Sicherheit im Maschinenbau
|
|
- Claudia Huber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sicherheit im Maschinenbau Inhalte: Maschinenrichtlinie Normen DIN EN ISO Beispiel 1
2 Sicherheit im Maschinenbau Inhalte: Maschinenrichtlinie Normen DIN EN ISO Beispiel 2
3 Warum Maschinenrichtlinie (MRL) anwenden? Umgesetzt t im GPSG! Ist der Schlüssel zum Binnenmarkt! Bringt Rechtssicherheit! Schützt vor unsicheren Billigprodukten! Spart Kosten! 3
4 Rechtsgrundlage der CE - Richtlinien Die CE Richtlinien legen für Produkte Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen fest, die nicht überschritten werden dürfen Sie sind europäisches Gesetz Sie sind Vorschriften in allen Mitgliedsstaaten der EU Grundsätzlich gilt: CE Richtlinien werden in nationale Gesetze oder Verordnungen umgesetzt und Gesetze und Verordnungen sind einzuhalten 4
5 Richtlinien und nationale Gesetze Maschinenrichtlinie 98 / 37 / EG -> 2006 / 42 / EG Niederspannungsrichtlinie 73 / 23 / EWG -> 2006 / 95 / EG In Deutschland ungesetzt durch: EMV Richtlinie 89 / 336 / EWG -> 2004 / 108 / EG ATEX Richtlinien 94 / 9 / EG und 99 / 92 / EG GPSG BetrSichV ArbSchG. ArbStättV. Druckgeräte Richtlinie Lärm Richtlinie INDOOR 97 / 23 / EG 2003 / 10 / EG für Hersteller, Inverkehrbringer Betreiber Arbeitsschutzrahmenrichtline 89 / 391 / EWG Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89 / 655 / EWG 5
6 Rechtsgrundlage der CE Richtlinie für Maschinen MRL 98 / 37 / EG Diese Richtlinie 98 / 37 / EG gilt für Maschinen, wenn von ihnen bei bestimmungsgemäßer Verwendung wegen Bauart oder der Wirkungsweise Gefahren ausgehen Sie gilt für Sicherheitsbauteile für Maschinen sowie andere Teile Komponenten von Maschinen, die selbständig in Verkehr gebracht werden Die Richtlinie 98 / 37 / EG ist anzuwenden ab: * Alternativ: 1. Januar 1993 Zwingend: 1. Januar 1995 Zwingend: 1. Januar 1997 Sicherheitsbauteile * Vorgänger waren Richtlinie 89 / 392 / EWG und Richtlinie 93 / 68 EWG 6
7 Bestandsschutz? Achtung! Es gibt keinen Bestandsschutz für Altmaschinen. Sogenannte Altmaschinen die vor dem 1. Januar 1995 in Verkehr gebracht wurden, sind vom Betreiber im Rahmen der Überprüfung der Arbeitsplatzsicherheit, ebenfalls bezüglich ihrer Sicherheit zu überprüfen und ggf. nachzurüsten. Maschinen die nach einer produktionsfreien Phase ( standen im Keller und waren ausgemustert ) wieder in Verkehr gebracht werden, oder Maschinen die von einem Land außerhalb der EU wieder in die EU eingeführt werden, sind nach geltendem Recht neu zu zertifizieren! 7
8 Aufbau der heute noch gültigen MRL 98 / 37 / EG Titel Allgemeiner Teil mit Zielsetzung, 16 Artikel Rechtliche Bestimmungen, Anwendungsbereiche, Definitionen, Konformitätsbewertungsverfahren, Voraussetzungen für das Inverkehrbringen Anhang I: Grundlegende d Sicherheits- h i und Gesundheitsanforderungen d Anhang II: Inhalte der Konformitäts- / Herstellererklärungen Anhang III: CE Zeichen Anhang IV: Typen von Maschinen und Sicherheitsbauteilen, für die das Verfahren gemäß Art. 8, Abs. 2b und 2c zur Anwendung kommt Anhang V: EG Konformitätserklärung Dokumentation Anhang VI: EG Baumusterprüfung Anhang VII: Mindestkriterien für benannte Stellen ( notified body ) Anhang VIII: Aufgehobene Richtlinien Anhang IX: Entsprechungstabelle 8
9 Maschinenrichtlinie und Fristen Veröffentlichung der neuen MRL im Amtsblatt Inkrafttreten t der neuen MRL Frist zur Umsetzung in nationales Recht Beginn der nationalen Anwendung der neuen MRL (ohne Übergangszeit) 9
10 Aufbau der neuen MRL 2006 / 42 / EG Titel Allgemeiner Teil mit Zielsetzungen, 29 Artikel Rechtliche Bestimmungen, Anwendungsbereich, Definitionen, Konformitätsbewertungsverfahren, Voraussetzungen für das Inverkehrbringen Anhang I: Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzverordnungen Risikobeurteilung statt Gefahrenanalyse vornehmen Anhang II: Anhang III: Anhang IV: Inhalte der Konformitäts- / Herstellererklärungen CE Zeichen Kategorien von Maschinen, für die eines der Verfahren nach Art. 12, Abs. 3 und 4 anzuwenden ist Anhang V: Nicht erschöpfende Liste der Sicherheitsbauteile h it t il im Sinne des Art. 2 c 10
11 Aufbau der neuen MRL 2006 / 42 / EG Anhang VI: Anhang VII: Montageanleitung für eine unvollständige Maschine EG Konformitätserklärung A. Technische Unterlagen für Maschinen B. Spezielle technische Unterlagen für unvollständige Maschinen Anhang VIII: Anhang IX: Anhang X: Anhang XI: Anhang XII: Bewertung der Konformität mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Maschinen EG - Baumusterprüfung Umfassende Qualitätssicherung für Anhang IV Maschinen Mindestkriterien für benannte Stellen ( notified body ) Entsprechungstabelle 11
12 Anwendungsbereich (Artikel 1) a) Maschinen b) Auswechselbare Ausrüstungen c) Sicherheitsbauteile d) Lastaufnahmemittel alt z.t T. neu Mas schinen n e) Ketten, Seile & Gurte f) Abnehmbare Gelenkwellen ne eu g) Unvollständige Maschinen 12
