Interviews allgemein mit Checkliste

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1 W10016 d Ausgabe Mai 2005 Interviews allgemein mit Checkliste (Ehemals: «Merkblatt PR 2005/1» als Anhang zum PR-Leitfaden für Wasserversorgungen (W1003)) Inhalt Vorbereitung 2 Im Voraus mit den Medienschaffenden zu klären 3 Eine Abmachung zwischen zwei Parteien 4 Theoretische Grundlagen zum Interview 4 «On the record» Interviews 4

2 Merkblatt PR Interviews allgemein mit Checkliste Vorbereitung Bei Anfragen für ein Interview mit Medienschaffenden ist eine seriöse Vorbereitung des Interviewten zwingend notwendig. Damit kann man am besten sicherstellen, dass man das Wesentliche in den richtigen Worten der Öffentlichkeit mitteilen kann. Bei jedem journalistischen Interview müssen Fragende und Befragte die Spielregeln vorher abmachen. Dies ist insbesondere bei schwierigeren Themen äusserst wichtig und hilft mit, Frustrierte auf beiden Seiten zu vermeiden. Auch die Spielregeln des journalistischen Interviews leiten sich vom Grundprinzip der Fairness ab. Gehen Sie nie unvorbereitet in ein Interview l Vorbereitungszeit ausbedingen Bedingen Sie sich bei Interviewanfragen, auch bei spontanen Telefoninterviews für das Radio, immer eine Vorbereitungszeit aus (10 Minuten sind besser als nichts. Schwierige Themen brauchen mehr Zeit). l Thema klären Was ist das Thema des Interviews? Notieren Sie sich auch die für Ihr Unternehmen «schwierigen und unangenehmen Fragen» zum Thema. Schlagen Sie den Medienschaffenden bei komplexen Themen vor, sie entsprechend zu informieren (zum Beispiel Einladung für eine Besichtigung des Wasserwerks, des Labors, des Schutzgebietes etc.). Medienschaffende sind Allrounder und in der Regel keine Fachleute in Ihrem Fachthema. l Medium, Zielpublikum, Interviewer Klären Sie im Voraus, für welches Medium das Interview geplant ist, welches das Zielpublikum ist und wer Sie wie und wie lange befragt. Verwenden Sie eine dem Zielpublikum adäuate Sprache. Wieviel Zeit beziehungsweise Platz ist im betreffenden Medium vorgesehen? l Kontext In welchem Kontext ist das Interview geplant? Werden Gegenthesen vertreten, gibt es ein Streitgespräch oder ist es ein Statement zur allgemeinen Information und Stellungnahme? l Botschaft Welches ist Ihre Hauptbotschaft? Platzieren Sie bei Interviews mit elektronischen Medien nicht mehr als eine Hauptbotschaft, welche Sie in ein bis zwei einfachen Sätzen formulieren können. l Spezialfall elektronische Medien Für Interviews mit elektronischen Medien beachten Sie bitte das spezifische Merkblatt "Interviews mit elektronischen Medien". 2

3 Im Voraus mit den Medienschaffenden zu klären 1. Was ist das Thema? Inhalte und Themen sind im Voraus abzumachen. Grenzen Sie den Bereich im Vorgespräch möglichst genau ab. Deklarieren Sie gegebenenfalls Themen im Voraus, über die Sie nicht sprechen wollen. Anmerkung: Themen, die ausgeklammert werden sollen, aber von öffentlichem Interesse sind, können vom Medienschaffenden trotzdem im Interview angeschnitten werden, in der Annahme, dass die Antwort verweigert wird. Dies darf der Journalist dann öffentlich machen. 2. Aufzeichnung Vereinbaren Sie bei einem Presseinterview, ob das Gespräch auf Tonband oder Videoband aufgezeichnet werden darf. 3. Weitere Gesprächsteilnehmer Vereinbaren Sie im Voraus, wenn Sie selber zusätzliche Gesprächsteilnehmer (zum Beispiel spezifische Fachexperten) wünschen. 4. Redaktionelle Nachbearbeitung, Gegenlesen und Autorisierung Interviews dürfen bearbeitet und gekürzt werden. Dabei dürfen die Hauptaussagen durch die Redaktion jedoch nicht entstellt werden. Gestaltete Interviews für Printmedien sollen den Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartnern zur Korrektur und Autorisierung vorgelegt werden. Es ist im Voraus auszuhandeln, ob beim Gegenlesen von Ihnen noch Ergänzungen angebracht oder ob nur Missverständnisse geklärt werden dürfen. Wird nichts abgemacht, gilt Folgendes nach einem Bundesgerichtsurteil: Sie können keine Korrekturen im Nachhinein anbringen, die völlig vom geführten Gespräch abweichen. Sie können keine Fragen streichen oder neue Fragen erfinden. Wird das Interview von Ihnen massiv korrigiert und werden teilweise Aussagen in ihr Gegenteil verkehrt, so können die Medienschaffenden Sie darüber informieren, dass die Publikation in dieser Form nicht möglich ist und in extremen Fällen auf die Publikation verzichtet oder der Vorgang transparent gemacht wird. Die von Ihnen autorisierte und vom Medium so akzeptierte Fassung ist jene, die veröffentlicht wird. Wenn beide Seiten mit einer Fassung einverstanden sind, kann hinterher nicht mehr auf frühere Fassungen zurückgegriffen werden. 5. Rückzug des Interviews Als Interviewte haben Sie die Möglichkeit, ein Interview in einer für die Medien angemessenen Frist noch zurückzuziehen, sofern dies vorher so vereinbart worden ist; bei Radio und Fernsehen allerdings bis höchstens zwei Stunden vor der Ausstrahlung. 3

