Aktuelles zur Körperschaftsteuer; Pensionszusagen und Pensionsverzicht
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- Rosa Ackermann
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1 Aktuelles zur Körperschaftsteuer; Pensionszusagen und Pensionsverzicht Prof. Matthias Alber Oktober 2015
2 I. Pension neben Aktivgehalt Bisher: BFH-Urteil vom : Pension neben Aktivgehalt = vga FinVerw in Bad.-Württ. wendete Rspr. bisher noch nicht an ABER: Prüfung, ob zivilrechtl. Auszahlungsanspruch vorliegt Neue Entscheidung des BFH: Nicht zu beanstanden, dass Pensionszusage nicht das Ausscheiden aus dem Betrieb oder die Beendigung des Dienstverhältnisses voraussetzt (entgegen H 6a Abs. 1 EStH) Aber: Auszahlung bei weiterlaufendem Aktivgehalt führt zu einer vga, soweit das Aktivgehalt nicht auf die Pensionsleistung angerechnet wird 2
3 I. Pension neben Aktivgehalt Praxisfolgen: Rechtsprechung ist nun anzuwenden Lt. BFH zulässig (und damit keine vga): Weiterarbeit auf Honorarbasis Neues Anstellungsverhältnis allein reicht nicht (Art und Umfang nicht der eines Geschäftsführers entsprechen) Unentgeltliche Fortführung der Organstellung Barwertausgleich zulässig (Neuer future service aber nicht) Evtl. sogar notwendig? Sonst ggf. ve, da teilweise Verzicht auf Pensionsanspruch 3
4 II. Abfindung von Pensionszusagen Beherrschende Beteiligung X X-GmbH Pensionszusage Finanzverwaltung bisher: Abfindung nach Eintritt des Versorgungsfalls zulässig Abfindung auch in aktiver Zeit zulässig bei wirtschaftlichem Grund Anteilsverkauf Liquidation Umwandlung Abfindung allerdings nur i.h. des ratierlich erdienten Pensionsanspruchs Differenz vga Abfindungsregelung kurz vor Auszahlung war noch ausreichend (FG Münster vom K 319/02 K,G,F) 4
5 I. Abfindung von Pensionszusagen BFH: Abfindung vor Beendigung des Dienstverhältnisses ist vga, wenn Pension erst mit Ausscheiden fällig Abfindung muss vorher geregelt sein (Verstoß gegen Schriftlichkeitsgebot des 6a EStG) Problem: Vorherige Vereinbarung gefährdet aber die Rückstellungsbildung (BMF 2005)! Keine Saldierung des Aufwands aus der Auszahlung der Abfindung mit Ertrag aus Auflösung Rückstellung (geschäftsvorfallbezogene Betrachtungsweise) Aufwand: außerbilanzielle Hinzurechnung Ertrag aus Auflösung Rückstellung: einkommenserhöhend, aber (werthaltige) ve? 5
6 II. Abfindung von Pensionszusagen Praxisfolgen: Rechtsprechung ist anzuwenden Nur beherrschende Ges.-Gf. sind betroffen Nur in Anwartschaftszeit (Keine vga bei Abfindung nach Erreichen des Pensionsalters nur Änderung des Auszahlungsmodus) Höhe der vga: i.h. des Abfindungsbetrags Problem: Ertrag aus Auflösung Rückstellung als (werthaltige) verdeckte Einlage? 6
7 III. Pensionszusagen Berechnungsaltersgrenze Bisherige Verwaltungsauffassung (R 6a Abs. 8 EStR): Berechnungsaltersgrenze für Ges.-Gf. auf 65. Lj.; Erhöhung ab 2009 auf 66./67. Lj. (abhängig vom Geburtsjahr) Entscheidung des BFH (I R 72/12): Kein Mindestpensionsalter für beherrschende Ges.-Gf. für Rückstellungsberechnung (auch Berechnung auf 60. Lj. zulässig) Aber: vga kann vorliegen (=> außerbilanzielle Korrektur) Praxisfolgen Urteil wird voraussichtlich veröffentlicht Folgefrage (vga? Ggf. bei welchem Endalter?) noch nicht entschieden 7
8 IV. Pensionsverzicht Pensionsverzicht auf "past-service" = verdeckte Einlage = Zufluss nach 19 EStG = nachträgliche AK i.s.d. 17 EStG = Zugang steuerliches Einlagekonto nach 27 KStG auf "future-service" verdeckte Einlage Zufluss nach 19 EStG 8
9 IV. Pensionsverzicht Pensionsverzicht in der Krise Keine verdeckte Einlage Ertrag ist steuerpflichtig Kein Zufluss von Arbeitslohn nach 19 EStG Besserungsverzicht möglich Verzicht auf den past service (werthaltig!) Verdeckte Einlage Erhöhung Einlagekonto i.s. 27 KStG Zufluss von Arbeitslohn nach 19 EStG Erhöhung der AK i.s. 17 EStG 9
10 IV. Pensionsverzicht BMF-Schreiben vom : Verzicht auf den future service Barwert des reduzierten Anspruchs ist nicht geringer als bereits erdienter Anwartschaftsbarwert. Verdeckte Einlage in Höhe von 0,- Kein Zufluss von Arbeitslohn nach 19 EStG Aber: Teilauflösung Pensionsrückstellung nach 6a EStG Wichtig: Dies gilt auch bei Änderung und Reduzierung der Pensionszusage. 10
11 V. Aktuelle Einzelfragen zu Pensionszusagen BFH I R 76/13: Keine tatsächliche Durchführung einer Pensionszusage bei vorzeitigem Ausscheiden innerhalb von 10 Jahren ohne betriebliche Gründe BFH I R 17/13: Hinterbliebenenversorgung an neue Ehefrau muss ebenfalls erdienbar sein (10-Jahres-Frist) BFH I R 26/12: Pensionszusagen nach Vollendung des 60. Lj. auch bei niedriger Höhe nicht erdienbar 11
12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 12
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