13 Artikel 2: Begriffsbestimmungen a) eine Maschine? eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind 13
14 14
15 Artikel 2: Begriffsbestimmungen a) eine Maschine? eine Gesamtheit im Sinne des ersten Gedankenstrichs, der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden; Beispiel: es muß noch installiert werden es fehlt noch Pneumatikanschluss 15
16 Artikel 2: Begriffsbestimmungen a) eine Maschine? eine einbaufertige Gesamtheit im Sinne des ersten und zweiten Gedankenstrichs, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist; Beispiel: Ladebordwand LKW, Hallenkran 16
17 Artikel 2: Begriffsbestimmungen a) eine Maschine? eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne des ersten, zweiten und dritten Gedankenstrichs oder von unvollständigen Maschinen im Sinne des Buchstabens g, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, daß sie als Gesamtheit funktionieren; Beispiel: Fertigungsstraße, Papiermaschine 17
18 Artikel 2: Begriffsbestimmungen a) eine Maschine? eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist; Beispiel: handbetätigtes Hebezeug 18
19 Artikel 2: Begriffsbestimmungen b) Was ist eine auswechselbare Ausrüstung?... eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist; Beispiel: Aufsattelgeräte an Traktoren 19
20 Artikel 2: Begriffsbestimmungen c) Was ist ein Sicherheitsbauteil? Ein Bauteil, das zur Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion dient, gesondert in Verkehr gebracht wird, dessen Ausfall und/oder Fehlfunktion die Sicherheit von Personen gefährdet und das für das Funktionieren der Maschine nicht erforderlich ist oder durch für das Funktionieren der Maschine übliche Bauteile ersetzt werden kann; Alle 4 Punkte UND-verknüpft Beispiel: Logikeinheiten für Zweihandschaltungen 20
21 Sicherheitsbauteil Verwendungsfähige Einheit, die für sich selbst schon die Sicherheitsfunktion h it bereitstellt t Druckbegrenzungs- Bruchplatten im Schmelzsicherung ventil Drossel Rohrbruchsicherung Senkbremsventil Erdbebensicherung Sicherheitsgurt Schleudersitz, Fallschirm Schwimmweste, Rettungsboot Pressenstößel Sicherheitskupplung Scherstifte Sperr- / Absteckbolzen Funkenstrecke Trenntransformator Optokoppler Lichtschranke Sicherheitsschalter 21
22 Sicherheitsbauteile von Festo, betroffene Komponenten Artikel 1 Maschinenrichtlinie c) Sicherheitsbauteile 22
23 Stolperstelle: Sicherheitsbauteil ja/nein? Einsatz als Riegelbolzen zur Absicherung gegen Absturz einer senkrechten Achse Eingang Eingangssignal Logik Steuersignal Ausgang Aktuator Software Sicherheitsfunktion wird erst in der Applikation zum sicherheitsrelevanten Element bleibt Standardelement 23
24 Was ist d) ein Lastaufnahmemittel? ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist, ein integraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in Verkehr gebracht wird; Beispiel: Sauger, Lasthebemagnete 24
25 Lastaufnahmemittel von Festo, betroffene Komponenten Artikel 1 Maschinenrichtlinie d) Lastaufnahmeeinrichtungen 25
26 Stolperstelle: Greifer - Lastaufnahmeeinrichtung ja/nein? Artikel 1 Maschinenrichtlinie d) Lastaufnahmeeinrichtungen 26
27 Was ist f) eine abnehmbare Gelenkwelle? ein abnehmbares Bauteil zur Kraftübertragung zwischen einer Antriebs- oder Zugmaschine und einer anderen Maschine, das die ersten Festlager beider Maschinen verbindet. Beispiel: Gelenkwellen an Traktoren 27
28 Was ist g) eine unvollständige Maschine? unvollständige Maschine eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen mit ihnen eine Maschine im Sinne dieser Richtlinie zu bilden Beispiel: Roboter, Handling 28
29 29
30 a) Grundlegende Anforderungen an Maschinen (Anhang I) Allgemeine Grundsätze Unter den Allgemeinen Grundsätzen steht jetzt ganz zu Beginn die Forderung nach einer Risikobeurteilung entsprechend dem aus DIN EN ISO bekannten Schema Die NOT-HALT-Funktionen muß unabhängig von der Betriebsart jederzeit verfügbar und betriebsbereit sein. NOT-HALT-Befehlsgeräte müssen andere Schutzmaßnahmen ergänzen, aber dürfen nicht an deren Stelle treten. Weitere Forderungen: an Steuerungen, an Schutzeinrichtungen, an Informationen, Schutz vor mech. Gefährdungen, Risikominderung ik i für andere Gefährdungen, Instandhaltung, usw. 30
31 Anhang I, Ergonomie Bei bestimmungsgemäßer Verwendung müssen Belästigung, Ermüdung sowie körperliche und psychische Fehlbeanspruchung des Bedienungspersonals auf das mögliche Mindestmaß reduziert sein unter Berücksichtigung ergonomischer Prinzipien wie: Anpassung an die Unterschiede in den Körpermaßen, der Körperkraft und der Ausdauer des Bedienungspersonals; Ausreichender Bewegungsfreiraum für die Körperteile des Bedienungspersonals; Vermeidung eines von der Maschine vorgegebenen Arbeitsrhythmus; Vermeidung von Überwachungstätigkeiten, die dauernde Aufmerksamkeit erfordern; Anpassung der Schnittstelle Mensch-Maschine an die voraussehbaren Eigenschaften des Bedienungspersonals. neu 31
