Ortsgemeinden: Bretzenheim, Dorsheim, Guldental, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim, Windesheim

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1 Mitteilungsblatt Ortsgemeinden: Bretzenheim, Dorsheim, Guldental, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim, Windesheim Mitteilungen & Informationen Jahrgang 49 Nummer 10 Freitag, Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim Naheweinstraße Langenlonsheim Telefon: 06704/929-0 Fax: 06704/ Internet: Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von Uhr Uhr. Donnerstag von Uhr Uhr. Außerhalb dieser Zeiten beraten wir Sie auch gerne telefonisch. Weitere Sprechzeiten während der regelmäßigen Dienstzeiten sind nach Vereinbarung möglich. Das Sachgebiet Soziales und Renten ist bis auf weiteres mittwochs ganztags geschlossen.

2 Seite 2 Amtlicher Teil Freitag, den 10. März 2017 Notrufe/Bereitschaftsdienste/Bürgerbus Polizei/Notruf Schutzpolizei- und Kriminalpolizeiinspektion in Bad Kreuznach / Kontaktbereichsbeamter tagsüber / Feuerwehr/Rettungsdienst Verbandsgemeinde-Wehrleiter Closheim / Stellv. Verbandsgemeinde-Wehrleiter Herr Hübinger / Herr Reißner /2954 Ortswehrführer Wagner, Bretzenheim / Ortswehrführer Wolf, Dorsheim / Ortswehrführer Ingenbrand, Guldental / Ortswehrführer Closheim, Langenlonsheim / Ortswehrführer Lötzbeyer, Laubenheim / Ortswehrführer Schneider, Rümmelsheim /47296 Ortswehrführer Hübinger, Windesheim / Krankenhäuser St. Marienwörth, Bad Kreuznach /372-0 kreuznacher diakonie Bad Kreuznach /605-0 Heilig-Geist-Hospital, Bingen /9070 Zahnärzte Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: 0180/ zu den üblichen Telefontarifen. Ansage des Notdienstes zu folgenden Zeiten: Freitagnachmittag von Uhr bis Uhr Samstag früh 8.00 Uhr bis Montag früh 8.00 Uhr Mittwochnachmittag von Uhr bis Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr. Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich. Notdienstzentralen Bretzenheim, Guldental, Langenlonsheim, Windesheim Notdienstpraxis Bad Kreuznach Diakonie Krankenhaus... Telefon: 0671/19292 Dienstzeiten der Notdienstpraxis: Freitag, Uhr bis Montag Uhr, Mittwoch, Uhr bis Donnerstag, Uhr, an Feiertagen vom Vortag Uhr bis zum darauffolgenden Tag Uhr; an Himmelfahrt und Fronleichnam vom Vortag Uhr bis zum darauffolgenden Tag Uhr; an Heiligabend und Silvester ab Uhr. Dorsheim, Laubenheim, Rümmelsheim Notdienstzentrale Bingen, Ärztehaus Bingen Kapuziner Str Telefon: 06721/19292 Der Notdienst am Wochenende beginnt freitags um Uhr und endet montags um 6.30 Uhr. Kinderärzte-Notdienst Kreuznacher Diakonie-Krankenhaus (4. OG) Ringstraße 64, Bad Kreuznach...Tel.: 0671/ Sprechstunden: Mittwoch bis Uhr Wochenende und Feiertage bis Uhr und bis Uhr Notruf Pflegebett Integrierte Leitstelle Bad Kreuznach /19222 Rettungsleitstellen Dorsheim, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim Rettungsdienst und Krankentransport Bretzenheim, Guldental, Windesheim Rettungsdienst und Krankentransport Tierärzte Tierklinik Bretzenheim a.d. Nahe Inh. Dr. Frank Höhner, In den Zehn Morgen 4, Bretzenheim, Tel.: 0671/ Fax: 0671/ Notfallbereitschaft: 24 Stunden, je Tag Dr. Wachter Wochenend-Notfallbereitschaft Naheweinstr. 172, Langenlonsheim / Gesundheitsamt Bad Kreuznach Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Bad Kreuznach: Tel.: 0671/ , Fax: 0671/ Impfsprechstunde und AIDS-Beratung im Gesundheitsamt Bad Kreuznach Telefonische Auskunft / /1711 Impfberatung für Reisende Telefonische Auskunft: / /1711 AIDS Beratung Beratung und HIV- Antikörpertest (anonym und kostenlos) Telefonische Auskunft / /1711 Apotheken Notdienstplan vom bis Gräfenbach-Apotheke, Arthur-Rauner-Straße Hargesheim...Tel.: 0671/34994 Basilika-Apotheke, Basilikastr Bingen...Tel.: 06721/13023 Apotheke am Rotenfels, Seeboldstr Norheim...Tel.: 0671/ Einhorn-Apotheke, Mannheimer Str Bad Kreuznach...Tel.: 0671/28743 Blumenpark-Apotheke, Mainzer Str Bingen...Tel.: 06721/ Faust-Apotheke, Mannheimer Str Bad Kreuznach...Tel.: 0671/27280 Rosen-Apotheke, Staatsstr Stromberg...Tel.: 06724/592 Engel-Apotheke, Kapuzinerstr Bingen...Tel.: 06721/ Sonnen-Apotheke, Naheweinstr Langenlonsheim...Tel.: 06704/662 gesundleben Apotheke Dr. Marc Muchow Alzeyer Str. 81, Bad Kreuznach..Tel.: Hildegardis-Apotheke, Koblenzer Str Bingen...Tel.: 06721/ Apotheke am Bühl, Bühler Weg Bad Kreuznach...Tel.: 0671/69966 Nahe-Apotheke, Saarstr Münster-Sarmsheim...Tel.: 06721/ Löwen-Apotheke, Mannheimer Str Bad Kreuznach...Tel.: 0671/28879 Rupertus-Apotheke, Stromberger Str Weiler...Tel.: 06721/ Apotheke am Mönchberg Winzenheim, Breiter Weg Bad Kreuznach...Tel.: 0671/2361 Apotheke am Römer, Saarlandstr Bingen...Tel.: 06721/ Außerdem können die dienstbereiten Apotheken sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz über die landesweit gültige Rufnummer plus Postleitzahl des Standortes (also zum Beispiel für Langenlonsheim ) abgerufen werden. Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: PLZ (max. 0,42 EUR/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr Ver- und Entsorgungsunternehmen Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG Bad Kreuznach /89665 Westnetz, der Verteilnetzbetreiber der RWE Deutschland AG Strom: / Gas: / Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle, Windesheim Entstörungsdienst / Verwaltung /9100 Kläranlagen Langenlonsheim (auch nach Dienstschluss) / 2310 Guldental / Klärmeister Haßlinger / 1084 Ver- und Entsorger Fiebig / Abfall Abfallberatung - Kreisverwaltung Bad Kreuznach Privathaushalte / Gewerbebetriebe / Abfallgebühren Privathaushalte und Gewerbebetriebe / Wertstoffhöfe - Öffnungszeiten Waldlaubersheim Gewerbegebiet, Im Feldborn 11...Telefon 06707/ Mittwoch bis Uhr bis Uhr Freitag bis Uhr Samstag bis Uhr Bad Kreuznach An der Sandmühle, gegenüber Michelin (Gelände Kompostwerk) Telefon Wertstoffhof / Telefax / Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag Uhr Donnerstag Uhr Samstag Uhr Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Bad Kreuznach Wir beraten Sie gerne / Ev. / Kath. Telefonseelsorge Bad Kreuznach Telefonseelsorge / und 0800/ Frauenhaus Bad Kreuznach für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind Beratung und Unterstützung / kreuznacher-frauenhaus@t-online.de Weißer Ring Hilfe für Kriminalitätsopfer /95959 oder Opfer-Notruf/Info-Tel.: Wohnungslosenhilfe kreuznacher diakonie Notunterkunft für Männer / Notunterkunft für Frauen / Entgiftungszentrale Universitätsklinik in Mainz / Malteser Hilfsdienst Bad Kreuznach, Bosenheimer Str / Rettungsdienst und Krankentransporte /19222 Schutzverband für Impfgeschädigte e.v. Telefon: /44515 Internet: Rufnummern bei Wildunfällen Bad Kreuznach II / Bretzenheim / oder 0671 / Gutenberg / oder 0671 / Hargesheim / Heddesheim Langenlonsheim I / 2412 Langenlonsheim II / oder 0151 / Laubenheim / 2111 Rümmelsheim / Dorsheim / oder / Stockert / 8650 Waldhilbersheim / 7246 Waldlaubersheim / 1338 Windesheim I / Windesheim II / 1201 Achtung Hinweis Veröffentlichungen weitere Notrufe - Soziale Dienste erfolgen einmal monatlich (1. Ausgabe im Monat)

3 Freitag, den 10. März 2017 Amtlicher Teil Seite 3 Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Gemeinsam finden wir Antworten: kostenlos - vertraulich - rund um die Uhr-mehrsprachig Tel.: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Beratungsstelle Mainz Seppel-Glückert-Passage 10, Mainz Tel / Fax / vb-mz@vz-rlp.de Öffnungszeiten Montag und Mittwoch Uhr Donnerstag und Uhr Persönliche Rechtsberatung Persönliche Ernährungsberatung nach Terminvereinbarung über das Servicetelefon / Montag bis Donnerstag... von 9 bis 17 Uhr Freitag... von 9 bis 13 Uhr Energie- und Bauberatung Telefonische Beratung und Terminvereinbarung unter / (kostenlos) Montag... von 9 bis 13 und 14 bis 17 Uhr Dienstag... von 10 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Donnerstag... von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr Persönliche Versicherungsberatung Persönliche Beratung zu Baufinanzierung / Geldanlage / Private Altersvorsorge nach Terminvereinbarung über die Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale Telefon / Montag bis Donnerstag... von 9 bis 17 Uhr Freitag... von 9 bis 13 Uhr Defibrillator am Rathaus Langenlonsheim Die Verbandsgemeinde stellt den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos einen Defibrillator zur Verfügung. Er hängt außerhalb des Gebäudes am Haupteingang und kann im Notfall genutzt werden. Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Langenlonsheim Sprechstunde des Bürgermeisters Bürgermeister Michael Cyfka ist nach vorheriger Terminabsprache gerne für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde zu sprechen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 06704/ oder m.cyfka@vglangenlonsheim.rlp.de Telefonsprechstunde des Bürgermeisters Zusätzlich können die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Langenlonsheim die Telefonsprechstunde, montags von 9.00 Uhr Uhr, Telefon: / , für ihre Anliegen nutzen. Hierdurch soll besonders den Seniorinnen und Senioren unserer Verbandsgemeinde die Möglichkeit gegeben werden, ihre Sorgen, Wünsche sowie Anregungen direkt mit dem Bürgermeister zu besprechen. Öffentliche Bekanntmachungen Sitzung der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Unterer Guldenbach der Verbandsgemeinde Langenlonsheim Am Mittwoch, , 17:30 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses der Verbandsgemeinde eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Unterer Guldenbach der VG Langenlonsheim statt. Tagesordnung: 1. Abnahme der Jahresrechnung 2015 und Entlastung des Verbandsvorstehers 2. Abnahme der Gesamtabrechnung und Entlastung des Verbandsvorstehers Langenlonsheim, den Michael Cyfka, Bürgermeister Bekanntmachung zur Wahl der Landrätin/des Landrats des Landkreises Bad Kreuznach Am Sonntag, 19. März 2017, wird die Wahl der Landrätin/des Landrats durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr. I. Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat. Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.

4 Seite 4 Amtlicher Teil Freitag, den 10. März 2017 II. Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis Freitag, 17. März 2017, 18 Uhr, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben. III. Zur Wahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und der Anschrift aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen. Erhält bei der Wahl keine Bewerberin und kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, dem 2. April 2017, von 8 bis 18 Uhr, eine Stichwahl statt. IV. Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Bad Kreuznach, Franz-Josef Diel, Landrat den 1. Februar 2017 Kreiswahlleiter Satzung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Verbandsgemeinde Langenlonsheim vom Der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim hat am aufgrund der 24 und 67 Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) und der 2 und 7 des Kommunalab-gabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Gegenstand der Gebührenerhebung Für die Benutzung und den Besuch des Freibades werden Gebühren nach den Vorschriften dieser Satzung erhoben. 2 Gebührenpflichtige Gebührenpflichtig ist, wer das Freibad benutzt bzw. besucht. 3 Gebührensätze Die Gebühren für die Benutzung des Freibades betragen: 1. ERWACHSENE Einzelkarten... 3,50 EUR Zehnerkarten... 30,00 EUR Saison-Dauerkarten... 70,00 EUR Saison-Dauerkarten Vorverkaufspreis bis ,00 EUR Ehrenamtskarteninhaber erhalten bei Vorlage der Ehrenamtskarte jeweils 50 % Rabatt. 2. JUGENDLICHE und andere begünstigte Personenkreise nach Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler über 18 Jahre, Studenten, Erwerbslose (ALG 2), Grundsicherungsempfänger, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende bei Vorlage eines entsprechendes Nachweises und Schwerbehinderte bei Vorlage des amtlichen Ausweises Einzelkarten... 2,00 EUR Zehnerkarten... 18,00 EUR Saison-Dauerkarten... 45,00 EUR Saison-Dauerkarten Vorverkaufspreis bis ,00 EUR Ehrenamtskarteninhaber erhalten bei Vorlage der Ehrenamtskarte jeweils 50 % Rabatt. 3. KINDER bis 6 Jahre...Eintritt frei Ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres Einzelkarten... 1,50 EUR Zehnerkarten... 13,00 EUR Saison-Dauerkarten... 20,00 EUR Saison-Dauerkarten Vorverkaufspreis bis ,00 EUR 4. FAMILIEN Saison-Dauerkarten ,00 EUR Saison-Dauerkarten Vorverkaufspreis bis ,00 EUR Anschlusskarten erhalten: Eltern mit ihren im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern* Elternteile mit ihren im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern* nichteheliche Lebensgemeinschaften mit ihren im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern* getrennt lebende, noch nicht geschiedene Ehegatten mit ihren gemeinsam im Haushalt eines Ehegatten lebenden Kindern* Weitere - auch im gemeinsamen Haushalt oder Haus lebenden Personen erhalten keine Anschlusskarten zur Familienkarte. * Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Kinder über 18 Jahre in Berufsausbildung, Schulausbildung, Studenten, Erwerbslose, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende bei Vorlage eines entsprechendes Nachweises Familien-Tageskarte... 7,50 EUR Bei Jugendlichen über 18 Jahre werden Nachweise gefordert z. B. Schulbescheinigung, gültiger Schülerausweis u. a. 5. EINTRITT NACH UHR Kinder Einzelkarten 1,00 EUR Jugendliche Einzelkarten 1,50 EUR Erwachsene Einzelkarten 2,00 EUR Ehrenamtskarteninhaber erhalten bei Vorlage der Ehrenamtskarte jeweils 50 % Rabatt. 6. Dusch-Chip pro Stück 0,50 EUR 7. Bei Schwimmwettkämpfen haben nur die aktiven Wettkampfteilnehmer freien Eintritt. 8. a) Schulen in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim haben in Begleitung von einer Lehrperson als Aufsicht täglich, von Montag bis Freitag, freien Eintritt. Die Lehrperson ist für die Einhaltung der Satzung sowie für die Sicherheit der Schüler/innen verantwortlich. b) Schulen außerhalb der Verbandsgemeinde Langenlonsheim zahlen je Schülerin und Schüler 1,00 Euro. Es gelten die Voraussetzungen wie unter 8.a). 9. Organisierte Gruppen (Pfadfinder, Kinder- u. Jugendferien) erhalten ab 10 Teilnehmer Gruppenkarten, wobei je Teilnehmer 1,00 Euro pro Tag berechnet wird. (Die Mitgliedschaft ist nachzuweisen). Tauchsport- und Turnvereine zahlen normalen Eintritt. 10. Bei besonderer Verunreinigung der Badeeinrichtungen wird vom Verursacher eine Reinigungsgebühr erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem Verschmutzungsgrad und wird nach Ermittlung der Reinigungskosten dem Verursacher in Rechnung gestellt. 11. Gebühren für die Ausstellung einer neuen Karte bei Verlust der Jahreskarte: 3,00 EUR. Bis zur Ausstellung einer neuen Karte ist es dem Inhaber der verloren gegangenen Jahreskarte gestattet, das Freibad gebührenfrei zu besuchen. 4 Mehrwertsteuer In den in 3 festgesetzten Gebühren ist die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe enthalten. 5 Kartenausgabe 1. Einzel- und Zehnerkarten werden an der Freibadkasse ausgegeben. a) Einzelkarten berechtigen nur zum einmaligen Besuch und haben nur am Lösungstag Gültigkeit. b) Die Zehnerkarten sind auf andere Personen sowie in die nächste Badesaison übertragbar. Bei jedem Betreten des Bades wird ein Feld entwertet. 2. a) Saison-Dauerkarten werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Naheweinstraße 80, beantragt. Nach Beendigung des Vorverkaufes können die Dauerkarten ebenfalls bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim oder an der Freibadkasse beantragt werden. b) Die Saison-Dauerkarten werden für die Dauer einer Badesaison ausgegeben. c) Die Ausgabe der Saison-Dauerkarten erfolgt zu den Dienststunden an der Freibadkasse, gegen Vorlage des Zahlungsbelegs. 3. Die Eintrittskarte ist dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Für verlorene und nicht genutzte Karten wird kein Ersatz geleistet. 6 Kassenzeiten im Freibad und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Die Kassenzeiten im Freibad werden im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde und an der Freibadkasse selbst bekannt gemacht. Die Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim werden im Mitteilungsblatt bekannt gemacht. 7 Anwendung des Kommunalabgabengesetzes Für die Erhebung der Gebühren gelten im übrigen die in 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom in der jeweiligen Fassung bezeichneten Vorschriften der Abgabenordnung sowie die im KAG bezeichneten Vorschriften über die Zustellung, Rechtsbehelfe und Beitreibung. 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Langenlonsheim, Michael Cyfka, Verbandsgemeinde Langenlonsheim Bürgermeister

5 Freitag, den 10. März 2017 Amtlicher Teil Seite 5 Gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung vom 31. Januar 1994 ergeht zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und den Rechtsfolgen folgender Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Naheweinstraße 80, Langenlonsheim, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann eine Verletzung geltend machen. Aus der Verbandsgemeinde Brandeinsatz in Windesheim - Dank an alle Einsatzkräfte! Ich bedanke mich bei unseren Kameradinnen und Kameraden aus der Verbandsgemeinde Langenlonsheim für den großartigen und unermüdlichen Stunden dauernden Einsatz während des Brandeinsatzes in Windesheim. Es zeigt sich einmal mehr, dass Wehrleitung, die Wehrführer und jede/r eingesetzte Kamerad/in unserer ehrenamtlichen Feuerwehr ein funktionierendes Team sind. Darauf bin ich sehr stolz! Der Dank gilt gleichermaßen für die benachbarten Wehren aus den Verbandsgemeinden Rüdesheim und Stromberg für die geleistete Unterstützung. Hierbei schließe ich ausdrücklich das Deutsche Rote Kreuz mit ein. Allen für den Einsatz eingesetzten Kräfte der Rettungsdienste gilt mein persönlicher Respekt und meine Anerkennung für ihr umsichtiges und schnelles Handeln bei der Löschung des Scheunenbrandes in Windesheim. Im Einsatz waren die Feuerwehren Langenlonsheim (sieben Fahrzeuge), Windesheim (zwei Fahrzeuge), Guldental (zwei Fahrzeuge), Bretzenheim (zwei Fahrzeuge), Wallhausen (Gefahrstoff-Messfahrzeug) und Stromberg (zwei Fahrzeuge/Drehleiter). Insgesamt waren 57 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden beteiligt. Der Einsatz dauerte knapp 10 Stunden. Der beim Einsatz verletzten Kameradin und dem verletzten Kameraden wünsche ich schnellstmöglich gute Besserung. Ansonsten sind bei diesem Brandeinsatz glücklicherweise keine weiteren Personen zu Schaden gekommen. Michael Cyfka, Bürgermeister Saisonkarten für die neue Badesaison 2017 können schon jetzt zu vergünstigten Preisen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Naheweinstraße 80, Langenlonsheim, Zimmer 27 und 28, erworben werden. Preise im Vorverkauf (10 % Ermäßigung) gelten bis 30. April 2017: Kinder Jugendliche Erwachsene Familien 18,00 EUR 41,00 EUR 63,00 EUR 117,00 EUR Sie wollen sich nicht festlegen und einen kleinen Zuschuss geben zu einer Saisonkarte? Dann bietet es sich an, Wertgutscheine zu erwerben. Diese werden auf die Eintrittspreise angerechnet. Sie verfallen nicht nach Ablauf der Saison und sind über das ganze Jahr bei uns erhältlich. Kontakt: rathaus@vglangenlonsheim.rlp.de, Tel

6 Seite 6 Amtlicher Teil Freitag, den 10. März 2017 Stellenausschreibung zur Ausbildung als Fachkraft für Abwassertechnik Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Guldenbachtal stellt zum eine(n) Auszubildende(n) für den Beruf der Fachkraft für Abwassertechnik ein. Ausbildung- und Tätigkeitsschwerpunkte: Die Ausbildung dauert 3 Jahre und ist in theoretische und praktische Phasen gegliedert. Ausbildungsorte sind die Kläranlage Guldenbachtal in Guldental (Praxisphasen) und die berufsbildende Schule für Gewerbe und Technik in Neuwied (Theoriephasen) und überbetriebliche Lehrgänge IHK Neuwied und Deula Bad Kreuznach. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind der Betrieb und die Wartung der Maschinen-, Mess- und Regeltechnik und der Bauwerke sowie die Betriebsüberwachung. Darüber hinaus sind Analysen der Abwässer durchzuführen: von der Probenahme, der Untersuchung im Labor bis zur Dokumentation der Ergebnisse in einem EDV-System. Wir erwarten: Die Qualifikation der Berufsschulreife oder Sekundarabschluss I oder einen Gesellenbrief im Handwerk (Seiteneinsteiger mit verkürzter Ausbildungszeit). Gute naturwissenschaftliche Kenntnisse, sowie Interesse an Chemie und Mikrobiologie. Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis. EDV Kenntnisse in Microsoft Word und Excel. Hohe Motivation, Flexibilität, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit. Verantwortungsbewusstsein und Eigeninitiative. Wir bieten: Eine fundierte Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im UT-Bereich mit Zukunftschancen. Ein aufgeschlossenes und sehr gut qualifiziertes Team zu Vermittlung der Ausbildungsinhalte. Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes. Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung bis per Post oder als PDF-Dokument, Zweckverband Abwasserbeseitigung Guldenbachtal Naheweinstraße 80, Langenlonsheim m.hunzinger@vglangenlonsheim.rlp.de Stellenausschreibung zur Ausbildung als Fachkraft für Abwassertechnik Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim - Abwasserwerk - stellt zum eine(n) Auszubildende(n) für den Beruf der Fachkraft für Abwassertechnik ein. Ausbildung- und Tätigkeitsschwerpunkte: Die Ausbildung dauert 3 Jahre und ist in theoretische und praktische Phasen gegliedert. Ausbildungsorte sind die Kläranlage in Langenlonsheim (Praxisphasen) und die berufsbildende Schule für Gewerbe und Technik in Neuwied (Theoriephasen) und überbetriebliche Lehrgänge IHK Neuwied und Deula Bad Kreuznach. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind der Betrieb und die Wartung der Maschinen-, Mess- und Regeltechnik und der Bauwerke sowie die Betriebsüberwachung. Darüber hinaus sind Analysen der Abwässer durchzuführen: von der Probenahme, der Untersuchung im Labor bis zur Dokumentation der Ergebnisse in einem EDV-System. Wir erwarten: Die Qualifikation der Berufsschulreife oder Sekundarabschluss I oder einen Gesellenbrief im Handwerk (Seiteneinsteiger mit verkürzter Ausbildungszeit). Gute naturwissenschaftliche Kenntnisse, sowie Interesse an Chemie und Mikrobiologie. Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis. EDV Kenntnisse in Microsoft Word und Excel. Hohe Motivation, Flexibilität, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit. Verantwortungsbewusstsein und Eigeninitiative. Wir bieten: Eine fundierte Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im UT-Bereich mit Zukunftschancen. Ein aufgeschlossenes und sehr gut qualifiziertes Team zu Vermittlung der Ausbildungsinhalte. Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes. Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung bis per Post oder als PDF-Dokument, Verbandsgemeinde - Abwasserwerk - Naheweinstraße 80, Langenlonsheim m.hunzinger@vglangenlonsheim.rlp.de Ortsgemeinden Bretzenheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Thomas Gleichmann montags... von Uhr Uhr im Alten Amtshaus, Große Straße 12 Telefon: /33347 (dienstlich) /36634 (privat) / (Handy) Fax: / info@bretzenheim.de Internet:... Öffentliche Bekanntmachungen Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Bretzenheim vom Vor Eintritt in die Tagesordnung Ortsbürgermeister Gleichmann begrüßt die Ratsmitglieder, Herrn Bürgermeister Cyfka von der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Wünsch vom Planungsbüro Schmitz & Wünsch aus Bad Kreuznach, Frau Kaufmann von der Firma IBU aus Bad Kreuznach sowie die Zuhörer zur 19. Sitzung des Ortsgemeinderates Bretzenheim und stellt fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Ortsgemeinderat beschlussfähig ist. Ortsbürgermeister Gleichmann bittet, die Tagesordnung wie folgt zu ergänzen: TOP 3b: Investitionskostenzuschuss (Antrag) TOP 5b: Eigenanteil für die Ortsgemeinde Bretzenheim Es gibt keine Einwände gegen die Reihenfolge der Tagesordnung. Der Ortsgemeinderat stimmt der Ergänzung der Tagesordnung einstimmig zu. Ratsmitglied Seidel weist darauf hin, dass TOP 4 -Umsatzbesteuerung- beim letzten Protokoll fehlt und bittet um Nachsendung. Der Ortsgemeinderat erhebt keine Einwände gegen das Protokoll vom TOP 1: Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) Es liegen keine fristgemäß eingereichten schriftlichen Anfragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) vor. TOP 2: Haushalt 2017: 1. Beratung und Beschlussfassung über Vorschläge der Einwohner 2. Beratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung Ortsbürgermeister Gleichmann erläutert diesen Tagesordnungspunkt.

