Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda Flächennutzungsplan Nr. 80, Teil C In den Stöcken

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1 Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda Flächennutzungsplan Nr. 80, Teil C In den Stöcken Entwurf Verfasser Dipl.-Ing. H. Wacker Stand November 2016 Magistrat der Stadt Rotenburg a. d. Fulda *Marktplatz 14-15*36199 Rotenburg a. d. Fulda *Telefon 06623/933140*Fax 06623/933163* Heinrich.Wacker@rotenburg.de

2 Inhalt 1. Veranlassung der Planung Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes Rechtliche Grundlagen und Verfahren Realnutzung Ziele und Zwecke der Planung... 6.Festsetzung Art und Maß der baulichen Nutzung Bauweisen und sonstige baulich Nutzung der Grundstücke Landschaftspflegerische Festsetzungen... 7.Erschließung Verkehrserschließung Ver- und Entsorgung Flächenbilanz Umweltbericht gemäß 2a BauGB Einleitung Bestandsbeschreibung Beschreibung der Schutzgüter im Einwirkungsbereich des Vorhabens Beschreibung der umweltrelevanten Auswirkungen Wechselwirkung zwischen den Belangen des Umweltschutzes Prognosen der Umweltentwicklung bei Durchführung der Planung Prognosen über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation Darstellung der wichtigsten geprüften Alternativen Monitoring... Anhang

3 1. Veranlassung der Planung Im Rahmen der Bauleiplanung des Bebauungsplans Nr. 75 ist im Parallelverfahren eine Teiländerung des Flächennutzungsplans erforderlich. Mit der geplanten 80. Änderung des Flächennutzungsplans soll das vorhandene Mischgebiet am westlichen Stadtrand der Stadt Rotenburg a. d. Fulda an die Fläche des geplanten Bebauungsplans angepasst werden. Teile der ehemaligen Kläranlage werden ebenfalls Mischgebiet bzw. Vorrangfläche für den vorbeugenden Hochwasserschutz. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans wird die Aufstellung des Bebauungsplans auf einer reduzierten Fläche durchgeführt. Hierfür ist eine Teilentlassung der betroffenen Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet erforderlich. Hierfür läuft ebenfalls parallel ein separates Verfahren. 2. Lage und Geltungsbereich des Flächennutzungsplans Der Geltungsbereich für den Flächennutzungsplan Nr. 80, Teil C In den Stöcken für die Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Rotenburg, Flur 31, Flurstücke 8/1, 9/1, 10/1, 11/3, 11/4, Teil aus 12, 13, Teil aus 69/3, 76/56, 103/2 und 110, 111, 112, 113, 114, Teil aus 115, 116, 109 mit einer Gesamtfläche von m². 3. Rechtliche Grundlagen und Verfahren 3.1. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1548). Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1548). Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 1991 I S. 58, zuletzt geändert durch Gesetz vom , BGBl. I S. 1509). Raumordnungsgesetz (ROG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 2766), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I. S. 212)

4 Hessische Bauordnung (HBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S 46) mit Berichtigung (BVBl. I S. 180). Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. S. 2542) zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl S. 1482). Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HABNatSchG) Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom (GVBl. Land Hessen, Nr. 24, Teil I vom ). Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 734). Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG) vom (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. S. 3214). Hessisches Wassergesetz (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548). Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung vom ) (GVBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 5 Gesetz vom (BGBl. I S. 212). Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom , (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I S. 786) Auszug aus dem Regionalplan Nordhessen 2009 Lage des Flächennutzungsplangebietes - 4 -

5 Der nördliche Bereich des Plangebietes ist im Regional Nordhessen 2009 als Vorranggebiet für Vorbeugenden Hochwasserschutz dargestellt. Der größte Teil der Fläche ist als Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft und für den besonderen Klimaschutz ausgewiesen. 4. Realnutzung Der Geltungsbereich der Teilflächennutzungsplanänderung umfasst eine Gesamtfläche von m². Die als Mischgebiet ausgewiesene m² große Fläche wird zurzeit wie folgt genutzt: Wohngebäude mit einer Grundfläche von 175 m². Hausgarten 808 m² Grünlandflächen mit einer Gesamtgröße von m² Ackerland m² - 5 -