32 Anhang I, Wahl der Steuerungs- oder Betriebsarten Ist für bestimmte Arbeiten ein Betrieb bei geöffneter trennender Schutzeinrichtung erforderlich, so sind der entsprechenden Stellung des Betriebsartenwahlschalters folgende Steuerungsvorgaben zuzuordnen: Alle anderen Steuerungs- oder Betriebsarten sind nicht möglich; Der Betrieb gefährlicher Funktionen ist nur möglich, solange die entsprechenden Befehlseinrichtungen betätigt werden; Der Betrieb gefährlicher Funktionen ist nur unter geringeren Risikobedin-gungen möglich, und Gefährdungen, die sich aus Befehlsverkettungen ergeben, werden ausgeschaltet; Der Betrieb gefährlicher Funktionen durch absichtliche oder unabsichtliche Einwirkung auf die Sensoren der Maschine ist nicht möglich. Können diese vier Voraussetzungen nicht gleichzeitig g erfüllt werden, so muß der Steuerungs- oder Betriebsartenwahlschalter andere Schutzmaßnahmen auslösen, die so angelegt und beschaffen sind, daß ein sicherer Arbeitsbereich gewährleistet ist. neu 32
33 Konformitätsbewertungsverfahren nach MRL 2006/42/EG (ab ) Maschine Maschine Maschine Anhang IV X Anhang IV Anhang IV X EN - Normen EN - Normen Dokumentation durch Hersteller Anhang VII Dokumentation durch Hersteller Anhang VII Dokumentation durch Hersteller Anhang VII Fertigungskontrolle durch Hersteller Anhang VIII Fertigungskontrolle durch Hersteller Anhang VIII Fertigungskontrolle durch Hersteller Anhang VIII Fertigungskontrolle durch Hersteller Anhang VIII EG-Baumuster- Prüfung Anhang IX EG-Baumuster- Prüfung Anhang IX Umfassende Qualitätskontrolle Anhang X Umfassende Qualitätskontrolle Anhang X CE durch Hersteller CE durch Hersteller CE durch Hersteller 33
34 Unvollständige Maschinen (Artikel 2: Begriffsbestimmungen) unvollständige Maschine eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen mit ihnen eine Maschine im Sinne dieser Richtlinie zu bilden 34
35 Inverkehrbringen unvollständiger Maschinen (Artikel 13) Vor Inverkehrbringen der unvollständigen Maschine muß der Hersteller: a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Abschnitt B erzeugen neu b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erzeugen neu c) eine Einbauerklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt B ausstellen zum Teil neu 35
36 Inverkehrbringen unvollständiger Maschinen (Artikel 13) Vor Inverkehrbringen der unvollständigen Maschine muß der Hersteller: a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Abschnitt B erzeugen b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erzeugen c) eine Einbauerklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt B ausstellen Muß an den Kunden ausgeliefert werden 36
37 b) Montageanleitung für unvollständige Maschinen (Anhang VI) In der Montageanleitung ist anzugeben, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die unvollständige Maschine ordnungsgemäß mit den anderen Teilen zur vollständigen Maschine zusammengebaut werden kann. Das betrifft besonders sicherheitsrelevante Schnittstellen: Elektrik Mechanik Hydraulik Pneumatik 37
38 unvollständige Maschinen von Festo, betroffene Komponenten Artikel 1 Maschinenrichtlinie g) Unvollständige Maschinen + 38
39 39
Die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Dipl.-Ing. H.- Peter Hilse Prüfstelle für Gerätesicherheit - Servicecenter Mittelthüringen - Dez-09 TÜV Thüringen 1 Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Änderungen
MehrDie neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Europäische Rechtsgrundlage für Produkte (neue Produkte)
Europäische Rechtsgrundlage für Produkte (neue Produkte) Beschaffenheit beim erstmaligen Inverkehrbringen Beschaffenheit bei Bereitstellung, Benutzung und Umbau EU-Binnenmarkt Inverkehrbringen EU-Vertrag
MehrUmsetzung der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG «Sind Sie bereit? - Wir wissen weiter!»
suva Umsetzung der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG «Sind Sie bereit? - Wir wissen weiter!» Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gilt ab dem 29.12.2009 auch in der Schweiz und löst die bestehende
MehrTeLo. Risikobeurteilung entsprechend der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Risikobeurteilung entsprechend der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Technisches Büro Christian Loidl Gewerbepark 186 8212 Pischelsdorf AUSTRIA T: +43 (0)3113 5115-0 F: +43 (0)3113 5115-15 M: office@telo.at
MehrDie neue EG-Maschinenrichtlinie
Die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Dipl.-Ing. Alois Hüning Hüning, alois.huening@mmbg.de Überblick: Hüning, 06/2008 Gründe für die Novellierung & Meilensteine Gegenüberstellung: MRL 2006/42/EG
MehrÜbergang Alte / Neue Maschinenrichtlinie 1
DIPL.-ING. HANS-J. OSTERMANN Auf dem Senkel 40 53859 Niederkassel Tel.: 02208/911001 Mobil: 0179/2972679 mail: Ostermann@maschinenrichtlinie.de Internet: www.maschinenrichtlinie.de Co-Autoren DIPL.-ING.
