Ausbildung Bildungszentrum Xund. Zur diplomierten Pflegefachfrau HF Zum diplomierten Pflegefachmann HF. Anforderungen an die Ausbildungsbetriebe
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- Juliane Hofmann
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1 Ausbildung Bildungszentrum Xund Zur diplomierten Pflegefachfrau HF Zum diplomierten Pflegefachmann HF Anforderungen an die Ausbildungsbetriebe Inhalt Ablauf zum Erhalt einer Ausbildungsvereinbarung mit dem Bildungszentrum Xund... 2 Anforderungen an die Ausbildungsbetriebe (gemäss BBG/BVG/MiVo HF/RLP Pflege SBFI)... 3 Richtlinien für das Ausbildungskonzept in der Praxis... 4 Muster Stellenbeschreibungen Ausbildungsverantwortliche und Berufsbildnerinnen 5 Weiterbildung für Ausbildungsverantwortliche... 6 Berufsbildner/in... 6 Weiterbildung für Berufsbildner/in in Lehrbetrieben... 6 Zusammenarbeit Schule Ausbildungsbetrieb... 8 XUND Bildungszentrum Gesundheit Zentralschweiz Kantonsspital Luzern bildungszentrum@xund.ch
2 Ablauf zum Erhalt einer Ausbildungsvereinbarung mit dem Bildungszentrum Xund Um Studierende am Bildungszentrum Xund auszubilden, müssen diverse Kriterien erfüllt sein. Erste Informationen zur Orientierung finden sich auf der Homepage Interessierte Betriebe nehmen Kontakt mit Xund auf, entweder telefonisch unter oder per Mail unter Die Anforderungen an einen Betrieb werden durch ein erstes Beratungstelefonat durch die Services vorgestellt, als Kriterien gelten: Anforderungsprofil Betriebe Selbstdeklaration Interessierte Betriebe füllen die Selbstdeklaration aus, sie überprüfen sich dabei anhand der Anforderungen an die Ausbildungsbetriebe. Die Selbstdeklaration werden durch die Verantwortlichen Controlling Praxis und der Bereichsleitung Pflege geprüft. In einem Betriebsbesuch werden Fragen gegenseitig geklärt. Sind alle Kriterien erfüllt, wird die Ausbildungsbewilligung zwischen Betrieb und Xund erteilt. Erst nach der Erteilung der Ausbildungsbewilligung werden Studierenden am Bildungszentrum aufgenommen. Orientierung auf der Homepage Inkl. Downloads ev. Besuch einer Informationsveranstaltung Kontaktaufnahme mit Xund Tel Telefonische Information durch Services Vorstellen des Anforderungsprofils an die Betriebe Vorstellen der Selbstdeklaration Vorstellen der Instrumente des Bildungszentrums Ausfüllen der Selbstdeklaration durch den Betrieb Einsendung an Xund Ev. zweiter Betriebsbesuch Prüfung der Selbstdeklaration und Erstellung der Vereinbarung durch Xund Aufnahme von Studierenden am Bildungszentrum Xund 2
3 Anforderungen an die Ausbildungsbetriebe (gemäss BBG/BVG/MiVo HF/RLP Pflege SBFI) Gemäss Art. 10, Abs. 1-3 der Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen vom 11. März 2005 (Stand am 1. Januar ), tragen die Bildungsanbieter (Schulen) die Verantwortung für die Auswahl der Ausbildungsbetriebe, stellen Anforderungen an die Betriebe und beaufsichtigen die Bildungstätigkeit in den Betrieben. Gemäss Art. 13, Abs. 2, wird verlangt, dass Umfang und Inhalt der Eignungsabklärungen von den Bildungsanbietern geregelt werden. Im Folgenden sind die Anforderungen des Bildungszentrum Xund an die Ausbildungsbetriebe formuliert. Die Überprüfung der Betriebe und die Genehmigung für die Ausbildungstätigkeit erfolgt durch das Bildungszentrum Xund. 1. Die praktische Ausbildung besteht pro Ausbildungsphase aus einem Praxisblock. In der 3. Ausbildungsphase ist dieses durch den Schulblock 3 unterbrochen. Pro Praxisblock (Ausbildungsphase) müssen davon mindestens 16 Wochen in derselben Pflegeeinheit (Station, Abteilung, Team etc.) mit denselben, regelmässig anwesenden Begleitpersonen durchgeführt werden. Während den restlichen Wochen können in anderen Einheiten Kurzpraktika, welche in der Regel nicht qualifikationsrelevant sind, organisiert werden. 