Lernfeld/Fach: Baufinanzierungen bearbeiten Thema: Grundpfandrechte
|
|
- Marcus Abel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Übungsaufgaben Aufgabe 1 In einem Grundbuch ist in Abt. III folgende Grundschuld eingetragen: Grundschuld ohne Brief zu dreihunderttausend Deutsche Mark für SchmidtBank KGaA; Sitz Hof/Saale; 16% Jahreszinsen; vollstreckbar nach 800 ZPO (Zivilprozessordnung); gemäß Bewilligung vom (UrNr. (Urkundennummer) 1234/95 Notar Hoffmann) eingetragen am Was fand zu den oben genannten Terminen und konkret statt? Aufgabe 2 In der III. Abt. des nachfolgenden Grundbuches sind zwei Eintragungen vorgenommen. Erkläre dem Kunden, welches Recht die jeweilige Eintragung verbrieft und gib den rechtlichen Unterschied der beiden Eintragungen an! Aufgabe 3 Das Ehepaar Ute und Gerd Sommer haben sich Wohneigentum angeschafft. Dazu wurde ein Kredit bei der Voba Hattingen beantragt und eine Grundschuld zu Gunsten der Voba bestellt. Im Zuge dieser Finanzierung unterschreiben die Beteiligten nachfolgendes Schriftstück: (vgl. nächste Seite) 1
2 Erläutern Sie den Zweck dieser Vereinbarung! Aufgabe 4 Welche Rechtshandlungen sind zur wirksamen Verpfändung des Grundbesitzes der Eheleute Sommer erforderlich? Aufgabe 5 Welches Recht erwirbt die Voba Hattingen als Grundschuldgläubiger? Aufgabe 6 Die Eheleute Sommer möchten über die in der Grundschuldbestellungsurkunde gekennzeichneten Textstellen (1-5) informiert werden. Erklären Sie kurz deren Bedeutung! 2
3 Aufgabe 7 Am 20. Oktober erhält die Voba Hattingen in der Darlehenssache Sommer eine unbeglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes. Am zahlt die Voba Hattingen das Darlehen an die Eheleute Sommer aus. An welchem Tag a) entstand der Anspruch aus der Grundschuld? b) erwirbt die Voba den Anspruch aus der Grundschuld? c) erwirbt die Voba den schuldrechtlichen Anspruch aus der Kreditgewährung? Aufgabe 8 Worauf erstreckt sich der Umfang der Haftung aus der Grundschuld? Aufgabe 9 Wo wird das Darlehen am Jahresende in der Bilanz der Voba Hattingen ausgewiesen? Aufgabe 10 Herbert und Christa Reindorf planen den Kauf einer Eigentumswohnung. Zu diesem Zweck muss ein Teil des Kaufpreises durch ihr Kreditinstitut finanziert werden. Die Sicherstellung des Darlehens soll durch eine Grundschuldbestellung erfolgen. Beschreiben Sie den Eheleuten Reindorf das Wesen und die Entstehung einer Grundschuld! Aufgabe 11 Erläutern Sie den Eheleuten Reindorf den Begriff dingliche Sicherheit! Aufgabe 12 Auf den nächsten beiden Seiten ist die Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde ersichtlich. Informieren Sie das Ehepaar Reindorf über die Bedeutung der Markierungen 4-9 in der Grundschuldbestellungsurkunde! Gehen Sie bei 4 v.a. auch auf Vor- und Nachteile ein! 3
4 4
5 5
6 Aufgabe 13 In der dritten Abteilung eines Grundbuches befinden sich die folgenden Eintragungen. Erklären Sie den Inhalt der Eintragung mit der laufenden Nr. 1! Aufgabe 14 Nennen Sie Vor- und Nachteile der Zwangsvollstreckungsklausel! Aufgabe 15 Aus einem Grundbuch ergibt sich nach Durchsicht der II. und III. Abteilung folgende Rangfolge der Eintragungen: 1. Rangstelle beschränkt persönliche Dienstbarkeit für A 2. Rangstelle Grundschuld für B 3. Rangstelle Grundschuld für C a) Die ersten beiden Rechte sollen gelöscht werden. Was ist zu veranlassen? 6
7 b) Die der Grundschuld B zugrunde liegende Forderung ist zurückbezahlt. Kann C die Löschung verlangen? Aufgabe 16 In einem Grundbuch sind in Abt. III eingetragen: Grundschuld für Bank A ,00 (Restschuld ,00 ) Grundschuld für Bausparkasse XY ,00 (Restschuld ,00 ) Ihr Institut (Bank B) soll für Umbauten ein Darlehen von ,00 geben. Welche Absicherung bietet sich ggf. an? Aufgabe 17 Auf dem Grundstück Goethestr. 10 soll ein Wohnblock mit acht Eigentumswohnungen (ETWs) errichtet werden. a) Wie viele Grundbuchblätter werden angelegt? b) Einer der neuen künftigen Wohnungseigentümer will für den Kauf ein Darlehen gegen Sicherung durch eine Grundschuld auf die ETW aufnehmen. Müssen die anderen Wohnungseigentümer zustimmen (Begründung)? Aufgabe 18 Kreuze die richtigen Aussagen zur Grundschuld an! a) Bei einer Eigentümergrundschuld sind der Eigentümer des Grundstücks und der Gläubiger dieses Grundpfandrechts dieselbe Person. b) Eine Zwangsvollstreckungsklausel kann nicht eingetragen werden. c) Für eine Grundschuld kann kein Zinssatz ins Grundbuch eingetragen werden. d) Als Kreditsicherung ist sie nur für langfristige Kredite geeignet. e) Bei teilweiser oder ganzer Tilgung des Kredits erlischt die Grundschuld. f) Die Grundschuld ist eine abstrakte dingliche Schuld. g) Eine Grundschuld kann nur als Briefrecht eingetragen werden. h) Der öffentliche Glaube des Grundbuches gilt für die zugrunde liegende Forderung. i) Der jeweilige Darlehensstand (Restschuld) kann stets an der Höhe der in Abt. III eingetragenen Grundschuld abgelesen werden. j) Die Höhe des dinglichen Anspruchs richte sich nach der Grundbucheintragung. k) Der Grundstückseigentümer kann keine Einreden aus dem Grundgeschäft geltend machen. Aufgabe 19 Welche Rechtshandlungen sind zur wirksamen Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch nach der Grundbuchordnung mindestens notwendig? a) beglaubigte Einigung, Antrag und Bewilligung b) beurkundeter Antrag und Bewilligung c) beurkundete Auflassung und Bewilligung d) Einigung, formloser Antrag und beglaubigte Bewilligung e) beurkundete Einigung, formloser Antrag und Bewilligung 7
