Tierschutz in der Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2012

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1 Tierschutz in der Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2012 Verbandsklagerecht U N S E R E F R A G E Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, werden die beiden Staatsziele ungleich behandelt, wenn es um das Verbandsklagerecht geht. Erfahrungen in Bremen, wo es die Tierschutzverbandsklage inzwischen gibt, zeigen zudem, dass die von den Gegnern der Verbandsklage befürchtete Klageflut ausgeblieben ist. Da auf Bundesebene keine Lösung in Sicht ist, ist die Einführung auf Landesebene geboten. Wird sich Ihre Partei für die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen in Nordrhein-Westfalen einsetzen? C D U Das in der 15. Wahlperiode von der Landesregierung geplante Verbandsklagerecht ist im Rahmen einer Anhörung im Landtag von den meisten Experten kritisch bzw. ablehnend beurteilt worden. Neben erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken würde ein Verbandsklagerecht zu großer Unsicherheit für zoologische Einrichtungen, Wirtschaft, Forschung und die Landwirtschaft führen. Im Bereich der wissenschaftlichen Forschung setzen wir uns für eine hohe fachliche Kompetenz und damit eine Stärkung der Tierschutzkommissionen und der Veterinärämter ein. Vor diesem Hintergrund ist ein Verbandsklagerecht in Tierschutzangelegenheiten entbehrlich. Es würde nicht zu einer Verbesserung des Tierschutzes führen, sondern die Tierhaltung in Länder mit weniger strengem Tierschutz verlagern. S P D Wie die Praxis des Verbandsklagerechts im Naturschutz zeigt, nehmen die Verbände dieses Instrument sehr verantwortungsbewusst und zurückhaltend in Anspruch. Auch weil der Bund nicht handelt, hat die SPDgeführte Landesregierung in der vergangenen Wahlperiode einen Gesetzentwurf zum Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen eingebracht. Auf dieser Basis werden wir die Diskussion in der neuen Legislaturperiode fortsetzen, denn das Verbandsklagerecht ist ein gutes Instrument, um bei allen Beteiligten, Tierschützern, Tierhaltern und Behörden, für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. B Ü N D N I S 9 0 / D I E G R Ü N E N wie im Land Bremen bereits umgesetzt in NRW ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände einführen. Eine Im rot- Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände Das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände stand zum Ende der rot-grünen Regierungszeit kurz vor der Verabschiedung im Plenum (Landtags-Drucksache 15/2380). Von den Tierschutzverbänden wurde der Entwurf aus dem Ministerium von Johannes Remmel sehr begrüßt, da er bezüglich der Beteiligungs- und Klagerechte noch einiges über das Bremer Gesetzt hinausgeht. Das Gesetz würde endlich

2 etc. vorgeh Tierschutz zu klagen. Außerdem würde es auch Rechtssicherheit für den Vollzug der Tierschutzvorschriften und die Beurteilung von Vergehen gegen den Tierschutz bringen. Auch gegen strittige Tierversuchsvorhaben hätte es Klagemöglichkeiten vorgesehen. Ende März 2012 sollte es im Plenum verabschiedet werden. Selbstverständlich beabsichtigen wir, dieses Gesetz nach der Landtagswahl so schnell wie möglich in den neuen Landtag einzubringen und zu verabschieden. F D P Die FDP hält die Einführung eines Verbandsklagerechts für nicht notwendig, da die Tierschutzgesetze bereits ausreichend Schutz bieten und auch von den Behörden streng kontrolliert werden. Dem deutschen Individualrechtsschutzsystem ist zudem ein Verbandsklagerecht grundsätzlich fremd. Auch ist uns kein Fall eines Vollzugsdefizits bei Veterinärbehörden bekannt. Die Sachverständigenanhörung zum Verbandsklagerecht im Landtag Ende letzten Jahres hat gezeigt, dass es von den Experten überwiegend abgelehnt wird. Es führe nicht zu zusätzlichem Tierschutz, stattdessen könne es Nachteile für Forschung, Wissenschaft und Landwirtschaft bringen. Schließlich stehen der Öffentlichkeit und den Tierschutzorganisationen im Rahmen der entsprechenden Genehmigungsverfahren ausreichende Beteiligungsmöglichkeiten zur Verfügung. D I E L I N K E DIE LINKE wird sich natürlich für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen stark machen. Wir bemängeln bei der Vorlage aus der letzten Legislat -begrenzung des Verbandsklagerechts von fünf Jahren geben sollte. T I E R S C H U T Z P A R T E I Das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen ist für uns eine der zentralen tierschutzpolitischen Forderungen. Wir hatten 2010 selbst eine kleine Unterschriftenaktion durchgeführt, um die rot-grüne Landesregierung an den entsprechenden Passus im Koalitionsvertrag zu erinnern. Es hat ja dann leider über 1 ½ Jahre gedauert, bis das entsprechende Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt wurde, welches nun durch die Neuwahl wieder gestoppt wurde. Wir empfinden es als Affront von SPD und B90/Die Grünen den vielen Tierschützern und ihrem Engagement gegenüber, in dieser Frage solange gebraucht zu haben, um überhaupt tätig zu werden. Wir werden uns natürlich auch weiterhin für ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen einsetzen. P I R A T E N P A R T E I Wir haben einen entsprechenden Beschluss im Wahlprogramm, der sich für die Einführung des Verbandsklagerechts auch für Tierschutzorganisationen einsetzt. Ö D P Tierschutz wird immer noch nachlässig behandelt und tierquälerische Massentierhaltung ist nach wie vor die überwiegende Produktionsweise in der Landwirtschaft. Die ÖDP fordert seit langem ein Verbandsklagerecht, damit Tierschutzverbände als Anwälte den Tierschutz vertreten und gegen Missstände vorgehen können.

3 Tierschutz in der Schule U N S E R E F R A G E In den Lehrplänen der Schulen spielt das Thema Tierschutz kaum eine Rolle. Dabei erscheint es besonders wichtig, gerade Kinder und Jugendliche an einen fairen und verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren heranzuführen. Ein wichtiger Nebeneffekt dieser Arbeit besteht in der Verbesserung sozialer Kompetenzen, wodurch ein Beitrag zur Gewaltprävention geleistet wird. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass der Tierschutz in den Lehrplänen einen höheren Stellenwert erhält? Falls ja: Durch welche konkreten Maßnahmen? C D U Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen an einen fairen und verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren herangeführt werden. Wir wollen, dass im Rahmen der schulischen Bildungdie Verantwortung für Tiere eine wichtige Rolle spielt. Dies ist eine fächerübergreifende Aufgabe der Schule. Die einzelne Schule kann darüber hinaus im Zuge der Eigenverantwortung schuleigene Schwerpunkte setzen. Außerdem kann das Thema beim Ganztag eine besondere Ausprägung erfahren, wenn z. B. mit entsprechenden Vereinen zusammengearbeitet wird. S P D Das Thema Tierschutz ist hervorragend geeignet, um anschauliche und lebensnahe Beispiele für den Unterricht in natur-und geisteswissenschaftlichen Fächern zu geben. B Ü N D N I S 9 0 / D I E G R Ü N E N Ja, dafür werden wir uns einsetzen. In geeigneten Fächern etwa dem Sachkundeunterricht in der Grundschule oder Biologie in der Sekundarstufe muss Tierschutz stärker als bisher Bestandteil des Unterrichts werden. Über Unterrichtsvorgaben hinaus sollte Tierschutz auch im gesamten Schulalltag eine stärkere Rolle spielen, denn Schule ist Lern- und Lebensort. Gerade der offene Ganztag bietet hier eine Reihe von Möglichkeiten z.b. durch Kooperation mit Initiativen und Einrichtungen. F D P Neben den Unterrichtsinhalten soll Kindern und Jugendlichen in der Schule auch Sozialkompetenz vermittelt werden. Hierzu zählen selbstverständlich auch Kenntnisse des Tierschutzes und des ethischen und verantwortungsbewussten Umgangs mit Mitgeschöpfen. Daher sind zu Recht als Bildungsund Erziehungsauftrag der Schule im nordrhein-westfälischen Schulgesetz auch der verantwortungsvolle Umgang mit Tieren und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen verankert. Lehrpläne werden heute sehr stark kompetenzorientiert gestaltet. Allerdings gibt diese Ausgestaltung den Pädagogen den notwendigen Spielraum, z.b. auch Fragen des Tierschutzes durchaus interdisziplinär in den Unterricht einzubinden. Darüber hinaus können in der Projektarbeit und in Arbeitsgemeinschaften solche Themen vertiefend und sehr spezifisch behandelt werden; hierfür bietet sich gerade auch der zeitlich umfänglichere Rahmen des Ganztages an. D I E L I N K E Da der Tierschutz ja auch Menschenschutz ist, befürworten wir einen höheren Stellenwert in den Lehrplänen. Eine stärkere Sensibilisierung der Jugendlichen könnte dazu führen, dass es weniger tierquälerische Tasten geben würde. Unsere AG Tierschutz in Köln hat hier auch an einigen Aktionen von

