hintergrund wird von zahlreichen Verbänden wie (ökologischem Jagdverband) gefordert, so genannte Gesellschaftsjagden verstärkt gegenüber den Ansitzjagden durchzuführen. Einem Verbot von Treib- und Drückjagden stehen wir sehr kritisch gegenüber, da Einzeljagden zu einer verstärkten Beunruhigung des Wildes in den Revieren führen und die nötige Beastandsregulierung mit Einzeljagden oft nicht zu erreichen ist. c. Die Fallenjagd ist zur Dezimierung des Raubwildbestandes zwingend notwendig. In den zurückliegenden Jahren wurde die Fallenjagd dahingehend eingeschränkt, dass eine Jagd mit Fangeisen untersagt wurde. Die

13 derzeitigen Möglichkeiten der Fallenjagd sind mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Vor diesem Hintergrund halten wir diese Jagdform für durchaus notwendig. d. Sollten einzelne Grundstückseigentümer das Recht haben, die Ausübung der Jagd auf ihrem Grundstück zu verbieten, wird das Wild sich auf diese Grundstücke vermehrt den Einstand suchen. Benachbarte Grundstücke und landwirtschaftliche Kulturen würden durch die Überpopulation an Wild geschädigt. D I E L I N K E a. Das Jagdgesetz des Landes M-V regelt, dass Hunde, die Wild aufsuchen oder verfolgen und außerhalb der Einwirkung ihres Führers, und Katzen, die weiter als 200 Meter vom nächsten Hause angetroffen werden, getötet werden können. DIE LINKE wird in der nächsten Legislatur auch das Jagdgesetz des Landes auf den Prüfstand stellen und die Auswirkungen dieser Regelungen überprüfen. Ein generelles Verbot des Tötens von Hunden und Katzen, die Wild aufsuchen oder verfolgen und außerhalb der Einwirkung ihres Führers sind, können wir uns derzeit nicht vorstellen. b. Wir lehnen ein solches Verbot ab. Die Jagdform Treib- und Drückjagd ist unter Einhaltung der geforderten hohen Sicherheitsstandards gerade beim Schwarzwild notwendig. c. Die Fallenjagd wird in vielfältigen Formen ausgeübt. Z.B. werden in Kasten- oder Betonrohrfallen die Tiere in aller Regel unverletzt gefangen. Die Jäger sind dazu verpflichtet die Tiere waidgerecht zu töten und ihnen unnötiges Leid zu ersparen. Vor allem ist die Fallenjagd bei der Prädatorenjagd unverzichtbar. Ein generelles Verbot der Fallenjagd unterstützen wir deshalb nicht. d. Die Hege ist eine gesellschaftliche Aufgabe und hat die Nachhaltigkeit der Vorkommen an heimischen Wildtierarten zu gewährleisten. Damit werden Privatinteressen dem gesellschaftlichen Anliegen untergeordnet und dieses Recht höher angesiedelt, als das der Grundstückseigentümer. a. Aus Sicht der FDP darf die Jagd nicht isoliert betrachtet werden. Sie dient auch dem Natur und Tierschutz. Die Jagd auf Haushunde und Hauskatzen ist im Bundesjagdrecht und im Landesjagdrecht geregelt.dort sind die Voraussetzungen zur Jagd dieser Tiere, beispielsweise mit den einzuhaltenden Siedlungsabständen festgelegt. Im Sinne des Schutzes, der frei/wild lebenden Tierarten werden diese Regelungen von der FDP begrüßt. Der Jäger muss im Einzelfall entscheiden, ob ein Abschuss notwendig ist. Ein generelles Verbot des Tötens von Hunden und Katzen durch Jäger wird abgelehnt. b. Die Jagd ist die älteste, natürlichste und tierschutzgerechteste Art der Lebensmittelbeschaffung. Die fachlichen Anforderungen an die Jäger sind bewusst sehr hoch gehalten. Neben dem Recht auf Jagd besteht aber auch die Pflicht zur Jagd. Gerade auch durch die Zunahme von Wildschäden auf den landwirtschaftlichen Flächen zählt neben der Beachtung der Tierschutzvorschriften auch eine den Erfordernissen angepasste Regulierung der Wildbestände nach den Vorgaben der Jagdbehörden zu den Pflichten. In Mecklenburg-Vorpommern kam es in den vergangenen Jahren auf Grund angestiegener Wildbestände zu erheblichen Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, vor allem durch Schwarz- und Rotwild. Drück- und Treibjagden sind Jagdformen die Bestand und ihre Berechtigung haben. Sie ermöglichen eine effektive Bestandsregulierung innerhalb eines kurzen Zeitraumes. c. In Mecklenburg-Vorpommern sind solche geschilderten Ereignisse bisher nicht bekannt. Die ausgebildeten Jäger üben eine sehr verantwortungsvolle Jagd aus. Eine angemessene Fallenjagd ist nach jagd- und tierschutzrechtlichen Vorgaben zulässig. Die FDP setzt sich in der Fallenjagd für einen verstärkten Einsatz von Lebendfallen ein.

