Klimaschutz ist unverzichtbar: Treibhausgasemissionen jetzt reduzieren

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1 Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) Geschäftsstelle am Alfred-Wegener-Institut Postfach Bremerhaven Fax.: 0471/ Tel.: 0471/ (701) Internet: /4d WBGU/Presse PRESSEERKLÄRUNG Sperrfrist: 3. Dezember 1997, 12 Uhr WBGU-Sondergutachten zum Klimagipfel in Kyoto Klimaschutz ist unverzichtbar: Treibhausgasemissionen jetzt reduzieren Industrie- und Transformationsländer zum Klimaschutz verpflichten Spielraum für langen Bremsweg Bundesregierung soll am 25%-Ziel festhalten Instrument der gemeinsamen Umsetzung vorantreiben Schwellenländer in die Pflicht nehmen Entwicklungsländer langfristig einbinden Unterstützung der Entwicklungsländer Bonn, den 3. Dezember Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) übergibt heute seine Stellungnahme anläßlich des in Japan stattfindenden Klimagipfels an Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel. Die Wissenschaftler empfehlen darin, daß die westlichen Industrieländer und die osteuropäischen Transformationsländer zum Schutz des Klimas verbindlich dazu verpflichtet werden sollen, ihre Emissionen von Treibhausgasen bezogen auf das Basisjahr 1990 bis 2005 um 11%, bis 2010 um 23% und bis 2020 um 43% zu reduzieren. Langfristig (bis 2050) sollte diese Ländergruppe ihre Emissionen um 77% reduzieren. Diese Ländergruppe wird in der Klimarahmenkonvention auch als Anlage-I-Staaten bezeichnet. Maßnahmen zum Klimaschutz sind nach Ansicht der Wissenschaftler unverzichtbar. Der jüngste Bericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses über Klimaänderungen (IPCC) kommt nach der Abwägung aller bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu dem Schluß, daß der Mensch schon heute das Klima beeinflußt. Diese Kernaussage wurde nach Erscheinen des Berichtes 1996 durch weitere Befunde erhärtet. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, daß die Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre seit vorindustriellen Zeiten steigen und daß sich die globale Temperatur in den letzten 100 Jahren um ca. 0,6 Grad Celsius erhöht hat. Die besten heute verfügbaren Modelle prognostizieren einen weiteren Anstieg bis zum 1

2 2 Jahre 2100 um ca. 2 Grad Celsius, falls nicht gegengesteuert wird. Diese Klimaänderungen bringen erhebliche Risiken mit sich und drohen die Anpassungsfähigkeit von Gesellschaft und Natur zu überfordern. So lange die vereinzelt hervortretenden Kritiker dieser Vorhersagen keine vergleichbar fundierten Gegenthesen vorlegen können, müssen nach dem Vorsorgeprinzip Klimaschutzmaßnahmen ergriffen werden. Die Berichte des IPCC stellen nach Ansicht des WBGU die derzeit maßgebliche Bewertung der Wissenschaft in Bezug auf Klimaänderungen dar. Weltweit sind mehrere tausend Experten daran beteiligt, den sorgfältig geprüften Konsens über den Stand der Wissenschaft darzustellen. Die Berichte des IPCC sind Grundlage für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Entwicklung entsprechender Reduktionsverpflichtungen. Tolerierbarer Korridor für Klimaentwicklung Der Beirat geht bei der Bestimmung der zum Schutz des Klimasystems notwendigen Reduktionsziele von einem Toleranzfenster aus, das eine normative Vorgabe von ökologisch, ökonomisch oder sozial auf keinen Fall mehr tolerierbaren Bedingungen enthält: den sogenannten Leitplanken. Diese geben den für die kommenden 200 Jahre verbleibenden Handlungsspielraum vor. Demnach bewirkt eine Erwärmung des Klimas um mehr als 