8 Aufgabe 20 Kreditinstitute verlangen als Sicherheit für Baufinanzierungen in der Praxis regelmäßig Grundschulden, die grundsätzlich abstrakt, d.h. unabhängig von dem Baufinanzierungskredit sind. Wie kann der Kunde sicher sein, dass das Kreditinstitut nicht unberechtigterweise seine Immobilie verwertet? Aufgabe 21 Unter welchen Bedingungen kann es für den Schuldner günstig sein, eine Eigentümergrundschuld als Briefgrundschuld eintragen zu lassen? Aufgabe 22 Welche Aussage trifft auf die Abtretung von Rechten aus Grundschulden zu? a) Nur Briefgrundschulden können abgetreten werden. b) Eine Briefgrundschuld wird durch schriftliche Abtretungserklärung und Eintragung der Abtretung ins Grundbuch abgetreten. c) Eine Buchgrundschuld kann abgetreten werden, indem ein Brief erstellt und übergeben wird. d) Die Abtretung von Briefgrundschulden und die von Buchgrundschulden unterscheiden sich u.a. dadurch, dass bei Briefgrundschulden die Abtretung nicht im Grundbuch eingetragen sein muss, beim Buchpfandrecht aber wohl. Aufgabe 23 Was bedeutet der gesetzliche Löschungsanspruch? a) Der Schuldner kann nach Rückzahlung Löschung der Belastung verlangen. b) Ein vorrangiger Gläubiger kann unter den im Grundbuch eingetragenen Voraussetzungen Löschung verlangen. c) Nur nachrangige Gläubiger können Löschung der vorrangigen Belastung verlangen. d) Alle gleichrangigen und nachrangigen Gläubiger können die Löschung einer zur Eigentümergrundschuld gewordenen Grundschuld verlangen. e) Der Eigentümer kann mit Hilfe des Löschungsanspruchs kostenfreie Löschung verlangen. Aufgabe 24 8
9 Das Darlehen über ,00, das die Sparkasse Witten im Jahre 2001 gewährt hatte, ist zurückgezahlt. Der Grundschuldgläubiger hat dem Grundstückseigentümer eine löschungsfähige Quittung erteilt. Der Grundstückseigentümer möchte die Grundschuld auf seinen Namen in eine Eigentümergrundschuld umschreiben lassen, um bei einer späteren Kreditaufnahme dem Darlehensgeber den 1. Rang einräumen zu können. Besondere Vereinbarungen zwischen den Grundpfandrechtgläubigern und dem Grundstückseigentümer liegen nicht vor! Nehmen Sie zur Umsetzbarkeit des Vorhabens des Grundstückeigentümers Stellung (Umschreibung auf Eigentümergrundschuld)! Aufgabe 25 Im Grundbuchblatt des Hotels Münchner Hof ist für die Süddeutsche Bodenkreditbank AG ein Grundpfandrecht eingetragen. Das Hotel übereignet einige Monate nach dieser Eintragung einen Teil des Inventars (Möbel und Geschirr) an die Bayerische Landesbank zur Absicherung eines Kontokorrentkredits. Welcher Gläubiger kann auf das Inventar zugreifen? Aufgabe 26 Für welche Art der Kreditrückzahlung bei Baufinanzierungen würde sich dennoch eine akzessorische Hypothek eignen? Aufgabe 27 Die Bank AG vereinbart im Rahmen einer Baufinanzierung folgendes mit dem Kreditnehmer: Sicherungsvereinbarung Die Hypothek nebst Zinsen und Nebenleistung dienen der Sicherung für alle bestehenden und künftigen Forderungen der Bank AG gegen Günther Baum und Ehefrau Helga, geb. Schmidt Wie beurteilen Sie diese Vereinbarung! Aufgabe 28 Eine Bank und eine Bausparkasse finanzieren den Wohnungsbau eines Kreditnehmers. Die Bank wird an erster Rangstelle mit einer Grundschuld eingetragen. Die Bausparkasse tritt im Rang hinter die Bank zurück. Die Bausparkasse möchte jedoch sicherstellen, dass sie bereits während der Tilgung und nach erfolgter kompletter Rückzahlung des Bankdarlehens an die erste Rangstelle treten kann. Was muss die Bausparkasse dazu tun? Aufgabe 29 Nehmen Sie an, im Grundbuch finden Sie keine Hinweise, ob Grundschulden oder Hypotheken mit Brief ausgestellt sind. Wie ist die Rechtslage? Aufgabe 30 Eine Hypothek wurde am eingetragen, das Darlehen wurde am ausgezahlt. Ab wann entstand die Hypothek? Aufgabe 31 Die Kreditbank AG vereinbart mit einem Kunden (im Rahmen einer Immobilienfinanzierung) die Belastung des Objektes mit einer Buchgrundschuld. Erläutern Sie dem Kunden den Ablauf, bis die Kreditbank AG die Rechte an der Buchgrundschuld erworben hat! Aufgabe 32 9
