Checklist Rechtekatalog Film. Empfohlen wird, die Übersicht über das österreichische Urheberrecht für den

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1 Checklist Rechtekatalg Film Einleitung: Empfhlen wird, die Übersicht über das österreichische Urheberrecht für den Filmhersteller (abrufbar Film.pdf ) zu lesen. Zu beachten ist die Auslegungsregel vn Werknutzungsverträgen. Im Zweifel ist anzunehmen, dass die Rechteeinräumung nur die Rechte umfasst, die der praktische Zweck erfrdert. Niemand kann einem Dritten mehr Rechte übertragen der einräumen, als er selbst (erwrben) hat. Die Checklist baut daher darauf auf, welche Rechteeinräumungen der Filmhersteller vr Drehbeginn beachten sllte (z.b Drehbuch, Filmmusik, vm Regisseur, etc.). Diese Rechteinräumungen sllten bereits die Verwertungsrechte beinhalten. Diese Rechte kann der Filmhersteller dann auch verwerten ( weitergeben ). Die Struktur der Checklist flgt inhaltlich der Kausalkette - Rechteübertragung = Zeitlich + Räumlich + Exklusiv/Nicht-Exklusiv + Gegenstand / Umfang + allenfalls Bearbeitungsrecht + Nutzungsarten. Die einzelnen Listen mit den Platzhaltern (wie unter Punkt 2. angeführt) sind nicht taxativ und können (müssen sgar) kmbiniert werden. Vertragsmuster mit beispielhaften Mustern für Rechtseinräumungen finden Sie abrufbar unter im Dwnladbereich. 1. zu erstellende Verträge: Finanzierung (Checklist Kprduktinsvertrag abrufbar unter im Dwnladbereich ) Vrbestehende Rechte : z.b. Drehbuch Musik Kstüm Filmbauten Prduktin:

2 2 / 5 Regisseur Kameramann Schauspieler Snstige Verwertung Weltverleih / natinaler Verleih DVD-, Vide TV (Pay TV,Free TV) Neue Nutzungsarten IPTV,DVB-H,VOD,N-VOD.) u.v.m 2. Rechteübertragung: Zeitlich: vm Zeitpunkt der Entstehung des Rechtes bis zum vrgesehenen Ablauf Räumlich: weltweit der nach Territries (Länder, Sprachgebiete): Exklusiv/Nicht-Exklusiv (= hier darf Urheber nch anderen Rechte einräumen) An: Vrbestehende Rechte: Drehbuch, Filmmusik, Kstüm, Filmarchitektur, Bilder (z.b. Pster als Requisite), Requisiten, Entwürfe, Mdelle, Filmausschnitte ( Zitat?). Film: Film und Teile des Films (Einzelaufnahmen, Ausschnitte, Klammerteilauswertung), Aufnahmen und Interviews, die anlässlich der Filmaufnahmen gemacht werden usw. Bearbeitungen. Unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechtes (Werk darf nicht entstellt der verstümmelt werden)*: Änderungen Kürzen (Drehbuch, Film, zb final cut durch den Regisseur)) Übersetzen (andere Sprachen, Drehbuch, Schauspieler) Verfilmungsrechte (Drehbuch) Weiterentwicklungsrechte (Pre- und Sequels, Spin-Offs, vr allem Drehbuch)

3 3 / 5 Verbindung mit anderen Werken Teile (Einzelbilder) in anderen Filmen und Hmepage für Werbung Hörspiele, Bühnenversin (vr allem Drehbuch) Merchandiserechte: z.b. Musik-CD s, Kleidungsstücke, Bücher, Cmics, Fts, Cmputerspiele, Cartns, Klingeltöne für Handys, Handyspiele, Hörbucher, Pster *Bei Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechtes nur Anspruch auf Unterlassung der Namensnennung und kein Schadenersatz; keine generellen Unterlassungsansprüche Nutzungsarten (Verwertung) des Originals und der bearbeiteten Fassung; insbesndere Unbekannte Nutzungsarten (sind Nutzungsarten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nch nicht bekannt sind; z.b. Internet war 1980 unbekannt, daher auch nicht in einem Vertrag zu finden): sind mit abgeglten der: bedürfen gesnderter Vereinbarung Bekannte Nutzungsarten: Vervielfältigung ( Recht, Kpien zu erstellen) z.b., VHS, DVD, Schallplatten, Tnträger, Musikkassetten, DAT, DCC, Festplatten, Disketten, Chips, CD, CDRm Verbreitung ( Recht, Kpien zu verbreiten ) Als Einzelprdukt der mit anderen (z.b als Zugabe zu einem Magazin) gekppelt Vermieten und Verleihen ( Videverleih ) Senderecht ( Fernsehen ) Unabhängig vn der Art des technischen Verfahrens Analg, digital, kabells der kabelgebunden Aufführungs- und Vrführungsrecht ( Kin )

4 4 / 5 Jedes technische Frmat Jede Art öffentlich aufzuführen (insbes. Kin, Filmfestivals, Messerecht, clsed-circuit Aufführung in Flugzeugen und Schiffen) Zurverfügungsstellungsrecht (= making available rights zb Filmplattfrmen im Internet) On-Demand ( auf Abruf ) der Near-On Demand ( zeitversetzte Ausstrahlung eines Spielfilms auf mehreren Kanälen ) Kabells, kabelgebunden Einschließlich gesetzlicher Beteiligungs-/Vergütungsansprüche sweit gesetzlich zulässig 3. Gegenleistung für die Rechteübertragung Pauschalhnrar Beteiligung an den Erlösen (nach Break-Even? Welche Ksten werden als Vrksten anerkannt? ) Fixe bzw. przentuelle Beteiligung pr verkauftem Stück (DVD s) Mischfrmen 4. Namensnennung des Urhebers (Urheber bestimmt wie bzw. b er genannt wird) Mitwirkungspflicht bei Kinstart/Werbung? Entlhnung/Kstenersatz der Mitwirkungspflicht? 5. Eigentumsrechte an den Werkstücken (Masterband, Negative). Das Eigentumsrecht am Werkstück ist vn der Rechtübertragung zu unterscheiden. 6. Rechteübertragung an Dritte Kann der Rechtenehmer die Rechte, die ihm eingeräumt wurden, an Dritte weiterübertragen? Wenn ja vllständig, teilweise? 7. Titelschutzrechte ( Titel des Films ; dieser genießt wie ein Buchtitel einen eigenen Schutz) 8. Kann der Dritte die Rechte frei übertragen? (Mitglied bei Verwertungsgesellschaft?; Filmmusik: Rechte bei Plattenprduzenten)

5 5 / 5 9. Persönlichkeitsrechte und Bildnisschutz: Abgelichtete Persnen müssen zustimmen (wird bei Film zumindest stillschweigend meist der Fall sein, siehe auch Muster **) Muster für Interviews **: Der Interviewpartner räumt A das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das Interview zu bearbeiten, zu kürzen, zu übersetzen und die Original- und/der bearbeitete Fassung zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu vermieten und zu verleihen, vr- und aufzuführen und nline zur Verfügung zu stellen. Das Original und die bearbeitete Fassung kann A auch in anderen Filmen entsprechender der vrstehenden Rechteeinräumung nutzen. Achtung auf berechtigte Interessen der Abgebildeten (Privat- und Intimsphäre) 10. Muster: Musterverträge für Regisseur, Darsteller, Filmarchitekten (Ausstatter) samt entsprechenden Muster für Rechtseinräumungen sind abrufbar unter im Dwnladbereich unter Musterverträge

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