6 Weitere Festsetzungen sind: Gelände der ehemaligen Kläranlage Braach mit einer Flächengröße von m² Fläche für die Landwirtschaft m² Verkehrsfläche m² Gemeinbedarfsfläche Schule m² Grünlandflächen m² 5. Ziele und Zwecke der Planung Anpassung der realen und geplanten Nutzung im Bereich des Bebauungsplans auf der Ebene des Flächennutzungsplans Reduzierung des Mischgebietes um m² zugunsten der Landwirtschaft Übernahme der rechtskräftigen Lage Grenze Überschwemmungsgebiet Übernahme der Neuabgrenzung Landschaftsschutzgebiet nach erfolgreichem Teilentlassungsverfahren Aufwertung des Landschaftsschutzgebietes 6. Festsetzung Neu festgesetzt werden Geänderte Fläche Mischgebiet Fläche für den Gemeinbedarf Schule Verkehrsfläche öffentliche Parkfläche Fläche für die Landwirtschaft Abgrenzung Überschwemmungsgebiet Abgrenzung Landschaftsschutzgebiet Flächen zum Schutz zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft in den abgeänderten Formen 7. Erschließung Es ist keine neue Erschließung durch überörtliche Straßen erforderlich

7 8. Flächenbilanz Flächenanteile Bestand m² Planung m² ( m²) ( m²) Mischgebiet Gelände der ehemaligen Kläranlage Braach Flächen für die Landwirtschaft Verkehrsfläche Gemeinbedarfsfläche Schule Schutzgrün Überflutungswiesen im LSG Umweltbericht gemäß 2a BauGB 9.1 Einleitung Am westlichen Stadtrand der Stadt Rotenburg a. d. Fulda im Übergangsbereich zur Fuldaaue sollen heute bereits weitgehend bestehende Nutzungen durch eine geordnete Bauleitplanung legalisiert werden. Wesentliche Bestandteile der Planung sind die Herausnahme bestehender versiegelter Parkplatz- und Verkehrsflächen sowie vorhandene Wohnbebauung und sonstige bauliche Anlagen aus dem Landschaftsschutzgebiet. Zweiter Hauptgrund für die Planung ist den heute auf den landwirtschaftlichen Ackerflächen stattfindenden Gemüseanbau mit Direktvermarktung eine Entwicklungsperspektive zu geben, so dass auf Teilflächen auch bauliche Anlagen wie Gewächshäuser für Gartenbaubetriebe zulässig werden. Hierfür ist eine Teilentlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet erforderlich und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Neuordnung der Flächen. Die Flächennutzungsplanänderung umfasst eine größere Fläche als der B-Plan, da hier Ackerflächen in der Fuldaaue, die über die B-Plan-Grenze hinausgehen, als Mischgebietsfläche ausgewiesen sind. Diese Flächen sollen im Rahmen der Änderung zugunsten für die Landwirtschaft in Flächen für die Landwirtschaft umgewandelt werden (9.595 m²). 9.2 Bestandsbeschreibung - 7 -

