Aktuelles zur Bundesinitiative Frühe Hilfen in NRW Austauschtreffen für Netzwerkkoordinierende am in Münster.

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1 Aktuelles zur Bundesinitiative Frühe Hilfen in NRW Austauschtreffen für Netzwerkkoordinierende am in Münster gefördert vom:

2 Gliederung Verhandlungen zum Bundesfond Frühe Hilfen/Verteilerschlüssel ab 2016 Fortbildungen Zentrale Veranstaltungen 2015 Allgemeines 2

3 Landesverteilerschlüssel ab 2016 ein möglicher Ansatz Alle JÄ erhalten mindestens als Sockelbetrag Finanzierung durch Reduzierung des Vorwegabzugs für landesweite Qualifizierungsmitteln um ca Mittel für Qualifizierungen/landesweite Maßnahmen zur Verbreitung von gelingenden Ansätzen in den Frühen Hilfen: ca Beispiel- Jugendämter Sockel ,00 bei 47 Jugendämtern u3 Kinder im SGB II Bezug (Durchschnitt 2010) Differenzierung zu alt A B C /- 0 D /- 0 3

4 Tagesfortbildungen für Netzwerkkoordinierende Frühe Hilfen Veranstaltungen Moderation von Netzwerken Frühe Hilfen (Vertiefung) Qualitätskriterien der Netzwerkarbeit in den Frühen Hilfen Planungsprozesse im Netzwerk Frühe Hilfen initiieren und gestalten Bielefeld, 17. September 2015 Dortmund, 21. Oktober 2015 Düsseldorf, 03. November 2015 Ansprechpartnerin Evaluationsprozesse im Netzwerk Frühe Hilfen initiieren und gestalten (Vertiefung) Öffentlichkeitsarbeit in den Frühen Hilfen Partizipation in den Frühen Hilfen Kathrin Lassak (Inhaltliche Fragen) Tel.: und Gelsenkirchen, 30. September 2015 Dortmund, 20. Oktober 2015 Dortmund 08. Dezember

5 Fortbildung zur Familienhebamme und Familien- Gesundheitsund Kinderkrankenpflegerin Nach dem Landescurriculum NRW Zielgruppe: Hebammen und GKiKP mit zweijähriger Berufspraxis 320 Fobi-Stunden + 20h Intervision + ca. 60 Fobi- Stunden Selbstlernzeit, Umfang ca. 1,5 Jahre Entspricht den bundesweiten Mindestanforderungen Veranstalter: Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW (MFKJKS) und Caritas-Akademie Hohenlind und Leben-Lernen-Wandeln Orte: Köln, Bielefeld und Essen 5

6 Tagesfortbildungen zur Einsatzkoordination von FamHeb/FGKiKP in der einzefallbezogenen, aufsuchenden, längerfristigen Begleitung von Familien Veranstalter Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen (MFKJKS) + JHC Consulting und Leben-Lernen-Wandeln Inalte Informationen zu organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Austausch Impulse zum Thema Qualitätsmanagement Termin und Ort Ansprechpartnerin 03.September 2015 in Düsseldorf Jennifer Jaque-Rodney (Leben - Lernen - Wandeln) jr@jaque-rodney.de oder Tel

7 Tagesfortbildungen für bereits fortgebildete FamHeb/FGKiKP Anlass des Fobi-Angebotes Vertiefung bestimmter Kompetenzen nach dem Kompetenzprofilen des NZFH ( Entsprechung zum Kompetenzprofil ) Als Reaktion auf formulierte Qualifizierungsbedarfe Auf Wunsch: Möglichkeit zur Erlangung des Zertifikates nach dem Landescurriculum 7

8 Tagesfortbildungen für bereits fortgebildete FamHeb/FGKiKP Veranstalter Veranstaltung Ansprechpartnerin Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW und Leben-Lernen-Wandeln Kultursensible Betreuung: Interkulturelle Kompetenz & Diversity und Einführung in die NEST- Materialien Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von FamHeb/FGKiKP in den Frühen Hilfen Psychische Belastungen in Familien Qualitätsmanagement in der Arbeit der FamHeb/FGKiKP: Qualitätsverständnis und - sicherung Selbstfürsorge Gewalt und Trauma Jennifer Jaque-Rodney (Leben - Lernen - Wandeln) jr@jaque-rodney.de oder Tel Bochum, August 2015 Düsseldorf, September 2015 Duisburg, Oktober 2015 Bonn, November 2015 Bielefeld, Dezember 2015 Münster, November 2015 Hagen, November

9 Einladung der Leitungen der Jugendämter NRW Düsseldorf Erläuterung des Förderverfahrens ab 2016, Information zum Online-System Frühe Hilfen, ggf. weitere Themen Einladung mit TOPS erfolgt Juli/August 9

10 Fachmesse Frühe Hilfen NRW am Im CongressCentrum Oberhausen

11 Fachmesse Frühe Hilfen CongressCentrum Oberhausen Ca. 600 TN Ausstellung + inhaltliches Programm Flyer nach den Sommerferien 11

12 Zur Ausstellung Einladung an Fachaussteller auf Bundes- und Landesebene (einschlägige Institutionen, Berufs- und Fachverbände) Standfläche 3x2 m, Tisch und zwei Stühle Anmeldeschluss Bewerbung über eigenen Verteiler 12

13 Zur Ausstellung Einladung an Fachaussteller auf kommunaler Ebene (öffentliche und freie Träger auf Ortsebene) Standfläche 2 x 2 m, Tisch und zwei Stühle Anmeldeschluss: Nach Wunsch: Individualisiertes Roll-up mit Beschreibung des Netzwerkes Frühe Hilfen oder eines Angebotes Früher Hilfen Einsendeschluss: Über die Rundmail Frühe Hilfen und Bitte an die Landesverbände der freien Träger diese Einladung an ihre Ortsverbände zu schicken 13