4 Schüler für Tiere (Frau Regina Kowalzik) teilgenommen. Auch könnten durch Begegnungen mit Hunden im Unterricht verhindert werden, dass Kinder falsch auf Hunde zugehen und es zu Zwischenfällen kommt. T I E R S C H U T Z P A R T E I Für uns ist Tierschutz keine Frage der Weltanschauung oder der Gewichtung ethischer Gesichtspunkte, sondern eine Frage der sozialen Kompetenz. Und eine Aufgabe der Schule ist es den Kindern und Jugendlichen soziale Kompetenz zu vermitteln, deshalb gehört für uns Tierschutz unbedingt in den Lehrplan. Wir setzen uns für ein eigenes Fach Tierschutz ein oder ein Kombi-Fach Ethik/Tierschutz. P I R A T E N P A R T E I Dies ist ein Thema, welches wir in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Bildung noch angehen wollen und werden. Tierschutz hat sehr viel mit Aufklärung zusammen und zu keinem Zeitpunkt erreicht man die Menschen besser denn in Kindesalter. In unserem Bildungsprogramm stehen wir u.a. für die Einführung eines Kurssystems. In diesem Zuge wäre die Einrichtung eines Kurses Tierschutz bzw. eines Blocks artgerechte Tierhaltung z.b. im Biologieunterricht sicherlich möglich. Ö D P Die Verantwortung des Menschen für die Tiere und der artgerechte Umgang mit ihnen, ist ein wichtiger Teil der Erziehung und Bildung unserer Kinder und Jugendlichen. Aufklärung und Unterrichtung in folgenden Themen und Bereichen sollten daher einen hohen Stellenwert in den Lehrplänen haben. o o o o o o o o o o o Tierschutz Tierversuche, Alternativmethoden Tierzucht, Pelztierzucht Wildtiere, Erhaltung der Lebensräume Haustiere, Nutztiere, verantwortungsbewusster Umgang und artgerechte Haltung Massentierhaltung, Folgen für Mensch und Tier Gentechnik in der Nutztierhaltung Schlachthöfe, Schlachttiertransporte Gegenüberstellung von ökologischer und konventioneller Landwirtschaft mit Tierhaltung Einfluss des Verbrauchers durch sein Einkaufsverhalten auf z.b. Tierprodukte und tierversuchsfreie Kosmetika Engagement in Tier- und Naturschutzverbänden und Vereinen

5 Tierversuchs-Ethikkommissionen U N S E R E F R A G E Welche Position nimmt ihre Partei zu der Forderung ein, die im Genehmigungsverfahren für Tierversuche zu beteiligenden Ethikkommissionen künftig paritätisch mit Vertretern der Wissenschaft und des Tierschutzes zu besetzen? C D U Die CDU unterstützt die Anstrengungen der Bundesregierung, die Zahl der Tierversuche zu reduzieren und dort, wo es möglich ist, zügig durch Alternativen zu ersetzen. S P D Nach der derzeitigen Rechtslage sind Tierversuche auf das wissenschaftlich notwendige Mindestmaß zu beschränken und unterliegen einer strengen Konzessionierung und Überwachung. Das Bestreben der NRW SPD ist es, die Zahl der Versuche weiter zu senken. Die Entscheidung über die Genehmigung eines Tierversuchs stellt in jedem Einzelfall eine schwierige Abwägung dar. Deshalb wollen wir eine ausgewogene Besetzung der beteiligten Kommissionen. In der beratenden Kommission sind die Tierschutzorganisationen, die Universitäten und die Industrie vertreten. Die Vertreter der Wissenschaft sehen wir insbesondere in der Verantwortung, Alternativen zu Tierversuchen aufzuzeigen. Diese Konstellation hat sich aus unserer Sicht bewährt. B Ü N D N I S 9 0 / D I E G R Ü N E N Die Zusammensetzung der Kommissionen sollte überprüft werden. Durch die Einführung des von uns geforderten Verbandsklagerechtes für Tierschutzverbände wäre es erstmals möglich, auch die Entscheidungen der Kommissionen einer rechtlichen Prüfung durch unabhängige Gerichte zu unterziehen. F D P Mit Beteiligung der FDP ist der Tierschutz als Staatsziel 2001 in der Landesverfassung und 2002 im Grundgesetz verankert worden. Wir sind der Auffassung, dass Tierversuche auf ein absolutes Minimum begrenzt werden müssen und nur dort durchgeführt werden sollten, wo sie für den Gesundheitsschutz und die Heilung von Krankheiten unverzichtbar sind. Tierversuche sind im Kontext von fachlichen, rechtlichen und ethischen Fragen zu diskutieren. Grundsätzlich sieht die FDP keinen Widerspruch zwischen Wissenschaft und Tierschutz, da sich auch die Wissenschaft an ethischen Grundsätzen und der Tierschutz an sachlichen Fakten orientieren müssen. Eine vorgeschriebene Quote zur Besetzung der Ethikkommissionen wird seitens der FDP nicht befürwortet. Es ist Aufgabe der Mitglieder der Ethikkommissionen, in Genehmigungsverfahren die jeweils besten und tierverträglichsten Lösungen für die Einhaltung eines umfassenden Tierschutzes zu finden, unabhängig von der Zusammensetzung der Kommission. Die Entscheidungen der Kommission beruhen maßgeblich auf dem ethischen Verständnis der Kommissionsmitglieder selbst.

