PflegeLeben. Advance Care Planning (ACP) Pflege Werte Zukunft. Gesundheitliche Versorgungsplanung. Strategisches Schulmanagement

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1 ISSN-Nummer Das Magazin für Mitglieder des Katholischen Pflegeverbandes e.v. 01 I 2017 PflegeLeben Pflege Werte Zukunft Advance Care Planning (ACP) Seite 8 Gesundheitliche Versorgungsplanung Strategisches Schulmanagement Seite 4 Integration von Pflegekräften aus dem Ausland Seite 13

2 Kolumne Mitglieder werben Mitglieder Ansprechen, begeistern, mitnehmen Gemeinsam sind wir stark. Wir vertreten die professionelle Pflege in politischen und gesellschaftlichen Gremien. Das können wir jedoch nur tun, weil Sie da sind. Ohne Ihr Votum und Ihre Förderung wäre der Verband nicht das, was er jetzt ist. Ihr Katholischer Pflegeverband e.v. Damit wir auch in der Zukunft stark für Sie eintreten können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir bedanken uns bei Ihnen für jede erfolgreiche Werbung eines neuen Mitglieds oder einer neuen korporativen Einrichtung mit einem kleinen Geschenk, das wir für Sie ausgesucht haben. 3 MAG-Lite Stab-Taschenlampe inkl. Litexpress LED Upgrade Modul 220 Lumen und 3 x Power-Batterien Unser Dankeschön für Sie:* WMF Wasserkaraffe schwarz Basic 1,0 l 1 EMILIA S Präsentkorb Sizilien REISENTHEL Carrybag Punkte schwarz (48 cm x 29 cm x 26 cm) Black & Decker 76-teilige handliche Roll-Tasche mit Autowerkzeug-Zubehör Bitte ausschneiden und einsenden an: Katholischer Pflegeverband e. V., Adolf-Schmetzer-Str. 2 4, Regensburg 4 5 Mehr Informationen: 2 * Vorbehaltlich Lieferbarkeit. Sollte ein Artikel nicht mehr bezogen werden können, senden wir Ihnen nach Absprache einen vergleichbaren Artikel zu. Eine ausführlichere Beschreibung der Prämien finden Sie auf unserer Homepage im Internet. Beitrittserklärung des Geworbenen Hiermit erkläre ich unter Anerkennung der Satzung meinen Beitritt zum Katholischen Pflegeverband e. V. Vor- und Zuname... Straße... PLZ / Ort... Geburtsdatum...Telefon... tätig als...in... Vergütungsgruppe...TVÖD... Vergütungsgruppe... AVR... Durch meine Unterschrift erkenne ich die Satzung des Kath. Pflegeverbandes e. V. an. Datum... Unterschrift... Anschrift des Werbers Vorname... Zuname... Straße... PLZ / Ort... Geburtsdatum... Mitgliedsnr.... Bitte senden Sie mir die Prämie mit der Nummer... zu. 2

3 Kolumne Editorial Inhalt Aus dem Verband: persönlich und beruflich vorankommen 04 Treue Mitglieder 06 Berufspolitik: Landespflegekammer Niedersachsen kommt 07 Titel: Advance Care Planning (ACP) 08 Integration von Pflegekräften aus dem Ausland 13 Aus den Landesgruppen Baden-Württemberg 16 Bayern 19 Mitte-Ost 22 Süd-West 24 Impressum 24 Für Sie gelesen 25 Sie haben heute die erste Ausgabe PflegeLeben 2017 erhalten. Wir schreiben bereits Februar, da spricht man kaum noch vom neuen Jahr. Der Jahresanfang liegt schon einige Wochen zurück und der Alltag ist eingekehrt. Ich möchte aber trotzdem die Gelegenheit nutzen und Ihnen, liebe Leser, ein gutes und vor allem gesundes neues Jahr wünschen. Aus berufspolitischer Sicht ist 2017 ein weichenstellendes Jahr! Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode noch die Chance, die Weichen für eine zukunftsfähige Pflegeausbildung zu stellen, um für Pflegebedürftige eine qualitativ hohe pflegerische Versorgung sicherzustellen. Die rund Pflegefachkräfte leisten bereits jetzt eine sehr wichtige Arbeit für unsere Gesellschaft. Die Anforderungen an die Pflegenden werden in Zukunft weiter steigen. Diese steigenden Anforderungen müssen auch in der Aus- und Fortbildung Berücksichtigung finden. Gefragt ist sektorenübergreifendes Wissen, Pflegende müssen für die Versorgung von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsformen qualifiziert werden. Es geht aber auch darum, den Pflegeberuf für Nachwuchskräfte attraktiver zu machen. Das Pflegeberufereformgesetz bietet die Möglichkeit der horizontalen und vertikalen Durchlässigkeit, mit der Möglichkeit, allen Schulabsolventinnen und -absolventen eine Einstiegsoption zu eröffnen. Ferner wird mit der Pflegeberufereform das Fundamt für eine leistungsgerechte Bezahlung geschaffen. Diese Reformen können dazu beitragen, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten. Mit einer Neuordnung der Pflegeberufe stehen wir keineswegs alleine da. Im Jahr 2016 wurde in Österreich eine Neugestaltung der Pflegeausbildung beschlossen, mit der die spezielle Grundausbildung, unter anderem in der Kinder- und Jugendlichenpflege, abgeschafft wurde. Parallel hierzu wurde die allgemeine Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung noch stärker generalistisch ausgerichtet. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags stehen nun in der Verantwortung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um auch in Zukunft eine hochwertige pflegerische Versorgung in der Bundesrepublik sicherzustellen. Es grüßt Sie herzlichst Alles, was Recht ist! 28 Impuls 30 Rupert Brenninger Vorsitzender 3

4 Aus dem Verband Strategisches Schulmanagement nach dem St. Galler Managementmodell Die Alten-, Kinder- und Krankenpflegeschulen stehen vor neuen Herausforderungen. Nicht nur die Diskussionen um die generalistische Pflegeausbildung, sondern auch die sich verändernde Bewerbersituation sowie die schnell voranschreitenden Entwicklungen im Gesundheitswesen erfordern eine zielgerichtete und zukunftsorientierte Ausrichtung der Schule, um in diesem Umfeld erfolgreich zu sein. Mit dem Angebot Strategische Schulentwicklung möchten wir mit Ihnen Ideen entwickeln und Ihnen Instrumente an die Hand geben, mit denen Sie Ihre Schule fit für die Zukunft machen können. Inhalte Beziehungen und Wechselwirkungen der Schule Strategieentwicklung (SWOT-Analyse, Balanced Scorecard und Aktionsplan) Schulmarketing Bewerberauswahlverfahren Büroorganisation Personalentwicklung an Schulen Schulkooperationen Eine Schule als komplexes System ist geprägt durch die Vielfalt der Elemente und Beziehungen sowie deren Wechselwirkung und Dynamik. Damit die Beteiligten in diesem komplexen sozialen System gemeinsam den definierten Erziehungsund Bildungsauftrag erfüllen können, benötigt es Strukturen mit geregelten Zuständigkeiten und definierten Prozessen. Die Schulorganisation dient dem Menschen und der Umsetzung seiner Ziele. Schulorganisation soll ermöglichen, das Richtige zu tun. Dies wird durch Strukturen ermöglicht, welche der Umsetzung der Strategie dienen. Ganz nach dem Motto: "Die Struktur folgt der Strategie". Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich mit Situationsschilderungen bzw. eigenen Projekten aus ihrer beruflichen Praxis aktiv in die Gruppe einbringen. Arbeitsmethode: prozess- und teilnehmerorientiert mit Wechsel von informativen Teilen und kreativen Formen (Lehrervortrag, Lehrergespräch, Gruppendiskussion, Arbeit an Fall- und Praxisbeispielen). Für die Teilnahme erhalten Sie Fortbildungspunkte bei: Das Seminar findet in zwei Teilen (Modul I und II) am 17. und 31. März 2017 in Offenburg in der St. Josefsklinik statt. Ihr Referent ist Rupert Brenninger. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen und Seminaren erhalten Sie unter der Telefonnummer 0941/ , unter info@kathpflegeverband.de oder über unsere Homepage 4

5 Eigene Gesundheitspotenziale entdecken und fördern In Zeiten von wachsenden Qualitätsansprüchen und vor dem Hintergrund des demographischen Wandels sind Angehörige des Pflegeberufs einem zunehmenden Arbeitsdruck ausgesetzt. Mit der täglichen Bewältigung von komplexen Herausforderungen des Pflegealltags tritt dabei die bewusste Auseinandersetzung mit der eigenen Gesundheit oft in den Hintergrund. Um jedoch lange und motiviert bis in das hohe Renteneintrittsalter im Beruf arbeiten zu können, werden Strategien zur eigenen Gesundheitsförderung und Prävention immer wichtiger. Im Rahmen des Seminars erhalten Pflegekräfte daher die Möglichkeit, sich gezielt mit der eigenen Gesundheit zu befassen, eigene Gesundheitspotenziale zu entdecken und Möglichkeiten kennenzulernen, um diese gezielt zu fördern. Seminarinhalte: Wie ist es um die gesundheitliche Situation der Pflegekräfte in Deutschland bestellt? Hinterfragen von eigenen Werten und Normen hinsichtlich des Gesundheits- und Krankheitsbegriffs Welche Faktoren haben Einfluss auf unsere Gesundheit? Auseinandersetzung mit wichtigen Begrifflichkeiten und Modellen in Bezug auf die Entstehung von Gesundheit und Krankheit Selbstreflexion von individuellen Belastungsfaktoren und Aufdecken von vorhandenen Ressourcen Praktische Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention Das Seminar findet am 31. Mai 2017 in Altötting im Bildungszentrum Gesundheit und Pflege an der Kreisklinik Altötting statt. Ihre Referentin ist Carina Loibl. POLITIK WIRTSCHAFT PFLEGE GESELLSCHAFT Sonderkonditionen für DPR Mitgliederverbände 10% Rabatt auf den regulären Ticketpreis! Seien Sie dabei, wenn vom 23. bis 25. März 2017 in Berlin über die Zukunft der Pflege diskutiert wird und bestellen Sie Ihre Tickets zum DPR-Mitglieder-Vorzugspreis auf deutscher-pflegetag.de. Wir sehen uns in Berlin! JETZT TICKETS BUCHEN! MÄRZ 2017 STATION-Berlin FOLGEN SIE UNS /deutscherpflegetag JETZT MITREDEN #pflegetag 5