2. Die Ausbildungsbetriebe ermöglichen den Studierenden die Kompetenzen gemäss Leistungs-beurteilungs- und Qualifikationssystem LQS der 3. Ausbildungsphase gemäss Ausbildungsplan zu erreichen. Dazu gehört eine entsprechende Einsatzplanung. Die im Rahmenlehrplan Pflege HF geforderte Vielfalt der praktischen Ausbildung muss gewährleistet sein. Ein Teil der Kompetenzen kann in einem Partnerbetrieb erworben werden. 3. Der Ausbildungsbetrieb stellt die erforderliche Betreuung und Infrastruktur zur Verfügung. Er verfügt über ein Konzept für die Begleitung und Betreuung der Studierenden. Er muss sicher stellen, dass die Studierenden in der praktischen Ausbildung konstant durch dipl. Pflegefachpersonen begleitet werden. 4. Ein Ausbildungsbetrieb kann einen Ausbildungsplatz pro 150 Stellenprozente in der entsprechenden Pflegeeinheit anbieten, die mit dipl. Pflegefachpersonen besetzt sind, welche über einen Abschluss als dipl. Pflegefachperson HF oder eine gleichwertige Ausbildung im Arbeitsfeld der Pflege verfügen und welche ein Arbeitspensum von mindestens 60% im Ausbildungsbetrieb haben. 5. Die Studierenden werden von Fachpersonen (Berufsbildner/-innen) angeleitet und ausgebildet, die über einen Abschluss als dipl. Pflegefachperson einer höheren Fachschule oder eine gleichwertige Bildung im Fachgebiet verfügen. Sie weisen weiter zwei Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet und eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von 100 Lernstunden 2 nach. 6. Fachpersonen, die Vermittlungsfunktionen im Lernbereich Training und Transfer übernehmen, verfügen über einen Abschluss als dipl. Pflegefachperson einer höheren Fachschule oder eine gleichwertige Bildung im Fachgebiet. Dazu kommen zwei Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet und eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von 300 Lernstunden bei nebenamtlicher und 600 Lernstunden bei hauptamtlicher Tätigkeit. 7. Pflegefachpersonen, die für den Ausbildungsbetrieb die Verantwortung für die Ausbildung tragen, verfügen über einen Abschluss als dipl. Pflegefachfrau HF oder eine gleichwertige Ausbildung im Arbeitsfeld der Pflege, sowie eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von 600 Lernstunden Die ZIGG bespricht Umfang und Inhalt des Selektionsverfahrens mit dem Bildungszentrum Xund, welche das Vorgehen genehmigen muss. Die Besetzung der Ausbildungsstellen erfolgt in der Regel durch den Betrieb. Übernimmt der Ausbildungsbetrieb die Selektion der Studierenden, führt er dazu ein vom Bildungsanbieter (Bildungszentrum Xund) genehmigtes Verfahren durch. 1 abgefragt , krb 2 Inhalt gemäss Aufzählung Art. 48 BBV 3 Kann das Kriterium Ausbildungsverantwortliche aufgrund der Grösse des Praktikumsbetriebes nicht erfüllt werden, kann ein anderer geeigneter Ausbildungsbetrieb oder die HFGZ dafür ein Mandat übernehmen, siehe Kooperationsvereinbarung, Vgl. Art. 10 MiVo 3
