Zuweisungsschlüssel Zuschlag mit RRB / BUD-E / TBA Entscheid Nr. vom XX.YY.201X
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- Beate Fiedler
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1 WERKVERTRAG Objekt / Projekt Arbeitsgattung Kostenarten Nr. Innenauftrags Nr. Zuweisungsschlüssel Zuschlag mit RRB / BUD-E / TBA Entscheid Nr. vom XX.YY.201X Art. 1 Vertragspartner und Vertratsgegenstand Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft vertreten durch das. Unternehmung Arbeiten bzw. Bauteile CHF Zwischentotal (brutto)./. Rabatt %./. Skonto % Zwischentotal (netto) + MWSt. 8 % TOTAL netto inkl. MWSt. Version: / 5
2 Art. 2 Bestandteile des es und deren Rangordnung Datum 1. Text der Vertragsurkunde 2. Allgemeine Bedingungen Bau- und Umweltschutzdirektion Besondere Bestimmungen für das Objekt / Projekt 4. Protokoll(e) der Angebotsbesprechunge(en) 5. Projekt-Spezifische Bedingungen Fachplaner 6. Angebot der Unternehmung. 7. Pläne und Beilagen der 8. Weisungen und Richtlinien der 9. SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten Ausgabe Übrige Normen der SIA 11. Übrige Normenund Richtlionien weiterer Fachverbände (USIC / VSS etc.) Art. 3 Fristen / Termine Das vor Vertragsabschluss bereinigte Bauprogramm und die darin enthaltenen Leistungsangaben sind verbindlich. Für die Erfüllung der vertraglichen Arbeiten und Lieferungen gelten folgende Termine: Arbeits- / Baubeginn: Bauvollendung: Art. 4 Organisation der und der Bauleitung AIB / HBA / TBA Projektleiter/-in Fachplaner / Spezialisten Art. 5 Organisation der Auftragnehmerin bzw. der Arbeitsgemeinschaft Unternehmung / federführende Unternehmung bei ARGE Partnerunternehmung(en) Baustellenchef/-in Sicherheitsbeauftragte(r) Version: / 5
3 Art. 6 Abrechnung von Preisänderungen Abrechnungsverfahren: Festpreise bis Ende 2016 Für ausgeführte Arbeiten im Jahr 2016 wird keine Teuerung vergütet. Werden nach 2016 noch Arbeiten ausgeführt, gilt der Produktionskostenindex (PKI / SBV) gemäss KBOB Weisungen der Sparten 5.1 Strassenerneuerung und 6 Belagsbau. Art. 7 Zahlungsbedingungen Gemäss Allgemeinen Bedingungen der Bau- und Umweltschutzdirektion Art. 8 Sicherheitsleistungen der Unternehmung Haftpflichtversicherung Die Unternehmung erklärt, gegen Personen- und Sachschäden Dritter ausreichend versichert zu sein (min. 3 Millionen Franken pro Schadenereignis) Versicherungsgesellschaft:... Police-Nr.:... Leistungen: Fr.... pro Schadenereignis Art. 9 Abnahme des Werkes Gegenstand der Abnahme sind: a) Das vollendete Werk b) Art. 10 Besondere Vereinbarungen Garantiefristen (Rügefristen) - 5 Jahre für Belagsarbeiten, Abdichtungen, Korrosionsschutz, Spezialfälle - 3 Jahre für alle übrigen Bauarbeiten und Leistungen Dauer der Bank- oder Versicherungsgarantien - 5 Jahre für Belagsarbeiten, Abdichtungen, Korrosionsschutz, Spezialfälle - 3 Jahre für alle übrigen Bauarbeiten und Leistungen Konventionalstrafe, Nachzahlungs- und Sicherstellungspflicht - Die Unternehmung bestätigt, von den gesetzlichen Vorschriften in den 6c, 6d und 6e, wie sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BUD für Bauleistungen und Lieferungen im Wortlaut wiedergegeben sind, Kenntnis genommen zu haben und diese ebenso wie die Bestimmungen von 5 und 6 sowie 6a des Beschaffungsgesetzes BL zu anerkennen. Die Unternehmung verpflichtet sich, bei einem Beizug von Subunternehmen diese ebenfalls vertraglich zu verpflichten, die genannten gesetzlichen Bestimmungen gemäss der 5, 6, 6a, 6b, 6c, 6d und 6e des Beschaffungsgesetzes BL einzuhalten. - Die Konventionalstrafe gemäss 6c Abs. 4 Beschaffungsgesetz Basel-Landschaft beträgt 10% der Auftragssumme bei Aufträgen mit einem Auftragswert grösser CHF 50'000. Version: / 5
4 Art. 11 Streitigkeiten Gerichtsstand: Liestal Dieser Vertrag wird...-fach gleichlautend ausgestellt und tritt mit Unterzeichnung durch die in Kraft. Er wird zwischen und Unternehmung rechtsverbindlich unterzeichnet. Datum: Unternehmung Datum Drangu Sehu PL Kantonsingenieur Datum: Fachplaner / Spezialisten Datum Beilagen: Siehe Seite Version: / 5
5 Beilagen Pläne und sonstige Beilagen gemäss Art. 2 inkl. von der anerkannte Unterlagen der Unternehmung Datum der Beilagen gemäss Art. 2.7) - Plan Nr / 11E, Situation 1: Plan Nr / 12C, Längenprofil 1:500/ Plan Nr / 13E, Querprofile 1: Plan Nr / 14C, Normalprofil 1: Plan Nr / 16B, Werkleitungsplan 1: gemäss Art. 2.8) Weisung des ASTRA "Qualitätsanforderungen bitumenhaltiger Schichten" Weisungen und Ausführungsvorschriften des Tiefbauamtes BL Bezug unter [ unter "Downloads Tiefbauamt" - WAV-312 Fundationsschicht, Kiessand WAV-321 Walzasphalt WAV-325 Einbauprotokoll Asphaltbeläge WAV-332 Betonbau WAV-341 Schachtabdeckungen und Aufsätze für Strassenabläufe WAV-351 Massnahmen zum Schutz von Grundwasser und Gewässern WAV-352 Prüfung/Untersuchung, Rückbau und Entsorgung von belastetem Material aus Baustellen der Kantonsstrassen Typenpläne und Richtlinien des Tiefbauamtes BL Bezug unter [ unter "Downloads Tiefbauamt" - T-120 Fahrbahnrand innerorts ländlich T-122 Fahrbahnrand Rabatten T-145 Fahrbahnrand ohne Randabschluss T-150 Gehweg T-201 Sammelleitung T-202 Stichleitung aus Kunststoff T-203 Kontrollschacht T-205 Schlammsammler SS T-206 Einlaufschacht T-400 Mauerbrüstung und Mauerkrone T-401 dauerhafte Potentialfeldanschlüsse Merkblätter und Richtlinien der Bau- und Umweltschutzdirektion - Amt für Umwelt und Energie BS und Amt für Umweltschutz und Energie BL: Merkblatt "Teerhaltige Beläge" 5. Juni Lufthygieneamt beider Basel: "Merkblatt zum umweltschonenden Bauen für Architekten, Planer und Baufirmen in Basel-Stadt und Basel-Landschaft." Dezember 2005 Version: / 5
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