6 Aus dem Verband Ethik in der Pflegepraxis: Ungutes Gefühl schlechtes Gewissen!? Be-Last-end im Dienst und zu Hause Welche Werte, Normen, Gesetze leiten uns bei Entscheidungen? Wie kommen sie zustande und wie können wir Pflegenden unseren Beitrag dazu leisten, dass Entscheidungen wohlüberlegt, fundiert und ethisch reflektiert getroffen werden? Wir wollen uns mit diesen Fragen in Bezug auf ethisch-moralische Probleme und Konflikte aus dem Berufsalltag von Pflegenden beschäftigen. Wir werden Wege und Möglichkeiten kennenlernen und uns aneignen, die einen strukturierten Umgang mit schwierigen Entscheidungen und Situationen aufzeigen. Entscheidungen von PatientInnen, Angehörigen, KollegInnen, Vorgesetzten können auf diese Weise nachvollziehbar und begreifbar werden, so dass mögliche Ärgernisse wie Entrüstung, Wut oder Enttäuschung verhindert werden. Es wird für die Teilnehmenden durch diesen Seminartag möglich sein, folgende Fragen von Fall zu Fall zu klären: Warum ist so entschieden worden? Wer war an der Entscheidung beteiligt? Was hat die Entscheidung geleitet, beeinflusst? Wie ist die Entscheidung zustande gekommen? Hätte es auch andere Lösungen gegeben? Sicher kennen Sie diese Fragestellungen. Je transparenter und klarer sie beantwortet werden, umso leichter können wir mit gutem Gewissen nach Hause gehen! Das Seminar findet am 29. Juni 2017 in Dillingen a. d. Donau statt. Ihr Referent ist Dr. Peter Lux. Treue Mitglieder 1. und 2. Quartal Jahre Margarete Steinbach, Bottrop 65 Jahre Anneliese Unger, Hebertshausen 60 Jahre Maria Ross, Aachen 50 Jahre Gerda Hecht, Gräfenhausen/Weiterstadt Marianne Schoos, Damflos Eva Janke, Plau Rita Nagel, Donaueschingen Maria Baumann, Bad Waldsee Ingrid Bäuml, Regensburg Margarete Adelhardt, Mainz 40 Jahre M. Brigitte Zech, Vöhringen Edeltraud Huber-Stelzig, Schorndorf Waltraud Mayr, Unterschneidheim Gertrud Stelzer-Rösch, Calberlah Margarethe Limbeck, München 30 Jahre Gerhard Harrer, Regensburg Doris Hochgeschurz, Bad Honnef Iris Schwarz, Alzey Annegret Gattner, Mainz Franziska Hingst, Puchheim Anita Arndt, Castrop-Rauxel Gabriele Möllenhoff, Lippetal Josef Deinhart, Leiblfing Ana Lukenda, Deggendorf Christa Kafiz, Kaiserslautern Kornelia Baltes, Wegberg 25 Jahre Mechthild Hußmann, Münster Beate Ochs, Biebesheim Irene Baranowsky, Morbach Walter Frick, Wangen im Allgäu Sibille Pfahler, Vinningen Alice Wagner, Pirmasens Maria Wilhelm, Schenkenzell Monika Kruse, Wallenhorst Roswitha Kranich, Herbolzheim 20 Jahre Sabine Günßler, Hürth M. Rafaela Hiller, Augsburg Maria Schraa, Wesel Felicitas Sutter, Friesenheim David Pollmeier, Ahlen Maria Putz, Regensburg Hilde Ufer, Bornheim Edith Mohrs, Illerich 6

7 Berufspolitk DPR: Landespflegekammer Niedersachsen kommt Niedersächsischer Landtag verabschiedet Gesetzentwurf Niedersachsen bekommt eine Landespflegekammer. Das ist eine großartige Nachricht für die Profession Pflege, freute sich Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR), über die am 12. Dezember 2016 erfolgte Zustimmung des Landtags in Niedersachsen zum Entwurf eines Gesetzes über die Pflegekammer Niedersachsen. Nach Rheinland-Pfalz und Schleswig- Holstein ist das Land Niedersachsen somit bereits das dritte Bundesland mit einer Landespflegekammer und damit mit einer zukunftsweisenden Beteiligung der Pflegeberufe. Auch die niedersächsische Pflegekammer wird zu einer Stärkung der Berufsgruppe der Pflegefachpersonen führen und die Pflege stärker in den Mittelpunkt stellen. Damit endet zugleich auch in Niedersachsen die Fremdbestimmung über die Interessen der Pflegefachpersonen, verdeutlichte der Präsident des Deutschen Pflegerats in Berlin weiter. Die Pflegefachpersonen müssen das Recht haben, die Antworten auf die pflegerischen Herausforderungen der Zukunft und ihre darin liegende eigene große Verantwortung selbst zu bestimmen. Das geschieht hervorragend über den Weg starker Pflegekammern. Wir rufen alle weiteren Bundesländer dazu auf, im Jahr 2017 konsequent den positiven Beispielen von Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen zu folgen, so Westerfellhaus weiter. Deutscher Pflegerat e. V. (DPR) Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen Alt-Moabit 91, Berlin Tel.: (030) , Fax:

8 Titelthema 8

9 Von Dr. Sabine Petri Advance Care Planning (ACP) gesundheitliche Versorgungsplanung Zur Umsetzung des 132g SGB V, des neuen Hospiz- und Palliativgesetzes. 9

10 Titelthema Den Mitarbeitern und Leitungen in den Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe ist es ein Anliegen, die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit zu stellen. Dies gilt insbesondere für die Begleitung der Menschen bei Entscheidungen über die weitere medizinische Behandlung im Fall schwerer Erkrankung und am Lebensende. Über 132g SGB V, das neue Hospiz- und Palliativgesetz, wird den Einrichtungen nun ermöglicht, den Bewohnern eine individuelle, durch die Kassen finanzierte gesundheitliche Versorgungsplanung anzubieten. Diese Versorgungsplanung orientiert sich an dem international etablierten Konzept des Advance Care Planning (ACP). Unter ACP wird dabei ein kommunikativer Prozess zur Ermittlung, Dokumentation und Umsetzung der Behandlungswünsche der Bewohner für den Fall, dass sie sich selbst nicht (mehr) rechtsverbindlich an medizinischen Entscheidungen beteiligen können, verstanden. Seinen Ursprung hat das Konzept des ACP im Programm Respecting Choices in Wisconsin, USA. Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V. führt zurzeit ein Pilotprojekt dazu durch. Ziele von ACP sind: 1. Die Behandlung des Bewohners gemäß seinen individuellen Behandlungswünschen auch in solchen Entscheidungssituationen zu ermöglichen, in denen er nicht (mehr) selbst einwilligungsfähig ist. 2. Den rechtlichen Vertreter der Bewohner bei der Ermittlung und Umsetzung der Behandlungswünsche des Bewohners zu unterstützen. 3. Handlungssicherheit für die Einrichtungen und weitere beteiligte Personen und Institutionen (z. B. Notärzte, Krankenhäuser) zu schaffen. Das Konzept des ACP beruht dabei auf zwei Säulen: Die erste Säule bildet ein kommunikativer Prozess zur Ermittlung, Dokumentation und Umsetzung der Wünsche des Bewohners. Die zweite Säule wird durch die regionale Implementierung des Konzeptes geformt, die die Umsetzung der Behandlungswünsche fördern soll. Versorgungsplanung Professionell begleiteter Prozess zur Ermittlung und Dokumentation des Willens des Bewohners Regionale Implementierung von Strukturen, die die Ermittlung, Dokumentation und Umsetzung der Wünsche unterstützen 10

11 Die Kernelemente der Vorausplanung lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Die Einrichtungen sehen es als ihre Aufgabe an, den Bewohnern systematisch und frühzeitig ein Angebot zur Vorausplanung zu machen. Dieses Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Bewohner der Einrichtung, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand. Ist ein Bewohner nicht (mehr) selbst in der Lage, sich an dem Gesprächsprozess zu beteiligen, wird dem rechtlichen Vertreter (Vorsorgebevollmächtigter/Betreuer) das Angebot gemacht. Zu betonen ist hierbei, dass es sich stets um ein Angebot handeln muss, zu dessen Annahme weder der Bewohner noch sein Vertreter gedrängt werden dürfen. Die Vorausplanung wird als mehrzeitiger Prozess verstanden, der durch eigens dafür geschulte und qualifizierte Gesprächsbegleiter unterstützt wird. Die Gesprächsbegleiter verstehen sich dabei nicht als Berater, da der Bewohner selbst der Experte für seine Bedürfnisse ist. Aufgabe der Gesprächsbegleiter ist es, den Bewohner durch Information und zur Reflexion anregende Fragestellungen in die Lage zu versetzen, seine Vorstellungen zu artikulieren. Viele Menschen in der Altenund Eingliederungshilfe sind nicht (mehr) in der Lage, sich unmittelbar rechtsverbindlich an der Vorausplanung zu beteiligen, da ihnen die dafür erforderliche Einwilligungsfähigkeit fehlt. Dennoch ist ihr (mutmaßlicher) Wille maßgeblich für die weitere Behandlung! Um die Selbstbestimmung dieser Personengruppen zu fördern, wird das Gespräch zur Vorausplanung daher dem Vertreter angeboten. Aufgabe des Vertreters ist es, die Wünsche des von ihm Vertretenen zu ermitteln und diesen Wünschen zur Umsetzung zu verhelfen. Durch frühzeitige Vorausplanung soll er die Möglichkeit erhalten, zukünftige medizinische Szenarien (z. B. Notfallsituationen, künstliche Ernährung) zu durchdenken und den Willen des Betroffenen dazu in Ruhe und ohne konkreten Handlungsdruck zu ermitteln. Grundlage dafür sind schriftliche, mündliche oder nonverbale Äußerungen des Betroffenen und Mitteilungen von Menschen, die den Betroffenen gut kennen (z. B. Angehörige, Pflegekräfte). 2. Der Gesprächsprozess enthält mehrere Elemente: Das Fundament aller weiteren Überlegungen ist die Ermittlung der Wertvorstellungen und Therapiezielwünsche des Bewohners. Im nächsten Schritt werden verschiedene medizinische Szenarien, insbesondere auch der Notfall, besprochen Sofern noch keine Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung besteht bzw. eine Betreuung eingerichtet ist, wird über die Bedeutung dieser Vorsorgeinstrumente informiert. Die frühzeitige Ermittlung, Legitimierung und Einbeziehung des (zukünftigen) Vertreters ist wesentlicher Bestandteil des Gesprächsprozesses. Hierdurch sollen Krisensituationen, ethische Konflikte am Lebensende und die psychische Belastung des Vertreters verringert werden. Ein derartiger Gesprächsprozess umfasst mindestens zwei Termine und bindet auch den behandelnden (Haus-)Arzt mit ein. * Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde der Text auf die männliche Form beschränkt. Selbstverständlich sind alle Geschlechter gemeint. 11