7 Freitag, den 10. März 2017 Amtlicher Teil Seite 7 Er teilt mit, dass sich der Jahresverlauf 2016 positiv entwickelt habe. Statt des geplanten Jahresfehlbetrages von EUR habe sich das Defizit auf EUR reduziert, was mit Verschiebungen von Investitionsmaßnahmen wie dem Ausbau der Kirchstraße und der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED zusammenhänge, die erst 2017 in Angriff genommen werden können. Das geplante Defizit werde durch die Rücklage ausgeglichen. Die Steuer- und Gebührensätze bleiben 2017 konstant. Der Haushalt in Höhe von EUR ist ausgeglichen. Nach wie vor ist Bretzenheim schuldenfrei, was nicht viele Gemeinden behaupten könnten. Trotzdem seien in 2017 Investitionsausgaben in Höhe von EUR veranschlagt. Dem stehen jedoch Investitionseinnahmen von EUR gegenüber, hauptsächlich durch die erstmal zu erhebenden Wiederkehrenden Straßenbaubeiträge. Ortsbürgermeister Gleichmann lenkt das Augenmerk auf die künftige Entwicklung der freien Finanzspitze, die aussagt, was Bretzenheim künftig neben den jährlichen Ausgaben investieren kann. Diese werde voraussichtlich erst 2019 mit rund EUR wieder positiv ausfallen. Für 2020 werde eine solche in Höhe von EUR erwartet. Im Hinblick auf die künftigen anstehenden notwendigen Ausgaben aus seiner Agenda 2025 wären diese Beträge sehr niedrig. Ratsmitglied Seidel gibt folgende Stellungnahme der FWL ab: Im Namen der Ratsmitglieder der freien Wählerliste möchte ich dieses Jahr einen kleinen Kommentar zum Haushalt abgeben. Dieser einstimmig verabschiedete Haushalt bringt die Gemeinde wieder ein ganzes Stück voran. Bei der vielfältigen Aufgabenstellung und den vielen anstehenden Maßnahmen ist es nicht gerade einfach zu entscheiden, wo fängt man an, was hat Vorrang. Mit den Investitionen werden durchweg bleibende Werte geschaffen und Werte erhalten. Es wird eine Amortisierung durch sich daraus ergebende Einsparungen angestrebt, was vor allem auf die Straßenbeleuchtung zutreffen wird aber auch die Anschaffung von Maschinen spart Arbeitskraft und somit Geld. Die zukunftsorientierte, dem Zeitgeist angepasste Überplanung und Neugestaltung des Friedhofes und seiner Wege begrüßen wir sehr. Sie ist schon seit langem ein Anliegen der FWL. Die geplanten Investitionen sind wohl überlegt, notwendig und teilweise überfällig. Daher hat die FWL-Fraktion in diesem Jahr ihre langjährige Forderung nach einem weiteren Spielplatz in Bretzenheim nicht erneut in die Haushaltsdebatte eingebracht und zurückgestellt. Wir sind aber nach wie vor der Meinung, dass es in Bretzenheim unbedingt für die zur Zeit 388 Bretzenheimer Kinder im Alter von 1-15 Jahren noch einen Spielplatz geben sollte. Nun ja, der nächste Haushalt kommt bestimmt. Ich bedanke mich bei Allen für Ihre Aufmerksamkeit. Beschlussfassung 1: Es lagen keine Vorschläge von Einwohnern vor. Beschlussfassung 2: Der Ortsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Finanzausschuss die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan entsprechend dem vorgelegten Entwurf. TOP 3: 3a - Entscheidung über die Ausschreibung des Ausbaues der Kirchstrasse 3b - Investitionskostenzuschuss (Antrag) In der Sitzung des Ortsgemeinderates vom wurde vom Ingenieurbüro Lenhard (Frau Kaufmann) aus Bad Kreuznach die Planung zum Ausbau der Kirchstraße vorgestellt. Die Ausschreibung der geplanten Baumaßnahme soll nun erfolgen. Der Ortsgemeinderat beschließt, das Ingenieurbüro Lenhard mit der Durchführung der Ausschreibung zum Ausbau der Kirchstraße zu beauftragen Ortsbürgermeister Gleichmann erinnert daran, dass in der letzten Sitzung dem Ortsgemeinderat nur der Planentwurf vorgestellt wurde und nunmehr in der heutigen Sitzung über den Plan an sich abgestimmt werden soll. Die Sanierung der Kirchstraße wird seit längerer Zeit geplant, jedoch verzögerte sich diese Maßnahme durch den Bau des Feuerwehrhauses. Da die Katholische Kirche als Eigentümerin eines Teils der Straße ebenfalls an dieser Maßnahme beteiligt ist, hat sich der Pfarrverwaltungsrat für den Ausbau und die Mitfinanzierung ausgesprochen. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung des Bistums Trier wurde erteilt. Nach ausführlicher Beratung fasst der Ortsgemeinderat folgende Beschlüsse. Beschlussfassung: a) Der Ortsgemeinderat beschließt die Entwurfsplanung ohne Muster (Pflastermuster). Beschlussfassung: b) Der Ortsgemeinderat beschließt die Stellung eines Antrages auf Investitionskostenzuschuss beim Land Rheinland-Pfalz. TOP 4: Entscheidung über die Ausschreibung der Sanierung der Friedhofswege Nach der Vorstellung der Planung im Ortsgemeinderat am und Beschlussfassung zum Vorentwurf der Sanierung der Friedhofswege soll das Büro Schmitz und Wünsch mit der weiteren Bearbeitung zur Planung der Ausschreibung beauftragt werden. Der Ortsgemeinderat beschließt, die Planung zur Ausschreibung der Sanierung der Friedhofswege an das Büro Schmitz & Wünsch aus Bad Kreuznach zu vergeben. Ortsbürgermeister Gleichmann weist darauf hin, dass es sich bei dieser Beschlussfassung lediglich um die Sanierung der Friedhofswege handelt, wofür es keine Zuschüsse gibt. Beschlussfassung: a) Der Ortsgemeinderat beschließt die Entwurfsplanung. Beschlussfassung: b) Der Ortsgemeinderat beschließt die Planung zur Ausschreibung der Sanierung der Friedhofswege an das Büro Schmitz & Wünsch aus Bad Kreuznach zu vergeben. TOP 5: Projekt Breitbandausbau im Landkreis Bad Kreuznach ; Zuständigkeitsübertragung auf die Verbandsgemeinde Langenlonsheim gemäß 67 Abs. 5 GemO Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und die Beibehaltung der Attraktivität des gesamten Kreisgebiets, z. B. bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, bei der Vermarktung von Bauplätzen und Immobilien und der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die flächendeckende Versorgung des ländlichen Raumes mit einem schnellen und leistungsfähigen Internet ist in den letzten Jahren so wichtig und unerlässlich geworden, dass diese Aufgabe inzwischen zu den zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge zu zählen ist. Der technologische Fortschritt geht unaufhaltsam weiter. Bis heute zeigt sich dies sowohl in Untersuchungen zu Prozessorleistungen oder Zugangsbandbreiten, als auch im Wachstum des Datenverkehrs und der Leistungsfähigkeit von Verbrauchergeräten. Bereits heutige Anwendungen nutzen die bestehenden Bandbreiten von Internetverbindungen aus. Das sich ändernde Nutzerverhalten und der Einzug von leistungsfähigerer Technologie in den Alltag werden zukünftig deutlich höhere Bandbreiten erfordern. Im Kreisgebiet haben derzeit mehr als 98 Prozent der Haushalte eine Grundversorgung von mindestens 6 Mbit/s, jedoch nur etwa 85 Prozent eine leistungsfähige NGA -Versorgung 30 Mbit/s (Quelle: TÜV Rheinland/Stand: Mitte 2016). Vor diesem Hintergrund soll auf Kreisebene die Umsetzung einer NGA-Strategie für das Gebiet des Landkreises, die eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigem Internet zum Ziel haben soll, angestrebt werden. Hierbei sollen nach Abschluss der Maßnahme voraussichtlich für mindestens 85 % der Haushalte im Planungsgebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download gewährleistet werden sowie für 100 % der Haushalte mindestens 30 Mbit/s. Um ein kreisweites Projekt durchführen und an den Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene teilnehmen zu können, ist die Bildung eines Zielgebietsclusters möglichst in der Größe eines Landkreises erforderlich. Die Kreisverwaltung hat hierzu mit Zustimmung des Kreistages eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese Machbarkeitsstudie wird u.a. Aussagen treffen zu dem Ausbaugebiet und - auf Basis einer im Rahmen der Studie zu erstellenden Netzplanung - zu den geschätzten Kosten des Ausbaus eines Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes. Für einen landkreisweit gebündelten Breitbandausbau müsste in einem ersten Schritt die Kompetenz zum Breitbandausbau bzw. zur Förderung des Breitbandausbaus von den Ortsgemeinden auf die jeweilige Verbandsgemeinde übertragen werden. Nach 2 Abs. 1 GemO ist die Breitbandversorgung eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Ortsgemeinde. Gemäß 67 Abs. 5 können Ortsgemeinden Selbstverwaltungsangelegenheiten den Verbandsgemeinden mit deren Zustimmung zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. Nach der Übertragung der Zuständigkeit auf die Verbandsgemeinden würden diese sowie die Städte Bad Kreuznach und Kirn den Landkreis Bad Kreuznach mittels eines öffentlich-recht-

8 Seite 8 Amtlicher Teil Freitag, den 10. März 2017 lichen Vertrages mit dem sachlich begrenzten Aufgabenteil Ertüchtigung des Breitbandnetzes im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz beauftragen. Hierzu zählen neben dem Planen und Umsetzen des Breitbandausbaus auch das Erteilen von Aufträgen und das Stellen von Förderanträgen. In dem öffentlich-rechtlichen Vertrag sollen die Verbandsgemeinden dazu verpflichtet werden, dem Landkreis die nicht durch Fördermittel beziehungsweise Kostenbeteiligungen von EU, Bund und Land sowie sonstige Zuwendungen Dritter gedeckten Kosten zu erstatten. Nach derzeitiger Sachlage kann für das Ausbauprojekt mit einem kombinierten Bundes- und Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 90 % gerechnet werden (Fördersatz Land 40 %, Fördersatz Bund 50 %). Von der geplanten Ausbaustrategie profitieren nicht nur schlecht versorgte Ortsgemeinden; auch nach heutigem Stand gut versorgte oder kürzlich ausgebaute Gemeinden können von dem durchzuführenden flächendeckenden Ausbau auf einheitliche NGA-Standards positive Effekte erwarten. Die Kosten des Projektes stehen gegenwärtig noch nicht fest und können erst nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie schätzungsweise bzw. nach erfolgter Ausschreibung genauer beziffert werden. Mit der Beschlussfassung zur Aufgabenübertragung gehen die Ortsgemeinden weder die Verpflichtung zu einem späteren Ausbau, noch zu einer konkreten Kostenübernahme ein. Erst wenn die entstehenden Kosten durch das von uns zur Erstellung der Machbarkeitsstudie beauftragte MICUS- Institut geschätzt wurden und zeitlich noch vor der Ausschreibung der Ausbauleistungen wird den Ortsgemeinden nochmals Gelegenheit gegeben, sich z.b. aus Gründen der entstehenden Kosten aus dem Projekt zurückzuziehen bzw. am Ausbau nicht teilzunehmen. Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bretzenheim begrüßt das Vorhaben des Landkreises, die Breitbandinfrastruktur im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz zu ertüchtigen, und überträgt nach 67 Abs. 5 GemO der Verbandsgemeinde Langenlonsheim mit deren Zustimmung die Aufgabe der Breitbandversorgung. Bürgermeister Cyfka erläutert dem Ortsgemeinderat die Beschlussvorlage und bittet um Zustimmung des Vorhabens des Landkreises. Beschlussfassung: a) Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bretzenheim begrüßt das Vorhaben des Landkreises, die Breitbandinfrastruktur im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz zu ertüchtigen, und überträgt nach 67 Abs. 5 GemO der Verbandsgemeinde Langenlonsheim mit deren Zustimmung die Aufgabe der Breitbandversorgung. Beschlussfassung: b) Der Ortsgemeinderat beschließt den Eigenanteil mit 740, EUR. TOP 6: Abnahme Jahresabschluss und Entlastung 1. Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten - Auf die Beachtung von 22 GemO wird hingewiesen - Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am den Jahresabschluss eingehend geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in einer besonderen Niederschrift festgehalten und der Beschlussvorlage beigefügt. Bei der Prüfung der Jahresrechnung wurden keine Beanstandungen / Anregungen festgestellt. Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Voraussetzungen der 112 und 113 GemO. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat gemäß 114 Abs. 1 GemO einstimmig die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie die nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte. Die Beschlussfassung hierüber hat gemäß 114 Abs.1 GemO getrennt zu erfolgen. 1. Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist. 2. Der Gemeinderat beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Ortsbürgermeisters sowie der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister und den Ortsbürgermeister vertreten haben. Gemäß 22 GemO rücken Bürgermeister Cyfka, Ortsbürgermeister Gleichmann sowie die Beigeordneten Hollinka, Karst und Brückner ab. Ortsbürgermeister Gleichmann erteilt Herrn Metz als ältestes Ratsmitglied das Wort. Ratsmitglied Metz berichtet dem Ortsgemeinderat, dass sich bei der Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Bretzenheim zum durch den Rechnungsprüfungsausschuss am keine Beanstandungen ergaben. Beschlussfassung 1: Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist. Beschlussfassung 2: Der Ortsgemeinderat beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Ortsbürgermeisters sowie der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister und den Ortsbürgermeister vertreten haben. TOP 7 : Mitteilungen und Anfragen Ratsmitglied Seidel, Vertreterin der Gemeinde in der Kindertagesstätte verliest dem Ortsgemeinderat folgendes Informationsschreiben des Elternbeirates der Kindertagesstätte Bretzenheim: Bretzenheim, 5. Februar 2017 Notwendige Investitionen in die Kindertagesstätte Flitz-Kids (Informationsschreiben an den Gemeinderat der Ortsgemeinde Bretzenheim) Mit großem Interesse und Freude haben wir die Ansprache unseres Ortsbürgermeisters zum diesjährigen Neujahrsempfang gelesen. Ein Auszug aus der Ansprache: [ ] Weitere Ziele gilt es, nicht aus den Augen zu verlieren und voran zu treiben. Ich nenne diese Agenda Dazu darf ich nennen: [ ] Eine erneute Erweiterung der Kindertagesstätte [ ] Wir benötigen einen Ruheraum und mehr Platz für die Einnahme des Mittagessens, da die Kita aus allen Nähten platzt. [ ] Wir begrüßen es, dass eine erneute Investition in die Kindertagesstätte als Ziel definiert wurde - halten aber die Aussicht auf ein mögliches In-Angriff-Nehmen im Jahr 2025 für zu spät. Die baulichen Gegebenheiten sollten kurz bis mittelfristig dem gestiegenen Bedarf angepasst werden. Warum? 1) Die Bedürfnisse der Kinder haben sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Auch Herr Gleichmann betonte in seiner Ansprache zum Neujahrsempfang die Wichtigkeit von Krippe, Kita und Schule, die neben der Familie mittlerweile die wichtigsten Lebensräume der heranwachsenden Kinder und Jugendlichen sind. Ein Großteil der Kita-Kinder besucht die Kindertagesstätte täglich bis zu acht Stunden. Die Kinder benötigen Freiräume, Möglichkeiten, sich zurückzuziehen, die Kinder essen und schlafen in der Einrichtung. In Bretzenheim haben diese Kinder - wenige bis gar keine Rückzugsmöglichkeiten - keinen Ruheraum - keinen separaten Essensraum / keine Mensa - die Kinder essen in den Gruppenräumen, in denen danach wieder gespielt wird - keinen Schlafraum für die Kinder zwischen 3 und 4 Jahren (die Kinder schlafen derzeit in der Turnhalle, die in dieser Zeit für die anderen Kinder nicht genutzt werden kann) - kaum Aufenthaltsmöglichkeiten der sogenannten Abholkinder bei schlechtem Wetter in der Mittagszeit, da in dieser Zeit die Ganztagskinder entweder in den Gruppenräumen essen oder die kleineren Ganztagskinder bereits in der Turnhalle schlafen 2) Neue Wohngebiete in Bretzenheim sowie geburtenstarke Jahrgänge Es ist offensichtlich, dass in Bretzenheim neue Wohngebiete (Gelände ehem. Reiterhof sowie Tullius/Raeder-Hof) ausgewiesen sind bzw. werden. Auch dies macht zukünftig eine Erweiterung der Kindertagesstätte in Bretzenheim notwendig. Außerdem belegen die Zahlen des statistischen Landesamtes, dass die Zahl der Geburten in den letzten Jahren nicht gesunken ist, daher weiterhin mindestens von dem aktuellen Bedarf an Kitaplätzen in Bretzenheim ausgegangen werden kann. 3) Bisher gibt es keine abschließend gute Lösung für die Kita Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Bildung des Landes Rheinland Pfalz, Herrn Löschner und dem Landesjugendamt,

9 Freitag, den 10. März 2017 Amtlicher Teil Seite 9 Frau Courtial, gibt es für die Einrichtung noch keine abschließende und gute Lösung. Ministerium wie auch das Landes- und Kreisjugendamt kennen die aktuelle Situation der Kita in Bretzenheim und befürworten eine möglichst zeitnahe Lösung der aktuell angespannten Betreuungssituation in der Einrichtung. (Termin vor Ort ist bereits - laut Frau Courtial - vorgesehen: 15. März 2017). Fazit: Es liegt auf der Hand - es sollte jetzt etwas getan werden ist definitiv zu spät. Wir, die Eltern der Kita Flitz-Kids, sehen Sie, die Gemeinde (den Träger der Kita) gefordert. Uns sind die Hände gebunden, Sie haben es in der Hand. Machen Sie sich stark für unsere Kinder, für unsere Gemeinde - für die Zukunft. Gehen Sie bitte in dem bereits geplanten Gespräch am 15. März 2017 mit Kita-Leitung, dem Kreis- und Landesjugendamt auf unsere Punkte ein und forcieren Sie eine zeitnahe Lösung - die gut für unsere Kinder und am Ende für alle ist. Und: Planen Sie, soweit dies in Ihrer Macht steht, notwendige Investitionen für die Kita bereits für die kommenden Jahre 2018/2019 in den Haushalt der Gemeinde ein. Vielen Dank! Gerne stehen wir Ihnen für Gespräche und Fragen zur Verfügung. Ortsbürgermeister Gleichmann korrigiert den Inhalt des Briefes insofern, dass mit der Agenda 2025 die aus seiner Sicht notwendigen Maßnahmen aufgezählt werden, die bis 2025 und nicht wie angenommen erst 2025 erledigt werden sollen. Er bestätigt, dass am ein gemeinsamer Termin mit dem Kreisjugendamt, dem Landesjugendamt, der Kita sowie dem Ortsbürgermeister in der Kindertagesstätte stattfindet. Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass noch in diesem Monat mit der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf die LED- Technik begonnen wird. Am findet die Arbeitskreissitzung für die Vitaltour Eremitenpfad statt. Ortsbürgermeister Gleichmann hebt die zahlreichen Zusagen zur Teilnahme beim Wandererlebnistag am hervor. Ortsbürgermeister Gleichmann weist darauf hin, dass am wieder der alljährliche Umwelttag Dreck-Weg-Tag stattfindet. Es wäre schön, wenn sich einige Helfer finden würden. Ortsbürgermeister Gleichmann teilt mit, dass der 1. Entwurf des Radwegekonzeptes für die komplette Verbandsgemeinde vorliegt. Dieser Entwurf wird demnächst in die Homepage eingestellt. Ortsbürgermeister Gleichmann beabsichtigt, im April/Mai 2017 gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Mainz im WKZ einen Beratungstermin für die Öffentlichkeit bzw. für die älteren Einwohner durchzuführen. Hierbei soll die Bevölkerung darüber informiert werden, inwieweit man sich gegen Trickbetrüger, Diebstahl etc. schützen kann. Die nächste Ortsgemeinderatssitzung findet am Mittwoch, , Uhr statt. TOP 8: Grundstücksangelegenheiten a) Der Ortsgemeinderat verkauft dem Eigentümer von Flur 2 Nr. 22/1 und 21 eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 36 qm an dem Straßengrundstück Flur 2 Nr. 29/6. b) Der Ortsgemeinderat bietet den Eigentümern von Flur 2 Nr. 27, 23/4 und 23/3 ebenfalls an, die entsprechenden Teilflächen zu erwerben. Die Vermessungs- und Erwerbskosten tragen die jeweiligen Käufer. Dorsheim Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Marlene Hölz dienstags... von bis Uhr im Gemeindebüro, Bürgerhaus An den Linden, Weinbergstr. 21 Telefon: / (Bürgerhaus) / (dienstlich auch außerhalb der Sprechstunden) Fax: / gemeindedorsheim@web.de Internet:... Aus der Ortsgemeinde Seniorencafé - Terminverschiebung Wegen einer Fortbildungsmaßnahme muss das Seniorencafé auf Donnerstag, , Uhr verschoben werden. Wir wollen uns unter dem Motto Frühlingserwachen wieder im Gästehaus Zum Goldberg treffen. Dazu sind alle herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen Marlene Hölz, Ortsbürgermeisterin Guldental Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Elke Demele dienstags und donnerstags... von Uhr bis Uhr im Gemeindebüro, Dammweg 11. Tel.: /1014 (dienstlich, während der Sprechstunde) /211 (dienstlich, außerhalb der Sprechstunde) Schreiben an die Gemeindeverwaltung ( )...verwaltung@guldental.de Persönliche Schreiben an die Ortsbürgermeisterin ( )... buergermeister@guldental.de Internet:... Das Gemeindebüro ist zusätzlich Montag, Mittwoch und Freitag von Uhr mit einer Bürokraft besetzt. Öffentliche Bekanntmachungen Sitzung des Ortsgemeinderates Guldental Am Dienstag, , 19:00 Uhr findet im Sitzungsraum der Ortsgemeinde, Dammweg 11 eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Guldental statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil: 1. Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr Entlastung des Bürgermeisters, der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten 3. Haushalt 2017: 1. Beratung und Beschlussfassung über Vorschläge der Einwohner 2. Beratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 4. Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan Elementarschadenversicherung kommunale Gebäude 6. Antrag FLG - Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED 7. Antrag FLG - Neubaugebiet Sonnenrech/Westenberg 8. Beratung und Beschlussfassung über die Brückenbeschilderung 9. Mitteilungen II. Nichtöffentlicher Teil: 10. Bauangelegenheiten Guldental, den Langenlonsheim Elke Demele, Ortsbürgermeisterin Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Bernhard Wolf donnerstags... von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr Im Gemeindebüro Naheweinstraße 79 Telefon: Telefax: / gemeindeverwaltung@langenlonsheim.de Persl bernhard.wolf@langenlonsheim.de Internet:...

10 Seite 10 Amtlicher Teil Freitag, den 10. März 2017 Gemeindebüro und Verwaltung Öffnungszeiten dienstags, mittwochs und donnerstags... von 9:30 bis Uhr Telefon: /567 Telefax: / Persl Internet:... Friedhof/Bauhof In Fragen der Friedhofsverwaltung und Bauhofangelegenheiten (z.b. Straßenschäden, Ausfall der Straßenbeleuchtung, Grünanlagen, usw.) wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Frank Brendel unter 06704/ oder Gemeindehalle Wegen Anmietung und Fragen der Gemeindehalle setzen Sie sich bitte direkt mit Frau Michaela Muff unter 0177/ (von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder in Verbindung. Grillhütte im Langenlonsheimer Wald Wenn Sie die Grillhütte im Langenlonsheimer Wald (beim Forsthaus/Trimm-Dich-Pfad) nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Herr Werner Proske, Tel.: 0175 / Öffnungszeiten des Gemeindearchivs Das Gemeindearchiv hat immer dienstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Erreichbar unter der Telefonnummer Archiv: oder Frau Gisela Sbrisny Grünschnittsammelplatz Öffnungszeiten Jeden 1. und 3. Samstag im Monat jeweils zwischen 10:00 und 12:00 Uhr. Dieses Angebot der kostenlosen Grünschnittannahme kann nur für Langenlonsheimer Einwohner gewährt werden kann. Bitte beachten sie, dass wir nur Grünschnitt annehmen können, keine Kanthölzer, Balken oder sonstige Holzabfälle. Ausnahmen zur Annahme können keine gemacht werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit Grünabfälle auf den Wertstoffhöfen des Landkreises in Bad Kreuznach und Waldlaubersheim abzugeben. Öffentliche Bekanntmachungen Sitzung des Friedhofsausschusses der Ortsgemeinde Langenlonsheim Am Samstag, , 10:30 Uhr findet Treffpunkt: Friedhof Langenlonsheim eine öffentliche Sitzung des Friedhofsausschusses der Ortsgemeinde Langenlonsheim statt. Tagesordnung: 1. Begehung des Friedhofs 2. Auflösung der Ehrengrabstätte Schmitt: Versetzung des Grabmahls 3. Vorberatung einer neuen Friedhofsgebührensatzung 4. Vorberatung der Gebühren für Auswärtige 5. Vorberatungen für eine neue Friedhofssatzung 6. Mitteilungen und Anfragen Langenlonsheim, den Prof. Bernhard Wolf, Ortsbürgermeister Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Langenlonsheim vom Vor Eintritt in die Tagesordnung Ortsbürgermeister Bernhard Wolf begrüßt die Ratsmitglieder, die Beigeordneten, die Vertreter der Presse und die Zuschauer. Er eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Ortsgemeinderat beschlussfähig ist. Gegen das Protokoll vom bestehen folgende Einwände: Die Ratsmitglieder Karb und Reichelt waren entgegen dem Teilnehmerverzeichnis anwesend. TOP 3 fehlt im Protokoll. Ortsbürgermeister Bernhard Wolf schlägt vor, im nichtöffentlichen Teil einen Tagesordnungspunkt 17 - Grundstücksangelegenheiten aufzunehmen. Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig angenommen. TOP 1: Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) Es liegen keine Anfragen vor. TOP 2: Beratung über alternative Zuwegungen zur Errichtung von Windkrafträdern (Herr Biennek, Fa. BayWa) Herr Biennek erläutert, dass die vorgesehene Zuwegung über den Wäldchesweg für die Sondertransporte mit den extrem großen Teilen wegen der innerörtlichen Engstellen nicht geeignet ist. Über den Wäldchesweg sollen daher nur die normalen Baufahrzeuge und während der Betriebsphase die Wartungsfahrzeuge fahren. Für die Sondertransporte gibt es zwei Alternativen: 1. Bergbornstraße: Diese Zuwegung ist sehr steil und in den Weinbergen sind erhebliche Baumaßnahmen erforderlich. 2. Waldstraße: Diese Zuwegung ist sehr geeignet, allerdings muss der neu gestaltete Wiedplatz geschützt werden. Hierzu sollen Aluminiumplatten ausgelegt werden. Die Platten können auch mit PKWs überfahren werden. Es wird in einem Zeitraum von ca. 2 Wochen Sondertransporte geben. Vor der Maßnahme wird eine ausgiebige Beweissicherung durchgeführt. TOP 3: 5. Änderung des Bebauungsplanes Im untersten Pfeiffer a) Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken b) Ggfs. Beschlussfassung als Satzung Begründung: - Auf die Beachtung des 22 der Gemeindeordnung wird hingewiesen - a) Beschlussfassung über die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen Auf Beschluss des Ortsgemeinderates vom wurde der Entwurf der Bebauungsplanänderung gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.v.m. 13 Abs. 2 Nr. 2 i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats, in der Zeit vom bis einschließlich öffentlich ausgelegt. Hierauf wurde durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde, Ausgabe vom , hingewiesen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom hierüber informiert, mit der Möglichkeit, ebenfalls bis zum , eine Stellungnahme zur beabsichtigten Planung vorzubringen. Die Planungsgemeinschaft MWW Ingenieure UG hat zu den einzelnen Stellungnahmen Abwägungsempfehlungen erarbeitet, welche dem Gemeinderat als Entscheidungshilfe über die Stellungnahmen dienen sollen. Die Liste mit Abwägungsvorschlägen ist der Beschlussvorlage beigefügt. Der Ortsgemeinderat beschließt, nach sorgfältiger Abwägung, über die eingegangenen Stellungnahmen während der Offenlage. b) Ggfs. Beschlussfassung als Satzung Sollte sich der Bebauungsplanentwurf, durch die Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen während der erneuten Offenlage, nicht mehr ändern, beschließt der Ortsgemeinderat die 5. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet Im untersten Pfeiffer gem. 10 BauGB als Satzung. Der Ortsgemeinderat fasst die in der Beschlussvorlage aufgeführten Beschlüsse. Ortsbürgermeister Bernhard Wolf und die Ratsmitglieder Höhn, Stumm, Reichelt, Conrad, Schweinhardt, Höffler und Spindler nehmen gemäß 22 GemO im Zuschauerraum Platz. Der Erste Beigeordnete Reinhold Baumgärtner übernimmt die Sitzungsleitung und stellt fest, dass der Ortsgemeinderat noch beschlussfähig ist. Er verliest die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und die vorgeschlagenen Stellungnahmen. Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Mainz: Das Plangebiet wurde auf bekannte archäologische Fundstellen überprüft. Im bezeichneten Areal sind bislang keine archäologischen Fundstellen nachgewiesen. Die nächstgelegene Fundstelle befindet sich ungefähr 250 m entfernt, sodass für das Baugelände die generellen Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes Rheinland-Pfalz gelten. Danach ist jeder zutage kommende archäologische Fund unverzüglich der zuständigen Denkmalfachbehörde (Landesarchäologie Außenstelle Mainz) zu melden, um eine sachgemäße Dokumentation sicherzustellen.