8 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Gesamtfläche von m². Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich ein Wohngebäude mit einer Grundfläche von 175 m². Direkt an das Wohngebäude anschließend befindet sich ein 808 m² großer Hausgarten. Westlich und nördlich an den vorhandenen Hausgarten schließen sich Grünlandflächen mit einer Gesamtgröße von m² an. Westlich der Grünlandfläche Richtung Braach schließt sich Ackerland an. Auf der Ackerfläche wird Gemüse zur Direktvermarktung angebaut. Getrennt durch den Radweg R1 befindet sich in nördlicher Richtung das Gelände der ehemaligen Kläranlage Braach mit einer Flächengröße von m². Auf dem Gelände befinden sich noch die ehemaligen Klärbecken und ein Betriebsgebäude. Das Gelände wird heute bereits als Lager-, Produktions- und Vermarktungsfläche für den Gemüseanbau genutzt. Zusätzlich wird der Standort der ehemaligen Kläranlage als Imkereistandort genutzt. Das Gelände der ehemaligen Kläranalage fällt in nördlicher Richtung zur Fuldaaue hin ab. Der zur Fuldaaue hin gelegene tiefere Bereich des Grundstücks ist als Vorrangfläche für den Hochwasserschutz ausgewiesen. Gegenüber der Jakob-Grimm-Schule befinden sich in nördlicher Richtung zwei Parkplätze sowie der Radweg R1 mit einer Gesamtverkehrsfläche von m² versiegelter Asphaltfläche. Diese Parkplätze werden von einem Gehölzsaum (geschlossene Baumhecke) in nördlicher Richtung zur Fuldaaue begrenzt, weiterhin befinden sich in südlicher und in nördlicher Richtung Einzelbäume auf den Grünstreifen entlang der Parkplätze. 9.3 Beschreibung der Schutzgüter im Einwirkungsbereich des Vorhabens Im Folgenden werden die einzelnen Naturgüter beschrieben und die Empfindlichkeiten in einer dreistufigen Skala (gering mittel hoch) bewertet Boden- und Wasserhaushalt Im Bereich der Parkplatzfläche, der Wohnbaufläche und der Verkehrsfläche sind die Böden bereits stark anthropogen verändert und der Wasserhaushalt ist stark gestört. Die Empfindlichkeiten gegenüber weiteren Beeinträchtigungen sind als gering einzustufen. Bei den Wiesen- und Ackerflächen handelt es sich um hochgelegene Au

9 enböden mit ausgeglichenem Wasserhaushalt. Die Empfindlichkeit gegenüber Bebauung ist hoch. Die tieferliegende Teilfläche im Bereich der ehemaligen Kläranlage, welche im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet liegt, hat eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Bebauung aufgrund der Bedeutung als Retentionsraum Klima/Luft Die Bebauungsplanfläche liegt laut Regionalplan am Rande einer größeren Vorbehaltsfläche (angrenzende Fuldaaue) für den besonderen Klimaschutz. Die Empfindlichkeit es Schutzgutes Klima/Luft ist aufgrund der geringen Flächengröße und der beschränkten Nutzungsänderung als gering bis mittel einzustufen Arten und Biotope Die bereits versiegelten Flächen (Parkplatz, Straßen, Wohnhäuser) haben eine geringe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Die landwirtschaftlich intensiv genutzten Ackerflächen haben ebenfalls eine geringe Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz. Die beiden extensiv genutzten artenreichen Wiesenflächen haben aufgrund der geringen Größe lediglich eine mittlere Bedeutung. Die an den Böschungen in Richtung Fuldaaue vorhandenen mit standortgerechten Laubgehölzen bestockten Baumhecken, haben eine mittlere bis hohe Bedeutung für Arten- und Biotopschutz und zur Abgrenzung zur Fuldaaue. Die Empfindlichkeit des Schutzgutes Arten und Biotope ist auf den Überflutungswiesen in der Fuldaaue als hoch zu bewerten Landschaftsbild und Erholung Durch das Plangebiet verläuft der überregionale Fuldaauenradweg R1. Neben Radfahrern wird der Weg stark durch Fußgänger frequentiert und hat eine hohe Bedeutung für den Zugang in das Naherholungsgebiet Fuldaaue. Die bereits laufende Vermarktung von biologisch erzeugtem Gemüse direkt am Radweg R 1 führt zu einer Bereicherung. Die Empfindlichkeit des Schutzgutes gegenüber Beeinträchtigungen ist aufgrund der Art des Vorhabens als gering einzustufen. Die Empfindlichkeit des Schutzgutes gegenüber Beeinträchtigungen im Bereich der Überflutungswiesen in der Fuldaaue ist als hoch zu bewerten 9.4 Beschreibung der umweltrelevanten Auswirkungen Boden- und Wasserhaushalt Die Flächen im Bereich des Überschwemmungsgebietes sind von der baulichen Nutzung ausgenommen. Im Bestand gesichert und erhalten bleiben soll das vorhandene ehemalige Betriebsgebäude der Kläranlage. Eine Erweiterung dieses Gebäudes im Überschwemmungsbereich ist jedoch unzulässig. In dem Betriebsgebäude dürfen keine wassergefährdenden Stoffe gelagert werden. Im Bereich der Mischgebietsfläche ist eine GRZ von 0,2 festgesetzt. Berücksichtigt man die bereits bebauten und versiegelten Flächen im Bereich der ehemaligen Kläranlage und des vorhandenen Wohnhauses, dürften in dem Mischgebiet maximal 2,8 % (400 m²) neu versiegelt werden