4 Richtlinien für das Ausbildungskonzept in der Praxis Definition Ausbildungskonzept Mit dem Ausbildungskonzept werden verbindliche Richtlinien definiert, damit eine professionelle Ausbildung im Betrieb gewährleistet ist. Ausserdem soll ein kohärentes Zusammenwirken der verschiedenen Ausbildungselemente gefördert werden. Kohärenz bedeutet, dass die Ausbildungselemente sich gegenseitig unterstützen und ergänzen. Ziele des Ausbildungskonzeptes Das Ausbildungskonzept: trägt dazu bei Rahmenbedingungen aller an der Ausbildung Beteiligten zu klären. beschreibt pädagogische Grundsätze, aktuelle Bildungstheorien und Konzepte sowie neue Lehrund Lernformen, auf diesem Hintergrund werden neue Lernangebote aufgebaut. hilft allen an der Ausbildung beteiligten Personen, sich mit fundierten Grundlagen des Ausbildungsauftrages auseinander zu setzen. Damit können die Studierenden Pflege HF im Erreichen einer professionellen Handlungskompetenz sowie in der Sozialisierung in das neue Berufsfeld gezielt gefördert und unterstützt werden. unterstützt die kooperative Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum Xund (Theorie-Praxis / Praxis-Theorie) und trägt zur Sicherstellung der Kohärenz und somit zur gemeinsamen Entwicklung einer professionellen Berufspraxis bei. (Pädagogisches Konzept HFGZ, Pflege HF, 2010) Zwingende Konzeptinhalte Zweck und Zielsetzung Das Ausbildungskonzept orientiert die Studierenden, die Berufsbildnerinnen und Berufbildner der Praxis, sowie das Bildungszentrum Xund als Hauptverantwortliche über alle wesentlichen Elemente des Lernens im jeweiligen Betrieb. Es ist allgemein verständlich formuliert und dient allen drei Parteien zur Qualitätsüberprüfung. Das Ausbildungskonzept wird vom Bildungszentrum Xund geprüft und frei gegeben. Bildungsverständnis/Didaktische Grundsätze Das Bildungsverständnis des Betriebes wird aufgezeigt. Hier wird weiter das Verständnis vom Lernen in der Praxis in Verbindung und Abgrenzung mit dem Lernen im LTT und der Schule beschrieben. Das Verständnis von Kompetenzen Orientierung wird dargelegt. Lehr- und Lernformen, Lernangebote Lernangebote, Lernformen z.b. Skillstraining, Erfahrungslernen, Problem orientiertes Lernen etc, werden hier kurz beschrieben, allfällige Instrumente werden beigelegt. Weiter wird der im Betrieb durchgeführte Anteil LTT-Praxis aufgeführt und beschrieben. Das auf den Lehrplan der HFGZ ausgerichtete Spektrum der Lehr- und Lernangebote wird aufgezeigt. Ausbildungsorganisation und -planung Ausbildungselemente wie Standortgespräche, Umgang mit dem Leistungsbeurteilungs- und Qualifikationssystem LQS. Es werden die vom Betrieb möglichen Ausbildungsvarianten aufgezeigt. Ist es dem Betrieb nicht möglich, das im Rahmlehrplan SBFI und das geforderte Ausbildungsprofil vollständig anzubieten, wird aufgezeigt, in welchen Partnerbetrieben dies ermöglicht wird. Selektionsverfahren Das Selektionsverfahren wird hier mit allen Elementen kurz und verständlich beschrieben, oder als Beilage angefügt. Aufgaben der an der Ausbildung Beteiligten Die Rollen und Abgrenzung der Aufgaben von Studierenden, Berufsbildnerinnen und der Ausbildungsverantwortlichen, sowie allfällig weiteren an der Ausbildung beteiligten Personen werden hier kurz beschrieben. Stellenbeschreibungen werden beigelegt. Qualitätssicherung der Ausbildung in der Praxis Es wird beschrieben, wie die Ausbildung und durch wen evaluiert wird. Anhang oder Beilagen Pflegeverständnis des Betriebes Organigramm des Betriebes 4