2 C (bezogen auf den vorindustriellen Wert) bzw. eine Erwärmungsrate von mehr als 0,2 C pro Dekade Klimaänderungen, die nicht mehr als tolerierbar angesehen werden können. Die Wissenschaftler gehen davon aus, daß die Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme und Gesellschaften mit zunehmender Erwärmung abnimmt. Die Festlegung der nicht tolerierbaren Klimaänderung orientiert sich dabei an den beobachteten Klimaschwankungen innerhalb der letzten mehreren Jahre, die unsere heutige Umwelt geprägt haben. Ziel ist die Bewahrung der natürlichen Umwelt, die sich für den Menschen als Existenzgrundlage erwiesen hat. Der Abstand zur Leitplanke der nicht tolerierbaren Erwärmung beträgt heute nur noch etwa 1,3 C. Die Festlegung der nicht tolerierbaren Erwärmungsrate von 0,2 C je Dekade beruht u.a. auf der Einschätzung, daß Belastungen der Menschen durch Klimafolge- und -anpassungskosten in einer Höhe von 5% des globalen Bruttosozialprodukts unzumutbar sind. Dabei muß aber berücksichtigt werden, daß es sich hier um eine noch sehr grob definierte Leitplanke handelt. Zum einen sind Klimafolgekosten nur sehr schwer abzuschätzen, zum anderen müssen globale Verteilungseffekte berücksichtigt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, daß Kosten von über 3%-5% des Bruttosozialprodukts vielfach als kritisch angesehen werden. Gewinner und Verlierer von Klimaänderungen Um die Auswirkungen einer Klimaänderung auf Ökosysteme oder auf die Wirtschaft abzuschätzen, werden regional genauere Klimasimulationen benötigt; diese sind derzeit noch nicht in ausreichender Qualität verfügbar. Insbesondere können künftige Klimaänderungen aufgrund der Nichtlinearität des Klimasystems zu unerwarteten Entwicklungen führen. Im Extremfall könnte die Tiefenwasserbildung im Nordatlantik abrupt unterbrochen werden, so daß es in Europa sogar zu einer neuen Eiszeit kommen könnte. Die Wissenschaftler weisen darauf hin, daß es gegenwärtig nicht möglich ist, genaue Angaben über das Ausmaß der zu erwartenden Schäden und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten zu treffen. Fest steht jedoch, daß in den dicht besiedelten Küstenregionen Millionen von Menschen durch einen Anstieg des Meeresspiegels bedroht sein werden. Auch wird es Regionen geben, die unter stärkeren Überschwemmungen und unter Dürren zu leiden haben. Andererseits wird es auch Gewinner bei einer Klimaänderung geben, da z. B. in heute kälteren Zonen die Böden für die Landwirtschaft nutzbar gemacht werden können. Das in letzter Zeit vieldiskutierte El- 2

3 3 Niño Phänomen mit seinem verstärkenden Einfluß auf die Waldbrände in Indonesien und Amazonien zeigt, welche weitreichenden Auswirkungen Klimaschwankungen haben können. Spielraum für langen Bremsweg Nach Ansicht der Wissenschaftlter besteht Spielraum für eine Politik des langen Bremswegs, deshalb sollte möglichst rasch mit Emissionsminderungen begonnen werden. Bei einem baldigen Beginn einer Emissionsreduktionspolitik werden sich die Kosten einer Umstellung in überschaubaren Grenzen halten. Die Reduktionsziele müssen eingehalten werden, um nicht-tolerierbare Folgen für Mensch und Umwelt zu vermeiden. Selbst wenn die Mindestforderungen rasch erfüllt werden, sind Auswirkungen auf das Klima wegen der Trägheit des Systems nach heutigem Kenntnisstand warscheinlich, wie beispielsweise ein Anstieg des Meeresspiegels und extreme Schwankungen. Bundesregierung soll am 25%-Ziel festhalten Der Beirat empfiehlt der Bundesregierung, weiterhin am Ziel einer Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2005 