11 Freitag, den 10. März 2017 Amtlicher Teil Seite 11 Beschlussfassung: Die Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Hinweise sind bereits in Teil D, Ziffer 3 zum vorliegenden Bebauungsplan enthalten. Plan- und Textteil des Bebauungsplanes können unverändert bleiben. Westnetz GmbH, Idar-Oberstein: Im Bereich der geplanten Baumaßnahme befinden sich Versorgungsleitungen der Westnetz GmbH auf die bei der Planaufstellung und Nutzung der Flächen Rücksicht zu nehmen ist. Beschlussfassung: Der Hinweis der Westnetz GmbH wird zur Kenntnis genommen und wird insbesondere für den Bauherrn / Architekten zur Berücksichtigung mit neuer Ziffer 15 Leitungen der Versorgungsträger in Teil D Hinweise und Empfehlungen des Bebauungsplans wie folgt aufgenommen und sind bei der nachgeschalteten Hochbauplanung zu berücksichtigen. 15. Leitungen der Versorgungsträger Im Planbereich befinden sich Versorgungsleitungen der Westnetz GmbH auf die bei der Nutzung der Flächen Rücksicht zu nehmen ist. Sollten bei der Bauausführung Änderungs- oder Sicherungsmaßnahmen notwendig werden, richtet sich die Kostentragung nach den bestehenden Verträgen bzw. den gesetzlichen Bestimmungen. Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz: Aus Sicht des Landesamtes werden zum Planvorhaben folgende Anregungen, Hinweise und Bewertungen gegeben: Bergbau / Altbergbau: Im Bereich des ausgewiesenen Bebauungsplanes Im untersten Pfeifer ist kein Altbergbau dokumentiert und es erfolgt kein aktueller Bergbau unter Bergaufsicht. Boden und Baugrund - allgemein: Bei Eingriffen in den Baugrund sind grundsätzlich die einschlägigen Regelwerke (u.a. DIN 4020, DIN EN und -2, DIN 1054) zu berücksichtigen. Für Neubauvorhaben oder größere An- und Umbauten (insbesondere mit Laständerungen) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen empfohlen. Boden und Baugrund - mineralische Rohstoffe: Keine Einwände Boden und Baugrund - Radonprognose: Im Teil D des Bebauungsplanes Hinweise und Empfehlungen findet sich unter Punkt 12 bereits ein Hinweis zur Radonprognose. Ergänzend dazu werden vom Landesamt weitere Anregungen gegeben. Beschlussfassung: Die Anregungen des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz werden zur Kenntnis genommen und werden insbesondere für den Bauherrn / Architekten zur Berücksichtigung ergänzend in die bereits bestehenden Ziffern 5 und 12 des Teil D Hinweise und Empfehlungen des Bebauungsplans wie folgt aufgenommen: 5. Bei Eingriffen in den Baugrund sind grundsätzlich die einschlägigen Regelwerke (u.a. DIN 4020, DIN EN und -2, DIN 1054) zu berücksichtigen. Die Regelwerke sind im Beuth- Verlag, Burggrafenstraße 6, Berlin, erhältlich. Für Neubauvorhaben oder größere An- und Umbauten (insbesondere mit Laständerungen) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen empfohlen. 12. Radonprognose Das Plangebiet liegt innerhalb eines Bereiches, in dem erhöhtes (40 bis 100 kbq/cbm) und lokal über einzelnen Gesteinshorizonten hohes (> 100 kbq/cbm) Radonpotenzial ermittelt wurde. Radonmessungen in der Bodenluft des Bauplatzes oder Baugebietes werden dringend empfohlen. Die Ergebnisse sollten Grundlage für die Bauplaner und Bauherren sein, sich ggf. für bauliche Vorsorgemaßnahmen zu entscheiden. Werden hierbei tatsächlich Werte über 100 kbq/cbm festgestellt, wird angeraten, bauliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um den Eintritt des Radons ins Gebäude weitgehend zu verhindern. Es wird darum gebeten, dem Landesamt für Geologie und Bergbau die Ergebnisse mitzuteilen, damit diese in anonymisierter Form zur Fortschreibung der Radonprognosekarte von Rheinland-Pfalz beitragen. Studien des Landesamtes für Geologie und Bergbau haben ergeben, dass für Messungen im Gestein/Boden unbedingt Langzeitmessungen (ca. 3-4 Wochen) notwendig sind. Kurzzeitmessungen sind hierbei nicht geeignet, da die Menge des Radons sehr stark schwankt. Dafür sind insbesondere Witterungseinflüsse wie Luftdruck, Windstärke, Niederschläge oder Temperatur verantwortlich. Es wird empfohlen, die Messungen in einer Baugebietsfläche an mehreren Stellen, mindestens 6/ha gleichzeitig durchzuführen. Die Anzahl kann aber in Abhängigkeit von der geologischen Situation auch höher sein. Die Arbeiten sollten von einem mit diesen Untersuchungen vertrauten Ingenieurbüro ausgeführt werden und die folgenden Posten enthalten: Begehung der Fläche und Auswahl der Messpunkte nach geologischen Kriterien Radongerechte, ca. 1 m tiefe Bohrungen zur Platzierung der Dosimeter, dabei bodenkundliche Aufnahme des Bohrgutes Fachgerechter Einbau und Bergen der Dosimeter Auswertung der Messergebnisse, der Bodenproben sowie der Wetterdaten zur Ermittlung der Radonkonzentration im Messzeitraum und der mittleren jährlichen Radonverfügbarkeit Kartierung der Ortsdosisleistung (gamma) Interpretation der Daten und schriftliches Gutachten mit Bauempfehlungen Fragen zur Geologie im betroffenen Baugebiet sowie zur Durchführung und Bewertung der Radonmessung in der Bodenluft beantwortet gegebenenfalls das Landesamt für Geologie und Bergbau. Weiterführende Informationen zum Thema Radonschutz von Neubauten und Radonsanierungen können dem Radon-Handbuch des Bundesamtes für Strahlenschutz entnommen werden. Weiterhin stehen zu der Thematik Radon in Gebäuden bzw. in der Bodenluft die Radon-Informationsstelle im Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht zur Verfügung. Für bauliche Maßnahmen zur Radonprävention kann man sich an das Landesamt für Umwelt (Radon@lfu.rlp.de) wenden. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz: Allgemeine Wasserwirtschaft: Durch die vorgesehene Maßnahme sind keine Oberflächengewässer betroffen. Grundwasserschutz: Das Plangebiet befindet sich in der Wasserschutzzone III des mit Rechtsverordnung vom , Az.: /88 zugunsten des Zweckverbandes Wasserversorgung Trollmühle festgesetzten Wasserschutzgebietes. Im Bebauungsplan fehlt der Hinweis, dass für die Ableitung des Abwassers aus dem Wasserschutzgebiet die Anforderungen des DWA Arbeitsblattes A 142 (Ausgabe 1/2016) Abwasserleitungen und Kanäle in Wasserschutzgebieten zu beachten sind. Diese Hinweise sind für die Beachtung des Grundwasserschutzes notwendig. Darüber hinaus ist auch der Hinweis wie folgt zu ergänzen: Für die sichere Ableitung des anfallenden Abwassers sind zudem die Anforderungen der DIN 1986 T 30, abhängig vom Rohrmaterial, an die Überwachung auch für Grundstücksentwässerungsanlagen einzuhalten. Abfallwirtschaft, Bodenschutz: Für das Plangebiet weist das Bodenschutzkataster des Landes Rheinland-Pfalz keinen Eintrag aus. Hinsichtlich der Radonproblematik am Standort ist das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) zu beteiligen. Abschließende Beurteilung: Unter Beachtung der vorgenannten Aussagen bestehen gegen die 5. Bebauungsplanänderung für das Teilgebiet Im untersten Pfeifer der Ortsgemeinde Langenlonsheim aus wasserwirtschaftlicher und bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Beschlussfassung: Die Anregungen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, RS WAB, werden zur Kenntnis genommen. Ziffer 11 der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen (Teil B) wird zur Klarstellung wie folgt ergänzt: 11. Nachrichtliche Übernahme ( 9 Abs. 6 BauGB) Das Plangebiet liegt in der Zone III (WSG 3) des mit Rechtsverordnung vom , Az /88 (erlassen von der damaligen Bezirksregierung am ), zugunsten des Zweckverbandes Wasserversorgung Trollmühle festgesetzten Wasserschutzgebietes (siehe auch zeichnerische Darstellung und Einschrieb im Planteil A und Hinweis Ziffer 16 im Teil D zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB Im untersten Pfeifer 5. Änderung). Die weiteren behördlichen Hinweise werden insbesondere für den Bauherrn / Architekten zur Berücksichtigung mit neuer Ziffer 16 Wasserschutzgebiet / Grundwasserschutz in Teil D Hinweise und Empfehlungen des Bebauungsplans wie folgt aufgenommen und sind bei der nachgeschalteten Hochbauplanung zu berücksichtigen: 16. Wasserschutzgebiet / Grundwasserschutz Das Plangebiet liegt in der Zone III (WSG 3) des mit Rechtsverordnung vom , Az /88 (erlassen von der

12 Seite 12 Amtlicher Teil Freitag, den 10. März 2017 damaligen Bezirksregierung am ), zugunsten des Zweckverbandes Wasserversorgung Trollmühle festgesetzten Wasserschutzgebietes. Für die Ableitung des Abwassers aus dem Wasserschutzgebiet sind die Anforderungen des DWA Arbeitsblattes A 142 (Ausgabe 1/2016) Abwasserleitungen und Kanäle in Wasserschutzgebieten zu beachten. Diese Hinweise sind für die Beachtung des Grundwasserschutzes notwendig. Für die sichere Ableitung des anfallenden Abwassers sind zudem die Anforderungen der DIN 1986 T 30, abhängig vom Rohrmaterial, an die Überwachung auch für Grundstücksentwässerungsanlagen einzuhalten. Das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz wurde am Planverfahren beteiligt; eine Stellungnahme liegt vor. Die Anregungen bzgl. Radonprognose werden zur Kenntnis genommen und insbesondere für den Bauherrn / Architekten zur Berücksichtigung ergänzend in die bereits bestehende Ziffer 12 des Teil D Hinweise und Empfehlungen des Bebauungsplans aufgenommen. Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach: Der Bebauungsplanänderung wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt: Linksabbiegespur (L 242) Zur sicheren und geordneten Abwicklung der Verknüpfungsverkehre ist eine Linksabbiegespur im Bereich der Hauptzufahrt (von der L 242) anzulegen. Darüber hinaus sind die Ein- und Abbiegeradien so zu dimensionieren, dass diese Fahrbeziehungen ohne Mitbenutzung der Gegenfahrbahn möglich sind. Die Verbreiterung der L 242 soll zum Marktgelände hin vorgenommen und die Parkplatzflächen weiter von der L 242 abgerückt werden. Die Zufahrt wäre vom Investor zu bauen und zu unterhalten. Da die Unterhaltung der Linksabbiegespurfläche nicht von der restlichen L 242 getrennt werden kann, ist es praktisch erforderlich, dass von Seiten des Landes dieser Teil der Unterhaltungsaufgabe vom Investor übernommen wird. Die dem Land dadurch entstehenden Mehrkosten hat der Investor zu übernehmen. Dies sollte in der Form einer einmaligen Ablösezahlung erfolgen. Schleppkurvennachweis (Anlieferverkehr) Der Anlieferverkehr ist über eine Zufahrt an der L 242 geplant. Da es gemäß der jetzigen Plankonzeption keine Umfahrungsmöglichkeit für die Lkws gibt, ist zu beachten, dass die Zufahrt von der Landesstraße aus nicht rückwärts erfolgen darf. Dies hat der Investor sicherzustellen. Die Zulieferer haben als Rechts- oder Linksabbieger vorwärts in das Marktgelände einzufahren und auf diesem dann gesichert rückwärts zur Anlieferstation zu fahren. Es wird um entsprechende Schleppkurvennachweise für die Rückwärtsfahrbeziehungen auf dem Marktgelände gebeten. Straßenverkehrsgeräuschimmissionen Für den Straßenbaulastträger sind die Straßenverkehrsgeräuschsimmissionen von Bedeutung. Dabei spielen die auf dem öffentlichen Straßennetz zusätzlich induzierten Verkehre (Ziel- und Quellverkehr) eine Rolle; dies bleibt in der schalltechnischen Immissionsprognose zum Neubau des REWE- Marktes des Ingenieurbüros Pies vom jedoch unberücksichtigt. Ausgehend von der Annahme, dass es durch den Kundenverkehr zum REWE-Markt und der damit verbundenen Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu keiner Pegelerhöhung von 3 db(a) kommt, die eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. Blm- SchV und damit einen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach auslösen würde, bestehen aus schalltechnischer Sicht seitens des LBM keine Einwände. In jedem Fall hat die Gemeinde mit den Festsetzungen bzw. der Durchführung der infolge der Bauleitplanung erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen sicherzustellen, dass der Straßenbaulastträger bei einer zukünftigen wesentlichen Änderung der L 242 nur insoweit Lärmschutzmaßnahmen zu betreiben hat, als diese über das hinausgehen, was die Gemeinde im Zusammenhang mit der Bauleitplanung hätte regeln müssen. Buswartehalle Die Lage und Positionierung der Buswartehalle ist so festzulegen, dass eine Sichtbeeinträchtigung für Einbieger aus der Gemeindestraße An der Pforte in die L 242 durch die Buswartehalle selbst und durch haltende Busse vermieden wird (Freihalten des Sichtfeldes). Der Sichtweitennachweis ist dem LBM zur einvernehmlichen Abstimmung vorzulegen. Beschlussfassung: Zu Linksabbiegespur (L 242) Die Forderung des LBM nach einer Linksabbiegespur ist nicht nachvollziehbar, da sie mit keiner Rechtsgrundlage begründet wird. Eine vom LBM vorgeschlagene Verbreiterung der L 242-Fahrbahn für eine Linksabbiegespur auf Kosten von Sondergebietsflächen ist nicht realisierbar. Das vorgesehene Stellplatzangebot des Vollsortimenters kann nicht reduziert werden und die Breite der Fahrbahngasse zw. den Stellplätzen ist für den LKW-Wendevorgangs (Anlieferung) vorzuhalten. Aufgrund der ortsspezifischen Verkehrssituation ist die Verhältnismäßigkeit zwischen Nutzen Abbiegespur und Herstellungs-/Unterhaltungskosten nicht gewahrt. Um an der Einmündung von der L 242 in das Plangebiet ein mögliches Stocken des Verkehrsablaufes zu verhindern, könnte in Abstimmung mit dem LBM Bad Kreuznach für den Ziel- und Quellverkehr im Plangebiet folgende Regelung getroffen werden. Die PKW-Zu-/Ausfahrt könnte demnach über die Gemeindestraße An der Pforte erfolgen. Die verkehrstechnische Anbindung an die L 242 darf nur für die Lkw-Zu-/Ausfahrt (es werden für die Warenanlieferung 10 LKW-Fahrten pro Tag angenommen) und für die PKW-Ausfahrt genutzt werden. Allerdings sind nach den Vorschriften des BauGB verkehrsregelnde und -lenkende Maßnahmen nicht Gegenstand einer Bauleitplanung und können daher nicht im B-Planverfahren abschließend geklärt werden. Die Anregungen des LBM sind im Rahmen der nachgeschalteten Ausführungsplanung zu berücksichtigen und mit dem LBM Bad Kreuznach abzustimmen. Plan- und Textteil des Bebauungsplanes bleiben unverändert. Zu Schleppkurvennachweis (Anlieferverkehr) Die Zulieferer werden lt. Investor als Rechts- oder Linksabbieger von der L 242 vorwärts in das Marktgelände einfahren und auf diesem den Wendevorgang zwecks Anlieferung vornehmen. Die Zufahrt auf das Marktgelände ist in einer ausreichenden Breite vorzusehen. Für die Rückwärtsfahrbeziehungen sind auf dem Marktgelände ausreichende Flächen (Fahrbahngasse zwischen den Stellplätzen) bereitzustellen. Die Anregungen des LBM sind im Rahmen der nachgeschalteten Ausführungsplanung zu berücksichtigen, da nach den Vorschriften des BauGB verkehrslenkende Maßnahmen organisatorischer Art nicht Gegenstand einer Bauleitplanung sind. Plan- und Textteil des Bebauungsplanes bleiben unverändert. Zu Straßenverkehrsgeräuschsimmissionen Lt. Stellungnahme des LBM ist die Landesstraße L 242 mit einem Verkehrsaufkommen von rd Fahrzeugen pro Tag belastet. Eine Pegelerhöhung von 3 db(a) entspricht einer Verdopplung der Verkehrsstärke! Nach erster vorläufiger Abschätzung des zukünftigen Verkehrsaufkommens kommt man unter Annahme von ca. 30 Beschäftigten, ca Kunden pro Tag (1,0 Kunden pro qm Verkaufsfläche), ca. 6 LKW-Fahrten pro Tag ohne Berücksichtigung evtl. Verbund- und Mitnahmeeffekte zu folgendem Ergebnis: Es ergeben sich insgesamt für den Nahversorgungsstandort rd Kfz-Fahrten inkl. Fahrten im Liefer- und Beschäftigtenverkehr (Neuverkehr). Eine Pegelerhöhung von 3 db(a) kann demnach ausgeschlossen werden. Plan- und Textteil des Bebauungsplanes bleiben unverändert. Zu Buswartehalle Die Lage und Positionierung der Buswartehalle wird im vorliegenden Bebauungsplan nicht festgelegt. Per bauplanungsrechtlicher Festsetzung Ziffer 5.2 (Teil B) sind Buswartehallen auch auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen gem. den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) u.a. an Einmündungen für wartepflichtige Kraftfahrer, Radfahrer und Fußgänger Mindestsichtfelder zwischen 0,80 m und 2,50 m Höhe von ständigen Sichthindernissen, parkenden Fahrzeugen und sichtbehinderndem Bewuchs freigehalten werden. Im Rahmen der nachgeschalteten Ausführungsplanung ist darauf zu achten, dass durch die Lage und Positionierung der künftigen Buswartehalle keine Sichtbeeinträchtigung für Einbieger aus der Gemeindestraße An der Pforte in die L 242 entsteht. Ein haltender Bus ist ein temporärer Vorgang und somit beim Freihalten des Sichtfeldes nicht zu berücksichtigen. Plan- und Textteil des Bebauungsplanes bleiben unverändert. Deutsche Telekom Technik GmbH, Bad Kreuznach Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom.

13 Freitag, den 10. März 2017 Amtlicher Teil Seite 13 Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der Verwirklichung des Bebauungsplans so gering wie möglich gehalten werden. Es wird daher um Aufnahme einer Festsetzung in den Bebauungsplan gebeten: In allen Straßen und Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,3 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Beschlussfassung: Die Telekommunikationslinien der Telekom liegen gem. dem beigefügtem Plan im Verkehrsraum der L 242 Naheweinstraße, der Gemeindestraße An der Pforte sowie im Bereich der bestehenden Zufahrt Fl.-Nr. 42/2 bis Höhe der Anwesen 2a und 2b. Die o.g. betroffenen Flächen liegen entweder außerhalb des Geltungsbereiches oder werden in die Planurkunde zum Bebauungsplan als Bestand übernommen. Die Anregungen der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zur Kenntnis genommen und insbesondere für den Bauherrn / Architekten zur Berücksichtigung mit neuer Ziffer 17 Telekommunikationslinien der Telekom Deutschland GmbH in Teil D Hinweise und Empfehlungen des Bebauungsplans wie folgt aufgenommen und sind bei der nachgeschalteten Hochbauplanung zu berücksichtigen. 17. Telekommunikationslinien der Telekom Deutschland GmbH Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom Deutschland GmbH. Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Bei Konkretisierung der Planung ist eine Planauskunft und Einweisung von der Deutschen Telekom Technik GmbH, Zentrale Planauskunft Mitte, einzufordern ( planauskunft.mitte@ telekom.de). Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten. Sollte an dem betreffenden Standort ein Anschluss an das Telekommunikationsnetz der Telekom oder eine Verlegung der bestehenden Telekommunikationslinie benötigt werden, wird um rechtzeitige Benachrichtigung/Koordinierung mit der Verlegung anderer Leitungen gebeten. Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.v., Gensingen Gegen den Bebauungsplan bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Durch die Baumaßnahmen werden jedoch einige Biotopstrukturen (Hecke) zerstört. Auch wenn - im rein rechtlichen Sinn - kein Ausgleich notwendig ist, wird angeregt, einen entsprechenden Ausgleich zu schaffen. Beschlussfassung: Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung entfällt die Ausgleichsverpflichtung gem. 1a Abs. 3 BauGB i.v.m. der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dennoch werden im vorliegenden Bebauungsplan landespflegerische Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches zur Vermeidung und Kompensation aufgenommen (s. Teil B Bauplanungsrechtliche Festsetzungen, Ziffer 10) sowie artenschutzrechtliche Empfehlungen (s. Teil D Hinweise und Empfehlungen, Ziffer 14) gegeben. Der Umfang der vorgesehenen landespflegerischen Maßnahmen wird unter Berücksichtigung der B-Planverfahrensart und aufgrund der Beanspruchung einer deutlich vorbelasteten Fläche als ausreichend erachtet, die entstehenden Beeinträchtigungen von Natur und Ortsbild im Plangebiet auszugleichen. Plan- und Textteil des Bebauungsplanes bleiben unverändert. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Regionalstelle Gewerbeaufsicht), Idar-Oberstein Die von der Planung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom am Verfahren nach 4 Abs. 2 BauGB beteiligt (Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich ). Die Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord -Regionalstelle Gewerbeaufsicht-, Hauptstraße 238 in Idar-Oberstein mit Schreiben vom ging verspätet am bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim ein. Aus Gründen des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken gegen den Bebauungsplan. Die Behörde wird im Zuge der Bauantragstellung anhand einer Immissionsprognose prüfen, ob die Immissionsrichtwerte an der benachbarten Wohnbebauung eingehalten werden. Beschlussfassung: Die Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord -Regionalstelle Gewerbeaufsicht- wird zur Kenntnis genommen. Weiterer Handlungsbedarf im Rahmen des Verfahrens ergibt sich hieraus nicht. Plan- und Textteil des Bebauungsplanes bleiben unverändert. Beschlussfassung: Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach 4 Abs. 2 BauGB wird vom Ortsgemeinderat Langenlonsheim zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB Im untersten Pfeifer 5. Änderung wird gemäß 10 Baugesetzbuch und 88 Landesbauordnung für die darin enthaltenen gestalterischen Festsetzungen als Satzung beschlossen. TOP 4: Aufstellung des Bebauungsplanes Kinsheck - Ratzengasse - In den achtzehn Morgen - 3. Bauabschnitt a) Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen während der erneuten Offenlage b) Beschluss über eine erneute Offenlage / Beschlussfassung als Satzung Begründung: - Auf die Beachtung des 22 der Gemeindeordnung wird hingewiesen - a) Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen während der erneuten Offenlage In der Sitzung des Ortsgemeinderates am wurde über die eingegangenen Stellungnahmen während der Offenlage ( ) beraten. Durch die erfolgte Abwägung haben sich Änderungen in der Planung ergeben. In den textlichen Festsetzungen wurde unter dem Punkt 8.2. Landespflegerische und grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet klargestellt, dass auf der Fläche M2 (Rückhaltebecken und Ausgleichsfläche) die Errichtung von baulichen Anlagen, die zur Errichtung der Retentionsanlage ggfs. erforderlich sind (wie z.b. Einlaufbauwerk, Drosselbauwerk, Überlauf), aber auch die Anlage eines Beckens in Form von Rückhaltekaskaden, grundsätzlich zulässig sind. Des Weiteren wurde ein Leitungsrecht zu Gunsten des Abwasserwerkes in die Planung aufgenommen. Auf Beschluss des Ortsgemeinderates vom wurde der Entwurf des Bebauungsplanes gemäß 4a Abs. 3 BauGB i.v.m. 4 Abs. 2 BauGB erneut bei der Verbandsgemeindeverwaltung in der Zeit vom öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen erneut eingeholt. Entsprechend dem Ratsbeschluss wurde die Frist für die Auslegung und Einholung der Stellungnahmen auf 2 Wochen verkürzt, sowie darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen (festgesetztes Leitungsrecht und Klarstellung in textlicher Festsetzung) abgegeben werden können. Hierauf wurde durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde, Ausgabe vom , hingewiesen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom hierüber informiert, mit der Möglichkeit, bis zum , eine Stellungnahme vorzubringen. Das Planungsbüro BBP hat zu den eingegangenen Stellungnahmen Abwägungsempfehlungen erarbeitet, welche dem Gemeinderat als Entscheidungshilfe über die Stellungnahmen dienen sollen. Die Liste mit den aufgeführten Stellungnahmen und Vorschlägen ist der Beschlussvorlage beigefügt. Der Ortsgemeinderat beschließt, nach sorgfältiger Abwägung, über die eingegangenen Stellungnahmen während der erneuten Offenlage. Im Zuge der Vermarktung der Bauplätze wurde geprüft, ob das festgesetzte Leitungsrecht dahingehend verlegt werden kann, dass die Bauplätze einen optimaleren Zuschnitt erhalten. Technisch ist es möglich, die Leitung in dem Grundstück Nr. 25, entlang der Grenze zum Grundstück Nr. 24 verlaufen zu lassen. Ein Plan mit Grundstücksaufteilung ist der Beschlussvorlage beigefügt. Der Ortsgemeinderat beschließt, das festgesetzte Leitungsrecht Richtung Süden auf das Grundstück Nr. 25, entlang der Grenze zum Grundstück Nr. 24 zu verlegen. b) Beschluss über eine erneute Offenlage Sollte vorgenannter Beschluss (Verlegung des Leitungsrechtes) gefasst worden sein, ändert sich die Planung, was bedingt, dass der Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen ist und die Stellungnahmen erneut einzuholen sind. Dabei kann gem. 4a Abs. 3 BauGB bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.

14 Seite 14 Amtlicher Teil Freitag, den 10. März 2017 Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt werden. Der Ortsgemeinderat beschließt, den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen. Der Ortsgemeinderat beschließt, die Frist für die Auslegung und Einholung der Stellungnahmen auf 2 Wochen zu verkürzen, sowie, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Der Ortsgemeinderat fasst die in der Beschlussvorlage aufgeführten Beschlüsse. Bürgermeister Cyfka und die Ratsmitglieder Binzel und Stumm nehmen gemäß 22 GemO im Zuschauerraum Platz. Ortsbürgermeister Bernhard Wolf verliest die während der erneuten Offenlage eingegangenen Anregungen und die vorgeschlagenen Stellungnahmen. Amprion GmbH, Betrieb / Projektierung, Leitungen Bestandssicherung: Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Beschlussfassung: Die Stellungnahme der Amprion GmbH wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Mitte: Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Mitte teilt mit, dass soweit durch die Bebauungsplanung die Sicherheit und die Leichtigkeit des Eisenbahnverkehres auf der angrenzenden Bahnstrecke nicht gefährdet oder gestört wird keine Bedenken gegen die Planung bestehen. Ergänzend verweist das Unternehmen auf seine Stellungnahmen vom und Mit diesen beiden Stellungnahmen hat sich der Gemeinderat bereits inhaltlich auseinandergesetzt und durch die Aufnahme von Hinweisen in die Planung entsprechend gewürdigt. Es haben sich zwischenzeitlich keine Anhaltspunkte ergeben, die eine Änderung der Bewertung der Sachlage begründen würden. Da durch die vorliegende Bebauungsplanung zudem keine Auswirkungen auf die nicht Sicherheit und die Leichtigkeit des Eisenbahnverkehres bekannt sind, resultiert aus der vorliegenden Stellungnahme weder ein Änderungs-, noch ein Ergänzungserfordernis der Planung. Beschlussfassung: Die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien, Region Mitte wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Landesamt für Geologie und Bergbau: Das Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz teilt keine Bedenken gegen die Planung mit, ergänzend wird jedoch auf eine Stellungnahme verwiesen, die die Fachbehörde im Zuge der frühzeitigen Trägerbeteiligung zum Bebauungsplan Kinsheck - Ratzengasse - In den achtzehn Morgen - 4. Bauabschnitt abgegeben hatte. Diesbezüglich wird wie folgt Stellung genommen: zu: Bergbau / Altbergbau: Die Ausführungen zum Themenbereich Bergbau / Altbergbau sollten zur Kenntnis genommen werden. Ein Änderungs- oder Ergänzungserfordernis der Planung resultiert hieraus jedoch nicht. zu: Boden und Baugrund - allgemein: Die fachlichen Hinweise sollten zur Kenntnis genommen werden. Die Anregung zur Erstellung eines Baugrundgutachtens und der Hinweis zur Einhaltung der einschlägigen DIN-Normen sind bereits als Hinweis in den Planungsunterlagen enthalten. Ein Änderungs- oder Ergänzungserfordernis der Planung besteht daher nicht. - mineralische Rohstoffe: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist keine Überschneidung der landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen mit Flächen der Rohstoffsicherung bekannt. Ein Änderungs- oder Ergänzungserfordernis der Planung besteht somit nicht. - Radonprognose Die fachlichen Hinweise des Landesamts sind bereits in Gänze im Kapitel Hinweise und Empfehlungen ohne Festsetzungscharakter enthalten, so dass eine Änderungs- oder Ergänzungserfordernis der Planung nicht gesehen wird. Beschlussfassung: Die Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, LBM Bad Kreuznach: Der LBM Bad Kreuznach hat keine Bedenken gegen die Planung. Ergänzend verweist die Fachbehörde auf ihre Stellungnahmen vom und Mit diesen Stellungnahmen hat sich der Gemeinderat bereits inhaltlich auseinandergesetzt und festgestellt, dass diese Stellungnahmen keine Änderungs- oder Ergänzungserfordernis der Planung bedingen. Es haben sich zwischenzeitlich keine Anhaltspunkte ergeben, die eine Änderung der Bewertung der Sachlage begründen würden. Hinsichtlich des abgegebenen Hinweises zum Planfeststellungsverfahren für die Reaktivierung der Hunsrückbahn fand eine ergänzende Abstimmung mit der DB Netz AG / DB ProjektBau GmbH als Trägerin des Planfeststellungsverfahrens statt. Die Prüfung der Unterlagen hat ergeben, dass dauerhaft keine Flächen des Plangebiets von der durch das Planfeststellungsverfahren ausgelösten Veränderungssperre im Rahmen der Reaktivierung der Hunsrückbahn betroffen sind. Lediglich eine kleine Fläche des vorhandenen Wirtschaftswegs im Osten wird voraussichtlich vorübergehend in Anspruch genommen. Die genaue Lage der Fläche kann dem vorliegenden Planauszug entnommen werden. Ein Änderungs- oder Ergänzungserfordernis der Planung resultiert aus der Stellungnahme somit nicht. Beschlussfassung: Die Stellungnahme des LBM Bad Kreuznach wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz: Die SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz verweist zum einen auf ihre Stellungnahme vom Mit dieser Stellungnahme hat sich der Gemeinderat bereits inhaltlich auseinandergesetzt und festgestellt, dass hierdurch keine Änderungs- oder Ergänzungserfordernis der Planung besteht. Es haben sich zwischenzeitlich keine Anhaltspunkte ergeben, die eine Änderung der Bewertung der Sachlage begründen würden. Zu den ergänzenden Aussagen wird wie folgt Stellung genommen: zu 1. Oberflächenwasserbewirtschaftung Der Hinweis, dass nachweislich sicherzustellen ist, dass die vorgesehenen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen auch bei Starkregenereignissen nicht versagen, sollte zur Kenntnis genommen werden. Der entsprechende Nachweis ist im jeweiligen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu führen. Ein Änderungsoder Ergänzungserfordernis der vorliegenden Bebauungsplanung resultiert aus dem Hinweis der Fachbehörde nicht. zu 2: Abschließende Beurteilung Der Hinweis, dass unter Beachtung der vorab getroffenen Aussagen der Aufstellung des Bebauungsplanes Kinsheck / Ratzengasse / In den achtzehn Morgen - 3. Bauabschnitt aus wasserwirtschaftlicher und bodenschutzrechtlicher Sicht zugestimmt wird, sollte zur Kenntnis genommen werden. Beschlussfassung: Die Stellungnahme der SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Vodafone Kabel Deutschland GmbH: Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH äußert keine Bedenken gegen die Planung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Erschließung des Baugebiets mit Telekommunikationsinfrastruktur des Unternehmens in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht gegeben ist. Ein Änderungs- oder Ergänzungserfordernis der vorliegenden Planung resultiert aus der Stellungnahme gleichwohl nicht. Beschlussfassung: Die Stellungnahme Vodafone Kabel Deutschland GmbH wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung sind nicht erforderlich. Landesjagdverband Rheinland-Pfalz: Der hier vorgelegte 3. Bauabschnitt schließt den sensiblen Bereich mit dem Vorkommen der Zauneidechse aus. Dieser Bereich liegt aber in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem jetzt überplanten Gebiet. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, dass es während der Bauphase erhebliche Beeinträchtigungen des