6 D I E L I N K E DIE LINKE ist zwar generell gegen Tierversuche. Sollte es aber weiterhin Genehmigungsverfahren geben, halten wir die paritätisch besetze Kommission mit Tierschützern für unabdinglich. T I E R S C H U T Z P A R T E I Wir sind aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen GEGEN alle Tierversuche. Die in Tierversuchen gewonnenen Erkenntnisse können in der Humanmedizin nicht angewandt werden. Zahllose Präparate, die wieder vom Markt genommen werden mussten, obwohl sie in Tierversuchen als unbedenklich eingestuft wurden, sprechen hier eine konkrete, deutliche Sprache. Lediglich was die Leidensfähigkeit angeht, sind sich Mensch und Tier sehr ähnlich. Da für uns das Tier ein Recht auf ein unversehrtes Leben hat, lehnen wir alle Tierversuche ab. Insofern stellt sich für uns auch erst einmal nicht die Frage nach der Besetzung der Ethikkommission im Genehmigungsverfahren. Wenn es denn eine solche Kommission denn nun gibt, dann sollen die Interessen der Tiere den größtmöglichen Raum einnehmen. P I R A T E N P A R T E I Keine Antwort bezüglich der Parteiposition eingegangen. Ö D P Die Zahl der Tierversuche nimmt leider, trotz der teilweise schon vorhandenen so genannter Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Menschen, weiter zu. Ein umgehendes Verbot aller physisch oder psychisch quälerischen und leidvollen Tierversuche fordert die ÖDP. Dazu gehören Tierversuche für Chemikalien in Industrie und Haushalt, Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Suchtstoffe und Rüstung. Eine verstärkte staatliche Förderung der Entwicklung tierversuchsfreier Prüfmethoden ist geboten. Eine gesetzlich geregelte, demokratisch eingerichtete und mit Vertretern des Tierschutzes besetzte Ethikkommission, wäre ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung der Tierversuche.

7 Akkordlöhne in Schlachthöfen U N S E R E F R A G E Durch diverse Medienberichte und Stellungnahmen von Experten wurde in den letzten Jahren deutlich, dass es in Schlachthöfen bei Rindern häufig zu Fehlbetäubungen aufgrund von Fehlschüssen kommt, und dass es bei Schweinen nicht selten vorkommt, dass diese noch lebend ins sog. Brühbad gelangen, weil der Entblutungsschnitt nicht korrekt ausgeführt worden ist. Beides führt zu erheblichen Qualen und ist eine Folge des Zeitdrucks, unter dem die Arbeiter aufgrund ihrer Akkordlohnmodelle stehen. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Akkordlöhne für Arbeiten am lebenden Tier verboten werden, um solche Zustände in Zukunft zu verhindern? C D U Wir wollen dazu beitragen, dass immer mehr Menschen ein Bewusstsein für den Tierschutz entwickeln. Jeder hat Verantwortung für die Tiere, beispielsweise als Verbraucher, der mit dem Warenkorb Einfluss auf die Haltungsbedingungen der Tiere nehmen kann. Wir bestimmen auch mit der Nachfrage nach Fleisch die Haltungsart der Tiere, die im Übrigen tierschutzrechtlich normiert ist. Wird mehr Bio-Fleisch nachgefragt, steigt das Angebot an Fleisch aus alternativen Haltungsformen. Der persönliche Einsatz ist oft entscheidend. Die Verbraucher benötigen zur Beurteilung der Tierhaltung allerdings auch objektive Informationen. S P D Die SPD im Landtag NRW hat immer deutlich gemacht, dass zwischen den Arbeitsbedingungen im Schlachthof und dem Tierschutz ein eindeutiger Zusammenhang besteht. In den vergangenen Jahren haben mehrere tausend Beschäftigte in den deutschen Schlachthäfen ihren Arbeitsplatz verloren. Diese Arbeitskräfte sind vielfach durch ungelernte und schlecht geschulte Zeitarbeitskräfte ersetzt worden. Der vermehrte Einsatz von oftmals illegal eingesetzten Arbeitskräften in Schlachthäfen führt zwangsläufig zu Problemen beim Tierschutz und bei der Hygiene. Auch in diesem Zusammenhang hat die SPD-geführte Landesregierung im Februar 2012 auch eine Bundesratsinitiative gegen den Missbrauch von Arbeitnehmern durch Scheinwerkverträge gestartet. B Ü N D N I S 9 0 / D I E G R Ü N E N Wir betrachten die Gesamtzustände an Großschlachthöfen für reformbedürftig. Nicht nur die Akkordlöhne der Arbeiter/innen sind zu bemängeln, sondern auch Akkordarbeiten, die die Amtsveterinäre bei der Fleischbeschau zu leisten haben. Ebenso ist die Qualifikation mancher dort Arbeitenden zu überprüfen sowie die Einhaltung der Tierschutzstandards sowie Hygienevorschriften. Den Gesamtkomplex Missstände benennen und beseitigen. Die von Ihnen angesprochenen Akkordlöhne werden dabei ein Aspekt des Ganzen sein. F D P Grundsätzlich ist auch das Schlachten von Tieren so durchzuführen, dass die Tiere dabei nicht gequält werden. Akkordlöhne in Schlachtbetreiben dürfen nicht als Entschuldigung für die Verletzung von Schlachtvorschriften im Sinne des Tierschutzes herhalten. Die FDP setzt auf den Einsatz von gut ausgebildeten Fachkräften, eine bessere Schulung der Mitarbeiter und die Schaffung geeigneter technischer und personeller Voraussetzungen, um Fehler bei Betäubungen in Form von Fehlschüssen ebenso zu

8 vermeiden wie ein unkorrektes Ausführen von Durchblutungsschnitten. Ein Eingriff in die Tariffreiheit durch ein Verbot von Akkordlöhnen würde unserer Meinung nach nicht zur Vermeidung dieser Missstände führen. Auch in Akkordarbeit sind die gesetzlichen Richtzeiten für die Betäubung/Schlachtung von Tieren einzuhalten. D I E L I N KE Generell ist Akkordlohn nicht zu beanstanden. Aber hier im Sonderfall kommt es durch den Akkordlohn zu Fehlern, unter denen Lebewesen unendlich leiden. Daher keinen Akkordlohn in Schlachthöfen. T I E R S C H U T Z P A R T E I Unsere Partei setzt sich für eine vegetarisch/vegane Ernährungsweise ein. Dementsprechend wäre es gar nicht nötig, dass Tiere getötet würden. Uns ist aber durchaus bewusst, dass es Schlachthöfe gibt und Tiere gen die Akkordentlohnung für Arbeiten am lebenden Tier aus. Es geht hier um eine Profitmaximierung für die Schlachthofbetreiber, auf Kosten der Tiere. So etwas kann aus unserer Sicht nicht sein! Es gibt auch eine entsprechende Kampagne gegen das Schächten und das Akkordschlachten, die maßgeblich von unserer Partei getragen wird. P I R A T E N P A R T E I Wir setzen uns für die Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung ein und haben diesen Punkt mit im Wahlprogramm. Das hierunter auch die Zustände in den Schlachtereien fallen, ist für uns selbstverständlich. Den durch dieses Gesetz abzusehende Preisanstieg für Fleisch haben wir bewusst in Kauf genommen, da der vermehrte Fleischkonsum der Bürger ernährungsphysiologisch nicht wünschenswert ist. Ö D P Akkordlöhne für Arbeiten am lebenden Tier gehören verboten um Qualen für die Schlachttiere zu vermeiden. Weiter sind dezentrale Schlachthöfe zu erhalten um Schlachttiertransporte nur bis zum nächstgelegenen Schlachthof oder bis max. 100 km Entfernung zu gewährleisten. Ausfuhrerstattungen für Schlachttiere sind abzuschaffen. Der tierquälerische oft mehrere Tage dauernde Ferntransport der Tiere ins Ausland würde damit deutlich reduziert. Keine Ausnahmegenehmigungen für das Schlachten ohne Betäubung (Schächten).