10 Das bedeutet, dass die heute für Gemüseanbau genutzten Ackerflächen innerhalb des Mischgebietes im Wesentlichen erhalten bleiben. Der Grad der Beeinträchtigung für Boden- und Wasserhaushalt ist vor allem im Hinblick auf die Vorbelastungen, als gering einzustufen Klima und Luft Aufgrund der sehr geringen Flächengröße der eingeschränkten Möglichkeit der Nutzungsänderung ist der Grad der Beeinträchtigung für das Schutzgut Klima/Luft als gering einzustufen Arten und Biotope Im Rahmen des Teilentlassungsverfahrens aus dem Landschaftsschutzgebiet, soll eine städtische Grünlandfläche in der rezenten Überschwemmungsaue im Anschluss des B-Plan-Gebietes naturschutzfachlich aufgewertet werden. Geplant ist hier eine Optimierung des Wasserhaushaltes aus naturschutzfachlicher Sicht (Versumpfung der Flächen und eine Extensivierung der Grünlandschaft). Diese Maßnahme führt zum Ausgleich der zuvor beschriebenen Eingriffe innerhalb des B-Plan-Gebietes Landschaftspflege und Naherholung Der Radweg und die vorhandenen Gehölzkulissen bleiben unverändert erhalten. Die geplante Direktvermarktung mit dem Anbau von biologisch erzeugtem Gemüse, das Betreiben einer Imkerei sowie die örtliche Vermarktung (durch Selbsternte) der Produkte führen zu einem Erlebnispunkt am Radweg. Für die touristische Schwerpunktgemeinde Rotenburg a. d. Fulda stellt dies eine Aufwertung dar Immissionen Gemäß 1 (6) Nr. 7 c BauGB sind die umweltbezogenen Auswirkung auf den Menschen und seine Gesundheit ebenfalls Gegenstand der Umweltprüfung. Hinsichtlich der Immissionen von Lärm, Staub etc. sind keine Erhöhungen zu erwarten Kulturgüter und sonstige Sachgüter Im Bereich des B-Plans sind keine denkmalgeschützten Gebäude und sonstige Sachgüter vorhanden, es kommt somit zu keinen Beeinträchtigungen. 9.5 Wechselwirkung zwischen den Belangen des Umweltschutzes Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich Gegenseitig in unterschiedlichem Maße, dabei sind die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und komplexe Wirkzusammenhänge unter den Schutzgütern zu beachten. Die auf die Teilsegmente der Umwelt und des Naturhaushaltes bezogenen Auswirkungen treffen

