Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung
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- Ernst Ritter
- vor 6 Jahren
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1 Entwurf Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung über die Beteiligung der 115-Aufschaltgemeinschaft MKK (Kommunen des Main-Kinzig-Kreises) an dem 115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main zur Umsetzung der Einheitlichen Behördenrufnummer 115 in den Vorwahlbereichen 06053, 06054, 06055, 06056, 06181, 06184, 06187
2 Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung über die Beteiligung der Kommunen der 115- Aufschaltgemeinschaft MKK an dem 115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main zur Umsetzung der Einheitlichen Behördenrufnummer 115 Zwischen der Stadt Frankfurt am Main, Römer, Frankfurt am Main, vertreten durch den Magistrat und der 115-Aufschaltgemeinschaft MKK (AG-MKK), d. h. folgenden Kommunen des Main- Kinzig-Kreises: - Bad Soden - Salmünster - Brachttal - Freigericht - Hasselroth - Langenselbold - Maintal - Nidderau - Rodenbach, vertreten durch die jeweiligen Gremien der Kommunen, wird gemäß 24 ff. des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit KGG vom (GVBl. I S. 307) in der jeweils gültigen Fassung folgende abgeschlossen: Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung Präambel Die in nachfolgendem 1 aufgeführten Kommunen haben sich für eine Teilnahme am 115- Verbund über das 115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main entschieden. Zur Verringerung des administrativen Aufwands haben sie sich mit der Stadt Frankfurt am Main darauf geeinigt, nicht jeweils einzelne Vereinbarungen abzuschließen, sondern als loser Verbund gemeinschaftlich eine Vereinbarung abzuschließen. Vertragspartner der Stadt Frankfurt sind die einzelnen Kommunen selbst, nicht die Aufschaltgemeinschaft. Diese Vereinbarung erlangt durch die geleistete Unterschrift für jeden Unterzeichner einzeln und direkt Gültigkeit. Jeder Unterzeichner erhält eine vollständig unterzeichnete Ausfertigung dieser Vereinbarung. Die Kommunen des Main-Kinzig-Kreises Gelnhausen, Linsengericht und Niederdorfelden sind bereits Kooperationspartner des 115-Servicecenters der Stadt Frankfurt am Main und Mitglieder des 115-Verbunds. Alle drei Kooperationspartner treten als assoziierte Mitglieder zwar in die Aufschaltgemeinschaft ein, die bestehenden Öffentlich-Rechtlichen
3 Vereinbarungen mit der Stadt Frankfurt am Main bleiben jedoch von der Beteiligung an der Aufschaltgemeinschaft unberührt und bestehen, sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist, uneingeschränkt fort. Die Stadt Gelnhausen übernimmt die Koordination der Aufschaltgemeinschaft im Innenverhältnis und im Verhältnis zum 115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main. 1 Der AG-MKK (Kommunen des Main-Kinzig-Kreises) gehören unmittelbar folgende Kommunen an: - Bad Soden - Salmünster - Brachttal - Freigericht - Hasselroth - Langenselbold - Maintal - Nidderau - Rodenbach Als assoziierte Mitglieder schließen sich die Kommunen - Gelnhausen - Linsengericht - Niederdorfelden der Aufschaltgemeinschaft an. Es können sich jederzeit weitere Kommunen des Main-Kinzig-Kreises der AG-MKK anschließen. 2 Die Stadt Frankfurt am Main betreibt zur Bedienung der Einheitlichen Behördenrufnummer 115 ein Servicecenter. Aufgrund der regionalen Nähe und mit Blick auf die Kosten, werden die Kommunen der AG-MKK derzeit kein eigenes Servicecenter betreiben. Sie nehmen das Angebot der Stadt Frankfurt am Main an, eine Kooperation zur Beteiligung am Servicecenter zu vereinbaren und sich im Rahmen dieser Vereinbarung an das Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main anzuschließen. 3 Die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet sich, die im Feinkonzept und in der Charta für den 115-Regelbetrieb beschriebenen und künftig fortzuentwickelnden Leistungsanforderungen an das Servicecenter einzuhalten. Im Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main werden auch die telefonischen Anfragen der Bürgerinnen und Bürger der AG-MKK, sofern sie über die Rufnummer 115 eingehen, beantwortet.