um 25% bezogen auf das Niveau von 1990 festzuhalten. Ein Teil davon sollte allerdings durch gemeinsame Umsetzung (joint implementation) von Maßnahmen in anderen Ländern erfüllt werden können, in denen die Minderungskosten niedriger sind. Instrument der gemeinsamen Umsetzung vorantreiben Neben nationalen Maßnahmen sollte im internationalen Bereich das Konzept der gemeinsamen Umsetzung und ein internationales Zertifikatesystem verstärkt vorangetrieben werden, damit die Minderung der Emissionen möglichst effizient und damit volkswirtschaftlich verträglich erfolgen kann. Schwellenländer in die Pflicht nehmen Der Beirat empfiehlt zu prüfen, inwieweit im Rahmen der Klimarahmenkonvention eine Aufnahme der Schwellenländer außerhalb Osteuropas in die Gruppe der Anlage-I-Staaten angemessen ist. Nach Auffassung der Wissenschaftler ist es gerade in diesen Ländern wichtig, daß bei investiven Grundentscheidungen (etwa im Energiebereich) schon jetzt an den Klimaschutz gedacht wird. Zudem legt die Klimarahmenkonvention fest, daß die Staaten nicht nur entsprechend ihrer Verantwortlichkeiten, sondern auch entsprechend ihrer Fähigkeiten in die Pflicht genommen werden sollen. Entwicklungsländer langfristig einbinden Langfristig müssen die Pro-Kopf-Emissionen in allen Ländern angeglichen werden. Den Entwicklungsländern soll deshalb nach den Vorstellungen der Wissenschaftler noch bis etwa 2010 eine Ausweitung ihrer Treibhausgasemissionen möglich sein, da dort die Pro-Kopf- Emissionen noch sehr niedrig sind. Anschließend sollten die Entwicklungsländer ihren Ausstoß stabilisieren. Etwa im Jahr 2050 würden sich nach den Berechnungen des WBGU dann die Pro-Kopf-Emissionen der Anlage-I-Staaten und der Entwicklungsländer angleichen (bezogen auf die Bevölkerung im Jahre 1992). Wünschenswert ist jedoch, daß die Entwicklungsländer bereits früher zum Klimaschutz beitragen können. Unterstützung der Entwicklungsländer Die Klimarahmenkonvention empfiehlt den Industrieländern, die Entwicklungsländer bei Durchführung von Maßnahmen zum Klimaschutz zu unterstützen. In der Konvention wird auch betont, daß die Einlösung der zukünftigen Verpflichtungen durch die Entwicklungslän- 3

4 4 der davon abhängen wird, inwieweit die Industriestaaten ihre Vertragspflichten hinsichtlich finanzieller Unterstützung und Technologietransfer erfüllen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Beirat eine Aufstockung der entsprechenden finanziellen Mittel im Rahmen der Bestimmungen der Klimarahmenkonvention, wobei auf Effizienz und geringe Verwaltungskosten zu achten ist. Bislang dient die Globale Umweltfazilität (GEF) der Klimarahmenkonvention als vorläufiger Finanzierungsmechanismus. Trotz der 1994 erfolgten Restrukturierung der 1991 gegründeten GEF hält die Kritik an dem Finanzierungsmechanismus durch die Entwicklungsländer weiter an. Bevor der GEF daher im Rahmen eines Klimaprotokolls weitreichende weitere Aufgaben übertragen werden, empfiehlt der Beirat mittelfristig eine Prüfung ihrer Struktur und Arbeitsweise. EU-Ziel zu niedrig Nach Ansicht des Wissenschaftlergremiums ist das vom EU-Umweltministerrat vorgeschlagene Reduktionsziel von nur 15% bis 2010 (bezogen auf 1990) für die Anlage-I-Staaten nicht ausreichend. Allerdings ist dieses Reduktionsziel eine realistische Umschreibung des innerhalb der EU wirtschaftlich verträglichen Minderungspotentials. Um den klimaschutzpolitischen Forderungen besser zu entsprechen, sollte die EU ihre Selbstverpflichtung erhöhen und dabei die über