5 Muster Stellenbeschreibungen Ausbildungsverantwortliche und Berufsbildnerinnen Ausbildungsverantwortliche 4 (andere Bezeichnungen in den Betrieben möglich) Berufsbildner/-innen (andere Bezeichnungen in den Betrieben möglich) Hauptaufgabe Verantwortung für die Ausbildung im Betrieb Studierende anleiten und ausbilden Vorgaben Rahmenlehrplan Pflege und Anforderungsprofil Aufgaben Verantwortung Kompetenzen Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum Xund Siehe Anforderungen an die Ausbildungsbetriebe Punkt 7 Hohe pflegerische und pädagogische Fachkompetenz Klares, empathisches Rollenverständnis Sicherstellung des Ausbildungsauftrages gemäss Bildungszentrum Xund und betrieblichen Vorgaben Erarbeitung und regelmässige Aktualisierung des Ausbildungskonzepts Regelmässiges Coaching der Berufsbildner/-innen in all ihren Aufgaben Organisation und Überwachung des betrieblichen LTT Dokumentation des betrieblichen LTT Mitarbeit bei der Selektion der Studierenden Experte/Expertin bei den Prüfungsfachgesprächen Regelmässige Weiterbildung im fachlichen und pädagogischen Bereich korrekte Umsetzung des Ausbildungskonzeptes und der Vorgaben des Bildungszentrum Xund Qualitätssicherung Information der Prorektorin HFGZ über nicht Erreichung der Promotion oder Ausbildungsabbruch Mitsprache bei der Einsatzplanung der Studierenden Fachliches Weisungsrecht gegenüber den Berufsbildner/-innen Mit dem/der Verantwortlichen Controlling Praxis Und dem Sekretariat Pflege HF Siehe Anforderungen an die Ausbildungsbetriebe Punkt 6 aktuelle pflegerische und pädagogische Fachkompetenz Klares, empathisches Rollenverständnis Einführen, anleiten, fördern, beraten und qualifizieren der Studierenden Erfassen von Lernfortschritten und defiziten. Durchführen von Fertigkeits- und Transfertraining Unterstützen der Studierenden beim Erkennen und Organisieren von Lernsequenzen Regelmässige Information der Ausbildungsverantwortlichen über den Ausbildungsstand der Studierenden Regelmässige Weiterbildung im fachlichen und pädagogischen Bereich Korrekte Umsetzung der Vorgaben und Instrumente sowie Mitverantwortung für die Kompetenzerreichung der Studierenden Erfassen von und intervenieren bei Lernschwierigkeiten Regelmässige Dokumentation des Ausbildungsverlaufes mit den HFGZ Instrumenten Information der/des Ausbildungsverantwortlichen bei ausserordentlichen Ereignissen Unterschrift der Kompetenznachweise (Doppelunterschrift) Indirekt, via Ausbildungsverantwortliche/r Weitere Aufgaben Gemäss Auftrag des Betriebes Gemäss Auftrag des Betriebes 4 können diese Aufgaben vom Betrieb nicht wahrgenommen werden, besteht die Möglichkeit diese Leistungen von einem andern Betrieb zu beziehen. Es muss der HFGZ eine Kooperationsvereinbarung vorgelegt werden. Weiter bietet die HFGZ ein Coaching-Konzept an XUND Bildungszentrum Gesundheit Zentralschweiz Kantonsspital Luzern bildungszentrum@xund.ch
6 Weiterbildung für Ausbildungsverantwortliche Der Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zur diplomierten Pflegefachfrau HF / zum diplomierten Pflegefachmann HF (BBT, 2007/Stand ), fordert bei 4.5.2: Pflegefachpersonen, die im Praktikumsbetrieb die Verantwortung für die Ausbildung tragen, verfügen über einen Abschluss als dipl. Pflegefachperson HF oder eine gleichwertige Ausbildung im Fachgebiet, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet und eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von 600 Lernstunden. (Art. 48, Berufsbildungsverordnung) Zurzeit bieten folgende Institutionen die geforderten berufspädagogischen Qualifikationen an: Das Eidg. Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) bietet die Ausbildung "Hauptberufliche Berufsbildnerinnen" an. Diese Ausbildung umfasst genau die geforderten 600 Lernstunden und ist auf die Berufliche Praxis ausgerichtet. Lernwerkstatt Olten a) Berufsbildner/innen in überbetrieblichen Kursen sowie in Lehrwerkstätten im Neben- und Hauptberuf. b) Modularer Lehrgang Ausbilder / Ausbilderin oder c) Äquivalenzüberprüfung vorhandener Bildungsabschlüsse durch die Lernwerkstatt AEB bietet den eidg. Fachausweis für Ausbildner/innen an, welcher geeignet ist. Quellen: EHB, Lernwerkstatt, AEB, Stand 2017 Berufsbildner/in Eidg. anerkannten Ausweis für Berufsbildner. Berufsbildner sind zuständig für die Ausbildung der Lernenden im Betrieb (in der beruflichen Praxis). Sie definieren Lernziele, begleiten, unterstützen und fördern die Lernenden in der praktischen Arbeit und beurteilen die Lernergebnisse. In diesem gesamtschweizerisch anerkannten Kurs erwirbt man sich das nötige Wissen, um Lernende an ihrem Arbeitsplatz optimal auszubilden. Angesprochen sind Personen, die mit der Betreuung von Lernenden beauftragt sind oder diese Funktion anstreben. Der Ausweis wird in 5 Tage erreicht und beinhaltet 40 Lernstunden. Voraussetzungen für die Ausbildung von Studierenden HF. Die Studierenden werden von Fachpersonen (Berufsbildner/-innen) angeleitet und ausgebildet, die über einen Abschluss als diplomierte Pflegefachperson einer höheren Fachschule oder eine gleichwertige Bildung im Fachgebiet verfügen. Sie weisen weiter zwei Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet und eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von 100 Lernstunden nach. Weiterbildung für Berufsbildner/in in Lehrbetrieben Eidg. anerkanntes Diplom als Berufsbildner/in in Lehrbetrieben (100 Lernstunden) Mit dem eidgenössisch anerkannten Abschluss und der Höherqualifizierung als "Berufsbildner/in in Lehrbetrieben" bestätigen Sie Ihre erweiterten Kompetenzen als Berufsbildnerin und Berufsbildner auf dem Arbeitsmarkt. Der Lehrgang ist in fünf Hauptprozesse gegliedert. Die Themenschwerpunkte orientieren sich am zeitlichen und inhaltlichen Aufbau der Ausbildung in der Praxis. Jedem Hauptprozess sind ein oder mehrere Seminare zugewiesen. Je nach Vorbildung und Interesse können diese Seminare gemäss Vorgaben selber zusammengestellt und in entweder 10 oder 12 Weiterbildungstagen absolviert werden. Nebst dem Besuch der Seminare müssen mindestens drei Prozessdokumentationen als Leistungsnachweis erbracht werden. Gelten diese als bestanden wird ein eidgenössisch anerkanntes Diplom, gestützt auf Art. 44 Abs. 1 Bst. c der Verordnung über die Berufsbildung, ausgestellt. Quelle: Stand 08/2017 XUND Bildungszentrum Gesundheit Zentralschweiz Kantonsspital Luzern bildungszentrum@xund.ch
7 Kooperationsvereinbarung Kann ein Ausbildungsbetrieb das vom Bildungszentrum Xund geforderte Anforderungsprofil für Ausbildungsverantwortliche nicht selbst abdecken, besteht u.a. die Möglichkeit eine Kooperationsvereinbarung mit einem Ausbildungsbetrieb, welcher mit dem Bildungszentrum Xund eine Ausbildungsvereinbarung abgeschlossen hat, einzugehen. Zielsetzung Die Ausbildungsverantwortliche des Kooperationsbetriebs unterstützt den Ausbildungsbetrieb bei der Erstellung und/oder Aktualisierung des auf die Pflege HF ausgerichteten Ausbildungskonzeptes. Die Kooperationsvereinbarung muss Aussagen zu Folgendem beinhalten: Aufgaben Bildungspläne und Curriculum für die praktische Ausbildung entwickeln Ausbildungsverantwortliche Eventuell vorhandene Pläne evaluieren und anpassen Konzepte für Bildungsmassnahmen entwickeln Einführung von Bildungsfachpersonen in ihre Aufgabe Qualitätscontrolling (initiieren und) langfristig