MehrMaschinenrichtlinie 2006/42/EG. Richtlinie über Maschinen. BGM Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd. Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften
Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften 2006/42/EG Richtlinie über Maschinen Maschinenrichtlinie Ausgabe Mai 2006 Stand März 2007 4 05/07 BGM Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd Richtlinie 2006/42/EG
MehrCE Kennzeichnung in Kläranlagen Ing. Heinrich Seyfried
CE Kennzeichnung in Kläranlagen Ing. Heinrich Seyfried 1 / 19 1.0 Grundsätze der CE Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung ist immer vom Hersteller durchzuführen, sie wird nicht vergeben, wird nicht zertifiziert!
MehrMaschinenrichtlinie 2006/42/EG Konform ins Jahr 2010
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Konform ins Jahr 2010 Arbeitskreis Produktions- und Entwicklungsleiter der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Vortrag von Dr. jur. Christoph Jahn Rechtsanwalt und Fachanwalt für
MehrDie forschungsspezifische BGI Herstellen und Betreiben von Geräten und Anlagen für Forschungszwecke BGI/GUV 5139 (DGUV Information 202-002)
Die forschungsspezifische BGI Herstellen und Betreiben von Geräten und Anlagen für Forschungszwecke BGI/GUV 5139 (DGUV Information 202-002) Umsetzung und Erfahrungsbericht Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort
MehrZentrale Technische Dienste
Erfahrungen mit der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz Helmut Bach, VTE-4 ZF Sachs AG Zentrale Technische Dienste Kompetent Schnell Zuverlässig Themen Reaktionen
MehrDie neue Maschinenrichtlinie (MRL) Neuerungen, aktuelle Normen, Risikobeurteilung
Die neue Maschinenrichtlinie (MRL) Neuerungen, aktuelle Normen, Risikobeurteilung Dipl.-Ing. Martin Zimmermann Das Unternehmen Sitz in DE-Oehringen, gegründet: 1995 Mitgliedschaften: DGMT, tekom Technische
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrDie Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in deutsches Recht durch die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich 5 Arbeitsschutz Arbeitsmaterial Die Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in deutsches Recht durch die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
MehrDie CE-Kennzeichnung Zugang zu Europa gesichert
Die CE-Kennzeichnung Zugang zu Europa gesichert Für viele industrielle Erzeugnisse schreibt die EU die Einhaltung von Richtlinien und eine CE-Kennzeichnung vor, damit diese Produkte auf den Markt gelangen
MehrCE-Kennzeichnung. Was ist CE-Kennzeichnung? Konformitätserklärung. Kurzanleitung zur Erlangung der EG-Konformitätserklärung. Anlagen.
CE-Kennzeichnung Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das
MehrLaserprodukte als Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie
Laserprodukte als Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie Übersicht zur EU-Richtlinienrelevanz bei der Bewertung der Sicherheit von Laserprodukten Vorbemerkung Laserkomponenten und -systeme zeichnen
MehrBetriebsanleitung für technische Arbeitsmittel. Einbauanleitung bei unvollständiger Maschine
Betriebsanleitung für technische Arbeitsmittel oder Einbauanleitung bei unvollständiger Maschine Produkt Herstellende Werkstatt/ Herstellende Einrichtung Auftraggebender Arbeitsbereich (Kurz-)bezeichnung
MehrBetreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.
MehrKurzfassung der Europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und damit verbundene Anweisungen - Stand Februar 2013
Und ihre Anwendbarkeit auf Produkte von SUN Im Folgenden finden Sie eine zweckmäßige Zusammenfassung der Europäischen Maschinenrichtlinien für hydraulische Komponenten. SUN Hydraulik verkauft größtenteils
MehrEG Richtlinien Anwendung auf raumlufttechnische Geräte
Fachverband Gebäude-Klima e. V. KLIMA-TAG 2014 EG Richtlinien Anwendung auf raumlufttechnische Geräte Dr.-Ing. Christoph Kaup Berlin, 26. Juni 2014 Maschinenrichtlinie Fassung 2006/42/EG ab 29.12.2009
MehrDie CE Kennzeichnung für den Werkzeug- und Formenbau
Die CE Kennzeichnung für den Werkzeug- und Formenbau VDWF Überblick Hintergründe Erklärungen Vorteile Lösungen Seite 1 Der VDWF - Überblick Der Verband ist unabhängig und neutral. Ziel ist es, den deutschen
MehrOriginaltext: Neue Maschinenrichtlinie
Originaltext: Neue Maschinenrichtlinie Daten der Richtlinie Einleitung Auf den folgenden Seiten finden Sie den Originaltext der neuen Maschinenrichtlinie. Titel Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments
MehrRICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung)
L 157/24 RICHTLINIE 2006/42/EG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR) DAS EUROPÄISCHE
MehrVDMA Positionspapier der Fachabteilung Flurförderzeuge im Fachverband Fördertechnik und Logistiksysteme
VDMA Positionspapier der Fachabteilung Flurförderzeuge im Fachverband Fördertechnik und Logistiksysteme Stand: 05.09.2011 VDMA-Positionspapier - Flurförderzeuge für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre
MehrAlle EG-Richtlinien einhalten Der ganzheitliche Produktansatz des Binnenmarktes 1
Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann Niederkassel www.maschinenrichtlinie.de Dipl.-Ing. Dirk Moritz Bad Münstereifel Alle EG-Richtlinien einhalten Der ganzheitliche Produktansatz des Binnenmarktes 1 Inhalt Einleitung
MehrEU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Rechtliche Anforderungen an Hersteller und Systemintegratoren
Dr. iur. Jürg Zwicky Rechtsanwalt Dammstrasse 61 CH-8702 Zollikon www.jzlaw.ch Fax / Phone +41 (0)43 499 72 88 Mobile +41 (0)79 542 71 70 jz@jzlaw.ch EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Rechtliche Anforderungen
MehrWhitepaper: Neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU. Jörg Kayma
Whitepaper: Neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Jörg Kayma Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Einführung... 2 Welche Produkte sind betroffen?... 3 Welche Produkte sind ausgeschlossen?...
