I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten

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1 I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten 1.1. Aktuelle Kontomodelle Grundpreise monatlich: - Giro individuell 1,00 - Giro online 0,00 - Giro inklusiv 4,50 - Guthabenkonto (Bürgerkonto) 1,00 - OK-Konto inkl. Kontoauszüge (Schüler, Azubis, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende, freiwillige Wehrdienstleistende) kostenfreie Kontoführung Postenpreise nach Kontomodellen: (Werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen.) Giro individuell; Guthabenkonto - online-buchungen / EU online-standardüberweisungen 0,50 - online-sammelbuchungen Geschäftsvorfall 0,00 jeder Buchungsposten 0,50 - beleglose Buchungen (z.b. Lastschriften) 0,50 - Barauszahlungen an der Kasse 0,00 - Bareinzahlungen an der Kasse (bezogen auf das eigene Konto) 0,00 - Auszahlungen am Geldautomaten 0,50 - beleghafte Buchungen (z.b. Überweisungen) 0,50 - beleghafte Sammelbuchungen Geschäftsvorfall 0,00 jeder Buchungsposten 0,50 - Überweisungen am SB-Terminal 0,50 - weitere preisfreie Posten DAU zu Gunsten Sparkonten PS-DAU und PS-Gewinne Plusspardaueraufträge Rechnungsabschlussbuchungen Storno- und Korrekturbuchungen Giro online - online-buchungen / EU online-standardüberweisungen 0,00 - online-sammelbuchungen Geschäftsvorfall 0,00 jeder Buchungsposten 0,00 - beleglose Buchungen (z.b. Lastschriften) 0,00 - Barauszahlungen an der Kasse 2,00 - Auszahlungen am Geldautomaten 0,00 - Bareinzahlungen an der Kasse (bezogen auf das eigene Konto) 0,00 - beleghafte Buchungen (z.b. Überweisungen) 2,00 - beleghafte Sammelbuchungen Geschäftsvorfall 0,00 jeder Buchungsposten 2,00 - Überweisungen am SB-Terminal 2,00 Hinweis: Postenpreise siehe auch Kapital B, II, Nr. 2 17

2 - weitere preisfreie Posten DAU zu Gunsten Sparkonten PS-DAU und PS-Gewinne Plusspardaueraufträge Rechnungsabschlussbuchungen Storno- und Korrekturbuchungen Giro inklusiv - online-buchungen / EU online-standardüberweisungen 0,00 - online-sammelbuchungen Geschäftsvorfall 0,00 jeder Buchungsposten 0,00 - beleglose Buchungen (z.b. Lastschriften) 0,00 - Barauszahlungen an der Kasse 0,00 - Bareinzahlungen an der Kasse (bezogen auf das eigene Konto) 0,00 - Auszahlungen am Geldautomaten 0,00 - beleghafte Buchungen (z.b. Überweisungen) 0,00 - beleghafte Sammelbuchungen Geschäftsvorfall 0,00 jeder Buchungsposten 0,00 - Überweisungen am SB-Terminal 0,00 - weitere preisfreie Posten DAU zu Gunsten Sparkonten PS-DAU und PS-Gewinne Plusspardaueraufträge Rechnungsabschlussbuchungen Storno- und Korrekturbuchungen 1.2. Alte Kontomodelle (Auslauf) Grundpreise monatlich: - Giro basis 2,30 - Giro spezial 3,00 - Giro spezial plus 5,50 Postenpreise (Werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen.) spezial und spezial plus - online-buchungen / EU online-standardüberweisungen 0,08 0,08 - online-sammelbuchungen Geschäftsvorfall 0,03 0,03 jeder Buchungsposten 0,05 0,05 - beleglose Buchungen (z.b. Lastschriften) 0,20 0,25 - beleghafte Buchungen (z.b. Überweisungen) 0,40 0,50 - Barauszahlungen an der Kasse 0,00 0,00 - Bareinzahlungen an der Kasse (bezogen auf das eigene Konto) 0,00 0,00 - Auszahlungen am Geldautomaten 0,20 0,20 - beleghafte Sammelbuchungen Geschäftsvorfall 0,20 0,25 jeder Buchungsposten 0,20 0,25 - Überweisungen am SB-Terminal 0,20 0,25 basis Hinweis: Postenpreise siehe auch Kapital B, II, Nr. 2 18