12 Titelthema About Dr. Sabine Petri Dr. Sabine Petri, Juristin, MAS Palliative Care, Fachreferentin für Ethikberatung Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V. 3. Die ermittelten Wertvorstellungen und Behandlungswünsche werden durch den Gesprächsbegleiter so dokumentiert, dass sie im Anwendungsfall aussagekräftig sind. 4. Anschließend sind die Vorsorgedokumente so abzulegen, dass sie, insbesondere auch im Notfall, schnell auffindbar sind. 5. Das Verständnis von Vorausplanung als Prozess bringt es mit sich, dass die erstellten Dokumente bei Bedarf (z. B. sich änderndem Gesundheitszustand) aktualisiert werden. 6. Um den so ermittelten und dokumentierten Wünschen des Bewohners auch tatsächlich zur Beachtung und Umsetzung zu verhelfen, ist eine regionale Implementierung des Konzeptes wünschenswert. Zu dieser zweiten Säule des Konzeptes gehört die Einbindung der an der Versorgungskette beteiligten Mitarbeiter und Einrichtungen (Hausärzte, Notärzte, Rettungsdienste, Krankenhäuser etc.) ebenso wie die Arbeit an regional einheitlichen, qualitätsgesicherten Prozessen und Dokumenten. 7. Um eine dauerhafte Weiterentwicklung des Konzeptes zu gewährleisten, ist neben einem intensiven Austausch der regionalen ACP-Teams beständig an der Qualitätssicherung der Prozesse und Dokumentationen zu arbeiten. Internationale und nationale Erfahrungen belegen, dass die Umsetzung dieses Konzeptes tatsächlich zur Erreichung der gewünschten Ziele beiträgt. In dem Pilotprojekt des Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising e. V. werden die Herausforderungen ebenso wie die Chancen der Implementierung eines ACP-Systems bereits auf den ersten Schritten des Weges deutlich. Zur Zeit der Verfassung dieses Artikels waren die Rahmenvereinbarungen zum 132g SGB V und damit auch die Qualitätsanforderungen und zur Verfügung stehenden Ressourcen noch nicht ausgehandelt. Sie werden wesentlichen Einfluss nehmen auf die weitere Entwicklung von Prozessen, die der Selbstbestimmung der Bewohner zur Umsetzung verhelfen. Dr. Sabine Petri, DiCV München und Freising, Dezember 2016, enthält Teile des Artikels für das Caritas Jahrbuch

13 Von Dr. rer. cur. Sabine Proksch Integration von Pflegekräften aus dem Ausland ein Praxisbericht 13

14 Titelthema Ausgangslage Zur Kompensation des aktuellen und zukünftigen Pflegekräftemangels werden gegenwärtig ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten angeworben. Die Anwerbung konzentriert sich außerhalb der Europäischen Union aktuell auf Pflegekräfte von den Philippinen, aus Serbien, Bosnien, Tunesien und China. Da die Anerkennung der Berufsabschlüsse für diese Bewerberinnen aus berufsrechtlicher Sicht nicht ohne weiteres möglich ist, wird in der Regel eine Anpassungsmaßnahme nach 20 KfPfAPrV verlangt. Dabei kann es sich um ein mehrmonatiges Anerkennungspraktikum oder um einen Anpassungslehrgang handeln. Hierzu bieten verschiedene Bildungseinrichtungen bundesweit Anpassungslehrgänge an, die hinsichtlich ihrer finanziellen, strukturellen und inhaltlichen Gestaltung heterogen sind. Dadurch bestehen erhebliche Unterschiede, aber auch Unsicherheiten bezüglich der strategischen und inhaltlichen Ausrichtung der geforderten Schulungs- und Prüfungsmaßnahmen. Zum einen steht die About Dr. rer. cur. Sabine Proksch Pflegedirektorin der Kreiskliniken Reutlingen GmbH; Mitglied des Vorstands der Landesgruppe Baden-Württemberg des Berufsverbandes Pflegemanagement; Pflegewissenschaftlerin mit den Schwerpunkten Pflegemanagement, Führung, Ethik, Veränderung. intendierte Sicherstellung pflegerischer Versorgungsqualität in Frage. Zum anderen führt die heterogene Schulungspraxis zu Rechtsunsicherheiten auf Seiten der Bewerberinnen. Genau genommen erfordert die nachhaltige professionelle Integration ausländischer Pflegekräfte in das deutsche Gesundheitswesen begründete, konsistente und transparente Qualifikationskonzepte. Diese sind zurzeit nicht vorhanden. Folglich liegt die Verantwortung vor allem bei den Arbeitgebern, für eine Qualifizierung und gelingende Integration in den Beruf geeignete Voraussetzungen zu schaffen. Vielleicht auch aufgrund der einfacheren Anerkennung der Berufsabschlüsse werden momentan vermehrt Pflegefachkräfte aus EU-Mitgliedstaaten wie Spanien, Italien, Ungarn und Rumänien angeworben. In diesen Fällen ist in der Regel eine Berufsanerkennung mit der Erreichung des B2-Sprachniveaus garantiert. Umsetzung in mehreren Schritten Aus meiner Berufspraxis möchte ich die gelungene Integration von indischen Pflegekräften sowie die Integration von italienischen Pflegekräften schildern und Mut machen für ein gelingendes, professionelles Miteinander. Wir haben uns für die diese beiden Kulturen entschieden, da wir durch langjährige Kolleginnen aus Indien sowie einen aktiven deutsch-italienischen Verein wichtige Ressourcen für eine Integration identifiziert haben. 1. Willkommen von indischen Pflegekräften Diese Pflegekräfte kommen über das Regierungspräsidium oder über Mundpropaganda und werden von uns nicht aktiv angeworben. Hier konzentrieren wir uns auf Pflegekräfte, die ein Anerkennungspraktikum (im Gegensatz zu einem Anerkennungslehrgang) machen möchten. Dies ist für uns ein fairer Weg, da die neuen Kolleginnen von Beginn an für ihre Arbeit nach TVöD bezahlt werden und sich als Teil unserer Klinik begreifen. Die Kolleginnen aus Indien absolvieren in unserem Hause ein mehrmonatiges Praktikum nach Vorgabe des Regierungspräsidiums und werden dabei ganz nebenbei von den Mentoren in die Pflege an unseren Kliniken eingeführt. Voraussetzung ist, dass sie bereits das Sprachniveau B2 mitbringen. In der Regel wurde dies in Indien am Goethe-Institut erworben. Zu Beginn des Einsatzes in unserem Haus bieten wir über unsere Schule einen einwöchigen Grundlagenkurs in Hygiene, Grundpflege und Dokumentation an. Damit erreichen wir einen guten Start in unserer Klinik und ein erstes kleines Netzwerk zur Klärung von Fragen oder zur Bewältigung von Unsicherheiten. Diese eine Woche ist ein wichtiger Schlüssel, bietet sie doch den neuen Kolleginnen beim Einsatz auf Station vom ersten Tag an die Möglichkeit, Erfolgserlebnisse zu haben und sich als nützlicher Teil des Teams zu erleben. Eine indische Kollegin, die bereits seit über 20 Jahren an der Klinik arbeitet, ist zudem die wichtigste Ressource bei der Sensibilisierung für die kulturellen und beruflichprofessionellen Differenzen und der Bearbeitung von interkulturellen Konflikten. 2. Willkommen von italienischen Pflegekräften Diese Pflegekräfte kommen mit einem Sprachniveau B1 und werden von uns aktiv im Heimatland angeworben. Deshalb sehen wir uns in einer noch deutlicheren Verantwortung für das Gelingen des Integrationsprozesses. Wir haben uns bereits im Vorfeld viele Gedanken gemacht und ein Onboarding-Programm 1 entworfen. Hier ein Auszug: Vorstellungsgespräche durch Pflegedirektorin und Personalleiterin im Heimatland. Persönliches Kennenlernen, Erfragen der Einsatzwünsche und ausführliche Information über die Klinik sowie über Stadt und Landkreis. Auswahl der zukünftigen Mitarbeiterinnen. Willkommensabend mit Übergabe des Arbeitsvertrages und kleinen 14

15 Willkommensgeschenken. Übergabe von wichtigen Informationen (Sozialversicherungen etc.) in italienischer Sprache. Teilnehmerinnen: Stationsleitungen der zukünftigen Einsatzorte, Praxisanleiterinnen/Mentorinnen, Pflegedienstleiterinnen Hospitationstag in den zukünftigen Einsatzorten, Begleitung durch die Mentorin Workshop zur Sensibilisierung der zukünftigen deutschen Kolleginnen für die italienische Kultur Kontakt zu deutsch-italienischem Verein wird hergestellt. Erster Arbeitstag auf Station Kompakt-Unterricht in Grundpflege, Hygiene und Dokumentation (eine Woche) Sprachkurs B2 (ein Tag pro Woche bei uns in der Klinik) Vierwöchentliche strukturierte Feedbackgespräche mit italienischer Pflegerin, Stationsleiterin und Mentorin Regelmäßig Ausflüge zu Sehenswürdigkeiten in der Region und Veranstaltung von Grillfesten oder Ähnlichem im Jahresverlauf (3 4 Termine/Jahr) Nach ca Monaten Prüfung B2 und Anerkennung des Berufsabschlusses Feier zur Berufsanerkennung. Würdigung der Leistung aller am Integrationsprozess Beteiligter. Mit diesem Vorgehen haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Wir werden aus unserer Sicht der Verantwortung für die Förderung der Verständigung Sensibilisierung für die kulturelle und beruflich-professionelle Differenz und Integration derselben gerecht. Die ersten aktiv angeworbenen Kolleginnen sind nun bereits seit vier Jahren in unserer Klinik beschäftigt. Sie sind gerne hier. Sie sind uns wertvolle Kolleginnen geworden, die wir mit ihrer Lebensfreude und ihrem Einfühlungsvermögen nicht mehr missen möchten. Die erste Kollegin ist bereits auf dem Weg zur Fachweiterbildung Intensivpflege. Eine Kollegin, die nach zwei Jahren wieder nach Italien zurückgekehrt war, kam inzwischen wieder. Es gefällt ihr hier besser! Wichtig ist es nach unserer Erfahrung, sich auf einige wenige fremde Kulturen zu beschränken, um den Integrationsprozess nicht zu gefährden, sich und andere nicht zu überfordern und zu gewährleisten, dass sich eine stabile Gruppe bilden kann, die sich bei Schwierigkeiten gegenseitig stützt und durch das Leben der eigenen Kultur und der eigenen Rituale Heimat in der Fremde ist. 1 Onboarding-Programm der Kreiskliniken Reutlingen GmbH 15

