E I N L A D U N G zur Einwohnergemeindeversammlung. Freitag, 27. Juni 2014, Uhr im Gemeindesaal
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1 Einwohnergemeinde 4493 Wenslingen Tel. 061 / Fax 061 / gemeinde@wenslingen.ch Internet Wenslingen, E I N L A D U N G zur Einwohnergemeindeversammlung Freitag, 27. Juni 2014, Uhr im Gemeindesaal Traktandenliste 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom Genehmigung der Jahresrechnung Abrechnung des Kredits über die Erneuerung der Wasserleitung Kohlweg 4. Altersvorsorge Personal Einwohnergemeinde Wenslingen 5. Verschiedenes Auflage Die detaillierte Jahresrechnung 2013, sowie Details zu den anderen Traktanden können auf der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung ab 10 Tage vor der Versammlung eingesehen werden. Ebenso steht das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung den Stimmberechtigten zur Einsicht offen ( 59 Gemeindegesetz). Bereits mit dem vollendeten 18. Altersjahr sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger berechtigt an der Gemeindeversammlung teilzunehmen und mitzustimmen.
2 Einwohnergemeinde Wenslingen EGV Seite 2 Erläuterungen und Anträge Traktandum 2: Jahresrechnung 2013 Die Zusammenfassung des Rechnungsergebnisses liegt dieser Einladung bei. Im Anhang befinden sich auch die Anträge des Gemeinderates und der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission. Weitergehende Informationen zur Rechnung erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung. Allgemeine Bemerkungen Rotes Budget, schwarzes Ergebnis Die Rechnung 2013 der Einwohnergemeinde Wenslingen schliesst mit einem positiven Ergebnis ab. Statt des budgetierten Defizits von Franken resultiert ein Ertragsüberschuss von Franken. In diesem Resultat enthalten sind zusätzliche Abschreibungen bei den Strassen (CHF ) und beim Friedhof (CHF ) sowie die Rückstellung der Hälfte des für die Sanierung der Pensionskasse notwendigen Betrags (CHF ). Die Jahresrechnung 2013 weist einen Aufwand von Franken und einen Ertrag von Franken aus. Das Eigenkapital erhöht sich um den Ertragsüberschuss und beträgt nun Franken. Das erfreuliche Ergebnis gegenüber dem Budget beruht auf Mehreingänge bei den Steuern und bei Posten des Finanzausgleichs (CHF ). Ebenso beigetragen haben Minderausgaben bei Löhnen der Bildung (CHF ) beim Feuerwehrverbund (CHF , vor allem Geräte und Ausrüstung) bei der Pflegefinanzierung und bei Sozialhilfeleistungen (CHF ) Der Gesamtaufwand wird in der Rechnung um Franken (0.4 %)höher ausgewiesen als budgetiert. Der Gesamtertrag fällt um Franken (6.6 %) höher aus als budgetiert. Zieht man vom Personalaufwand die PK-Rückstellung ab, liegt er um CHF unter dem Budget. Der Sachaufwand unterschreitet das Budget um ca Franken. Im eigenen Einflussbereich sind im Rechnungsjahr 2013 keine herausragenden Besonderheiten zu verzeichnen. Das ordentlich abzuschreibende Verwaltungsvermögen wird mit 10% abgeschrieben. Die Spezialfinanzierungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden mit den verlangten 8% abgeschrieben. 0 Allgemeine Verwaltung Zieht man vom Gesamtlohnaufwand der Verwaltung die Summe der Ferienguthaben ab, liegt er um CHF unter dem Budget. Der Sachaufwand liegt um CHF unter dem Budget (wovon CHF für nicht notwendig gewordene Rechtsberatung). 1 Öffentliche Sicherheit Der Feuerwehrverbund unterschritt sein Budget um Franken vor allem bei Geräten und Ausrüstung. Die budgetierte Anschaffung von neuer Brandschutzkleidung (CHF ) kam nicht zum Zuge, weil inzwischen die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung die Brandschutzkleidung günstiger im grossen Stil für alle Feuerwehren des Kantons beschaffen kann. 2 Bildung Die Lohnkosten des Kindergartens und der Primarschule fielen um CHF geringer aus als budgetiert. Die Kosten sind stark abhängig von der Anzahl Lektionen im heilschulpädagogischen Bereich und von Stellvertretungen.