3 - weitere preisfreie Posten DAU zu Gunsten Sparkonten PS-DAU und PS-Gewinne Plusspardaueraufträge Rechnungsabschlussbuchungen Storno- und Korrekturbuchungen 1.3. Tagesgeldkonto privat - Kontoführung kostenfrei - Jahrespreis SB-Kundenkarte 5,00 2. Preismodelle für Geschäftsgiro-/Vereinskonten 2.1. Aktuelle Kontomodelle Grundpreise monatlich: - Geschäftsgiro-/ Vereinskonto 7,50 - Pfändungsschutzkonto (P-Konto) 12,50 - Cash-Konto 6,50 Buchungspostenpreise : (Werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen.) - online-buchungen / EU online-standardüberweisungen (bis Cash-Konto Geschäftsgirokonto Vereinskonto P-Konto 2,50 0, ) - online-sammelbuchungen Geschäftsvorfall - 0,03 jeder Buchungsposten 2,50 0,05 - beleglose Buchungen (z.b. Lastschriften) 2,50 0,20 - Barauszahlungen an der Kasse 2,50 0,20 - Bareinzahlungen an der Kasse (bezogen auf das eigene Konto) 2,50 0,20 - Auszahlungen am Geldautomaten 2,50 0,20 - beleghafte Buchungen (z.b. Überweisungen) 2,50 0,40 - beleghafte Sammelbuchungen Geschäftsvorfall - 0,20 jeder Buchungsposten 2,50 0,20 - Überweisung am SB-Terminal 2,50 0,20 Datenträgeraustausch (DTA), EU siehe Kapitel B, II, Nr Kontenkonzentration - individuelle Vereinbarung, in Anlehnung an die Grundsätze Giroverkehr ( Zentral) Richtwert: 30,00 pro Monat 2.3. Tagesgeldkonto direkt - Kontoführung inkl. 1 SB-Kundenkarte kostenfrei Hinweis: Postenpreise siehe auch Kapital B, II, Nr. 2 19

4 3. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. keine gesonderte Berechnung 3.1. Kontoauszüge - am Auszugsdrucker, Monatsauszug, 14-tägiger Auszug, Wochenauszug kostenlos bei Postversand pro Auszug zzgl. Portokosten - Kontoauszüge für Jugendgirokonten kostenlos - Privatgiroverkehr Tagesauszug bei Abholen am Schalter pro Auszug 0,60 bei Postversand pro Auszug zzgl. Portokosten - Geschäftsgiro Tagesauszug bei Abholen am Schalter pro Auszug 0,30 bei Postversand pro Auszug zzgl. Portokosten - Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 35 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Portokosten - Erstellung und Bereitstellung/ Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) maschinelle Nacherstellung innerhalb von 350 Geschäftstagen je Auszug 2,00 pro Buchungsposten bei manueller Nacherstellung außerhalb von 2, Geschäftstagen mind. 4,00 mit erheblichem Aufwand 30,00 je Stunde Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 3. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 3 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 20

5 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Name und Anschrift der Sparkasse OstseeSparkasse Rostock Am Vögenteich Rostock 1.2. Zuständige Aufsichtsbehörde Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Rostock HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 31. Oktober, - dem 24. und 31. Dezember Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Filiale (beleghaft, einschließlich Datenträger): SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: Datenfernübertragung: Telefon-Banking: Geschäftsschluss der jeweiligen Filiale Absendung und Freigabe des Auftrages Absendung und Freigabe des Auftrages entfällt 4 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 21

6 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) Kundenbeschwerdestelle Charlottenstraße Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 22

7 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 5 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 7 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 8 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 7 Beleghafter Überweisungsauftrag 8 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 6 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 7 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 8 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, inkl. Service mit SRZ 23

8 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart beleghafte Überweisung 9 Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleglose Überweisung 10 per Dauerauftrag per Eilüberweisung (nach vorheriger Bareinzahlung per Zahlschein) je Überweisung per Zahlschein ,00 25, ,00 25, Euro-Expresszahlung online Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist, siehe auch Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten. 9 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, inkl. Service mit SRZ 10 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ) 24

9 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte - SHARE - Entgeltregelung 0 - beleghafte Zahlungsaufträge - Geschäftsvorgang Gebührenhöhe Mindestgebühr unter 1.500,00 10,00 *) 10,00 *) ab 1.500,00 *)zuzüglich 1,50 EUR pro Auftrag - OUR Entgeltregelung 1 1,5 *) - zusätzlich zu den o. g. Entgelten ein Aufpreis pro Auftrag von: 15,00 *) Geschäftsvorgang bis ,00 ab ,01 ab ,01 Gebührenhöhe 20,00 40,00 60,00 Entgelte für zusätzliche Dienstleistungen Überweisungen in Fremdwährungen: Entgelt gemäß Abschnitt b. + 0,25 des Überweisungsbetrages, mind. 2,00 Courtage Überweisungen mit eiliger Ausführung: Entgelt gemäß Abschnitt b. + 5,11 pro Auftrag Überweisungen per SWIFT-Nachricht: Entgelt gemäß Abschnitt b. pro Mitteilung lt. Korrespondenzbank Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. 25