die bisherige Zusage hinausgehende Emissionsminderung auf dem Wege einer gemeinsamen Umsetzung realisieren. Nicht-zukunftsfähiges Umweltverhalten Diese Reduktionsziele erfordern eine Abkehr von nicht-zukunftsfähigen Konsumverhalten und Produktionsweisen, insbesondere in den Industrieländern. Eine Strategie zur Klimaschutzpolitik muß daher neben technischen Lösungen, ökonomischen Instrumenten und rechtlichen Regelungen eine verstärkte Umweltbildung als unverzichtbaren Bestandteil der Klimaschutzpolitik enthalten. Klimagipfel in Kyoto Die dritte Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention findet vom 1. bis 10. Dezember 1997 in Kyoto, Japan statt. Da über das Jahr 2000 hinaus konkrete Reduktionsziele fehlen, soll diese Konferenz die Konvention durch Vereinbarungen (Protokolle) ergänzen, in denen zeitlich gebundene und konkrete Pflichten zur Verminderung von Treibhausgasemissionen völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben werden. Gemäß dem auf der ersten Vertragsstaatenkonferenz in Berlin beschlossenen Berliner Mandat sollen zunächst die Hauptverursacher des durch menschlichen Einfluß verstärkten Treibhauseffektes in die Pflicht genommen werden. Für die Anlage-I-Staaten sollen daher in Kyoto konkrete Reduktionspflichten vereinbart werden. Ziel der Klimarahmenkonvention ist es, die Konzentrationen der Treibhausgase in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, auf dem eine gefährliche durch den Menschen verursachte Störung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann. Der WBGU Der WBGU wurde im Frühjahr 1992 als unabhängiges Beratergremium von der Bundesregierung eingerichtet. Hintergrund war die wachsende Sorge um die Bewahrung der natürlichen Lebens- und Entwicklungsgrundlagen der Menschheit und die Einsicht, daß internationales 4

5 5 Handeln immer dringlicher wird. Der Beirat beschreibt in jährlichen Berichten die globale Umweltentwicklung und die daraus folgenden gesellschaftlichen Probleme. Dabei sollen besonders die 1992 auf dem Umweltgipfel in Rio de Janeiro behandelten internationalen Vereinbarungen und die AGENDA 21 berücksichtigt werden. Außerdem geben die Gutachten konkrete Empfehlungen für umweltpolitisches Handeln und für Forschungsprogramme. Bisher erschienen in der Reihe Welt im Wandel folgende Jahresgutachten: Grundstruktur globaler Mensch-Umwelt-Beziehungen (1993), Die Gefährdung der Böden (1994), Wege zur Lösung globaler Umweltprobleme (1995) und Herausforderung für die deutsche Wissenschaft (1996). Das Jahresgutachten 1997 mit dem Titel Wege zu einem nachhaltigen Umgang mit Süßwasser befindet sich im Druck. Der WBGU hat bereits zum Berliner Klimagipfel im Jahr 1995 eine Stellungnahme vorgelegt. Dem Beirat gehören an: Der Agronom Prof. Dr. F. Beese aus Göttingen, der Meteorologe Prof. Dr. K. Fraedrich aus Hamburg, der Ökonom Prof. Dr. P. Klemmer aus Essen, die Juristin Prof. Dr. Dr. J. Kokott aus Düsseldorf, die Psychologin Prof. Dr. L. Kruse-Graumann aus Hagen, der Soziologe Prof. Dr. O. Renn aus Stuttgart, der Physiker Prof. Dr. H.-J. Schellnhuber aus Potsdam, der Botaniker Prof. Dr. E.-D. Schulze aus Bayreuth, der Limnologe Prof. Dr. M. Tilzer aus Bremerhaven, der Ökonom Prof. Dr. P. Velsinger aus Dortmund und der Ökonom Prof. Dr. H. Zimmermann aus Marburg. Geschäftsführer ist der Meeresbiologe Prof. Dr. M. Schulz-Baldes aus Bremerhaven. Rückfragen bitte an die Geschäftsstelle des WBGU Tel. 0471/ oder 701 oder an Prof. Dr. Schellnhuber 0331/288/

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