MehrGollwitzer. Ingenieurbüro für Technische Dokumentation
Gollwitzer Ingenieurbüro für Technische Dokumentation Tec h nisc he D oku men tatio n al sw erkz eug Über uns Unser Ingenieurbüro wurde im Februar 2014 gegründet. Wir verfolgen die Philosophie der ganzheitlichen
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel
MehrDer Inhalt der neuen Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 MSV 2010, vom 31.07.2008 welche am 29.12.2009 in Kraft getreten ist.
Information für den Kälte -, Klima - und Wärmepumpenbauer, Nr. 19, 07.12.2010 Seite 1 von 26 Berufsgruppe Kälte und Klimatechnik In Zusammenarbeit dürfen wir Sie informieren über : Für Fragen, Anregungen,
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 57. Verordnung: Konformitätsbewertung von Medizinprodukten [CELEX-Nr.: 32000L0070, 32001L0104,
Mehr1.2 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.2 1.2 1 Service und Verzeichnisse 1.1 Herausgeber- und Autorenverzeichnis 1.2 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Zugang zum Internetportal und Lizenzvereinbarung 2 Rechtliche Grundlagen 2.1 Die neue
MehrTechnische Dokumentation im Maschinenbau Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekt in der neuen Maschinenrichtlinie
Foto: fotolia.com/ ndoeljindoel Michael Kolbitsch Technische Dokumentation im Maschinenbau Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekt in der neuen Maschinenrichtlinie In der September-Ausgabe wurde bereits
MehrEinfache Druckbehälter richtig anwenden
www.verbraucherschutz-thueringen.de Einfache Druckbehälter richtig anwenden Informationsblatt für Hersteller und Inverkehrbringer Dieses Merkblatt richtet sich an Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte
MehrDie CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung 1. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung? Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualtitätssiegel. Dadurch wird lediglich angezeigt, daß ein Produkt die Anforderungen aller relevanten EG-Richtlinien
MehrAntrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren)
Arbeitsgebiet: Grundlagen Antrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 Bestell-Nr. CE08-1.d Europäisch notifiziert, Kenn-Nr. 1246 Ausgabedatum
MehrLeitfaden zur EG-Richtlinie Maschine 2006/42/EG
Leitfaden zur EG-Richtlinie Maschine 2006/42/EG 1. Allgemeines/Ziele der Maschinenrichtlinie Der Maschinenbau ist ein wichtiger technischer Teilsektor und einer der industriellen Kernbereiche der Wirtschaft
Mehr- die nationalen gesetzlichen Bestimmungen durch Gemeinschaftsregelungen zu ersetzen,
Die CE-Kennzeichnung im Lichte der EG-Richtlinie 1. Einführung Der freie Verkehr von Produkten ist ein fundamentales Element des Europäischen Binnenmarktkonzeptes. Eine wesentliche Barriere für diesen
MehrSicherheitstechnische Anwenderhinweise HTP105XiT. 5 m Anschlusskabel mit M23 Gewindebuchse 88425.050
Anwenderhandbuch Sicherheitstechnische Anwenderhinweise HTP105XiT Teilenummer: 80860.836 Version: 2 Datum: 07.08.2013 Gültig für: HTP105XiT 81324.2xx mit folgendem Zubehör: 5 m Anschlusskabel mit M23 Gewindebuchse
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
MehrProduktsicherheit und Marktüberwachung. Rechtsanwalt Dr. Alexander Koch
Produktsicherheit und Marktüberwachung Rechtsanwalt Dr. Alexander Koch Gang der Veranstaltung Einführung. Abgrenzung der einschlägigen Normen. Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Maschinen. Marktüberwachung
MehrAuswirkungen der neuen Maschinenrichtlinie auf die sichere Steuerungstechnik
Auswirkungen der neuen Maschinenrichtlinie auf die sichere Steuerungstechnik Matthias Wimmer, Pilz GmbH & Co KG, Ostfildern / Technisches Büro Hannover Die Industrie braucht neue Lösungsansätze bei der
MehrTools for Business Success
Ihr Vorteil als MY VOREST User: Dauerhafter Zugriff auf Ihre Tools und Rechnungen Keine erneute Dategabe im Kaufprozess Freie Nutzung kostenloser Tools und Expertenlinks HIER unverbindlich & kostenlos