betreiben Projekt Ausbildung evaluieren, dokumentieren und Resultate sichern Coaching der Berufsbildnerinnen Mindestanzahl pro Semester Unterscheidung Coaching und Bildung Finanzielle Entgeltung Betriebliches LTT Organisation Überwachung Führungsperson des Betriebes Dokumentation der Einsatzplanung Selektion der Studierenden Expertin/Expertin beim Prüfungsfachgespräch Qualitätssicherung und -entwicklung Kommunikation mit dem Bildungszentrum Xund Aufgaben der Ausbildungsverantwortlichen, welche nicht zwingend vom Kooperationspartner, sondern von eigenen Führungspersonen der Pflege übernommen werden können: Organisation des betrieblichen LTT s Selektion der Studierenden Expertin/Experte bei den Prüfungsfachgespräch Qualitätssicherung Kommunikation mit dem Bildungszentrum Xund Die von beiden Betrieben unterschriebene Vereinbarung muss dem Bildungszentrum Xund übermittelt werden. 7
8 Zusammenarbeit Schule Ausbildungsbetrieb Grundsätze Die Studierenden sind vom Ausbildungsbetrieb angestellt, d.h. der Ausbildungsbetrieb ist der Arbeitgeber und regelt die Personaladministration. Das Bildungszentrum trägt gemäss Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der Höheren Fachschulen die Hauptverantwortung für die Gesamtausbildung. Dies gilt auch beim Abbruch von Ausbildungen oder bei anderen Schwierigkeiten: Studierende können, wenn der Instanzenweg in der Praxis durchlaufen worden ist, in Situationen, welche das erfolgreiche Durchlaufen der Ausbildung gefährden, an die Schule gelangen. Der Ausbildungsplan wird nach Rücksprache mit dem Ausbildungsbetrieb vom Bildungszentrum Xund erstellt. Praxisblockplanung Der Ausbildungsbetrieb plant die Praktika nach Vorgaben des Rahmenlehrplanes vom Januar Die Vorgaben für die Ausbildung in den Arbeitsfeldern werden dabei berücksichtigt. Die Mindestdauer von 16 Wochen pro Praxisblock muss eingehalten werden, die restlichen Wochen dürfen für Einblickspraktika genutzt werden. Verantwortung während der Praktika Der Ausbildungsbetrieb trägt die Verantwortung für die Ausbildungsqualität während der Praxisblöcke und arbeitet mit den Beurteilungsinstrumenten gemäss Vorgaben des Bildungszentrum Xund. Der Ausbildungsbetrieb ist für die Problemlösung während der praktischen Ausbildung zuständig. Absenzmanagement Der Ausbildungsbetrieb organisiert als Arbeitgeber das Absenzmanagement und führt den Absenznachweis. Das Bildungszentrum meldet die Absenzen der Studierenden monatlich an die im Betrieb zuständigen Personen. Vor der Zulassung zu den Prüfungsgesprächen überprüft das Bildungszentrum die Einhaltung der maximal erlaubten Absenztage. Krankheit, Unfall und Mutterschaft etc. werden personalrechtlich durch den Ausbildungsbetrieb geregelt. Treffen die Absenzen auf die Schulzeit wird das Bildungszentrum Xund von den Studierenden informiert. Jugendurlaub wird ebenfalls durch den Ausbildungsbetrieb geregelt. Fällt dieser in die Schulzeit, muss von den Studierenden das Einverständnis des Ausbildungsbetrieb und der Schule eingeholt werden. Promotionsschritte Sie sind in der Promotionsordnung geregelt. Sowohl Bildungszentrum Xund als auch Ausbildungsbetrieb orientieren den Ausbildungspartner bei nicht erreichen der Promotion unverzüglich. Informationsaustausch Bildungszentrum Xund und Ausbildungsbetrieb regeln Sitzungen, Konferenzen und Informationsveranstaltungen bei Bedarf und gemeinsam. Zentrale Informationsplattform ist der geschützte Bereich der Homepage 8
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