Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der Klassen 9 des Burg-Gymnasiums und der Klasse 10 der Realschule!
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- Brigitte Flater
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1 Burg-Gymnasium Bad Bentheim Wahlen Klasse 10 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der Klassen 9 des Burg-Gymnasiums und der Klasse 10 der Realschule! In vielerlei Hinsicht hat sich die Oberstufe des Gymnasiums verändert. Auf der Infrmatinsveranstaltung für die zukünftige Klasse 10/Einführungsphase wurden diese Neuerungen ausführlich vrgestellt. Individuelle Beratungen können selbstverständlich weiterhin nach Rücksprache durchgeführt werden. Manches erscheint sehr kmpliziert. Sicherlich macht auch dieses Infrmatinsblatt slch einen Eindruck. Dennch betreffen die Wahlen für die Klasse 10 nur wenige Bereiche, nämlich die Fremdsprachen, Kunst, Musik der Darstellendes Spiel, Religin und Werte und Nrmen, Infrmatik und Sprttherie.* Sie müssen als nicht erschrecken! Damit Sie möglichst umfangreich über den Hintergrund dieser Wahlen infrmiert sind, sll dieses Infrmatinsblatt wichtige Eckpunkte benennen! Nachflgende Punkte sind zunächst hervrzuheben: 14 Fächer müssen in der Vrstufe verpflichtend durchgängig belegt werden und sind versetzungsrelevant: Fächer Wchenstd. Fächer Wchenstd. Deutsch 3 Erdkunde 2 1. Fremdsprache 3 Religin der Werte und Nrmen 2 2. Fremdsprache 4 Mathematik 4 Kunst* 2 Naturwissenschaft 1 2 Musik * 2 Naturwissenschaft 2 2 Darstellendes Spiel* 2 Naturwissenschaft 3 2 Geschichte 2 Plitik-Wirtschaft 2 Sprt 2 Insgesamt beträgt die Schülerpflichtstundenzahl 34 Wchenstundenstunden Es werden ausdrücklich Ausgleichsfächer benannt: Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik können nur untereinander ausgeglichen werden. Die traditinellen Nten (1 bis 6) aus der Sekundarstufe 1 werden in der Vrstufe frtgeschrieben. Wer Sprt als Prüfungsfach wählen will, muss das Fach Sprttherie in Klasse 10 belegen. Die Nte wird in der Klasse 10 gesndert auf dem Zeugnis vermerkt. Grundsätzlich gilt: Prüfungsfächer, die in der Qualifikatinsphase (11/12) gewählt werden sllen, müssen in der 10 mindestens ein halbes Jahr belegt wrden sein! Nachflgende Änderung gilt seit August 2008 (in Übereinstimmung mit der Anlage 1 und 2 zu Nr.3.1: Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums) für die Einführungsphase: An die Stelle der ersten der zweiten Pflichtfremdsprache kann nach Wahl der Schülerin der des Schülers eine dritte Pflichtfremdsprache mit vier Wchenstunden treten. Diese ist in der Qualifikatinsphase durchgehend vierstündig zu belegen, wenn damit in der Einführungsphase neu begnnen wird [VO-GO, Anlage 1 zu 8 Abs. 1]. Damit erhalten die Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 ffiziell die Möglichkeit, die Fremdsprache gemäß den beigefügten Vrgaben (vgl.wahlzettel) zu wechseln. Wichtig: Das kleine Latinum wird am Ende der 9. Klasse mit Versetzung in die Klasse 10 (Nte 4), das Latinum mit Versetzung in Jg. 11 (Nte 4) erwrben. [AVO-GOBAK, Anlage 3a zu Nr. 16.4] *Das Burg-Gymnasium bietet alternativ das Fach Darstellendes Spiel an. Dieses kann an die Stelle vn Kunst der Musik treten (VO-GO, Anlage 1 zu 8 Absatz1). Infrmatinen über das Fach können bei Frau Sicking erfragt werden.