9 Subventionen für erhöhte Tierschutzstandards U N S E R E F R A G E Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Förderungen für die Tierhaltung auf Stroh erhalten bleiben? Werden Sie sich für weitere Forderungen tierschutzgerechterer Haltungsformen einsetzen? C D U Für uns steht der Schutz der Tiere schon aus ethischen Gründen außer Frage. Tiere müssen grundsätzlich gesund und tiergerecht gehalten werden. Jeder, der ein Tier hält, ist dafür verantwortlich, dass es dem Tier gut geht. Für landwirtschaftliche Nutztiere bieten moderne Haltungssysteme heute eine Gewähr für ein hohes Tierschutzniveau. Der Erfolgskurs der Veredlungsbranche ist ein Beleg der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarstandortes Nordrhein-Westfalen sowie für die hervorragende Qualität der heimischen Produkte. Herausforderungen liegen vor allem in den Bereichen Tierschutz, Stallbau und Flächenverbrauch, für die Politik und Landwirte gemeinsam Lösungen finden müssen. Wir wollen das Tierschutzniveau gemeinsam mit den Betroffenen verbessern. S P D Das ELER-Programm ist das wichtigste Instrument der Bundesländer zur Umsetzung einer ökologischen Politik des ländlichen Raums. Wir wollen das ELER-Programm nutzen für eine integrierte Politik des ländlichen Raums. Dabei stehen insbesondere Maßnahmen im Vordergrund, die tierschutzgerechte Haltungsformen und die Biodiversität fördern. Diese Position werden wir in die Diskussion um die Neugestaltung der EU-Agrarpolitik mit einbringen. B Ü N D N I S 9 0 / D I E G R Ü N E N Unser ständiges Ziel ist es, die Haltungsbedingungen für Tiere zu verbessern. So haben wir den Ausbau der ökologischen und artgerechten Landwirtschaft vorangebracht, indem bei den Agrar Umwelt Maßnahmen (AUM) seit die Förderung von Strohhaltung und die Weidehaltung von Milchvieh noch stärker als bisher angehoben wurde. Zum Akzeptanzverlust der Landwirtschaft tragen nicht unerheblich die industriellen Großmastanlagen für Schweine und Geflügel bei. Aufgrund ihrer enormen Größe und der großen Belastungen durch Transporte und Keimemissionen werden solche Stallanlagen von den Menschen vor Ort massiv abgelehnt. Die Bedingungen, die in diesen Großmastanlagen gegeben sind, entsprechen dabei in keiner Weise den artgemäßen Ansprüchen der Tiere. Extrem hohe Belegungsdichten, Schwanzkupieren und Kastrieren ohne Betäubung stehen obendrein zu Recht massiv in der Kritik. Wir werden uns auch weiterhin für die Verbesserung der Haltungsformen einsetzen durch: Landwirtschaft stärken, Landtags-Drucksache 15/495) Bäuerliche Landesregierung, Landtags-Drucksache 15/2380)

10 bei der Antibiotikagabe und anstehendes Verbot der Ferkelkastration).B. durch verschärfte Vorgaben F D P Die Landwirte in Nordrhein-Westfalen arbeiten nach strengen und hohen Anforderungen im Bereich des Umwelt- und Tierschutzes und produzieren qualitativ hochwertige Lebensmittel. Das NRW-Programm ökologischen Landwirtschaft ab. Genauso ist es verfehlt, einen künstlichen Gegensatz zur konventionellen Landwirtschaft herstellen zu wollen. Beide bedienen wichtige Marktsegmente. Ökologische Produkte erzielen bei den Kunden aber auch höhere Preise, so dass grundsätzlich eine stärkere Förderung nicht notwendig ist. Soweit die Aufnahme der Haltungsverfahren auf Stroh zu einer wesentlichen Verbesserung der Tiergerechtheit führt, dürfte einer Beibehaltung nichts entgegenstehen. Hierzu bedarf es der weiteren Evaluierung. Darüber hinaus gibt es aus unserer Sicht keinen Anlass, weitere Änderungen vorzunehmen. Abgesehen von Einzelfällen, die über das Tierschutzgesetz geahndet werden, gibt es in Nordrhein- Westfalen kaum Fälle, in denen das Tierschutzgesetz bei der Haltung missachtet worden ist. D I E L I N K E DIE LINKE ist für Tierhaltung auf Einstreu. Dies wäre z.b. auch ein Weg weg von der Massentierhaltung, die abgelehnt wird. Darauf muss hingearbeitet werden. T I E R S C H U T Z P A R T E I Dieses ELER-Programm hat 4 Schwerpunkte: Schwerpunkt 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, Schwerpunkt 2: Verbesserung der Umwelt und der Landschaft, Schwerpunkt 3: Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und des ländlichen Raums Der Tierschutz ist demnach kein Schwerpunkt dieses EU-Förderprogramms. Wenn damit tierschutzrelevante Maßnahmen finanziert werden, ist das aus unserer Sicht schon begrüßenswert. Wenn es aber einzig und allein dem Ziel der besseren Vermarktung tierischer Produkte dient, dann steht das nicht im Einklang mit unserem programmatischen Ziel einer bio-veganen Landwirtschaft. Wir setzen uns also für ein eigenes EU-Förderprogramm ein, dass einzig den Tierschutz umfasst. P I R A T E N P A R T E I Ja. Ö D P Die ÖDP will eine nachhaltige umweltverträgliche Landwirtschaft mit artgerechter Tierhaltung und Produktion gentechnikfreier gesunder Lebensmittel.

11 Dazu gehört eine extensivere Bewirtschaftungsweise mit mehr menschlichen Arbeitskräften. Dass ÖDP- Konzept sieht EU-weit nur noch einheitliche Flächenprämien vor, unabhängig davon, welche Lebensmittel erzeugt werden. Zusammen mit der Abschaffung von Aufzucht- und Schlachtprämien und von Exportsubventionen bringt diese einheitliche Flächenprämie eine Entbürokratisierung und gibt dem Landwirt wieder die unternehmerische Freiheit für die Art der Bewirtschaftung. Die Flächenprämien hängen nicht nur von der Größe der bewirtschafteten Fläche (Deckelung von Euro / Betrieb), sondern auch von der Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte und der Art der Tierhaltung ab. Betriebe die ihre Nutztiere nicht nach den EU-Richtlinien für ökologische Landwirtschaft halten, erhalten nach einer Übergangszeit einen Abzug von den Flächenprämien, dagegen erhalten Öko- Betriebe einen Aufschlag bei den Flächenprämien, wobei die Koppelung an die Arbeitskräfte bleibt. Der Viehbesatz wird auf 2,0 Großvieheinheiten pro Hektar begrenzt. Förderungswürdig sind nur Betriebe die auf Antibiotische Leistungsförderer, Hormonbehandlung bei Nutztieren, sowie auf gentechnische Methoden und auf genmanipulierte Futtermittel verzichten. Wildtiere im Zirkus U N S E R E F R A G E Fast neun Jahre nachdem der Bundesrat das BMELV erstmals aufgefordert hat, eine Verordnung zu entwerfen, die das Halten bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus verbietet, hat sich zu diesem Thema praktisch nichts bewegt. Wird sich Ihre Partei auch nach den beiden Bundesratsbeschlüssen (2003 und 2011) für ein bundesweites Wildtierverbot im Zirkus stark machen? C D U Die CDU Nordrhein-Westfalen misst dem Tierschutz bei der Haltung von Zirkustieren eine besondere Bedeutung zu. Wir begrüßen daher die Bemühungen der Bundesregierung, von den zuständigen Bundesländern belastbare Daten über ihre konkreten Erkenntnisse aus der Überwachung zu erhalten. Sollte sich herausstellen, dass die Haltung und speziell der Transport von bestimmten Wildtieren in Zirkussen tierschutzgerecht nicht möglich ist und bisherige Maßnahmen wie die Zirkusregister-Verordnung keine spürbaren Verbesserungen gebracht haben, sollten weitere Optionen, darunter auch ein Verbot bestimmter Wildtiere in Zirkusbetrieben, geprüft werden. S P D Die NRW SPD tritt für ein Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben ein, da insbesondere Wanderzirkusse keine artgerechte Haltung und Pflege der Tiere gewährleisten können. Deshalb steht ein bundesweites Verbot langfristig außer Frage. Dies hat auch die SPD-Bundestagfraktion durch ihren Antrag auf Verbot der Haltung wildlebender Tierarten im Zirkus im Dezember 2011 deutlich gemacht.

