HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage
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- Joseph Sommer
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1 18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Kleine Anfrage des Abg. Kai Klose (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) vom betreffend wirtschaftliche Lage und Beitragsentwicklung bei den hessischen Industrie- und Handelskammern und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche Arten von Rückstellungen haben die verschiedenen hessischen Industrie- und Handelskammern in ihren Bilanzen in den Jahren 2009 bis 2012 jeweils ausgewiesen? (Bitte mit den Rückstellungsbeträgen für jedes Jahr und jede IHK einzeln angeben) Die unter Angabe der Zweckbestimmung für jede hessische Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgewiesenen Rückstellungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. in T Rückstellungen Darmstadt 1 Frankfurt 1 Fulda 2 Gießen 2 Hanau 2 1 Lahn-Dill 2 Limburg 2 Offenbach 1 Wiesbaden 2 1. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2. Steuerrückstellungen Andere Rückstellungen Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Steuerrückstellungen Andere Rückstellungen Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Steuerrückstellungen Andere Rückstellungen ,2 1. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Steuerrückstellungen Andere Rückstellungen Abschluss 2012 geprüft 2 vorläufige Zahlen, da der Abschluss 2012 noch nicht geprüft ist Ergänzend ist hinzuzufügen, dass unter "andere Rückstellungen" weitere personalbezogene Geldmittel wie beispielsweise für Urlaub und Überstunden oder zur Begleichung noch ausstehender Rechnungen von Lieferanten fallen. Frage 2. Welche Arten von Rücklagen haben die verschiedenen hessischen Industrie- und Handelskammern in ihren Bilanzen in den Jahren 2009 bis 2012 jeweils ausgewiesen? (Bitte mit den Rücklagenbeträgen für jedes Jahr und jede IHK einzeln angeben) Die ausgewiesenen Rücklagen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Dabei ist die Bildung von Rücklagen nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung als unverzichtbarer Teil einer geordneten Haushalts- und Wirtschaftsführung anzusehen (BVerwG, Urteil v , Az. 1 C 45/87, VG Kassel, Urteil v , Az. 3 K 1741/10.KS). Danach sieht das Finanzstatut der Kammern die Verpflichtung vor, eine Ausgleichsrücklage zu bilden, Eingegangen am 5. Juni 2013 Ausgegeben am 7. Juni 2013 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden
2 2 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/7244 deren Höhe zwischen 30 v.h. und 50 v.h. der Betriebsaufwendungen liegen muss. Daneben können eine Liquiditätsrücklage in Höhe von höchstens 50 v.h. der Betriebsaufwendungen und andere Rücklagen gebildet werden. Die anderen Rücklagen sind zweckgebunden und dienen z.b. der Instandhaltung von Gebäuden oder Ersatzbeschaffungen von Bürogeräten. Es ist geplant, die Liquiditätsrücklage bei allen hessischen Kammern bis Ende des Jahres 2018 aufzugeben. Zweckbindung und Höhe der anderen Rücklagen werden von der Vollversammlung der jeweiligen IHK beschlossen und sind für Kammermitglieder aus den Anlagen zur Bilanz ersichtlich. in T Rücklagen Darmstadt Frankfurt Fulda Gießen Hanau 2009 Ausgleichsrücklage Liquiditätsrücklage Andere Rücklagen in T Rücklagen Darmstadt Frankfurt Fulda Gießen Hanau 2010 Ausgleichsrücklage Liquiditätsrücklage Andere Rücklagen Rücklagen Darmstadt Frankfurt Fulda Gießen Hanau 2011 Ausgleichsrücklage Liquiditätsrücklage Andere Rücklagen in T Rücklagen Darmstadt 1 Frankfurt 1 Fulda 2 Gießen 2 Hanau 2 1 Lahn-Dill 2 Limburg 2 Offenbach 1 Wiesbaden ,2 Ausgleichsrücklage Liquiditätsrücklage Andere Rücklagen Abschluss 2012 geprüft 2 vorläufige Zahlen, da der Abschluss 2012 noch nicht geprüft ist Frage 3. Welche Höhe hatte das Eigenkapital der verschiedenen hessischen Industrie- und Handelskammern in den Jahren von 2009 bis 2012? (Bitte für jedes Jahr und jede IHK einzeln angeben) Die Höhe des Eigenkapitals der verschiedenen Kammern in den Jahren 2009 bis 2012 sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Das Eigenkapital ergibt sich aus der Nettoposition, den Rücklagen und einem eventuellen Ergebnisvortrag. in T Eigenkapital Darmstadt 1 Frankfurt 1 Fulda 2 Gießen 2 Hanau 2 1 Lahn-Dill 2 Limburg 2 Offenbach 1 Wiesbaden , Abschluss 2012 geprüft 2 vorläufige Zahlen, da der Abschluss 2012 noch nicht geprüft ist Frage 4. An welchen Unternehmen sind hessische Industrie- und Handelskammern aktuell beteiligt? (Bitte mit der jeweiligen Beteiligungshöhe und für jede IHK einzeln angeben) Die aktuellen Beteiligungen der Kammern ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Als Beteiligung gelten nach 271 Absatz 1 Handelsgesetzbuch Anteile an einer Kapitalgesellschaft, deren Nennbeträge ingesamt den fünften Teil des Nennkapitals dieser Gesellschaft überschreiten.
