Veranstaltungskalender Grünstadt-Land

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1 43. Jahrgang (123) Donnerstag, den 14. Januar 2016 Nr. 2/2016 Amtsblatt der Verbandsgemeinde. GRÜNSTADT-LAND und der Ortsgemeinden Mutmach -Ausstellung der Frauenselbsthilfe nach Krebs im Foyer der Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land An Krebs erkrankte Frauen haben ihr Erlebtes preisgegeben, haben ihrem ganz persönlichen Klagen und Jubeln gestalterisch Ausdruck verliehen. Inspiriert durch Pablo Picassos Gedanken Kunst wäscht den Staub des Alltags von der Seele haben sich die betroffenen Frauen durch künstlerisches Schaffen ihres Seelenstaubes entledigt. Gemeinsam wurde hinterfragt, was das Dunkle, das Schmerzhafte, das Leidvolle im eigenen Krankheitsprozess war und was das Helle, das Leuchtende, das Kostbare. Die Ausstellungseröffnung findet am Donnerstag, den um Uhr im Rathaus der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Industriestr. 11, Grünstadt, statt. Die Klage- und Jubelmauer, gestaltet von rund 300 Teilnehmerinnen der Frauenselbsthilfe nach Krebs in Rheinland-Pfalz/Saarland, ist vom 21. Januar bis 10. Februar 2016 im Foyer des Rathauses zu sehen. Initiiert wurde die Ausstellung von der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Grünstadt/Verbandsgemeinde Grünstadt-Land und der Beratungsstelle für allein Erziehende und Frauen.

2 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 Veranstaltungskalender Grünstadt-Land vom Datum Uhrzeit Ort Veranstaltung :00 Uhr Dirmstein Landfrauen, Neujahrstreff mit Imbiss, Schulküche Gerolsheim Dürk/Schöppler, Monatsfahrt :30 Uhr Obrigheim Seniorenclub, Seniorentreff, Bürgerhaus :00 Uhr Obrigheim Landfrauen, Landfrauen Kreativ Treff, Gemeindehaus Laumersheim Gemeinderat im Weingut Steffen Zelt :30 Uhr Mertesheim Kochtreff, Rathaus Bockenheim Kultur-und Verkehrsverein, Schlossmauerglühen mit Fackelwanderungen 17:30 und Uhr, Schlossweg vor der Martinskirche :00 Uhr Dirmstein CDU, Jahresempfang, Hotel Kempf :00 Uhr Dirmstein MGV, Schlachtfest, Altes Rathaus Laumersheim CDU, Schlachtfest, Bürgerhaus :00 Uhr Ebertsheim Gemeinde, Neujahrsempfang :00 Uhr Mertesheim Kindertreff, Dorfgemeinschaftshaus Laumersheim Gemeinde, Seniorennachmittag, Bürgerhaus :00 Uhr Bockenheim Gesangverein, Jahreshauptversammlung, Sängerheim :00 Uhr Großkarlbach Seniorennachmittag, Alte Dorfmühle Laumersheim Landfrauen, Basteln, Schmuck aus Alu, Weingut Mario Zelt :00 Uhr Obrigheim Landfrauen, Kochkurs Nudelvielfalt einfach gemacht, Gemeindehaus Mertesheim Unsere Senioren fahren zur Faschingsveranstaltung nach Grünstadt :30 Uhr Obrigheim ASF-Frauen, Frauenfrühstück, Gemeindehaus, Kurzvorst. Buch Die Zukunft ist Freundin v. Malu Dreyer :30 Uhr Ebertsheim RVER Rodenbach, Frühjahrssitzung Bezirk Nordpfalz, Radlerheim :30 Uhr Neuleiningen TSV, Generalversammlung mit Neuwahlen, Sportheim :00 Uhr Bockenheim Prot. Kirche, Orgelspecial mit Gottesdienst an der Weinlaube :00 Uhr Dirmstein TuS, Brunnenbau-Handke-Cup Aktiven-Hallenturnier Fußball, Schulsporthalle Ebertsheim RVER, CTF-geführte Tour :00 Uhr Gerolsheim Gemeinde, Jahresempfang :31 Uhr Obrigheim TV Colgenstein, Prunksitzung, Hans-Stein-Turnhalle :00 Uhr Bockenheim Freiw. Feuerwehr Bockenheim-Kindenheim, Neujahrsempfang, FW-Gerätehaus Kindenheim Freiw. Feuerwehr Bockenheim-Kindenheim, Neujahrsempfang, Gerätehaus :00 Uhr Neuleiningen Gemeinde, Jahresempfang, Dorfgemeinschaftshaus :30 Uhr Gerolsheim Gemeinde, Rathaus-Senioren :00 Uhr Mertesheim Kindertreff, Dorfgemeinschaftshaus Ebertsheim Johann-Adam-Schlesinger-Schule, Verabschiedung Rektorin Jutta Gerhardt :30 Uhr Obrigheim Seniorenclub, Seniorentreff, Bürgerhaus :00 Uhr Obrigheim Landfrauen, Vortrag Bienenstich, Verbrennung & Co., Feuerwehrgerätehaus Mühlheimer Hauptstr :11 Uhr Bissersheim SV Kirchheim, Kinderfasching, Sängerhalle in Bissersheim :11 Uhr Bockenheim BCV, 1. Prunksitzung, Emichsburg :00 Uhr Dirmstein KV Dirmstein, Prunksitzung, Festhalle am Kellergarten :11 Uhr Ebertsheim TSV, Prunksitzung, Schulturnhalle Laumersheim TuS, Kinderfasching, Bürgerhaus :00 Uhr Dirmstein KV, Kindermaskenball, Festhalle am Kellergarten Ebertsheim RVER, CTF-geführte Tour :11 Uhr Gerolsheim TuS, Kinderfasching Haus der Deutschen Weinstraße in Bockenheim Tel.: 06359/ Fax: 06359/ touristik@gruenstadt-land.de

3 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 Kultur & Verkehrsverein Bockenheim e.v. Samstag, 16. Januar 2016, Schlossweg Bockenheim Fackelzüge und Uhr ab Festplatz Leckere Speisen und Stockbrot für die Kinder Rotweinspezialitäten und Kinderpunch Kunstausstellung in der Martinskirche Jubiläumsparty 10 Jahre Hexenfastnacht Die Dirmsteiner Hexen präsentieren die BEAT BROTHERS In der Festhalle am Kellergarten Rosenmontag den Einlass ab Uhr VVK: 8,00 Abendkasse 10,00 Vorverkaufstellen: Getränke Pfau + Essotankstelle Dirmstein

4 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 Wichtiges auf einen Blick Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land mit Außenstelle DÜW Kfz-Zulassung - Industriestr. 11, Grünstadt Verbandsgemeindeverwaltung Tel Fax info@gruenstadt-land.de Internet... Öffnungszeiten Montag-Freitag...08:30-12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch...13:30-16:00 Uhr Donnerstag...13:30-18:00 Uhr Das Bürgerbüro und das Standesamt sind montags - donnerstags durchgehend geöffnet. Kreisverwaltung Zulassungsstelle im Rathaus der Verbandsgemeinde Tel Fax Öffnungszeiten Montag... 07:30-12:30 und 14:00-15:30 Uhr Dienstag, Mittwoch...07:30-12:30 Uhr Donnerstag... 07:30-12:30 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Freitag...07:30-11:30 Uhr Annahmeschluss jeweils 1 2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten Bürgermeister/Beigeordnete - Bürgermeister Reinhold Niederhöfer - Erster Beigeordneter Jürgen Schraut (Sprechstunde montags 9 bis 12 Uhr, Tel ) - Beigeordneter Jörg Jokisch Terminvereinbarung im Sekretariat: Frau Neufeld...Tel Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde Pascal Stockè...Tel Mail:...pascal.stocke@gruenstadt-land.de Schiedsmann der Verbandsgemeinde Horst Kern... Tel Migrations- und Integrationsbeauftragter der Verbandsgemeinde Karlheinz Christ... Tel migration.integration@gruenstadt-land.de Rufbereitschaft außerhalb der üblichen Dienststunden Wasserversorgung Verbandsgemeindewerke... Tel Abwasserbeseitigung Verbandsgemeindewerke... Tel Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG...Tel Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Ebertsheim-Rodenbach, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Quirnheim Stadtwerke Frankenthal...Tel Dirmstein, Gerolsheim Stadtwerke Grünstadt Neuleiningen KEEP...Tel außerhalb der regulären Arbeitszeit...Tel Obrigheim Erdgasversorgung Pfalzwerke Netz AG Tel Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Dirmstein, Ebertsheim- Rodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Quirnheim Stadtwerke Grünstadt...Tel Neuleiningen, Obrigheim Ruftaxi Tel oder Dirmstein, Gerolsheim Polizeiinspektion Grünstadt Tel Die Polizei wird tätig, soweit die Abwehr einer Gefahr durch eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Notfallrufe Polizei/Notruf Feuerwehr Notarzt / Krankenwagen Kreiskrankenhaus Grünstadt Vergiftungsfälle oder Ärztliche Bereitschaftsdienstzentraleam Kreiskrankenhaus Grünstadt, Westring 55...Tel oder (ohne Vorwahl) Mittwoch ab Uhr bis Donnerstag Uhr und an allen Freitag ab Uhr bis Montag Uhr und an allen Feiertagen vom Vorabend Uhr bis zum Folgetag Uhr Zahnärztlicher Notdienst...Tel Augenärztlicher Notdienst...Tel Tierärztlicher Notdienst...Tel Apothekendienst Samstag, , 12:00 Uhr bis Sonntag, , 8:30 Uhr Martins-Apotheke, Vorstadt 3, Grünstadt Sonntag, , 8:30 Uhr bis Montag, , 8:30 Uhr Apotheke am Weintor, Gartenstr. 13, Bockenheim Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Herausgeber: Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon: oder -240 Fax: Internet: info@wittich-foehren.de Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren Ansprechpartnerin für Anzeigen: Angelika Heintzmann Telefon und Fax: Tel / , Fax / a.heintzmann@wittich-foehren.de Adresse: Schillerstraße 101, Bad Dürkheim Verantwortlich: amtlicher Teil: Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister Nachrichten und Hinweise: Dietmar Kaupp, Verlagsleitung Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise: wöchentlich donnerstags, Einzelstücke zu beziehen bei: Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Grünstadt Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: , -336, -713 und vertrieb@wittich-foehren.de Beiträge, die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet sind und die Vereinsmitteilungen stellen nicht immer die Meinung des Herausgebers dar. Bei unverlangt eingesandten Manuskripten behält sich die Redaktion Kürzungen vor. Textbeiträge sowie angeforderte Bildveröffentlichungen bitten wir per an: amtsblatt@gruenstadt-land.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Gemäß 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk.

5 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Amtlicher Teil ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Eckbachtal Grünstadt- Land - Heßheim (AME) vom Aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) i.v.m. 7 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes vom folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird: 1 Im Wirtschaftsplan 2016 werden gem. 15 EigAnVO folgende Festsetzungen getroffen: im Erfolgsplan - Kläranlage - bei den Erträgen bei den Aufwendungen Jahresergebnis 0 im Vermögensplan - Kläranlage - Finanzierungsbedarf Finanzierungsmittel Über-/Unterdeckung 0 im Erfolgsplan - Photovoltaik - bei den Erträgen bei den Aufwendungen Jahresergebnis 0 im Vermögensplan - Photovoltaik - Finanzierungsbedarf Finanzierungsmittel Über-/Unterdeckung 0 2 Es werden festgesetzt: 1. Gesamtbetrag der Kredite auf 0 2. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 3. Höchstbetrag der Kassenkredite 0 3 Zur Deckung der Aufwendungen des AME leisten die Verbandsmitglieder eine Umlage gem. den Festsetzungen des 9 Abs. 9 der Verbandsordnung. Für die Kläranlage Betriebsumlagen: Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim Investitionsumlagen: Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim Für die Photovoltaikanlage Investitionsumlagen: 0 4 Die Haushaltssatzung tritt am in Kraft. Grünstadt, Abwasserzweckverband Mittleres Eckbachtal Grünstadt-Land - Heßheim (AME) Reith, Verbandsvorsteher Hinweis: 1. Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme ab dem bis zu den üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Industriestraße 11, Grünstadt, Zimmer A 105, öffentlich aus. 2. Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist ( 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung). Grünstadt, Abwasserzweckverband Mittleres Eckbachtal Grünstadt-Land - Heßheim (AME) Reith, Verbandsvorsteher SONSTIGE MITTEILUNGEN Bericht über die 4. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Eckbachtal Grünstadt-Land - Heßheim (AME) vom Ergänzungswahl für den Werkausschuss Unter Verzicht auf geheime Abstimmung gem. 40 Abs. 5 GemO wählt die Verbandsversammlung Herrn Paul Schläfer (Verbandsgemeinde Grünstadt-Land) als neues stellvertretendes Mitglied in den Werkausschuss. Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung 2016 Der Wirtschaftsplan 2016 und die Haushaltssatzung werden wie vorgeschlagen beschlossen. Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Mittleres Eckbachtal für die Jahre Für die Prüfung des Jahresabschlusses für die Wirtschaftsjahre wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Burret GmbH in Ludwigshafen bestellt. Gefunden wurde in Dirmstein ein Schlüsselbund in Ebertsheim ein Fahrrad in Kirchheim ein Schlüsselbund in Obrigheim vor Weihnachten ein Handy in Obrigheim eine Ziege Bei Fragen wenden Sie sich an unseren Bürgerservice Grünstadt- Land, Tel / Vorbereitungslehrgang für die Fischerprüfung gem. Landesfischereiordnung 5 Abs.4 Der Landesfischereiverband Pfalz bietet einen Vorbereitungslehrgang für die staatliche Fischerprüfung am an. Kursbeginn und Anmeldung: Freitag, um Uhr im Vereinsheim des Angelsportvereins Mittleres Alsenztal in Rockenhausen, Mühlackerweg/ hinter der Einfahrt zum Sportplatz. Alle weiteren Termine sind voraussichtlich freitags zwischen Uhr und Uhr. Jeder Teilnehmer der mindestens 35 Unterrichtstunden besucht hat, erreicht die Prüfungszulassung. Minderjährige Teilnehmer müssen zum Kursbeginn das 13. Lebensjahr vollendet haben und bedürfen der Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Der Kurs kommt ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen zustande (Vorgabe vom Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz). Tel. Mobil oder per Mail: uwe.scheithe@web.de Berufsbildende Schule Bad Dürkheim Informationstage Die Berufsbildende Schule Bad Dürkheim veranstaltet am Freitag, 29. Januar 2016, von 14:00-17:00 Uhr und Samstag, 30. Januar 2016, von 09:00-13:00 Uhr Informationstage für Absolventen der 9. und 10. Klassen der allgemeinbildenden Schulen und für Auszubildende/ Berufstätige, die eine Weiterbildung anstreben:

6 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 Folgende Bildungsgänge werden vorgestellt: Bildungsgang Erreichbarer Abschluss Berufsvorbereitungsjahr Berufsreife ( Hauptschulabschluss ) Berufsfachschule I + II - Gewerbe und Technik (Elektro-, Fahrzeug-, Metall- und Holztechnik) - Wirtschaft und Verwaltung- Hauswirtschaft und Ernährung - Gesundheit und Pflege Qualifizierter Sekundarabschluss I( Mittlere Reife ) Höhere Berufsfachschule - Handel und E-Commerce- Tourismusmanagement - Energiesystemtechnik und -marketing, Schwerpunkt Solartechnik Schulischer Teil der Fachhochschulreife Duale Berufsoberschule/ Fachhochschulreifeunterricht Schulischer Teil der Fachhochschulreifeà berufs- oder ausbildungsbegleitend in Abendschulform Fachschule für Technik - Kraftfahrzeugtechnik - Betriebsinformatik Staatlich geprüfte/r Techniker/in à berufsbegleitend in Abendschulform Fachschule für Altenpflegehilfe Altenpflegehelfer/in Interessierte Schüler/-innen und Erziehungsberechtigte haben Einblick in die Unterrichtsräume, Labors, Werkstätten, den Pflegebereich und das Übungsbistro. Für eine individuelle Beratung stehen Lehrkräfte gern zur Verfügung. Schüler/-innen können sich direkt am Infotag im Sekretariat für den gewünschten Bildungsgang anmelden. Mitzubringen ist hierfür das Halbjahreszeugnis (Original) der aktuell besuchten Klasse. Detaillierte Informationen unter oder im Sekretariat der Schule Tel Stellenausschreibung Der Trägerverein für Offene Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim e.v. hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Jugendpflegerin / eines Jugendpflegers (Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden) zu besetzen. Das Aufgabenspektrum umfasst den Bereich der offenen Jugendarbeit mit dem Tätigkeitsschwerpunkt der eigenständigen Entwicklung und Durchführung von Projekten in Jugendtreffs, auch im Bereich der Gewaltprävention. Kooperative Zusammenarbeit mit anderen sozialen Instituten (Jugendamt, Schulen, Vereine und Verbände) sowie Beratung der politischen Gremien (Verbands- und Gemeinderäte, Jugendausschüsse). Wir suchen eine pädagogische Fachkraft mit Erfahrungen im Bereich der offenen Jugendarbeit. Voraussetzungen sind außerdem - Teamfähigkeit und Belastbarkeit sowie Durchsetzungsvermögen. Berufspraktische Erfahrungen in der sozialen Arbeit bzw. Zusatzqualifikationen sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit ist erforderlich, da die Arbeitszeit überwiegend in den Nachmittags- und Abendstunden (bis maximal 19 Uhr), sowie evtl. auch an Wochenenden liegt. - eine Fahrerlaubnis der Klasse B, sowie die Bereitschaft einen Privat-Pkw für dienstliche Zwecke gegen Entschädigung nach Landesreisekostengesetz einzusetzen. - Gute Kenntnisse in MS-Office. Wir bieten ein interessantes Tätigkeitsfeld für eigenverantwortliche Arbeit, Freiraum für pädagogische Kreativität und eine entsprechende Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Schwerbehinderte Bewerber(innen) werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens an den Trägerverein für Offene Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim e.v. z. Hd. Frau Kaiser Hauptstraße Hettenleidelheim Auskünfte erteilt Frau Kaiser 06351/ Aus Kostengründen erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen. Reichen Sie bitte deshalb keine Originale etc. ein. Berufsbildende Schule Technik 1 Ludwigshafen Informationsabende Am Mittwoch, 20. Januar 2016 und am Dienstag, 16. Februar 2016 jeweils um Uhr finden in der Galerie der Berufsbildenden Schule Technik 1, Franz-Zang-Str. 3-7 in Ludwigshafen Informati- onsabende über das Technische Gymnasium und der Berufsoberschule statt. Das Technische Gymnasium (Schwerpunkt Metall- oder Elektrotechnik) bietet eine Alternative zu den allgemeinbildenden Gymnasien, denn Schülerinnen und Schüler mit mittlerer Reife können direkt in die 11. Klasse (Klassenverband) des Gymnasiums eintreten und nach drei Jahren ( volle Oberstufe) die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erlangen. Zielgruppe der Berufsoberschule I sind Erwachsene mit mittlerer Reife und abgeschlossener Berufsausbildung in dem Fachbereich Technik. Angestrebt wird die allgemeine Fachhochschulreife, die zum Studium an einer Fachhochschule bzw. Hochschule berechtigt. In die Berufsoberschule II kann aufgenommen werden, wer die allgemeine Fachhochschulreife und eine Ausbildung bzw. Praktikum in dem Fachgebiet Technik, Informatik oder Naturwissenschaften besitzt. Ziel der Berufsoberschule II ist es, die fachgebundene bzw. die allgemeine Hochschulreife zu erreichen, um an einer Universität zu studieren. Die Duale Berufsoberschule und der Fachhochschulreifeunterricht werden berufsübergreifend im Abendunterricht angeboten und führen zur allgemeinen Fachhochschulreife. Zielgruppe dieser Schulformen sind Auszubildende, die parallel zur Ausbildung die Fachhochschulreife erlangen wollen als auch Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter Rotweinwanderung Vollsperrung L 455 zwischen Freinsheim und Großkarlbach Zwischen Freinsheim und Großkarlbach wird die L 455 vom 22. Januar bis 24. Januar aufgrund der Rotweinwanderung voll gesperrt. Umleitungen werden ausgeschildert, der Verkehr für Anlieger ist frei. Untersuchungen zur Einschulung in Obrigheim Die Abteilung Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim in Neustadt hat in der VG Grünstadt-Land mit den Untersuchungen der Kinder, die im Landkreis im Sommer eingeschult werden sollen, begonnen. Die Ärztin Nathalie Beck mit ihrem Team wartet auf den Besuch der Erstklässler und ihrer Erziehungsberechtigten, die bereits Benachrichtigungen der Schule oder des Gesundheitsamtes haben. Die genaue Terminvergabe erfolgt durch die Schule. Die nächsten Termine Grundschule Obrigheim: am 27. Januar, sowie am 1. und 2. Februar von :30 Uhr

7 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Untere Jagdbehörde - Jägerprüfung Mai 2017 Nach dem Landesjagdgesetz ist die Zulassung zur Jägerprüfung u. a. vom Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung abhängig. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Untere Jagdbehörde - weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ableistung einer jagdlichen Ausbildung (von mindestens sechsmonatiger Dauer bei einem Mentor) als Voraussetzung für die Ablegung der Jägerprüfung im Mai 2017 erforderlich ist. Um den Interessenten weitere sachdienliche Hinweise zur Vorbereitung und den Ablauf der Jägerprüfung zu vermitteln, bitten wir, die Anmeldung zur Teilnahme an der Jägerprüfung im Mai 2017 bis spätestens 31. März 2016 an Herrn Kreisjagdmeister Karl Mang, Neugasse 30, Kindenheim (Tel /4542) zu richten. Bei schriftlicher Anmeldung ist die vollständige Adresse, das Geburtsdatum und die Telefonnummer anzugeben. Vortrag zur Vorbereitung auf den Weinstraßenmarathon Am 10. April 2016 starten wieder tausende Läuferinnen und Läufer zum Marathon Deutsche Weinstraße. Wie die Leistung im Training und am Wettkampftag mithilfe der Ernährung verbessert werden kann, darüber informiert Dr. Wolfgang Feil, einer der führenden Gesundheitsexperten Deutschlands, im Vorfeld in seinem kostenfreien Vortrag. Der Berater zahlreicher Spitzensportler und Nationalmannschaften ist zu Gast in der Aula des Werner-Heisenberg-Gymnasiums Bad Dürkheim (Kanalstr. 19) am Donnerstag, 28. Januar um Uhr. Er gibt Tipps zum Thema Die F-AS-T Formel, was erfolgreiche Sportler anders machen. Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ISB-Darlehen Wohneigentum Ab sofort bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) für alle Laufzeiten des ISB-Darlehens Wohneigentum und Modernisierung eine einheitliche Tilgung von jährlich 2,20 Prozent an. Dies gilt für die nachrangig gesicherten Darlehen zum Neubau, Erwerb und Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum. Eigentümer und Bauherren profitieren künftig nicht nur von den Zinsfestschreibungen von bis zu 30 Jahren und von niedrigen Zinsätzen ab 1,5 Prozent jährlich, sondern zusätzlich von einer einheitlich hohen Tilgungsrate. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ist das Förderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz. Sie ist zuständig für die Wirtschafts- und Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz. Die ISB ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Alle Informationen zu den Konditionen und zur Ausgestaltung der Förderprogramme erhalten Interessierte bei Stephan Rinne in der Kreisverwaltung Bad Dürkheim (Tel.: 06322/ , Mail: Stephan.Rinne@kreis-bad-duerkheim.de) oder auf den Internetseiten der ISB unter Volkshochschule Kirchheim-Bissersheim in der KVHS Bad Dürkheim Ingrid Minuth, Tel /81785 bis Uhr - Infos über Kursinhalte und Anmeldung im Internet unter: de Zeichnen und Aquarellieren K KB 8 x, mittwochs ab , Uhr, Kirchheim, Friedrich Diffiné- Hatha-Yoga after work für Anfänger und Fortgeschrittene - Terminverschiebung K KB 8 x, donnerstags ab , Uhr, Kirchheim, KITA Hatha-Yoga K KB 8 x, mittw.ochs, ab , ; Kirchheim, Friederich-Diffiné-Haus K KB 8 x, mittw.ochs, ab , Uhr ; Kirchheim, Wirbelsäulengymnastik und Elemente aus Pilates K KB 10 x, donnerstags ab , Uhr, K KB 10 x, donnerstags ab , Uhr, Großkarlbach, Bürgerhaus Wirbelsäulengymnastik - Rückenschule für den beanspruchten Menschen K KB 10 x, dienstags ab , Uhr, Bissersheim, Sängerhalle Wirbelsäulengymnastik - Rücken fit K KB 10 x, dienstags ab , Uhr, Bissersheim, Sängerhalle K KB 10 x, mittwochs ab , Uhr, Kirchheim, Schulsporthalle Tibo - Fitness K KB 10 x, dienstags ab , Uhr, Bissersheim, Sängerhalle K KB 10 x, mittwochs ab , Uhr, Kirchheim, Schulsporthalle ZUMBA Gold K KB 9 x, donnerstags ab , Uhr, Bissersheim, Sängerhalle Pilates K KB 10 x, dienstags ab , Uhr, Bissersheim, Sängerhalle In allen weiterführenden Sprachkursen kann die 1. Stunde unverbindlich besucht werden Englisch (A2.2) für Teilnehmer mit Grundkenntnissen K KB 8 x, donnerstags ab , Uhr, Kirchheim, Friedrich Diffiné-Zentrum Englisch (B2/C1) für Fortgeschrittene K KB 10 x, mittwochs ab , Uhr, Kleinkarlbach, Dorfgemeinschaftshaus Englisch: Konversation (B2) K KB 8 x, donnerstags ab , Uhr, Kirchheim, Friedrich Diffiné-Zentrum Französisch Konversation C 1 K KB 6 x, mittwochs ab , Uhr, Kirchheim, Friedrich Diffiné-Zentrum Spanisch für den Urlaub A 1 K KB 8 x, montags ab , Uhr, Kirchheim, Friedrich Diffiné-Zentrum Spanisch (A 2) K KB 8 x, montags ab , Uhr, Kirchheim, Friedrich Diffiné-Zentrum Spanisch (B1) K KB 8 x, montags ab , Uhr,Kirchheim, Friedrich Diffiné-Zentrum Windows: Grundlagen 3 Einführung in Word K KB 4 x, montags ab , Uhr, 58, Kirchheim, Friederich-Diffiné-Haus, EDV-Bildungszentrum NABU-Luchse Leiningerland Mit Spiel und Spaß möchten wir am 23. Januar von Uhr in der ehemaligen Papierfabrik Ebertsheim (Eduard-Mann- Straße) mit Grundschulkindern die Vögel im Winter kennenlernen. Anmeldung info@nabu-eisenberg-leiningerland.de, Telefon: BUND Kreisgruppe Bad Dürkheim Monatstreffen am Freitag, den um Uhr im Restaurant Kupferpfanne in Grünstadt (Kirchheimer Str. 19).