12 B Ü N D N I S 9 0 / D I E G R Ü N E N Nach wie vor gelten für unsere Partei die Aussagen aus dem Zukunftsplan Dort haben wir Wildtieren in Zirkusbetrieben sowie die Dressur von Wildtieren in Zoos, Zirkussen, Tiershows u. Ä. ebenso beendet werden wie die Tierhaltung zur Pelzgewinnung. Wir fordern die Veröffentlichung der Tierbestandsbücher sowie mehr Transparenz und Überwachung von Zoos, Zirkusbetrieben und Tierparks. Wir setzen uns für eine Verschärfung der Richtlinien für die Zootierhaltung und für konkrete F D P Die FDP setzt sich seit langem aktiv für ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen ein. Wir streben weiterhin eine bundesweite Regelung an, um das Verbot endlich durchzusetzen. D I E L I N K E DIE LINKE lehnt Wildtiere in Zirkussen ab und würde sich freuen, wenn endlich ein bundesweites Verbot zustande käme. Die AG Tierschutz der LINKEN in Köln hat u.a. auch an Demonstrationen gegen Zirkusse mit Wildtieren teilgenommen. T I E R S C H U T Z P A R T E I Aus unserer Sicht ist insbesondere die Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben eine Quälerei für die Tiere. Eine artgerechte Haltung ist nicht ansatzweise möglich. Für Löwen, Bären oder Elefanten ist es irrelevant, ob ihr Käfig Ausmaße von 5 5 oder Metern hat, ihr Bewegungsspielraum ist so eingeschränkt, dass psychische Erkrankungen und Störungen die Folge sind. Hinzu kommen Dressurmethoden, der Stress während der Vorstellungen oder die permanente Präsentation vor dem Publikum. Auch gerade wegen der beiden Bundesratsbeschlüsse werden wir uns weiterhin für ein Wildtierverbot im Zirkus stark machen. P I R A T E N P A R T E I Wir sprechen uns in unserem Wahlprogramm klar gegen die Haltung von Wildtieren im Zirkus und für ein Verbot aus. Eine artgerechte Haltung ist im reisenden Betrieb nicht möglich. Ö D P Wildtiere können in einem Zirkusbetrieb nicht artgerecht gehalten werden und gehören in ihren natürlichen Lebensraum. Die ÖDP unterstützt daher die Forderung nach einem Verbot des Haltens wild lebender Tierarten im Zirkus.

13 Schließung der Delfinarien U N S E R E F R A G E Wie stehen Sie zur Forderung der Abschaffung der beiden Delfinarien in NRW? C D U Zoologischen Gärten, zu denen Delphinarien gehören können, sind aus verschiedenen Gründen von Bedeutung. Zu den Hauptaufgaben der Zoologischen Gärten gehört die Verpflichtung zum Arten- und Naturschutz. In Deutschland wird diese Aufgabe, mit der die Zucht und Erhaltung seltener und bedrohter Arten sichergestellt wird, auch durch die Botanischen Gärten und die Zoologischen Gärten übernommen. Darüber hinaus sind Zoologische Gärten für die Menschen Orte, wo sie die Vielfalt der Tiere und der Natur erleben können. Die beiden Zoologischen Gärten leisten damit einen wichtigen Beitrag sowohl zur Erhaltung der biologischen Vielfalt als auch zur Information der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein- Westfalen. S P D Wale und Delfine sind nach der EG-Verordnung 338/97 geschützt. Damit unterliegen der Natur entnommene Exemplare dieser Arten dem Einfuhrverbot in die Europäische Gemeinschaft für hauptsächlich kommerzielle Zwecke. Der Fang von Catacea-Arten in EU-Gewässern bedarf einer Genehmigung der jeweils zuständigen nationalen Behörden nach Artikel 16 der Flora-Fauna Habitat-Richtlinie. In Deutschland wurden keine Ausnahmegenehmigungen nach der FFH-Richtlinie erteilt. Zudem wurden nach unserer Kenntnis auch in den letzten Jahren keine Wildfänge nach Deutschland importiert. In Deutschland gab es bis in die neunziger Jahre neun Delfinarien, die meisten davon in Vergnügungsparks. Sie sind unseres Erachtens keine geeigneten Aufenthaltsorte für Delfine. Es ist allerdings auch unumstritten, dass die Auswilderung von Delfinen außerordentlich schwierig ist. Allein aus diesem Grund ist eine sofortige Schließung der Delfinarien in NRW nicht möglich. Die NRW SPD ist der Meinung, dass wissenschaftlich geführte Einrichtungen wie die Zoos in Duisburg und Münster den Anforderungen einer seriösen Delfinhaltung gerecht werden. B Ü N D N I S 9 0 / D I E G R Ü N E N Delfinarien stehen seit geraumer Zeit in der Kritik von Tierschützerinnen und Tierschützern. Zahlreiche Zoos verzichten aufgrund diverser Probleme, insbesondere hohen Sterblichkeitsraten, inzwischen auf die Haltung von Delfinen. Grundsätzlich halten wir Delfinarien für Auslaufmodelle, die eine tiergerechte Unterbringung und Beschäftigung dieser Wildtiere nicht gewährleisten können. Wir wissen, dass es im Prinzip unmöglich ist, Delfinen im Rahmen einer Haltung in einem Zoo ein einigermaßen akzeptables Lebensumfeld zu schaffen. Deshalb halten wir auch eine Schließung der beiden Delfinarien in Münster und Duisburg für sinnvoll. Dabei setzen wir auch darauf, dass die betreibenden Zoos erkennen, dass Delfinarien keine Zukunft haben, ihr Image empfindlich beeinträchtigen können und letztlich enorme finanzielle Zusatzkosten bedeuten, wenn die Haltungsbedingungen auch nur einigermaßen erträglich für die Tiere gestaltet werden sollen.