MehrAn alle Arbeitsinspektorate. GZ: BMASK-461.305/0008-VII/A/2/2010 Wien, 25.08.2010. Betreff: Maschinensicherheitsverordnung 2010
«AutoSeriendruckfeld» An alle Arbeitsinspektorate DIPL.ING. ERNST PILLER Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat Postanschrift: Stubenring 1, 1010 Wien Favoritenstraße 7, 1040 Wien Tel: +43 1 711 00-2196
MehrEID G. I N S P E K T O R AT F Ü R A U F Z Ü G E I N S P E C T I O N F É D É R A L E D E S A S C E N S E U R S
EID G. I N S P E K T O R AT F Ü R A U F Z Ü G E I N S P E C T I O N F É D É R A L E D E S A S C E N S E U R S Die Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen beim Inverkehrbringen
MehrWarum? Orthopäden; 5336. Dermatologen; 3342. Urologen; 2674. Chirurgen; 3976. Neurochirurgen; 491. Gynäkologen; 9875
Können Medizinprodukte ohne CE-Kennzeichnung betrieben werden? Warum? Urologen; 2674 Neurochirurgen; 491 MKG; 1027 Allgemeinärzte/ praktische Ärzte; 40.246 Orthopäden; 5336 Chirurgen; 3976 Anästhesisten;
MehrSichere Maschinen beschaffen aber wie? Kurzinformation für Arbeitgeber, Betriebsleiter und Einkäufer
Sichere Maschinen beschaffen aber wie? Kurzinformation für Arbeitgeber, Betriebsleiter Einkäufer Kurzinformation für Arbeitgeber, Betriebsleiter Einkäufer Sicherheit beginnt beim Kauf Mit der Beschaffung
MehrNeue Maschinenrichtlinie
Neue Maschinenrichtlinie Herangehensweise und Probleme eines Anbaugeräteherstellers Dr. Matthias Rothmund Gerhard Muck HORSCH Maschinen GmbH, Schwandorf VDI-Seminar Landtechnik, 5.7.2012, TUM, Weihenstephan
MehrMedizinprodukte Klasse I- Vademecum für den Marktzugang
CMI-Workshop, 29.11.2011 Klasse I- Vademecum für den Marktzugang DI Michael Pölzleitner TUV AUSTRIA SERVICES GMBH A-1230 Wien email: poe@tuv.at in der EU 3 EG-Richtlinien über (90/385/EWG, 93/42/EWG, 98/79/EG)
MehrTÜV Rheinland Consulting GmbH. TÜV Rheinland Consulting GmbH Das neue Produktsicherheitsgesetz ProdSG
TÜV Rheinland Consulting GmbH TÜV Rheinland Consulting GmbH Das neue Produktsicherheitsgesetz ProdSG Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt Produktsicherheitsgesetz ProdSG in Kraft
MehrMerkblatt Die Rolle der CE-Kennzeichnung beim Inverkehrbringen von Starkstromkondensatoren
Merkblatt Die Rolle der CEKennzeichnung beim Inverkehrbringen von Starkstromkondensatoren Juni 2014 Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie Die Rolle der CEKennzeichnung beim Inverkehrbringen
MehrATEX - Prolog. gmc.ppt
ATEX - Prolog Die Anforderungen der neuen Ex-Richtlinien haben z.t. massive Änderungen im Bereich des Explosionsschutzes zur Folge. Der Praktiker sucht aber oft vergeblich nach Hilfen und Anweisungen,
MehrPräsentation DIN-EN 81-1/A1: 2005 DIN-EN 81-2/A1: 2005 (PESSRAL) 15. Juni 2008 VI. Schwelmer Liftsymposium
Präsentation DIN-EN 81-1/A1: 2005 DIN-EN 81-2/A1: 2005 (PESSRAL) 15. Juni 2008 VI. Schwelmer Liftsymposium PESSRAL: Programmable Electronic Systems in Safety Related Applications for Lifts (Programmierbare
MehrPrüfbuch für kraftbetätigte Tore und Türen nach EN 12635
Prüfbuch für kraftbetätigte Tore und Türen nach EN 12635 Inhalt: Grundlagen für die Prüfung und Wartung von kraftbetätigten Toren (Hinweise zu der Häufigkeit hierzu in der Anleitung für Montage und Betrieb)
MehrCE-KENNZEICHNUNG VON MASCHINEN ANFORDERUNGEN UND UMSETZUNG
MERKBLATT Innovation und Umwelt CE-KENNZEICHNUNG VON MASCHINEN ANFORDERUNGEN UND UMSETZUNG EU-Richtlinien legen für Produkte allgemeine Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest, die nicht unterschritten
MehrLogikeinheiten für Sicherheitsfunktionen
Ulrich Kessels Von: MBT Info Service Gesendet: Montag, 1. Oktober 2012 19:01 Betreff: MBT Info 01-10-2012: Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen maschinenbautage Köln
MehrBetriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG
Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG BetrSichV 2 Teil A: Teil B: Teil C: Einführung Die Verordnung Was ist zu tun? Einführung 3 Kern: Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.