8 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 Battenberg (Pfalz) Prot. Kirchengemeinde Battenberg Samstag, Uhr Musikalischer Regionalgottesdienst in der Epiphaniaszeit in der prot. Kirche Sausenheim mit dem Neustadter Vokalensemble Sonntag, Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Heller) Mittwoch, Uhr Redaktionstreffen für den neuen Gemeindebrief im Sälchen Fahrt zum Landes-Konfi-Cup nach Landstuhl Näheres sh. unter Kirchheim Bissersheim Amtlicher Teil ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) in der Ortsgemeinde Bissersheim vom Der Gemeinderat hat auf Grund 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Sitzung am folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Die Satzung der Gemeinde Bissersheim zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom wird wie folgt geändert: Artikel I 7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke erhält folgende Neufassung: (1) Grundstücke, die sowohl von einer nach 13 dieser Satzung verschonten Verkehrsanlage erschlossen sind als auch von einer oder mehreren weiteren Verkehrsanlage(n) der Abrechnungseinheit erschlossen sind, werden nur mit 50 % ihrer gewichteten Grundstücksfläche angesetzt. (2) Kommt für eine oder mehrere der Verkehrsanlagen nach Abs. 1 die Tiefenbegrenzung nach 6 Abs. 2 dieser Satzung zur Anwendung, gilt die Regelung des Abs. 1 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile. 11 Beitragsschuldner Abs. 1 erhält folgende Neufassung: Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstücks ist. 12 Veranlagung und Fälligkeit Abs. 1 erhält folgende Neufassung: Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und jeweils zu einem Drittel einen Monat, vier Monate und sieben Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig. Artikel II In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Die 1. Satzung zur Änderung der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge tritt zum außer Kraft. Bissersheim, gez. Krauß, Ortsbürgermeister Hinweis gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Grünstadt, gez. Niederhöfer, Bürgermeister SONSTIGE MITTEILUNGEN Bericht über die 12. Sitzung des Gemeinderates Bissersheim am Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Bissersheim Die Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A von 300 v.h., die Grundsteuer B von 365 v.h. und die Gewerbesteuer von 385 v.h. wird beschlossen. Die Satzung soll zum in Kraft treten. 2. Satzung zur Änderung der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge Der Gemeinderat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge. Helfer für Hecken- und Buschrückschnittarbeiten im Ortsbereich gesucht! An verschiedenen Stellen im Ort müssen Hecken und Büsche zurück geschnitten werden, was wir in Eigenleistung erledigen möchten. Diese Arbeiten wollen wir am Samstag den durchführen. Treffpunkt: ab 09:00 Uhr auf dem Bolzplatz. Es wäre nett, wenn Sie uns dabei unterstützen könnten! Zur besseren Planung bitte ich Sie, sich bei Frank Pfaffmann, Benno Heilmann oder mir zu melden. Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen. Heinrich Krauß, Ortsbürgermeister Grundschule An der Pforte Ärztliche Untersuchung der Schulanfänger 2016/2017 Die Untersuchung der zur Einschulung angemeldeten Kinder erfolgt am Dienstag, dem , Mittwoch, dem , Montag, dem und am Dienstag, dem Genaue Uhrzeiten wurden den Eltern bereits mitgeteilt. Bitte bringen Sie die ausgefüllten Anschreiben und Impfausweise zur Untersuchung mit. Sandra Hanauer, Rektorin Sternsinger Die Sternsinger waren unterwegs und sammelten in Bissersheim 740,00 für notleidende Kinder in der Welt (Bericht siehe unter Kirchheim)

9 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 Kfd-Kirchheim/Bissersheim Monatstreffen um Uhr (Näheres sh. unter Kirchheim) Prot. Kirchengemeinde Bissersheim Samstag, Uhr Musikalischer Regionalgottesdienst in der Epiphaniaszeit in der prot. Kirche Sausenheim mit dem Neustadter Vokalensemble Sonntag, Uhr Gottesdienst in Battenberg Uhr Gottesdienst in Kirchheim Mittwoch, Uhr Redaktionstreffen für den neuen Gemeindebrief im Sälchen Herzlichen Dank allen Jugendlichen, die durch ihren Einsatz die diesjährige Christbaumaktion zugunsten der Renovierung des Jugendraums möglich gemacht haben! Allen Spenderinnen und Spendern vielen Dank für die Gabe Fahrt zum Landes-Konfi-Cup nach Landstuhl Näheres sh. unter Kirchheim CDU Lavender Betina Best Juliane FWG Schulz Sebastian Schlick Thilo FWG Hennrich Timo Konietzka Timo FWG Sann Kurt Maurer-Bahrdt Heike FWG Benß Timo Riffert Claudia Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung für das Jahr 2014 Der Jahresabschluss 2014 wird gemäß 114 Abs. 1 S. 1 GemO wie folgt festgestellt: Ergebnisrechnung: ,89 Euro Finanzrechnung: ,12 Euro Bilanz: In Aktiva und Passiva ,64 Euro Gleichzeitig werden sämtliche Anlagen zum Jahresabschluss 2014 zustimmend zur Kenntnis genommen. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Bockenheim sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land wird gemäß 114 Abs. 1 S. 2 GemO für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt. Bockenheim a. d. Weinstraße Amtlicher Teil CDU-Ortsverband Deutschstunde für Flüchtlinge immer Donnerstag Uhr im Rathaus Mittwoch, 20. Januar 2016 Monatliche Mitgliederversammlung umm 19:00 Uhr in der Gaststätte Sonnenhof. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind willkommen. Donnerstag 21. Januar 2016 Herzliche Einladung zum Cafe der Unterstützung ab Uhr SONSTIGE MITTEILUNGEN Bericht über die 15. Sitzung des Gemeinderates Bockenheim am Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erneuerung des Gehweges und der Straßenbeleuchtung in der Ortsdurchfahrt Bockenheim Nord 1. Die Erneuerung des Gehweges und der Straßenbeleuchtung an der Ortsdurchfahrt Bockenheim Nord ist abgeschlossen. 2. Für die Erneuerung des Gehweges und der Straßenbeleuchtung innerhalb des Erschließungs- bzw. Innenbereichs - einschließlich dem Kellergässchen, im beigefügten Lageplan grün markiert - sind von den Eigentümern der erschlossenen Baugrundstücke endgültige Ausbaubeiträge zu erheben. 3. Die beitragspflichtigen Grundstücke in diesem Abrechnungsgebiet werden zu Ausbaubeiträgen i.h.v. 6, /m 2 gewichtete Grundstücksfläche veranlagt. 4. Die Beschlüsse zum Tagesordnungspunkt 1 der 4. Sitzung des Bauausschusses vom und zum Tagesordnungspunkt 1 der 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom werden aufgehoben. Sanierung Blaues Rathaus in Bockenheim; Finanzierungsaufwendungen für Restarbeiten Die restlichen entstehenden Kosten von rd ,00 werden von der Ortsgemeinde übernommen. Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 werden veranschlagt. Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 werden verbunden mit der Vorlage eines Kostenvoranschlages für die Restarbeiten weitere veranschlagt. Ausschuss für Fremdenverkehr, Winzerfest und Kultur; Neubesetzung aufgrund einer nachträglichen Änderung des Stärkeverhältnisses Unter Verzicht auf geheime Abstimmung gem. 40 Abs. 5 GemO wird der Ausschuss für Fremdenverkehr, Winzerfest und Kultur neu besetzt: Ausschussmitglieder Stellvertreter SPD Mattern Klaus Happersberger Udo SPD Schneider Bernd Schumacher Jürgen SPD Nödling Jan Nödling Heike SPD Peter Margit Bechtel Gunther SPD Griebel Volker Frank Hermann SPD Jung Peter Ackermann Hedwig CDU Höfle Claus Neumann Jörg Prot. Kirchengemeinde Bockenheim Sonntag, den 17. Januar Uhr Gottesdienst Lambertskirche Dienstag, den 19. Januar Uhr Presbyteriumssitzung im Sälchen Mittwoch, den 20. Januar Uhr Treffen Gemeindebriefteam im Pfarrhaus Uhr Treffen Kindertagteam im Sälchen Donnerstag, den 21. Januar Uhr Elternausschusssitzung in der KiTa Vorankündigung Das Presbyterium lädt ein zur Spezial-Orgel-Weinlaube am Samstag, den 23. Januar 2016, Beginn Uhr, mit einem Gottesdienst an der Weinlaube. Im Anschluss sind alle herzlich eingeladen zu heißem Glühwein und guter Suppe. Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus Donnerstag, Uhr in Dirmstein: heilige Messe Uhr in Obrigheim: Amt Uhr in Kirchheim: Amt Freitag, Uhr in Sausenheim: heilige Messe Uhr in Grünstadt: Amt Uhr in Laumersheim: heilige Messe, Kapelle Samstag, Uhr in Neuleiningen: Vorabendmesse Sonntag, Uhr in Dirmstein: Amt Uhr in Bockenheim: Amt für die Pfarrgemeinde Uhr in Grünstadt: Amt Uhr in Boßweiler: Amt Montag, Uhr in Kirchheim: Anbetung Dienstag, Uhr in Grünstadt: heilige Messe Uhr in Neuleiningen: Amt Uhr in Boßweiler: heilige Messe Mittwoch, Uhr in Bockenheim: Amt

10 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 Dirmstein Ebertsheim Amtlicher Teil ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Sitzungstag Sitzungsort Kath. Hospitalstiftung Dirmstein 7. Sitzung des Ausschusses Mittwoch, , 17:00 Uhr Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Industriestr. 11, Grünstadt, Sitzungssaal (5. OG) Tagesordnung nichtöffentliche Sitzung Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der kath. Hospitalstiftung SONSTIGE MITTEILUNGEN Trägerverein Offene Jugendarbeit Leiningerland e. V. Der Jugendraum im Haus der Vereine ist ab Freitag, 15. Januar wieder freitags von Uhr für Kinder geöffnet. In der Zeit ist basteln angesagt. Nähere Info: Else Wentz, Kreuzerweg 6, Grünstadt Kontakt: jugendraum-dirmstein@gmx.de Amtlicher Teil SONSTIGE MITTEILUNGEN Neujahrsempfang 2016 am Sonntag, 17. Januar, um 11:00 Uhr in der Schulturnhalle Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, hiermit lade ich Sie recht herzlich zu unserem Neujahrsempfang ein. Die musikalische Umrahmung erfolgt durch den Ebertsheimer Chor Crossover. Bei dieser Veranstaltung wird Ihnen auch ein kurzer Film über die Jubiläumsfeierlichkeiten gezeigt. Es besteht im Anschluss erstmals die Gelegenheit, eine DVD über alle Feste und Veranstaltungen des Jubiläumsjahres, zum Preis von 15.- Euro zu erwerben. Bernd Findt, Ortsbürgermeister Karnevalverein Dirmstein 1952 e.v Ab sofort gibt es Karten für unsere Prunksitzung am im Vorverkauf (Preis 11,00 pro Karte). Verkaufstelle: Uwe Werner ( ) oder Uwewerner58@aol.com. Landfrauenverein Zum Jahresbeginn treffen wir uns am Donnerstag, dem um Uhr in der Schulküche bei einem kleinen Imbiss. CDU-Ortsverband Am Samstag, den veranstaltet der CDU-Ortsverband Dirmstein ab Uhr seinen Jahresauftakt 2016 im Cafe Kempf. Der Vorstand freut sich, die Mitglieder zum neuen Jahr begrüßen zu dürfen. TC GW Dirmstein Am Sonntag, den 24. Januar 2016 um Uhr lädt der Vorstand alle Mitglieder, Erwachsene und Jugendliche, zum Neujahrsempfang ins Hotel Kempf ein. Die Anmeldung mit Angabe der Personenzahl soll bis zum 20. Januar 2016 erfolgen. Ansprechpartner: Monika Norenberg, Tel Prot. Kirchengemeinde Dirmstein Gottesdienst Sonntag, Uhr Pfr.i.R. Volker Theison Frauenkreis Freitag, Uhr im Prot. Gemeindehaus Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie unter Kath. Kirchengemeinde Bockenheim. Illegale Müllablagerung in den Gruben An einem Wirtschaftsweg in Höhe des Steinbruches vom Natur- und Vogelschutzvereines wurden ca. zwei Kubikmeter Bauschutt (Hohlblock- und Kalksandsteine, Elektrokabel) abgekippt! Eine Strafanzeige wegen illegaler Abfallentsorgung wurde gestellt. Obwohl eine kostenfreie Abgabe in den Wertstoffhöfen besteht, gibt es immer noch Zeitgenossen, die ohne Rücksicht auf Natur und Umwelt ihren Dreck in einem Landschaftsschutzgebiet hinterlassen. Sollten Sie in diesem Zusammenhang eine Beobachtung gemacht haben wenden Sie sich bitte an den Ortsbürgermeister. Veröffentlichung von Altersjubiläen Geburtstagsbesuche des Ortsbürgermeisters Wie ich Ihnen bereits mitteilte, dürfen im Amtsblatt keine Altersjubiläen mehr veröffentlicht werden. Da unser Amtsblatt auch ins Internet gestellt wird und deshalb ein uneingeschränkter Datenzugriff besteht, ist eine Veröffentlichung aus Datenschutzgründen nicht mehr möglich. Die Verbandsgemeinde teilt nunmehr mit, dass ab sofort alle Auskünfte zu Alters- und Ehejubiläen nach 50 Abs. 2, des Bundesmeldegesetzes erteilt werden. Dies sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Der Ortsgemeinde werden diese Daten aber nur übermittelt, wenn kein Widerspruch bei Alters- oder Ehejubiläen verfügt wurde! Da jetzt nur noch eine sehr eingeschränkte Datenübermittlung besteht werden wir in Zukunft wie folgt verfahren: Glückwunschkarte ab dem 70. Lebensjahr und danach alle fünf Jahre. Besuch des Ortsbürgermeisters ab dem 80. Lebensjahr und danach alle fünf Jahre, jedoch nur wenn keine Widerspruchsverfügung besteht! Ich bitte um Ihr Verständnis. Bernd Findt, Ortsbürgermeister Kaninchenzuchtverein P135 Rodenbach Die Monatsversammlung findet am Freitag, den 15. Januar 2016 um 20:00 Uhr im Hasenheim in Rodenbach statt.