10 Sie sind Kundenberater bei der Südbank AG. Ihr langjähriger Kunde Karl Reich möchte zur Altersvorsorge ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen erwerben. Das Haus gehört seinem Onkel, der ebenfalls Kunde der Südbank AG ist und vor einigen Jahren das Haus komplett über einen Kredit bei Ihnen saniert hat. Den Kredit hat der Onkel inzwischen vollständig zurückbezahlt. In Abteilung III des Grundbuches finden Sie folgende Eintragung vor: Laufende Nummer der Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden Eintragung ,00 Grundschuld mit 15% jährlich zu verzinsen für die Südbank AG, sofort vollstreckbar. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom , eingetragen am Herr Reich möchte dieses Grundpfandrecht nun als Sicherheit für den Hauskauf verwenden. Erläutern Sie Herrn Reich die notwendigen Schritte, um das bestehende Grundpfandrecht zur Besicherung seines Darlehens heranziehen zu können! Aufgabe 33 Sie sind Kundenberater der Südbank AG. Das Ehepaar Gruber beabsichtigt, ein renoviertes und modernisiertes Einfamilienhaus zur Selbstnutzung zu erwerben. Verkäufer bzw. derzeitiger Eigentümer ist ein gewisser Sven Müller. In Abteilung III des Grundbuches sind folgende Eintragungen zu finden: Laufende Nummer der Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden Eintragung ,00 Grundschuld ohne Brief mit 17% jährlich zu verzinsen für die Universalbank AG, sofort vollstreckbar. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom , eingetragen am ,00 Grundschuld zugunsten Sven Müller, zu verzinsen mit 18% jährlich, sofort vollstreckbar. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom , eingetragen am a) Das Ehepaar Gruber möchte das Grundstück frei von der Grundschuld zu Gunsten der Universalbank AG erwerben. Das mit der Grundschuld besicherte Darlehen valutiert aktuell noch mit ,00. Erläutern Sie dem Ehepaar Gruber, was dafür zu veranlassen ist. b) Warum sollten die Eheleute Gruber die eingetragene Eigentümergrundschuld für Sven Müller übernehmen? Geben Sie anhand von zwei Argumenten eine begründete Empfehlung. c) Welche Rechtshandlungen sind für die Übertragung der Eigentümergrundschuld notwendig? 10
11 Lösungen Aufgabe = notarielle Beurkundung des Grundpfandrechts = Eintragung des Grundpfandrechts ins Grundbuch = Entstehung Aufgabe 2 beide Eintragungen verbriefen ein Pfandrecht (Verwertungsrecht) am Grundstück Hypothek = akzessorisch, d.h. abhängig vom Bestehen der zugrunde liegenden Forderung Hypothek = Kreditnehmer haftet dinglich (mit Grdst.) und persönlich (gesamten weiteren Vermögen) Hypothek = erlischt bei Rückzahlung (wird zu Eigentümergrundschuld) Grundschuld = abstrakt, d.h. unabhängig vom Bestehen der zugrunde liegenden Forderung Grundschuld = Kreditnehmer haftet nur dinglich (mit Grdst.) (persönlich haftet er nur aus der Unterschrift auf dem Kreditvertrag) Grundschuld = bleibt bei Rückzahlung zunächst bestehen Kreditnehmer hat Anspruch auf Löschungsbewilligung Aufgabe 3 Sicherungsvereinbarung Grundschuld ist abstrakt und losgelöst vom Kredit der Eheleute Sommer Sicherungsvereinbarung legt fest, für welche Forderung der Voba die Grundschuld greift hier: für alle bestehenden, künftigen, bedingten, befristeten Forderungen (weiter Sicherungszweck) Kredittilgungen werden nicht auf die Grundschuld, sondern nur auf den Kredit (persönliche Schuld der Eheleute Sommer) angerechnet Aufgabe 4 Grundstückseigentümer muss die Eintragung des Grundpfandrechtes zu Gunsten der Voba bewilligen und/oder beantragen (wahlweise kann auch die Voba die Eintragung beantragen) = Einigung zwischen Ehepaar Sommer und Voba über Bestellung Grundschuld ferner: Eintragung der Grundschuld in Abt. III Form: notarielle Beurkundung, wenn Grundschuld mit Zwangsvollstreckungsklausel ausgestattet, ansonsten reicht öffentliche Beglaubigung Aufgabe 5 dinglicher Anspruch = Zahlung einer Geldsumme aus dem Grundstück verlangen (im Wege von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.b. Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung) vorrangig vor anderen Gläubigern Aufgabe % p.a. Zinsen = dinglicher Zins; deckt im Falle der Zwangsversteigerung z.b. - Verzugszinsen - einen Zinsanstieg während der Laufzeit Bank darf schuldrechtlich immer nur den Zins berechnen, der im Darlehensvertrag steht. 2. Grundschuld ist nach vorgängiger Kündigung (Kündigungsfrist 6 Monate) fällig (nicht sofort, hierzu wäre eine andere Formulierung in der Grundschuldbestellungsurkunde notwendig gewesen um den 1193 BGB zu umgehen). 3. Grundschuldgläubiger mit 1. Rangstelle wird bei Zwangsversteigerung vor nachrangigen Gläubigern befriedigt. 4. Grundschuld ohne Brief Buchgrundschuld (Buchrecht) 5. Voba Hattingen kann ohne gerichtliche Klage sofort Zwangsvollstreckung betreiben (natürlich erst nach Ablauf Kündigungsfrist 6 Monate); Grundschuldbestellungsurkunde ist vollstreckbarer Titel. 11