11 somit auch ein unterschiedlich stark miteinander vernetztes, komplexes Wirkungsgefüge. Für das Plangebiet sind aufgrund der Standortcharakteristik mehrere geringe negative Wechselwirkungen möglich. Die Erheblichkeitsschwellen werden jedoch nicht überschritten. Die benachbarte Fuldaaue wird durch die geplanten Maßnahmen nicht beeinträchtigt. Auch der Bodenverlust durch vollständige Ausnutzung der GRZ mit einer maximalen Neuversieglung von 400 m² ist bezogen auf die Gesamtfläche von m² als gering einzustufen. Die Flächennutzungsplanänderung führt zu einer Reduzierung einer als Mischgebiet ausgewiesene Flächen in einer Größenordnung von m². Diese Fläche wird künftig eine Fläche für die Landwirtschaft. Die Selbstbeschränkung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda zeigt den sparsamen Umgang mit Grund und Boden zugunsten der Landwirtschaft. 9.6 Prognosen der Umweltentwicklung bei Durchführung der Planung Baubedingte Auswirkungen Baubedingte erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden. 9.7 Prognosen über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung Bei der Nichtdurchführung der Planung würde sich der Umweltzustand im Plangebiet nur unwesentlich anders entwickeln, da die meisten Nutzungen bereits als privilegierte Nutzungen nach 35 BauGB genehmigt sind. Ohne die Umsetzung der Planung werden die Flächen weiterhin intensiv landwirtschaftlich und zu Wohnzwecken genutzt werden. Gleichzeitig blieben damit die Leistungsfähigkeit des Bodens, aber auch die Vorbelastungen erhalten. Besonders eine Bodenversiegelung mit den entsprechenden Wechselwirkungen zu den Bodenfunktionen würde unterbleiben. Auch das Landschaftsbild würde im Status Quo erhalten. Ob der heute betriebene Gemüseanbau künftig auch ohne Gewächshäuser wirtschaftlich weiterbetrieben werden kann ist fraglich, da insbesondere empfindliche Kulturen wie Tomaten und Gurken nicht vor Ort produziert werden können. 9.8 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung Die Mischgebietsfläche im Flächennutzungsplan wurde um ca. 1 Hektar zugunsten der Landwirtschaft reduziert, hierdurch werden mögliche künftige Bodenversiegelungen vermieden. Der Gehölzbestand im Bereich der Böschungen in Richtung Fuldaaue bleibt erhalten. Die geplanten baulichen Anlagen sollen im Bereich der vorhandenen Versiegelungsflächen erfolgen. Vorrangflächen für den vorbeugenden Hochwasserschutz werden von der Bebauung ausgenommen Vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen

12 Im Rahmen des Teilentlassungsverfahrens aus dem Landschaftsschutzgebiet, soll eine städtische Grünlandfläche in der rezenten Überschwemmungsaue im Anschluss den Planteil A des Bebauungsplan naturschutzfachlich aufgewertet werden. Geplant ist hier eine Optimierung des Wasserhaushaltes aus naturschutzfachlicher Sicht (Versumpfung der Flutmulden und eine Extensivierung der Grünlandschaft). Die Fläche wird im geänderten Flächennutzungsplan als Fläche zum Schutz zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. 9.9 Darstellung der wichtigsten geprüften Alternativen Aufgrund der gewachsenen Struktur mit nur geringen Änderungen nicht auf andere Standorte übertragbar. Die Sicherung des Gartenbaubetriebs ist nur über eine geordnete Bauleitplanung am gegebenen Standort möglich. Die Flächen sind aufgrund der Lage und der bestehenden Infrastrukturen besonders gut geeignet. 10 Monitoring Über die Bauantragsverfahren und die Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsauflagen sowie sonstiger Genehmigungen wird die Einhaltung der planungsrechtlichen Darstellungen und Festsetzungen kontrolliert. Anhang Nachrichtliche Darstellung: 1. Entwurf 80. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil C der Stadt Rotenburg a. d. Fulda In den Stöcken (Grenze des Geltungsbereiches) 2. Entwurf 80. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil C der Stadt Rotenburg a. d. Fulda In den Stöcken (Bestand/Planung)

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