14 d. Grundsätzlich soll jeder Bürger über sein Eigentum frei entscheiden können. Aus Gründen des Gemeinwohls kann und muss dieses freie Entscheidungsrecht eingeschränkt werden. Es besteht ein erhebliches gesellschaftliches Interesse an einer ordnungsgemäßen Jagdausübung, um sowohl den Wildbestand zu regulieren und Wildschäden bei Land- und Forstwirten zu vermeiden. Das dt. Jagdrecht und Jagdsystem mit Jagdgenossenschaften und Hegeringen hat Bestand und soll erhalten bleiben. Nach Ansicht der FDP ist es nicht praktikabel, dass jemand die Jagd auf seinem Eigentum verbietet, damit die Tiere anlockt und diese dann auf den Nachbarflächen erhebliche Schäden anrichten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Auffassung bestätigt. Die Klage eines Bürgers gegen die Bejagung seiner Eigentumsflächen wurde abgelehnt. Bei der Jagdausübung hält die FDP einen Eingriff in die Eigentumsrechte des Flächenbesitzers auf Grund möglicher Schäden für die Nachbarflächen für gerechtfertigt. Das Jagdrecht bedarf einer dringenden Modernisierung. Das seit Jahrzehnten nahe zu unveränderte deutsche Jagdrecht hat sich nicht bewährt. Die Jagd muss sich an ökologischen Notwendigkeiten und an den Bedürfnissen des Tierschutzes, der das Tier als leidensfähiges Mitgeschöpf akzeptiert, orientieren. Tierschutzwidrige Jagdpraktiken sind überholt und widersprechen dem hohen Stellenwert, den der Tierschutz heute in Grundgesetz und öffentlichem Bewusstsein einnimmt. Die Jagd auf Haustiere muss verboten werden. Tierquälerische Jagd- und Fangmethoden, wie die Treib-, Drück- und Fallenjagd oder die Jagdausbildung an lebenden Tieren, lehnen wir Grünen grundsätzlich ab. Die Einrichtung befriedeter Bezirke sollteerleichtert werden, so dass Grundstückseigentümer die Möglichkeit bekommen, die Ausübung der Jagd auf ihrem Grundstück zu verbieten. Verbot der Pelztierhaltung Wir sehen in der Pelztierhaltung einen Verstoß gegen die 2 und 2a Tierschutzgesetz sowie gegen das gesetzliche Tierquälereiverbot in 17 Tierschutzgesetz. Würde sich Ihre Fraktion als Teil der Landesregierung dafür einsetzen, dass über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative in den Bundestag eingebracht wird, die ein Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland zum Ziel hat? grundsätzlich ab. Allerdings erlaubt der aktuelle gesellschaftliche Diskussionsstand noch keine Entscheidung hierzu treffen. Die Pelztierhaltung bedarf der Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird auch die Einhaltung des Tierschutzgesetzes und der Tierschlachtverordnung

15 geprüft. Vor diesem Hintergrund sind wir der Auffassung, dass bei Einhaltung aller Regelungen die Pelztierhaltung derzeit nicht gegen geltendes Tierschutzgesetz verstößt. Sollte die Pelztierhaltung in Deutschland untersagt werden, wird sie ähnlich wie bei der Legehennenhaltungsverordnung in andere Länder verlagert. D I E L I N K E Die Pelztierhaltung spielt in Mecklenburg- Vorpommern keine Rolle. Insofern gehört sie auch nicht zu den Schwerpunktthemen der LINKEN in M-V. Zu bedenken wäre, dass ein Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland nur zu einem Ausweichen der Haltung in andere Länder mit geringeren Haltungsanforderungen und Kontrollen führen würde. Der Weg müsste aus unserer Sicht in der konsequenten Durchsetzung der Anforderungen des Tierschutzes bestehen, evtl. in der Ausweitung von Regularien für die Pelztierhaltung. Im Oktober 2006 wurde die Pelztierverordnung verabschiedet. Mit ihr wurden bessere Standards für die Tiere (mehr Platz, Klettermöglichkeiten) und strengere Auflagen für Pelztierfarmer festgelegt. Die Tiere sollen nicht unnötigen Qualen, Schmerzen und Verletzungen ausgesetzt sein. Mit 10 Jahren ist die Übergangszeit allerdings zu lang. Ein kurzfristiges Verbot der Pelztierhaltung und eines Verkaufsverbotes ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Eine Pelztierhaltung unter Beachtung des gebotenen Tierschutzes muss möglich sein. Ein Verbot auf nationaler Ebene sieht die FDP dabei aber nicht als zielführend an. Es ist ein europäischer Ansatz notwendig. Höhere Auflagen im Sinne des Tierschutzes erfüllen ihren Zweck nur, wenn sie zumindest europaweit gelten. Die Augen dürfen nicht vor den Qualen der Tiere in den Nachbarstaaten verschlossen werden. Ja. Das Halten und Töten von Tieren zur Gewinnung von Pelz ist eine unglaubliche und absolut unnötige Tierquälerei. Die Pelztierhaltung ist ein antiquiertes grausames Auslaufmodell. Sie sollte in ganz Deutschland schnellstmöglich verboten werden. Hunderttausende Nerze, Füchse, Chinchillas und andere Tiere werden unter unsäglichen, artwidrigen Bedingungen gehalten einzig und allein zu dem Zweck, vermeintlichen Luxus herzustellen.

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