Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab Oktober 2015

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab Oktober 2015 s Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 1

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 1. Sparkonto 1.1 Zusendung Sparkassenbuch Kennwortvereinbarung 5, Aufbewahrung eines Sparkassenbuches 10, Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks 1 %, mindestens 7,50 Barauszahlung von Reiseschecks pro Scheck 2,00 Devisenumrechnungsgebühr pro Auftrag 0,25, mindestens 2,00 Rücknahme von Reiseschecks 0 %, mindestens 0,00 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Sonstige Kredite 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen - Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestandes am Unterjährige Depotauflösung mindestens 10,23 Euro zzgl. MWSt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der hinterlegten Postenentgeltparameter, anteilig vom Stichtag der letzten Depotentgeltberechnung bis zu dem Monat des Depotübertrages. Der Monat des Depotübertrages wird dabei noch voll berechnet. Die Gebührenbelastung erfolgt automatisch durch die DWP-Bank. 2

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Renten/Aktien/Investment - Girosammelverwahrung 0,125 % vom Kurswert - Streifbandverwahrung 0,250 % vom Kurswert - Wertpapierrechnung 0,250 % vom Kurswert - Mindestpreis Renten/Aktien/Investment 2,50 Euro - Mindestpreis Optionen 5,00 Euro Dienstleistung Preis in EUR - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) mindestens 5,00 Euro / 50,00 Euro/Std. + Fremdkosten - unterjährige Depotaufstellung mindestens 5,00 Euro / 50,00 Euro/Std. + Fremdkosten - Erträgnisaufstellung mindestens 5,00 Euro / 50,00 Euro/Std. + Fremdkosten - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich 5.2 Effektive Stücke - Einlieferung - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) je Gattung 10,00 Euro + Fremdkosten je Gattung 10,00 Euro + Fremdkosten - Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 5.3 Transaktionsleistungen bis Euro 2000,00 10,00 Euro + Fremdkosten 6,00 Euro über Euro 2000,00 0,5% max. 30,00 Euro + Fremdkosten 6,00 Euro mindestens 5,00 Euro / 50,00 Euro/Std. + Fremdkosten - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsennotierte Investmentfonds 1,0 % vom Kurswert - Festverzinsliche Wertpapiere 0,5 % vom Kurswert - Investmentfonds Deka zum jeweiligen Ausgabe / Rücknahmepreis - Investmentfonds andere Anbieter zum jeweiligen Ausgabe / Rücknahmepreis - Mindestpreis pro Transaktion 15,34 - Limite - Erteilung 0,00 - Änderung 7,67 - Streichung 7,67 - Limitpreis für nicht ausgeführte Aufträge 7,67 3

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers 1 % - Mindestpreis 3, Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 4 4

5 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 6. Safes/Verwahrstücke Mietpreis für Safes (pro Jahr) 7,5/10/15 bis 28 x 38 cm 20,52 20/22 bis 28 x 38 cm 41,03 30/38 bis 28 x 38 cm 61,55 40 bis 56 x 38 cm 92,33 Zeitweilige Einlagerung Mindestmietpreis 10,25 kleine Safe täglich 0,21 große Safes täglich 0,41 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate je Einheit 0,20 - Fotokopien je Kopie 0,50 - Nachforschungen mindestens 10,00 Euro / je nach Aufwand 50,00 Euro/Std. - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) unentgeltlich - sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) je nach Aufwand 50,00 Euro/Std. 7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) je nach Aufwand 7.4 Bankbürgschaft (Aval) - Einrichtung eines Avales einmalig 0,5 % mind. 50,00 Euro max. 100,00 Euro - jährlich 2 % mind. 50,00 Euro 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich 5