3 Einwohnergemeinde Wenslingen EGV Seite 3 In der Mehrzweckhalle war für die Küche die Anschaffung einer neuen Geschirrspülmaschine (CHF ) budgetiert. Das alte Gerät leistete aber mit geringem Reparaturaufwand weiter seine Dienste. 3 Kultur und Freizeit Budgetierte CHF für weitere Sicherheitsreparaturen am Aletenweg erübrigten sich, weil der Weg schon im 2012 durch den Einsatz von Zivilschützern in Stand gestellt wurde. 4 Gesundheit Der budgetierte Betrag an die Pflegefinanzierung wurde nur teilweise beansprucht und unterschritt das Budget um Franken. Es wohnten weniger Bewohner in einem Alters- und Pflegeheim als angenommen. 5 Soziale Wohlfahrt Die Unterstützungen mit Sozialhilfeleistungen unterschritten das Budget um Franken. 6 Verkehr Für Strassenreparaturen wurde das Budget um insgesamt CHF überschritten. Eine zusätzliche Abschreibung bis auf den Restwert von 1 Franken wurde mit CHF vorgenommen. 7 Umwelt und Raumplanung Die Aufwände für das Leitungsnetz bei der Wasserversorgung überschritten das Budget um CHF und entsprechend auch die Entschädigung des Betriebspersonals. Beim Friedhof wurde eine Zusatzabschreibung bis auf den Restwert von 1 Franken mit CHF vorgenommen. 9 Finanzen und Steuern Die Differenzen zum Budget in der Funktion Finanzen und Steuern erklären sich wie folgt: Mehrertrag gegenüber Budget Rechnung Budget Finanzausgleichsfonds CHF CHF Finanzausgleich CHF CHF Sonderlastenabgeltung (Finanzausgleich) CHF CHF Der Steuerertrag aus Vorjahren ergab Einnahmen von CHF Finanzausgleich Unsere Gemeinde befindet sich an der Grenze vom Kreis der 36 ärmsten Gemeinden im Kanton, welche im Finanzausgleichsfonds berücksichtigt werden. Das bedeutet eine gewisse Unberechenbarkeit für Aussagen zur Finanzentwicklung. Klar ist aber, dass die Gemeinde sogar in einem ganz normalen Jahr (das heisst ohne besondere Ausgaben) nur mit dem Zusatzbeitrag aus dem Fonds sicher über die Runden kommt. Von Gebergemeinden sind politische Vorstösse im Gange, die die Zusatzleistungen ganz streichen möchten. Spezialfinanzierungen Gemeinschaftsantennenanlage (GGA) und Abfallbeseitigung entsprechen dem Budget. Die Schuld der GGA gegenüber der Einwohnergemeinde hat sich per erledigt. Nun hat keine der Spezialfinanzierungen eine Schuld gegenüber der Einwohnerkasse. Bei der Wasserversorgung fällt der Aufwandüberschuss um Franken höher aus als vorgesehen. Die Abwasserbeseitigung und der Wärmeverbund entsprechen dem Budget.
4 Einwohnergemeinde Wenslingen EGV Seite 4 Deckungslücke bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse In Absprache mit der GRPK machte der Gemeinderat eine Rückstellung von CHF für die Sanierung der basellandschaftlichen Pensionskasse. Traktandum 3: Abrechnung des Kredits über die Erneuerung der Wasserleitung Kohlweg Mit dem Investitionskredit in der Sondervorlage vom wurde im Sommer des Jahres 2013 die Wasserleitung am Kohlweg erneuert. Die Arbeiten konnten planmässig durchgeführt werden. Dank der Bauleitung durch die HWS Ingenieurbüro AG ist das grosse Bauvorhaben mit minimalen Einschränkungen für die Anwohner gelungen. Erfreulich ist auch die Schlussabrechnung. Die Kosten für Tiefbauarbeiten, Rohrlieferung und Verlegung liegen unter dem Kostenvoranschlag. Die Bauabrechnung wurde vom Gemeinderat am genehmigt. EGV-Kreditbeschluss vom CHF Bauabrechnung vom April 2014 CHF Nicht beanspruchter Kredit CHF Traktandum 4: Altersvorsorge Personal Einwohnergemeinde Wenslingen 4.1. Information zur Ausfinanzierung der Deckungslücke bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) 4.2. Information über die Wahl des Leistungsplans und der Vorsorgeeinrichtung 4.3. Genehmigung eines Kostenbeitrags zur Finanzierung des Besitzstandes infolge Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat 4.1. Information zur Ausfinanzierung der Deckungslücke bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) Der Bund hat 2010 beschlossen, dass nicht nur privat-rechtliche, sondern neu auch öffentlichrechtliche Pensionskassen eine volle Kapitaldeckung sicherstellen müssen. Am hat das Baselbieter Stimmvolk dem neuen Gesetz über die Durchführung der