MehrNot-Halt oder Not-Aus? 27/03/2014. Dipl.-Ing. (FH) Ralf Mauksch
Not-Halt oder Not-Aus? 27/03/2014 Dipl.-Ing. (FH) Ralf Mauksch Inhalt Allgemeines Definition: Not-Halt Definition: Not-Aus Definition: Stillsetzen im Notfall Not-Halt-Beispiele Auswahlkriterien Zusammenfassung
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung 2015 Neuerungen und Kerninhalte SIFA-Forum Lengfurt 11. September 2015 Entwicklung Betreibervorschriften Regelungen für den Betrieb von Maschinen und Anlagen in nationalen
Mehrep Technische Dokumentation Risikobeurteilung für alle Produkte Pflicht? tekom-fachvortrag, 28.09.2012 Dipl.-Ing.(BA) Claudia Ströbele
ep Technische Dokumentation Risikobeurteilung für alle Produkte Pflicht? tekom-fachvortrag, 28.09.2012 Dipl.-Ing.(BA) Claudia Ströbele Die Referentin Claudia Ströbele Diplom-Ingenieurin (BA) Maschinenbau
Mehr2000/55/EG. Leitfaden. Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen
Fachverband Elektroleuchten Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen 2000/55/EG Leitfaden Für die Anwendung der Richtlinie 2000/55/EG über Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen
MehrElectrosuisse. SEV Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik. Information, Ausund Weiterbildung, Normungstätigkeit
Electrosuisse SEV Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik Information, Ausund Weiterbildung, Normungstätigkeit Anerkannte schweizerische Fachorganisation Wissenstransfer und Vermittlung
MehrLEITFADEN zur Anwendung der Maschinenrichtlinie in verfahrenstechnischen Anlagen
VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. LEITFADEN zur Anwendung der Maschinenrichtlinie in verfahrenstechnischen Anlagen Dezember 2012 Verantwortliches Handeln Der VCI unterstützt die weltweite Responsible-Care-Initiative
MehrDICTATOR Torantriebe - Normenkonformität
Tür - und Torantriebe DICTATOR Torantriebe - Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wirkt sich mit ihren zugeordneten Normen extrem stark auf Türen und Tore aus. Denn wird ein Tor mit einem Torantrieb ausgerüstet,
Mehrwww.verbraucherschutz-thueringen.de Elektrische Geräte Mehr technische Sicherheit in Europa Hinweise für Hersteller Foto: Bosch
www.verbraucherschutz-thueringen.de Elektrische Geräte Mehr technische Sicherheit in Europa Hinweise für Hersteller Foto: Bosch Den freien Warenverkehr in Europa zu gewährleisten, Handelshemmnisse abzubauen
MehrInhaltsverzeichnis. Ingolf Friederici. Produktkonformität. Grundlagen der DIN EN 10204 und anderer Konformitätsdokumente ISBN: 978-3-446-42181-3
Inhaltsverzeichnis Ingolf Friederici Produktkonformität Grundlagen der DIN EN 10204 und anderer Konformitätsdokumente ISBN: 978-3-446-42181-3 Weitere Informationen oder Bestellungen unter http://www.hanser.de/978-3-446-42181-3
MehrÖkodesign-Richtlinie und Elektromotoren Informationen für Anwender
Ökodesign-Richtlinie und Elektromotoren Informationen für Anwender WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich Ökodesign-Richtlinie und Elektromotoren 1. WAS REGELT DIE ÖKODESIGN-RICHTLINIE?
MehrCE-Kennzeichnung. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover. Ziel der CE-Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Ziel der CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung soll für den europäischen Binnenmarkt einen Mindest- Sicherheitsstandard für bestimmte
MehrVerordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)
November 2013 Aktualisierung (Stand 6/2015) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil IV VORBEMERKUNG
MehrAnforderungen der Medizinprodukte- Richtlinie an die Entwicklung von Medizinprodukten
Anforderungen der Medizinprodukte- Richtlinie an die Entwicklung von Medizinprodukten Alexander Fink Hochschule Mannheim SS 2013 A. Fink Seite 1 Steigen wir ein Wo und wie kommt der Medizintechnik-Ingenieur
MehrWesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) 16. März 2005 Tag der Arbeitssicherheit, Fellbach Rüdiger BGZ Gliederung Anforderungen an an Hersteller und Produkte Verbraucherschutz
MehrRechtsanwälte. Thesen zur Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Impulsreferat für FUU und bfub am 03.12.2004 - Würzburg.
x BOHL & COLL. Rechtsanwälte Thesen zur Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Impulsreferat für FUU und bfub am 03.12.2004 - Würzburg von RA Johannes Bohl Fachanwalt für Verwaltungsrecht
MehrNeue EMV- und Niederspannungsrichtlinie
Neue EMV- und Niederspannungsrichtlinie Neuregelungen für Hersteller, Importeure, und Händler. Mit synoptischer Kommentierung der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/35/EU und Experten-Interviews zu den praktischen
MehrAnwendungsbereiche der Maschinenrichtlinie in Gebäuden
Anwendungsbereiche der Maschinenrichtlinie in Gebäuden Herstellern und Betreibern von in Gebäuden installierten Maschinen ist oft nicht bewusst, dass ihre Produkte als Maschine gemäß Maschinenrichtlinie
MehrElektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)
Seite 1 von 11 Sie sind hier: Startseite > Freizeitschifffahrt > 10. ProdSV Inhalt: Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (10. ProdSV) (Verordnung über die Bereitsstellung von Sportbooten und
MehrSicherheit moderner Seilbahnen durch den Einsatz zertifizierter elektrischer Sicherheitsbauteile und Teilsysteme
Sicherheit moderner Seilbahnen durch den Einsatz zertifizierter elektrischer Sicherheitsbauteile und Teilsysteme Johann Disl, Seminar O.I.T.A.F 2009, Kongresszentrum Innsbruck, 22.-24. April 2009 TÜV SÜD
MehrAnschluss CET4-AP an Siemens ET 200pro
Anschluss CET4-AP an Siemens ET 200pro Inhalt Zuhaltung nach EN 1088 durch Energie zugehalten (Arbeitsstromprinzip)... 2 Verwendete Bauteile / Module... 2 EUCHNER... 2 Andere... 2 Funktionsbeschreibung...