6 Dienstleistung Preis in EUR I. Konten (Privatkonten / Geschäftskonten / Baukonten ) 1. Preismodelle für Privatkonten / Geschäftskonten / Baukonten Giro Basis S-Giro Comfort Giro Online S-GIRO EXTRA Geschäftskonten Baukonten Guthabenzins-Sichteinlagen-Kontoführung Rechnungsabschluss/Entgeltabschluss ¼-jährlich/monatl. ¼-jährlich/monatl. ¼-jährlich/monatl. ¼-jährlich/monatl. Geschäftskonten monatlich Baukonten ¼-jährlich Grundpreis monatlich Postenentgelt (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) : - Überweisungsauftrag mit Beleg - Überweisungsauftrag ohne Beleg - Lastschrifteinzug - Gutschrift - Scheckeinzug 3,25 Euro 1,05 Euro 0,38 Euro 0,38 Euro 0,38 Euro 1,05 Euro 7,55 Euro 3,05 Euro 2,00 Euro 2,00 Euro 10,00 Euro 1,05 Euro 0,38 Euro 0,38 Euro 0,38 Euro 1,05 Euro 3,95 Euro 1,00 Euro 0,35 Euro 0,35 Euro 0,35 Euro 1,00 Euro SparkassenCard Elektronische Zahlungen z.b. mit SparkassenCard 0,38 Euro 0,38 Euro 0,35 Euro Freischaltung Homebanking Bargeld an der Kasse einzahlen/abheben 2,00 Euro Bargeld an einem Sparkassen-Geldautomat abheben Auszüge SB-Drucker (deutschlandweit) Elektronisches Postfach Daueraufträge einrichten, ändern oder aussetzen am Serviceschalter Daueraufträge einrichten, ändern oder aussetzen per Homebanking Dauerauftrag ausführen 1,05 Euro 0,38 Euro 2,00 Euro 0,38 Euro 0,35 Euro Giro Premium Giro Premium light Guthabenzins-Sichteinlagen-Kontoführung Rechnungsabschluss/Entgeltabschluss Grundpreis monatlich Postenentgelt (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) : - Überweisungsauftrag mit Beleg - Überweisungsauftrag ohne Beleg - Lastschrifteinzug - Gutschrift - Scheckeinzug SparkassenCard Elektronische Zahlungen z.b. mit SparkassenCard Freischaltung Homebanking Bargeld an der Kasse einzahlen/abheben Bargeld an einem Sparkassen-Geldautomat abheben Auszüge SB-Drucker (deutschlandweit) Daueraufträge einrichten, ändern oder aussetzen am Serviceschalter Daueraufträge einrichten, ändern oder aussetzen per Homebanking Dauerauftrag ausführen Premium-Leistungen: MasterCard Gold Ein weiteres Konto (GiroOnline) Reduzierte Dispozinsen ¼-jährlich/monatl. 13,95 Euro Elektronisches Postfach 5,25%-Punkte unter dem aktuell gültigen Dispozinssatz ¼-jährlich/monatl. 9,95 Euro Elektronisches Postfach ,25%-Punkte unter dem aktuell gültigen Dispozinssatz 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 6

7 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand Portokosten - bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,00 - Wochenauszug - bei Postversand Portokosten - bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,00 - Monatsauszug - bei Postversand Portokosten - bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,00 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 35 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je nach Aufwand zzgl.porto - bei Abholen in der Geschäftsstelle je nach Aufwand Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 7

8 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen, Thingslindestraße 1, Kierspe 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstr. 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Iserlohn HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember. Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Geschäftsstelle: Online-Banking/FinTS: Datenfernübertragung: Telefon-Banking: Schalterschluss je Bankarbeitstag 20:00 Uhr 20:00 Uhr 20:00 Uhr 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8

9 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 3. der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Rheinischen Sparkassen- und Giroverband/Sparkassenverband Westfalen-Lippe anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Schlichtungsstelle der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen, Kirchfeldstraße 60, Düsseldorf. Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkassen und ihren Kunden im Bereich der Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen" (Verfahrensordnung), die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 9