beruflichen Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) zugestimmt. Dieses tritt per in Kraft. Mit der Reform erhält die BLPK eine langfristige tragfähige Grundlage, welche der neuen Bundesgesetzgebung entspricht und dem veränderten Umfeld der Anlagemärkte sowie der Demografie und der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung Rechnung trägt. Das Gesetz regelt die Organisation der Pensionskasse und die Ausfinanzierung der Deckungslücke im System der Vollkapitalisierung. Die Kasse wird mittels Schuldanerkennung sofort ausfinanziert. Die aktiven Versicherten und die Bezügerinnen und Bezüger von Renten beteiligen sich in bedeutendem Ausmass an der Ausfinanzierung. Die bei der BLPK angeschlossenen Arbeitgebenden dazu zählen neben anderen auch die meisten Baselbieter Gemeinden können zur Erreichung der Vollkapitalisierung aus verschiedenen Möglichkeiten der Ausfinanzierung wählen. Der Anteil an den Ausfinanzierungskosten der Basellandschaftlichen Pensionskasse betrug für die Einwohnergemeinde Wenslingen Ende 2013 rund CHF (inkl. Besitzstandgarantie). Er beinhaltete den Anteil am Fehlbetrag der Aktiven und Rentner, die Umstellungskosten auf die neuen technischen Grundlagen für den Rentenbestand und den Auskauf der Rententeuerung. Mit der Zustimmung des Volkes bei der kantonalen Abstimmung vom übernimmt nun der Kanton die Ausfinanzierung der Pensionskassenansprüche (inklusive Besitzstand) der Kindergarten- und
5 Einwohnergemeinde Wenslingen EGV Seite 5 Primarlehrkräfte sowie der Musikschullehrerschaft. Dieser Entscheid entlastet die Gemeinden administrativ und finanziell. Die Deckungslücke beträgt nun für das Gemeindepersonal inkl. Rentner noch rund CHF (inkl. Besitzstand). Die Beiträge basieren auf Berechnungen der BLPK per Sie können sich je nach Entwicklung der Finanzlage noch verändern. Der präzise Betrag wird erst Ende 2014 vorliegen. Grundsätzlich steht es den Gemeinden frei den Betrag aus der eigenen Kasse, aus Mitteln vom Kapitalmarkt, oder analog Kanton mit einem Forderungsmodell über x Jahre zu amortisieren. Durch ein «Pooling» ermöglicht der Kanton zudem allen angeschlossenen Arbeitgebern Ausfinanzierungskredite zu vorteilhaften Zinskonditionen. Vorteile eines langjährigen teuren Amortisierungsmodells sind für unsere Gemeinde nicht erkennbar. Ebenso wird auf das vom Kanton offerierte Finanzpooling verzichtet. Unsere Finanzlage mit aktuell flüssigen Mitteln von rund CHF 2.6 Mio. erlaubt es, die Ausfinanzierungskosten aus eigener Kraft und einmalig per Ende 2014 zu tätigen. Sollten wir mittelfristig Fremdkapital benötigen, können wir dieses, aufgrund unserer weiterhin guten Finanzsituation, flexibel und zu ebenso attraktiven Konditionen auf dem freien Kapitalmarkt besorgen Die Gemeindeversammlung nimmt zur Kenntnis, dass der Gemeinderat den Anteil an der Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse von rund CHF (inkl. Besitzstandgarantie) für das Gemeindepersonal per 31. Dezember 2014 vornimmt. Der Vollständigkeit halber sei darüber informiert, dass für die Spitex Gelterkinden und Umgebung der Sanierungsbeitrag (inkl. Besitzstandgarantie) von ca. CHF ebenfalls per entrichtet wird Information über die Wahl des Leistungsplans und der Vorsorgeeinrichtung Die Gemeinden müssen der BLPK bis Mitte 2014 melden, für welches Vorsorgewerk und welchen Vorsorgeplan sie sich entschieden haben. Evaluation Vorsorgeeinrichtung Bei der zukünftigen Wahl unserer Vorsorgeeinrichtung standen ein Verbleib bei der BLPK sowie ein Wechsel zu einer Vollversicherungslösung im Fokus. Unbestritten war dabei der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Offertvergleiche diverser Gemeinden fallen mit Blick auf Kosten, Leistungen, Risiken und Chancen zugunsten der BLPK aus. Das Angebot der BLPK überzeugt durch individuelle Wahlmöglichkeiten und gute Leistungen. Es hebt sich bei den Risikobeiträgen und den Verwaltungssätzen von anderen Anbietern ab. Die BLPK weist leicht tiefere Altersrenten aus, weil hier die Senkung des Rentenumwandlungssatzes auf 5.8% bereits eingerechnet wurde. Mit Beschluss vom entschied der Gemeinderat, dass für alle Gemeindeangestellten die gleiche Versicherungslösung gelten