11 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 SV Rodenbach Hiermit ergeht die Einladung zur Mitgliederversammlung am Freitag, den um 20:30 Uhr im Sportheim des SV Rodenbach. Ergänzungen, Wünsche und Anträge zur Tagesordnung sind dem Vorstand spätestens 4 Wochen vor der Versammlung in schriftlicher Form vorzulegen. Andernfalls können sie nur behandelt werden, wenn die Dringlichkeit von der Mitgliederversammlung anerkannt wird. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Eröffnung und Begrüßung mit Totengedenken 2. Jahresbericht des Vorstandes 3. Bericht der Spartenleiter 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Neuwahlen 8. Wünsche und Anträge 9. Verschiedenes Wir bitten um zahlreiches Erscheinen. Prot. Kirchengemeinde Ebertsheim Freitag, Uhr Konfirmandenstunde in Kindenheim im kleinen Schulsaal, Thema: Abendmahl Sonntag, letzter. So. n. Epiphanias Uhr Gottesdienst in Ebertsheim Gebetskonzert Den Abschluss der diesjährigen Allianzgebetswoche bildet am Samstag, um Uhr ein Gebetskonzert mit Christoph Zehendner Ganz bei Trost in der Stadtmission Grünstadt, Jakobstraße 30 Prot. Kirchengemeinde Rodenbach Gottesdienste 17. Januar Uhr (Pfarrerin Helke Rothley) Kath. Kirchengemeinde Vierzehn Nothelfer Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt Hl. Elisabeth finden Sie unter Kath. Kirchengemeinde Bockenheim. Gerolsheim Also auf ein Neues. Im Namen der Ortsgemeinde Gerolsheim wünsche ich allen Geburtstagsjubilaren im Januar alles Gute, viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit in der Familie für da kommende Lebensjahr. Euer Ortsbürgermeister Erich Weyer Landfrauen Jahresempfang der Gemeinde Am 23. Januar findet um Uhr der Jahresempfang der Ortsgemeinde statt. Die Landfrauen sind wieder um Mithilfe gefragt. Wer kann ab Uhr oder später helfen? Spieleabend Mittwoch, 27. Januar, Uhr, ev. Gemeindehaus Heringessen für Mitglieder und Partner Mittwoch, 10. Februar, Uhr im DGH. Bitte Voranmeldung bei Frau Weyer. Kampfkunstzentrum Probetraining in Selbstverteidigung für Frauen vom 11. bis 21. Januar. im Dorfgemeinschaftshaus jeweils am Montag und Mittwoch von 20:30-21:45 Uhr. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Bitte Trainingshose, T-Shirt und Hallenturnschuhe anziehen. Anmeldung bei Dieter Ebner (06238 / ). Nähere Infos unter www. kampfkunstzentrum-gerolsheim.de TuS Gerolsheim Unter dem Motto Wir reisen um die Welt lädt der TuS zum Schmutzigen Donnerstag ein. Zwischen den Tanzrunden mit den Two Generations treten viele Lokalgrößen der Fastnacht auf. Im Eintrittspreis enthalten ist der Empfangssekt und ein Imbiss. Der Kartenvorverkauf hat begonnen. Eintrittspreis 14,99. Kartenbestellung und Tischreservierung unter Tel.: oder unter presse@tus-gerolsheim.com. Prot. Kirchengemeinde Gerolsheim Sonntag, Uhr Gottesdienst im Gemeindehaus (Pfr. i.r. Theison) Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus. Wir freuen uns auf Kinder ab 4 Jahren aus Gerolsheim, Großkarlbach, Laumersheim, Obersülzen. Kath. Kirche St. Leodegar Freitag, :00 Uhr hl. Messe Sonntag, :30 Uhr Wortgottesdienst mit Taufe Amtlicher Teil SONSTIGE MITTEILUNGEN Glückwünsche und Veröffentlichung von Altersjubilaren Liebgewonnene, ernstgemeinte und gern getane Glückwunschkarten und Präsente werden ab 2016, wie manche schon bemerkt haben, teilweise der Vergangenheit angehören. Dies aber nicht weil die Gemeinde sparen will oder muss, oder weil der Ortsbürgermeister nicht mehr will, sondern ganz allein wegen eines neuen Bundesgesetzes des Bundesinnenministerium. Nach 50 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes darf uns unsere VG Grünstadt-Land ab nur noch Daten zum 70. Geburtstag, jede weitere 5 Jahre, ab 100 dann jedes Jahr übermitteln. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt, wie Sie wohl auch schon gemerkt haben, wird nicht mehr erfolgen. Grund ist, dass das Amtsblatt auch im Internet lesbar ist. Jeder moderne Vorteil zieht, wie man hier sieht, auch einen örtlichen zwischenmenschlichen Nachteil mit sich. Daten von Bürgern die Widerspruch zu Altersjubiläen eingelegt haben werden und dürfen generell nicht mehr weitergegeben werden. Gesetzmäßig hoffe ich auf Ihr Verständnis. Großkarlbach Amtlicher Teil SONSTIGE MITTEILUNGEN Rotweinwanderung Vollsperrung L 455 zwischen Freinsheim und Großkarlbach Zwischen Freinsheim und Großkarlbach wird die L 455 vom 22. bis 24. Januar aufgrund der Rotweinwanderung voll gesperrt. Umleitungen werden ausgeschildert, der Verkehr für Anlieger ist frei. Dies teilt das Verkehrsreferat der Kreisverwaltung Bad Dürkheim mit. Seniorennachmittage Liebe Seniorinnen, liebe Senioren, zu den Seniorennachmittagen in der Dorfmühle darf ich Sie im Namen der Gemeinde Großkarlbach recht herzlich einladen. Berta

12 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 Weiland und ihr Team würden sich über Ihr Kommen an nachfolgenden Terminen im I. Quartal 2016 freuen: 20. Januar 2016, 14:00 Uhr 3. Februar 2016, 14:00 Uhr 17. Februar 2016, 14:00 Uhr 2. März 2016, 14:00 Uhr 16. März 2016, 14:00 Uhr Wie immer gibt es Kaffee, belegte Brötchen und selbstgebackenen Kuchen bei netten Gesprächen unter Freunden und Bekannten. Weitere Personen, die bisher noch nicht zu den Besuchern gezählt haben, sind herzlich willkommen. Ralf-Peter Riegel, Ortsbürgermeister Bericht über die 14. Sitzung des Gemeinderates Großkarlbach am Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für die Ortsgemeinde Großkarlbach für das Jahr 2015 Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2015 einschließlich Anlagen werden in der vorgelegten Form beschlossen. Trägerverein Offene Jugendarbeit Leiningerland e. V. Der Jugendraum ist ab Freitag, 15. Januar wieder freitags von Uhr für Kinder von 8-11 Jahren und von Uhr für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren geöffnet. Nähere Info: Else Wentz, Kreuzerweg 6, Grünstadt, oder: jugendraum-grosskarlbach@gmx.de; Landfrauen Die Großkarlbacher Landfrauen bieten 2016 wieder eine interessante 6-tägige Busreise an den Levicosee im Valsugana in den Dolomiten an. Wir reisen vom im modernen Reisebus. Die Fahrt mit Übernachtung mit HP, verschiedenen Ausflügen in die Umgebung und einem 3 Gang Mittagessen beträgt pro Person im DZ ; EZ-Zuschlag 75-. Nähere Informationen und Anmeldungen bei Frau Hild Tel: Man muss nicht Mitglied der Landfrauen sein um bei uns mit zu reisen! TuS Großkarlbach Progressive Muskelentspannung Neuer Kurs vom bis jeden Donnerstag, Uhr im Dorfgemeinschaftshaus. Mitzubringen sind: Hallenturnschuhe, Decke, dicke Socken, Kissen, Getränk. Die Kosten für 6 Einheiten für Nichtvereinsmitglieder 60 / Mitglieder 40 sind bei der Anmeldung direkt vor Ort zu bezahlen. Kursleiterin: Entspannungspädagogin Sibylle Stocke. Verbindliche Anmeldung bis 15. Januar unter oder per stanghw@t-online.de. Faszien-Training Neuer Kurs ab jeden Donnerstag, Uhr im Dorfgemeinschaftshaus. Kosten für 10 Übungsstunden: Nichtvereinsmitglieder 50 /20 für Vereinsmitglieder. Anmeldung und Bezahlung direkt vor Ort. Mitzubringen sind: Handtuch und Getränk. Nordic Walking Ab findet jeden Montag auf dem Sportplatz ein neuer Kurs mit 10 Übungsstunden statt. Bitte Nordic Walking Stöcke mitbringen. Kosten: Nichtvereinsmitglieder 50 / Mitglieder 30. Voranmeldung unter bei Mirela. Prot. Kirchengemeinde Großkarlbach Sonntag, Uhr Gottesdienst zum letzten Sonntag nach Epiphanias (Pfr. D.Leppla) Uhr Treffen der Teilnehmer der Luther-Fahrt und aller Interessierter in Dirmstein, Kath. Pfarrheim Vorankündigung , Uhr, Elternabend der Konfirmanden, die 2016 Konfirmation feiern Weitere Nachrichten unter Obersülzen und Laumersheim. Kath. Kirchengemeinde St. Jakobus Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt hl. Elisabeth finden Sie unter Kath. Kirchengemeinde Bockenheim. Kindenheim Landfrauen Termine im Januar: Dienstag, , um Uhr Mitgliederversammlung (Freizeithalle) Dienstag, , um Uhr Närrischer Abend (Freizeithalle) TV Kindenheim Die nächste Vorstandssitzung findet am um 19:00 Uhr im Sportlerheim statt. Die restlichen Prunksitzungskarten sind ab sofort erhältlich im Geschäft von Frau Herrstein. SG Bockenheim/Kindenheim Die E-Jugend trainiert in den Wintermonaten montags von 17:30-19:00 Uhr und donnerstags von 17:45 Uhr - 19:00 Uhr in der Sportund Freizeithalle Kindenheim. Die aktuellen Trainingszeiten sind auch auf der Homepage unter: zu finden. Prot. Kirchengemeinde Kindenheim Freitag, Konfirmandenstunde im kl. Schulsaal, Thema: Abendmahl Uhr Samstag, Kindergottesdienst im kl. Schulsaal Uhr Sonntag, letzter So. n. Epiphanias Uhr Gottesdienst in Kindenheim Gebetskonzert am 16. Januar Näheres sh. unter Ebertsheim. Kirchheim a. d. Weinstraße Amtlicher Teil ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 10. Sitzung des Gemeinderates Kirchheim Sitzungstag Sitzungsort Dienstag, , 19:30 Uhr Gemeindezentrum Friederich-Diffiné, Kirchheim Tagesordnung: öffentliche Sitzung 1. Bebauungsplan Rosengartenweg, Erweiterungsplan II ; Aufstellungsbeschluss; Planannahme; weiteres Verfahren 2. Abgrenzung von Rebflächen in Rheinland-Pfalz Hier: Gemarkung Kirchheim (Bekanntgabe einer Eilentscheidung) 3. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung für das Jahr Anfragen und Mitteilungen