16 Aus den Landesgruppen Landesgruppe Baden-Württemberg: Regionales Treffen am zum Fest Maria Heil der Kranken in Schwäbisch Gmünd Wie jedes Jahr trafen sich unsere Mitglieder zum Fest Maria Heil der Kranken im Seniorenzentrum St. Anna in Schwäbisch Gmünd. Nach dem Gottesdienst, den wir mit den Bewohnern und Besuchern feierten, habe wir uns nach einem Impuls von Anne Lingel, Organisatorin dieser Treffen, zu den Themen Sehen, Riechen, Hören und Sprechen ausgetauscht. Einige Mitglieder haben aus ihrem Berufs- und Rentnerleben berichtet. Hier konnten wir die verschiedensten Lebensverläufe kennenlernen. Langjährige Mitglieder und Geburtstagsjubilare wurden geehrt. Teilnehmerrunde mit Anne Lingel (hintere Reihe, 3. von rechts) und Ernst Olbricht (hintere Reihe, links außen) Nach dem Mittagessen hat Ernst Olbricht aktuelle Informationen aus der pflege- und berufspolitischen Ebene vermittelt. Die generalistische Ausbildung, die Pflegekammer in Baden-Württemberg und die Entwicklungen in den verschiedenen Versorgungssettings wurden kommentiert und mit den Erfahrungen in vergangenen Zeiten verglichen. Auch die Entwicklungen im Verband wurden aufmerksam verfolgt und diskutiert. Vor allem der Mitgliederschwund hat alle aufhorchen lassen. Nach der Kaffeetafel und einer Andacht haben sich alle verabschiedet und hoffen, sich nächstes Jahr in dieser Runde wiederzutreffen. Ernst Olbricht Termine 2017 März bis August Datum Uhrzeit Inhalt Ort Informationen bei :30 Palliativfachtag Offenburg, St. Josefsklinik Sonja Fuß :30 Landesversammlung Karlsruhe, St. Vincentius-Krankenhäuser Birgit Hensle :30 Regionaltreffen Aalen, Küferstüble Gertrud Weinschenk :30 Haslacher Stammtisch Haslach, Café Bistro Monika Vollmer :30 Pflege-Philo-Stammtisch Ravensburg, Gaststätte Kiesgrube Kleintierzoo Ernst Olbricht :30 Regionaltreffen Aalen, Küferstüble Gertrud Weinschenk :00 Pflege-Philo-Stammtisch Offenburg, Gasthaus Brünnele Sonja Fuß :00 Haslacher Stammtisch Haslach, Café Bistro Monika Vollmer :30 16:00 Tag der Pflege Freiburg Sonja Fuß :00 Haslacher Stammtisch Haslach, Café Bistro Monika Vollmer :30 Regionaltreffen Aalen, Küferstüble Gertrud Weinschenk :00 Haslacher Stammtisch Haslach, Café Bistro Monika Vollmer :30 Pflege-Philo-Stammtisch Ravensburg, Gaststätte Kiesgrube Kleintierzoo Ernst Olbricht 16

17 Erinnerungen zum Tod von Rosel Herzog Am 7. Dezember 2016 ist Frau Rosel Herzog im Alter von 95 Jahren mit guter pflegerischer und freundschaftlicher Begleitung im Pflegeheim St. Anna-Stift in Freiburg verstorben. Rosel Herzog gehörte seit Ende 1949 der Caritas-Schwesternschaft Freiburg an (der späteren Caritasgemeinschaft für Pflege- und Sozialberufe) wurde sie zur Diözesanleiterin gewählt und gleichzeitig hatte sie das Referat Freie Pflegeberufe zu verantworten. Schon sehr bald erkannte sie, dass zu den wichtigsten Aktivitäten der Schwesterngemeinschaft eine intensive und kontinuierliche Schulung und Fortbildung gehört. Sie war stetig bemüht, neben den fachlichen Inhalten auch Impulse und Ermutigungen für eine christliche Spiritualität in der Krankenpflege zu geben. Sie wartete nicht, bis sie angefragt wurde, sondern sie lud zu Abenden der Begegnung, Gottesdiensten oder Wallfahrten ein, um ihr christliches Menschenbild anderen Menschen zu erklären und sie zum Mitmachen zu ermutigen. Der zweite große Bereich ihrer Arbeit war das Fachreferat Pflege beim DiCV Freiburg. Hier war ein Markstein ihrer Arbeit die Erstgründung einer Altenpflegeschule (1969) in Freiburg, ab 1972 in Plankstadt. Ihre besondere Sorge galt den leitenden Pflegepersonen im Krankenhaus, in den Krankenpflegeschulen und im Altenheim. Sehr früh war sie überzeugt, dass Leitungspersonen ohne ständige Qualifikation und Begleitung kein Rüstzeug für Verantwortlichkeit und Mitarbeiterführung haben. Durch berufsbegleitende Seminare gelang es ihr, theoretisches Fachwissen mit praktischer Erfahrung zu verknüpfen, unabhängig vom Ort, an dem professionelle Pflege gebraucht wurde. Bei ihrem Eintritt in den Ruhestand Ende 1981, der wohl kein wirklicher Ruhestand war, wünschte sich Rosel Herzog frei nach Goethe sechs Träume und ein Schaukelpferd und Zeit zum Sachen machen. Am wurde ihr im Rahmen einer Trauerfeier u.a. auch vom Pfarrer ihrer Pfarrei, in der sie bis 2003 in den Caritas-Konferenzen engagiert war, mit einem herzlichen Vergelt-es-Gott gedankt. Abschließend wurde sie von Familienangehörigen und Begleitern aus der Caritasgemeinschaft auf dem Gräberfeld des Caritasverbandes begraben. W. Schanz, Mitglied im KPV-Bundesvorstand, ehemaliger Diözesanleiter der CG Freiburg Wir gedenken unserer verstorbenen Mitglieder Frau Elisabeth Vatheuer, Hamm, Mitte-Nord Frau Mathilde Kaupen-Schäfers, Wipperfürth, Mitte-Nord Frau Hannelore Schick, Ulm, Baden-Württemberg Frau Maria Wagner, Freiburg, Baden-Württemberg Frau Gertrud-Margit Winkler, Aachen, Nordrhein-Westfalen Frau Charlotte Zureck, Konstanz, Baden-Württemberg Frau Agnes Schmidt, Bonn, Nordrhein-Westfalen Frau Anna Hacker, Gammertingen, Baden-Württemberg Frau Anni Raab, Hüttlingen, Baden-Württemberg Frau Gisela Helfrich, Nürnberg, Bayern Frau Franziska Pfeiffer, Ochsenhausen, Baden-Württemberg 17

18 Aus den Landesgruppen Landesgruppe Baden-Württemberg: Hr. Schonhardt (Referent aus dem Diözesan-Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg) referiert vor den Praxisanleitern. Die geplante neue Pflegeausbildung lebte gedanklich auf 2. Fachtag für Praxisanleiter/innen in Bühl Der Katholische Pflegeverband e. V., Landesgruppe Baden-Württemberg, veranstalte am 11. Oktober 2016 zum zweiten Mal in Kooperation mit der Sozialstation St. Elisabeth e. V. Bühl einen Fachtag für die Praxisanleitung. Frau Sabrina Wendling, Vorstands mitglied der Landesgruppe, konnte 26 Teilnehmer aus den Bereichen Krankenhaus, Pflegeheim und Sozialstation begrüßen. Gestaltet wurde der Tag durch Herrn Daniel Schonhardt, Erziehungswissenschaftler / Erwachsenenbildung M.A., Pflegepädagoge B.A., Referent der Pflege des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg e. V. Vormittags referierte Herr Schonhardt über das Thema Aus 3 mach neu die generalistische Ausbildung Veränderungen und Perspektiven". Dabei hatten die Teilnehmer/innen die Möglichkeit, sich aus berufspädagogischer Sicht mit der generalistisch ausgerichteten Ausbildungsstruktur auseinanderzusetzen. Der Nachmittag stand unter dem Motto "Beschreiben, Beurteilen und Bewerten". In diesem Seminaranteil wurde ein sachgemäßer Umgang mit Beurteilungsinstrumenten gelehrt, um eine fachliche und objektive Beurteilung zu ermöglichen. Wir danken Herrn Schonhardt sowie den Teilnehmern für den sehr informativen und lebhaft gestalteten Tag. Sonja Fuß 18