15 Freitag, den 10. März 2017 Amtlicher Teil Seite 15 Eidechsenbiotopes geben wird. Maßnahmen um diese Beeinträchtigungen zu verhindern (z.b. Einzäunung des Biotops), sind nicht vorgesehen. Die als Ausgleichsmaßnahme geplante Übernahme eines ca. 1 Hektar großen Teils der Deichrückverlegung führt die gesetzlichen Vorgaben der Ausgleichsmaßnahmen ad absurdum. Als Ausgleich für die erhebliche Versieglung im Plangebiet sollen neue Maßnahmen durchgeführt werden. Die Inanspruchnahme von anderen Flächen (hier Feuchtwiesen durch die Deichrückverlegung), die durch andere Vorhabenträger (hier SGD Süd) sowie schon durchgeführt werden oder sind, kann nicht als Ausgleichsmaßnahme für diese Neuversieglung ausgewiesen werden. Aus den vorgenannten Gründen lehnen wir die vorliegende Planung aus naturschutzfachlicher Sicht ab. Beschlussfassung: Die Stellungnahme des Landesjagdverbands Rheinland-Pfalz e.v. wird wie folgt zur Kenntnis genommen: zu 1. Zauneidechsen-Vorkommen: Die artenschutzrechtlichen Bedenken werden nicht geteilt. Im Sinne der Vorsorge wird jedoch zum Schutz des Eidechsenbiotops in das Kapitel Hinweise und Empfehlungen ohne Festsetzungscharakter nachfolgender Hinweis aufgenommen: Die aus artenschutzfachlicher Sicht wertvollen, außerhalb des Plangebiets gelegenen Gehölz- und Brachflächen der Parzellen 38, 39 und 40, die als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Zauneidechse dienen, sollten entlang ihrer nördlichen Parzellengrenze vor Baubeginn erkennbar durch Warnband abgegrenzt werden. Das Befahren und die Lagerung von Baumaterialen, Erdaushub, Baumaschinen oder sonstigen Objekten der Baustelleneinrichtung auf den Parzellen 38, 39 und 40 Flächen ist nicht zulässig. zu 2. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen: Die Ausführungen des Naturschutzverbands werden nicht geteilt. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, das festgesetzte Leitungsrecht Richtung Süden auf das Grundstück Nr. 25 entlang der Grenze zum Grundstück Nr. 24 zu verlegen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, die Frist für die Auslegung und Einholung der Stellungnahmen auf 2 Wochen zu verkürzen und dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. TOP 5: Baugebiet Kinsheck III - Beratung und Beschlussfassung zur Entwurfs- und Ausführungsplanung - Ausschreibung der Arbeiten Frau Kaufmann vom Ingenieurbüro IBU stellt die Planung vor. Das Baugebiet soll analog zu den vorherigen Abschnitten I und II gestaltet werden. Die Baukosten liegen bei schätzungsweise ,- EUR. Gleichzeitig soll eine fußläufige Verbindung zur Goethestraße geschaffen werden. Die Kosten hierfür liegen bei ca ,- EUR. Es besteht Einigkeit, dass die Vermessung vom Büro Gries durchgeführt werden soll. Für das Bodengutachten kam heute das Ergebnis der Ausschreibung. Den Zuschlag wird die Firma BauControl erhalten. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beauftragt das Ingenieurbüro IBU mit der Ausschreibung der Arbeiten. TOP 6: Änderung Förderantrag Neugestaltung Parkplatz und Straßenbau Hintergasse/Schulstraße/Heumarkt Mit Datum vom beschloss der Ortsgemeinderat nach Beratungen über die künftige Gestaltung des Areals einen Förderantrag für Mittel aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz zu stellen. Die Kosten der Maßnahme wurden damals vom Ingenieur-Büro Lenhard mit EUR kalkuliert. Aufgrund von zu erwartenden Preissteigerungen, die bei den letzten Ausschreibungen verschiedener Straßenbaumaßnahmen in der Region feststellen konnten, musste die Kostenberechnung zwischenzeitlich angepasst werden. Hinzu kommen Baukosten für die Straße Heumarkt in Höhe von EUR. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden deshalb nun mit EUR angegeben. Abzüglich der nicht zuwendungsfähigen Kosten ( EUR für Bauleitung, Planung, etc.) und der Einnahmen durch den WKB verbleiben bei der Ortsgemeinde Kosten in Höhe von EUR für welche mit einem Zuschuss in Höhe von ca EUR zu rechnen ist. Inklusive der nicht zuwendungsfähigen Kosten ergibt sich also für die Ortsgemeinde eine Investitionssumme von voraussichtlich EUR. Der Ortsgemeinderat berät und beschließt über die Änderung des Förderantrages für Mittel aus dem Investitionsstock. TOP 7: Neubau Kita - Beratung und Beschlussfassung über verschiedene Gestaltungsvarianten (Bodenbeläge Kautschuk vs. Linoleum, Jalousien vs. Klappläden) Ortsbürgermeister Bernhard Wolf erläutert, dass die Frage Jalousien oder Klappläden erledigt sei, es gäbe Jalousien. Der Kindergarten- und Sozialausschuss hat sich für Kautschuk statt Linoleum entschieden, da Kautschuk nichts ausdünstet, eine höhere Trittschalldämmung hat und widerstandsfähiger ist. Die etwas höheren Anschaffungskosten werden ausgeglichen durch geringere Folgekosten. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Verlegung von Kautschukböden im Kindergartenneubau bei 1 Enthaltung TOP 8: Neubau Kita - Auftragsvergabe Gewerke Elektro, Heizung, Sanitär und Lüftung Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat vergibt das Gewerk 12 (Sanitärinstallationsarbeiten) an die mindestbietende Firma für ,33 EUR Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat vergibt das Gewerk 13 (Heizungsinstallationsarbeiten) an die mindestbietende Firma für ,24 EUR. Ortsbürgermeister Bernhard Wolf informiert, dass die Kostenschätzung für die Lüftungsanlage bei ,- EUR lag, die Kalkulation bei ,- EUR und das günstigste Angebot nun bei ,- EUR liegt. Herr Stahl erklärt, die enorme Kostensteigerung sei durch zusätzliche Maßnahmen wegen des Brandschutzgutachtens und die schwierige Anbindung zustande gekommen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat vergibt das Gewerk 14 (Lüftungsinstallationsarbeiten) an die mindestbietende Firma für ,53 EUR, bei 1 Enthaltung Herr Stahl erläutert, die Kostensteigerung bei den Gewerken seien durch die Alarmanlage zustande gekommen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat vergibt das Gewerk 15 (Elektroinstallationsarbeiten - Stark- und Schwachstromanlagen) an die mindestbietende Firma für ,23 EUR. bei 1 Enthaltung Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat vergibt das Gewerk 16 (Elektroinstallationsarbeiten - Schwachstromanlagen) an die mindestbietende Firma für ,18 EUR. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat vergibt das Gewerk 17 (Blitzschutzanlagen) an die mindestbietende Firma für 5.951,37 EUR. TOP 9: Neubau Kita - Vergabe Planungsauftrag Außengelände Ortsbürgermeister Bernhard Wolf informiert, dass der Kindergarten- und Sozialausschuss dem Ortsgemeinderat die Vergabe des Planungsauftrags an Herrn Schäfer vom Büro Stadt und Natur empfiehlt. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat vergibt den Planungsauftrag für das Außengelände des Kindergartens an das Büro Stadt und Natur. TOP 10: Neubau Kita - Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Herr Spindler und Herr Höffler erläutern den Antrag ihrer Fraktion. Die Firmenbefragung soll dazu dienen, den Betreuungsbedarf außerhalb der üblichen Öffnungszeiten zu erheben. Die Fraktion sieht dies als Förderung des Wirtschaftsstandorts, da die Firmen dann attraktiver für Mitarbeiter werden.

16 Seite 16 Amtlicher Teil Freitag, den 10. März 2017 Ortsbürgermeister Bernhard Wolf weist darauf hin, dass die Kita keine Werbung benötige, sondern auch ohne gut gefüllt sein werde. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, bei den Firmen in der Verbandsgemeinde den Kinderbetreuungsbedarf zu erfragen. Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen Ortsbürgermeister Bernhard Wolf erläutert, dass die beiden Kindergartenleiterinnen und der Kindergarten- und Sozialausschuss bereits ein Konzept für erweiterte Öffnungszeiten erstellen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Entwicklung eines Konzepts für erweiterte Öffnungszeiten der Kita in den Kindergarten- und Sozialausschuss zu verweisen. bei 1 Enthaltung TOP 11: Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet Unter der Hofstatt ; Fassung des formellen Aufstellungsbeschlusses In der Gemeinderatssitzung am wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet Unter der Hofstatt gefasst. Die in der Beschlussvorlage aufgeführten Parzellen stimmten nicht mit dem farblich gekennzeichneten Bereich des beigefügten Lageplanes überein. Zur Rechtssicherheit wird empfohlen, den Beschluss erneut zu fassen. Auf ausdrücklichen Wunsch wird darauf hingewiesen, dass dies kein Verschulden von Herrn Ortsbürgermeister Wolf war, sondern dieses der Unterzeichnerin. Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom über die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet Unter der Hofstatt. Der Ortsgemeinderat beschließt unter Beachtung des 22 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung aufgrund des 1 Abs. 8 und des 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet Unter der Hofstatt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Langenlonsheim Flur 9 Flurstücke: 10/6, 10/7, 11/12 tw., 11/13, 11/14, 11/15, 11/16, 11/17, 12, 13/1, 13/2, 14/1, 14/2, 15/1, 15/2 und 158/2 tw.. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Plan gekennzeichnet. Auf die Beachtung des 22 GemO wird hingewiesen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom über die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet Unter der Hofstatt. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet Unter der Hofstatt. Der räumliche Geltungsbereich erfasst die Grundstücke Flur 9, Flurstücke 10/6, 10/7, 11/12 teilw., 11/13, 11/14, 11/15, 11/16, 11/17, 12, 13/1, 13/2, 14/1, 14/2, 15/1, 15/2 und 158/2 teilw. gemäß vorliegendem Plan. TOP 12: Veränderungssperre; Erlass der Satzung In der Gemeinderatssitzung am wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet Unter der Hofstatt gefasst sowie der Satzungsbeschluss zum Erlass einer Veränderungssperre. Bzgl. des Aufstellungsbeschlusses, stimmten die in der Beschlussvorlage aufgeführten Parzellen nicht mit dem farblich gekennzeichneten Bereich des beigefügten Lageplanes überein. Zur Rechtssicherheit wurde empfohlen, den Beschluss erneut zu fassen. Da der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes die Rechtsgrundlage für den Beschluss über den Erlass der Satzung über eine Veränderungssperre darstellt, wird empfohlen, diesen ebenfalls erneut zu fassen. Auf ausdrücklichen Wunsch wird darauf hingewiesen, dass dies kein Verschulden von Herrn Ortsbürgermeister Wolf war, sondern dieses der Unterzeichnerin. Beschlussempfehlung des Ortsbürgermeisters: Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufhebung der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre vom gemäß beiliegendem Entwurf als Satzung. Der Ortsgemeinderat beschließt, eine Veränderungssperre zur Sicherung der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Unter der Hofstatt und den Erlass der beigefügten Satzung. Auf die Beachtung des 22 GemO wird hingewiesen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufhebung der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre vom Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt eine Veränderungssperre zur Sicherung der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Unter der Hofstatt und den Erlass der vorliegenden Satzung. TOP 13: Projekt Breitbandausbau im Landkreis Bad Kreuznach ; Zuständigkeitsübertragung auf die Verbandsgemeinde Langenlonsheim gemäß 67 Abs. 5 GemO Begründung: Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und die Beibehaltung der Attraktivität des gesamten Kreisgebiets, z. B. bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, bei der Vermarktung von Bauplätzen und Immobilien und der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die flächendeckende Versorgung des ländlichen Raumes mit einem schnellen und leistungsfähigen Internet ist in den letzten Jahren so wichtig und unerlässlich geworden, dass diese Aufgabe inzwischen zu den zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge zu zählen ist. Der technologische Fortschritt geht unaufhaltsam weiter. Bis heute zeigt sich dies sowohl in Untersuchungen zu Prozessorleistungen oder Zugangsbandbreiten, als auch im Wachstum des Datenverkehrs und der Leistungsfähigkeit von Verbrauchergeräten. Bereits heutige Anwendungen nutzen die bestehenden Bandbreiten von Internetverbindungen aus. Das sich ändernde Nutzerverhalten und der Einzug von leistungsfähigerer Technologie in den Alltag werden zukünftig deutlich höhere Bandbreiten erfordern. Im Kreisgebiet haben derzeit mehr als 98 Prozent der Haushalte eine Grundversorgung von mindestens 6 Mbit/s, jedoch nur etwa 85 Prozent eine leistungsfähige NGA -Versorgung 30 Mbit/s (Quelle: TÜV Rheinland/Stand: Mitte 2016). Vor diesem Hintergrund soll auf Kreisebene die Umsetzung einer NGA-Strategie für das Gebiet des Landkreises, die eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigem Internet zum Ziel haben soll, angestrebt werden. Hierbei sollen nach Abschluss der Maßnahme voraussichtlich für mindestens 85 % der Haushalte im Planungsgebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download gewährleistet werden sowie für 100 % der Haushalte mindestens 30 Mbit/s. Um ein kreisweites Projekt durchführen und an den Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene teilnehmen zu können, ist die Bildung eines Zielgebietsclusters möglichst in der Größe eines Landkreises erforderlich. Die Kreisverwaltung hat hierzu mit Zustimmung des Kreistages eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese Machbarkeitsstudie wird u.a. Aussagen treffen zu dem Ausbaugebiet und - auf Basis einer im Rahmen der Studie zu erstellenden Netzplanung - zu den geschätzten Kosten des Ausbaus eines Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes. Für einen landkreisweit gebündelten Breitbandausbau müsste in einem ersten Schritt die Kompetenz zum Breitbandausbau bzw. zur Förderung des Breitbandausbaus von den Ortsgemeinden auf die jeweilige Verbandsgemeinde übertragen werden. Nach 2 Abs. 1 GemO ist die Breitbandversorgung eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Ortsgemeinde. Gemäß 67 Abs. 5 können Ortsgemeinden Selbstverwaltungsangelegenheiten den Verbandsgemeinden mit deren Zustimmung zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. Nach der Übertragung der Zuständigkeit auf die Verbandsgemeinden würden diese sowie die Städte Bad Kreuznach und Kirn den Landkreis Bad Kreuznach mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem sachlich begrenzten Aufgabenteil Ertüchtigung des Breitbandnetzes im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz beauftragen. Hierzu zählen neben dem Planen und Umsetzen des Breitbandausbaus auch das Erteilen von Aufträgen und das Stellen von Förderanträgen. In dem öffentlich-rechtlichen Vertrag sollen die Verbandsgemeinden dazu verpflichtet werden, dem Landkreis die nicht durch Fördermittel beziehungsweise Kostenbeteiligungen von EU, Bund und Land sowie sonstige Zuwendungen Dritter gedeckten Kosten zu erstatten. Nach derzeitiger Sachlage kann für das Ausbauprojekt mit einem kombinierten Bundes- und Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 90 % gerechnet werden (Fördersatz Land 40 %, Fördersatz Bund 50 %).

17 Freitag, den 10. März 2017 Amtlicher Teil Seite 17 Von der geplanten Ausbaustrategie profitieren nicht nur schlecht versorgte Ortsgemeinden; auch nach heutigem Stand gut versorgte oder kürzlich ausgebaute Gemeinden können von dem durchzuführenden flächendeckenden Ausbau auf einheitliche NGA-Standards positive Effekte erwarten. Die Kosten des Projektes stehen gegenwärtig noch nicht fest und können erst nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie schätzungsweise bzw. nach erfolgter Ausschreibung genauer beziffert werden. Mit der Beschlussfassung zur Aufgabenübertragung gehen die Ortsgemeinden weder die Verpflichtung zu einem späteren Ausbau, noch zu einer konkreten Kostenübernahme ein. Erst wenn die entstehenden Kosten durch das von uns zur Erstellung der Machbarkeitsstudie beauftragte MICUS- Institut geschätzt wurden und zeitlich noch vor der Ausschreibung der Ausbauleistungen wird den Ortsgemeinden nochmals Gelegenheit gegeben, sich z.b. aus Gründen der entstehenden Kosten aus dem Projekt zurückzuziehen bzw. am Ausbau nicht teilzunehmen. Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Langenlonsheim begrüßt das Vorhaben des Landkreises, die Breitbandinfrastruktur im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz zu ertüchtigen, und überträgt nach 67 Abs. 5 GemO der Verbandsgemeinde Langenlonsheim mit deren Zustimmung die Aufgabe der Breitbandversorgung. TOP 14: Zuschussantrag Evangelische Kirchengemeinde Im Zuge der Neugestaltung des Marktplatzes wird die Evangelische Kirchengemeinde umfangreiche Renovierungsmaßnahmen wie die Erneuerung der Fassade und weitere denkmalpflegerische Arbeiten vornehmen. Für diese und weitere Arbeiten, wie den neuen Zugang zum Marktplatz bittet die Kirchengemeinde um finanzielle Unterstützung der Ortsgemeinde, das Schreiben von Pfarrerin Bock ist dieser Vorlage als Anhang beigefügt. Die finanzielle Unterstützung der Ortsgemeinde würde sich auf ca EUR bis EUR belaufen und wurde sowohl vom Bau- als auch vom Haupt- und Finanzausschuss bereits empfohlen. Der Ortsgemeinderat berät und beschließt über den Antrag der evangelischen Kirchengemeinde. Die Ratsmitglieder sind sich darüber einig, dass die Neugestaltung des Marktplatzes nur unter Einbeziehung des Kirchgartens Sinn macht, die Kirchengemeinde jedoch die Kosten hierfür nicht alleine stemmen kann. Daher wurde die finanzielle Unterstützung der Kirchengemeinde bereits vom Ausschuss für Bauen und Dorferneuerung und vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen. Es ist geplant, dass die Ortsgemeinde die bisher nicht exakt vorliegenden Abrisskosten für den alten Kircheneingang, die Abrisskosten für das zu entfernende Teilstück der Bruchsteinmauer sowie die Hälfte der Kosten für den Bodenbelag im Bereich des Kirchgartens übernimmt. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, die Evangelische Kirchengemeinde bei den Renovierungsmaßnahmen im Eingangsbereich und am Kirchgarten finanziell in der geschätzten Größenordnung von bis Euro (s.o) zu unterstützen. TOP 15: Mitteilungen und Anfragen Ortsbürgermeister Bernhard Wolf teilt mit, dass gegen den Förderbescheid des Kreises für den Neubau der Kita Widerspruch eingelegt wurde. Bei dem zu erwartenden Verfahren vor dem Kreisrechtsausschuss wird die Ortsgemeinde vom Gemeindeund Städtebund unterstützt. Ortsbürgermeister Bernhard Wolf weist auf die Einladungen zu Grundsteinlegung und Richtfest der Kita am hin, die für die Ratsmitglieder ausgelegt wurden. TOP 16: Vertragsangelegenheiten Die Ratsmitglieder sind sich darüber einig, dass durch die neue Zuwegungsvariante Wiedplatz ein zusätzliches jährliches Schmerzensgeld aushandelbar ist. Beigeordneter Lersch möchte auch den Vertrag über die Zuwegung Wäldchesweg neu verhandeln. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beauftragt den Ortsbürgermeister, mit der Firma BayWa über eine zusätzliche Nutzungsentschädigung für die Zuwegung Wiedplatz zu verhandeln. bei 2 Enthaltungen Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Zuwegungsvertrag Wäldchesweg bzgl. der Instandhaltungsverpflichtungen zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten. Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung TOP 17: Grundstücksangelegenheiten Der Ortsgemeinderat beschließt, das für das Regenrückhaltebecken erforderliche Grundstück zu kaufen. Laubenheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Johannes Häußling montags... von bis Uhr in der Naheblickhalle, Schulstraße 3 Tel.: / ortsbuergermeister-laubenheim@t-online.de Internet:... Während der o.g. Sprechstunden können bei der Ortsgemeinde Müllsäcke käuflich/kostenlos erworben werden: Biosäcke 2,50, Restmüllsäcke 3,00. Öffentliche Bekanntmachungen Sitzung des Ortsgemeinderates Laubenheim Am Montag, , 19:30 Uhr findet in der Naheblickhalle Laubenheim eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Laubenheim statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil: 1. Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) 2. Nachwahlen zur Ausschussbesetzung 3. Elementarschadenversicherung kommunale Gebäude 4. Haushalt 2017: 1. Beratung und Beschlussfassung über Vorschläge der Einwohner 2. Beratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 5. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß 94 Abs. 3 GemO 6. Bauantrag 7. Mitteilungen und Anfragen II. Nichtöffentlicher Teil: 8. Rechtsangelegenheiten 9. Mitteilungen und Anfragen Laubenheim, den Johannes Häußling, Ortsbürgermeister Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Laubenheim vom Vor Eintritt in die Tagesordnung Ortsbürgermeister Johannes Häußling begrüßt die Ratsmitglieder, die Beigeordneten, Bürgermeister Michael Cyfka, die Vertreter der Presse und die Zuschauer. Er eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Ortsgemeinderat beschlussfähig ist. Gegen das Protokoll vom bestehen keine Einwände. Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Sitzung gemäß den Tagesordnungspunkten durchzuführen. TOP 1: Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) Es liegt eine schriftliche Anfrage vor. Die Bürgerin ist allerdings nicht Vorort, sodass die Anfrage später in TOP 8 - Mitteilungen und Anfragen beantwortet wird. TOP 2: 1. Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am den Jahresabschluss eingehend geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in einer besonderen Niederschrift festgehalten und der Beschlussvorlage beigefügt. Bei der Prüfung der Jahresrechnung wurden keine Beanstandungen festgestellt.

18 Seite 18 Amtlicher Teil Freitag, den 10. März 2017 Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Voraussetzungen der 112 und 113 GemO. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat gemäß 114 Abs. 1 GemO einstimmig die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie die nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte. Die Beschlussfassung hierüber hat gemäß 114 Abs.1 GemO getrennt zu erfolgen. 1. Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist. 2. Der Gemeinderat beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Ortsbürgermeisters sowie der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister und den Ortsbürgermeister vertreten haben. Ortsbürgermeister Johannes Häußling und die Beigeordneten Frank Brendel und Thomas Brendel rücken vom Ratstisch ab. Ratsmitglied Renate Spott übernimmt den Vorsitz und trägt die Beschlussempfehlungen vor. Beschlussfassung: 1. Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist. beschlossen Beschlussfassung: 2. Der Gemeinderat beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Ortsbürgermeisters sowie der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister und den Ortsbürgermeister vertreten haben. beschlossen TOP 3: Projekt Breitbandausbau im Landkreis Bad Kreuznach ; Zuständigkeitsübertragung auf die Verbandsgemeinde Langenlonsheim gemäß 67 Abs. 5 GemO Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und die Beibehaltung der Attraktivität des gesamten Kreisgebiets, z. B. bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, bei der Vermarktung von Bauplätzen und Immobilien und der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die flächendeckende Versorgung des ländlichen Raumes mit einem schnellen und leistungsfähigen Internet ist in den letzten Jahren so wichtig und unerlässlich geworden, dass diese Aufgabe inzwischen zu den zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge zu zählen ist. Der technologische Fortschritt geht unaufhaltsam weiter. Bis heute zeigt sich dies sowohl in Untersuchungen zu Prozessorleistungen oder Zugangsbandbreiten, als auch im Wachstum des Datenverkehrs und der Leistungsfähigkeit von Verbrauchergeräten. Bereits heutige Anwendungen nutzen die bestehenden Bandbreiten von Internetverbindungen aus. Das sich ändernde Nutzerverhalten und der Einzug von leistungsfähigerer Technologie in den Alltag werden zukünftig deutlich höhere Bandbreiten erfordern. Im Kreisgebiet haben derzeit mehr als 98 Prozent der Haushalte eine Grundversorgung von mindestens 6 Mbit/s, jedoch nur etwa 85 Prozent eine leistungsfähige NGA -Versorgung 30 Mbit/s (Quelle: TÜV Rheinland/Stand: Mitte 2016). Vor diesem Hintergrund soll auf Kreisebene die Umsetzung einer NGA-Strategie für das Gebiet des Landkreises, die eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigem Internet zum Ziel haben soll, angestrebt werden. Hierbei sollen nach Abschluss der Maßnahme voraussichtlich für mindestens 85 % der Haushalte im Planungsgebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download gewährleistet werden sowie für 100 % der Haushalte mindestens 30 Mbit/s. Um ein kreisweites Projekt durchführen und an den Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene teilnehmen zu können, ist die Bildung eines Zielgebietsclusters möglichst in der Größe eines Landkreises erforderlich. Die Kreisverwaltung hat hierzu mit Zustimmung des Kreistages eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese Machbarkeitsstudie wird u.a. Aussagen treffen zu dem Ausbaugebiet und - auf Basis einer im Rahmen der Studie zu erstellenden Netzplanung - zu den geschätzten Kosten des Ausbaus eines Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes. Für einen landkreisweit gebündelten Breitbandausbau müsste in einem ersten Schritt die Kompetenz zum Breitbandausbau bzw. zur Förderung des Breitbandausbaus von den Ortsgemeinden auf die jeweilige Verbandsgemeinde übertragen werden. Nach 2 Abs. 1 GemO ist die Breitbandversorgung eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Ortsgemeinde. Gemäß 67 Abs. 5 können Ortsgemeinden Selbstverwaltungsangelegenheiten den Verbandsgemeinden mit deren Zustimmung zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. Nach der Übertragung der Zuständigkeit auf die Verbandsgemeinden würden diese sowie die Städte Bad Kreuznach und Kirn den Landkreis Bad Kreuznach mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem sachlich begrenzten Aufgabenteil Ertüchtigung des Breitbandnetzes im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz beauftragen. Hierzu zählen neben dem Planen und Umsetzen des Breitbandausbaus auch das Erteilen von Aufträgen und das Stellen von Förderanträgen. In dem öffentlich-rechtlichen Vertrag sollen die Verbandsgemeinden dazu verpflichtet werden, dem Landkreis die nicht durch Fördermittel beziehungsweise Kostenbeteiligungen von EU, Bund und Land sowie sonstige Zuwendungen Dritter gedeckten Kosten zu erstatten. Nach derzeitiger Sachlage kann für das Ausbauprojekt mit einem kombinierten Bundes- und Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 90 % gerechnet werden (Fördersatz Land 40 %, Fördersatz Bund 50 %). Von der geplanten Ausbaustrategie profitieren nicht nur schlecht versorgte Ortsgemeinden; auch nach heutigem Stand gut versorgte oder kürzlich ausgebaute Gemeinden können von dem durchzuführenden flächendeckenden Ausbau auf einheitliche NGA-Standards positive Effekte erwarten. Die Kosten des Projektes stehen gegenwärtig noch nicht fest und können erst nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie schätzungsweise bzw. nach erfolgter Ausschreibung genauer beziffert werden. Mit der Beschlussfassung zur Aufgabenübertragung gehen die Ortsgemeinden weder die Verpflichtung zu einem späteren Ausbau, noch zu einer konkreten Kostenübernahme ein. Erst wenn die entstehenden Kosten durch das von uns zur Erstellung der Machbarkeitsstudie beauftragte MICUS- Institut geschätzt wurden und zeitlich noch vor der Ausschreibung der Ausbauleistungen wird den Ortsgemeinden nochmals Gelegenheit gegeben, sich z.b. aus Gründen der entstehenden Kosten aus dem Projekt zurückzuziehen bzw. am Ausbau nicht teilzunehmen. Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Laubenheim begrüßt das Vorhaben des Landkreises, die Breitbandinfrastruktur im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz zu ertüchtigen, und überträgt nach 67 Abs. 5 GemO der Verbandsgemeinde Langenlonsheim mit deren Zustimmung die Aufgabe der Breitbandversorgung. Ortsbürgermeister Johannes Häußling erläutert die Beschlussvorlage. Dazu informiert Bürgermeister Michael Cyfka, dass die Verbandsgemeinde im vergangenen Jahr selbst eine Studie aufgegeben hatte, weil die Kreisverwaltung Bad Kreuznach nicht schnell genug reagierte. Bei dem Breitbandausbau der Kreisverwaltung Bad Kreuznach wird der Bund 50% und das Land 40% der Kosten übernehmen, sofern der Landkreis die Aufgabe primär übernimmt. Darum möchte die Verbandsgemeinde nicht im Weg stehen, sodass sie sich diesem Prozess angeschlossen hat. Er informiert weiter, dass der Kreistag beschlossen hat, den Rest der Kosten von 10 % zu übernehmen. Somit entstehen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden keinerlei Kosten. Die Kosten von insgesamt 18. Millionen Euro werden 16, 5 Millionen bezuschusst, die restlichen 1,5 Millionen Euro werden nun vom Landkreis übernommen. Der Zuschuss wird jedoch nur gewährt, wenn sich alle Verbandsgemeinden dem Zielgebietscluster anschließen. Der Antrag muss bis zum eingereicht werden, um die Fördermittel zu bekommen. Der Internetausbau in Laubenheim allerdings wird durch Innogy erfolgen und muss bis 2018 erfolgt sein. Als Anlage wird Ortsbürgermeister Johannes Häußling einen Brief von Innogy anhängen. Darin steht geschrieben, dass sich die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Laubenheim im sogenannten Bauherrenamt der Telekom registrieren lassen müssen, um anschließend als offiziell erschlossene Adresse aufgeführt zu werden. Die