12 Aufgabe 7 a) und b): Entstehung und Erwerb zeitgleich am , da Buchgrundschuld. Valutierung (Auszahlung) des Darlehens wegen Abstraktheit Grundschuld unerheblich d) schuldrechtlicher Anspruch: Entstehung mit Auszahlung Darlehen am Aufgabe 8 dinglicher Anspruch: Grundstück haftet mit allen wesentlichen Bestandteilen, Zubehör, Erzeugnissen, Miet-/Pachtforderungen, Versicherungsforderungen, Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen Aufgabe 9 Aktiva, Pos. 4, Forderungen an Kunden durch Grundpfandrechte gesichert (vgl. RechKredV) Aufgabe 10 Grundschuld = dinglicher Anspruch = Belastung Grundstück mit Recht, aus Grundstück eine Geldsumme zu fordern Grundschuld = abstrakt, d.h. unabhängig vom Bestehen einer tatsächlichen Forderung, d.h. vom eigentlichen Kredit losgelöst/getrennt Form = Brief- oder Buchgrundschulden Entstehung durch Einigung und Eintragung (bei Brief durch zusätzliche Übergabe des Grundschuldbriefes) Aufgabe 11 dinglich = Grundstück, wesentliche Bestandteile, Zubehör, Miet-/Pachtforderungen, Versicherungsforderungen, Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen, Erzeugnisse haften dem Grundschuldgläubiger; Grundschuldgläubiger hat aufgrund der Grundschuld keinen persönlichen Anspruch gegenüber dem Kreditnehmer Aufgabe 12 4 Briefgrundschuld Vorteile: leichtere Übertragung der Grundschuld durch einfache Abtretung (Eintragung in Grundbuch nicht notwendig, es reicht die Übergabe des Grundschuldbriefes) schnelle, einfache, unkomplizierte, flexible Verwendung als Kreditsicherheit Nachteile: Zusatzkosten für Ausstellung Brief sorgfältige Aufbewahrung Brief bei Verlust gerichtliches Aufgebot notwendig sofortige Zwangsvollstreckungsunterwerfung (dinglich) = Titel ohne vorherig notwendige Gerichtsklage; gilt auch für künftige Eigentümer Grundschuld mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung = besonders hohe Sicherheit für eine Bank Grundstückseigentümer haftet auch persönlich mit gesamten Vermögen (sofort vollstreckbarer Titel ohne Klage) notarielle Beurkundung aufgrund Zwangsvollstreckungsklausel zwingend notwendig Grundstückseigentümer hat ein Rückgewährsrecht (Freigabe der Sicherheit durch die Bank); nachrangige Banken können sich dieses Recht vom Grundstückseigentümer abtreten lassen so können diese bereits erledigte vorrangige oder gleichrangige Grundpfandrechte löschen lassen Sicherungszweckerklärung stellt Verbindung zwischen losgelöster abstrakter Grundschuld und dem Kredit her; hier: weiter Sicherungszweck, da Grundschuld für alle gegenwärtigen und künftigen Kredite haftet Aufgabe 13 erstrangige Grundschuld ( ,00 ) von Bay. Vereinsbank an BHW Bausparkasse abgetreten 15% Jahreszinsen = dinglicher Zins; Eintragung fiduziarisch (treuhänderisch) = es ist nur der Zins im Kreditvertrag zu zahlen; erhöht den Wert der Grundschuld zusätzlich, sichert steigenden Zins während und nach Ablauf der Zinsbindung, Verzugszinsen, Kosten der Verwertung 12
13 mit Zwangsvollstreckungsklausel (nach 800 ZPO) = Bank kann sofortige Zwangsvollstreckung betreiben ohne Klage (ohne langwieriges Prozessverfahren) = vollstreckbarer Titel Aufgabe 14 Vorteil z.b.: Gläubiger hat sofort vollstreckbaren Titel (schnellere Befriedigung seiner Ansprüche) weitere Vorteile denkbar Nachteil z.b.: höhere Kosten für Kreditnehmer (notarielle Beurkundung statt öffentliche Beglaubigung) weitere Nachteile denkbar Aufgabe 15 a) 1. Rangstelle: vorher: Einigung zwischen A und Grundstückseigentümer auf Löschung dann: Löschungbewilligung des A und Löschungsantrag durch A oder Grundstückseigentümer 2. Rangstelle: vorher: Einigung zwischen B und Grundstückseigentümer auf Löschung dann: Löschungsbewilligung des B und Löschungsantrag durch B oder Grundstückseigentümer b) wenn ein gesetzlicher Löschungsanspruch entstanden ist, d.h. der Grundstückseigentümer muss den Kredit vollständig zurückbezahlt haben und in der Grundschuldbestellungsurkunde muss der Vermerk fehlen, dass nicht auf die Grundschuld gezahlt wird. Dann würde der gesetzliche Löschungsanspruch greifen und der nachrangige C könnte die Löschung verlangen. C kann jedoch die Löschung auch so erreichen, dass B eine Löschungsbewilligung ausstellt und damit auf seine Sicherheit freiwillig verzichtet. Aufgabe 16 (Teil-)Abtretung der frei gewordenen Grundschuldanteile durch Bank A und Bausparkasse XY an Bank B. Aufgabe 17 b) 8 Wohungseigentumsgrundbuchblätter c) Nein. Das Wohnungseigentum ist Sondereigentum (selbständiges Eigentum), das jederzeit ohne die Zustimmung der anderen beliehen, vermietet, verkauft, vererbt, verschenkt werden kann. Aufgabe 18 Richtige Aussagen: a), f), j), k) Aufgabe 19 d) (sofern keine Zwangsvollstreckungsklausel in Grundschuldbestellungsurkunde vorhanden) Aufgabe 20 aufgrund der Sicherungsvereinbarung: Hier wird festgelegt, dass die Bank die Zwangsvollstreckung nur betreiben darf, wenn der Kreditnehmer seine Pflichten aus dem Kreditvertrag nicht erfüllt fiduziarische Sicherheit (treuhänderische Sicherheit) Aufgabe 21 Grundstückseigentümer kann sich durch einfache Abtretung und Übergabe des Briefes ohne neue Sicherungskosten (= komplett neue Eintragung einer Grundschuld und Löschung evtl. alter Grundschulden) einen Kredit beschaffen. Ein Brief erhöht die Verkehrsfähigkeit (Kreditbeschaffungsmöglichkeit). nach Rückzahlung erhält Grundstückseigentümer Brief zurück, die Eintragung im Grundbuch kann bestehen bleiben und die Eintragung zusammen mit dem Brief jederzeit wieder für eine neue Geldmittelbeschaffung verwendet werden Aufgabe 22 d) Aufgabe 23 d) 13