10 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ 10

11 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto (Privatgirokonto / Geschäfts bzw. Baukonto) beleghafte Überweisung 8 beleglose Überweisung 9 per Dauerauftrag Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank 1,05 / 1,00 0,38 / 0,35 0,38 / 0,35 (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister 1,05 / 1,00 0,38 / 0,35 0,38 / 0,35 (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet 1,05 / 1,00 0,38 / 0,35 0,38 / 0,35 an einen anderen Zahlungsdienstleister Euro-Expresszahlung online Kein Angebot Kein Angebot per Blitzgiroüberwei sung je Überweisung per Zahlschein Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Preis in EUR Auslandsüberweisung (SHARE) Euro 0,00 bis 25,00 5,50 Euro 25,01 bis 500,00 8,00 Euro ab 500,01 1,5 mindestens 10,00 Courtage 0,25 mindestens 1,50 Blitzgiroaufträge ( SWIFT Prio 1) zusätzlich 10,00 11

12 Auslandsüberweisung (OUR) Euro 0,00 bis 25,00 5,50 Euro 25,01 bis 500,00 8,00 Euro ab 500,01 1,5 mindestens 10,00 Courtage 0,25 mindestens 1,50 Blitzgiroaufträge ( SWIFT Prio 1) zusätzlich 10,00 Fremde Entgelte 20,00 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 0,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach kein Angebot - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker kein Angebot Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 1,05 Blitzgiroüberweisung an Sparkassen zur Barauszahlung 20,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen 12

13 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet Entgelt in Euro 0,38 0,38 0,38 0,38 0,38 Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt erhoben: Auslandgutschriften zugunsten Kundenkonten bis TEuro 10 bis TEuro 25 über TEuro 25 zzgl. Courtage bei Verrechnung über fremde Banken bis TEuro 10 bis TEuro 25 über TEuro 25 zzgl. Courtage 5,00 Euro 10,00 Euro 1,0 maximal 100,00 Euro 0,25 mindestens 1,50 Euro 5,00 Euro 10,00 Euro 0,5 maximal 100,00 Euro 0,25 mindestens 1,50 Euro 13

14 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Preis in EUR Auslandsüberweisung (SHARE) Euro 0,00 bis 25,00 5,50 Euro 25,01 bis 500,00 8,00 Euro ab 500,01 1,00 mindestens 10,00 Courtage 0,25 mindestens 1,50 Blitzgiroaufträge ( SWIFT Prio 1) zusätzlich 10, andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. z. B. US-Dollar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 14

15 Auslandsüberweisung (OUR) Euro 0,00 bis 25,00 5,50 Euro 25,01 bis 500,00 8,00 Euro ab 500,01 1,0 mindestens 10,00 Courtage 0,25 mindestens 1,50 Blitzgiroaufträge ( SWIFT Prio 1) zusätzlich 10,00 Fremde Entgelte 20,00 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. cc) Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 0,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach kein Angebot - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker kein Angebot Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden. - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 1, Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: 13 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 15

16 Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Auslandsgutschriften zugunsten Kundenkonten bis TEuro 10 5,00 Euro bis TEuro 25 10,00 Euro über TEuro 25 1,0 zzgl. Courtage maximal 0,25 mindestens bei Verrechnung über fremde Banken bis TEuro 10 5,00 Euro bis TEuro 25 10,00 Euro über TEuro 25 0,5 zzgl. Courtage maximal 0,25 mindestens 3. Lastschriften max. 100,00 Euro mind. 1,50 Euro max. 100,00 Euro mind. 1,50 Euro Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen 3.1 Wirtschaftsraums (EWR) 13 Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung 0,38 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand 1,50 - bei Einstellen in das elektronische Postfach Kein Angebot - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker Kein Angebot 13 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 16

17 3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,38 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,38 c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift - bei Postversand 1,50 - bei Einstellen in das elektronische Postfach kein Angebot - bei Bereitstellung über den kein Angebot Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,38 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,38 c) Sonstige Entgelte 13 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 17

18 Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung kein Angebot eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift - bei Postversand 1,50 - bei Einstellen in das elektronische Postfach kein Angebot - bei Bereitstellung über den kein Angebot Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco 0,38 Schweiz 0,38 b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift - bei Postversand 1,50 - bei Einstellen in das elektronische Postfach kein Angebot - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker kein Angebot Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco 0,38 Schweiz 0,38 b) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates kein Angebot Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift - bei Postversand 1,50 - bei Einstellen in das elektronische Postfach kein Angebot - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker kein Angebot 13 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 18