MehrRWE Power Bernhard Hoffmann / TÜV Rheinland Heinz Gall 08.12.2009 SEITE 1
Management der funktionalen Sicherheit nach EN 50156 (VDE 0116) / IEC 61508 (VDE803) in Kraftwerksanwendungen Tagung zur IEC 61508 (VDE 0803) 1.-2. Dezember 2009 RWE Power Bernhard Hoffmann / TÜV Rheinland
MehrZUSAMMENSPIEL MASCHINEN- RICHTLINIE UND ATEX-RICHTLINIE VON URSULA AICH UND FRANK LIENESCH
ZUSAMMENSPIEL MASCHINEN- RICHTLINIE UND ATEX-RICHTLINIE VON URSULA AICH UND FRANK LIENESCH Für den Explosionsschutz sind die Mindestanforderungen im betrieblichen Bereich europäisch in der Richtlinie 1999/92/EG
MehrASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1
ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung Seite 1 Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem Geltungsbereich
MehrVerordnung über die Sicherheit von Druckgeräten
Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten Ein Leitfaden zur praxisorientierten Umsetzung In der Europäischen Druckgeräterichtlinie 97/23/EG (DGR) bzw. der Pressure Equipment Directive (PED) sind
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern
z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von
MehrVorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG
MehrDas Tor vielfältig genutzt! Nutzungsänderung von Toren. BVT - Verband Tore 40885 Ratingen
Das Tor vielfältig genutzt! Nutzungsänderung von Toren Umbau bzw. Nachrüstung 1. Normenlage Anforderungen aus der Produktnorm EN 13241-1 Anforderungen aus der EN 12635 Tore Einbau und Nutzung 2. Fallbeispiele
MehrCE-Kennzeichnung und Ü-Zeichen für Verbindungselemente und Bauprodukte
14.06.2012 CE-Kennzeichnung und Ü-Zeichen für Verbindungselemente und Bauprodukte Einkäufer und Konstrukteure verlangen häufig für Bauprodukte und auch für andere Verbindungselemente eine CE-Kennzeichnung
MehrAktualisierung der Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung
Aktualisierung der Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung Die Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung werden, wie im Vorwort zur zweiten überarbeiteten Auflage angekündigt, ständig ergänzt und
MehrBau und Betrieb von. Aktueller Stand und Inhalt der europäischen und nationalen Vorschriften und Normen
Bau und Betrieb von Krananlagen Aktueller Stand und Inhalt der europäischen und nationalen Vorschriften und Normen Informationen zur praktischen Anwendung von Vorschriften und Normen bei Konstruktion,
MehrKurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers
Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner
MehrNETINFORUM SÜDDEUTSCHLAND. Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF. Fachtagung am 02. und 03.03.2004 in Leinfelden-Echterdingen
NETINFORUM Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF Fachtagung am 02. und 03.03.2004 in Leinfelden-Echterdingen Dr. Bernd Haesner TÜV Süddeutschland TÜV BAU UND BETRIEB GMBH 28.04.2004
MehrIch darf mich vorstellen
Ich darf mich vorstellen MR Dirk von Locquenghien Leiter des Referates Chemikalien- und Produktsicherheit, Marktüberwachung im Umweltministerium Baden-Württemberg; zuständig für 20 europäische Richtlinien
MehrInhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen
Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen 1 Basis-VO (EG) Nr. 178/2002, SARAH STÜRENBURG 1.1 Art. 1 Ziel und Anwendungsbereich 1.2 Art. 2 Definition von Lebensmittel 1.3 Artikel 3 Sonstige Definitionen
Mehrprotect 2016 Workshop C Wesentliche Veränderung von Maschinen Menschen verändern Maschinen 17.02.2016 Magdeburg
protect 2016 Workshop C Menschen verändern Maschinen Wesentliche Veränderung von Maschinen 17.02.2016 Magdeburg Fallbeispiel - Änderung an Formschäummaschine - Änderung: Ersetzen eines Mischkopfes Es entstehen
MehrCE-Kennzeichnung Leitfaden für Hersteller und Importeure. Hier finden Sie die Antworten! März 2009. Inhalt
CE-Kennzeichnung Leitfaden für Hersteller und Importeure Hier finden Sie die Antworten! März 2009 Inhalt 1. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung?... 3 2. Wann muss auf einem Produkt eine CE-Kennzeichnung
MehrFÉDÉRATION EUROPÉENNE DE LA MANUTENTION Sektion Flurförderzeuge. Hinweise zur Anwendung der EG-Bestimmungen über Geräusche bei Gabelstaplern
FÉDÉRATION EUROPÉENNE DE LA MANUTENTION Sektion Flurförderzeuge FEM 4.003 Hinweise zur Anwendung der EG-Bestimmungen über Geräusche bei Gabelstaplern 1. Ausgabe August 2001 Inhaltsverzeichnis Seite 0 Vorwort
Mehr1. Angaben zur Identität des Emittenten bzw. des ursprünglichen Emittenten bestehender, mit Stimmrechten ausgestatteter Aktien ii :
DE DE DE Standardformulare für die Mitteilung des Erwerbs oder der Veräußerung bedeutender Beteiligungen an Stimmrechten oder an Finanzinstrumenten sowie für die Mitteilung der Market-Making-Tätigkeiten
MehrHINTERGRUND Februar 2012
HINTERGRUND Februar 2012 Ökodesign-Richtlinie 1 Ventilatoren Verordnung (EU) Nr. 327/2011 der Kommission vom 30. März 2011 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des
MehrSoftwaregestützte Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Softwaregestützte Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG FV9 tekom Frühjahrstagung 2014, Augsburg Jörg Ertelt, HelpDesign.eu HelpDesign-technische & elektronische dokumentation Über diesen
MehrCE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie
CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie Systematisch und sicher zur CE-Kennzeichnung Bearbeitet von Hans Peter Hahn 1. Auflage 2007. Onlineprodukt. ISBN 978 3 8111 6118 4 Gewicht: 10 g Weitere Fachgebiete
Mehr