4 Eine Abmachung zwischen zwei Partnern Das journalistische Interview, zumal in seiner formalisierten Gestalt, ist eine Abmachung zwischen zwei Partnern, die sich beide an Spielregeln halten müssen. Das Grundprinzip, auf das die Abmachung aufbaut, ist das der Fairness. Die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» basiert namentlich in den Ziffern 3-7 auf diesem Prinzip. 3 Sie (die Medienschaffenden) veröffentlichen nur Informationen, Dokumente, Bilder, und Töne deren Quellen ihnen bekannt sind. Sie unterschlagen keine wichtigen Elemente von Informationen und entstellen weder Tatsachen, Dokumente, Bilder und Töne noch von anderen geäusserte Meinungen. Sie bezeichnen unbestätigte Meldungen, Bild- und Tonmontagen ausdrücklich als solche. 4 Sie bedienen sich bei der Beschaffung von Informationen, Tönen, Bildern und Dokumenten keiner unlauteren Methoden. Sie bearbeiten nicht oder lassen nicht Bilder bearbeiten zum Zweck der irreführenden Verfälschung des Originals. Sie begehen kein Plagiat. 5 Sie berichtigen jede von ihnen veröffentlichte Meldung, deren materieller Inhalt sich ganz oder teilweise als falsch erweist. 6 Sie wahren das Berufsgeheimnis und geben die Quellen vertraulicher Informationen nicht preis. 7 Sie respektieren die Privatsphäre der einzelnen Personen, sofern das öffentliche Interesse nicht das Gegenteil verlangt. Sie unterlassen anonyme und sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen. Theoretische Grundlagen zum Interview Grundsätzlich ist zwischen drei Gesprächssituationen während eines Interviews zu unterscheiden: a «on the record» Befragte dürfen namentlich mit ihren wörtlichen Antworten zitiert werden. b «off the record» Die Aussagen der Befragten dürfen zitiert werden, ohne dass eine Quelle genannt wird. c «background» Die Aussagen der Befragten dürfen nicht zitiert werden; sie dienen lediglich als Hintergrund-Information. 4

5 «On the Record» Interviews Beim Interview «on the record» ist zu unterscheiden zwischen l dem Recherchen-Interview, bei dem höchstens einzelne Zitate im Rahmen eines grösseren Beitrags veröffentlicht werden; l dem Reportagen-Interview, bei dem Aussagen von Betroffenen, prototypischen Zeitzeugen oder Prominenten lediglich zur Veranschaulichung des Themas dienen; l dem Interview als Darstellungsform, das als Dialog veröffentlicht wird und das eine doppelte Aussageleistung erbringt, nämlich darüber, was gesagt wird und wie es dazu kommt, das einen doppelten Informationswert hat, nämlich über die Sache und über die Person, und das eine Primärsituation mit einer Sekundärsituation verknüpft, nämlich den persönlichen Dialog und den öffentlichen Dialog. Das Interview als Darstellungsform (gestaltetes Interview) ist kein gewöhnlicher, sondern ein gerichteter Dialog, eine gezielte Befragung. Es ist immer für die Öffentlichkeit bestimmt. Wer sich als Gesprächspartner oder Gesprächspartnerin auf ein solches Interview einlässt, muss wissen, dass die Aussagen, die im Laufe des Gesprächs gemacht werden, nicht privater Natur sind. Ein Interview, das Ehrbeleidigungen, unlauteren Wettbewerb oder geheime Informationen enthält, muss bereinigt werden, da auch die Medienschaffenden in solchen Fällen rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Bei einem Telefoninterview müssen die Medienschaffenden klar deklarieren, ab wann die Interviewsituation eintritt. Bei heiklen Themen empfiehlt es sich immer wieder zu präzisieren und hinzuweisen, wann nun «on the record», «off the record» oder «background» gilt. Literaturverzeichnis Presserat (1999). Erklärungen der Rechte und Pflichten der Journalistinnen und Journalisten [On-line]. Available Presserat (1996). Stellungnahme 1/96: Verhalten bei verabredeten Interviews vom 20. Januar 1996 [On-line]. Available Gremmelspacher, Georg (2004). Medienrecht. Unveröff. Vorlesungsskript. Fachhochschule Winterthur, Institut für angewandte Medienforschung. 5

6 Arbeitsblatt - Vorbereitungsnotizen Thema Themen, über die ich nicht sprechen will Medium und Zielpublikum Printmedium Radio/TV Publikum Interviewer Dauer und vorgesehener Platz Art des Interviews und Kontext Streitgespräch mit: Gestaltetes Interview: Nur für einzelne Statements: Meine Hauptbotschaft Aufzeichnung Ja, Nein Rückzugsmöglichkeit Ja, Nein Spätester Termin: Gegenlesen und Autorisierung Ja, mit / ohne Möglichkeit, Ergänzungen anzubringen Nein, Liveübertragung oder keine Korrekturmöglichkeit 6

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