19 Freitag, den 10. März 2017 Amtlicher Teil Seite 19 Kunden, die bisher noch nicht die Breitbandprodukte mit den hohen Geschwindigkeiten buchen konnten, sind zumeist Kunden mit Neubauten, deren Adressen noch nicht in der Netzdatenbank der Telekom aufgenommen wurde. Dies wäre mit der Registrierung bei der Telekom abgeschlossen. Ausdrücklich weist Ortsbürgermeister Johannes Häußling daran hin, dass dies nicht bedeutet, dass ein Anschluss bezahlt werden muss, sondern nur dass das Grundstück bei der Breitbandversorgung mit der hohen Geschwindigkeit berücksichtigt wird. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Laubenheim begrüßt das Vorhaben des Landkreises, die Breitbandinfrastruktur im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz zu ertüchtigen, und überträgt nach 67 Abs. 5 GemO der Verbandsgemeinde Langenlonsheim mit deren Zustimmung die Aufgabe der Breitbandversorgung. TOP 4: Bauangelegenheiten Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses Die Eigentümer des Grundstückes, Flur 7, Flurstück 196/7, stellten einen Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses. Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage gem. 34 BauGB. Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Grundstück grenzt an eine Gemeindestraße und eine öffentliche Abwasseranlage mit Mischsystem. Das Einfügen in die nähere Umgebung gem. 34 BauGB wird durch die Kreisverwaltung als Baugenehmigungsbehörde geprüft. Der Ortsgemeinderat berät und beschließt über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück, Flur 7, Flurstück 196/7. Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Abweichungen vom Bebauungsplan Auf dem Grundstück, Flur 6, Flurstück 243/9, ist die Errichtung eines Einfamilienhauses geplant. Dieses liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Im Bangert, Hinter dem Dorf, Am Weltersberg, In der Beun. Auf Anfrage des Eigentümers wurde zur Bebaubarkeit der Grundstücke, Parzelle 243/9 sowie auch der Grundstücke 243/11, 243/10 und 243/12 der Bebauungsplan im November 2015 geändert. Die Änderung schreibt Baugrenzen sowie die eingeschossige Bauweise als Maximalmaß vor. Die Baugrenze soll lt. Bauvoranfrage erheblich (tw. um fast 5,0 m) überschritten werden. Desweiteren soll von der Zahl der Vollgeschosse abgewichen werden. Die Begründung zur Bauvoranfrage sowie ein Plan, woraus sich die Grenzüberschreitung ergibt sind der Beschlussvorlage in Kopie beigefügt. Der Ortsgemeinderat berät und beschließt über die Bauvoranfrage betreffend das Grundstück, Flur 6, Flurstück 243/9, hinsichtlich der Grenzüberschreitung. Der Ortsgemeinderat berät und beschließt über die Bauvoranfrage betreffend das Grundstück, Flur 6, Flurstück 243/9, hinsichtlich der Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse. Der Ortsgemeinderat berät und beschließt über die Erteilung/ Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bauvoranfrage betreffend das Grundstück, Flur 6, Flurstück 243/9. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Für das geplante Vorhaben, Neubau eines Wohnhauses, auf den Grundstücken, Flur 6, Flurstücke 222 und 225, wurde beantragt, den Bebauungsplan Im Bangert - Hinter dem Dorf - Am Weltersberg - In der Beun zu ändern. Der Bebauungsplan sieht für diese beiden Grundstücke jeweils ein Baufenster vor. Geplant ist, die Grundstücke, Parzellen 222 und 225 zu vereinen und mit einem Wohnhaus mit einem Vollgeschoss zu bebauen. Zur Genehmigungsfähigkeit, müssten die Baufenster angepasst werden. Der Antragsteller hat erklärt, die Kosten für die Änderung des Planes zu übernehmen. Ein Auszug aus dem Bebauungsplan, sowie eine Auszug aus den Antragsunterlagen sind der Beschlussvorlage in Kopie beigefügt. Der Ortsgemeinderat berät und beschließt über die Änderung des Bebauungsplanes Im Bangert - Hinter dem Dorf - Am Weltersberg - In der Beun. Der Ortsgemeinderat fasst die in der Beschlussvorlage aufgeführten Beschlüsse. 1. Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses Ortsbürgermeister Johannes Häußling verliest und erläutert die Beschlussvorlage. Die Ratsmitglieder befassen sich mit dem Bauantrag und entscheiden darüber. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat berät und beschließt über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück, Flur 7, Flurstück 196/7. 2. Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Abweichungen vom Bebauungsplan Eine Diskussion kommt auf, ob Ausschließungsgründe nach 22 GemO vorliegen könnten. Dies ist bei Bauvoranfragen nicht der Fall. Ratsmitglied Baritz fragt nach, ob in Zukunft die Bauanträge und Bauvoranfragen zur besseren Ausarbeitung vorab im Bauausschuss behandelt werden können. Anschließend beantragt er den Verweis in den Bauausschuss. Ortsbürgermeister Johannes Häußling ist damit einverstanden und wird kurzfristig einen Bauausschuss einberufen. Dort soll beraten und abschließend beschlossen werden. Dieser Beschluss soll gleich an die Kreisverwaltung weitergeleitet werden. Der Gemeinderat muss nicht nochmal darüber abstimmen. Beschlussfassung: Der Gemeinderat beschließt, die Bauvoranfrage im Bauausschuss abschließend zu behandeln. 3. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan sieht für die vorliegenden Grundstücke jeweils ein Baufenster vor. Da geplant ist, die Grundstücke Parzellen 222 und 225 zu vereinen und mit einem Wohnhaus mit einem Vollgeschoss zu bebauen, wurde beantragt, den Bebauungsplan Im Bangert - Hinter dem Dorf - Am Weltersberg - in der Beun zu ändern. Die drei Grundstücke wurden von einer Person erworben, die dort ein Haus bauen möchten. Mit dem aktuellen Bebauungsplan ist dies nicht möglich. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat berät und beschließt über die Änderung des Bebauungsplanes Im Bangert - Hinter dem Dorf - Am Weltersberg - in der Beun. TOP 5: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß 94 Abs. 3 GemO Mit dem Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom ist mit Wirkung vom folgender Abs. 3 in 94 GemO in Kraft getreten: (3) Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach 2 Abs. 1 Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach 2 Abs. 1 beteiligen. Nicht zulässig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz 1 in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu wahren. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Dem Gemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Geber. Die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen im Sinne des Satzes 6 sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und vorzuhalten. Hinweis: Gemäß 24 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), in Kraft seit , kommt die vorg. Regelung erst zur Anwendung, wenn das Angebot der Zuwendung die Wertgrenze von 100,00 EUR übersteigt. Spenden bis 100,00 EUR werden daher dem Rat nicht mehr zur Zustimmung der Annahme vorgelegt. Herr Ortsbürgermeister Häußling legte im Januar 2017 eine Auflistung über eingegangene Spenden aus den Jahren 2015 und 2016 vor, über diese der Ortsgemeinderat noch formal beschließen muss: 2017 Lfd. Nr. Angebot von/vom über EUR Zweck 1 Freie Bürgerliste 1.873,22 Anschaffung von Geräten Laubenheim e.v. (732,42 EUR

20 Seite 20 Amtlicher Teil Freitag, den 10. März 2017 Rasenmäher und 1.140,80 EUR Kombigerät) zur Ausrüstung Donnerstagsteam 2 828,58 Kostenübernahme der Ausgaben anlässlich der Abschlussfeier der Kulturwoche ,83 Anschaffung einer Schaukel-Sitzbox für die Kita 4 148,38 Kostenübernahme der Materialkosten für die Renovierung des Buswartehäuschens 5 653,81 Anschaffung eines STIHL Kombigerätes zur Ausrüstung Donnerstagsteam 6 399,72 Kostenübernahme 119 Liter Tecmix für Geräte Der Ortsgemeinderat beschließt über die Annahme der Spende. Die Anzeige an die Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Kommunalaufsicht) erfolgt durch die VG. TOP 6: Antrag der CDU-Fraktion - Ablehnung der geplanten Zusammenlegung von Stromberg und Langenlonsheim Ortsbürgermeister Johannes Häußling erläutert den Antrag der CDU-Fraktion und übergibt das Wort an Bürgermeister Michael Cyfka. Bürgermeister Michael Cyfka erklärt, dass sich der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim bereits gegen die Fusion einstimmig ausgesprochen hat. Da die Verbandsgemeindeverwaltung aber die Interessen der Ortsgemeinden vertritt, sollen diese auch eine Stellungnahme bezüglich der geplanten Fusion abgeben. Weiter erläutert er, dass nur die Verbandsgemeinde Stromberg Fusionsbedarf hat, die Verbandsgemeinde Langenlonsheim dagegen nicht. Er trägt einige wichtige Punkte vor, unter anderem: 1. Massive finanzielle Unterschiede: die Verbandsgemeinde Stromberg ist hoch verschuldet. 2. Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim stünde vor der Auflösung: Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim und die Verbandsgemeinde Stromberg müssten aufgelöst und es müsste eine neue Verbandsgemeinde gebildet werden 3. Ein neues Verwaltungsgebäude müsste gebaut werden, da weder das Gebäude in Langenlonsheim noch in Stromberg genug Kapazitäten aufweist, um alle Mitarbeiter unterzubringen. Dies sind einige wenige Punkte, warum sich die Verbandsgemeinde Langenlonsheim gegen eine Fusion mit der Verbandsgemeinde Stromberg ausgesprochen hat. Ein Angebot wäre, einige Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Stromberg einzugliedern. Dafür sollten alle Ortsgemeinden in beiden Verbandsgemeinden befragt werden, ob der Wunsch einer Fusion bestehe. Er betont, dass die Verbandsgemeinde Langenlonsheim keinen Fusionsbedarf hat und nach seiner Meinung die Landesregierung ohne Not in die gesunde Struktur einer Verbandsgemeinde eingreift. Es gebe keine Vorteile, wenn die Verbandsgemeinde in die Fusion einwillige. Die sogenannte Hochzeitsprämie des Landes in Höhe von 2 Millionen Euro bei einer freiwilligen Fusion helfe auch nicht weiter, da diese nicht nur in die Schuldentilgung von Stromberg einfließen dürfe (5 Millionen), sondern mindestens die Hälfte davon der Verbandsgemeinde Langenlonsheim zugutekommen müsste. Auch die Besprechung der Ältestenräte von Langenlonsheim und Stromberg führte leider zu keiner sachlichen Lösung. Darum soll der Beschluss des Ortsgemeinderates den Beschluss der Verbandsgemeinde untermauern, um abschließend stark gegenüber der Landesregierung argumentieren zu können. Nachdem alle Fragen beantwortet waren, wurde über den Antrag abgestimmt. Beschlussfassung: Der Gemeinderat berät und beschließt die Ablehnung der geplanten Zusammenlegung von der Verbandsgemeinde Stromberg und Langenlonsheim und unterstützt den Beschluss des Verbandsgemeinderates. TOP 7: Mitteilungen und Anfragen Es liegen einige Mitteilungen vor. 1. Das Donnerstags-Team hat einen Brief an den Ortsbürgermeister Johannes Häußling geschrieben. Sie wünschen sich mehr Unterstützung und Rückhalt bei ihren Aufgaben. Die Aktionen sollen von der Ortsgemeinde mitgetragen werden. Der Brief wird mit der Niederschrift verschickt und die Fraktionen sollen sich darüber austauschen. In der nächsten Sitzung wird darüber gesprochen. In Hinblick auf die engagierte Arbeit des Donnerstags-Team möchte Ortsbürgermeister Johannes Häußling beginnen, Personen in Laubenheim für deren Arbeit auszuzeichnen. Die Fraktionen möchten sich Gedanken machen und Vorschläge unterbreiten. 2. Die schriftliche Anfrage der Bürgerin wird unter Mitteilungen vorgetragen. Es geht um die Aufstellung einer Blauen Bank. Das Projekt ist bundesweit bekannt und besagt, dass von der blauen Bank aus Personen mitgenommen werden können. Die Personen setzen sich auf die Bank und zeigen damit auf, dass sie mitgenommen werden möchten. Der Autofahrer kann nun selbst entscheiden, ob er die Person/en in seinem Auto mitnehmen möchten. Mit dieser Aktion soll die Mobilität der Bürger verbessert werden. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am statt. 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Laubenheim vom Der Ortsgemeinderat Laubenheim hat am aufgrund des 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) und der 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderung der vorstehenden Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Artikel I 1 I. Bestattungsgebühren, Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten 1. Gebühren Wahlgrab auf die Dauer von 30 Jahren für 2 Belegungen a) Wahlgrab ,00 EUR b) Aussegnungshalle ,00 EUR c) Grabaushub ,00 EUR d) Abräumen der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung ,00 EUR Gesamtkosten ,00 EUR 2. Gebühren Tiefgrab auf die Dauer von 30 Jahren für 2 Belegungen a) Tiefgrab ,00 EUR b) Aussegnungshalle ,00 EUR c) Grabaushub ,00 EUR d) Abräumen der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung ,00 EUR Gesamtkosten ,00 EUR 3. Gebühren Urnengrab auf die Dauer von 30 Jahren für 2 Belegungen a) Urnengrab ,00 EUR b) Aussegnungshalle ,00 EUR c) Grabaushub ,00 EUR d) Abräumen der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung ,00 EUR Gesamtkosten ,00 EUR 4. Gebühren Einzelgräber auf die Dauer von 30 Jahren für 1 Belegung Für Einzelgräber werden Gebühren in Höhe von jeweils 50 % berechnet. Artikel II Diese Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft Laubenheim, Häußling, Ortsgemeinde Laubenheim Ortsbürgermeister Hinweis auf Rechtsfolgen: Gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) ergeht zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen folgender Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen Laubenheim, Häußling, Ortsgemeinde Laubenheim Ortsbürgermeister

21 Freitag, den 10. März 2017 Amtlicher Teil Seite 21 Rümmelsheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Jürgen Gumbrich dienstags und donnerstags... von Uhr Uhr im Gemeindebüro, Hauptstraße 11 Telefon: /43932 (dienstlich) /41808 (privat) ... buergermeister@ruemmelsheim-burg-layen.de Internet:... Windesheim Öffentliche Bekanntmachungen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport und Kultur Zu einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport und Kultur der Ortsgemeinde Windesheim wird eingeladen für Donnerstag, 16. März 2017, um Uhr auf dem Grillplatz. Tagesordnung: 1. Neue Hütte auf dem Grillplatz (Beschlussempfehlung an den Rat) 2. Mitteilungen Mit freundlichen Grüßen Claudia Kuntze, Ortsbürgermeisterin Aus der Ortsgemeinde Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Claudia Kuntze dienstags... von bis Uhr donnerstags... von bis Uhr im Rathaus, Kreuznacher Straße Tel.: /268 (dienstlich) / (privat) Fax: / ortsgemeinde-windesheim@t-online.de Internet:... Defibrillator in Windesheim Bahnhofstraße 2 (KFZ Stiebitz) Der Defibrillator ist öffentlich 24 Stunden zugänglich, alarmgesichert und videoüberwacht. Danke für den Feuerwehreinsatz in Windesheim Ich bedanke mich bei der Freiwilligen Feuerwehr Windesheim und allen anderen Wehren aus den umliegenden Ortschaften Guldental, Langenlonsheim, Bretzenheim, Stromberg, Wallhausen, den Rettungsdiensten, der Polizei und den Strom- und Wasserversorgern, die in der Nacht von Freitag auf Samstag im Einsatz hier in Windesheim waren und verhindert haben das der Scheunenbrand nicht auf benachbarte Wohnhäuser übergegriffen hat. Der ehrenamtliche Einsatz dauerte von kurz nach Uhr am Freitagabend bis 9.00 Uhr am Samstagvormittag. Dank auch an die Hilfe aus der Bevölkerung, die die Einsatzkräfte mit Getränken versorgt hat. Dreck-weg-Tag in Windesheim Herzlichen Dank an alle Helfer, die am Samstagvormittag im Rahmen der Aktion der Verbandsgemeinde in unserer Gemarkung Müll aufgesammelt haben. Dank auch an Pro Windesheim, die am Samstag im Rahmen der Bachpatenschaft das Ufer gesäubert haben Es ist schon verwunderlich, welche Mengen Unrat am Bachufer und in der Gemarkung aufgesammelt werden was unverantwortliche Mitbürger auf diesem Weg achtlos entsorgen. Claudia Kuntze, Ortsbürgermeisterin Pfadfindergruppe Windesheim v.l.n.r. Lennard Schmitt, Felix Tratzky, Louis Jayme, Marc Tratzky, Nina Herz, Lara Tratzky, Marie und Hanna Rabenau, Lena Herz, Felix Jayme, Elisabeth Hegemann, Marie Herz, Ludwig Hegemann, Maximilian Schild, Leonie Weber, Friedrich Hegemann, Emilia und Moritz Trauth, Christian Kunz, Luca Puhlmann, Maria Schmitt, Markus Schmitt, Tino Trauth, Laura Weber, Marie Puhlmann. Claudia Kuntze, Ortsbürgermeisterin Sabrina Ihsen, Rene Siry, Werner Großmann, Christel Weyh, Claudia Kuntze, Isolde Hegemann, Egon Engel, Horst Knewitz, Egon Eckes. nicht auf dem Foto: Fritz Hegemann, Roman Pilz, Joachim Frank und Hartmut Kuntze

22 Seite 22 Amtlicher Teil Freitag, den 10. März 2017 Hinweis vorab zur Landratswahl Der Wahlraum zur Landratswahl ist am 19. März 2017 befindet sich erstmalig in Windesheim im Kindergarten! Ich bitte um Beachtung! Claudia Kuntze, Ortsbürgermeisterin Schulische Nachrichten Fußballturnier an der Realschule plus Langenlonsheim Mannschaft mit dem größten Teamgeist setzte sich durch Wie es bereits an der Realschule plus Langenlonsheim Tradition ist, fand auch dieses Jahr das allseits beliebte und von vielen Schülern herbeigesehnte Fußballturnier statt. Am frühen Donnerstagmorgen betraten die Klassenstufen sieben bis zehn voller Vorfreude aber auch mit ein wenig Anspannung die Turnhalle. Der Ehrgeiz der einzelnen Klassen das Turnier zu gewinnen war groß. Aber nicht nur die Schüler spielten, sondern auch die Lehrer zeigten vollen Körpereinsatz und lieferten sich spannende Duelle mit ihren Schülern. Das Publikum, das aus Schülern bestand, unterstütze mit Fangesängen und Zurufen die Spieler. Voller Spannung wurde das Finale, das zwischen den Klassen 9a und 9b ausgetragen wurde, erwartet. Beide Klassen glänzten mit Fairness, Teamgeist und spielerischem Können. Allerdings konnte sich die Klasse 9b unter anderem aufgrund ihres starken Spielers Artur Steiner, der die beiden entscheidenden Tore im Spiel erzielte, durchsetzen. Insgesamt war das Fußballturnier ein voller Erfolg, da nicht nur allein der Sport, sondern vor allem Teamgeist und Fairness im Vordergrund standen. Zudem wurde der Zusammenhalt innerhalb der Klassen gestärkt, denn als Einzelkämpfer ist ein solches Turnier nicht zu gewinnen. Eine solche Erfahrung wirkt sich sicherlich positiv auf das Schulleben aus. Betreuungskräfte für die Ganztagsschule Langenlonsheim gesucht Die GS Langenlonsheim sucht zum Schuljahr 2017/18 zwei geeignete Personen, die montags bis donnerstags von 13 bis 14 Uhr jeweils die Betreuung einer Gruppe übernehmen können. Zusätzlich sind zwei AG Stunden (15-16 Uhr) möglich. Die Vergütung erfolgt auf Honorarbasis (15 Euro/ Stunde). Interessierte melden sich bitte telefonisch oder per Mail bei der Grundschule: Tel / BBS TGHS Bad Kreuznach Ausbildung Staatlich geprüfte(r) Techniker/-in Für Facharbeiter/-innen mit einer abgeschlossenen technischen Berufsausbildung bietet die BBS TGHS Bad Kreuznach im neuen Schuljahr wieder eine kostenfreie, berufliche Weiterbildung zum/zur Staatlich geprüften Techniker/-in mit den Schwerpunkten Maschinenbau, Elektrotechnik und Bautechnik an. Teilnehmer können sich auf diesem Weg berufsbegleitend im Abendunterricht höher qualifizieren, ohne dabei ihren Arbeitsplatz aufgeben zu müssen. Diese Höherqualifizierung ist speziell auf die Bedürfnisse der Facharbeiter aus technischen Berufsgruppen abgestimmt und schließt nach vier Jahren mit einer Abschlussprüfung ab. Der Abschluss beinhaltet unter anderem die Fachhochschulreife (Fachabitur) und berechtigt damit zum Studium an Fachhochschulen. Die Ausbildung beinhaltet externe Kooperationen zur Zertifizierung auf dem Gebiet des Projektmanagements, für den Ausbildereignungsnachweis sowie der REFA Arbeits- und Prozessorganisation. Weitere Informationen und Aufnahmeanträge sind unter www. bbstghs.de und im Sekretariat (Tel. 0671/ oder bbstghs.de) erhältlich. Fachschule Technik Fachrichtungen: Maschinen-, Elektro- und Bautechnik Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung Dauer: vier Jahre in Teilzeit Ziel: Staatlich geprüfte(r) Techniker/-in Unterrichtstage: Montag und Mittwoch von bis Uhr, Samstag (14-tägig) von 7.45 bis Uhr Schulbeginn: 14. August 2017 Spieler der Klasse 9b von links oben: Osman Yildirim, René Weidenbach, Mirco Tikvic, Mert Sirin, Enrico Raab Von links unten: Artur Steiner, Adrian Pelzer Freiwilliges Soziales Jahr an der Grundschule Langenlonsheim (Ganztagsschule) Sie sind zu Beginn des Schuljahres 2017/18 mindestens 18 Jahre alt? Sie suchen eine Arbeitsstelle, die Ihnen die Möglichkeit bietet, mit Grundschulkindern zu arbeiten und dabei persönliche Kompetenzen zu erweitern und zu stärken? Sie wollen erst einmal praktisch arbeiten, bevor Sie sich für eine Ausbildung oder ein Studium entschließen? Wir - die Ganztagsschule der Grundschule Langenlonsheim - brauchen genau Sie ab Bitte nehmen Sie Kontakt auf über Telefon: 06704/ oder per Mail: gs-langenlonsheim@web.de. Wir freuen uns auf Sie. Demnächst beginnen folgende Kurse Information und Anmeldung (wenn nicht anders angegeben) bei Frau Vollmer, Tel bzw. info@vhs-langenlonsheim.de. Falls der Anrufbeantworter geschaltet ist, sprechen Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnummer, die Kursnummer und die Kursbezeichnung auf Band. Bitte berücksichtigen Sie die Geschäftszeiten Mo-Fr jeweils 10:00 bis 18:00 Uhr! Die Kursgebühr überweisen Sie bitte vor der ersten Veranstaltung bei der Sparkasse Rhein-Nahe Konto Nr ; BLZ (IBAN: DE ) mit Angabe des Namens und der vollständigen Kursnummer. Die Kursgebühr wird auch fällig, wenn Sie den Kurs nicht antreten. Eine gesonderte Bestätigung erfolgt nicht! Sollte ein Kurs nicht stattfinden oder verlegt werden, werden Sie benachrichtigt und bereits überwiesene Beträge zurückerstattet.das aktuelle Programm mit Details zu allen Kursen und zur Anmeldung finden Sie im Internet unter Kurse der kommenden Woche: SILBERSCHMUCK 2301 / 13 Beginn: Samstag, , 10:00 Uhr TAGESFAHRT SPEYER ZUR MAYA-AUSSTELLUNG 1105 / 2 Beginn: Samstag, , 8:00 Uhr Uhr ENTDECKEN SIE DIE KÜCHE SRI LANKAS - FOLGEKURS NEUE REZEPTE 3072 / 4 Beginn: Mo, , 18:00 Uhr