2 Wichtig: Bei Eintritt in die Prfilberstufe (Qualifikatinsphase 11 und 12) ergibt sich für das einzurichtende sprachliche Prfil die Auflage, zwei Fremdsprachen zu belegen. Dies sllte bereits bei der Wahl der Fremdsprachen in Klasse 10 berücksichtigt werden! Für ptenzielle Schüler und Schülerinnen des gesellschaftswissenschaftlichen Prfils gibt es in der Qualifikatinsphase (11und 12) die Auflage, entweder eine zweite Fremdsprache der eine zweite Naturwissenschaft zu belegen und in die Abiturqualifikatin einzubringen. Beide Fächer müssen in der Klasse 10 durchgehend belegt wrden sein. Prüfungsfach kann nur ein Fach sein, in dem die Schülerin der der Schüler mindestens ein Schulhalbjahr [Französisch-/Latein-/Niederländisch-neu ein Schuljahr] in der Einführungsphase am Unterricht teilgenmmen hat [ 11, Absatz 5 VO-GO]. Pflichtfächer müssen ein Jahr lang belegt werden. Dazu gehört auch Infrmatik, sfern damit eine Naturwissenschaft ersetzt werden sll! Wer Latein/Niederländisch der Französisch neu als Ersatz für eine Pflichtfremdsprache wählt, muss diese in der Qualifikatinsphase durchgehend belegen und zwei Halbjahresergebnisse (aus 11 der 12) in die Abiturqualifikatin einbringen! (Vgl. Beiblatt!) Dies gilt allerdings nur für Schülerinnen und Schüler, die vn der Realschule kmmen und drt keine zweite Fremdsprache belegt hatten. Wichtig: Sll mit Niederländisch alt ab Klasse 7 (zurzeit nicht im Angebt, da Nl ab Klasse 6 möglich) in der 10/Einführungsphase die Belegungsverpflichtung abgedeckt werden, s muss Niederländisch am Ende der Klasse 9 mindestens mit der Nte 4 bewertet wrden sein! Sll eine Fremdsprache ab Klasse 10 (z. B. Niederländisch neu) als Prüfungsfach in 11 und 12 belegt werden, s muss sie in der Klasse 10 mindestens mit 4 abgeschlssen wrden sein. Wer erstmals im neuen Schuljahr das Fach Werte und Nrmen belegt, muss das vn den Erziehungsberechtigten unterschriebene Abmeldefrmular vm Religinsunterricht beifügen! Weiter Infrmatinen entnehmen Sie bitte unter: Für weitere Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung! gez. Thmas Kern, Oberstufenkrdinatr
3 Burg-Gymnasium Bad Bentheim Kurswahlen für die Einführungsphase Rückgabe: bis..an Klassenlehrer Name: Vrname: Klasse: Pflichtunterricht 1. Autmatisch belegt werden: (Stundenzahl) Deutsch (3) Plitik-Wirtschaft (2) Mathematik (4) Englisch (3) Geschichte (2) Bilgie (2) Erdkunde (2) Chemie (2) Physik (2) Pflichtunterricht 2. Hier ist zu wählen! (bitte ankreuzen) Sprt (2) a) eine weitere Fremdsprache* - ggf. eine neu beginnende Fremdsprache (am BGB in der Regel La/NL neu!) Französisch alt Latein alt (4stdg.) (4stdg.) Niederländisch alt (ab Klasse 6) (4stdg.) Sfern Ersatz für 2. Pflichtfremdsprache: bis zur 12 zu belegen! Französisch neu (4stdg.) Sfern Ersatz 2. Pflichtfremdsprache: bis zur 12 zu belegen! Latein neu (4stdg.) Sfern Ersatz 2. Pflichtfremdsprache: bis zur 12 zu belegen! Niederländisch neu (4stdg.) Sfern Ersatz 2. Pflichtfremdsprache: bis zur 12 zu belegen! *Bitte die Hinweise auf dem beigefügten Infrmatinsblatt beachten! b) zwei der Fächer Kunst, Musik der Darstellendes Spiel (Vgl. hierzu Infrmatinszettel!) Kunst Musik Darstellendes Spiel b) eines der Fächer Religin der Werte und Nrmen Religin ev. (2) Religin kath. (2) Werte und Nrmen (2) Das Abmeldefrmular vm Religinsunterricht ist beigefügt. Wahlunterricht (zusätzliche Fächer) Infrmatik: (2) Sprttherie (2) Sfern Sprt Prüfungsfach in der Qualifikatinsphase (11 und 12) sein sll, ist Sprttherie in Klasse 10 zu belegen. 3. Fremdsprache: [z.b. Fr/La/Nl neu als Wahlfremdspr.: zusätzlich 4 Wchenstd.!] Pflichtstundenzahl: 34; mindestens 14 Fächer. Ich habe die Infrmatinen zur Fächerwahl für die Vrstufe zur Kenntnis genmmen und bin mit der Wahl meines Kindes einverstanden. Ort, Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