14 Aufgabe 24 Problem für den Grundstückseigentümer wird der gesetzliche Löschungsanspruch gleichrangiger oder nachrangiger Grundpfandrechtsgläubiger werden! Sobald die Grundschuld Nr. 1 auf den Grundstückseigentümer umgeschrieben würde (Eigentümergrundschuld) müsste sie auch schon wieder gelöscht werden, da die gleichrangigen oder nachrangigen Grundpfandrechtsgläubiger sicherlich nicht von ihrem gesetzlichen Löschungsanspruch abweichen werden. Eine Umschreibung von Nr. 1 auf eine Eigentümergrundschuld ist also sinnlos und verschwendet Geld. Aufgabe 25 Möbel und Geschirr des Hotels sind Zubehör. Sie dienen dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache ( 97 BGB). Da sie von dem Grundpfandrecht erfasst worden sind, berührt die später erfolgte Sicherungsübereignung den Grundpfandrechtsgläubiger nicht. Das Inventar haftet der Süddeutschen Bodenkreditbank AG gegenüber. Aufgabe 26 Festdarlehen (endfälliges Darlehen), welches in einer Summe (z.b. durch eine fällige LV) getilgt wird; gerade aber die Wertentwicklungsproblematik von LVs als Mittel zur Tilgung von endfälligen Darlehen, lassen den Einsatz einer Hypothek in der Praxis dennoch kritisch erscheinen Aufgabe 27 Diese Vereinbarung ist völliger Unsinn, da eine Hypothek akzessorisch ist und nicht für alle künftigen Forderungen dienen kann. Die Hypothek geht schritt weise mit den Tilgungsrückzahlungen unter und lebt nicht von neuem auf! Aufgabe 28 unbedingt darauf drängen, dass die Sicherungsvereinbarung zwischen Bank und Kreditnehmer nicht mit weitem Sicherungszweck erfolgt, sondern nur für die Rückzahlung dieses einen Kredits gilt sich freiwerdende Grundschuldanteile von der Bank abtreten lassen Aufgabe 29 Ist nichts im Grundbuch eingetragen, liegt immer eine Briefhypothek oder Briefgrundschuld vor. Bei einer Buchhypothek oder Buchgrundschuld würde ein Hinweis im Grundbuch stehen (z.b. ohne Brief, unter Briefausschluss ) Aufgabe 30 am (In der Zwischenzeit ist das Grundbuch falsch und der Eigentümer wäre eigentlich zur Eintragung eines Widerspruchs berechtigt.) Aufgabe Erstellung der Grundschuldbestellungsurkunde durch die Kreditbank AG 2. Übermittlung der Grundschuldbestellungsurkunde an den Notar 3. Termin des Kunden beim Notar Beurkundung bzw. Beglaubigung der Grundschuldbestellung durch den Notar (i.d.r. ist in die Urkunde eine Vollmacht an den Notar angearbeitet, den entsprechenden Antrag und die Bewilligung der Grundschuldeintragung im Grundbuch vornehmen zu lassen) 4. Weiterleitung der Grundschuldbestellungsurkunde an das Grundbuchamt 5. Eintragung der Grundschuld und Vollzugsmitteilung der Eintragung durch das Grundbuchamt an den Notar, die Bank, den Kunden Aufgabe 32 überprüfen, ob an den Onkel bereits eine Löschungsbewilligung ausgestellt wurde; wenn ja, dann zurückfordern es handelt sich um eine Briefgrundschuld nach dem Brief suchen, falls dieser sich beim Onkel befindet muss der Brief wieder bei der Südbank eingereicht werden Hereinnahme einer neuen Sicherungszweckerklärung durch die Südbank AG, damit diese Briefgrundschuld für den Kredit von Herr Reich haftet Aufgabe 33 14
15 a) sofortige Tilgung der Restschuld durch Herrn Müller oder Verrechnung der Restschuld mit dem Kaufpreis im Rahmen des notariellen Kaufvertrages (Ehepaar Gruber muss dann die Restschuld übernehmen und sofort bei der Universalbank AG tilgen) Universalbank muss dann eine Löschungsbewilligung ausstellen an das Ehepaar Gruber Ehepaar Gruber beantragt die Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt Löschung der Grundschuld durch das Grundbuchamt b) Kostenersparnis, da die Eigentümergrundschuld ohne zusätzliche Eintragungen in das Grundbuch abgetreten werden kann (Briefgrundschuld) mit Eigentümergrundschuld kann eine Rangstelle für eine spätere Darlehensgewährung freigehalten werden c) schriftliche Abtretung des dinglichen Anspruchs Übergabe des Briefes oder mündliche Abtretung des dinglichen Anspruchs Übergabe des Briefes Eintragung der Abtretung ins Grundbuch 15
Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien
Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung
MehrMuster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )
Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften
Mehrweitere MC-Aufgaben zu den Grundpfandrechten
weitere MC-Aufgaben zu den Grundpfandrechten Aufgabe 1 In der Abteilung III des Grundbuches steht folgender Wortlaut: Zehntausend Deutsche Mark Grundschuld, verzinslich mit 16 v. H. jährlich und jederzeit
MehrMerkblatt für die Bestellung von Grundschulden
Merkblatt für die Bestellung von Grundschulden I. Einführung Nur wenige Käufer sind in der Lage, beim Kauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung den Kaufpreis vollständig aus Eigenmitteln
MehrAbtretung von Rückgewähransprüchen und Eigentümergrundschulden (enge Zweckerklärung) Im Grundbuch von Band Blatt/Nr.
Grundschuld Abtretung von Rückgewähransprüchen und Eigentümergrundschulden (enge Zweckerklärung) Für bankinterne Bearbeitung, bitte bei Schriftwechsel angeben. Nr. Im Grundbuch von Band Blatt/Nr. Eigentümer
MehrLösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB
Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus
MehrHypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen!
Hypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen! Ein eigenes Haus mit Garten für viele Menschen ist das noch immer der klassische Lebenstraum. Eine Möglichkeit wenn auch bei weitem nicht die einzige um diesen
MehrDie Notare Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel
Die Notare informieren Grundschulden Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief zum Thema Grundschulden
MehrRechte und Pflichten beim Hauskauf
Rechtsanwälte Schultz und Carstens Schwachhauser Heerstraße 5328211 Bremen Telefon 0421/343302 Telefax 0421/343305 E-Mail bremen@schultz-carstens.de Internet www.schultz-carstens.de Rechte und Pflichten
MehrKapitalbeschaffung, Kapitalsicherung. Kreditsicherung, Hypotheken, Bürgschaften
Kapitalbeschaffung, Kapitalsicherung Kreditsicherung, Hypotheken, Bürgschaften Themenübersicht (2) 8. Kapitalbeschaffung, Kapitalabsicherung: Kreditsicherung, Bürgschaften, Hypotheken 9. Geistiges Eigentum:
MehrEinführung II. Was ist eine Grundschuld? Dr. PURRUCKER & PARTNER. MERKBLATT 6 Die Grundschuld
MERKBLATT 6 Die Grundschuld Was Sie wissen sollten Dieses Merkblatt soll einige wenige Zusammenhänge darstellen und erste Fragen beantworten. Bitte bedenken Sie, daß Fragen im Zusammenhang mit Grundschulden
MehrErläuterungen Kaufvertrag
Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;
MehrHILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND
HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - RAe HILDEBRANDT & M ÄDER CLAYALLEE 84-14199BERLIN DR. LAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND - RECHTSANW ÄLTIN - SEBASTIANWÖRNER
MehrLösung Fall 21. Lösung Ausgangsfall: Anspruch der S gegen E auf Duldung der Zwangsvollstreckung, 1147 BGB
Lösung Fall 21 Lösung Ausgangsfall: Anspruch der S gegen E auf Duldung der Zwangsvollstreckung, 1147 BGB Als Grundlage für den Zugriff der S auf das Getreide, den Mähdrescher und den Traktor kommt ein
MehrKreditsicherheiten. Finanzmanagement/ Finanzwirtschaft. Kapitel 2 Marktprozesse. Kreditfinanzierung Teil I. 1 Begriff 2 Personalsicherheiten
Kapitel 2 Marktprozesse Finanzmanagement/ Finanzwirtschaft Kreditfinanzierung Teil I Kreditsicherheiten 1 Begriff 2 Personalsicherheiten 3 Realsicherheiten Marktprozesse Kreditsicherheiten 2 Warum? Mitte
MehrKredit und Darlehen. Kreditsicherung
Kredit und Darlehen Kredit Unter Kredit versteht man die Überlassung von Geld oder anderen vertretbaren Sachen mit der Vereinbarung, dass der am Ende der vereinbarten vertraglichen Frist den Geldbetrag
MehrMontessori Verein Kösching e.v.
Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber
MehrRepetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015)
Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrEine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien.
Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien. Damit ist sie eine Form der langfristigen Kapitalanlage und dient zugleich der kurzfristig beginnenden Nutzung von Wohneigentum. 2011 Wolters Kluwer
MehrExamensklausurenkurs im Zivilrecht ZR 9
Examensklausurenkurs im Zivilrecht ZR 9 Klausur Prof. Dr. Wiebe Sachverhalt Der geschäftstüchtige S plant zum 01.04.2010 eine Zoohandlung für genetisch veränderte Zierfische zu eröffnen. S hat bereits
MehrKann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?
Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,
Mehr16.03.16. Kreditsicherheiten. Blankokredit
Blankokredit Kreditsicherheiten Kreditwürdige Unternehmen, die über keine Kreditsicherheiten verfügen, können von einer Bank einen Blankokredit erhalten. Bei einem Blankokredit wird der Kredit lediglich
MehrIII.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)
Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen
MehrMietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
MehrBetrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte
Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser
MehrFrage 1: Wie ist die Rechtslage, wenn von E weder auf die Forderung noch auf die Grundschuld gezahlt worden ist?
Frage 1: Wie ist die Rechtslage, wenn von E weder auf die Forderung noch auf die Grundschuld gezahlt worden ist? I. Anspruch X gegen E auf Darlehensrückzahlung aus 488 I 2, 398 BGB? 1. Wirksamer Abtretungsvertrag
MehrV ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.
V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner
Mehrist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme
Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt
MehrV E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb
V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg für Gemarkung Laufamholz Blatt 4072 ist laut Grundbucheinsicht eingetragen:
MehrStudienbrief ABSICHERUNG VON DARLEHEN DURCH GRUNDPFANDRECHTE BERND SCHMIDT. 7. Auflage. Stand: März 2016
Stand: März 2016 Studienbrief ABSICHERUNG VON DARLEHEN DURCH GRUNDPFANDRECHTE BERND SCHMIDT 7. Auflage vdppfandbriefakademie GmbH Georgenstraße 22 10117 Berlin Das Werk einschließlich aller seiner Teile
MehrKreditsicherheiten Allgemeines
Kreditsicherheiten Allgemeines Schuldner ist zur Leistung verpflichtet und haftet unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen Bedürfnis nach zusätzlicher Absicherung Persönliche Sicherheiten/dingliche Sicherheiten
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2010
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2010 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte
MehrFragen Übung 14, 17.7.2013
Fragen Übung 14, 17.7.2013 Student S möchte von Händler H einen Jetski für 12.300,- kaufen. Händler H weigert sich, ihm das teure Gerät ohne Sicherheit zu überlassen. Daher hat S seinen Freund F davon
MehrAnspar-Darlehensvertrag
Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
124/134 Kredit Förderziel Förderziel Das unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten
MehrSeite 1. Feste oder schwankende Kreditrate. Eigenkapitalquote. MBVO Baufinanzierung Die richtige Tilgungsrate
Parameter Feste oder schwankende Kreditrate Abbildung 1: Entwicklung der Kreditrate bei Krediten mit festem Zinssatz und fester Annuität gegenüber Krediten mit regelmäßiger Anpassung des Zinssatzes Parameter
MehrTest. Hypothek Grundschuld
Test Hypothek Grundschuld [1] Dr. Jacoby Hyp u. GS: Einführung A. I. 1 Rechtsnatur von Hypothek und Grundschuld? [1] Dr. Jacoby Hyp u. GS: Einführung A. I. 1 Hypothek und Grundschuld A. Einführung I. Rechtsnatur
MehrDer Immobilienkauf Finanzierung
Der Immobilienkauf Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten
MehrDie Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen.
Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Sie schmieden neue Pläne für Ihr Zuhause? Was Sie beachten müssen!
MehrHerzlich Willkommen!
Anforderungen an die Finanzierung für Veranstaltung Treffpunkt Sportverein des BLSV Sportbezirks Mittelfranken 12.11.2008 Herzlich Willkommen! Themenübersicht: 1. Welches sind die häufigsten Finanzierungsformen
MehrIslamic Finance - Modell der Zukunft? Dr. iur. Bettina Oertel
Islamic Finance - Modell der Zukunft? Dr. iur. Bettina Oertel Übersicht Was ist Islamic Finance? Wesentliche Grundgedanken von Islamic Finance Bedeutung von Islamic Finance in Deutschland und Europa Probleme
MehrTeam Hypostreet. Liebe Leserin, lieber Leser, Herzlich Willkommen bei Hypostreet. Wir verschaffen Ihnen IHRE Finanzierung.
Herzlich Willkommen bei Hypostreet. Wir verschaffen Ihnen IHRE Finanzierung. Liebe Leserin, lieber Leser, wir würden Sie gerne bei Ihrem Weg zur perfekten Immobilien Finanzierung begleiten ganz gleich
Mehrbei Ihrem Immobilienkauf
CLEVER-EIGENHEIM Augen auf bei Ihrem Immobilienkauf CLEVER-EIGENHEIM Marienstraße 23 / 63820 Elsenfeld Tel: 06022 70 97 830 www.clever-eigenheim.de / info@clever-eigenheim.de VORWORT Sehr geehrte Interessentin,
MehrAttraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH
Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die
MehrDie Abtretung von Darlehensforderungen und Sicherungsgrundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz
Die Abtretung von Darlehensforderungen und Sicherungsgrundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz Prof. Dr. Marc-Philippe Weller - 09.11.2008 www.uni-mannheim.de Seite 1 Häuslebauer (Schuldner Eigentümer)
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
MehrDarlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und
Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens
MehrII. Rechtliche Verselbständigung der Gesellschaft. Problem im Tatsächlichen: Keine Registrierung für GbR
II. Rechtliche Verselbständigung der Gesellschaft Problem des Gesetzwortlauts: - 124 HGB sieht Rechtsfähigkeit der OHG vor. - 718, 719, 714 BGB enthalten keine Regelung darüber, ob die GbR Rechtssubjekt
MehrSachenR. Probleme bei Hypothek und Grundschuld. Begriffe. Abgrenzung zu anderen Sicherungsmitteln: relativ
SachenR Probleme bei Hypothek und Grundschuld Abgrenzung zu anderen Sicherungsmitteln: Personalsicherheiten relativ Realsicherheiten gewährt dem Gläubiger ein dingliches Recht an einem Vermögensgegenstand
MehrDarlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift
Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in
Mehr2. Ein Unternehmer muss einen Kredit zu 8,5 % aufnehmen. Nach einem Jahr zahlt er 1275 Zinsen. Wie hoch ist der Kredit?
Besuchen Sie auch die Seite http://www.matheaufgaben-loesen.de/ dort gibt es viele Aufgaben zu weiteren Themen und unter Hinweise den Weg zu den Lösungen. Aufgaben zu Zinsrechnung 1. Wie viel Zinsen sind
MehrA n a l y s i s Finanzmathematik
A n a l y s i s Finanzmathematik Die Finanzmathematik ist eine Disziplin der angewandten Mathematik, die sich mit Themen aus dem Bereich von Finanzdienstleistern, wie etwa Banken oder Versicherungen, beschäftigt.
MehrSchiedsamtsZeitung 42. Jahrgang 1971, Heft 02 Online-Archiv Seite 21-25 -Organ des BDS
Fragen zum Grundbuch Von Justizoberamtmann a. D. Karl Drischler, Lüneburg Es ist Winter, eine stille Zeit auch für die Landwirtschaft. Die Männer sitzen im Dorfkrug und verplaudern einige Stunden in gemütlicher
MehrIWW Studienprogramm. Modul XXVI (R2): Unternehmensrecht. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Wirtschaftsprivatrecht kompakt-rechtliche Grundlagen für wirtschaftliches
MehrFall 18. Lösungsskizze Fall 18. - A gegen S Duldung der Zwangsvollstreckung gemäß 1147?
Fall 18 S will seinen Jugendtraum verwirklichen. Er hat schon immer davon geträumt, Eigentümer eines alten Kohlefrachters zu werden, auf dem er ein schwimmendes Theater etablieren möchte. Aufgrund des
MehrLösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)
3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.
MehrSie möchten Ihre finanzierungsstruktur stärken?
ERP-KaPItal für GRündunG Sie möchten Ihre finanzierungsstruktur stärken? die Zukunftsförderer das starke argument für Ihr Vorhaben ein nachrangdarlehen Mit dem ERP-Kapital für Gründung bietet die KfW Ihnen
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
Mehrb) Oder haben Sie sich direkt an den Anlageberater/Vermittler gewandt? O ja, weshalb?