23 Freitag, den 10. März 2017 Amtlicher Teil Seite 23 GRUNDKURS FOTOGRAFIE UND KAMERA - AUSGEBUCHT 2007 / 10 Beginn: samstags, :00 Uhr Kurse der darauffolgenden Wochen: EINFÜHRUNG IN DIE TECHNIK DES NORDIC WALKING 3001 / 2 Leitung: Frau S. Haag, Krankengymnastin Beginn: mittwochs, , 17:30 Uhr Dauer: 8 Zeitstunden Raum: Umgebung, Windesheim Kosten: 85,00 EUR Information: bei der Kursleiterin Dies ist ein Ganzkörpertraining welches man zu jeder Jahreszeit ausüben kann. Nordic Walking entlastet den Bewegungsapparat, steigert durch aktiven Einsatz der Atemhilfsmuskulatur die Sauerstoffversorgung, Trainiert die Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit und Koordination, löst Verspannungen im Schulter-Nackenbereich und stärkt das Immunsystem. Frau Haag ist eine erfahrene Kursleiterin. Die Kurse werden bis zu 80 % von der Krankenkasse bezuschusst. DEKORATIVE KÖRBE AUS ALTPAPIER FLECHTEN 2120 / 1 Leitung: Frau C. Schaphoff Beginn: Mittwoch, , 18:00 Uhr Dauer: 1 Abend Raum: Raum der VHS, Grundschule, Guldental Kosten: 15,00 EUR Information: info@vhs-langenlonsheim.de oder Frau Vollmer, 06707/ Altpapier lässt sich recyclen zu nützlichen Körben, Schalen, Osterkörbchen und Vieles mehr. Die Grundlagen hierzu erlernen Sie an diesem Abend. Bringen Sie bitte alte Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, sowie einen Klebestift mit. WORKSHOP KLÖPPELN AUSTRIASPITZE 2131 / 3 Leitung: Frau Sylvia Vollmer Beginn: freitags, , 14:00 Uhr Dauer: 1 Wochenende Raum: Raum der VHS, Grundschule, Guldental Kosten: kostenfrei Information: Info bei Frau Vollmer: / 8027 Füllungen der Hunniaspitze (Fortg.) Austriaspitze (Anfänger) Fr: 14:00 bis ca. 18:00 Sa: 9:30 bis ca. 18:00 So: 9:30 bis ca. 16:00 3-TAGESFAHRT NACH WÜRZBURG 1106 / 1 Leitung: Frau T. Wiedorn Beginn: Dauer: 3 Tage Kosten: 259,00 (42,00 Einzelzimmerzuschlag) Information: Frau Vollmer: oder info@vhs-langenlonsheim.de Erleben Sie diese historische Stadt zur besten Jahreszeit bei einer Busreise der Kreisvolkshochschule Bad Kreuznach. Wir haben viele Schmankerl für die Mitreisenden vorgesehen. Auch schon bei der Hin- und Rückfahrt erwartet Sie ein interessantes Programm.: Fahrt im modernen Reisebus 2 x Übernachtung inkl. Frühstücksbuffet im Best Western Hotel Würzburg Süd Schifffahrt Veitshöchheim - Würzburg (einfache Fahrt) Eintritt und Führung Schloss Veitshöchheim inkl. Rokokogarten Stadtrundfahrt Würzburg Eintritt und Führung Residenz Nachtwächterrundgang Würzburg Stadtführung Aschaffenburg. Anmeldeschluss ist der Tourist- Information Touristinfo der Ferienregion Langenlonsheim Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer 22/Frau Mang Naheweinstr. 80, Langenlonsheim Tel.: /92922 Fax: / touristinfo@vglangenlonsheim.rlp.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung. Angebote: Gästeberatung, Betreuung und Beratung Gastgeber, Sterneklassifizierung, Unterkunftsverzeichnis (Broschüre und Internet), Prospekt- und Kartenservice, Vernetzung mit touristischen Leistungsträgern, Veranstaltungskalender, Präsentationen für die Region, Pressearbeit, Neubürgerinfos, etc. Beteiligung am 24. Rad-Erlebnistag Nahe Hit, rad l mit! am Sonntag, 18. Juni 2017 Foto Peter Bender Bereits zum 24. Mal organisiert die Naheland-Touristik GmbH dieses sportliche Event, das immer am 3. Sonntag im Juni stattfindet. Von der Nahe-Quelle am Bostalsee im Saarland bis nach Bingen an den Rhein wird an diesem Tag entlang des Nahe-Radweges an verschiedenen Stationen ein Rahmenprogramm und regionale Speisen geboten. Dank der Beteiligung und des Engagements von heimischen Vereinen, Sehenswürdigkeiten, Winzern, Gastronomen, Tour-Guides und Tourist-Informationen konnte in jedem Jahr ein attraktiver Rad-Erlebnistag gemeinsam organisiert werden. Mehr als 25 Erlebnis-, Verpflegungs-, und Stempelstationen entlang des Radweges und 8 verschiedene geführte Rad-Erlebnistouren für MTB, Touren- oder E-Bike, auch abseits des Radweges, konnten wir in 2016 anbieten. Auch in diesem Jahr soll für jeden Radler-Typ wieder etwas dabei sein. Wir freuen uns, wenn sich in diesem Jahr weitere Akteure (Vereine, Organisationen etc.) mit attraktiven Aktionen/Aktivitäten/ Ideen an der überregional bekannten und beliebten Radveranstaltung beteiligen würden. Interesse? Dann melden Sie sich bitte umgehend bei der Naheland-Touristik GmbH. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Petra Prem-Kern, Tel , petra.prem@naheland.net Die Nahe präsentiert sich auf der Rheinland-Pfalz Ausstellung in Mainz Vom 18. bis 20. März 2017 präsentiert sich die Nahe auf der Touristik-Welt mit einem großen Gemeinschaftsstand im Rahmen der Rheinland-Pfalz Ausstellung (RAM) in Mainz. Gemeinsam mit der Hunsrück-Touristik, dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald sowie sieben weiteren touristischen Partnern wird ein attraktiver Eckstand, direkt neben dem Eingang der Touristik- Welt, in Halle 17, drei Tage lang angeboten. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die größte Mehrbranchenmesse in Rheinland-Pfalz mit Besuchern und über 700 Ausstellern durch die Nähe zur Nahe eine ideale Informationsplattform für potentielle Tagesausflügler aus dem gesamten Rhein-Main- Gebiet ist. Die Touristinformation der Ferienregion Langenlonsheim nimmt wieder als Partner teil und bewirbt unsere schöne Verbandsgemeinde. Unterstützt werden wir in diesem Jahr durch das Langenlonsheimer naturbüro-sh. Natur beginnt vor unserer Haustür, man muss sie nur erleben! - mit diesem Motto ist die Inhaberin, Dipl.Biogeographin Simone Hoffmann, u.a. mit ihren Naturerlebnisführungen in Langenlonsheim eine große Bereicherung für unsere Gäste und vielleicht auch für neue Gäste aus

24 Seite 24 Amtlicher Teil Freitag, den 10. März 2017 dem Raum Mainz. Frau Hoffmann wird nämlich auf einer Aktionsfläche am Stand am Samstag, 18. März, ganztägig Kräuterworkshops für Erwachsene und Kinder anbieten. Wir sind auf den Zuspruch gespannt und bedanken uns für das Engagement! Die Touristik-Welt findet im Zeitraum vom 18. bis 20. März 2017, jeweils von Uhr bis Uhr, statt. Die Rheinland-Pfalz- Ausstellung selbst läuft bis zum 26. März Bekanntmachungen anderer Behörden und Stellen Generationen im Dialog während der Sozialen Projektwoche Stama, MGH des Caritasverbandes und Pflegestützpunkt verbinden Jung & Alt Während der diesjährigen Sozialen Projektwoche des Gymnasiums an der Stadtmauer ( Stama ) begegnen sich Generationen im Dialog. Start ist am Freitag, 24. März, um 14:30 Uhr: Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen laden interessierte Erwachsene und Senioren dann zum ersten Kennenlernen ein. Dafür wird das Haus des Gastes (Kurhausstraße 22-24) zum Generationen-Café. Bei Kaffee und Kuchen besprechen junge und ältere Teilnehmer, wie sie die darauffolgende Woche bis zum Freitag, 31. März, gemeinsam gestalten werden. Das Thema Vielfalt der Kulturen wird die gemeinsamen Tage verbinden. Die Organisatorinnen der Projektwoche sind guter Dinge, dass gerade der aktuelle Bezug den Gedankenaustausch untereinander anregt. Sie versprechen aber auch, an der einen oder anderen Stelle in die Geschichte zurückzublicken. Mit Generationen im Dialog möchten das Bad Kreuznacher Mehrgenerationenhaus (MGH) in Trägerschaft des örtlichen Caritasverbandes, der Pflegestützpunkt Bad Kreuznach und das Stama Jung und Alt verbinden. Denn natürlich lässt das Schwerpunkt-Thema genug Raum für Seitengespräche. Und dabei kann jede Generation ihre Sichtweise der jeweils anderen näherbringen! Die Jugendlichen hoffen darauf, dass viele ältere Menschen möglichst oft mit von der Partie sind. Das Programm erlaubt aber auch, sich dann und wann auszuklinken. Jeder kann also so teilnehmen, wie es für ihn gut passt. Ein besonderes Highlight gibt`s übrigens am letzten Tag: Dann geht`s mit dem Bus zum Hildegard-Forum nach Bingen. Die Teilnahme an den Treffen im Rahmen von Generationen im Dialog ist kostenfrei; lediglich für den Bingen-Ausflug ist ein moderater Kostenbeitrag zu entrichten. Für die Auftaktveranstaltung am 24. März im Haus des Gastes bitten die Organisatoren um telefonische Anmeldung unter 0671/ (Pflegestützpunkt, Jana Morenz). Kreisverwaltung Bad Kreuznach Bekanntmachung über das Auswahlverfahren von Anstellungsträgern der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung in den Pflegestützpunkten; Vergabe der Trägerschaften der Beratungs- und Koordinierungsstellen (Beko-Stellen) ab Im Landkreis Bad Kreuznach sind die Trägerschaften für die Beko-Stellen ab dem neu zu besetzen. Das Verfahren zur Vergabe der Trägerschaften ist in der Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASGDVO) vom geregelt. Hiernach legt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Mainz nach Anhörung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt die Zahl der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung fest. Die Antragsunterlagen sind von den möglichen Anstellungsträgern beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Abteilung Soziales/Integrationsamt, Referat 41, Postfach 2964, Mainz (LSJV), innerhalb einer Frist von zwölf Wochen ab dieser Bekanntmachung anzufordern. Nach Ablauf dieser Frist wählt das LSJV einen Anstellungsträger für die jeweilige Fachkraft der Beratung und Koordinierung aus. Anstellungsträger von Fachkräften der Beratung und Koordinierung können sein: 1. Einzelne zugelassene ambulante Pflegedienste oder mehrere zugelassene ambulante Pflegedienste in gemeinsamer Trägerschaft, 2. Trägerverbünde, denen mindestens ein zugelassener ambulanter Pflegedienst angehört, oder 3. Landkreise oder kreisfreie Städte. Aufgabenbereiche der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung in den Pflegestützpunkten Die Fachkräfte der Beratung und Koordinierung haben insbesondere die Aufgabe, trägerunabhängig und trägerübergreifend Hilfe suchende Menschen und ihre Angehörigen zu beraten, die im Einzelfall notwendigen Hilfen zu vermitteln, das Hilfsangebot zu koordinieren und bürgerschaftlich engagierte Menschen zu gewinnen, zu unterstützen und in die Angebotsstruktur einzubeziehen. Sie unterstützen und beraten im Zusammenhang mit Beschwerden im Bereich der Pflege und arbeiten mit Diensten und Einrichtungen, den Anbietern komplementärer und niedrigschwelliger Angebote, den Landkreisen und kreisfreien Städten zusammen. Sie wirken bei der Erarbeitung von Verfahrensabsprachen im Zusammenhang mit dem Übergang in die pflegerische Versorgung, insbesondere nach Krankenhausaufenthalt, sowie bei der Regionalen Pflegekonferenz einschließlich regelmäßiger Berichterstattung mit. Folgende Beratungsbereiche sind zu besetzen: Beratungsbereich Gebiet 1-3 Gemeinsamer Beratungsbereich: Stadt Bad Kreuznach (einschließlich Stadt Bad Münster a. St. Ebg.), Verbandsgemeinden Bad Kreuznach und Langenlonsheim, Ortsgemeinden Norheim, Niederhausen, Oberhausen, Duchroth und Traisen 4 Stadt Kirn, Verbandsgemeinde Kirn-Land 5 Verbandsgemeinden Meisenheim und Bad Sobernheim 6 Verbandsgemeinden Rüdesheim (ohne die Gemeinden Norheim, Niederhausen, Oberhausen, Duchroth und Traisen) und Stromberg Zusätzlich kann eine Bewerbung für die Trägerschaft einer Beratung- und Koordinierungsstelle mit Schwerpunktaufgaben (50%-Stelle) abgegeben werden. Fortsetzung siehe Seite 26

25 Freitag, den 10. März 2017 Amtlicher Teil Seite 25

26 Seite 26 Amtlicher Teil Freitag, den 10. März 2017 Die Schwerpunktstelle der Beratung und Koordinierung ist nur zusammen mit der Trägerschaft einer Beko-Stelle zu vergeben. Personelle Anforderungen und Qualitätsstandards Die Anstellungsträger haben sicherzustellen, dass eine geeignete vollzeitbeschäftigte Fachkraft oder eine entsprechende Anzahl teilzeitbeschäftigter Fachkräfte beschäftigt werden; bei Teilzeitbeschäftigten sollen höchstens zwei Fachkräfte beschäftigt werden. Geeignete Fachkräfte sind in der Regel Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/Sozialpädagoge; sie sollen über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Personen mit einer anderen Berufsausbildung, die vor dem zulässigerweise als geeignete Fachkraft beschäftigt waren, sind den o.g. Fachkräften gleich gestellt. Die Anstellungsträger haben sicherzustellen, dass die zur Erfüllung der Aufgaben die erforderlichen Qualitätsstandards erfüllt sind, insbesondere eine aufgabenangemessene Ausstattung des Arbeitsplatzes, regelmäßige Fort- und Weiterbildung, die Supervision und eine landesweit einheitliche Dokumentation der Arbeit. Förderung von Fachkräften der Beratung und Koordinierung Als angemessene Personalkosten einer vollzeitbeschäftigen Fachkraft oder bei entsprechender Teilzeitbeschäftigung wird ein Betrag von EUR festgesetzt, der jeweils nach Ablauf von drei Jahren, erstmals zum , dynamisiert wird. Die Höhe der Landesförderung beträgt 80% der angemessenen Personalkosten und für Sachkosten pauschal EUR, soweit sie nicht von Dritten getragen werden. Anträge auf Förderung sind bis zum eines jeden Jahres beim LSJV zu stellen. Nähere Informationen können der LPflegeASGDVO entnommen werden. Kirchliche Nachrichten Kath. Pfarreiengemeinschaft Guldenbachtal/Langenlonsheim Gottesdienstordnung vom Samstag, 11. März, Uhr Anbetung in Langenlonsheim, Uhr Vorabendmesse in Langenlonsheim Sonntag, 12. März, 9.00 Uhr Hochamt in Guldental St. Jakobus, Uhr Hochamt in Schweppenhausen, Uhr Wortgottesfeier in Rümmelsheim, Uhr Hochamt mit Eröffnung Ewig Gebet in Bretzenheim, Uhr Abschlussandacht zum Ewig Gebet in Bretzenheim Montag, 13. März, Uhr Rosenkranzandacht in Langenlonsheim Dienstag, 14. März, 7.00 Uhr Laudes in Langenlonsheim Mittwoch, 15. März, Uhr Hl. Messe in Bretzenheim Donnerstag, 16. März, 7.00 Uhr Laudes in Langenlonsheim Der Wochenend-Gottesdienst aus Bretzenheim oder Langenlonsheim wird in unserem Pfarrradio übertragen: UKW 87,9! Ev. Kirchengemeinde Bretzenheim Donnerstag, 9. März 2017, Uhr Presbyterium Samstag, 11. März 2017, 9.30 Uhr bis Uhr: Unterricht der Katechumenen via Abschlussgottesdienst am Reminiscere, , Uhr Gottesdienst mit Totengedenken SchlickOculi, , 9.30 Uhr Gottesdienst Der neue Gemeindebrief samt allen Terminen ist in der Druckerei. Wer ihn schon jetzt lesen will, findet ihn hier: ev-bretzenheim.de/gemeindebrief/kirchenfenster.pdf Weilburger Barockfest am 16. Juli Anmeldungen bisher. Bitte frühzeitig anmelden, die Gemeinde muss die Karten bis definitiv kaufen. Näheres: Oktober 2017: Vier-Länder-Studienfahrt gen Österreich, Italien, Slowenien, Istrien. 15 Anmeldungen bisher. Auch hier bitte wegen der Planungssicherheit nicht zu lange warten. Evangelische Kirchengemeinde Langenlonsheim Gottesdienste Sonntag, , Uhr Kirchenmusikalischer Gottesdienst, u.a. W.A. Mozart, Kirchensonate (Pr. Susanne Bach) Ab finden die Gottesdienste wieder in der Kirche statt. So finden Sie uns: Ev. Gemeindehaus, Naheweinstraße 142, Langenlonsheim, Tel 06704/ 2466 Jugendbereich: Eingang zur Hintergasse -Ansprechpartner: Bernhard Wolf (Tel /2821) Gemeindehaus: Eingang gegenüber Kindertagesstätte Ev. Kindertagesstätte Regenbogen, Naheweinstraße 140, Langenlonsheim, Tel / 1245 Ev. Pfarramt, Naheweinstraße 142, 1. Stock, Langenlonsheim, Tel 06704/ 1444, Mail: Ev. Kirchengemeinde Münster-Sarmsheim Dorsheim, Laubenheim, Münster-Sarmsheim Gottesdienst Sonntag, , um 09:30 Uhr Gottesdienst in Laubenheim mit Abendmahl Seniorenkreis: Montag, ,15:00 Uhr in Laubenheim Kirchenchor: Mittwoch, , 18:00 Uhr in Münster-Sarmsheim Pfarrerin für Dorsheim und Laubenheim: Ute Bock, 06704/1444 Pfarrer für Münster-Sarmsheim: Christoph Hüther, 06721/32138 Küsterinnen: Frau Mages, Dorsheim, 06721/44685 Frau Parisi, Laubenheim, 06704/ Frau Nimmergut, Münster-Sarmsheim, 06721/42556 Evangelische Kirchengemeinde Rümmelsheim-Waldalgesheim Gottesdienste am 12. März 2017 (Reminiscere), Pfarrer Hüther: 9.30 Uhr Genheim, 11 Uhr Rümmelsheim Kindergottesdienst in Genheim: Uhr So erreichen Sie uns: Ev. Pfarramt, Pfarrer Hüther, Kreuzstraße 6, Waldalgesheim, Tel.: / 32138, Fax 32038, waldalgesheim@ ekir.de, Homepage: Sprechstunden: jederzeit nach vorheriger telefonischer Vereinbarung! Küsterin für Rümmelsheim: Frau Müller, Oberstraße 4, Tel.: (06721) Ev. Kirchengemeinde Windesheim-Guldental Windesheim Uhr Gottesdienst, Prädikantin Staaden mit KiGo, Abendmahl mit Saft, Tauferinnerungsgottesdienst, Die Kollekte legt die Kreissynode fest. Sollten Sie keinen Gemeindebrief erhalten haben, liegt für Sie ein Exemplar in der Kirche (neben den Gesangbüchern) bereit. Kinderkirche: Guldental: sonntags um Uhr im Ev. Stift Windesheim: sonntags um Uhr im Ev. Gemeindehaus Termine auf Anfrage bei Frau I. Leisenheimer, Tel.: 8989 Jehovas Zeugen Samstag, , 18:00 Uhr Öffentlicher Vortrag mit dem Thema: Die Wunder der Schöpfung Gottes würdigen. Spiegelt die Schöpfung die Eigenschaften Gottes wider? Was können wir von der Schöpfung lernen und dabei Gott würdigen? Herr Tobias Hauck, Stromberg, wird anhand der Bibel auf diese und weitere Fragen näher eingehen. Bringen Sie bitte gern Ihre eigene Bibel mit, damit sie der Argumentation folgen können. Mittwoch, , 19:00 Uhr Programmauszug: Teil 1.: Schätze aus Gottes Wort - Heute: Ist der Mut des Propheten Jeremia für Christen ein Vorbild?, Teil 2.: Bibel & Praxis: Wie real ist Gottes Königreich? Zeitzeugen der Neuzeit berichten. Versammlungszeiten für russisch sprechende Mitbürger: Donnerstag 19:00 Uhr und Sonntag 12:30 Uhr Sie sind herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei. Keine Kollekte. Veranstaltungsort ist jeweils: Königreichssaal der Zeugen Jehovas Saarstr. 18, Waldalgesheim. Eine Wegbeschreibung finden Sie unter jw.org im Internet.

27 Freitag, den 10. März 2017 Amtlicher Teil Seite 27 Aus Vereinen und Verbänden Bretzenheim Bretzenheimer Landfrauen Am Mittwoch, 15. März 2017, um Uhr hält Frau Wentzel- Schneider im Luthersaal der evangelischen Kirche einen Vortrag zu dem Thema: Ein Wohlfühlabend für die Augen. Wir bitten Sie um Anmeldung bis zum 13. März 2017 bei Ingrid Weber, Tel , oder Marlene Schneider-Jost, Tel Gäste sind herzlich willkommen. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Bretzenheim e.v. Zur Jahreshauptversammlung am Freitag, , um Uhr im Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Bretzenheim laden wir hiermit alle Mitglieder herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Totenehrung, 2. Bericht des 1. Vorsitzenden, 3. Bericht des Schriftführers, 4. Bericht des Kassierers, 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung, 6. Bericht des Wehrführers, 7. Bericht des Jugendwartes, 8. Wahl eines Versammlungsleiters, 9. Neuwahl des Gesamtvorstandes, 10. Wahl der Kassenprüfer, 11. Verschiedenes Anträge zu Punkt Verschiedenes sollten bis beim 1. Vorsitzenden Erich Jung vorliegen. Die Versammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Dorsheim Lebensraum Untere Nahe e.v. Herzliche Einladung an alle Mitglieder und Interessenten zur Mitgliederversammlung des Vereins Lebensraum Untere Nahe e.v. am Mittwoch, , Uhr, im Clubraum der Trollbachhalle Rümmelsheim Tagesordnung: 1. Begrüßung und Genehmigung des Protokolls vom , 2. Bericht des 1. Vors. zu den Aktivitäten - zum Stand der Risikoabschätzung im Zusammenhang mit der Verfüllung von Rümmelsheim II, zur Zukunft des Kieswerkes Rümmelsheim III, zur Fortschreibung des Raumordnungsplans, zu den ökologischen Aktivitäten (Harald Wolf), 3. Diskussion, 4. Bericht des Schatzmeisters, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Diskussion, 7. Entlastung von Schatzmeister und Vorstand, 8. Verschiedenes, 9. Einführungsvortrag Geologische Wanderung am (Herbert Krimm) Guldental Katholischer Kirchenchor St. Martin, Guldental Die Jahreshauptversammlung des kath. Kirchenchores von St. Martin Guldental, findet am Freitag, 17. März 2017, um Uhr, im Probenraum des Kirchenchores im Pfarrhaus statt. Neben den üblichen Tagesordnungspunkten stehen in diesem Jahr, nach dem Tod des Chorleiters Herrn Chordirektor Felix Rickes, Beratungen über den Fortbestand des Kirchenchores, der Chorleitung sowie die Anwerbung neuer aktiver Sängerinnen und Sänger im Raum. Des Weiteren folgt die Auflistung der voraussichtlichen kirchlichen Termine im Kirchenjahr 2017 und die weltgesanglicher Auftritte. Außerdem können Vorschläge für einen geplanten Ausflug diskutiert werden. Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind herzlich eingeladen. Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen, rege Teilnahme an den Gesprächen und dem abschließenden kleinen Imbiss. TV 1909 Guldental e.v. lädt ein Kinderturntag Am Sonntag, 12. März 2017, findet der diesjährige Kinderturntag des TV 09 Guldental in der Gustav-Pfarrius-Halle statt. Wir beginnen um Uhr und werden unsere TV-tanzgruppen bei ihren Aufführungen erleben. Auch unsere Turngruppen vom Eltern/Kind-Turnen über Kinderturnen bis zu den Schülergrup- pen zeigen, was bei den Turnstunden geleistet wird. Wer einmal testen will, ob vielleicht Tennissport das Richtige für sie oder ihn ist, kann an diesem Nachmittag einmal reinschnuppern. Unsere Übungsleiterinnen haben wieder interessante Gerätekombinationen aufgebaut, die unsere Kinder, egal ob groß oder klein, absolvieren werden und nach Abschluss der Übungen mit einer Urkunde und einem kleinen Geschenk belohnt werden. Auch in diesem Jahr wird der Euch schon bekannte Zauberer Herr Bauch zu uns kommen und mit Euch zaubern und spielen. er hat uns verraten, dass er eine neue Zauberschau und neue Spiele mitbringen wird. Ihr seid alle herzlich eingeladen. Bringt eure Eltern, Großeltern, Geschwister und eure Freunde mit. Im Eingangsbereich der Grundschule werden euch die Kinder der Tanzgruppen Erfrischungsgetränke, Kuchen und leckere Torten anbieten. Für die Großen gibt es natürlich auch Kaffee. Wir vom Turnverein freuen uns sehr auf Euch! VSC Spike Guldental e.v. Mitgliederversammlung 2017 Hiermit werden alle Mitglieder zur diesjährigen Mitgliederversammlung am um 19:00 Uhr im Weingut Dr. Hubert Gänz, Mühlenweg 24, eingeladen. Tagesordnung: 1. Feststellung der Stimmberechtigung und der ordnungsgemäßen Einladung, 2. Berichte und Aussprachen - 1. Vorsitzender - Schriftführer - Jugendwartin - Pressewart - Sportwart, 3. Kassenbericht 2016, 4. Bericht des Kassenprüfers, 5. Entlastung des Vorstandes, 6. Ergänzungswahlen, 7. Vorstellung Etat 2017, 8. Behandlung und Beschlussfassung von Anträgen, 9. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens schriftlich bei der Geschäftsstelle, Heddesheimer Str. 21, Guldental eingereicht werden. SG 07 Guldental e.v. Spielplan unserer Jugend- und aktiven Mannschaften Unsere A-, B-, C- und D-Junioren spielen in einer Spielgemeinschaft mit dem TSV Langenlonsheim / Laubenheim. Diese Spielgemeinschaft trägt den Namen JSG Langenlonsheim/Laubenheim/Guldental. Spielpläne dieser Junioren sind in der Rubrik TSV Langenlonsheim-Laubenheim e.v. aufgeführt. Samstag, A-Jugend, 16:30 Uhr: SG Hoppstädten - JSG Lalo/Laubenheim/ Guldental Sonntag, Mannschaft, 13:00 Uhr: SG Pfaffen-Schwabenheim/Bosenheim II - SG Guldental/Winzenheim II 1. Mannschaft, 15:00 Uhr: SG Braunweiler/Sommerloch - SG 07 Guldental Sonntag, Mannschaft, 13:00 Uhr: SG Guldental/Winzenheim II - FC Bad Sobernheim (in Winzenheim) 1. Mannschaft, 15:00 Uhr: SG 07 Guldental - SV Medard Besuchen Sie doch mal unsere Internetseite. Dort finden Sie weitere Hinweise zu Trainingszeiten, Spielberichte und Aktivitäten unserer SG Bauern- und Winzerverband Guldental Einladung zur Mitgliederversammlung Am Donnerstag, 16. März 2017, um Uhr in Guldental, Straußwirtschaft Wolfgang Klöckner, Am Mühlrech 1, Tel Tagesordnung (Tagesordnungspunktänderungen vorbehalten): 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Feststellung der form - und fristgerechten Einladung, 3. Berichte: a. des Vorsitzenden, b. des Schriftführers, c. des Kassierers, d. der Kassenprüfer, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Information und Diskussion mit den aktuellen Jagdpächtern der beiden Guldentaler Jadgbezirke, 6. Geplante Wetterstation im Guldenbachtal - aktueller Stand und Finanzierung, 7. Hunsrückbahn - aktueller Stand, 8. Verschiedenes Aufgrund der umfangreichen Tagesordnung bittet der Vorsitzende alle Mitglieder um pünktliches Erscheinen, so dass die Versammlung nicht zu lange dauert. BUND-Ortsgruppe Guldental Für Samstag, 11. März 2017, hat die BUND-Ortsgruppe Guldental einen Biotoppflegetermin angesetzt; es geht um die Pflege zweier Geländeparzellen am Haselnussberg, Gemarkung Guldental-Waldhilbersheim. Die Flächen sind mit Orchideen und