19 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): bei Erst- und Einmallastschriften bei Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 13 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 19

20 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr Preis in EUR 4.1 Kreditkarten Jahrespreise 14 MasterCard Karte - Hauptkarte (jährlich) 24,00 - Zusatzkarte (jährlich) 24,00 MasterCard Gold Karte - Hauptkarte (jährlich) 65,00 - Zusatzkarte (jährlich) 65,00 MasterCard X-Tension - Hauptkarte (jährlich) 18,00 MasterCard Basis Kreditkarte - Hauptkarte (monatlich) 1,00 - Standardmotive 0,00 - Individuelles Motiv (einmalig) 5,00 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 15 1,00 Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug - bei Postversand 0,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach kein Angebot Sperren einer MasterCard auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) Einsatz der Karte im Inland und EWR-Raum Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raum 16 unentgeltlich 1 % vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 20

21 4.2 Debitkarte (SparkassenCard) Debitkarte (jährlich) 17 Preis in EUR im Grundpr. enth. Täglicher Verfügungsrahmen 18 SparkassenCard je nach Einsatz 19 : Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 20 Geldautomaten 1.000,00 und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 2.200,00 und Aufladen der Geldkarte 200,00 Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 21 entfällt - im EWR bei Zahlung in Fremdwährung 1 % mind. 0,77 / max. 3,83 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1 % mind. 0,77 / max. 3,83 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3 GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals ) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,51 an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00 (Heimatsparkassenmodell z. Zt. 0,00 ) an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind 0,00 unentgeltlich Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 21

22 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer SparkassenCard 0,00 unentgeltlich mit unserer MasterCard entfällt 2,0 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten bei fremden Zahlungsdienstleistern mit Debitkarte(SparkassenCard) bei am Heimatsparkassenmodell teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken entfällt unentgeltlich bei ZD im EWR 22, die ein direktes Kundenentgelt 23 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro entfällt entfällt unentgeltlich 4,00 bei ZD im EWR 22, die kein direktes Kundenentgelt 24 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro bei ZD im EWR 22 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus uns V-Pay/Plus- System bei ZD außerhalb des EWR 25 im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus- System entfällt 4,00 entfällt 4,00 entfällt 4,00 mit Kreditkarte MasterCard / MasterCard Gold / MasterCard X-Tension - im Inland und Ausland 3,0 % vom Umsatz 2,0 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR mind. 5,11 EUR MasterCard Basis Kreditkarte - im Inland 3,0 % vom Umsatz 2,0 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR mind. 5,11 EUR - im Ausland 1,0 % vom Umsatz 1,0 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR mind. 5,11 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 4.5 Ausführungsfrist 26 Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken ( nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 22

23 Kartenzahlungen im EWR in Euro Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen EWR-Währung 26 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 0,5 % mind. 10,00 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 0,5 % mind. 10,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 0,5 % mind. 10,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten bei uns 0,5 % mind. 10,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 0,5 % mind. 10,00 26 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken ( nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 23

24 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. 0,00 Bereitstellung von chiptan 0,00 Bereitstellung von smstan 0,13 Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift Chipkarte 15, Electronic Banking Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM/EBICS Einrichtung : pro Teilnehmer pro Konto 20,00 Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV 20,00 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 27 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. kein Angebot Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. kein Angebot und/oder b) pro bereit gestelltem Umsatz kein Angebot Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. kein Angebot und/oder b) - pro bereit gestellter Datei kein Angebot - pro bereit gestelltem Umsatz 0,00 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV. - pro bereit gestelltem Umsatz - - Zurückliegende/historisierte (max. 150 Tage) Kontoauszüge 0,25 Elektronische Kontoauszüge im Elektronischen Postfach werden dauerhaft archiviert. 0,00 27 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 24