19 2. Landesgruppe Baden-Württemberg Fachtag Palliative Care»Grenzsituationen in der Pflege bewältigen«09. März :30 16:30 Uhr Auditorium der St. Josefsklinik, Ortenau Klinikum Offenburg-Gengenbach Weingartenstr Offenburg 2. Fachtag Veranstalter: Katholischer Pflegeverband Landesgruppe Baden-Württemberg Tagesorganisation: Sonja Fuss Ansprechpartnerin: Birgit Hensle Tel.: Fax: Tagesgebühr inklusive Verpflegung: 80, Euro pro Teilnehmer/in 70, Euro für Mitglieder des KPV Angebotene Vorträge: Advance Care Planing ein Beitrag zur Selbstbestimmung am Lebensende Ilona Grammer, Pflegewissenschaftlerin MScN, Pflegewirtin FH Freiburg Palliative Wundbehandlung Spagat zwischen Wundverschluss und Lebensqualität Martin Huber, Therapiezentrum chronische Wunden Ortenau Atemunterstützende Pflege... bis zum letzten Atemzug Wolfgang Schanz, Pflegefachlicher Berater Marienhaus St.Johann e.v. Freiburg Leben mit dem Sterben Wie können wir die eigenen Ängste und Unsicherheiten annehmen und mit ihnen handlungsfähig bleiben Edgar Gindele, Lehrer für Pflegeberufe, Supervisor und Heilpraktiker High Tech und High Touch was die Strahlen therapie durch moderne Technik zur palliativen Versorgung beitragen kann Prof. Dr. Felix Momm, Chefarzt Radio-Onkologie Ortenau Klinikum Offenburg-Gengenbach 2. Fach Mit freundlicher Unterstützung der TEVA GmbH, der GDH und des Wundzentrums Lahr Landesgruppe Bayern: Einladung zur Frühjahrsakademie des Bayerischen Landespflegerats 23. Februar 2017, Bayerischer Landtag, Senatssaal des Maximilianeums EINLADUNG zur Frühjahrsakademie des Bayerischen Landespflegerats EINLADUNG zur Frühjahrsakademie Professionelle Pflege zukunftsfähig gestalten WISSENSCHAFT EINLADUNG zur Frühjahrsakademie des Bayerischen Landespflegerats Professionelle Pflege zukunftsfähig gestalten WISSENSCHAFT EINLADUNG zur Frühjahrsakademie des Bayerischen Landespflegerats Professionelle Pflege zukunftsfähig gestalten QUALITÄT Weitere Informationen erhalten Sie über die Geschäftsstelle des KPV: Tel oder des Bayerischen Landespflegerats PRAXIS Professionelle Pflege zukunftsfähig gestalten WISSENSCHAFT EINLADUNG zur Frühjahrsakademie des Bayerischen Landespflegerats Professionelle Pflege zukunftsfähig gestalten QUALITÄT 23. Februar 2017 Bayerischer Landtag Senatssaal des Maximilianeums KARRIERE PRAXIS QUALITÄT PRAXIS WISSENSCHAFT KARRIERE 23. Februar 2017 Bayerischer Landtag Senatssaal des Maximilianeums PRAXIS 23. Februar 2017 Bayerischer Landtag Senatssaal des Maximilianeums KARRIERE QUALITÄT KARRIERE 19 WISSENSCHAFT QUALITÄT

20 Aus den Landesgruppen Landesgruppe Bayern: Salzburger Pflegekongress 2016 Wenn es ihn nicht schon gäbe, man müsste ihn erfinden den Internationalen Kongress für Pflegeberufe Denn er ist für all diejenigen, die im Bereich Pflege tätig sind, eine Art Aufbauspritze. Dieses Jahr am 22. und 23. Oktober fand der Kongress zum 40. Mal statt und lockte 370 Teilnehmende ins Kongresshaus der Mozartstadt. Kein Wunder bei dem verlockenden Thema: Glück will gepflegt sein! Ob aus Bayern oder Nordrhein-Westfalen, Österreich, Südtirol oder der Schweiz den Pflegekräften, Krankenhausseelsorgern, Hospizbegleitern oder auch Physiotherapeuten war dieser Kongress die Anreise auf alle Fälle wert. Schließlich hatten die Veranstalter, allen voran die Geschäftsführerin des Kath. Pflegeverbands e. V. Regensburg Anna Maria Luger und Pfarrer Dr. Christoph Seidl, Leiter der Dienststelle für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen in der Diözese Regensburg, ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt. Es ging darum, das Thema Glück aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten. Die Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Astrid Elsbernd aus Esslingen ermunterte die Teilnehmenden, Glücksmomente im Alltag aufzuschreiben. Allzu oft bleibe nämlich in Erinnerung, was nicht so optimal laufe. Umso wichtiger sei es, die schönen Momente am Ende des Tages nochmal in den Blick zu nehmen und sie festzuhalten. Gerade wer im Bereich Pflege tätig sei, dürfte damit kein Problem haben. Berufe, die besonders interaktionsreich sind, machen es leichter, das Glück zu entdecken. Viel schwieriger ist es, in Berufen zu arbeiten, wo man genau solche Begegnungen mit Menschen gar nicht hat. Und da dann eine tiefe Fülle des Alltags zu finden, das ist bestimmt schwieriger. Also von daher würde ich sagen: Glück gehabt, in der Pflege zu arbeiten. Weiterer Referent war der Theologe und Soziologe Prof. Dr. Dr. Reimer Gronemeyer aus Gießen. Er riet den Kongressteilnehmern, die Dienstleistungen im Bereich Pflege eher bescheiden zu sehen und nicht mit dem größenwahnsinnigen Anspruch, glücklich zu machen. Jeder solle einfach nur gut sein im Rahmen dessen, was er tun kann. Zudem ermunterte er, nicht nur mit dem Verstand zu entscheiden, sondern immer auch mit dem Herzen. Eintauchen in so manche Glücksbilder, die uns das Kino zahlreich liefert, hieß es mit dem Diplom-Theologen Dr. Thomas Kroll aus Hamburg. Er zeigte kurze Ausschnitte aus Filmen wie Forrest Gump oder auch Happy-Go-Lucky, in denen Menschen eine besondere Form von Glück empfinden. Der Philosoph und Sozialethiker Prof. DDDr. Clemens Sedmak aus Salzburg machte bei seinem Vortrag deutlich, dass 20

21 Salzburg. es nicht das primäre Ziel sein dürfe, glücklich sein zu wollen. Entscheidender sei die Nähe zu Gott wer die suche, bei dem werde sich das Glück bzw. das Gefühl, am richtigen Ort zu sein, von selbst einstellen. Auch im Gottesdienst mit Bischof Alois Schwarz aus Klagenfurt spielte das Thema Glück eine Rolle. Der Referatsbischof der österreichischen Bischofskonferenz für Krankenpastoral verwies dabei auf den Katechismus: In unserem Katechismus der katholischen Kirche steht ja drin, dass der Mensch geschaffen ist, dass er glücklich wird. Das ist der erste Satz im Katechismus und ich freue mich, wenn es hier beim Salzburger Pflegekongress um das Glück geht. Der 40. Salzburger Pflegekongress hat bei allen auch bei den rund 40 Teilnehmenden aus dem Bistum Regensburg für viele gute Impulse und Anregungen gesorgt. Und da nach dem Kongress immer auch gleich vor dem Kongress bedeutet, planen Anna Maria Luger vom Kath. Pflegeverband Regensburg sowie die Verantwortlichen der Erzdiözese Salzburg, der Erzdiözese München und Freising sowie der Bistümer Augsburg, Passau und Regensburg schon jetzt den 41. Salzburger Pflegekongress rund um das Thema Armut. Text und Fotos: Claudia Bresky

22 Aus den Landesgruppen Landesgruppe Mitte-Ost: Exerzitien: Übungszeiten für die Seele Ignatius von Loyola, der Erfinder der Exerzitien, wagte einmal den Vergleich mit dem Sport. So wie der Körper regelmäßig Bewegung braucht, so braucht auch die Seele ihren Ausgleich, einen bewussten Raum der Entspannung. Und so wie es eine Gymnastik für den Leib gibt, die ihn kräftigt und beweglich macht, so gibt es auch gewisse Übungen für die Seele. Vom 24. bis 27. November haben sich 11 Frauen mit uns auf einen solchen Übungsweg eingelassen. Am ersten Adventswochenende waren wir im Exerzitienhaus Hoheneichen in Dresden zu Gast. Jesuiten leiten dieses Haus und sorgen für eine ruhige, aufmerksame und wohltuende Atmosphäre. Der oder die einzelne kann sich hier ganz aufgenommen wissen und den Alltag einmal ganz ablegen. Verbunden hat uns, dass wir alle im pflegerischen und sozialen Bereich tätig sind. Einige kamen aus der Region, aus Dresden, dem Erzgebirge und der Oberlausitz, andere von weiter her. Eine Teilnehmerin lebt im Ausland und nahm extra den weiten Weg auf sich. Der Kurs wurde vom Katholischen Pflegeverband ausgeschrieben manche der Teilnehmerinnen sind Mitglied, andere haben auf andere Weise von dem Angebot erfahren und sich gern darauf eingelassen. Sie konnten zum Kursende weitere Informationen über den Verband mitnehmen. Die biblischen Impulse und die Gebetszeiten kreisten dieses Mal um das Thema: Stille ist wie ein Mantel, den Gott um uns legt. Nach der Ankommrunde traten wir in ein dreitägiges Schweigen, miteinander (etwa bei den still eingenommenen, von klassischer Musik umrahmten Mahlzeiten) und auch allein auf dem Zimmer, beim Spazierengehen im Park oder in der Kapelle. Jede konnte die eigenen Fragen, Stimmungen, die inneren Bewegungen", wie Ignatius es nennt, in Ruhe anschauen und vor Gott hinlegen. In einer kleinen Anhörrunde gaben wir uns abends, so wie jede wollte, gegenseitig Anteil an den Eindrücken des Tages. In der Abschlussrunde am Sonntag wurde deutlich, dass alle diese Zeit intensiv durchlebt und neue Impulse für sich gewonnen hatten. Auch wenn bei der einen oder anderen von uns in der Stille auch so manches Schwere und Ungelöste mit durch diese Tage gegangen ist, so konnte es doch bewusst erlebt, bewegt und mit Gott ins persönliche Gespräch gebracht werden. Und so vielleicht auch ein wenig abgegeben oder mit mehr Trost und Mut wieder mitgenommen werden. Ob es nochmal einen solchen Kurs geben wird? Ja, sicher: vom 8. bis 11. November Und wer das Haus Hoheneichen ein mal für einen anderen Kurs kennenlernen möchte, sei auf die informative Homepage hoheneichen.de verwiesen. Sr. Helga Gabriela Haack, Matthias Mader Herzlichen Glückwunsch und ein großes DANKE für die Treue 75 Jahre Mitglied in unserem Verband! Mitglieder der Landesgruppe Mitte-Ost machten einen Besuch bei Frau Elisabeth Gast. Frau Gast trat vor 75 Jahren bei den Caritasschwestern ein. Ein seltenes Jubiläum! Es war für alle ein schönes Wiedersehen. Bei Kaffee und Kuchen wurde viel über die alten Zeiten gesprochen und über das Bewerkstelligen des Alltags im fortgeschrittenen Alter. Wir schließen uns den Wünschen an und freuen uns mit Ihnen. Die Redaktion V.l.n.r.: Margarethe Schneider, Elisabeth Gast, Barbara Günther 22

