A 81 Temporäre Seitenstreifenfreigabe
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- Karola Krüger
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1 A 81 Temporäre Seitenstreifenfreigabe Vorstellung der Ergebnisse der Schalluntersuchung zu den von der Stadt Ludwigsburg und Asperg vorgeschlagenen zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen am 31. Juli 2013 (überarbeitete Fassung vom ) Regierungspräsidium Stuttgart Referat 44 (Straßenplanung)
2 Gliederung der Präsentation I. Allgemeine Anmerkungen zur Untersuchung II. III. Vorstellung der Maßnahmen und Planfälle Wirkung der Planfälle IV. Planfall Geschwindigkeitsreduzierung V. Fazit Folie 2 Abteilung 4 / Referat 44
3 Allgemeine Anmerkungen zur Untersuchung Die LS-Wand Höhen sind nur als ungefähre Angaben angegeben, maßgebend ist die LS-Wand-Oberkante. Diese wurde auch im Berechnungsmodell berücksichtigt. Es wurde nur eine Einzelpunktuntersuchung durchgeführt. Daher ist nicht für alle Gebäude eine Aussage möglich. Insgesamt wurden 87 Immissionsorte an 32 Gebäuden untersucht. Folie 3 Abteilung 4 / Referat 44
4 0-Fall Bestehende LS-Wälle und LS-Wände auf Ludwigsburger und Asperger Seite Folie 4 Abteilung 4 / Referat 44
5 Fall 1a Erhöhung der LS-Wände auf Asperger Seite im Bereich des LS-Walls auf 4 m sonst auf 8m Erhöhung der LS-Wände auf Ludwigsburger Seite im Bereich des LS-Walls auf 4 m sonst auf 6 m Neubau einer LS-Wand mit 4 m auf bestehenden LS-Wall auf Höhe der Filsstraße Einbau eines lärmarmen Belags mit 4 db(a) Folie 5 Abteilung 4 / Referat 44
6 Fall 1b Verlängerung des lärmarmen Belags mit - 4 db(a) bis zur AS Ludwigsburg Nord Folie 6 Abteilung 4 / Referat 44
7 Fall 2 Erhöhung der LS-Wand im Norden auf Ludwigsburger Seite von 4m auf 6m Verlängerung der LS- Wand im Norden auf Asperger Seite mit 4m Erhöhung der LS-Wand im Süden auf beiden Seiten von 5m auf 8m Folie 7 Abteilung 4 / Referat 44
8 Fall 3 Überprüfung einer LS- Wand quer zur A 81 im Bereich Finkenweg / Tammer Straße anstatt der Erhöhung der LS-Wand im Norden auf Ludwigsburger Seite Folie 8 Abteilung 4 / Referat 44
9 Fall 4 Überprüfung einer Verlängerung der LS- Wand im Norden auf Seite Ludwigsburg bis zur AS Ludwigsburg Nord anstatt der Erhöhung bzw. einer quer zur A 81 liegenden LS-Wand. Folie 9 Abteilung 4 / Referat 44
10 Gliederung der Präsentation I. Allgemeine Anmerkungen zur Untersuchung II. III. Vorstellung der Maßnahmen und Planfälle Wirkung der Planfälle IV. Planfall Geschwindigkeitsreduzierung V. Fazit Folie 10 Abteilung 4 / Referat 44
11 Wirkung Fall 1a Vergleich mit O-Fall Pegelminderung von bis zu 10,4 db(a) Besonders hohe Minderung im Bereich hinter den LS-Wand Erhöhungen auf 6m bzw. 8m Vorgesehene Maßnahmen sind wirksam Folie 11 Abteilung 4 / Referat 44
12 Wirkung Fall 1b Vergleich mit Fall 1a Pegelminderung von bis zu 1,5 db(a) Bei Gebäuden mit Lärmvorsorgeanspruch Minderung von bis zu 1 db(a) Im nördlichen Bereich wirksam Folie 12 Abteilung 4 / Referat 44
13 Wirkung Fall 2 Vergleich mit Fall 1a Pegelminderung von bis zu 1,9 db(a) Bei Gebäuden mit Lärmvorsorgeanspruch Minderung von bis zu 0,9 db(a) Im südlichen Bereich wirksam Im nördlichen Bereich bedingt wirksam (nur knapp über Wahrnehmbarkeitsschwelle von 1,0 db(a) Folie 13 Abteilung 4 / Referat 44
14 Wirkung Fall 3 Vergleich mit Fall 1a Pegelminderung von bis zu 1,9 db(a) im Süden Bei Gebäuden mit Lärmvorsorgeanspruch Minderung von bis zu 0,9 db(a) im Süden Im südlichen Bereich wirksam Im nördlichen Bereich bedingt wirksam (nur knapp über Wahrnehmbarkeitsschwelle von 1,0 db(a) Folie 14 Abteilung 4 / Referat 44
15 Wirkung Fall 4 Vergleich mit Fall 1a Pegelminderung von bis zu 1,9 db(a) im Süden Bei Gebäuden mit Lärmvorsorgeanspruch Minderung von bis zu 0,9 db(a) im Süden Im südlichen Bereich wirksam Im nördlichen Bereich nicht wirksam (unterhalb Wahrnehmbarkeitsschwelle von 1,0 db(a) Folie 15 Abteilung 4 / Referat 44
16 Gliederung der Präsentation I. Allgemeine Anmerkungen zur Untersuchung II. III. Vorstellung der Maßnahmen und Planfälle Wirkung der Planfälle IV. Planfall Geschwindigkeitsreduzierung V. Fazit Folie 16 Abteilung 4 / Referat 44
17 Planfall Geschwindigkeitsreduzierung Reduzierung von 120 km/h auf 80 km/h Zeitbereich 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr Emissionspegel bei v = 120 km/h L me,v=120 = 71,1 db(a) v = 80 km/h L mev=80 = 69,9 db(a) Minderung der Schallimmissionen um 1,2 db(a) aber eine Geschwindigkeitsreduzierung wird nicht bereits in der Planung festgelegt, sondern bei Bedarf durch die Verkehrsbehörde. Folie 17 Abteilung 4 / Referat 44
18 Fazit Keiner der Planfälle bewirkt, dass bei Gebäuden mit Lärmvorsorgeanspruch oder Lärmsanierung der Nachtwert von 49 db(a) eingehalten werden kann. Bei den Planfällen 2, 3 und 4 ergeben sich für den nördlichen Bereich nur Lärmminderungen knapp über bzw. unter der Wahrnehmbarkeitsschwelle. Bei Fall 1b kann bei zahlreichen Gebäuden im nördlichen Bereich mit weniger Aufwand und Kosten als bei den anderen Planfällen eine weitere Absenkung der Schallimmissionen, zum Teil sogar unter den Taggrenzwert von 59 db(a), erreicht werden. Die LS-Wand Erhöhungen im Süden sind wirksam, werden jedoch aufgrund des ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses nicht weiter verfolgt. (Einhaltung des Taggrenzwertes an 2 weiteren Immissionsorten mit Vorsorgeanspruch im Vergleich zu Fall 1b, Kosten für Erhöhung ca. 1 Mio. ) Berücksichtigung eines SMA LA mit 4 db(a) in den Planfeststellungsunterlagen bis zur AS Ludwigsburg Nord Folie 18 Abteilung 4 / Referat 44
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 19 Abteilung 4 / Referat 44
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