Fragebogen für geschädigte Kapitalanleger Verlauf der Beratung 1 Von wem wurde Ihnen die Kapitalanlage empfohlen? Name Ihres persönlichen Anlageberaters/Vermittlers: Name der Sie beratenden Firma: 2 Wie
Mehrbei Ihrem Immobilienverkauf
CLEVER-EIGENHEIM KLAR(e)SICHT bei Ihrem Immobilienverkauf CLEVER-EIGENHEIM Marienstraße 23 / 63820 Elsenfeld Tel: 06022 70 97 830 www.clever-eigenheim.de / info@clever-eigenheim.de VORWORT Sehr geehrte
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
MehrSS 2014 Torsten Schreiber
SS 2014 Torsten Schreiber 221 Diese Lücken sollten nicht auch bei Ihnen vorhanden sein: Wird im Bereich der Rentenrechnung die zugehörige zu Beginn eines Jahres / einer Zeitperiode eingezahlt, so spricht
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
MehrLösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011
Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen
MehrDie Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts
Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief
MehrInformationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
MehrModul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten
Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V14 Raten ohne Ende? Ziel: Sensibilisierung für die Folgen der Nichteinhaltung von Verträgen und die daraus entstehenden
MehrKollisionsprobleme beim Eigentumsvorbehalt II. Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Globalzession
Kollisionsprobleme beim Eigentumsvorbehalt II Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Globalzession I. Problemstellung Schwierigkeiten ergeben sich, wenn der Vorbehaltskäufer im Voraus eine Weiterveräußerungsforderung
MehrDie richtige Anschlussfinanzierung
Die richtige Anschlussfinanzierung von Antonius Schöning, Dipl.-Kfm. Re-Finanz-Kontor Mühlentor 3 49186 Bad Iburg 05403/780878 Telefon 05403/780879 Telefax 0163/6 85 84 74 Mobil www.re-finanz-kontor.de
MehrScheidungsfragebogen
1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrDer Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.
Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
Mehr13: Ablösung und Erlöschen der Hypothek. 13: Ablösung und Erlöschen der Hypothek. 13: Ablösung und Erlöschen der Hypothek
I. Zahlung des persönlichen Schuldners 1. Erlöschen der persönlichen Forderung, 362 I 2. Grundsatz: gesetzlicher Übergang der Hypothek auf Eigentümer (unabhängig von Identität/Nichtidentität von Sch. und
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrEINLEITUNG INS KREDITGESCHÄFT...
Bank-BWL Schulaufgabe Kreditgeschäft Achtung: Sehr unvollständige Zusammenfassung! I. EINLEITUNG INS KREDITGESCHÄFT... 2 1. EINTEILUNGSGESICHTSPUNKTE FÜR KREDITE... 2 2. DER KREDITVERTRAG (INHALTE)...
MehrÜbungsaufgaben Tilgungsrechnung
1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrUniversität zu Köln Rechtswissenschaftliche Fakultät
Universität zu Köln Rechtswissenschaftliche Fakultät Großer Examenskurs SS 10 WS 10/11 PD Dr. A. Schall Fall zur Grundschuld Zivilrecht E ist Eigentümer eines Grundstücks. Er hat mit dem G, einer Privatperson,
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrVerjährung. 2002 > sog. Schuldrechtsreform. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!!
Verjährung 2002 > sog. Schuldrechtsreform Regelungen: > BGB 195 ff. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!! Regelverjährung Seit 2002 >> Regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrZinsen, Zinseszins, Rentenrechnung und Tilgung
Zinsen, Zinseszins, Rentenrechnung und Tilgung 1. Zinsen, Zinseszins 2. Rentenrechnung 3. Tilgung Nevzat Ates, Birgit Jacobs Zinsrechnen mit dem Dreisatz 1 Zinsen Zinsrechnen mit den Formeln Zinseszins
MehrNACHRANGKAPITAL-SCHULDSCHEIN 2007-2022 (SSD 49)
NACHRANGKAPITAL-SCHULDSCHEIN 2007-2022 (SSD 49) der Kommunalkredit Austria AG über ein Nachrangkapitai-Darlehen in Höhe von EUR 1 0.000.000,-- (in Worten: EUR zehn Millionen) Die bestätigt hiermit, von
Mehr2. Kann der Treuhänder meine Zahlungsansprüche geltend machen?
Häufig gestellte Fragen der Anleihegläubiger an Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Rechtsanwälte (HLFP) als Treuhänder der WGF-Hypothekenanleihen (Frequently Asked Questions - FAQs) 1. Wie kann ich mich
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrDas Regelinsolvenzverfahren
Das Regelinsolvenzverfahren für (auch ehemals) selbständige Personen Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Das Regelinsolvenzverfahren für natürliche Personen ist
MehrFinanzierung Aktualisiert Mittwoch, den 16. September 2009 um 07:30 Uhr. Bankensuche
Bankensuche Der erste Anlaufpunkt war das Internet. focus.de hat ebenfalls Informationen zur Baufinanzierung und eine aktuelle Datenbank über gute Kreditkonditionen. Viele der dortigen Einträge sind keine
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrDarlehen - als Möglichkeit der... -Finanzierung
Darlehen - als Möglichkeit der.... -Finanzierung Situation: Bestattungsinstitut Thomas Bayer e. K. benötigt für ein Investitionsprojekt 0.000 Euro. Die Hausbank bietet dieses Darlehen mit folgenden Konditionen
MehrMusterverträge. Wichtiger Rechtshinweis
Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael
MehrGrundschuldbestellung mit Übernahme der persönlichen Haftung und Zwangsvollstreckungsunterwerfung
Grundschuldbestellung mit Übernahme der persönlichen Haftung und Zwangsvollstreckungsunterwerfung UR-Nr. Heute, am erschien(en) vor mir Nach Unterrichtung über den Grundbuchinhalt beurkunde ich folgende
MehrInformationen zum Grundstücks kaufvertrag
Informationen zum Grundstücks kaufvertrag Die Aufgabe des Notars 2 + 3 Deshalb sieht das Gesetz eine Vielzahl von Regelungen vor, die teilweise schwer verständlich sind. Weil es um hohe Werte und komplizierte
Mehr