23 Katholischer Pflegekongress in Berlin wie dich selbst Christsein in der Pflege Was ist gute Pflege wert? Welchen Wert hat unser Handeln für uns selber, für unser Gegenüber, aber auch für die Gesellschaft? Miteinander wollen wir diskutieren, was Christlich pflegen heißt und wie Christsein im Pflegealltag gelingen kann. Die Diözesan-Caritasverbände der östlichen Bistümer und des Katholischen Pflegeverbands e. V., Landesgruppe Mitte-Ost, veranstalten am 31. März und 1. April 2017 den 2. Katholischen Pflegekongress, der Vorträge und Workshops aus unterschiedlichen Blickwinkeln rund um den Wert der Pflege und das Christsein im Pflegealltag bietet. Er richtet sich an beruflich Pflegende, an Führungskräfte und Lehrpersonen in allen Bereichen der Pflege sowie an alle, die über das Christsein im Pflegealltag nachdenken möchten. Wir freuen uns auf Sie! AUS DEM PROGRAMM VORTRÄGE: Herausforderungen der Pflege in einer alternden Gesellschaft Staatssekretär Karl-Josef Laumann Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung Gelassen werden Rituale im Alltag Pierre Stutz Theologe, spiritueller Begleiter Wertschätzung in der Pflege stärken das Projekt PflegeWert Ruth Rottländer Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. Professionell und konfessionell eine pflegeethische Orientierung an den 10 Geboten des Alten Testaments Prof. Dr. theol. Elisabeth Jünemann Dozentin für Theologie Das detailierte Programm mit allen Vorträgen, Referenten und Workshops finden Sie unter: Veranstaltungsort: Hotel Aquino, Hannoversche Str. 5b, Berlin Kosten: Teilnahme an allen Veranstaltungen, inkl. Tagungsverpflegung und Getränke: online: 120 regulär 90 für Studenten und Auszubildende* * bitte Nachweis beifügen A B C WORKSHOPS Pflegen wie eine Heilige? Um Himmels willen! Prof. Dr. theol. Elisabeth Jünemann Dozentin für Theologie, Katholische Hochschule NRW Christsein in der Pflege eine täglich neue Herausforderung Prof. Dr. Stephan Dorschner Pflegewissenschaftler Wertschätzung in der Pflege stärken Erfolgsbesprechungen im Projekt PflegeWert Ruth Rottländer Diplom-Berufspädagogin (FH), M.Sc. Pflegewissenschaft D Das Wertvolle des Pflegens Barbara Trnka / Kathrin Ohm Fachbereichsleiterinnen Pflege Caritas Altenhilfe Berlin E Achtsame Sorge für sich und andere Anna Maria Luger Geschäftsführerin Katholischer Pflegeverband e. V., Caritaswissenschaftlerin (univ.) F Innehalten im Reich der Farben Beate Wuigk-Adam Kunsttherapeutin, Supervisorin G Wofür ich stehe als Pflegekraft in einem christlichen Haus arbeiten Dr. Ralf Schupp Leiter Referat Christliche Ethik/Leitbild/Spiritualität, Alexianer GmbH H Miteinander beraten, miteinander entscheiden eine Ermutigung zur Einmischung in ethische Themen Dr. Marianne Rabe Pädagogische Geschäftsführerin der Charité-Gesundheitsakademie, Trainerin für Ethikberatung (AEM) Jetzt online anmelden: Für die Teilnahme können 10 Fortbildungspunkte angerechnet werden. Veranstalter: Caritasverbände der östlichen Diözesen Katholischer Pflegeverband e. V., Landesgruppe Mitte-Ost 23

24 Aus den Landesgruppen Landesgruppe Süd-West: Pflegefachfrau / Pflegefachmann dringend gesucht! Unter diesem Motto fand am 26. Oktober der diesjährige Tag der Pflege in Trier statt. Im vollbesetzten großen Saal der Europahalle folgten die ZuhörerInnen, darunter viele SchülerInnen, den Vorträgen zum Thema Pflegebildungsreform und generalistische Pflegeausbildung. Grußworte erfolgten durch Fr. Dr. Kugel, Direktorin des Caritasverbandes für die Diözese Trier, sowie durch Hr. Dr. rer.cur. Mai, stellvertretender Vorsitzender der DPO sowie Präsident der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer. In den Pausen hatten die Besucher Gelegenheit, sich an verschiedenen Ständen über Pflegetechniken, -materialien und -literatur zu informieren. Ein Infostand wurde vom Vorstand des Landesverbandes Süd-West betreut. Dort erhielten die Besucher Informationen über den Berufsverband, sowie die Unterschiede zu den Aufgaben der Pflegekammer. Hr. Stolz beim Vortrag zum Thema Der wahre Generalismus" Nach der Mittagspause wurden die Teilnehmer des Pflegetages durch das Improvisationstheater Theatersport Trier für die Nachmittagsvorträge aktiviert. Der folgende Vortrag mit dem Titel Der wahre Generalismus eine Frage der Haltung wurde von Hr. Stolz, Mitglied des Bundesvorstandes, gehalten. Um Uhr endete die Veranstaltung mit einer Einladung für das kommende Jahr. Hans Günther 2. Vorsitzender Landesgruppe Süd-West Mitglieder des Vorstandes am Infostand Besuchen Sie uns online! Ein Blick auf unsere Website lohnt immer Impressum Herausgeber und Verantwortung: Kath. Pflegeverband e. V., Adolf-Schmetzer-Str. 2 4, Regensburg, Tel. (0941) Fax (0941) , info@kathpflegeverband.de, V. i. S. d. P.: Rupert Brenninger, Vorsitzender Redaktionsleitung: Anna Maria Luger Redaktionsmitglieder: Br. Peter Schiffer, Carola Nick, Wiebke Haas, Anna Maria Luger Gestaltung / Druck: bauer.com gmbh, / Erhardi Druck, Regensburg Bilder: Kath. Pflegeverband e. V.; Vecteezy.com carterart; fotolia.com sven h, Photographee.eu, Karin & Uwe Annas, Alexander, mangostar_studio, Manfred Ament; 123rf.com julief514, stylephotographs, Sergey Belov, Katarzyna BiaÅ asiewicz Erscheinungsweise: 2 mal jährlich. Für Mitglieder des Katholischen Pflegeverbandes e.v. kostenlos. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Artikel und Leserbriefe, die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet sind, spiegeln nicht unbedingt die Meinung des Katholischen Pflegeverbands e. V. wider. 24

25 Für Sie gelesen Interessante Bücher: Hubert Kolling Biographisches Lexikon zur Pflegegeschichte. Who was who in nursing history, Band Seiten Verlag: hpsmedia ISBN: Preis: 34,80 Der von Hubert Kolling herausgegebene Band 7 des Biographischen Lexikons zur Pflegegeschichte bietet, wie die bereits vorliegenden Bände 1 (1997), 2 (2001), 3(2004), 4 (2008), 5 (2011) und 6 (2012), den Nutzern eine schnelle Übersicht über die Lebens daten und Werke historischer Pflegepersönlichkeiten, die bislang noch wenig oder gar nicht allgemein bekannt sind. Das Spektrum der vorgestellten Personen, bei denen hierbei immer beide Geschlechter gemeint sind, ist breit gestreut und reicht ausgehend von einem weit gefassten Begriff Pflegeberuf neben unmittelbar in der Pflege Wirkenden von Adeligen und Medizinern über Theologen bis hin zu Gewerkschaftern. Hinzu kommen Pflegehistoriker, Pflegewissenschaftler, Pflegedirektoren, Hospitalgründer und deren Vorsteher, Lehrbuchautoren, Vertreter der mittelalterlichen Krankenpflege, Gründer von Krankenpflegeorden sowie Ordensgemeinschaften und Schwesternschaften ebenso wie Repräsentanten der Mutterhäuser. Beachtung finden schließlich auch Herausgeber und Redakteure von Pflege-Fachzeitschriften, Vertreter von Berufsorganisationen, der Wohlfahrtsverbände und der Behinderten-Pflege, Pflegepersonen von Lepra-Kranken, Krankenhaus-Fürsorgerinnen, Röntgenschwestern, bedeutende Hebammen, Gründer und Vorsteher von Krankenpflegeschulen sowie Krankenpflegelehrer, Vertreter der Kriegskrankenpflege, Krankenschwestern in Internierungslagern und der Flüchtlingshilfe, aber auch Protagonisten der Häuslichen Krankenpflege, Förderer der Laienkrankenpflege, Vertreter der Hospizarbeit und der Psychiatrischen Pflege. Insgesamt betrachtet zeichnet der 7. Band des Biographischen Lexikons zur Pflegegeschichte, der mit den Bänden 1 bis 6 durch zahlreiche Querverweise verknüpft ist und ein Gesamtverzeichnis der bislang darin bearbeiteten Personen enthält, ein buntes Bild der internationalen Pflegegeschichte in Lebensbildern, das als probates Nachschlagewerk und Lesebuch zur Pflegegeschichte in keiner Ausbildungseinrichtung der Gesundheits- und Krankenpflege fehlen sollte. Christa Büker Pflegende Angehörige stärken. Information, Schulung und Beratung als Aufgaben der professionellen Pflege, 2. Auflage 156 Seiten Verlag: W. Kohlhammer ISBN: Preis: 29,99 In diesem Buch erhalten Sie wichtige Informationen, wie Pflegefachkräfte mit Einzel- und Gruppenschulung sowie Beratung pflegende Angehörige wirksam unterstützen können.tagtäglich kümmern sich zahlreiche Angehörige zuhause um hilfe- und pflegebedürftige Familienmitglieder. Die Versorgung eines Pflegebedürftigen ist häufig mit hohen Anforderungen und vielfältigen Belastungen verbunden. Die Leistung pflegender Angehöriger findet jedoch kaum angemessene Würdigung, und nur selten erfahren Angehörige Unterstützung. Zum Erhalt der Pflegebereitschaft und zur Förderung der Pflegekompetenz benötigen pflegende Angehörige eine stärkere Beachtung ihrer Bedürfnisse und zielgerichtete Unterstützungsmaßnahmen. Eine zentrale Rolle kommt dabei der professionellen Pflege zu. Birgit Panke-Kochinke Let s work together. Schulentwicklug in der beruflichen Ausbildung an Pflegeschulen 112 Seiten Verlag: Mabuse-Verlag ISBN: Preis: 24,95 Als Schulentwicklung werden Prozesse bezeichnet, die an einzelnen Schulen geschehen und im Hinblick auf definierte Ziele gefördert werden sollen. Im Zentrum stehen die Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler. Ziel ist die Professionalisierung der schulischen Prozesse und damit einherge- 25