13 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 nichtöffentliche Sitzung Bau- und Grundstücksangelegenheiten, Finanzangelegenheiten, Auftragsvergabe SONSTIGE MITTEILUNGEN Bericht über die 9. Sitzung des Gemeinderates Kirchheim am Information zur Umstrukturierung des Forstzweckverbandes Hier: Beauftragung Forsteinrichtungswerk Landesforsten wird mit der Neuerstellung des Forsteinrichtungswerkes zum Juni 2016 für den Gemeinde- und den Gemeinschaftswald beauftragt. Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Kirchheim Die Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A von 300 v.h., die Grundsteuer B von 365 v.h. und die Gewerbesteuer von 370 v.h. wird beschlossen. Die Satzung soll zum in Kraft treten. Festsetzung der Beiträge für die kostenrechnenden Einrichtungen Weinbergshut und Wirtschaftswege für die Jahre 2016 und 2017 der Ortsgemeinde Kirchheim Für die Haushaltsjahre 2016/2017 werden folgende Beiträge festgesetzt: Beitrag für den Weinbergsschutz (Weinbergshut) 28 /ha Beitrag für die Wirtschaftswegeunterhaltung 30 /ha Festsetzung der Hundesteuerhebesätze für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 in der Ortsgemeinde Kirchheim Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 werden folgende Hundesteuerhebesätze festgesetzt: 1. Hund 60 /Jahr 2. Hund 60 /Jahr jeder weitere Hund 60 /Jahr 1. gefährlicher Hund 360 /Jahr 2. gefährlicher Hund 480 /Jahr jeder weitere gefährliche Hund 600 /Jahr Kommunal- und Verwaltungsreform; Hier: Anhörungsverfahren im Gesetzgebungsverfahren zum Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Grünstadt-Land und Hettenleidelheim Der Ortsgemeinderat stimmt der Fusion der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land und der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim zur neuen Verbandgemeinde Leiningerland zum zu. Grundschule An der Pforte Kirchheim a. d. Weinstraße Ärztliche Untersuchung der Schulanfänger 2016/2017 Die Untersuchung der zur Einschulung angemeldeten Kinder erfolgt am Dienstag, dem , Mittwoch, dem , Montag, dem und am Dienstag, dem Genaue Uhrzeiten wurden den Eltern bereits mitgeteilt. Bitte bringen Sie die ausgefüllten Anschreiben und Impfausweise zur Untersuchung mit. Sandra Hanauer, Rektorin Sternsinger Bei der Sammelaktion für Kinderhilfsprojekte wurden in Kirchheim und Bissersheim insgesamt gesammelt (Bissersheim davon 740 ). Herzlichen Dank allen Spendern, den Sternsingern und allen helfenden Händen, besonders Claudia Wetzel, die die Aktion vorbereitet und organisiert hat. Kfd Kirchheim/Bissersheim Wir laden zum Monatstreffen am Dienstag, 19. Januar um Uhr ins Pfarrheim ein. Bei Sekt und Häppchen wollen wir gemeinsam auf das neue Jahr anstoßen und über die Jahresplanung sprechen. Auch Nichtmitglieder sind willkommen! CDU-Ortsverband Kirchheim-Bissersheim Der CDU-Ortsverband lädt seine Mitglieder zur Mitgliederversammlung/zum Neujahrsempfang am Freitag, den , um Uhr, ins Friedrich-Diffiné- Haus recht herzlich ein. SV Kirchheim Abteilung Tischtennis Vorschau: TTC Albisheim III - SV Kirchheim II SV Kirchheim I - TTF Großniedesheim I SV Kirchheim III - TTF Frankkenthal IV Prot. Kirchengemeinde Kirchheim a. d. Weinstraße Samstag, Uhr Musikalischer Regionalgottesdienst in der Epiphaniaszeit in der prot. Kirche Sausenheim mit dem Neustadter Vokalensemble Sonntag, Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Heller) Mittwoch, Uhr Redaktionstreffen für den neuen Gemeindebrief im Sälchen Donnerstag, Uhr Gemeinsame Sitzung Presbyterium und kath. Gemeindeausschuss Kirchheim Herzlichen Dank allen Jugendlichen, die durch ihren Einsatz die diesjährige Christbaumaktion zugunsten der Renovierung des Jugendraums möglich gemacht haben! Allen Spenderinnen und Spendern herzlichen Dank für die Gabe! Fahrt zum Landes-Konfi-Cup nach Landstuhl Mit dem Sieg beim Dekanats-Konfi-Cup im vergangenen Jahr hat sich die Konfirmandengruppe 2016 für den Landes-Konfi-Cup am Sonntag, dem in Landstuhl qualifiziert. Um unser Team angemessen zu unterstützen, ist die Fahrt dorthin mit einem Reisebus geplant. Für einen Unkostenbeitrag von 5 können alle Interessierten dabei sein und mitfahren. Abfahrt: Kirchheim um Uhr an der Grundschule, Kleinkarlbach um Uhr an der Kirche. Rückkehr nach Ende des Turniers in den frühen Abendstunden. Eine verbindliche Anmeldung/Reservierung ist ab sofort telefonisch im Pfarramt möglich (Tel. 3231). Kath. Kirchengemeinde Johannes der Täufer Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt hl. Elisabeth finden Sie unter Kath. Kirchengemeinde Bockenheim. Kleinkarlbach Amtlicher Teil SONSTIGE MITTEILUNGEN Neujahrsempfang Einladung zum Jahresempfang 2016 der Ortsgemeinde Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zum Jahresempfang der Ortsgemeinde am Samstag, um Uhr laden wir Sie recht herzlich ins Dorfgemeinschaftshaus ein. Neben dem Rückblick auf das abgelaufene Jahr 2015 und der kommunalpolitischen Vorschau 2016 bietet sich die Gelegenheit zu Gesprächen in ungezwungener Atmosphäre. Wir freuen uns, Sie begrüßen zu dürfen! Rainer Gierth Ortsbürgermeister Karl Wilhelmy Erster Beigeordneter Hans-Joachim Hartmetz Beigeordneter

14 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 Ev. Krankenpflegeverein Kleinkarlbach Unser nächstes Treffen findet am Dienstag, den um Uhr im Sportheim des TV Kleinkarlbach statt. Um Uhr findet unsere Mitgliederversammlung statt. TV Kleinkarlbach Das Sportheim ist ab wieder geöffnet. Am Samstag, den ab Uhr findet unser 3. Kölschfest statt. Reservierungen unter oder zu den Öffnungszeiten im Sportheim. Prot. Kirchengemeinde Kleinkarlbach Samstag, Uhr Musikalischer Regionalgottesdienst in der Epiphaniaszeit in der prot. Kirche Sausenheim mit dem Neustadter Vokalensemble Sonntag, Uhr Gottesdienst in Battenberg Uhr Gottesdienst in Kirchheim Mittwoch, Uhr Redaktionstreffen für den neuen Gemeindebrief im Sälchen in Kirchheim Fahrt zum Landes-Konfi-Cup nach Landstuhl Näheres sh. unter Kirchheim. Vorschau Aktive: Herren 1 RPS: HSG 1 - HV Vallendar, , 17:30 Uhr Sporthalle Dirmstein Herren 2 A-Klasse 1: HSG 2 - SG Asselheim/Kindenheim, , 19:00 Uhr Sporthalle Freinsheim Vorschau männliche Jugend: m C1-Jugend: HSG - SG Ottersh./Bellh./Zeiskam, , 15:30 Uhr Sporthalle Dirmstein m D1-Jugend: TG Waldsee - HSG 1, , 17:30 Uhr Rheinauenhalle Waldsee HSG 1 - SG Ottersh./Bellh./Zeiskam, , 17:30 Uhr Sporthalle Freinsheim Prot. Kirchengemeinde Laumersheim Sonntag, Uhr Gottesdienst zum Letzten Sonntag nach Epiphanias (Pfr. D.Leppla) in der Bartholomäus-Kirche Uhr Treffen der Teilnehmer der Luther-Fahrt und aller Interessierter in Dirmstein, Kath. Pfarrheim Vorankündigung: , Uhr Elternabend der Konfirmanden, die 2016 Konfirmation feiern. Weitere Nachrichten unter Großkarlbach und Obersülzen. Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt hl. Elisabeth finden Sie unter Kath. Kirchengemeinde Bockenheim. Laumersheim Mertesheim Amtlicher Teil SONSTIGE MITTEILUNGEN Vollsperrung Hauptstraße Wegen Reparaturen am Wassernetz wird die Hauptstraße ab Kreuzung Dirmsteiner Straße bis gegenüber Hausnummer 5 vom bis für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Durch diese Maßnahme wird auch auf der Großkarlbacher Straße 6 - Dirmsteiner Straße 6 eine halbseitige Sperrung mit Lichtzeichenanlage eingerichtet. Die Umleitung erfolgt über die Großkarlbacher Straße in die Hauptstraße (an der Kirche) und umgekehrt. Der Anliegerverkehr wird soweit als möglich gewährleistet. Die Bevölkerung wird hiermit auf die bevorstehenden Sperrungen ausdrücklich darauf hingewiesen und für evtl. Beeinträchtigungen um Verständnis gebeten. Verbandsgemeindeverwaltung - Straßenverkehrsbehörde - Seniorennachmittag Der nächste Seniorennachmittag findet am Dienstag, den 19. Januar 2016 um Uhr im Bürgerhaus statt. Wir freuen uns auf ihren Besuch. Thomas Diehl, Ortsbürgermeister Landfrauen Am , Uhr ist unser Kurs Schmuck aus Aludraht im Weingut Zelt, Binsenstraße 2. TuS Laumersheim HSG Eckbachtal Ergebnisse Aktive Pfalzpokal SG Ottersh./Bellh./Zeiskam - HSG Eckbachtal 1 30:35 Ergebnisse männliche Jugend m. D1-Jugend TSG Haßloch - HSG Eckbachtal 1 31:23 Amtlicher Teil ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Jagdgenossenschaft Quirnheim-Mertesheim Jagdgenossenschaftsversammlung Am Montag, 25. Januar 2016 findet um Uhr in der Gaststätte Museumsschänke Kleine Wust 11, Quirnheim, eine Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Quirnheim-Mertesheim statt, zu der hiermit eingeladen wird. (Veröffentlichung s.u. Quirnheim) SONSTIGE MITTEILUNGEN Vertretung der Ortsbürgermeisterin Vom Januar 2016 befinde ich mich auf Geschäftsreise. Vertretung übernimmt unser Erster Beigeordneter Michael Lässig. Sie erreichen ihn unter der Telefonnr Ihre Ortsbürgermeisterin Doris Nitzsche Bericht über die 9. Sitzung des Gemeinderates Mertesheim am Kommunal- und Verwaltungsreform; Hier: Anhörungsverfahren im Gesetzgebungsverfahren zum Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Grünstadt-Land und Hettenleidelheim Der Ortsgemeinderat stimmt der Fusion der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land und der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim zur neuen Verbandgemeinde Leiningerland zum zu. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen nach den Vorschriften des BauGB Die Ortsgemeinde beabsichtigt die Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gem. 136 ff BauGB. Energiemanagement im ländlichen Raum (OG Mertesheim) Aufgrund der deutlichen Kostenreduktion des Projektes Energiemanagement im ländlichen Raum und der Unterstützung durch die Verbandsgemeindeverwaltung wird mit der Umsetzung des Projektes im Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Mertesheim begonnen.