4 4 Die Kommunen der AG-MKK beteiligen sich an den Kosten des Frankfurter Servicecenters. Die Stadt Frankfurt am Main erhält hierfür von den einzelnen Mitgliedern der AG-MKK eine Kostenbeteiligungspauschale, die derzeit auf einem Betrag von 4,00 Euro je Anruf beruht. Als Kostenobergrenze wird ein Betrag in Höhe von 20 Ct./Einwohner vereinbart; wird diese Grenze um mehr als 10% überschritten, sind ergänzende Preisverhandlungen erforderlich. Ergeben sich Änderungen in den Kostenbestandteilen oder in der Kostenstruktur, sind Preisanpassungen möglich, die einvernehmlich auszuhandeln sind. Die Aufteilung der Kosten zwischen den Kommunen der AG-MKK erfolgt im Verhältnis der Einwohnerzahlen. Dieser Aufteilung schließen sich auch die assoziierten Mitglieder an. Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Jahresende, erstmals am Die Kommunen der AG-MKK stellen die für die Erbringung des telefonischen Services erforderlichen Informationen (Wissensmanagement auf der Basis des Hessen-Finders) dem Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung und verpflichten sich, die eingestellten Informationen möglichst täglich zu aktualisieren. Darüber hinaus verpflichten sich die Kommunen der AG-MKK, den Second Level für das Servicecenter gemäß der Servicevereinbarung zuverlässig sicherzustellen. 6 Soweit die Stadt Frankfurt am Main ihr Dienstleistungsangebot für das 115-Servicecenter auch auf andere Gebietskörperschaften ausweiten sollte und hierzu gesonderte Öffentlich- Rechtliche Vereinbarungen geschlossen werden, wird die AG-MKK darüber informiert. 7 Die Stadt Frankfurt am Main und die Kommunen der AG-MKK sind sich darüber einig, dass die Testphase im Zeitraum von bis zum erfolgreich verlaufen und der Übergang in den Regelbetrieb sinnvoll ist. Diese Vereinbarung gilt ab dem für die Dauer von zunächst fünf Jahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert sie sich jeweils um weitere fünf Jahre, wenn nicht die AG-MKK oder einzelne Mitglieder gegenüber der Stadt Frankfurt am Main oder die Stadt Frankfurt am Main gegenüber der AG-MKK oder einzelnen Mitgliedern unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf des Zeitraums eine Kündigung der Vereinbarung ausspricht und diese schriftlich zugeht. 8 Änderungen oder Ergänzungen sowie die Kündigung dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
5 Der Austritt eines Mitglieds der Aufschaltgemeinschaft hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des Vertrages im Verhältnis der verbleibenden Mitglieder zur Stadt Frankfurt am Main. Diese Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung tritt am in Kraft. Frankfurt am Main, den _ ( Feldmann ) (Schneider ) Oberbürgermeister Stadtrat Bad Soden Salmünster, den _ (Lothar Büttner) (Werner Wolf) 1. Stadtrat Brachttal, den _ (Christoph Stürz) (Markus Gleiß) 1. Beigeordneter Freigericht, den _ (Joachim Lucas) (Günther Thyriot) 1. Beigeordneter Hasselroth, den i.v._ (Uta Böckel) (Hans Peter Fischer) 1. Beigeordnete Beigeordneter
6 Langenselbold, den _ (Jörg Muth) (Gustav Schreiner) 1. Stadtrat Maintal, den _ (Erhard Rohrbach) (Ralf Sachtleber) 1. Stadtrat Nidderau, den _ (Gerhard Schultheiß) (Monika Sperzel) 1. Stadträtin Rodenbach, den _ (Klaus Schejna) (Artur Wiegelmann) Beigeordneter Assoziierte Mitglieder der Aufschaltgemeinschaft: Gelnhausen, den Linsengericht, den Niederdorfelden, den i.v. (Thorsten Stolz) (Albert Ungermann) (Karl Markloff) 1.Beigeordneter
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