14 Diese Erkenntnis hat im Fall des Münsteraner Delfinariums bereits dazu geführt, dass der Betreiber ein geregeltes Auslaufen der Delfinhaltung anstrebt. Für das andere Delfinarium in Duisburg halten wir eine parallele Entwicklung für wünschenswert. Wir werden deshalb das Delfinarium in Duisburg einer kritischen Überprüfung unter Tierschutzgesichtspunkten unterziehen. F D P Wir sehen keinen Anlass, die beiden Delfinarien in Nordrhein-Westfalen abzuschaffen. Die Haltung und Erforschung von Tieren in Zoos kann wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse liefern, wie man diese Tiere auch in freier Wildbahn besser schützen kann. D I E L I N K E Delfinarien gehören geschlossen und die Tiere müssen wieder ausgewildert werden. T I E R S C H U T Z P A R T E I Freilebende Delfine können bis zu 55 kmh schnell schwimmen und bis zu 300 Meter tief tauchen. Sie leben in großen Familienverbänden und gehen gemeinsam auf die Jagd. Schon allein diese wenigen Fakten machen deutlich, dass diese Meeressäuger nicht in Betonbecken gehalten werden dürfen, um zu Unterhaltungszwecken missbraucht zu werden. Nach übereinstimmender Expertenmeinung gibt es auch keinen wissenschaftlichen Beleg, dass die sog. Delfintherapie erfolgreich ist. Für uns und viele unserer Mitglieder ist es deshalb eine Selbstverständlichkeit, gemeinsam mit dem WDSF und vielen anderen Organisationen vor dem Delfinarium in Duisburg zu demonstrieren. Das Delfinarium in Münster hat ja bereits erklärt Ende 2012 den Betrieb einzustellen. P I R A T E N P A R T E I Hierzu haben wir bisher noch keine konkrete Position. Wir werden uns in den nächsten Monaten mit der Haltung in Zoos und Delfinarien beschäftigen und sind uns der Problematik bewusst. Hierfür suchen wir noch Ansprechpartner, die uns mit Informationen versorgen. Ö D P Die ÖDP sieht alle Tiere als Mitgeschöpfe unserer Erde an, die zu achten und vor unnötigen Leiden zu schützen sind. Allerdings ist das Thema Delfinarien aus zwei Perspektiven zu betrachten: Grundsätzlich fordert die ÖDP die langfristige Schließung von Delfinarien, da aus wissenschaftlicher Sicht, allein schon der enge Wasserbecken-Raum, ihr soziales Verhalten erheblich stört. Jedoch ist es aus ÖDP-Sicht unverantwortlich, die dort oft lange lebenden Delfine wieder ins Meer auszusetzen, da sie den Gefahren der Meere hoffnungslos ausgeliefert wären. So lange, wie Delfine ordentlich gehalten werden und eine möglichst gute Zuwendung bekommen ist folgende Übergangslösung möglich: Diese Tiere dürfen allein schon aus ethischen Gründen in den Delfinarien in NRW alt werden. So lange bis diese Tiere aus Altersgründen gestorben sind, sollen sie dort versorgt sein, ohne überfordert oder gar n allein aus wirtschaftlichen Gründen zu unterhalten lehnt die ÖDP ab. Bestehenden Delfinarien in NRW haben als Auslaufmodelle zu gelten, d. h. die Unterbringungsmöglichkeiten sollen zunächst weiter bestehen bleiben, jedoch keine neuen Tiere angeschafft werden.

15 Mehr Tierschutz in den Veterinärbehörden U N S E R E F R A G E Amtsveterinäre beklagen wiederholt, dass sie wegen Überlastung viel zu wenige Tierhalter kontrollieren können, und dass die Kontrollen häufig unter Zeitdruck stattfinden müssen, wodurch viele Missstände unerkannt bleiben. Außerdem ist immer wieder von Fällen zu hören, in denen engagierte Amtsveterinäre von ihren Vorgesetzten daran gehindert werden, den Vollzug einzuleiten. Ein drittes Problemfeld ist das oft fehlende Fachwissen zu bestimmten Tierarten. a. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Amtsveterinäre mehr und gründlichere Tierschutz-Kontrollen durchführen können? b. Befürwortet Ihre Partei, dass Tierschutzorganisationen ehrenamtliche Tierschutzinspektoren bereitstellen, die ohne hoheitliche Befugnisse Tierhaltungen besuchen und Missstände an die zuständige Veterinärbehörde melden, woraufhin diese tätig wird? c. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Tierschutzinspektoren von anerkannten Organisationen mit denjenigen hoheitlichen Befugnissen beliehen werden, die sie benötigen, um tierschutzrechtliche Missstände aufzudecken und entsprechende Beweise sichern zu können? C D U Die Veterinärbehörden in Nordrhein-Westfalen erfüllen ihren Kontrollauftrag. Missstände in der Tierhaltung werden gesucht, erkannt und behoben. Weitere Verbesserungen wollen wir prüfen. Die Kontrolle von Tierhaltungen muss eine hoheitliche Aufgabe bleiben. S P D Den Veterinärbehörden obliegt die Umsetzung der staatlichen Tierschutzziele und Tierschutzgesetze. Zwar ist richtig, dass auch Veterinärbehörden bei der Aufgabenbewältigung überlastet sein können. Allerdings begegnet eine Übertragung von hoheitlichen Aufgaben an Dritte, wie zum Beispiel ehrenamtliche Tierschutzinspektoren, grundsätzlichen rechtlichen Bedenken. Erkannte Defizite im Verwaltungsvollzug nur durch verwaltungsspezifische und verwaltungsimmanente Lösungen behoben werden. B Ü N D N I S 9 0 / D I E G R Ü N E N a) Ja, wir setzen uns für eine Aufstockung des Personals in diesem Bereich ein. Darüber entscheiden allerdings primär die Kreise und kreisfreien Städte. b) Schon heute haben Tierschutzorganisationen selbstverständlich das Recht, auf Missstände hinzuweisen, denen die Behörden dann nachzugehen haben. c) Nein. Dies ist Aufgabe der Tierschutzbehörden. Wir unterstützen die Bemühungen, diese personell besser auszustatten und von möglichen Interessenskollisionen zu befreien.