15 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 Hierbei wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in der Größenordnung von rd ,00 für die Ortsgemeinde Mertesheim entstehen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Ortsgemeinde von der Verbandsgemeinde zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 500,00 pro Gebäude erhält. Die Außerplanmäßige Ausgabe wird genehmigt. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Nachtragshaushalts Verwendung von Spendengeldern; Hier: Anschaffung von Tischen und Stühlen für den Rathauskeller Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt und bis zur nächsten Gemeinderatssitzung zurückgestellt. Festsetzung der Beiträge für die kostenrechnende Einrichtung Wirtschaftswege für die Jahre 2016 und 2017 Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wird folgender Beitrag festgesetzt: Beitrag für die Wirtschaftswegeunterhaltung 10 /ha Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Mertesheim Die Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A von 350 v.h., die Grundsteuer B von 370 v.h. und die Gewerbesteuer von 380 v.h. wird beschlossen. Die Satzung soll zum in Kraft treten. Festsetzung der Hundesteuerhebesätze für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 in der Ortsgemeinde Mertesheim Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 werden folgende Hundesteuerhebesätze festgesetzt: 1. Hund 60 /Jahr 2. Hund 84 /Jahr jeder weitere Hund 96 /Jahr 1. gefährlicher Hund 360 /Jahr 2. gefährlicher Hund 480 /Jahr jeder weitere gefährliche Hund 600 /Jahr Verkauf Traktor der Ortsgemeinde Mertesheim Der Traktor der Ortsgemeinde Mertesheim soll verkauft werden. Der Erlös geht an die Jugendarbeit der Ortsgemeinde. Seniorengruppe Mertesheim Wir treffen uns am 21. Januar 2016 um 14:15 Uhr am Parkplatz Beller, um als Fahrgemeinschaft zum Fasching nach Grünstadt zu fahren. Bitte bei Inge Schuck, Tel /3827 melden. Prot. Kirchengemeinde Mertesheim Freitag, Uhr Konfirmandenstunde in Kindenheim im kl. Schulsaal, Thema: Abendmahl Sonntag, letzter. So. n. Epiphanias Uhr Gottesdienst in Ebertsheim Uhr Gottesdienst in Kindenheim Gebetskonzert am 16. Januar 2016 Näheres sh. unter Ebertsheim Kath. Kirchengemeinde St. Valentin Mertesheim Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt hl. Elisabeth finden Sie unter Kath. Kirchengemeinde Bockenheim. Neuleiningen Amtlicher Teil ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Neuleiningen vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Neuleiningen hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in der Sitzung am folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsübersicht: 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten 5 Verhalten auf dem Friedhof 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit 8 Särge 9 Grabherstellung 10 Ruhezeit 11 Umbettungen 4. Grabstätten 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten 13 Reihengrabstätten 13a Gemischte Grabstätten 14 Wahlgrabstätten 15 Urnengrabstätten 15a Wiesenurnengrabstätten 16 Ehrengrabstätten 5. Gestaltung der Grabstätten 17 Wahlmöglichkeiten 18 Allgemeine Gestaltungsvorschriften 6. Grabmale 19 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften 20 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften 21 Errichten und Ändern von Grabmalen 22 Standsicherheit der Grabmale 23 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale 24 Entfernen von Grabmalen 7. Herrichten und Pflege der Grabstätten 25 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten 26 Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften 27 Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften 28 Vernachlässigte Grabstätten 8. Leichenhalle 29 Benutzen der Leichenhalle 9. Schlussvorschriften 30 Alte Rechte 31 Haftung 32 Ordnungswidrigkeiten 33 Gebühren 34 Inkrafttreten 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für den/die im Gebiet der Ortsgemeinde Neuleiningen gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof/Friedhöfe. 2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Ortsgemeinde. (2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Ortsgemeinde waren, b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder c) ohne Einwohner zu sein, nach 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. 3 Schließung und Aufhebung (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) - vgl. 7 BestG -. (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine

16 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 andere Wahl- bzw. Urnengrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist. (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde/Stadt in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekannt gemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten - soweit möglich - einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Ortsgemeinde auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts. 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. 5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Kinder unter 7 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen, b) Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen, d) Druckschriften zu verteilen, e) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, f) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen, g) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen, h) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. i) Gewerbsmäßig zu fotografieren oder zu filmen, es sei denn, aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten liegt vor oder bb) die Friedhofsverwaltung hat zugestimmt. Für das Verwaltungsverfahren gilt 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend. (4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden. 6*) Ausführen gewerblicher Arbeiten (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach 42a Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten vom , GVBl. S. 355 abgewickelt werden. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. (3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte. Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen. (4) Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen. *) Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen wird insbesondere auf die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom (BGBl. I S.3075) und auf die 4 ff. der Gewerbeordnung verwiesen. 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt 15 Abs. 4. (2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest. (4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt. (5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, eine Mutter mit ihrem nicht über 1 Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu 1 Jahr in einem Sarg bestattet werden. 8 Särge (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergräber dürfen höchstens 1,60 m lang, 0,55 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein. (3) Für die Bestattung in vorhandenen Grüften sind nur Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zugelassen, die luftdicht verschlossen sind. 9 Grabherstellung (1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Bei Tiefgräbern ( 14 Abs. 3) beträgt die Tiefe bis zur Grabsohle 2,30 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. 10 Ruhezeit Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre. Die Ruhezeit für Aschen in Wiesenurnengrabstätten beträgt 15 Jahre. 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vor-

17 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 liegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der Ortsgemeinde im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Ortsgemeinde nicht zulässig. 3 Abs. 2 bleibt unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Grabstätten umgebettet werden. (4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten die Verantwortlichen nach 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Ortsgemeinde ist bei dringendem öffentlichem Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden. 4. Grabstätten 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten, b) Wahlgrabstätten, c) Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätten, d) Ehrengrabstätten. (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. 13 Reihengrabstätten (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. (2) Es werden eingerichtet: a) Einzelgrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, b) Einzelgrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr. (3) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des 7 Abs. 5 und des 13a - nur eine Leiche bestattet werden. (4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird 3 Monate vorher veröffentlicht und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gemacht. 13a Gemischte Grabstätten (1) Ein Einzelgrabfeld nach 13 Abs. 2 Buchst. b) kann durch Beschluss des Ortsgemeinderates in ein Grabfeld mit gemischten Grabstätten umgewidmet werden. (2) Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung belegte Einzelgräber ( 13 Abs. 1), in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung einer Asche gestattet werden kann. Die Grabstätte gilt hinsichtlich der zweiten Bestattung als Urnenwahlgrabstätte nach 15 Abs. 3. (3) Das Nutzungsrecht an der Grabstätte verlängert sich ab dem Zeitpunkt der Beisetzung der Asche um die Ruhezeit nach Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird. (2) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes. (3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten, als Einfach- oder Tiefgräber vergeben. (4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist. (5) Das Nutzungsrecht kann für die gesamte Wahlgrabstätte wiederverliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren. (6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: a) auf den überlebenden Ehegatten, b) auf die Kinder, c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, d) auf die Eltern, e) auf die Geschwister, f) auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt. (7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (9) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. (10) Bei Rückgabe von Wahlgrabstätten wird an den Nutzungsberechtigten die für die Wahlgrabstätte gezahlte Gebühr unter Berücksichtigung der verbleibenden, auf volle Jahre abgerundeten Nutzungszeit anteilig zurückerstattet. 15 Urnengrabstätten (1) Aschen dürfen beigesetzt werden a) in Urnenreihengrabstätten b) in Urnenwahlgrabstätten c) in Reihengrabstätten d) in Wahlgrabstätten bis zu 4 Aschen in einstelligen und entsprechender Anzahl in mehrstelligen e) in Wiesenurnengrabstätten (2) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden. (3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen zwei Urnen beigesetzt werden. (4) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen. (5) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. 15 a Wiesenurnengrabstätten (1) Wiesenurnengrabstätten sind Aschenstätten auf dem speziell hierfür angelegten Wiesengräberfeld. Auf Antrag und nach Zahlung der festgesetzten Gebühr wird für die Dauer von 15 Jahren (Nutzungszeit) ein Nutzungsrecht verliehen. (2) In Wiesengrabstätten dürfen bis zu 2 Aschen nur in leicht verrottbaren (biologisch abbaubaren) Urnengefäßen beigesetzt werden. (3) Wiesengrabstätten erhalten eine Länge von 0,50 m und eine Breite von 1,0 m. (4) Grabmale in Form einer Schriftplatte sind nur in liegender Form zulässig. Die Größe der Platten für Wiesenurnengrabstätten beträgt

18 Grünstadt-Land Ausgabe 2/ x 35 x 4 cm. Das Einbringen der Inschrift ist vertieft bzw. bündig mit der Plattenoberfläche vorzunehmen und kann ansonsten vom Nutzungsberechtigten individuell gestaltet werden. Anlässlich der Beisetzung aufgestellte Holzkreuze und Blumenschmuck müssen innerhalb von 2 Monaten nach der Beisetzung entfernt werden. (5) Wiesengrabstätten dürfen nicht bepflanzt werden! Grabschmuck ist nicht gestattet! Die Pflege der Rasenfläche unterliegt ausschließlich der Ortsgemeinde. 16 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. 5. Gestaltung der Grabstätten 17 Wahlmöglichkeit (1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften ( 19) und Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften ( 20 und 26) eingerichtet. (2) Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften sind in einem Belegungsplan festgelegt. (3) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragsteller, ob diese in einem Grabfeld mit allgemeinen oder mit besonderen Gestaltungsvorschriften liegen soll. Entscheidet er sich für eine Grabstätte mit besonderen Gestaltungsvorschriften, so besteht die Verpflichtung, die Gestaltungsvorschriften dieser Friedhofssatzung einzuhalten. Eine entsprechende schriftliche Erklärung ist durch den Antragsteller zu unterzeichnen. (4) Wird von dieser Wahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch gemacht, wird eine Grabstätte im Friedhofsteil mit besonderen Gestaltungsvorschriften zugeteilt. 18 Allgemeine Gestaltungsvorschriften Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. 6. Grabmale 19 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Die Grabmale auf Grabfeldern ohne besondere Gestaltungsvorschriften (hier Feld B ab Reihe 8 und Feld C ab Reihe 10) unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Die übrigen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt. 20 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften 1) Die Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften (hier Feld A, Feld AI, Feld AII, Feld B von Reihe 1 bis Reihe 7, Feld C von Reihe 1 bis Reihe 9) müssen in Ihrer Gestaltung und Bearbeitung nachstehenden Anforderungen entsprechen: a) grellweiße und tiefschwarze Steine sind nicht zugelassen. b) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: 1. alle Bearbeitungsarten sind zulässig, außer Politur. 2. Politur ist nur als gestalterisches Element für Ornament und Schrift erlaubt, sofern sie nicht überwiegt, 3. nicht zugelassen sind alle nicht aufgeführten Materialien, Zutaten, Gestaltungs- und Bearbeitungsarten, insbesondere Beton, Glas, le, Kunststoff, Lichtbilder, Gold, Silber, und Farben. 4. bei den Urnenwahlgrabstätten sind, aufgrund der besonderen Lage (Sandsteineinfassung-Sandsteinmauer im Hintergrund), für Grabmale nur Sandsteine zulässig. 2) Auf Grabstätten für Erdbestattung sind Grabmale mit folgenden Maßen zulässig: Wahlgrabstätten: 1. Stehende Grabmale: a) bei einstelligen Wahlgräbern: Höhe 0,80 m bis 1,20 m, Mindeststärke 0,18 m b) bei zwei- und mehrstelligen Wahlgräbern: Höhe 1,00 m bis 1,20 m, Mindeststärke 0,18 m 3) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: Urnenwahlgrabstätten: 1. Stehende Grabmale mit quadratischem oder rundem Grundriß 0,50 m x 0,18 m, Höhe 0,50 m. Bei rundem Grundriß darf der Durchmesser 0,50 m betragen. Die Grabmale sind in einem Winkel von mindestens 75 zu errichten. Wandplatten sind mit einem Wandabstand von 5 cm zulässig. 4) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen, soweit er es unter Beachtung des 18 für vertretbar hält. 21 Errichten und Ändern von Grabmalen (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass das Vorhaben der gültigen Friedhofssatzung entspricht. (2) Der Anzeige sind beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung. (3) Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der vollständigen Anzeige begonnen werden, wenn seitens der Friedhofsverwaltung in dieser Zeit keine Bedenken wegen eines Verstoßes gegen die Friedhofssatzung geltend gemacht werden. Vor Ablauf des Monats darf begonnen werden, wenn die Friedhofsverwaltung schriftlich die Übereinstimmung mit der geltenden Friedhofssatzung bestätigt. (4) Das Vorhaben ist erneut anzuzeigen, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Einreichen der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist. 22 Standsicherheit der Grabmale Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. 23 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich zweimal - im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst -. Verantwortlich dafür ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte ( 13) gestellt hat; bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. (2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.b. Umlegen von Grabmalen) treffen, wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. 24 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. 24 Entfernen von Grabmalen (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen (vollständige und ordnungsgemäße Entfernung u. Entsorgung von Grabmalen, Einfassungen, Fundamenten, etc.). Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal/und die sonstigen baulichen Anlagen/nicht binnen drei Monaten abholen, geht es/gehen sie/ entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei der Genehmigung für die Errichtung des Grabmales oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern Grabstätten von der Friedhofs-

19 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 verwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen. 7. Herrichten und Pflege der Grabstätten 25 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des 18 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen. (2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß 9 BestG), bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich. (3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen. (4) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb sechs Monaten nach der Bestattung, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten innerhalb von sechs Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes hergerichtet werden. (5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (6) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet. 26 Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften Grababdeckungen/Grabplatten sind nicht zulässig. Die Grabstätten sollen in ihrer gesamten Restfläche bepflanzt werden. Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher. Grabstätten die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung bereits eine Vollabdeckung aufweisen, genießen Bestandsschutz bis spätestens zum Ablauf des wiederverliehenen Nutzungsrechtes. 27 Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen. 26 Satz 4 ist zu beachten. 28 Vernachlässigte Grabstätten (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen. (2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne Weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte. 8. Leichenhalle 29 Benutzen der Leichenhalle (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen, wobei in besonderen Fällen (z.b. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind. (2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen. (3) Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes. 9. Schlussvorschriften 30 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer oder von mehr als 25 Jahren werden auf 1 Nutzungszeit nach 14 Abs. 1 oder 15 Abs. 3 dieser Satzung seit Verleihung begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche. (3) Im Übrigen gilt diese Satzung. 31 Haftung Die Ortsgemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. 32 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Bestimmungen des 4 betritt, 2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt ( 5 Abs. 1), 3. gegen die Bestimmungen des 5 Satz 1 verstößt, 4. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt ( 6 Abs. 1), 5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt ( 11), 6. die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht einhält ( 20), 7. als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert ( 21 Abs. 1 und 3), 8. Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt ( 24 Abs. 1), 9. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält ( 22, 23 und 25), 10. Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel verwendet ( 25 Abs. 6), 11. Grabstätten entgegen 26 mit Grababdeckungen versieht oder nicht oder entgegen 26 und 27 bepflanzt, 12. Grabstätten vernachlässigt ( 28), 13. die Leichenhalle entgegen 29 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 EUR geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom (BGBl. I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. 33 Gebühren Für die Benutzung der von der Ortsgemeinde verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. 34 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung vom außer Kraft. Ortsgemeinde Neuleiningen, gez. Adam Ortsbürgermeister Hinweis gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Grünstadt, gez. Niederhöfer, Bürgermeister