3 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ in Unternehmen Darmstadt Frankfurt Fulda Gießen Hanau % 100,00% IHK Darmstadt Service GmbH in ,00 % Berufsbildungszentrum 33,33% ggmbh in ,00 % Regionalmanagement 30,00% Nordhessen GmbH in ,00 % FIZ (Frankfurter 20,00% Innovationszentrum in Biotechnologie GmbH) ,00 Die so genannten Minderheitsbeteiligungen (bis 20 v.h. des Nennkapitals einer Gesellschaft) sind in der Anlage 1 aufgeführt. Frage 5. In welchen Vereinen sind hessische Industrie- und Handelskammern Mitglied? (Bitte für jede IHK einzeln angeben) Die Mitgliedschaften der einzelnen IHK ergeben sich aus den Anlagen 2 bis 11. Frage 6. Wie haben sich die Beitragseinnahmen der verschiedenen hessischen Industrie- und Handelskammern in den Jahren von 2009 bis 2012 entwickelt? (Bitte für jedes Jahr und jede IHK einzeln angeben) Die Entwicklung der Beitragseinnahmen der hessischen IHK sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. in T Beitrag Darmstadt 1 Frankfurt 1 Fulda 2 Gießen 2 Hanau 2 1 Lahn-Dill 2 Limburg 2 Offenbach 1 Wiesbaden , Abschluss 2012 geprüft 2 vorläufige Zahlen, da der Abschluss 2012 noch nicht geprüft ist Frage 7. Welche Änderungen bei der Festsetzung der Mitgliedsbeiträge gab es in den hessischen Industrie- und Handelskammern seit 2009? Nach 3 Abs. 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der IHK werden die Mitgliedsbeiträge jährlich als Grundbeitrag und Umlage erhoben. Der Grundbeitrag kann gestaffelt werden; wobei insbesondere Art, Umfang und Leistungsfähigkeit des Gewerbebetriebes berücksichtigt werden sollen. Dabei sind nicht in das Handelsregister eingetragenen Personen und Personengesellschaften, deren Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, deren nach dem Einkommenssteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht übersteigt, vom Beitrag freigestellt. Aus der nachfolgenden Tabelle ergibt sich die Staffelung der Grundbeiträge für nicht ins Handelsregister eingetragene Gewerbebetriebe. Anmerkung: Von den kleinen KGT-Unternehmen zahlen regelmäßig mehr als die Hälfte der Unternehmen keine Beiträge, da sie die Bemessungsgrundlage (> Euro Gewinn) nicht erreichen. 1. Staffel in Grundbeitrag KGT, kleine Unternehmen Darmstadt Frankfurt Fulda Gießen Hanau ,00 40,00 50,00 51,00 50,00 50,00 51,00 51,00 52,00 51, ,00 40,00 50,00 51,00 50,00 50,00 51,00 51,00 52,00 51, ,00 40,00 50,00 51,00 50,00 35,00 51,00 51,00 52,00 51, ,00 30,00 50,00 51,00 50,00 35,00 51,00 51,00 52,00 51, ,00 20,00 50,00 51,00 50,00 35,00 51,00 45,00 52,00 51, ,00 20,00 50,00 51,00 50,00 35,00 51,00 45,00 52,00 40,00