26 Für Sie gelesen Interessante Bücher: hend die Verbesserung der Qualität der Schule. Wie verläuft ein solcher Prozess der Schulentwicklung an Pflegeschulen? Welche Probleme treten hier auf? Und was kann man tun, um die Prozesse zu fördern, die Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen beruflichen Handlungskompetenz unterstützen? Die Autorin hat über einen Zeitraum von fünf Jahren zwei Pflegeschulen bei der Schulentwicklung wissenschaftlich begleitet und die zentralen Verlaufsprozesse in einer qualitativen empirischen Einzelfallstudie analysiert. Die Ergebnisse zeigen eindeutig, dass eine gelingende Zusammenarbeit im Schulalltag vor allem durch die Befähigung zur Konfliktaustragung und eine sensible bedarfsorientierte Anpassung von Instrumenten gefördert werden kann. Perspektivisch ist festzuhalten: Je besser es den Lehrenden und der Schulleitung gelingt, eine lebendige Haltung der Gemeinsamkeit vorzuleben, die Kommunikation auch als Instrument der Konfliktregulierung nutzt, desto eher werden Schülerinnen und Schüler dazu befähigt, sich den schwierigen Herausforderungen ihres zukünftigen pflegerischen Arbeitsfeldes zu stellen, ohne die Idee einer Patientenorientierung aufgeben zu müssen. Pierre Stutz Vom Leben berührt. Achtsame Impulse für jeden Tag 370 Seiten Verlag: Vier-Türme-Verlag ISBN: Preis: 16,99 Bestseller-Autor Pierre Stutz lädt dazu ein, achtsam durch das Jahr zu gehen und sich immer wieder vom Leben berühren zu lassen. Ein erfrischender Impuls für jeden Tag im Jahr bringt dem Leser dieses wunderschön gestalteten Jahresbegleiters die Kunst des kurzen Innehaltens nahe: Um wahrzunehmen, was ist, den Augenblick zu leben und schließlich im Einklang mit sich selbst zu leben. Autorenporträt: Pierre Stutz, geb. 1953, Theologe, Priester und spiritueller Begleiter, veröffentlichte zahlreiche Bücher zur gemeindebildenden Liturgie und einer Spiritualität im Alltag. Kursund Vortragsarbeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Seit 1992 lebt er im offenen Kloster Abbeye de Fontaine-Andre bei Neuchatel in der Schweiz, das er zusammen mit der französischen Ordensgemeinschaft Frères des Écoles Chrétiennes gegründet hat. Paul Hüster / Hans Hobelsberger / Andreas Hellwig (Hg.) Christliche Organisationskultur prägen Ansätze im kirchlichen Gesundheitswesen 130 Seiten Verlag: Lambertus ISBN: Preis: 24, In diesem Buch sind neben den Ergebnissen eines Forschungsprojektes zu christlichen Leitbildern in kirchlichen Krankenhäusern Praxismodelle zusammengestellt, die die christliche Prägung der Unternehmenskultur sozialer Organisationen als Steuerungs- und Managementaufgabe verstehen und gestalten. Autorenporträt: Paul Hüster, Theologe und PR-Berater, leitet das Hospiz St. Vinzenz Pallotti am Katholischen Klinikum Oberhausen. Prof. Dr. Hans Hobelsberger lehrt Pastoraltheologie an der Katholischen Hochschule NRW und leitet das Institut für pastorale Praxisforschung und bibelorientierte Praxisbegleitung (IbiP). Dr. med. Andreas Hellwig ist Leiter Qualitäts- und Leistungsmanagement am Katholischen Klinikum Bochum. Raimund Geene, Michael Reese Handbuch Präventionsgesetz. Neuregelung der Gesundheitsförderung 350 Seiten Verlag: Mabuse-Verlag ISBN: Preis: 34,95 Nach einer vorangegangenen, jahrzehntelangen Diskussion verabschiedete der Deutsche Bundestag am das sogenannte Präventionsgesetz, das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Präven- 26

27 tion. Anfang 2016 ist es endgültig in Kraft getreten. Das Gesetz berücksichtigt erstmals Gesundheitsförderung in Lebenswelten (Settingansatz) und ärztliche Präventionsempfehlungen, neu sind auch Gesundheitsziele und Rahmenvereinbarungen auf Bundes- und Länderebene, Präventionskonferenzen und Präventionsberichte. Dieses Handbuch zum Präventionsgesetz gibt Orientierung zur Umsetzung dieses vielgestaltigen Gesetzes. Die Gesetzesartikel und sämtliche Neuformulierungen werden übersichtlich dargestellt und mit den bisherigen abgeglichen, aufgeführt werden auch Gesetzesbegründungen, Stellungnahmen und Entgegnungen. Wer eine Institution betritt, legt sein Mensch-Sein nicht ab. Er bleibt Mensch mit all seinen Facetten. Dazu zählt auch die spirituelle Dimension. Aber was versteht man eigentlich darunter und ist Spiritualität damit schon relevant etwa für die Pflege? Welche Orientierungshilfen stellt eine jüdischchristliche Anthropologie bereit? Besteht überhaupt ein Zusammenhang zwischen der Befriedigung spiritueller Bedürfnisse, erfahrener Lebensqualität und aktiver Krankheitsbewältigung? Welche Beiträge liefern US-amerikanische Erkenntnisse und wie steht es um den Einbezug spiritueller Bildungsinhalte in die deutsche Pflegeausbildung? Am Beispiel der Gesundheitsund Krankenpflege liefert der Autor einen aktuellen Diskussionsbeitrag für alle Pflegebereiche, die sich mit dem Stellenwert der Spiritualität auseinandersetzen. Franziskus Knoll Mensch bleiben! Zum Stellenwert der Spiritualität in der Pflege 336 Seiten Verlag: W. Kohlhammer ISBN: Preis: 35,99 Hindrichs/ Fährmann Alternativen zu freiheits entziehenden Maßnahmen. Pflegefachliche und rechtliche Grundlagen zu Fixierungsvermeidung 144 Seiten Verlag: Walhalla Fachverlag ISBN: Preis: 29,95 Erhaltung und Förderung der Mobilität, Sturzprophylaxe, alternative Hilfsmittel. Die Beurteilung, wann eine freiheitsentziehende Maßnahme erforderlich und angemessen ist bzw. ob es mildere Alternativen gibt, kann nicht getroffen werden ohne pflegefachliches Wissen. Wird eine solche Maßnahme als notwendig angesehen, sind die rechtlichen Vorgaben strikt einzuhalten. Der Leitfaden Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen ist für Auszubildende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege und Betreuung konzipiert. Auch wer überwiegend mit den rechtlichen Fragestellungen befasst ist, kann die Ausführungen und die vielen bildlichen Darstellungen erkenntnisgewinnend einsetzen: Aktuelles pflegefachliches Wissen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität sowie zu Risiken bei Bewegungseinschränkungen Darstellung der Problematik bewegungs- und freiheitseinschränkender Maßnahmen aus pflegefachlicher Sicht Vorstellung eingesetzter Hilfsmittel zur Sicherung bzw. Fixierung und Aufzeigen von typischen Gefahrensituationen Überblick über die fachlichen Grundlagen, die sich die Langzeitpflege in Auseinandersetzung mit der Thematik erarbeitet hat Aufzeigen der betreuungsrechtlichen Problematik anhand eines exemplarischen Falles. Im Zuge der Gutachtenserstellung einer Verfahrenspflegerin werden pflegefachliche und rechtliche Überlegungen, die in jedem Einzelfall angestellt werden müssen, erläutert Vorstellung alternativer und präventiver Hilfsmittel 27

28 Recht & Tarif Alles, was Recht ist! Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit Ein durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer ist regelmäßig nicht verpflichtet, auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, um dort an einem Gespräch zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit teilzunehmen. Der Kläger war bei der Beklagten zunächst als Krankenpfleger und zuletzt nach einer längeren unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit befristet bis zum 31. Dezember 2013 als medizinischer Dokumentationsassistent eingesetzt. Von Ende November 2013 bis Mitte Februar 2014 war der Kläger erneut arbeitsunfähig krank. Die Beklagte lud ihn mit Schreiben vom 18. Dezember 2013 zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit zu einem Personalgespräch am 6. Januar 2014 ein. Der Kläger sagte unter Hinweis auf seine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit ab. Die Beklagte übersandte ihm eine neuerliche Einladung für den 11. Februar 2014, die mit dem Hinweis verbunden war, der Kläger habe gesundheitliche Hinderungsgründe durch Vorlage eines speziellen ärztlichen Attests nachzuweisen. Auch an diesem Termin nahm der Kläger unter Hinweis auf seine Arbeitsunfähigkeit nicht teil. Daraufhin mahnte ihn die Beklagte mit Schreiben vom 18. Februar 2014 ab. Die Vorinstanzen haben der auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte gerichteten Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers umfasst die Pflicht zur Teilnahme an einem vom Arbeitgeber während der Arbeitszeit im Betrieb angewiesenen Gespräch, dessen Gegenstand Inhalt, Ort und Zeit der zu erbringenden Arbeitsleistung ist, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht anderweitig festgelegt sind ( 106 Satz 1 GewO). Da der erkrankte Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen muss, ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, im Betrieb zu erscheinen oder sonstige, mit seiner Hauptleistung unmittelbar zusammenhängende Nebenpflichten zu erfüllen. Während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist es dem Arbeitgeber allerdings nicht schlechthin untersagt, mit dem erkrankten Arbeitnehmer in einem zeitlich angemessenen Umfang in Kontakt zu treten, um mit ihm im Rahmen der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen die Möglichkeiten der weiteren Beschäftigung nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit zu erörtern. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber hierfür ein berechtigtes Interesse aufzeigt. Der arbeitsunfähige Arbeitnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, hierzu auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, es sei denn, dies ist ausnahmsweise aus betrieblichen Gründen unverzichtbar und der Arbeitnehmer ist dazu gesundheitlich in der Lage. Nachdem die für die Unverzichtbarkeit des Erscheinens im Betrieb darlegungsund beweispflichtige Beklagte solche Gründe nicht aufgezeigt hat, musste der Kläger der Anordnung der Beklagten, im Betrieb zu einem Personalgespräch zu erscheinen, nicht nachkommen. Die Abmahnung ist daher zu Unrecht erfolgt, weshalb der Kläger ihre Entfernung aus der Personalakte verlangen kann. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2. November AZR 596/15 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg, Urteil vom 17. Juli Sa 2276/14 Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis Der Senat legt dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung des Unionsrechts folgende Fragen vor: 1. Räumt Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Richtlinie 2003/88/EG) oder Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) dem Erben eines während des Arbeitsverhältnisses verstorbenen Arbeitnehmers einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für den dem Arbeitnehmer vor seinem Tod zustehenden Mindestjahresurlaub ein, was nach 7 Abs. 4 BUrlG ivm Abs. 1 BGB ausgeschlossen ist? 2. Falls die Frage zu 1. bejaht wird: Gilt dies auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis zwischen zwei Privatpersonen bestand? Die Klägerin ist Alleinerbin ihres Anfang 2013 verstorbenen Ehemanns, der bis zu seinem Tode bei dem Beklagten beschäftigt war. Sie verlangt vom Beklagten, den ihrem Ehemann vor seinem Tod zustehenden Erholungsurlaub abzugelten. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Nach der Rechtsprechung des Senats können weder Urlaubs- noch Urlaubsabgeltungsansprüche nach 7 Abs. 4 BUrlG ivm Abs. 1 BGB auf den Erben eines Arbeitnehmers übergehen, wenn dieser während des Arbeitsverhältnisses stirbt. 28