20 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Neuleiningen vom Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Sitzung am folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: 1 Allgemeines Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofwesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind: 1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben und der Antragsteller. 2. Bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit 1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. 2. Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 4 Inkrafttreten 1. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom außer Kraft. Neuleiningen, gez. Adam Ortsbügermeister Hinweis gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Grünstadt, gez. Niederhöfer Bürgermeister Anlage zur Friedhofsgebührensatzung I. Reihengrabstätten 1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 203,00 EUR b) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 405,00 EUR 2. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung 216,00 EUR II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten 1. a) Verleihung des Nutzungsrechtes an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für aa) eine Einzelgrabstätte bis z. vollend. 5. Lebensjahr 203,00 EUR ab) eine Einzelgrabstätte ab d. Vollend. 5. Lebensjahr 405,00 EUR ac) eine Doppelgrabstätte 810,00 EUR ad) jede weitere Grabstätte 405,00 EUR ae) eine Urnengrabstätte ohne Sandsteineinfassung 216,00 EUR af) eine Urnengrabstätte mit Sandsteineinfassung 530,00 EUR ag) eine Wiesenurnengrabstätte (15 Jahre) 400,00 EUR ah) Auswärtigenzuschlag 100% auf die o.g. Gebühren (es wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen) b) Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Buchstabe a) bei späteren Bestattungen für jedes volle Jahr für ba) eine Einzelgrabstätte bis z. vollend. 5. Lebensjahr 9,00 EUR bb) eine Einzelgrabstätte ab d. vollend. 5. Lebensjahr 17,00 EUR bc) eine Doppelgrabstätte 33,00 EUR bd) jede weitere Grabstätte 17,00 EUR be) eine Urnengrabstätte ohne Sandsteineinfassung 9,00 EUR bf) eine Urnengrabstätte mit Sandsteineinfassung 22,00 EUR bg) eine Wiesenurnengrabstätte 27,00 EUR bh) Auswärtigenzuschlag 100% auf die o.g. Gebühren (es wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen) Soweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Gebühr nach dem abgelaufenen Teil des Jahres. c) Bei Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der ersten Nutzungszeit wird die gleiche Gebühr wie nach Buchstabe a) erhoben. d) Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der ersten Nutzungszeit ist auch für einen Zeitraum von weniger als 25 Jahren möglich, mindestens jedoch für 3 Jahre. Die Gebühren bestimmen sich nach Ziff. 1 b). III. Ausheben und Schließen der Gräber Das Ausheben und Schließen der Gräber wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenpflichtigen als Auslagen zu ersetzen. IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenpflichtigen als Auslagen zu ersetzen. V. Benutzung der Leichenhalle 1. Für die Aufbewahrung einer Leiche a) bis zu 4 Tagen 180,00 EUR b) für jeden weiteren Tag 45,00 EUR 2. Für die Aufbewahrung einer Urne a) bis zu 10 Tagen 82,00 EUR b) für jeden weiteren Tag 9,00 EUR 3. Reinigung 55,20 EUR 4. Gestellung eines Harmoniumspieler - Eigenleistung - VI. Genehmigungsgebühren Für die Genehmigung zur Errichtung von Grabmälern, Gedenkplatten und Einfassungen werden erhoben 25,00 EUR Prot. Kirchengemeinde Neuleiningen Samstag, Uhr musikalischer Regionalgottesdienst in Sausenheim Sonntag, Uhr Gottesdienst in Neuleiningen Das Presbyterium Sausenheim-Neuleiningen trifft sich am Dienstag, den um Uhr im Gemeindehaus in Sausenheim zu seiner ersten Sitzung im neuen Jahr. Gäste sind willkommen. Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt hl. Elisabeth finden Sie unter Kath. Kirchengemeinde Bockenheim. Obersülzen

21 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 Landfrauenverein Am Montag, den findet ab Uhr im Dorfgemeinschaftshaus der Kurs mit dem Thema Nudelvielfalt - einfach hausgemacht statt. Kursleiterin: E. Svoboda. Gäste sind herzlich willkommen. Am Montag, den treffen sich die Landfrauen und Landmänner(!) ab Uhr, um Vorschläge und Ideen zu diskutieren, wie der Verein weiter bestehen und sich entwickeln kann. Lust auf Vorstand ist das vorrangige Thema. Festsetzung der Beiträge für die kostenrechnenden Einrichtungen Weinbergshut und Wirtschaftswege für das Jahr 2016 der Ortsgemeinde Obrigheim Für das Haushaltsjahr 2016 werden folgende Beiträge festgesetzt: Beitrag für den Weinbergsschutz (Weinbergshut) 35 /ha Beitrag für die Wirtschaftswegeunterhaltung 20 /ha Freiwillige Feuerwehr Obrigheim Die Jugendfeuerwehr dankt allen Bürgern für die zahlreichen Geldspenden der Christbaumsammelaktion sowie allen freiwilligen Helfern und aktiven Feuerwehrkameraden für ihre Unterstützung. S.V Obersülzen e.v. Sitzung Vereinsvorstand Montag, den , Uhr Beiträge werden eingezogen Zum Ende des Monats Januar werden 50% der Jahresbeiträge eingezogen. Damit es nicht zu Rückläufen kommt, werden die Mitglieder gebeten entsprechende Deckung zu gewährleisten. Sport für alle Altersklassen Jeden Dienstag ab Uhr besteht die Möglichkeit sich in der Fitnessgruppe des S.V. Obersülzen zu beteiligen. Vorbereitung der Fußballer Die Fußballer der 1. und 2. Mannschaft beginnen am Samstag, den ,11.00 Uhr mit der Vorbereitung für die Spiele der Rückrunde. Vorbesprechung Gründung Boule Abteilung Am Dienstag, den , Uhr findet im Sülzer Tor eine Besprechung in Sachen Gründung einer Boule-Abteilung statt. Interessierte Sportler können sich zwanglos einfinden. Prot. Kirchengemeinde Obersülzen Sonntag, Uhr Treffen der Teilnehmer der Luther-Fahrt und aller Interessierter in Dirmstein, Kath. Pfarrheim Mittwoch, Uhr Presbyteriumssitzung Vorankündigung: , Uhr Elternabend der Konfirmanden, die 2016 Konfirmation feiern. Weitere Nachrichten siehe Großkarlbach und Laumersheim. Obrigheim (Pfalz) Amtlicher Teil SONSTIGE MITTEILUNGEN Bericht über die 12. Sitzung des Gemeinderates Obrigheim am Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Obrigheim Die Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A von 325 v.h., die Grundsteuer B von 370 v.h. und die Gewerbesteuer von 395 v.h. wird beschlossen. Die Satzung soll zum in Kraft treten. Festsetzung der Hundesteuerhebesätze der Ortsgemeinde Obrigheim für das Haushaltsjahr 2016 Für das Jahr 2016 werden folgende Hundesteuerhebesätze festgesetzt: 1. Hund 54 /Jahr 2. Hund 81 /Jahr Jeder weitere Hund 105 /Jahr 1. gefährlicher Hund 360 /Jahr 2. gefährlicher Hund 480 /Jahr jeder weitere gefährliche Hund 600 /Jahr ASF Obrigheim Die ASF Obrigheim lädt ein zum ersten Frauen-Frühstück im Jahr 2016 am Donnerstag, 21. Januar, um 09:30 Uhr im Bürgerhaus. Es gibt etwas Leckeres, etwas Interessantes, etwas zum Schmunzeln und einige kleine Überraschungen. Gönnen Sie sich 1-2 Stündchen Pause vom Alltag und besuchen Sie uns. Vorankündigung: Vergnügliches Gedächtnistraining am Montag, 15. Februar 2016, um Uhr im Bürgerhaus. Kursgebühr 5 Euro. Weitere Infos und Anmeldung bei Doris Christ, Tel SG Unteres Eistal TuS Obrigheim/TuRa Albsheim-Mühlheim e.v. Tischtennis Damen SG Unteres Eistal - TuS Bobenheim/Berg 0:3 Jungen Vorschau: Samstag, ASV Maxdorf - SG Unteres Eistal um 13:30 Uhr Herren 1 Vorschau: Freitag, SG Unteres Eistal - TTV Frankenthal II um 20:00 Uhr TV Colgenstein-Heidesheim e. V. Abteilung Tischtennis Ergebnis: TV Colgenstein 1 : TSG Grünstadt 1 9:2 Die Punkte holten R. Campbell 2, D. Eichholdtz 2, L. Scholz 1, T. Stumpf 1, W. Bradel 1 sowie D. Eichholdtz/T. Reißenweber 1 und R. Campbell/W. Bradel 1. Vorschau: Freitag, , Uhr TTC Albisheim 1 : TV Colgenstein 2 Prot. Kirchengemeinde Asselheim-Albsheim-Mühlheim Sonntag, , Schlosskirche Mühlheim Uhr Gottesdienst - Pfarrer Martin Theobald Mittwoch, , Evang. Gemeindehaus Asselheim Uhr Gemeindenachmittag für Albsheim, Mühlheim und Asselheim bei Kaffee und Kuchen; Thema: Weltgeschichte(n) - Rätselstunde (Pfarrer Theobald); Ein Fahrdienst wird eingerichtet: Abfahrt Uhr an den Bushaltestellen in Mühlheim und Albsheim Prot. Kirchengemeinde Obrigheim - Colgenstein Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst in Colgenstein Vom bis ist Pfarrerin Waitschies zur Fortbildung bzw. in Urlaub. Vertretung: Pfarrerin Metzger, Bockenheim, Tel. (06359) Kath. Kirchengemeinde St. Ägidius Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt hl. Elisabeth finden Sie unter Kath. Kirchengemeinde Bockenheim.

22 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 Quirnheim Amtlicher Teil ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Jagdgenossenschaft Quirnheim-Mertesheim Jagdgenossenschaftsversammlung Am Montag, 25. Januar 2016 findet um Uhr in der Gaststätte Museumsschänke Kleine Wust 11, Quirnheim, eine Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Quirnheim- Mertesheim statt, zu der hiermit eingeladen wird. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Jahresbericht Kassenbericht Entlastung der Vorstandschaft 5. Verzehrgeld 6. Beschlussfassung über den Auskehranspruch 7. Verwendung der Jagdpacht a) Anteil Jagdpacht Quirnheim b) Anteil Jagdpacht Mertesheim 8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Es wird darauf hingewiesen, daß bei An- und Verkäufen sowie Tausch von Grundstücken die Änderung im Jagdkataster beim Jagdvorsteher, Herrn Karl-Heinz Lang, Tanzgasse 7, Quirnheim, vorgenommen werden muss. Quirnheim, 18. Dezember 2015 Jagdgenossenschaft Quirnheim-Mertesheim Sitz: Quirnheim gez.: Lang, Jagdvorsteher SONSTIGE MITTEILUNGEN Kinderfasching Liebe Kinder, sehr geehrte Damen und Herren, mit viel Engagement haben Eltern der Gemeinde eine Faschingsveranstaltung für Kinder geplant. Zu dieser Veranstaltung laden die Eltern und die Gemeinde herzlich ein. Das bunte Faschingstreiben findet am , um 14:11 bis 17:11 Uhr in der Bürgerhalle statt. Für Speisen und Getränke für Groß und Klein ist bestens gesorgt. FC Quirnheim 1951 e.v. Das Sportheim ist am ab 19:30 Uhr geöffnet. Prot. Kirchengemeinde Quirnheim Freitag, Konfirmandenstunde in Kindenheim im kl. Schulsaal, Uhr Thema: Abendmahl Sonntag, letzter. So. n. Epiphanias Uhr Gottesdienst in Ebertsheim Uhr Gottesdienst in Kindenheim Gebetskonzert am 16. Januar 2016 Näheres sh. unter Ebertsheim. Kath. Kirchengemeinde Maria Himmelfahrt Alle Gottesdienste der Pfarrei Grünstadt hl. Elisabeth finden Sie unter Kath. Kirchengemeinde Bockenheim. aus der Region für die Region Anzeige Kaufen Verkaufen Vermietung Mietgesuche Immobilien Anzeigenannahme / Junge Familien suchen 1-2-Familien-Häuser im Raum Eisenberg/Göllheim/Grünstadt zum Kaufen. Die ganze Bandbreite von Ausstattungen und Zustand, sowohl neuwertig, gepflegt, als auch renovierungsbedürftig. über Wahl-Immobilien Tel / Haus in Dirmstein gesucht Junge Familie mit Zwillingen sucht Haus mit Garten zum Kauf. Gerne auch mit Renovierungsbedarf. Telefon / Wohnung, 50 m 2 in Gerolsheim 2 Zimmer, Duschbad, WC, Einbauküche, an Einzelperson oder Ehepaar ohne Haustiere, ab zu vermieten. 430 inkl. NK 06238/2607 Wohntraum Nähe Grünstadt Neubau 2016, EFH mit 150 m 2 Wohnfl. mit: ca. 439 m 2 EFH, Grdstk., Dachgaube, 5 ZKB, Fußbodenheizg., Wärmepumpe, MASSIVBAU 36,50 cm Außenwand + elektrische Rollläden + Bodenplatte Preis ab zzgl. Baunebenkosten, Notar/Grwst., keine Maklerprov. Hr. Klee, Tel wir bauen zuverlässig artos Weinbergpfähle Weinbautage Neustadt Agrartage Nieder-Olm (Zelt A1, Stand 50) Das artos Weinbergpfahlsystem mit innen- und außenliegenden Haken Endpfähle und Reihenpfähle für alle Bedürfnisse Hohe Stabilität durch Einzelstückverzinkung Verschiedene Materialstärken und Rückenbreiten V o n freudigen ereignissen erfahren sie d u r c h ihr Mitteilungsblatt! `` Ihr Fachhändler: Bruchstraße 60 D Bad Dürkheim Tel info@wilhelm-eder.de