4 Zur weiteren Infrmatin (Grundlage: Niedersächsisches Kultusministerium (Auszug): Die gymnasiale Oberstufe, August 2012, Fremdsprachenbedingungen Zunächst eine wichtige Unterscheidung: Als weitergeführte bzw. frtgeführte Fremdsprachen werden jene Fremdsprachen bezeichnet, in denen im Sekundarbereich I an versetzungswirksamem Unterricht (Pflicht- der Wahlpflichtunterricht) teilgenmmen wurde. Eine Fremdsprache, die im wahlfreien Unterricht im Sekundarbereich I erlernt wrden ist, gilt nur dann als weitergeführte Fremdsprache, wenn am Ende des Schuljahrgangs vr Eintritt in die Einführungsphase mindestens die Nte ausreichend erreicht wrden ist. Eine Fremdsprache, an der nur in Arbeitsgemeinschaften (hne Bewertung) teilgenmmen wurde, gilt nicht als weitergeführte Fremdsprache. Als neu begnnene Fremdsprachen werden Fremdsprachen bezeichnet, in denen erst vn der Einführungsphase (Klasse 10) an am Unterricht teilgenmmen wird (am BGB je nach Nachfrage Französisch neu, Latein neu der Niederländisch neu) der in denen vr Eintritt in die Einführungsphase nur an Arbeitsgemeinschaften teilgenmmen wurde. In einer in der Einführungsphase neu begnnenen Fremdsprache ist der Unterricht in der Einführungsphase und der Qualifikatinsphase durchgehend vierstündig zu belegen. Am Burg-Gymnasium ist Englisch 1. Pflichtfremdsprache. Das Fach wird dreistündig unterrichtet! Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache In der Einführungsphase müssen grundsätzlich zwei Fremdsprachen belegt werden, darunter mindestens eine frtgeführte Pflicht- der Wahlpflichtfremdsprache (s..: Englisch). Die Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache kann in der Einführungsphase am Burg-Gymnasium auf flgende Weise erfüllt werden: - durch die Belegung einer weiteren frtgeführten Pflicht- der Wahlpflichtfremdsprache (Französisch, Latein der Niederländisch jeweils ab Klasse 6); - durch die Belegung einer im Sekundarbereich I durchgängig besuchten Wahlfremdsprache, sfern am Ende des Schuljahrgangs vr Eintritt in die Einführungsphase mindestens die Nte ausreichend erreicht wrden ist; - durch die Belegung einer in der Einführungsphase neu beginnenden Fremdsprache vm Beginn der Einführungsphase an bis zum Abitur, wbei die in zwei Schulhalbjahren der Qualifikatinsphase erbrachten Leistungen in die Gesamtqualifikatin einzubringen sind (bei entsprechender Nachfrage Französisch neu, neu Latein neu, Niederländisch neu). Diese Einbringungsverpflichtung gilt jedch nur für Schülerinnen und Schüler, die vn der Realschule kmmen und drt bis zum Wechsel an das Gymnasium keine zweite Fremdsprache belegt hatten.
5 Sprachen in der Qualifikatinsphase Am Burg-Gymnasium Bad Bentheim kann eine Vielzahl an neuen und alten Fremdsprachen belegt werden. In der Regel werden in der Qualifikatinsphase (Jahrgangsstufen 11 und 12) nachflgende Sprachen als Prüfungsfächer angebten. Sprache Prüfungsfach* P1 P2 P3 P4 (grundl. Niveau) P5 (grundl. Niveau) Grundkurs hne Prüfungscharakter Englisch X X X X X X Französisch* X X X X X X Niederländisch* X X X X X X Latein* X X X X X X Französisch neu ab Klasse 10 Latein neu ab Klasse 10 Niederländisch neu ab Klasse 10 Per Verrdnung ausgeschlssen! Per Verrdnung ausgeschlssen! Per Verrdnung ausgeschlssen! Per Verrdnung ausgeschlssen! Per Verrdnung ausgeschlssen! Per Verrdnung ausgeschlssen! Per Verrdnung ausgeschlssen! X X X Per Verrdnung ausgeschlssen! X X X Per Verrdnung ausgeschlssen! X X X *Ob und welches Niveau eines Prüfungsfaches eingerichtet werden kann, hängt vn der Nachfrage und der tatsächlichen Anzahl der belegenden Schülerinnen und Schüler ab. Mit den möglichen Kmbinatinen können alle Prfile (sprachliches, naturwissenschaftliches, gesellschaftswissenschaftliches und künstlerisch-musisches Prfil) abgedeckt werden. Im Fach Latein können alle Latinumsabschlüsse (Kleines Latinum, Latinum, Grßes Latinum) erreicht werden. In Französisch können diverse Abstufungen der DELF-Prüfungen abgelegt werden. In Niederländisch können verschiedene Sprachzertifikate (DNaVT) erwrben werden. In Englisch kann an Cambridge-Prüfungen (FCE, CAE) teilgenmmen werden.
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