14 Themenübergreifende aktuelle Informationen Jugendamtsleitertagung Landeszwischenbericht Abschlussbericht des Landes an den Bund bis zum (Abschlussbericht des Bundes wird zum dem Bundestag vorgelegt) Beirat NZFH Leistungsprofil zu FamHebs/FGKIKP Kompetenzprofil Ehrenamtskoordination 14

15 Austauschtreffen für Netzwerkkoordinierende Frühe Hilfen, , Münster VV Fonds Frühe Hilfen (VV-F FH, Entwurf BMFSFJ, Stand: ) gefördert vom:

16 I. Vorgesehene Änderungen 1. Allgemein/ Verfahren Verteilschlüssel Bund bleibt gleich, Anpassung alle 3 Jahre Landesgesamtkonzept bis vorzulegen, danach alle 4 Jahre Bundesbericht alle 4 Jahre (erstmalig ) VV ohne Laufzeitende (Kündigungsrecht für Länder und Bund zum des Folgejahres) Verfahren für zentrale, landesweite Maßnahmen ausdrücklich geregelt Inkrafttreten zum /11

17 I. Vorgesehene Änderungen 2. Förderfähige Maßnahmen Beibehaltung der 4 bisherigen Förderbereiche Keine Priorisierung mehr zwischen den Förderbereichen Netzwerkkoordination, FamHeb/FGKiKP und Ehrenamtliche Strukturen Grds. abschließender Förderkatalog Förderkatalog kann bei Bedarf alle 4 Jahre angepasst werden Nun in B-L-VV ausdrücklicher Ausschluss der Förderung von HzE-Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen 3/11

18 a. Förderbereich Netzwerkkoordination Neue Fördervoraussetzung: Angebote der Frühen Hilfen vor Ort an den Bedarfen der Familien partizipativ im Netzwerk weiterentwickeln Neue Fördervoraussetzung: Ziele und Maßnahmen auf Grundlage der JHP unter Einbezug der Gesundheits- und Sozialplanung festlegen und regelmäßig überprüfen 4/11

19 b. Förderbereich FamHeb/ FGKiKP Förderfähige Leistung wird im Leistungsprofil anhand Qualitätskriterien des NZFH festgelegt Anbindung an ein multiprofessionelles Team als Voraussetzung für den Einsatz (und für die Förderung) Entsprechung zum Kompetenzprofil als Voraussetzung für die Förderfähigkeit der Leistungserbringung Förderfähig sind nur Qualifizierung und Fortbildungen nach den bundesweiten Mindestanforderungen 5

20 c. Förderbereich Ehrenamt Neue Fördervoraussetzung: Hauptamtliche Fachkraft muss spezifisch geschult sein Förderfähig sind nur Qualifizierungen von Ehrenamtskoordinierenden und Ehrenamtlichen nach bestimmten fachlichen Standards Sachkosten (Büromiete, Willkommensgeschenke) bei Ehrenamtsprojekten sind nur als sonstige Maßnahmen förderfähig 6

21 d. Förderbereich sonstige Maßnahmen Kriterienkatalog aus Steuerungsgruppenbeschluss vom nun in VV übernommen und erweitert um Maßnahmen, die eine Weiterentwicklung des kommunalen Angebots der Frühen Hilfen darstellen und damit Versorgungslücken für bestimmte Zielgruppen schließen 7

22 II. Weitergehender Änderungs- bzw. Klärungsbedarf (NRW) Dynamisierungsklausel? Aufwandsentschädigung/ Aufwendungsersatz bei Teilnahme an Netzwerktreffen für (freiberufliche) Fachkräfte des Gesundheitswesens? Genauer Inhalt des Leistungsprofils (Termin ausgewählte LK und NZFH: ) Förderfähigkeit von Bürokosten etc. bei angestellten FamHeb/ FGKiKP Leistung FamHeb/ FGKiKP ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Fortbildung förderfähig, nicht erst ab Entsprechung Kompetenzprofil Welche spezifische Schulung muss die hauptamtliche Fachkraft, die die Ehrenamtlichen begleitet, absolviert haben? Welche fachlichen Standards sollen gelten für die Qualifizierung von Ehrenamtlichen und ihren Koordinierungspersonen? 8

23 III. Weiteres Verfahren zum Abschluss der B-L-VV Fonds Frühe Hilfen : Ländertreffen in Berlin : Ländertreffen in Berlin 3. BMFSFJ muss Einvernehmen mit BMF und BRH herstellen 4. JFMK- Umlaufbeschluss 5. Kabinettbeschlüsse der Länder 9

24 IV. Eckpfeiler des geplanten Förderverfahrens in NRW Überarbeiteter Verteilschlüssel Örtliche Träger der öffentlichen JH reichen jährlichen Maßnahmeplan ein (wie bisher, ggf. Aktualisierung bis März des Folgejahres) Beibehaltung der Mittelweiterleitung als fachbezogene Pauschale Land legt Bund Fördergrundsätze + Landesgesamtkonzept vor Neue FAQ-Liste Elektronisches Verwendungsnachweissystem bleibt 10

25 Angepasster Verteilschlüssel NRW 2-schrittiger Verteilerschlüssel: 1. Berechnung nach bisherigem Verteilschlüssel (Jahr noch festlegen, korrespondierend mit Bund) 2. Alle diejenigen, die nach diesem bisherigen Schlüssel unter ,-- erhalten würden, werden auf ,-- aufgestockt Möglich durch - angekündigtes- Zurückfahren der Mittel für zentrale, landesweite Maßnahmen 11

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Infos und Materialien: 12

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