29 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat zwar mit Urteil vom 12. Juni 2014 (- C-118/13 - [Bollacke]) angenommen, dass Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG dahin auszulegen ist, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entgegensteht, wonach der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne finanziellen Ausgleich untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Er hat jedoch nicht die Frage entschieden, ob der Anspruch auf finanziellen Ausgleich auch dann Teil der Erbmasse wird, wenn das nationale Erbrecht dies ausschließt. Darüber hinaus ist nicht geklärt, ob Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 GRC auch in den Fällen eine erbrechtliche Wirkung zukommt, in denen das Arbeitsverhältnis zwischen Privatpersonen bestand. Ferner besteht auch noch Klärungsbedarf bezüglich des Untergangs des vom Unionsrecht garantierten Mindestjahresurlaubs. In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist anerkannt, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub untergehen kann, wenn der Urlaub für den Arbeitnehmer keine positive Wirkung als Erholungszeit mehr hat. Letzteres ist nach dem Tod des Arbeitnehmers aber der Fall, weil in der Person des verstorbenen Arbeitnehmers der Erholungszweck nicht mehr werden kann. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18. Oktober AZR 196/16 (A) - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29. Oktober Sa 537/15 Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am selben Tag den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidung in einem ähnlich gelagerten Rechtsstreit - 9 AZR 45/16 (A) - ersucht, in dem die Erbin eines während des Arbeitsverhältnisses verstorbenen Arbeitnehmers von einer öffentlichen Arbeitgeberin die Abgeltung des ihrem Ehemann vor seinem Tod zustehenden Urlaubs verlangt hat. Ausschlussfristen und Mindestentgelt Eine vom Arbeitgeber als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung, die auch den Anspruch auf das Mindestentgelt nach 2 der am 1. August 2010 in Kraft getretenen Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) erfasst, verstößt im Anwendungsbereich dieser Verordnung gegen 9 Satz 3 in Verbindung mit 13 AEntG*. Die Klägerin war vom 15. Juli bis zum 15. Dezember 2013 beim Beklagten, der damals einen ambulanten Pflegedienst betrieb, als Pflegehilfskraft beschäftigt. Der Arbeitsvertrag enthielt als Allgemeine Geschäftsbedingung eine Verfallklausel, nach der alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Bei Ablehnung oder Nichtäußerung der Gegenpartei binnen zwei Wochen nach der Geltendmachung sollte Verfall eintreten, wenn der Anspruch nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Die Klägerin war vom 19. November bis zum 15. Dezember 2013 arbeitsunfähig krankgeschrieben. Der Beklagte hatte trotz ärztlicher Bescheinigung Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit und leistete keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. In dem von der Klägerin am 2. Juni 2014 anhängig gemachten Verfahren hat sich der Beklagte darauf berufen, der Anspruch sei jedenfalls wegen nicht rechtzeitiger Geltendmachung verfallen. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Die Revision des Beklagten ist im Wesentlichen erfolglos geblieben. Die Klägerin hat für den durch die Arbeitsunfähigkeit bedingten Arbeitsausfall nach 3 Abs. 1 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diesen musste sie nicht innerhalb der arbeitsvertraglich vorgesehenen Fristen geltend machen. Die nach Inkrafttreten der PflegeArbbV vom Beklagten gestellte Klausel verstößt gegen 9 Satz 3 AEntG und ist deshalb unwirksam, so dass der Anspruch auf das Mindestentgelt nach 2 PflegeArbbV nicht wegen Versäumung der vertraglichen Ausschlussfrist erlischt. Für andere Ansprüche kann die Klausel nicht aufrechterhalten werden, weil dem das Transparenzgebot des 307 Abs. 1 Satz 2 BGB** entgegensteht. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. August AZR 703/15 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 17. September Sa 1328/14-29

30 Impuls Spiritueller Impuls Der leib-haftige Mensch Gemälde: Christian N. Langnickel Menschsein, scheint mir, ist häufig eines Attributs bedürftig. Der Homo erectus geht aufrecht, der Homo habilis ist geschickt, der Homo sapiens denkt, der Homo faber arbeitet und der Homo ludens spielt. Und der Mensch, der aufgrund der Schwere seiner Erkrankung nicht mehr aufrecht geht? Das Kind, das äußerlich wahrnehmbar nicht spielen kann? Der komatöse Mensch, dessen Reaktionen wir kaum wahrnehmen? Und der tote Mensch? In meinem Arbeitszimmer hängt ein Gemälde. Wer den Hals etwas reckt, den Kopf streckt, kann selbst von der Mensa aus einen Blick darauf erhaschen. Es sorgt für Gesprächsstoff. Viel Haut ist zu sehen. Hebräisch basar, also nackte Haut und bloßes Fleisch. Sphären, die bereits den ganzen, leibhaften Menschen beschreiben können. Haut, die uns als unser oberflächengrößtes Organ (ca. 1,6 qm) bedeckt, schützt, abgrenzt. Haut, die uns kommunizieren lässt. Basar, 270-mal im 1. Testament vorkommend, steht für die lachende Sara, den halbnackt tanzenden David, den wunden Hiob, den leidenden Gerechten, für Schönheit und Vergänglichkeit im Hohen Lied. Zwei Männer sind auf dem Gemälde zu sehen. Bei näherer Betrachtung wird klar, dass es sich hier um Gebein von meinem Gebein, Fleisch von meinem Fleisch (Gen 2, 30

31 Käthe Kollwitz, Pietà (1937/38), Bronze 23) handelt. Das ist doch dieselbe Person einmal lebendig, einmal tot, einmal blass, einmal fleischfarben. Merkwürdig. Ein Doppel-Portrait? Manchmal kommt sogar jemand und möchte das Gemälde sehen. Die Reaktionen sind spannend. Auch KollegInnen reagieren entlang der Linien ihrer fachlichen Denominationen: Schnelle Deutungen sehen Homoerotik, längere Blicke kommen zu Deutungen wie Annahme des Schattens, Verdrängung, Abspaltung oder Dissoziation, wenn sie es als Doppelselbstportrait identifiziert haben. Handelt es sich um liebende Selbstannahme und Selbstsorge in einer Krise? Empathie? Wenige sehen darin ein eindeutiges Pietà-Motiv mit einer Anleihe an eine Kreuzesdarstellung. Der Künstler Christian N. Langnickel aus Weimar hat sich selbst in einer Lebenskrise wiedergefunden. In dieser Darstellung. Der Tote ist weder bloßgestellt noch erniedrigt. Er braucht keine Körperscham berührt, gepflegt, gesalbt, geschützt wie er ist. Hilflos präsentiert und geliebt also schön. So wie wir es gewohnt sind, mit Toten umzugehen. So wie es uns zutiefst verletzt, wenn selbst Tote gefleddert und geschändet werden. Wenn ihre stille Schönheit und stumme Ästhetik verletzt wird. Das Pietà-Motiv zeigt Mitleid nach der äußerlichen Wiederherstellung, der Reinigung, Pflege, dem Schmieren und Salben. Hilflose Frömmigkeit, die den Tod aushält und den Toten nicht lassen mag. Ein Andachtsbild. Vesperbild. Mittelalterlich geschätzt und gepflegt als Abbild der seligen Jungfrau von der Betrachtung, Versenkung. Hinwendung zum Leiden. Getröstet in Solidarität mit einer ebenfalls Leidenden. Einer stillen und stummen Mutter. Vielleicht gerade noch nicht mit einer Hoffnung auf carnis resurrectionem, wie es früher hieß, die Auferstehung des Fleisches. Aber dargeboten der Zukunft, präsentiert dem Unvorstellbaren, dem Sein im Nicht-Sein. Als Käthe Kollwitz ihre Plastik in Erinnerungen an der gefallenen Sohn erschafft, weniger Schmerz als Nachsinnen darstellt, schreibt sie 1938 in ihrem Tagebuch: Mit einem großen Wort könnte man sie Pietà nennen, sonst einfach eine alte Frau mit einem toten Sohn im Schoß. Seit 1993 steht sie, mehrfach vergrößert, in der Neuen Wache in Berlin. Eine Frau berichtet von einer Totgeburt: Mein Mann und ich betrachten den kleinen Körper mit Scheu und doch voller Neugier. Anfangs getrauen wir uns kaum, ihn zu berühren. Ich ermuntere Beni, meinen Mann, das Kind aufzunehmen und mir auf die Brust zu legen. Der kleine Körper ist noch ganz warm, kühlt dann aber erstaunlich schnell ab. Alles an diesem Kind ist perfekt ausgebildet. [ ] Die Haut ist extrem dünn, durchsichtig fast, schmetterlingsartig fein. An mehreren Stellen hat sich die Haut dunkelviolett verfärbt, wie wenn sich das Mädchen an etwas gestoßen hätte. Liebe, Würde, Respekt enden nicht im Tod. Vergehend bleibt das Fleisch. Hoffnungsvoll wird Fleisch gepflegt, damit nicht das Nichts das letzte Wort hat, aber das aber (Jes 40, 8)! Prof. Dr. J. Thomas Hörnig 1 Tausch-Flammer, Daniela & Lis Bickel (1997): Wenn ein Mensch gestorben ist wie gehen wir mit dem Toten um? S. 95. Freiburg Basel Wien: Herder. About Prof. Dr. J. Thomas Hörnig Studiengangsleitung Diakoniewissenschaft, Leiter der DiakonInnenausbildung, Evangelische Hochschule Ludwigsburg, Paulusweg 6, Ludwigsburg 31

32 Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt Tun Sie sich etwas Gutes! Persönlich vorankommen, sich beruflich weiterentwickeln und sich wohlfühlen im Kreise Gleichgesinnter. Profitieren Sie von den Seminaren, Veranstaltungen und den Angeboten des Katholischen Pflegeverbandes. Ganz speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet.

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