25 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Preis in Euro Beauftragung mittels FinTS: Privatgiro/Geschäftsgiro Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweiungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) - je Sammelbuchung - - je Einzelauftrag 0,38 / 0,15 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 29 ) - je Sammelbuchung - - je Einzelauftrag 0,38 / 0,15 - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - je Sammelbuchung - - je Einzelauftrag 0,38 / 0,15 -im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) - je Sammelbuchung - - je Einzelauftrag 0,38 / 0,15 -im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 29 ) - je Sammelbuchung - - je Einzelauftrag 0,38 / 0,15 -im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) - je Sammelbuchung - - je Einzelauftrag 0,38 / 0,15 -im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 29 ) -je Sammelbuchung - -je Einzelauftrag 0,38 / 0,15 Beauftragung mittels EBICS (ELKO bzw. FTAM): -Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei - -Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei - -zzgl. je Posten (wird nur erhoben, sofern im Auftrag oder im 0,38 / 0,15 Interesse des Kunden) -Überweisungen -im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) -je Sammelbuchung - -je Einzelauftrag 0,38 / 0,15 -im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 29 ) -je Sammelbuchung EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 25

26 -je Einzelauftrag 0,38 / 0,15 -Lastschrifteinzug -im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) -je Sammelbuchung - -je Einzelauftrag 0,38 / 0,15 -im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) -je Sammelbuchung - -je Einzelauftrag 0,38 / 0,15 -im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (in Drittstaaten 29 ) -je Sammelbuchung - -je Einzelauftrag 0,38 / 0,15 -im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) -je Sammelbuchung - -je Einzelauftrag 0,38 / 0,15 -im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 29 ) -je Sammelbuchung - -je Einzelauftrag 0,38 / 0, Beauftragung mittels Datenträgereinreichung (z.b. Diskette): -je Datenträger - -je Datei - -je Posten 0,38 / 0,15 -Überweisungen -im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb der EWR-Staaten 28 ) -je Sammelbuchung - -je Einzelauftrag 0,38 / 0,15 -im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 29 ) -je Sammelbuchung - -je Einzelauftrag 0,38 / 0,15 -Lastschrifteinzug -im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) -je Sammelbuchung - -je Einzelauftrag 0,38 / 0,15 -im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) -je Sammelbuchung - -je Einzelauftrag 0,38 / 0,15 -im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 29 ) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 26

27 -je Sammelbuchung - -je Einzelauftrag 0,38 / 0,15 -im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) -je Sammelbuchung - -je Einzelauftrag 0,38 / 0,15 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 29 ) Deutschlands -je Sammelbuchung oder innerhalb EWR-Staaten bis EURO) - -je Einzelauftrag 0,38 / 0, EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 27

28 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Preis in Euro Scheckeinlösung Privatgirokonto 0,38 Scheckeinzug (Inland) 1,05 / 1,00 Scheckvordrucke 0,00 Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Portokosten Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre auf Kundenwunsch pro Scheck 6,00, max. 20,00 Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks 20,00 zzgl. Kosten für die Fahrt zur LZB Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks 20,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Einreichungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten Einreichungstag zzgl. 2 Geschäftstage - Inkasso je nach Gutschriftstag - Scheckeinlösung Einreichungstag bzw. Valuta der vorgeschalteten Stelle 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 30 Euro 0,00 bis 25,00 5,50 Euro 25,01 bis 500,00 8,00 Euro ab 500,01 1,0 mindestens 10,00 Courtage 0,25 mindestens 1,50 b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 30 Euro 0,00 bis 25,00 5,50 Euro 25,01 bis 500,00 8,00 Euro ab 500,01 1,0 mindestens 10,00 Courtage 0,25 mindestens 1,50 30 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 28

29 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 29

30 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 3. der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Rheinischen Sparkassen- und Giroverband/Sparkassenverband Westfalen-Lippe anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Schlichtungsstelle der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen, Kirchfeldstraße 60, Düsseldorf. Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkassen und ihren Kunden im Bereich der Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen" (Verfahrensordnung), die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 30

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