23 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 Neu- u. Umdeckungen Dachrinnen und Blechverkleidungen Wand- u. Fassadenverkleidungen Dachfensterneueinbau u. -austausch Flachdachabdichtungen Photovoltaikanlagen Dirmstein Ludwig-Erhard-Straße 3 Ferdinand-Porsche-Str GrüNSTadT Tel.: (06359) , info@elektro-krueck.de Internet: TIP-TOP UMZÜGE mit Ab- und Aufbau Ihrer Möbel, auch ins Ausland. Haus- und Wohnungsauflösungen aller Art vom Keller bis zum Dach, Scheunen, Werkstätten etc., Transporte! Wir übernehmen Ihre Renovierung - professionell, schnell und preisgünstig! Kostenlose Angebote und kurzfristige Termine frei. Telefon: / oder / Fa. Robert Patsch - Tiefenthal Gartenarbeiten aller Art Speziell Baumfällung, auch Wurzelwerkentfernung, jede Lage. Obstbäume und Sträucher schneiden, Pflasterarbeiten, mähen, säen, vertikutieren, Rollrasen, Abtransport, Steingartenanlage, preiswert und professionell. & od Streuobstwiesen in Ramsen zu verkaufen seltene Baumsorten, junger Bestand. Nähere Infos unter Tel / Zeugen gesucht! Am lag auf unserem Gehweg zur Haustür in Obersülzen, Hinter den Gärten 7, direkt am Buchsbusch die Notdurft eines Hundes. Es war eindeutig erkennbar, dass es sich um einen kleineren Hund handelte. Sollte irgendjemand irgendetwas gesehen haben und etwas dazu sagen können, bitten wir Sie uns dies freundlicherweise mitzuteilen. Aufgrund mehrfacher dreister Verhaltensweisen eines kleineren Hundes in der Vergangenheit, müssen wir aus diesem Grunde von Vorsatz ausgehen. Vielen Dank. EntspannenWandern RelaxenStrand SonneURLAUB CampingGenießen Grünstadt-Land FreudeDEUTSChLAnD FeiernMuseen GenießenWasser Treffpunkt Deutschland.de Reisemagazine

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25 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 Bildung Beruf Erfolg Zukunft Stellen Anzeigenannahme / Gartenpflege - Pflasterarbeiten + mehr Garten- + Landschaftsbau Fa. Leonard, Kerzenheim Heckenschneiden, Rasen mähen + vertikutieren, Unkraut bekämpfen, Bäume schneiden + fällen, jede Art von Einzäunungen, mit Abfuhr, kostenlose Beratung! Tel / oder 0176/ Wir suchen: 1 KfZ-Mechaniker/Mechatroniker mit Berufserfahrung 1 Fahrer mit FS-Klasse C/CE/2 2 Aushilfsfahrer mit FS mindestens Klasse C/3 Fa. Brunner Tel / Wanted: Steuerfachkraft! Zum 1. April 2016 suche ich für meine kleine Kanzlei in der Innenstadt von Bad Dürkheim eine Fachkraft in Teilzeit, die sich überwiegend um die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen kümmert. Bewerbungen bitte per Mail bzw. schriftlich an: Gabriele Gründling Steuerberaterin Waldstraße 14, Weisenheim am Berg stb.gruendling@kanzlei.org Märchenstunden für Erwachsene. Samstag den und jeweils 19:00 Uhr Bad Dürkheimer Salzgrotte Info und Anmeldung unter Tel: / Gartenarbeiten aller Art mit 20-jähriger Erfahrung Baumfällung - auch in schwierigen Lagen, Heckenpflege, Zäune setzen, Gartenausstattung + Pflasterarbeiten, Baggerarbeiten, Teichauffüllung u.v.m. Mit Abfuhr! Eisenberg Tel / , 0176 / oder 0176 / Dienstleistungen aller Art Baumfällung, Heckenschnitt, Mäh- und Baggerarbeiten im Garten, an Straßen, Geh- und Fahrwegen (auch in schwierigem Gelände). Mit Entsorgung. Telefon: 0173/ oder 0157/ Sie suchen einen neuen Job? Hier stimmt die Chemie! Foto: Karl Holzhauser/MEV Verlag GmbH Germany.de Gesundheit, Glück und Erfolg im neuen Jahr wünscht Ihnen BRENNHOLZ Tel / oder 0163 / Moderne Grabgestaltung Außen- und Innentreppen Fensterbänke Küchenarbeitsplatten, Tische und Bäder in Marmor und Granit Friedhofstraße Grünstadt natursteinwerk-gruenstadt@t-online.de Tel / 2157 Internet: Fax / auch Hausbesuche! PRAXIS FÜR LOGOPÄDIE Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schlucktherapie - Logopädin n Marktstraße - 13 Marktstraße Dirmstein Dirmstein Telefon ( ) Für die Spiele des 1. FC Kaiserslautern suchen wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für folgende Tätigkeitsbereiche: - Einlasskontrollen - Kartenkontrollen - Personenkontrollen - V.I.P. Bereich WR-Security & Bewachungs GmbH Mannheimer Straße 230, Kaiserslautern Daniela Denig - Termine nach V h Vereinbarung - Tel.:

26 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 KW 02/16 bundesligabarometer.de bundesligabarometer.de ist Deutschlands größtes repräsentatives Sport-Umfrageportal. Fussball-Fans bewerten den aktuellen Spieltag. Machen auch Sie mit! Bundesliga-Fanbox wird Ihnen präsentiert von Das Meinungsbarometer und weitere Ergebnisse zu aktuellen Themen rund um Fußball und der Bundesliga. Allgemeine Fragen Welche Vereine der 1. Liga haben dich im Verlauf der Hinrunde besonders positiv ÜBERRASCHT? (Mehrfachantworten möglich) Positive Überraschungen Hinrunde (Top 5-1. Liga) Hertha BSC 86,7 % SV Darmstadt 98 58,7 % FC Ingolstadt 04 45,7 % Bor. Mönchengladbach 21,1% Hamburger SV 20,2 % Wie es funktioniert: Diese Seite wird wöchentlich von unserer Redaktion in Zusammenarbeit mit der SLC Management GmbH Nürnberg und mit aktuellen Ergebnissen und Meinungen erstellt. Alle machen mit und geben ihre Meinung zur Fußball Bundesliga und zum aktuellen Sportgeschehen ab, seien es Beamte, Angestellte, Arbeiter, Selbständige Unternehmer, Rentner, Schüler und Studenten, egal ob Mann oder Frau und durch alle Altersschichten. Einfach registrieren, mitmachen, dabei sein! Welche Vereine der 1. Liga haben dich im Verlauf der Hinrunde besonders ENTTÄUSCHT? (Mehrfachantworten möglich) Enttäuschungen Hinrunde (Top 5-1. Liga) 1899 Hoffenheim 56,9 % VfB Stuttgart 45,1 % Werder Bremen 41,2 % VfL Wolfsburg 36,3 % Eintracht Frankfurt 34,5 % Wirst du die EURO 2016 in Frankreich besuchen? Besuch EURO 2016 Ja, aber nur wenn ich Tickets für die Spiele habe 7,6 % Ja, auch ohne Tickets für Spiele 4,3 % Unentschlossen 6,9 % Nein 81,3 % Welcher der nominierten Trainer ist deiner Meinung der nach FIFA Trainer des Jahres 2015? FIFA Trainer des Jahres 2015 Pep Guardiola (FC Bayern München) 39,5 % Luis Enrique (FC Barcelona) 35,3 % Jorge Sampaoli (Chilenische Nationalmannschaft) 25,2 % Welche der nominierten deutschen bzw. Bundesligaspieler sollten deiner Meinung nach in der FIFA-Weltauswahl 2015 stehen? (Mehrfachantworten möglich) FIFA-Weltauswahl 2015 (Top 10) Thomas Müller 80,2 % Manuel Neuer 70,1 % Robert Lewandowski 66,3 % Welche Gründe sprechen für dich gegen einen Besuch der EURO in Frankreich? (Mehrfachantworten möglich) Gründe gegen EURO-Besuch Zu teuer 62,5 % Keine Verfügbarkeit von Tickets 44,5 % Sicherheit 19,9 % Public Viewing in Deutschland ist interessanter 16,5 % Unzureichende Informationen 9,3 % Es spricht nichts gegen einen Besuch der EURO 16,9 % Welcher der folgenden nominierten Spieler ist deiner Meinung nach der FIFA-Weltfußballer 2015? FIFA-Weltfußballer des Jahres 2015 Christiano Ronaldo 27,6 % Lionel Messi 53,1 % Neymar 19,3 % Jérôme Boateng 35,7 % David Alaba 34,9 % Philipp Lahm 23,7 % Mats Hummels 17,8 % Douglas Costa 17,4 % Arjen Robben 17,4 % Toni Kroos 15,6 % Diese Seite ist ein Service von LINUS WITTICH.

27 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 Die sichere Altersvorsorge: Erwerb eines Pflegeappartements in Dirmstein Sicherheit im Alter Erträge sofort. Wählen Sie die beste Anlageform für Ihr Geld und investieren Sie jetzt in den größten Wachstumsmarkt der nächsten Jahrzehnte mit dem Erwerb eines Pflegeappartements in der Römergarten Residenz Haus Maximilian in Dirmstein. Die absolut richtige Entscheidung für Ihre Zukunft und die Sicherheit Ihres Geldes. Sichere Sachwert-Anlage mit 4,6% Rendite Provisionsfrei direkt vom Bauträger 20-jähriger indexierter Mietvertrag Garantierte Mieteinnahmen auch bei Leerstand 10x Vorteilplus für Ihre Altersvorsorge Bevorzugtes Belegungsrecht Ausführliche Infos anfordern: Tel Römerhaus Bauträger GmbH Hofstückstraße Schifferstadt Tel info@roemerhaus.de

28 Grünstadt-Land Ausgabe 2/2016 Malermeister Heiko Krauß Altleininger Weg Neuleiningen Tel / Fax 06359/ Mobil 0171/ kontakt@malermeister-krauss.de PC-Notdienst, Hilfe u. Handel A. Striegel, Dirmstein, Bodelschwinghstraße 10 Tel / oder 0176 / DacHDEckEr- MalEr- & MaurErBETrIEB Toppreis-Aktion: 100 m 2 Dachabriss, Entsorgung, Unterspannbahn, Konter-Lattung u. Eindeckung in BRAAS od. Tonziegel, nur Zimmererarbeiten, Malerarbeiten 1 m² nur 12,50, Wärmedämmung, eig. Gerüstbau, Asbestarbeiten, Rohbau- u. Maurerarbeiten, Altbausanierungen, Kellerabdichtungen, Planungs- u. Statikerleistungen - Festpreise schnell, sauber & günstig! - Wir arbeiten z.z. in Ihrer Nähe. Meisterdach & Bau GmbH Tel Fax meisterdach-bau@web.de Spezialbaumfällungen LOTHAR RAUTH Ripperter r Hof Hof Ramsen Tel.: Telefon: / Mobil: / 71/ Zertifizierte Baumkontrolle Zertifizierte Baumkontrolle Baumfällungen Ausfräsen Ausfräsen von von Wurzelstöcken Heckenschnitt Hackschnitzel * Tapezier- und Lackierarbeiten * Dekorative Maltechniken * Fassadenreinigung und Fassadenanstriche * Wärmedämmung und Verputzarbeiten Ausführung sämtlicher Malerfacharbeiten zu fairen Preisen. Gerne erstellen wir ein unverbindliches Angebot. Malerbetrieb Marnet Schliffgasse Großkarlbach Tel / CARLSBERG 2 AM TALHAUS 1 Tel.: / 351 Fax: / mgs_lautensack_gmbh@t-online.de Wandverkleidungen Grabdenkmäler Fensterbänke Bodenbeläge Treppenanlagen Küchenarbeitsplatten Marmor- und Granitfliesen Design in Stein

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