4 4 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Staffel in Grundbeitrag KGT, große Unternehmen Darmstadt Frankfurt Fulda Gießen Hanau ,00 60,00 75,00 102,00 85,00 60,00 102,00 102,00 72,00 76, ,00 60,00 75,00 102,00 85,00 60,00 102,00 102,00 72,00 76, ,00 60,00 75,00 102,00 85,00 45,00 102,00 102,00 72,00 76, ,00 50,00 75,00 102,00 85,00 45,00 102,00 102,00 72,00 76, ,00 40,00 75,00 102,00 85,00 45,00 102,00 80,00 72,00 76, ,00 40,00 75,00 102,00 85,00 45,00 102,00 80,00 72,00 75,00 3. Staffel in Grundbeitrag e.v. bis 8 T Gewerbeertrag/Gewinn Darmstadt Frankfurt Fulda Gießen Hanau , , , ,00 4. Großbetriebe * Darmstadt Frankfurt Fulda Gießen Hanau , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 Der Grundbeitrag für Großunternehmen wird erhoben, sobald das genannte Kriterium, bzw. zwei der drei genannten Kriterien überschritten werden. Darmstadt: Beschäftigte Frankfurt, Hanau, Offenbach: Beschäftigte, 100 Mio. Umsatz, 500 Mio. Bilanzsumme : Beschäftigte, 250 Mio. Umsatz, 512 Mio. Bilanzsumme Die Staffelung der Grundbeiträge für in das Handelsregister eingetragene Unternehmen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. 1. Staffel in Grundbeitrag HR, kleine Unternehmen Darmstadt Frankfurt Fulda Gießen Hanau ,00 200,00 200,00 214,00 200,00 200,00 214,00 214,00 230,00 204, ,00 200,00 200,00 214,00 200,00 200,00 214,00 214,00 230,00 204, ,00 200,00 200,00 214,00 200,00 200,00 214,00 214,00 230,00 204, ,00 180,00 200,00 214,00 200,00 200,00 214,00 214,00 230,00 204, ,00 180,00 200,00 214,00 200,00 200,00 214,00 200,00 230,00 204, ,00 180,00 200,00 214,00 200,00 150,00 214,00 200,00 230,00 180,00 2. Staffel in Grundbeitrag HR, große Unternehmen Darmstadt Frankfurt Fulda Gießen Hanau ,00 330,00 350,00 357,00 350,00 350,00 357,00 357,00 345,00 306, ,00 330,00 350,00 357,00 350,00 350,00 357,00 357,00 345,00 306, ,00 330,00 350,00 357,00 350,00 350,00 357,00 357,00 345,00 306, ,00 320,00 350,00 357,00 350,00 350,00 357,00 357,00 345,00 306, ,00 320,00 350,00 357,00 350,00 350,00 357,00 355,00 345,00 306, ,00 320,00 350,00 357,00 350,00 350,00 357,00 335,00 345,00 300,00 3. Staffel in Grundbeitrag HR mit Verlust Darmstadt Frankfurt Fulda Gießen Hanau , , , ,00
5 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Der Umlagesatz wird auf Gewinn/Gewerbeertrag des Geschäftsjahres erhoben. Bei KGT-Unternehmen und Personengesellschaften wird vor der Berechnung ein Freibetrag von in Abzug gebracht. Die Umlagensätze sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. % Umlagesatz Darmstadt Frankfurt Fulda Gießen Hanau ,31% 0,19% 0,27% 0,27% 0,20% 0,29% 0,28% 0,31% 0,33% 0,20% ,31% 0,18% 0,27% 0,27% 0,20% 0,29% 0,28% 0,31% 0,33% 0,20% ,31% 0,18% 0,27% 0,27% 0,20% 0,25% 0,28% 0,31% 0,33% 0,20% ,10% 0,13% 0,25% 0,27% 0,17% 0,25% 0,28% 0,28% 0,33% 0,20% ,20% 0,11% 0,23% 0,27% 0,17% 0,19% 0,28% 0,25% 0,33% 0,20% ,10% 0,11% 0,21% 0,27% 0,17% 0,17% 0,28% 0,23% 0,33% 0,18% für über 76 Mio. hinausgehende Gewerbeertrag / Gewinn aus Gewerbebetrieb 0,10% Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich von der Vollversammlung der jeweiligen IHK beschlossen. Frage 8. Welchen Beitrag muss ein Unternehmen mit Jahresüberschuss in den verschiedenen hessischen Industrie- und Handelskammern aktuell jeweils entrichten? (Bitte für Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften getrennt