28 Seite 28 Amtlicher Teil Freitag, den 10. März 2017 anderen seltenen Pflanzen bewachsen, die Maßnahme wird vom Land Rheinland-Pfalz bezuschusst. Treffpunkt ist um Uhr am Weinbergshäuschen im Quenneltal: Einfahrt gegenüber des Wanderparkplatzes Guldental in Höhe der Ackermühle am Ortsende, Richtung Windesheim. Für Ortsunkundige: Treffen bei Hans Faus, Guldental, Großwiese 20, um 9.45 Uhr. Telefonische Auskunft unter 06707/1819, auch über die sonstige Arbeit der BUND-Ortsgruppe. Wer sich für den Schutz seltener heimischer Pflanzen einsetzen möchte, ist als Helfer willkommen. Als Arbeitsgerät wird ein Rechen gebraucht. Seniorennachmittag in St. Martin Der nächste Seniorennachmittag findet am Dienstag, 14. März 2017, um Uhr im Pfarrzentrum St. Martin in Guldental statt. An diesem Tag wollen wir mit Ihnen mit Stuhlqymnastik etwas für Ihre Beweglichkeit tun. Geben Sie sich einen Ruck und besuchen Sie uns. Wir sind eine offene Gruppe, die sich alle 4 Wochen dienstags im Pfarrzentrum zu ein paar fröhlichen Stunden trifft. Sollten Sie nicht so gut zu Fuß ein, rufen Sie bitte an. Wir kümmern uns um eine Fahrgelegenheit für Sie. Langenlonsheim CDU-Ortsverband Langenlonsheim CDU-Langenlonsheim lädt zum Wahlstand am Der CDU-Ortsverband um den Vorsitzenden Werner Michel ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern an einem Wahlstand mit der CDU-Landratskandidatin Bettina Dickes ins Gespräch zu kommen. Am Freitag, 10. März, in der Zeit von 10:00-13:00 Uhr am Wahlstand vor der Sparkasse in Langenlonsheim. Wir freuen uns auf viele Besucher und Gespräche. Herzliche Einladung an alle. Landfrauen Langenlonsheim Die Langenlonsheimer Landfrauen treffen sich am Donnerstag, 23. März 2017, um Uhr im Gutshof Höhn-Zimmermann. Frau Silke Klein hält einen Vortrag mit prakt. Vorführung Senf - von süß bis herzhaft. Bitte Teller und Gabel mitbringen. Anmeldung bei Frau Rosemarie Baumgärtner, Telefon Evangelische Kirchengemeinde Langenlonsheim Jubiläumskonfirmation Am feiert die Evangelische Kirchengemeinde Langenlonsheim das Fest der silbernen (25 Jahre), goldenen (50 Jahre), diamantenen (60 Jahre), eisernen (65 Jahre), der Gnaden- (70 Jahre ), und Kronjuwelen (75 Jahre) Konfirmation. Sofern die Adressen bekannt waren, wurden die Jubilare schriftlich eingeladen. Wer noch keine Einladung erhalten hat, melde sich bitte bis zum beim Ev. Pfarramt Langenlonsheim, Naheweinstraße 142, Langenlonsheim, Tel / 1444, langenlonsheim@ekir.de Der Tag beginnt um Uhr mit einem Festgottesdienst, der vom Ev. Kirchenchor mitgestaltet wird. Anschließend finden ein Sektempfang und das Mittagessen (zum Selbstkostenpreis) im Gemeindehaus statt. Förderverein Kita Schatzkiste Langenlonsheim e.v Kindersachenbasar Der Frühjahr-Sommer-Basar findet als Late Night Shopping Basar am Freitag, 10. März 2017, in der Gemeindehalle Langenlonsheim von bis Uhr (Verkauf für Schwangere ab Uhr) statt. Ev. Frauenhilfe Langenlonsheim Am Dienstag, , um 15 Uhr, lädt die Ev. Frauenhilfe Langenlonsheim zu einem Bildervortrag von Marion Pöhlmann- Münch über Japan ins ev. Gemeindehaus ein. Gäste sind herzlich willkommen. Anmeldung zur Abholung mit dem Bürgerbus bis spätestens Montag, 16 Uhr, unter Tel /691. ASV Langenlonsheim-Laubenheim Die diesjährige Jahreshauptversammlung des ASV Langenlonsheim-Laubenheim findet am gegen Uhr im Schulpavillon der Realschule plus Langenlonsheim statt. Da in diesem Jahr wieder die turnusgemäßen Vorstandswahlen anstehen freut sich der Vorstand auf die rege Teilnahme aller Vereinsmitglieder. TTC 95 Laubenheim Tischtennis in Langenlonsheim Der TTC 95 Laubenheim empfängt am Samstag, , um 19 Uhr die Gäste der TTG Schwirzheim-Schüller-Kersch zum Meisterschaftsspiel der 2. Rheinlandliga in der Schulsporthalle Langenlonsheim. Bereits eine Woche später empfängt der TTC die Gäste des SV Trier-Olewig. Spielbeginn ist hier um 15 Uhr. Der Eintritt ist frei. Das Jugendtraining findet weiterhin jeden Donnerstag von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr in der Schulturnhalle statt. Die Trainingsgruppe umfasst zurzeit Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 16 Jahren und wird von höherklassig spielenden Trainern geleitet. Wer Interesse hat, kann gerne einfach mal im Training vorbei kommen oder sich auch gerne vorab telefonisch bei Ulrich Korrell, , informieren. TSV Langenlonsheim-Laubenheim e.v. Aktueller Spielplan unserer Mannschaften: Samstag, : E-Jugend, Uhr: FSV Bretzenheim II - TSV Lalo/Laubenheim II E-Jugend, Uhr: FSV Bretzenheim I - TSV Lalo/Laubenheim I C-Jugend, Uhr: JSG Lalo/Laubenheim - JSG Bundenbach A-Jugend, Uhr: SG Hoppstädten/Weiersbach - JSG Lalo/ Laubenheim Sonntag, : 2. Mannschaft, Uhr: TUS Hackenheim II - TSV Lalo/Laubenheim II 1. Mannschaft, Uhr: TUS Hackenheim I - TSV Lalo/Laubenheim I Die aktuellen Trainingszeiten, Spielpläne, Spielberichte und Aktivitäten unserer Mannschaften findet ihr auf unserer Homepage: Laubenheim Förderkreis Kindergarten Laubenheim Einladung zur Jahreshauptversammlung Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Dienstag, 21. März 2017, um Uhr in der Naheblickhalle in Laubenheim statt. Die Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende, 2. Bericht des Vorstandes, 3. Kassenbericht, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Entlastung des Vorstandes, 6. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung bis spätestens an den Vorstand. Die Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Rümmelsheim Förderverein Kita Taka-Tuka-Land Rümmelsheim e. V Kinder- und Spielsachenbasar Alles für Kinder: Hosen, Pullover, T-Shirts, Jacken, Schuhe, Schwangerschaftsmode, Spiele, Spielsachen, CDs, Bücher, Kindersitze, Fahrräder, Laufstall, Kinderwagen, Baby-Zubehör Rümmelsheim, Samstag, :30-13:00 Uhr, Schwangere ab 11:00 Uhr Trollbachhalle, Hohlstr. 6 Annahme der Artikel Fr , 16:00-16:30 Uhr Rückgabe der nicht-verkauften Artikel Sa , 16:00-16:30 Uhr Freundlich unterstützt von EDEKA Karch Waldalgesheim St. BARBARA Apotheke Waldalgesheim Beinbrech Holz- & Baustoffzenmtrum

29 Freitag, den 10. März 2017 Amtlicher Teil Seite 29 Lebensraum Untere Nahe e.v. Herzliche Einladung an alle Mitglieder und Interessenten zur Mitgliederversammlung des Vereins Lebensraum Untere Nahe e.v. am Mittwoch, , Uhr, im Clubraum der Trollbachhalle Rümmelsheim Tagesordnung: 1. Begrüßung und Genehmigung des Protokolls vom , 2. Bericht des 1. Vors. zu den Aktivitäten, zum Stand der Risikoabschätzung im Zusammenhang mit der Verfüllung von Rümmelsheim II, zur Zukunft des Kieswerkes Rümmelsheim III, zur Fortschreibung des Raumordnungsplans, zu den ökologischen Aktivitäten (Harald Wolf), 3. Diskussion, 4. Bericht des Schatzmeisters, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Diskussion, 7. Entlastung von Schatzmeister und Vorstand, 8. Verschiedenes, 9. Einführungsvortrag Geologische Wanderung am (Herbert Krimm) Einladung zu einer geführten Geologischen Wanderung am Sonntag, 26. März.2017 (auch für Nichtmitglieder). Treffpunkt ist um 14 Uhr auf dem WIV Parkplatz in Burg Layen. Als kleine Einführung in die Geologie von Rümmelsheim-Burg Layen bieten wir einen Vortrag mit dem Umweltfachwirt Herbert Grimm am Mittwoch um 20 Uhr an. Anmeldung und Zahlung des Unkostenbeitrages von 3 EUR bitte bis spätestens am bei Forsters Brot und Wein, Burg- Layer Straße 20 in Rümmelsheim. KFD Frauengruppe Rümmelsheim-Dorsheim Wir helfen dort, wo die Menschen zu Hause sind Die Frauengruppe bittet um Spenden für den Frühjahrstransport der Humanitären Hilfe Windesheim nach Rumänien, um für die Menschen dort die Frühlings-und Osterzeit etwas schöner zu gestalten. Als Hilfe zur Selbsthilfe sammeln wir diesmal vorrangig Gemüse-Saatgut ein. Aber auch Lebensmittel und Plätzchen, Schokolade oder Schokoladenosterhasen für die Kinder nehmen wir gerne entgegen. Der Korb der Hilfe, ist von Aschermittwoch bis 18. März 2017 in Rümmelsheim im Eingang der Laurentiuskirche und bei Forsters Brot und Wein aufgestellt. Wer bei der Finanzierung der Transportkosten helfen möchte, kann einen Geldbetrag überweisen (Bankdaten sind auf Zetteln zum Mitnehmen am Spendenkorb befestigt). Kleinere Geldspenden nehmen wir auch im verschlossenen Briefumschlag entgegen. Windesheim Verkehrsverein Windesheim e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung 2017 Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Verkehrsvereins Windesheim e.v. findet am Freitag, 24. März 2017, um 18:30 Uhr im Rathaussaal in Windesheim statt. Wir bitten die Mitglieder um zahlreiche Teilnahme. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Bericht der Schriftführerin, 3. Bericht der Ressortleiter, 4. Bericht des Kassierers, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung des Kassierers und des Vorstandes, 7. Wahl der Kassenprüfer, 8. Anträge, 9. Verschiedenes Anträge zur Mitgliederversammlung müssen bis zum schriftlich gestellt werden. Die Anträge sind bei der Schriftführerin, Frau Gisela Sinß abzugeben. VfL Windesheim Heimspiele SG Steyerbachtal Sonntag, SG Steyerbachtal-SG Fürfeld/Neu-Bamberg, Anstoß:15.00 Uhr Mittwoch, SG Steyerbachtal II - SV Waldlaubersheim II, Anstoß: Uhr Landfrauen Windesheim Am Sonntag, 19. März (Landratswahl, Wahllokal im Kindergarten) findet im Kindergarten ein Tag der offenen Tür statt. Die Landfrauen werden mit einem Kuchenbuffet anwesend sein. Der Erlös ist für den Kindergarten bestimmt. Es werden noch Kuchenbäckerinnen und Helferinnen gesucht. Die Veranstaltung dauert von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Anmeldungen für Mithilfe und/oder Kuchenspenden können erfolgen bei Inge Reimann, Tel. 1457, oder Heide Schmitt, Tel Die Kochvorführungen mit Frau Hartenbach finden am Donnerstag, 23. März, um 15:00 Uhr und 19:00 Uhr im kath. Pfarrsaal statt. Das Thema lautet Senf von süß bis herzhaft. Bitte wie immer ein Gedeck mitbringen. Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Auch hier kann die Anmeldung bei Inge Reimann, Tel. 1457, oder Heide Schmitt, Tel. 649, erfolgen. Humanitäre Hilfe Windesheim e.v. packt für den Oster-Transport Ende März ist wieder einmal ein begleiteter Hilfstransport (der nunmehr 50. in 11 Jahren) der Humanitären Hilfe Windesheim e.v. geplant. Da das Einkommen der Eltern oft nicht einmal ausreicht, um die normale Versorgung der Kinder zu sichern, ist an den Kauf von Süßigkeiten gar nicht zu denken. Darum freuen sich vor Ort alle ganz besonders, wenn der Ostertransport aus Windesheim kommt und Schokolade etc. mitbringt. Um das Osterfest für unsere armen Kinder ein bisschen fröhlicher zu gestalten bitten wir Sie um Ihre Hilfe: Bitte unterstützen Sie uns mit der Spende von: Keksen, Salzstangen, Schokolade, Gummibärchen, Nutella, Kakao, Schokoladen-Osterhasen/Ostereiern, Buntstiften, Malblocks und Lernspielen. Gerne nehmen wir auch Zahncreme, Zahnbürsten und Duschgel, sowie für die Eltern Kaffee und Saatgut für Gemüse! Nach wie vor werden auch dringend Bekleidung und Schuhe für Kinder und Jugendliche benötigt, und Fahrräder sind eine mehr als willkommene Unterstützung. Da die Transportkosten eine große Herausforderung für uns sind bitten wir Sie herzlich, uns auch bei der Finanzierung der Transportkosten zu unterstützen. Ihre Spende kann abgegeben werden bis spätestens 20. März 2017: Nur montags von Uhr an der KÜS Prüfstelle Bernd Stoffel in Windesheim, Schulstr. 15. Weitere Infos finden Sie auf unserer Internet-Seite: TC93 Windesheim Jahreshauptversammlung Einladung: Am Montag, , findet um 19:30 Uhr die Jahreshauptversammlung des Tennisclubs TC93 Windesheim statt. Veranstaltungsort ist das Rathaus in Windesheim. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung der Mitglieder! Konzert der Chorgemeinschaft Windesheim/Waldlaubersheim Der Männerchor Windesheim/Waldlaubersheim veranstaltet am Samstag, 18. März 2017, Beginn Uhr in der Domberghalle Waldlaubersheim sein Jahreskonzert. Das Konzert steht unter dem Motto: Unvergessen - Aktuell Die Mitwirkenden sind: Instrumentalgruppe Musikschule Dacapo Hans Faus, Klavier VokalExpress Männerchor Windesheim/Waldlaubersheim Moderation: Wilhelm Reimann Gesamtleitung: Günter Stauer Eintritt: 8.00 EUR Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ev. Kirchengemeinde Windesheim- Guldental / Winzenheim Frauenhilfe Guldental , Uhr Ev. Stift Ökumenischer Seniorenkreis Windesheim , Uhr Ev. Gemeindehaus Vortrag mit Bildern von Indien, Referentin Bettina Augustin Ev. Kirchenchor trifft sich mittwochs um Uhr, abwechselnd in Guldental oder Windesheim unter der Chorleitung von Frau Kang-Mäder. Auskunft erteilen: Frau U. Faust, Tel.: 692 oder Frau Stern, Tel.: 1356 Der Chor freut sich über Männer und Frauen, die bereit sind, ihre Stimme im Chor einzubringen. Ev. Posaunenchor Windesheim Der Ev. Posaunenchor Windesheim trifft sich dienstags um Uhr in Windesheim. Nachwuchs gesucht: Wer ein Blasinstrument erlernen will, melde sich bitte bei Herrn H.J. Theobald, Tel oder bei Frau Christel Weyh, Tel Ev. Bücherei Guldental Öffnungszeiten: Montag Uhr Uhr, Donnerstag Uhr Uhr Büchereileitung: Kirsten Mang (Tel oder )

30 Seite 30 Amtlicher Teil Freitag, den 10. März 2017 Liebe Windesheimer MitbürgerInnen, intensiv wird derzeit über Umweltschutz und Wahrung schöner Naturlandschaften gesprochen. So möchte der CDU-Ortsverband Windesheim auch dieses Jahr wieder interessierte und umweltbewusste Windesheimer BürgerInnen, insbesondere aber auch alle Familien, Kinder und Jugendliche zu unserer jährlichen Baumpflanzaktion einladen. Als Beitrag zum Umweltschutz wollen wir unter fachmännischer Anleitung unseres Försters, Herrn Werner Proske, an diesem Tag zahlreiche standortgerechte Hölzer im Windesheimer Wald anpflanzen. Außer Hacke oder Spaten brauchen Sie nichts mitzubringen und für das leibliche Wohl wird nach getaner Arbeit mit Wildbratwürsten und Getränken bestens gesorgt. Wir würden uns sehr freuen, wieder recht viele kleine und große Helfer begrüßen zu dürfen. 18. März Uhr an der Eiche Windesheimer Wald Ihre Elke Stern Vorsitzende CDU-Ortsverband Windesheim Ökumenischer Seniorenkreis Windesheim Der ökumenische Seniorenkreis Windesheim lädt am Mittwoch, 15. März 2017, um 15:00 Uhr ins evangelische Gemeindehaus ein. Frau Augustin hält einen Vortrag über Indien und zeigt uns eindrucksvolle Bilder von dem Land. Der ökumenische Seniorenkreis Windesheim freut sich auf Ihren Besuch. Ev. Frauenhilfe Windesheim Osterbasar 2017 Die ev. Frauenhilfe lädt recht herzlich zum Oster- und Bücherbasar am ab Uhr ins ev. Gemeindehaus ein. Osterschmuck Bücher und Kaffee und Kuchen laden zum Stöbern und genießen ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Aus überörtlichen Vereinen und Verbänden Kath. Erwachsenenbildung Bad Kreuznach Die katholische Erwachsenenbildung Bahnstr. 26, Bad Kreuznach bietet vom im Exerzitienhaus Carmel Springiersbach folgendes Seminar an: Rast-Stätte für Frauen - Ein Wochenende für Frauen - Viele von uns sind im Alltag stark eingespannt in Pflichten und Verantwortlichkeiten. Dabei geht uns manchmal das Gespür für uns selbst sowie für das, was uns wichtig und wesentlich ist, verloren. Doch zutiefst sehnen wir uns danach, innerlich zur Ruhe zu kommen, den Augenblick bewusst zu leben und uns selbst näher zu kommen. Eine Haltung der Achtsamkeit kann zum Erkennen und zur Befreiung von selbstgemachtem Druck, von überzogenen Erwartungen an sich und andere verhelfen. Dann können Gelassenheit und innerer Friede in uns Raum nehmen. An diesem Wochenende in der Fastenzeit nehmen wir uns Zeit, aufmerksam auf uns zu achten und hinzuhorchen auf uns selbst und unsere Lebenssituation. Körperwahrnehmung, Tanz, Begegnung mit der biblischen Botschaft, bibliodramatische Elemente, Zeit für mich und Zeit in der Gruppe sind Gestaltungselemente des Wochenendes. Info und Anmeldung: , info@keb-rhein-hunsrueck-nahe.de Projekt GrubiNetz unterstützt Menschen beim Lesen- und Schreiben lernen: Lerncafé ab 2. März im Stadtteilbüro Süd-Ost Wie ermutigt man Erwachsene, Lesen und Schreiben zu lernen, wenn sie es nicht so beherrschen, wie es in unserer Gesellschaft notwendig ist? Rund Menschen in Rheinland-Pfalz sind wegen unzureichender Lese- und Schreibkenntnisse von vielen gesellschaftlichen und beruflichen Bereichen ausgeschlossen (analog zu leo.-level- One Studie 2011). Oft haben sie in weiteren Bereichen Grundbildungsbedarf, beispielsweise beim Rechnen, mit englischen Begriffen im Alltag oder bei Ernährungs- und Gesundheitsfragen. Kenntnisse im Umgang mit PC oder Smartphone werden ebenfalls immer wichtiger für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der Besuch eines Lerncafés bietet die kostenlose und unverbindliche Möglichkeit, sich im Lesen und Schreiben zu verbessern. Es ist ein Angebot für Personen, die selbstständig lernen möchten. Am 2. März eröffnet im Stadtteilbüro Süd-Ost in Bad Kreuznach (Schumannstraße 30) ein Lerncafé. Es ist immer eine Ansprechperson zur Unterstützung anwesend, die auf besondere Anliegen eingehen, beraten und individuelle Lernangebote machen kann. Geöffnet ist immer donnerstags von 10 bis Uhr. Kooperationspartner ist die KEB-Rhein-Hunsrück-Nahe. Dies ist nur eine von vielen Aktivitäten, die das Projekt Grubi- Netz - Kompetenznetzwerk Grundbildung und Alphabetisierung Rheinland-Pfalz mit seinen Netzwerkpartnern unternimmt, um noch mehr Betroffene zu erreichen. Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur in Rheinland-Pfalz seit 2013 gefördert. Weitere Infos unter oder

31 Freitag, den 10. März 2017 Amtlicher Teil / Anzeigenteil Seite 31 Informationsveranstaltung zum Haus St. Josef am 17. März Am Freitag, , findet ab Uhr eine Informationsveranstaltung im Haus St. Josef statt. Interessierte können sich ganz unverbindlich über das Angebot des Hauses informieren. In zwangloser Atmosphäre sind alle Räumlichkeiten inklusive des Betreuten Wohnens zu besichtigen und Interessierte können mit Einrichtungsleiter Michael Hartmann oder der Pflegedienstleiterin Elisabeth Schmidt alle offenen Fragen zum Wohnen und Leben im Seniorenheim der Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz klären. Eine Anmeldung zur Infoveranstaltung ist nicht notwendig. Treffpunkt ist im Eingangsbereich des Hauses, Mühlenstr. 43, Bad Kreuznach (auf dem Gelände des Krankenhauses St. Marienwörth) Weitere Infos gerne vorab telefonisch unter (0671) Team Unterwegs im Leben Unterwegs im Leben 2017 für Menschen auf der Suche Das Team Unterwegs im Leben befasst sich im 12. Jahr seiner Veranstaltungsreihen mit dem Thema lebens-fest - Schritte durchs Leben - für Menschen auf der Suche. Der zweite Abend hierzu findet statt im Hildegardzentrum, Bahnstr. 26, am 12. März 2017 und hat zum Thema geerdet. Er beginnt um Uhr und dauert ca. 90 Minuten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Luftverschmutzung an der Quelle bekämpfen Anlässlich des aktuellen Mahnschreibens der EU-Kommission an die Bundesrepublik, wonach in mehreren Regionen unter anderem auch in Rheinland-Pfalz die Stickstoffdioxid-Werte zu stark überschritten werden, fordert der GStB die EU, Bund und Wirtschaft auf, die Ursachen für Luftverschmutzung stärker an der Quelle zu bekämpfen. Maßnahmen wie Umweltzonen und kommunale Luftreinhaltepläne können allenfalls nur kurzfristig Symptome bekämpfen. Insbesondere Umweltzonen verursachen jedoch hohe Kosten und viel bürokratischen Aufwand, ohne dass sie in Vergangenheit eine große Wirkung gezeigt haben. Eine Kontrolle von Kfz-Plaketten in Umweltzonen ist für Kommunen bei der derzeitigen Personallage kaum leistbar. Die effektivsten Maßnahmen sind Fahrzeuge, die über Abgase, Reifen und Bremsanlagen so wenig Schadstoffe wie möglich ausstoßen. Hier sind die Hersteller in der Pflicht. Da die Ursachen für Luftverschmutzung nicht immer auf den örtlichen Pkw-Verkehr, sondern häufig auch auf externe Faktoren wie eine naheliegende Autobahn, Industrie, Landwirtschaft oder Schifffahrt zurückzuführen sind, würden diese Belastungen der Luft auch bei Umweltzonen, temporären Fahrverboten und ähnlichen Maßnahmen weitestgehend fortbestehen. impressum Die heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach 27 der gemeindeordnung für rhld.-pfalz (gemo) vom 31. Jan gvbl. s. 153 ff.- und den Bestimmungen der hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: linus wittich medien kg Höhr-Grenzhausen, Postfach 1451 (PLZ Rheinstraße 41) Telefon: / 911-0, Fax: / , Anzeigen: anzeigen@wittich-hoehr.de Redaktion: rathaus@vglangenlonsheim.rlp.de Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages. Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,70 Euro zzgl. Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültigen Anzeigenpreislisten. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

32 Seite 32 Anzeigenteil Freitag, den 10. März 2017 wichtige information für unsere leser und interessenten. Das rathaus. anzeigen-annahmeschluss beim Verlag Montag, 9.00 Uhr bei Feiertagsvorverlegung einen Werktag früher Pauschalangebote Oster-Pauschalangebot Osterbrunnenfahrt, Burgführung, fränkischer Heimatabend, historischer Ortsrundgang Ü/F, p.p. ab 130, Zur Kirschblüte ins Kirschenland Fränkische Schweiz Kirschblütenwanderung, Kaffee und Kuchen im Kirschgarten, Besichtigung der Kirschenanlage, einer Landbrauerei, Burgführung und fränkischer Heimatabend Ü/F, p.p. ab 109, Wanderwoche Herbstromantik in der Fränkischen Schweiz mit geführten Tageswanderungen, FränkischeSchweiz-Rundfahrt, Burgführung, Besuch einer Landbrauerei und des Mühlenmuseums Ü/F, p.p. ab 199,00 Ob Sie Ihren Urlaub sportlich aktiv gestalten wollen oder lieber erholsam und beschaulich: Der staatlich anerkannte Luftkurort Egloffstein ist dafür der rechte Platz. Mächtig überragt von der 1000-jährigen Burg Egloffstein liegt der kleine Marktflecken im idyllischen Trubachtal, einer lieblichen, mit Obstbäumen reich geschmückten Landschaft, die von markanten Fels- und Waldhängen eingerahmt ist. In der Talaue können Sie Ihren Füßen nach einer schönen Wanderung eine prickelnde Kneipp-Kur gönnen. Egloffstein und seine Nachbarorte bieten das richtige Ambiente für ausgedehnte Wanderungen, Nordic-Walking aber auch für ruhige Spaziergänge. redaktions-annahmeschluss beim Verlag/bei der Verwaltung Donnerstag der Vorwoche, Uhr bei Feiertagsvorverlegung einen Werktag früher Privat- und Familienanzeigen nimmt entgegen: Fortuna s Lädchen, Herr Haubrich, Naheweinstraße 154, Langenlonsheim, Telefon 06704/962796, Fax: 06704/ sie erreichen uns: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis Uhr telefon-verzeichnis: / 9 11 Anzeigenannahme Familienanzeigen Tel. 110 Annahme private Kleinanzeigen Tel. 111 Rechnungserstellung Tel. 211 Redaktionelle Beiträge Tel. 191 Zustellung Tel verzeichnis Anzeigenannahme anzeigen@wittich-hoehr.de Rechnungswesen buchhaltung@wittich-hoehr.de Redaktion langenlonsheim@wittich-hoehr.de Zustellung zustellung@wittich-hoehr.de ihre ansprechpartner für geschäftsanzeigen u. Prospektwerbung Jutta krollmann Gebietsverkaufsleiterin Mobil 0171/ j.krollmann@wittich-hoehr.de stephanie mohn Verkaufsinnendienst Tel / Alle Infos zu Das Rathaus unter archiv.wittich.de/466 LINUS WITTICH Medien KG - Rheinstraße 41, Höhr-Grenzhausen

33 Freitag, den 10. März 2017 Anzeigenteil Seite 33 Der Herr ist mein Licht -Ps. 27,1- Beilagenhinweis Dieser Ausgabe liegt eine Beilage der Firma media Consulting rinschen bei. Einem Teil dieser Ausgabe liegt eine Beilage der spd, OV langenlonsheim bei. Einem Teil dieser Ausgabe liegt eine Beilage der Firma norma lebensmittelfilialbetrieb bei. Wir bitten unsere Leser um Beachtung. Niemand ist fort, den man liebt. Liebe ist ewige Gegenwart. Stefan Zweig Auch in der Zeit der Trauer sind wir für Sie da. Eine Trauerdanksagung Anzeige online aufgeben wittich.de/trauer Gerne auch telefonisch unter Tel Eine Veröffentlichung der WITTICH Medien KG Foto: fotolia.com / xxknightwolf Gemeinsam schwere Wege gehen Bestattungsinstitut Kadisch / Nachf. L. KRON Tel / Ansprechpartner: Familie Stallmann Tel / 29 97

34 Seite 34 Anzeigenteil Freitag, den 10. März 2017 Anzeige HochzeitsTRAUM Festlich KERZEN GEHÖREN ZUR FESTLICHEN STIMMUNG EINFACH DAZU! Der Tanzkursus FÜR DAS BRAUTPAAR Ob zum Empfang oder auf der Festtagstafel: Sanftes Kerzenlicht zaubert eine behagliche und romantische Atmosphäre. Foto: Gütegemeinschaft Kerzen / Uschi von Fellner Dabei kann man aus einer großen Kerzenvielfalt wählen: Ob Stumpen- oder klassische Tafelkerzen, ob schlicht oder elegant mit der Bourbonen- Lilie verziert, in traditionellem Weiß oder in Pastell: mit wenigen Handgriffen und wenigen Accessoires wie beispielsweise frischen, duftenden Blüten lassen sich schnell hübsche Arrangements kreieren. TIPP: Damit die Freude an dieser Dekoration den ganzen Tag währt, sollte man bei der Auswahl der Kerzen unbedingt auf geprüfte Qualität achten: Denn das RAL-Gütezeichen garantiert, dass diese Kerzen gleichmäßig abbrennen, ausgesprochen rauch- und rußarm sind und vor allem keine schadstoffhaltigen Rohstoffe enthalten. Gütegemeinschaft Kerzen Ein Ritual gehört zur Feier einfach dazu: der Hochzeitstanz. Doch nicht jeder ist bei Walzer &Co. sicher. Daher bietet es sich an, rechtzeitig einen Anfänger- oder Auffrischungskursus für die gängigsten Tänze zu absolvieren. Die Tanzschulen bieten unterschiedliche Kurse an. Diese finden individuell nur für das Brautpaar oder in einer größeren Gruppe statt. Doch egal für welche Variante man sich entscheidet, eines gilt für alle Varianten: Wenn man sich nicht frühzeitig darum kümmert, kann es passieren, dass die Tanzkurse bereits ausgebucht sind. WIRBELN SIE DEN STAUB VON DER TANZFLÄCHE UND STARTEN SIE MIT EINER GLANZLEISTUNG INS EHELEBEN! Das außergewöhnliche Hochzeitsgeschenk: ab 49, Rundflug-Gutschein Rhein-Mosel-Flug GmbH &Co. KG Flugplatz Winningen Telefon 02606/866

35 Freitag, den 10. März 2017 Anzeigenteil Seite 35 Ihr persönlicher Ratgeber rund ums Heiraten Ehering: ZEICHEN DER LIEBE Kaum ein Schmuckstück hat so viel Aussagekraft wie der Verlobungs- und Ehering. Mit ihm drückt das Paar seine Liebe und Verbundenheit aus und zeigt aller Welt, dass es zusammengehört. Während traditionelle Brautleute sich für den ganz klassischen goldenen Fingerreif entscheiden, setzen inzwischen immer mehr Verliebte beim Ringkauf auf Individualität. Juweliere und Goldschmiede kreieren dann besondere Einzelstücke nach den persönlichen Vorstellungen der Kunden. TIPP: Auch eine Gravur sollte rechtzeitig miteinander besprochen und in Auftrag gegeben werden. Anregungen für mögliche Gravuren findet man unter anderem auch im Internet. Anzeige Die Planung der Hochzeit IN PROFESSIONELLE HÄNDE GEBEN MIT EINEM HOCHZEITS- PLANER ENTSCHEIDEN SIE SICH FÜR KREATIVITÄT, PLANUNGSSICHERHEIT UND PROFESSIONALITÄT. Sie haben sich entschieden, Ja zu Ihrem Partner zu sagen oder aber auch Ihr Eheversprechen zu erneuern? Dann liegt nun eine aufregende Zeit vor Ihnen: Begleitet von Vorfreude auf Ihren Hochzeitstag, vielen offenen Fragen und noch mehr Dingen, die organisiert werden müssen. Wenn Sie eine Garantie wollen, dass an Ihrem besonderen Tag alles funktioniert und dieser Moment etwas ganz Besonderes wird, ist ein Hochzeitsplaner bei der Organisation und Durchführung ein zuverlässiger Partner! Die Komplettplanung beinhaltet das vollständige Konzept von Abis Z. Von der Aufstellung des Budgets über die Planung der Gästeliste und Einladungskarten bis hin zur termingerechten Durchführung. Ein Hochzeitsplaner kann auf ein großes Netzwerk an Spezialisten zugreifen, vom Make-up-Artist über den richtigen Caterer und Konditor bis hin zum Dekorateur. Auch Pyrotechniker, Tiertrainer, Walk-Acts und andere originelle Künstler und Musiker helfen dabei, individuelle Wünsche und Bedürfnisse entsprechend liebevoll umzusetzen. Ganz gelassen können Sie die Zeit vor Ihrem großen Tag genießen und haben gleichzeitig die Sicherheit, dass Ihr besonderer Moment perfekt organisiert ist. Mit Liebe zum Detail wird Ihr Fest etwas ganz Außergewöhnliches!