16 F D P Für die FDP ist die umfassende Gewährung der Tiergesundheit Voraussetzung für die Nutztierhaltung. Der Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen ist wichtig und muss sichergestellt werden. Bislang sind uns keine Missstände in den Veterinärbehörden bekannt. Wir sind aber offen für Erörterungen, welche Maßnahmen beim Abbau von Bürokratie den Amtsveterinären helfen könnten. Die FDP begrüßt das ehrenamtliche Engagement von Tierschützern und misst ihm eine große Bedeutung bei. Hoheitliche Befugnisse müssen aber von staatlicher Seite ausgeführt werden. Tierschutzinspektoren, die von Tierschutzorganisationen geschickt werden, halten wir nicht für den richtigen Weg. D I E L I N K E Hier werden die Kommunen angesprochen, die hierfür allerdings mehr Finanzmittel benötigen. Wie in anderen kommunalen Stellen auch, leidet das Veterinäramt an Personalmangel. Durch mehr Personal könnten mehr Kontrollen gründlicher erfolgen und der Zeitdruck könnte wegfallen. Ehrenamtliche Tierschutzinspektoren wären eine gute Idee, die DIE LINKE gerne unterstützt. Aber auch hier sind die Kommunen gefragt. Ob die Tierschutzinspektoren hoheitliche Befugnisse, auch eingeschränkte, bekommen könnten, wäre eine Diskussion, wenn die ersten Erfahrungen mit den Tierschutzinspektoren ohne hoheitliche Befugnisse gemacht worden sind. T I E R S C H U T Z P A R T E I Uns erreichen aus dem praktischen Tierschutz immer wieder Klagen darüber, dass Amtsveterinäre nicht konsequent bei schlechter Tierhaltung vorgehen. Aus unserer Sicht besteht hier auch ein Missstand, da das Tierschutzgesetz oftmals uneinheitlich angewandt wird, was in vielen Fällen dann zu einer dauerhaften tierquälerischen Haltung führt. Ein Grund hierfür ist sicherlich auch die Überlastung der Amtsveterinäre. a) Ja und wir werden uns für Schulungen für Amtsveterinäre einsetzen. b) Ja, dieses ist eine sinnvolle Unterstützung für die Amtsveterinäre c) Ja P I R A T E N P A R T E I Die Überlastung der zuständigen Behörden ist ein bekanntes Problem, mit dem wir uns zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht auseinandergesetzt haben. Ö D P a) Uneingeschränkt ja, denn für die Sicherheit von Mensch und Tier muss nach Auffassung der ÖDP genügend gut geschultes Personal bereitgestellt werden. Zeitdruck wie auch dadurch wenig engagierte Vorgesetzte gilt es zu vermeiden. b) Ja, denn eine ausreichende Zahl von hoch qualifizierten Veterinären erfordert einen umfangreichen finanziellen Aufwand, der mit ehrenamtlichen nicht in allen Belangen hoheitlich befugten Inspektoren aufgefangen werden kann. c) Ehrenamtlich Tätige sind oft nicht hinreichend ausgebildet, um rechtstaatliche Maßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der angewandten Mittel durchzusetzen. Zur Vermeidung von Konflikten sollen lediglich Beweiserhebungen wie Fotos und/oder Proben nur bei Gefahr im Verzuge zulässig sein. In anderen Fällen und bei Widerspruch des Betroffenen ist die Beteiligung eines amtlichen Veterinärs erforderlich.

17 Fleischkonsum und Schulobstprogramm U N S E R E F R A G E Laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE) essen die Deutschen drei Mal mehr Fleisch als gesund für sie wäre. Volkskrankheiten wie Fettleibigkeit und Herzerkrankungen sind die Folgen. Außerdem ist die Erzeugung von Fleisch laut Welternährungsorganisation (FAO) sehr viel umweltbelastender als die Erzeugung pflanzlicher Produkte. Einen Grund für die schlechte Ernährung sehen wir darin, dass schon im Kindesalter falsche Essgewohnheiten entstehen. Wird sich Ihre Partei vor diesem Hintergrund dafür einsetzen, dass das Schulobstprogramm in Nordrhein-Westfalen flächendeckend eingeführt wird? C D U Wir wollen die Vermittlung von grundlegendem Wissen im Bereich der Ernährung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen fördern. Eine flächendeckende Umsetzung des in unserer Regierungsverantwortung initiierten Schulobstprogramms ist wünschenswert. Eine Fortsetzung ausschließlich aus öffentlichen Mitteln ist leider nicht finanzierbar. S P D Unser Ziel ist, dass sich das Ernährungs-und Bewegungsverhalten positiv verändert und ernährungsbedingte Krankheiten reduziert werden. Deshalb hat die SPD-geführte Landesregierung in der vergangenen Wahlperiode ein NRW-Schulobstprogramm finanziert. Die NRW SPD ist dafür, auch weiterhin Projekte zu fördern, die der Entstehung von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten entgegenwirken sollen. Auch aus Gründen des Klimaschutzes müssen wir Anreize für einen Konsum schaffen, der stärkere Akzente auf pflanzliche und weniger auf tierische Lebensmittel setzt sowie die Vorzüge von regionalen Erzeugnissen und saisonalem Obst und Gemüse aus Freilandanbau anerkennt. Dafür müssen Verbraucherinnen und Verbraucher gewonnen werden. B Ü N D N I S 9 0 / D I E G R Ü N E N Beim Schulobstprogramm haben wir uns jüngst dafür eingesetzt, dass NRW-weit Schülerinnen und Schüler mehr aufgenommen werden konnten. Um die zusätzlichen rund Kinder in das Programm aufnehmen zu können, wird ab dem Schuljahr 2012/2013 ein neuer Verteilrhythmus eingeführt. So erhalten alle Schulen die neu in das Programm einsteigen, an drei Tagen eine Lieferung mit Obst und Gemüse. Alle derzeit schon teilnehmenden Schulen, die aktuell noch an fünf Tagen pro Woche Obst und Gemüse erhalten, können sich im neuen Schuljahr zwischen einer 4-tägigen oder einer 3-tägigen Förderung pro Woche entscheiden. Ab dem darauf folgendem Schuljahr 2013/2014 gibt es dann für alle teilnehmenden Schulen an drei Tagen die Woche eine Lieferung mit kostenlosem Obst und Gemüse. Um das Schulobstprogramm flächendeckend einführen zu können, müssen Sponsoren gefunden werden. Die Sponsorensuche wird aktiv von uns unterstützt. F D P Das Schulobstprogramm wurde von der schwarz-gelben Landesregierung eingeführt und entsprechend den EU-Vorgaben ausgestaltet. Wir halten es für einen guten Beitrag, junge Menschen an gesunde Ernährung heran zu führen. Das Schulobstprogramm wird wissenschaftlich begleitet. Die in der Evaluierungsstudie vorgeschlagenen Verbesserungen, z.b. stärkere ernährungspädagogische Begleitung, unterschiedliche

18 Ansprache von Jungen und Mädchen, sollten nun zügig umgesetzt werden. Das Vorhaben der Landesregierung, das Programm auszuweiten, indem die Schulobstversorgung für alle verschlechtert wird, halten wir für nicht zielführend. D I E L I N K E Ein Schulobstprogramm würde von der LINKEN unterstützt. T I E R S C H U T Z P A R T E I Der Fleischkonsum ist in den letzten Jahrzehnten in Deutschland rasant angestiegen. Gab es noch in den 70er-Jahren oftmals nur einmal die Woche ein Gericht mit Fleisch, so ist dies heutzutage Standard. Grund hierfür war u.a. eine effektive Lobby- Betriebe, allen voran der CMA. Die zumeist CSU-, aber auch die SPD-Bundeslandwirtschaftsminister in dieser Zeit haben alles für eine Entwicklung getan, die dem bäuerlichen Kleinbetrieb ein Überleben erschwerte und es den hochsubventionierten Agrar-Konzernen erleichterte zu expandieren und mehr zu Inzwischen sinkt der Fleischkonsum in den letzten Jahren wieder leicht, dafür steigen die Agrarkonzerne inzwischen auf den Exportzug, was zu immer mehr Massentierhaltung führt. Das Schulobstprogramm ist also ein ganz zarter Anfang, Kindern andere Essgewohnheiten nahe zu bringen. Einige der Nachteile des Fleischkonsums sind ja schon in der Frage aufgeführt. Wir werden uns also für die flächendeckende Einführung des Schulobstprogramms in NRW einsetzen. P I R A T E N P A R T E I Bisher gibt es hierzu seitens der Piratenpartei noch keine Aussage. Ö D P Eine Ausgewogene Ernährung ist der ÖDP genauso wichtig wie eine ausgewogene Politik für alle Schichten unseren Schulen. Ein wichtiger Teil bei Erziehung und Bildung unserer Kinder und Jugendlichen eine gesunde Ernährung. Hier sorgt Aufklärung und Anleitung durch Vorbilder, wie damals Albert Schweitzer, nicht nur für weniger auch chronischer Krankheiten in unserer Gesellschaft, sondern auch für weniger Kosten im Gesundheitswesen. Hier eingesparte Gelder können in einen sachgerechten und humanen Tierschutz eingesetzt werden. Deshalb muss Aufklärung im Unterricht in diesem Bereich einen hohen Stellenwert in den Lehrplänen haben. Die ÖDP ist deshalb für die Ausweitung des Schulobstprogramms in ganz NRW.