angeben) Der Beitrag bemisst sich nach dem Gewinn bzw. Gewerbeertrag, der sich nach steuerlichen Hinzurechnungen bzw. Abzügen bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage der Finanzämter für die Erhebung der Gewerbesteuer ergibt; der Jahresüberschuss der Gewinn- und Verlustrechnung wird nicht zur Beitragsberechnung herangezogen. Die nachfolgende Tabelle enthält die Beträge für das Jahr 2013 in. Beitrag, bei 50 T Gewinn/Gewerbeertrag Darmstadt Frankfurt Fulda Gießen Hanau KGT 94,66 78,13 147,79 195,58 143,92 103,92 199,05 159,72 186,38 162,39 HR 350,00 375,00 455,00 492,00 435,00 435,00 497,00 450,00 510,00 390,00 e.k. 334,66 358,13 455,00 450,58 408,82 408,92 454,05 414,72 459,38 362,39 OHG 334,66 358,13 422,79 450,58 408,92 408,92 454,05 414,72 459,38 362,39 Frage 9. Welchen Offenlegungs- und Publizitätspflichten müssen Industrie- und Handelskammern für ihren Jahresabschluss gegenüber Mitgliedern und Öffentlichkeit nachkommen? Publizitätspflichten bestehen für die IHK bezüglich des von ihnen erlassene Satzungsrechts, wozu auch Wirtschaftssatzung und Finanzstatut gehören. Das Verkündungsorgan ist in der Hauptsatzung festgelegt. In der Regel erfolgt die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Kammer. Darüber hinaus werden seit einigen Jahren zur Verbesserung der Transparenz verschiedene Wirtschaftsdaten veröffentlicht. Hierzu wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Veröffentlichungsmedium Darmstadt Frankfurt Fulda Gießen Hanau IHK-Zeitschrift Internet Lagebericht, Bilanz, GuV, Finanzrechnung Bilanz, GuV, Finanzrechnung Leistungs-, Lagebericht, Anhang, Bilanz, Erfolgs-, Finanzrechnung, Anlagespiegel Lagebericht, Bilanz, Erfolgsrechnung Lagebericht, Bilanz, Erfolgsrechnung Lagebericht, Bilanz, Erfolgs-, Finanzrechnung mit Erläuterungen Lagebericht, Bilanz, GuV Plan-GuV, Finanzplanung Bilanz, GuV, Finanzrechnung Plan-GuV, Finanzplanung Bilanz, GuV, Finanzrechnung Lagebericht, Bilanz, Erfolgsrechnung Erfolgsplan, Finanzplan mit Erläuterungen, Bilanz, Erfolgsund Finanzrechnung mit Erläuterungen Erfolgsplan, Finanzplan mit Erläuterungen, Bilanz, Erfolgsund Finanzrechnung mit Erläuterungen Geschäfts-, Leistungs- bericht, Bilanz, GuV Geschäfts-, Leistungs- bericht, Bilanz, GuV Bilanz, Erfolgsrechnung Bilanz, Erfolgsrechnung Geschäftsbericht Leistungs-, Lagebericht, Anhang, Bilanz, Erfolgs-, Finanzrechnung, Anlagespiegel Lagebericht, Bilanz, Anhang, Rückstellung, GuV, Finanzr., Anlagespiegel, Bilanz, Erfolgsrechnung
6 6 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/7244 Auch auf der Website des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) können seit Ende 2012 zur Steigerung der Transparenz die verschiedensten Daten von allen deutschen IHK eingesehen werden. Wiesbaden, 16. Mai 2013 Florian Rentsch Anlagen Die Anlagen können in der Bibliothek des Hessischen Landtags eingesehen oder im Internet im Dokumentenarchiv ( abgerufen werden.
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