36 Seite 36 Anzeigenteil Freitag, den 10. März 2017 Anzeige HochzeitsTRAUM Vertrauen IN DIE DIENSTLEISTER Eine wichtige Voraussetzung, um Stress bei der Hochzeitsplanung zu vermeiden, ist absolutes Vertrauen in die Dienstleister vom Floristen bis zum Caterer. Deshalb sind intensive Vorbesprechungen, Referenzen und auch das Bauchgefühl bei der Wahl der Partner wichtig. Brautschmuck Dekoration Trauerfloristik Grabpflege Ringstraße Hackenheim Tel Fax Mobil: info@blumenhaus-merz.de Die richtige Location VON KLEIN UND INTIM BIS GROSS GENUG DIE LOCATIONSUCHE IST FÜR ALLE PAARE SEHR WICHTIG, DENN EIN SCHÖNES AMBIENTE IST DER GARANT FÜR EINE BEZAUBERNDE FEIER. Ob urige Gutshöfe, coole Lofts, romantische Schlösser, Burgen oder die freie Natur, Ihre Wunschlocation wartet bestimmt auf Sie. Doch im Vorfeld sollte man sich erst mal mit seinem Partner darüber Gedanken gemacht haben, welche Art von Hochzeit beide bevorzugen. Soll es eine kleine Feier im familiären Rahmen oder eine richtig große Veranstaltung mit allen Freunden werden? Etwas Bodenständiges oder total Ausgefallenes? Legen Sie den Rahmen für Ihre Feierlichkeit fest. Die Wahl der Location richtet sich neben ihrer geografischen Lage auch nach der Anzahl der Gäste. Je länger die Liste ist, desto größer müssen die Räumlichkeiten sein. Klären Sie ab, wie viele Gäste maximal untergebracht werden können und welche Räumlichkeiten Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Lassen Sie sich diese auch unbedingt im Vorfeld zeigen. Kümmern Sie sich rechtzeitig um den passenden Gastronomiebetrieb oder Caterer. Denn zu einem gelungenen Fest gehören auch gepflegte Speisen und Getränke, die dem Anlass einen würdigen Rahmen geben. Kommen Restaurants in die engere Wahl, die das Paar nicht persönlich kennt, Foto: redoute-bonn.de

37 Freitag, den 10. März 2017 Anzeigenteil Seite 37 Ihr persönlicher Ratgeber rund ums Heiraten Anzeige Wäscherei und Heißmangel FÜR DIE VIELKÖPFIGE GESELLSCHAFT empfiehlt sich ein ProbeEssen. Anschließend sollte man sich mit dem Gastronomen zusammensetzen und gemeinsam mehrere Menü- oder Büfett-Vorschläge und deren Preise ausarbeiten. Bei der Ermittlung der Kosten dürfen die Getränke nicht vergessen werden. Sie machen einen nicht unerheblichen Teil der späteren Rechnung aus. Wenn Sie das Traumlokal für Ihre Hochzeitsfeier gefunden haben sollten, sprechen Sie den Zeitplan ab, wie z. B. Ankunft im Restaurant, Beginn des Essens, Anschnitt der Hochzeitstorte sowie die Anordnung der Tische, damit Sie einen Sitzplan erstellen können. Damit die Hochzeitsgäste nach der Feier eine Über- nachtungsmöglichkeit haben, sollte nach Hotelzimmern gefragt und eventuell ein Kontingent reserviert werden. Klären Sie, wie viele Bedienungen für Sie bereit gestellt werden, wo Platz für Musik und Tanzfläche ist und wie die Bezahlung erfolgt (am Abend selber oder per Rechnung). TIPP: MACHEN SIE EINE SKIZZE VON DEN RÄUMLICHKEITEN (GRÖSSE, SÄULEN O.Ä.?, WO IST PLATZ FÜR MUSIK UND TANZFLÄCHE?). SO ERLEICHTERN SIE SICH DIE GESTALTUNG DER SITZORDNUNG ZU HAUSE. Beatrix Dengler Auch Hussen zu verleihen Für jedes Fest, verschönert auch Ihre Bierzeltgarnitur. Passend für alle Größen. Auch für Kommunion oder Konfirmation geeignet Neu-Bamberg, / Jetzt auch in Wendelsheim, / grin B e nd - u rvic l o e H S Blumen ADLER Ringstr Waldalgesheim lobt verliebt, ver un d frisch gebun den Öffnungszeiten: Mo.-Fr Uhr Sa Uhr So Uhr Blumenschmuck individuell zu Ihrer Hochzeit TRAUEN Sie sich, wir beraten Sie gerne Tel /32649 Fax 06721/ blumenmone@web.de Öffnungszeiten Uhr von Sie feiern Ihre Hochzeit? Bei uns können Sie ganz entspannt Ihren Hochzeitstag genießen! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihr Soonwald-Team Holunderweg Stromberg Tel / Ab sofort täglich geöffnet cafe-restaurant-suhle@gmx.de Firmen- u. Familienfeiern bis ca. 60 Personen

38 Seite 38 Anzeigenteil Freitag, den 10. März 2017 Das Tier der Woche Kurt ist ein eigenwilliger Kater, der mit dertierheimumgebung gar nicht zufrieden ist. Für Kurt wäre ein katzenerfahrener Haushalt mit viel Auslauf erforderlich. Eigentlich möchte Kurt nur kurz mit Menschen zu tun haben, etwa zum Fressen nach Hause kommen, sich kurz mal streicheln lassen und danach wieder Hof, Scheune, Garten und Feld nach Mäusen absuchen. Beim Umgang mit seinen Artgenossen zeigt er sich hier im Tierheim recht grob, so dass ein Einzelplatz sicher die bessere Wahl für Kurt wäre. Haben Sie Zeit und Lust, Jungvögel oder Babykatzen für uns aufzuziehen? Wenn ja, dann wenden Sie sich an unsere Tierheimleitung. Wir geben Ihnen gerne detaillierte Informationen zum Thema Pflegestelle. Tierheim Bad Kreuznach Rheingrafenstraße 120 Kuhberg Tel.: (0671) , Fax: Spendenkonto bei der Sparkasse Rhein-Nahe IBAN DE , BIC MALADE51KRE Liefere guten gesiebten Mutterboden gemischt mit Rheinsand und Biokompost Otto-Transporte, Weinsheim, Telefon: Hausflohmarkt in Langenlonsheim Am Freitag, 17. März von 16:00 bis 20:00 Uhr Am Samstag, 18. März von 10:00 bis 16:00 Uhr Haushaltsartikel und verschiedene Möbel. Im Vogelsang 3 bei Kühnholz/Sassenroth. Tel.: Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Entkernungen und Abrisse Tel info@containerdienst-bad-kreuznach.de Wohin soll es gehen? Auf zur nächsten Straußwirts chaft Straußwirtschaft im Weingut Paulus Windesheimer Str. 8, Waldlaubersheim Telefon 06707/1338, Wir haben für Sie geöffnet: Do. - Sa. ab Uhr, So. ab Uhr Straußwirtschaft St.-Martinsklause Fam. Klöckner, Am Mühlrech, Guldental, Tel Geöffnet bis 1. Mai, Samstag ab 18:00 Uhr, Sonntag ab Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 16 Euro ISBN Nur der Tod ist dir gewiss, das Lachen dringt hohl an meine Ohren. Die Walther PPK zeigt auf mich, dann wird es dunkel. Die Zeitungen berichten schon seit Jahren über die geplante Mittelrheinbrücke, ein Plan, der die Gemüter der Menschen am Mittelrhein erhitzt. Während die einen nur eine Zukunft mit Brücke sehen, ruft der Plan zahlreiche Menschen auf die Straße, wo sie ihren Unmut kundtun. Erst die letzte Landtagswahl, die neue Koalition, hat die Rheinbrücke wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Ein renommierter Architekt aus Frankfurt ist für die erste Planung verantwortlich. Während Woche um Woche, immer wieder donnerstags, die Gegner der Brücke demonstrieren, geschieht ein Mord... Mittelrheinbrücke Erhältlich in allen Servicepunkten der Rhein-Zeitung und ihrer Heimatausgaben, telefonisch (02 61) , online bei RZ-Shop.de sowie überall, wo es Bücher gibt.

39 Freitag, den 10. März 2017 Anzeigenteil Seite TNS INFRATEST Gesamtnote GUT (1,8) BIOFACH 2017: DLG-Test bringt den Discounter zum achten Mal auf Platz 1 - Anzeige - NORMA: 2017 erneut der beste deutsche Bio-Händler Nürnberg, 15. Februar Wie erwartet: NORMA! In Deutschland ist der Discounter erneut der Lebensmittelhändler mit der besten Bio-Qualität. Das zeigt das Ergebnis der großen Bio-Qualitätsprüfung, das jetzt zur Messe BIOFACH 2017 veröffentlicht worden ist. Kein anderes Unternehmen bekommt von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) mehr Medaillen für seine herausragende Bio-Qualität aktuell geht der bundesweit aktive Discounter mit 131-mal Gold, 71-mal Silber und 14-mal Bronze als Erster durchs Ziel. Für NORMA als anerkannten Bio-Pionier bedeutet das schon zum achten Mal in Folge den bundesweiten Bio-Spitzenplatz. Farbanzeigen fallen auf! Jetzt online buchen und gestalten: wittich.de/anzeigen Fachbetrieb für alle Abflussleitungen... mit uns läuft s immer! Kanalreinigung Riegelgrube 10 TV-Untersuchung Bad Kreuznach Kanalreparatur 24 Stunden Notdienst Und der Gewinner ist: Erneut NORMA! Wie erwartet schnitt der bundesweit aktive Discounter aus Nürnberg bei der großen DLG-Bio- Qualitätsprüfung wieder am besten ab. 131 Gold-, 71 Silber- und 14 Bronzemedaillen gehen an NORMA, das Unternehmen hat damit seinen Spitzenplatz als bester deutscher Bio-Händler zum achten Mal in Folge verteidigt. Unser Bild zeigt das erfolgreiche NORMA-Management auf der Messe BIOFACH 2017 mit den NORMA-Vorständen Gerd Köber (erste Reihe, siebter von rechts) sowie Robert Tjón (erste Reihe, siebter von links). Foto: NORMA Die weltweit größte Messe für biologisch, vegetarisch und vegan erzeugte Produkte ist internationaler Treffpunkt für die neuesten Ernährungstrends: Auf der BIOFACH in den Nürnberger Messehallen tauschen sich rund Fachbesucher darüber aus, was die Verbraucher vom Lebensmittelhandel erwarten und welche Bio-Konzepte am besten sind. NORMA belegt in diesen Sortimenten bereits lange eine Spitzenposition und baut auch diese nachfragestarken Warengruppen dynamisch aus. Im Vordergrund steht der kompromisslose Qualitätsaspekt: Die biologischen, vegetarischen und veganen Lebensmittel werden gemäß den EU-Richtlinien unter Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel, Kunstdünger sowie mit strengen Kontrollen hergestellt, außerdem verlangt NORMA von seinen Lieferanten - wo immer es möglich ist - den Frei von Gentechnik -Nachweis. Die BIOFACH 2017 bestätigt diese NORMA-Strategie jetzt wieder eindrucksvoll: Die BIO-Produkte von diesem Discounter gehören in die Eliteklasse. Das belegen die Testergebnisse der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (nachzuschlagen unter dlg.org/bioproduktetest). Der Edelmetall-Regen aus 131 Gold-, 71 Silber- und 14 Bronzemedaillen bringt dem Unternehmen aus Nürnberg einmal mehr den Bio-Spitzenplatz und macht klar, warum dieser Discounter die beste Kundenadresse für verantwortungsbewusste Ernährung ist. Der expansive Discounter NORMA mit Hauptsitz in Nürnberg ist in Deutschland, Österreich, Frankreich und Tschechien mit bereits über stationären Filialen am Markt. Im Online-Shop NORMA24.de finden die Kunden neben vielen attraktiven Nonfood-Warenwelten z. B. auch Top-Weine, Drogerie-Artikel, die günstigsten Nah- und Fernreisen oder aktuelle Produkte zur Telekommunikation.

40 Seite 40 Anzeigenteil Freitag, den 10. März 2017 Stellenmarkt Aktuell Cura Sana Pflegeheim Wöllstein Die Cura Sana führt aktuell 19 Pflegeeinrichtungen. Wir suchen für unser Pflegeheim in Wöllstein zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Pflegefachkraft m / w Pflegefachkraft (Nachtdienst) m / w Pflegehilfskraft m / w in Voll- oder Teilzeit Wir bieten Ihnen: Ziele setzen und im Auge behalten Wer beruflich vorankommen will, sollte über Selbstständigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Persönlichkeit, Disziplin und Veränderungsbereitschaft verfügen. Daneben ist es wichtig zu wissen, wo die persönlichen Stärken und Interessen liegen. Ein weiteres wichtiges Merkmal sind die Qualifikationen. Reichen die eigenen Fähigkeiten aus, das gesteckte Karriereziel auch zu erreichen? Sollten Sie Lücken entdecken: Für Weiterbildungsmaßnahmen ist es nie zu spät! Stecken Sie sich langfristige Ziele. Formulieren Sie für sich selbst, was Sie in mehreren Jahren erreicht haben wollen, und verlieren Sie diese Vorstellungen nicht aus den Augen und überprüfen Sie Ihre Ziele regelmäßig. -eine vielseitige Tätigkeit in einem motivierten und positiven Team -eine leistungsgerechte Vergütung -betriebliche Altersversorgung -Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte per Post oder an: Cura Sana Bezirk Langenlonsheim (340 Exemplare) Umgebung Pommernstr. Bezirk Guldental-Waldhilbersheim (158 Exemplare) Mitteilungsblatt Ortsgemeinden: Bretzenheim, Dorsheim, Guldental, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim, Windesheim Mitteilungen &Informationen Sie sind 1xjede Woche am Freitag für uns tätig. Jahrgang 47 Nummer xx Freitag, yy.xx.2015 Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus. Der Zustellvertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt. Wir suchen Schülerinnen/ Schüler, Rentnerinnen/Rentner sowie Hausfrauen/Hausmänner und Berufstätige. Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich: vertrieb@wittich-hoehr.de Telefon: 02624/ Pflegeheim Wöllstein Schulrat-Spang-Straße Wöllstein Tel: bewerbung@curasana-pflege.de stellen suchen & finden Wir suchen eine/n zuverlässige/n Zeitungszusteller/in für die Verbandsgemeinde Langenlonsheim: oder per WhatsApp 0171/ Auslieferungsfahrer/in gesucht sie sind zuverlässig?... dann sind sie bei uns richtig! Wir sind ein erfolgreiches und expandierendes Unternehmen im Verlagswesen und geben wöchentlich 75 Mitteilungsblätter für Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz und Gemeinden in Hessen sowie verschiedene Sonderpublikationen heraus. Ab suchen wir eine/n zuverlässige/n auslieferungsfahrer/in für unsere Zeitung Rhein-Nahe-Aktuell der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe selbstständig oder geringfügig beschäftigt. ihre aufgabe: Transport der Zeitungen und Beilagen an die Zusteller anlieferung: Zu Ihnen nach Hause Zeitaufwand: 1x pro Woche für mehrere Stunden ausfahrtag: Dienstag (Kleintransporter muss vorhanden sein) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per Mail: personal@wittich-hoehr.de oder per Telefon: / (Herr Knopp) oder per Post linus wittich medien kg Rheinstraße 41, Höhr-Grenzhausen Personalabteilung Foto: Fotolia, lassedesignen

41 Freitag, den 10. März 2017 Anzeigenteil Seite 41 Anzeige aufgeben: wittich.de/anzeigen EMBEKA Technologies GmbH Binger Straße Langenlonsheim Wir sind ein mittelständisches metallverarbeitendes Unternehmen mit eigener Entwicklung und Produktion. Um der steigenden Nachfrage gerecht werden zu können, suchen wir eine/n - Leiter/in Wareneingang und Lager Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per an: bewerbung@embeka.de. KB Container Niederlassung Rheinland-Pfalz Binger Straße Langenlonsheim Als Hersteller von Raumsystemen bauen wir Kindergärten, Schulen und Bürogebäude. Um der steigenden Nachfrage gerecht werden zu können, suchen wir für unsere Niederlassung Rheinland-Pfalz (Großraum Bingen / Bad Kreuznach) einen Bauzeichner (m/w) Unter karriere.kb-container.de finden Sie eine detaillierte Stellenbeschreibung. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an: bewerbung@kb-container.de. KB Container Niederlassung Rheinland-Pfalz Binger Straße Langenlonsheim Als Hersteller von Raumsystemen bauen wir Kindergärten, Schulen und Bürogebäude. Um der steigenden Nachfrage gerecht werden zu können, suchen wir für unsere Niederlassung Rheinland-Pfalz (Großraum Bingen / Bad Kreuznach) einen Architekten (m/w) Unter karriere.kb-container.de finden Sie eine detaillierte Stellenbeschreibung. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an: bewerbung@kb-container.de. Wir sind ein mittelständisches, metallverarbeitendes Unternehmen mit eigener Entwicklung und Produktion. Um der steigenden Nachfrage gerecht werden zu können, suchen wir eine/n - Technischen Einkäufer (m/w) - Arbeitsvorbereiter/Produktionsplaner (m/w) - Konstrukteur (m/w) - Metallbaumeister (m/w) - Schweißer (m/w) Eine detaillierte Stellenbeschreibung finden Sie unter Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per an: bewerbung@embeka.de. Unser Team braucht Verstärkung! Sie sind Monteur aus Leidenschaft? Sie kennen sich bestens aus mit Parkett, Laminat & Co.? Carports und Markisen sind für Sie keine Fremdworte? Wir suchen Sie, eine/n: flexiblen, motivierten, kundenorientierten und teamfähigen Monteur/in mit abgeschlossener handwerklicher Ausbildung Schwerpunkt: Überdachungen, Terrassen, Böden und Türen für die Arbeit in einem jungen, dynamischen Team. Selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten zur Montage von Markisen, Terrassen, Terrassenüberdachungen, Böden und Türen. Unser Unternehmen ist seit über 50 Jahren eine feste Größe in der Region im Bereich des Holzfachhandels. Zu unserem Kundenkreis zählen sowohl Endverbraucher als auch gewerbliche Abnehmer. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an: Ammann GmbH Herr Axel Ammann Am Kieselberg 8a Gensingen Tel / info@ammann-holz.de EMBEKA Technologies GmbH Binger Straße Langenlonsheim

42 Seite 42 Anzeigenteil Freitag, den 10. März 2017 Kleinanzeigen Rubrik gilt nur für Kleinanzeigen. gilt nicht für Familienanzeigen (z.b. Danksagungen, Grüße usw.) ab 9,50 Telefonisch aufgeben: 02624/911-0 oder online buchen: wittich.de/objekt466 Vermietung Dörrebach, 2ZKB, Terrasse, Abstellraum, 33 qm, schöne Lage, zu vermieten, 320 o +NK+Kaution. Tel.: 06724/3939 stellenmarkt Haushaltshilfe gesucht? Wir erledigen Hausarbeiten für 12,50 o/h auf Rechnung. Helferlino.de Tel.: 0671/ kfz-markt 4neue, nie montierte Transporter- Reifen, 195/65 R16C, 100T, Barum Vanis, DOT 32/09, 220 o. Tel.: 0171/ Top VW-Lupo "Oxford" aus 2. Hd., 37 kw, gr. Plak., Mod (10/02), 143 Tkm, TÜV neu, gr. Faltdach, Kamei-Ausst., Alu, M+S, schwarz, top gepfl., o.tel.: 0171/ neue, nie montierte Transporter- Reifen, 195/65 R16C, 100T, Uniroyal, DOT 10/09, 240 o. Tel.: 0171/ Top Kia-Carnival-CRDi-Van "Expression" aus 2. Hd., 7-Sitzer, 106 kw, Diesel, orig. 128 Tkm, Bj. 2002, TÜV neu, Klima, ZV, efh, ABS, Alu, blaumet., super gepfl., o. Tel.: 0171/ Kaufe alle PKW, Unfall und Motorsch., mit/ohne TÜV. Bis 22 Uhr erreichbar, Tel.: 0671/ od. 0171/ Top Ford-Fiesta "Style" aus 2. Hd., 4-trg., orig. 86 Tkm, alle Insp.!, TÜV 3/18, 55 kw, gr. Plak., Bj. 99, Klima, ZV, efh, ABS, silbermet., super gepfl., o.tel.: 0171/ Achtung Höchstpreise! Kaufe Pkw, Lkw, Baumaschinen und Traktoren in jedem Zustand, sof. Bargeld. Tel.: 02626/1341, 0178/ Kaufe KFZ aller Art!!! Unfall, defekt, zahle über Restw., kostenl. Autoverschr. u. Abh. Tel.: 0671/ a. W.E. Top Cabrio Mitsubishi-Colt-CZC, el. Stahlklappdach, 80 KW, gr. Plak., Bj. 2007, TÜV 2/2018, 95 Tkm, Klima, efh, ZV, Alu, 8fach ber., blaumet., super gepfl., o. Tel.: 0171/ Z.E Auto-Export, Achtung Ankauf zu Höchstpreisen! PKW/LKW/Busse/Geländewagen, aller Art, in jedem Zustand, sofort Bargeld, bitte alles an- bieten. Tel.: 0261/ , 0172/ auch WE Top Ford-Focus-C-Max "Trend" aus 2. Hd., 92 kw, gr. Plak. (Benz.), Bj. 2006, TÜV neu, 143 Tkm, Klima, ZV, AHK, efh, M+S, Alu, silbermet., sehr gepfl. Fahrzeug, o. Tel.: 0171/ zahle über KFZ-Wert! Kaufe alle Kfz auch mit Schaden! TÜV/ km egal, alle Orte. Tel.: 02622/ Top Peugeot-206-XS, 55 kw, gr. Plak., Orig. 95 Tkm, Bj. 2001, TÜV 2/ 18, ZV, efh, Stereo, 3-trg., kupfermet., gepfl. Fzg., o. Tel.: 0171/ Top VW Golf-V "Comfort" aus 2. Hd., 75 kw, gr. Plak. (Benz.), Bj. 2006, TÜV 9/2018, 145 Tkm, alle Insp., Klima, ZV, efh, ABS, ESP, 8fach ber., Alu, hellblaumet., o. Tel.: 0171/ Top Mazda 626 Lim., 2. Hand, 66 kw, gr. Plak., Bj. 99, TÜV 1/18, AHK, Klima, ZV, efh, ABS, 212 Tkm, Alu, M+S, platinmet., top gepfl., o. Tel.: 0171/ Bitte beachten Sie beim Ausfüllen dieses Bestellscheins, dass hinter jedem Wort und hinter jedem Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum freibleiben muss. Kürzungen behält sich der Verlag vor. Annahmeschluss ist jeweils Uhr des angegebenen Wochentages. bis 108 Zeichen 9,50 inkl. MwSt. bis 189 Zeichen 16,50 inkl. MwSt. Hiermit bestelle ich unter Zugrundelegung der geltenden AGB, anzusehen in der Ausgabe langenlonsheim (AS = Di.) die obige Kleinanzeige. und zusätzlich in: rhein-nahe (AS Fr. der Vorw.) Bad kreuznach (AS Di.) rüdesheim (AS Mo.) stromberg (AS Di.) (je weitere Ausgabe 4,75 bis 108 Zeichen oder 8,25 bis 189 Zeichen) Zusätzliche Optionen: gerahmte kleinanzeige 3 pro Ausgabe sepa-lastschrift-mandat gläubiger-id: De Ich/wir ermächtige/n die LINUS WITTICH Medien KG, eine einmalige Zahlung in Höhe des aus obigem Auftrag resultierenden Gesamtbetrags von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die von LINUS WITTICH Medien KG auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name/Vorname: Straße/Nr: PLZ/Ort: Datum/Unterschrift: Telefon: Kreditinstitut: Rechnung per Mail an: Gesucht & Gefunden IBAN: DE Ihre Kleinanzeige erscheint zusätzlich im Internet unter Chiffre 6,50 bei Zusendung Coupon senden an: LINUS WITTICH Medien KG - Postfach 1451, Höhr-Grenzhausen oder per Fax: / Ihre Kleinanzeige erscheint zusätzlich kostenlos im Internet unter wittich.de

43 Freitag, den 10. März 2017 Anzeigenteil Seite 43 Sie wollen was aufs Auge? Ihr Augenoptiker Preiswert und gut beraten Naheweinstraße Langenlonsheim Telefon: 06704/1237 Urlaub im Rotweinparadies Ahrtal Ferienwohnung Himmelchen im romantischen Ahrweiler Schön eingerichtete Ferienwohnung (****) in Ahrweiler für 2 4 Personen, direkt am Ahr-Rad-Wanderweg und 10 Gehminuten zum mittelalterlichen Stadtkern, ab 45, pro Tag. Tel h.pacyna@web.de FAHRRADFLOHMARKT: DIESEN SAMSTAGAG Der erste Fahrradflohmarkt der Saison! am 11. März 2017 wie immer von 9 bis 13 Uhr. Verkauf von privat an privat. Räder können noch bis Freitag 18 Uhr abgegeben werden. Wir organisieren den Verkauf für Sie. 2 0 J a h r e n h Seit 20 Jahren ist Radfahren schön i s t R a d f a h r e n h JAHRE IN DER INGELHEIMER STRASSE Informationen für Verkäufer unter: schoen-fahrraeder.de & auf facebook Ingelheimer Straße Gau-Algesheim Tel Montag bis Freitag 9 18 Uhr Samstag 9 14 Uhr

44 Seite 44 Anzeigenteil Freitag, den 10. März 2017 Verbandsgemeinde Langenlonsheim Wir unterstützen Bettina Dickes, denn Sie redet nicht nur, sondern hört zu und handelt. Wir möchten eine Landrätin, die mit Herz, Verstand und Erfahrung, sowie mit dem nötigen Rückgrat und Mut für unsere Interessen einsteht und dabei immer den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Albert Fastner Rümmelsheim Achim Ruhl Windesheim Linus Lorsbach Guldental Carolin Klumb Langenlonsheim Peter Schmitt Langenlonsheim Michael Cyfka Langenlonsheim Dr. Thomas Höfer Rümmelsheim Werner Michel Langenlonsheim Jutta Riethe Rümmelsheim Thomas Gleichmann Bretzenheim Alfons Lorsbach Guldental Albert Dielhenn Windesheim Anke Budde Bretzenheim Hans Müller Langenlonsheim Gerd Sonnet Guldental Ulrike Lorenz Guldental Elke Stern Windesheim Bettina Dickes

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