19 Strengeres Jagdrecht U N S E R E F R A G E Das Jagdrecht erlaubt Praktiken, die nach unserer Auffassung nicht mit dem Tierschutzgesetz und mit den Grundfreiheiten vereinbar sind. a. Wie steht Ihre Partei zu der Forderung, das Töten von Haushunden und Hauskatzen durch Jäger zu verbieten? b. Treib- und Drückjagden erhöhen die Gefahr von Fehlschüssen, von Verletzung und Tötung nicht bejagter Tiere sowie von ökologischen Begleitschäden. Wie steht Ihre Partei zum Verbot dieser Jagdformen? c. Die Fallenjagd führt häufig dazu, dass Tiere länger andauernde Qualen erleiden und nicht selten auf tierschutzwidrige Weise getötet werden. Wie steht Ihre Partei zur Abschaffung dieser Jagdform? d. Wie steht Ihre Partei zur Forderung, dass Grundstückseigentümer das Recht haben müssen, die Ausübung der Jagd auf ihrem Grundstück zu verbieten? C D U a) Die Zahl der Abschüsse ist rückläufig. Wildernde Hunde stellen eine Gefahr für Wild- und Nutztiere (z. B. für Rehkitze, Schafe, Ziegen) dar. Die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen Haustiere im Rahmen des Jagdschutzes abgeschossen werden dürfen, sind im Landesjagdgesetz geregelt. Der willkürliche Abschuss von Haustieren stellt einen Verstoß gegen jagd- und tierschutzrechtliche Vorschriften dar. Zuwiderhandlungen werden von den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften verfolgt. b) Die Jagd, wozu auch die Form der Treib- und Drückjagden gehören, leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Vermeidung von Wildschäden, zur Verhinderung von Tierseuchen (z. B. Wildschweinepest) und zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Die nachhaltige Nutzung wildlebender Tiere geht einher mit ihrer Erhaltung und dem Schutz ihrer Lebensräume. Jagd und Fischerei werden seit jeher als dauerhafte, die Natur erhaltende Nutzung betrieben. Sie sind international als Form des Naturschutzes anerkannt und dienen dem Allgemeinwohl. c) Eine gezielte Prädatorenbejagung leistet einen Beitrag zur Sicherung der Belange des Arten- und Naturschutzes sowie zur Wiederherstellung eines natürlichen Gleichgewichtes. Einer natur- und tierschutzgerechten Fangjagd kommt im Rahmen der befugten Jagdausübung dabei eine besondere Bedeutung zu. Wir wollen die tierschutzgerechte Fangjagd erhalten, damit Arten, die keine natürlichen Feinde haben, im Sinne des Natur- und Artenschutzes reguliert werden können. d) Die Bindung des Jagdrechtes an das Eigentum und die jagdgesetzlichen Regelungen in unserem Land haben sich bewährt. S P D Schon der Verfassungsrang des Tierschutzes erlegt jeder Jägerin und jedem Jäger selbstverpflichtend auf, Tiere zu hegen und beim Erlegen Leiden und Qualen zu ersparen. Das gilt selbstverständlich auch für Treibund Drückjagden. Das Bundesjagdgesetz erlaubt es Jägerinnen und Jägern, wildernde Haustiere im Rahmen des Wildschutzes zu täten. An das Bundesrecht ist auch NRW gebunden. Vor einer etwaigen Novellierung des Landesjagdrechts werden wir die Erkenntnisse und Erfahrungen aus den anderen Bundesländern, die ihr

20 Jagdrecht bereits überarbeitet haben, für unsere Entscheidungsfindung heranziehen. Ob und in welchem Umfang sich dann ein Änderungsbedarf, auch in Bezug auf die vorstehend gestellten Fragen ergibt, ist jetzt noch nicht absehbar. Richtschnur für die Novellierung des Jagdrechts wird für uns eine Abwägung der jeweiligen Interessen auf der Grundlage von sachlichen Argumenten sein. Dies gilt gleichermaßen für den Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, ihren Jagd-und Schonzeiten sowie für Ausbildung, Prüfung und den Einsatz von Jagdhunden. Die NRW SPD ist der Überzeugung, dass das Jagdrecht auch weiterhin an Grund und Boden gebunden sein soll, da dieses System sich seit langem als praxisgerecht erwiesen hat. Die SPD sieht daher keinen entsprechenden Änderungsbedarf im Jagdrecht. B Ü N D N I S 9 0 / D I E G R Ü N E N a) Diesem Vorschlag stehen wir grundsätzlich positiv gegenüber, es sei denn, von den Tieren gehen gesundheitliche Gefahren aus. In der abgelaufenen Legislaturperiode hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen einen möglichst breiten Konsens zu erreichen. Konkrete Festlegungen gab es dabei bislang nicht. In diesem Rahmen wird jedoch auch weiterhin zu diskutieren sein, ob das Töten von Haushunden und Hauskatzen zukünftig einen Sinn hat. b) Hier verweisen wir auf den in der Antwort zu Frage 10. a) genannten Arbeitskreis c) Die Fangjagd darf nicht zur Gefährdung von Menschen, insbesondere von Kindern und Haustieren führen. Die Annahme, dass nur die Fangjagd bedrohte Arten in ihrem Bestand rettet und damit Natur- und Artenschutz wirksam umsetzt, halten wir wissenschaftlich für nicht haltbar. Darüber hinaus sind auch die tierschutzrechtlichen Aspekte bei der Fangjagd intensiv zu betrachten. d) Grundlage der Diskussion sind aus unserer Sicht selbstverständlich die Vorgaben des Grundgesetzes, nach denen das Eigentum geschützt wird, es aber auch gleichzeitig zum Gemeinwohl verpflichtet. F D P Die bestehende Jagdgesetzgebung gewährleistet den Schutz des Wildes und des Waldes sowie eine sachgerechte und tierschutzgerechte Ausübung der Jagd. Die Jäger in Nordrhein-Westfalen sind seit Jahrzehnten der Garant für artenreiche und vitale Bestände wildlebender Tiere. a. Verwilderte Hauskatzen und Hunde können unter bestimmten Bedingungen das ökologische Gleichgewicht in den sehr kleinteiligen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere in NRW massiv stören. In diesen Fällen halten wir den kontrollierten Abschuss von wildernden Hauskatzen und Hunden auch unter dem Gesichtspunkt eines umfassenden Tier-, Natur-und Umweltschutzes für notwendig. b. Um die Beunruhigung der heimischen Tierwelt durch jagdliche Aktivitäten auf wenige Tage im Jahr zu reduzieren, sind Treib-und Drückjagden notwendige und unverzichtbare Bestandteile einer tierschutzgerechten Jagd. c. Die Fallenjagd, die in Nordrhein-Westfalen hohen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Tiergerechtheit unterliegt, ist notwendig, um den Bestand von anderen, oftmals gefährdeten Tierarten dauerhaft zu sichern.

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