soll. Der Gemeinderat bevorzugte im gleichen Beschluss den Verbleib bei der BLPK. Mit Beschluss vom setzte der Gemeinderat die gesetzlich geforderte paritätische Vorsorgekommission ein. Sie besteht aus zwei Mitgliedern des Gemeinderats als Arbeitgeber, einer Lehrervertretung sowie einer Gemeindepersonalvertretung als Arbeitnehmer. Die 4 Mitglieder der Vorsorgekommission sind dem Gemeinderat gefolgt und befürworten den Verbleib bei der Basellandschaftliche Pensionskasse BLPK als Vorsorgeeinrichtung. Evaluation Vorsorgeplan Bei der Auswahl des zukünftigen Vorsorgeplanes, welche die BLPK inskünftig als Sammeleinrichtungen führt, stehen der «Kantonsplan» oder alternative Planvarianten mit unterschiedlichen, bzw. tieferen Berechnungen der Alters- und Invalidenrenten zur Auswahl. Hier
6 Einwohnergemeinde Wenslingen EGV Seite 6 wurde der Gleichberechtigung des Gemeindepersonals mit der Kindergarten- und Primarlehrerschaft eine grosse Bedeutung beigemessen. Die Lehrkräfte der Primarschule und des Kindergartens werden zwar durch den Kanton angestellt, jedoch aufgrund der Bildungsgesetzgebung vollständig durch die Einwohnergemeinden finanziert. Würde nun die Gemeinde einen nachteiligeren Vorsorgeplan als derjenige des Kantons bestimmen, würden wir Angestellte zweier «Klassen» besolden. Die Vorsorgekommission empfiehlt mit Beschluss vom dem Gemeinderat die Anwendung der kantonalen Regelungen. Der Gemeinderat entschied am für die Gemeindeangestellten den «Kantonsplan» zu wählen. Ebenso wurden die Regelungen bezüglich Wahl der Beitragsaufteilung des Spar- und Risikobeitrages auf neu Arbeitnehmer 45% (+5%) und Arbeitgeber 55% (-5%) und die Bezahlung des Verwaltungskostenbeitrages zu Lasten des Arbeitgebers bestimmt. Abgelehnt wurde die Versicherung variabler Lohnteile oder von Nebenerwerben ebenso wie ein Zusammenschluss mit anderen Arbeitgebern zu einem gemeinsamen Vorsorgewerk. Sowohl Arbeitgeber-, als auch Arbeitnehmer tragen im Sinne einer Opfersymmetrie zur BLPK-Sanierung bei Die Gemeindeversammlung nimmt zur Kenntnis, dass der Gemeinderat als Arbeitgeber sowie das versicherte Personal als Arbeitnehmer beschlossen haben, bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse zu verbleiben und als Vorsorgeplan für die Gemeinde Wenslingen den «Kantonsplan» zu wählen. Die jährlichen Prämienkosten des Arbeitgebers von rund CHF gemäss «Kantonsplan» fallen in ähnlicher Höhe wie in den Vorjahren an Genehmigung eines Kostenbeitrags zur Finanzierung des Besitzstandes infolge Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat Besitzstandsregelung In der bisherigen kollektiven Finanzierung des Leistungsprimats sind Umverteilungsmechanismen von den jüngeren zu den älteren Versicherten enthalten. In der BLPK wurden diese Mechanismen mit der altersmässigen Staffelung der Beiträge zwar begrenzt, aber nicht behoben. Wird nun eine Person von der kollektiven Finanzierung auf eine individuelle Finanzierung umgestellt, so fehlt ihr dieser Beitrag und die daraus resultierende Finanzierungslücke kann auch mit den höheren Sparbeiträgen im Beitragsprimat nicht verhindert werden. Zur Verhinderung dieses Nachteils wird eine Besitzstandsregelung vorgesehen, nach der Personen, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, eine Zusatzgutschrift angerechnet wird. Diese erhöht das Sparkapital im Beitragsprimat so, dass die Lücke zwischen einer Rente im Leistungsprimat und einer Rente im Beitragsprimat idealerweise geschlossen werden kann, wenn ein Anspruch auf eine maximale Zusatzgutschrift besteht. Das gewählte Besitzstandsmodell ist dasjenige, welches der Kanton Basel-Landschaft beim Primatwechsel per 1. Januar 2015 seinen Versicherten gewährt. Mit der Abstimmung vom gilt diese Regelung für die Kindergarten- und Primarschullehrerschaft sowie Musiklehrerschaft. Sie berücksichtigt Alter und Dienstjahre. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Versammlung: 4.3. Den Kosten für die Besitzstandsregelung des Gemeindepersonals gemäss Kantonsmodell wird zugestimmt. Der Betrag von rund CHF ist im Anteil der Ausfinanzierung (CHF ) enthalten.
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