10 d) Sonstige Entgelte Entgelt für die Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Zahlungsauftrages - bei Postversand 3,00 inkl. Porto - bei Einstellen in das elektronische Postfach - - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker - Bearbeitung eines Überweisungsrückrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist (unter Vorbehalt der Rückgabe, die Reklamationsgebühr fällt in jedem Fall an) 10,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden (Das Entgelt fällt in jedem Fall an, auch wenn der Wiederbeschaffungsversuch erfolglos war.) - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung kostenlos außer im Giro online am Schalter 2,00 Eilüberweisung (bis Uhr taggleiche Ausführung) 15,00 Eilüberweisung zur Barauszahlung 15,00 (Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen.) zzgl. Fremdgebühr 26

11 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Giro individuell Entgelt in Euro Giro online Giro inklusiv Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet 0,50 0,00 0,00 0,50 0,00 0,00 0,50 0,00 0,00 0,50 0,00 0,00 0,50 0,00 0,00 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: - Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 27

12 2.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 11 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 12 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) Entgeltregelung 0 1 entsprechend Kontomodell 0,00 2,00 0,00 2,00 Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) - 11 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 12 z. B. US-Dollar. 13 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 28

13 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung - SHARE - - beleghafte Zahlungsaufträge - Geschäftsvorgang Gebührenhöhe Mindestgebühr unter 1.500,00 10,00 10,00 ab 1.500,00 1,5 15,00 - OUR - - zusätzlich zu den o. g. Entgelten ein Aufpreis pro Auftrag von: Geschäftsvorgang bis ,00 ab ,01 ab 50.00,01 Gebührenhöhe 20,00 40,00 60,00 Entgelte für zusätzliche Dienstleistungen Überweisungen in Fremdwährungen: Entgelt gemäß Abschnitt b. + 0,25 des Überweisungsbetrages, mind. 2,00 Courtage Überweisungen mit eiliger Ausführung: Entgelt gemäß Abschnitt b. + 5,11 pro Auftrag Überweisungen per SWIFT-Nachricht: Entgelt gemäß Abschnitt b. pro Mitteilung laut Korrespondenzbank Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. cc) Sonstige Entgelte Entgelt für die Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Zahlungsauftrages - bei Postversand 3,00 inkl. Porto - bei Einstellen in das elektronische Postfach - - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker - Bearbeitung eines Überweisungsrückrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist / Reklamation 23,00 zzgl. fremde Gebühren mind. 25,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden ( Das Entgelt fällt in jedem Fall an, auch wenn der Wiederbeschaffungsversuch erfolglos war.) - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 29

14 Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/ Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Entgelt in Euro entsprechend Kontomodelle 0,00 2,00 übrige Länder Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden folgende Entgelte berechnet: Geschäftsvorgang Gebührenhöhe Mindestgebühr unter 25, ab 25,00 bis 5.000,00 ab 5.000,01 5,00 1 max. 110,00 12,00 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. 30

15 3. Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen 3.1. Wirtschaftsraums (EWR) Einzugsermächtigungslastschrift i.r. des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) 1111 a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung - - bei Postversand 3,00 inkl. Porto - bei Einstellen in das elektronische Postfach - - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte Lastschrifteinlösung aus Einreichung von: SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank - SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister - c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand 3,00 inkl. Porto - bei Einstellen in das elektronische Postfach - - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker - Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandatswiderrufs - 14 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 31

16 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von: SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank - SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister - c) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung 10,00 eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift - bei Postversand 3,00 inkl. Porto - bei Einstellen in das elektronische Postfach - - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker - Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs (unter Vorbehalt der Rückgabe; das Entgelt fällt in jedem Fall an) 10, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von: Monaco - Schweiz - b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand 3,00 inkl. Porto - bei Einstellen in das elektronische Postfach - - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker - Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs - 32

17 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von: Monaco - Schweiz - b) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung 10,00 eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift - bei Postversand 3,00 inkl. Porto - bei Einstellen in das elektronische Postfach - - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker - Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs (unter Vorbehalt der Rückgabe; das Entgelt fällt in jedem Fall an) 10, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis 8.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift bei Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 8.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): bei Erst-, Einmal- und frühestens 14 Kalendertage und Folgelastschriften spätestens 2 Geschäftstage bis 8.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 8.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 33

18 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1. Kreditkarten Jahrespreis 15 MasterCard / VISA-Card - Hauptkarte (jährlich) 20,00 - Zusatzkarte (jährlich) 15,00 - mit Bild zzgl. 2,00 MasterCard Gold/ VISA-Card Gold - Hauptkarte (jährlich) 65,00 - Zusatzkarte (jährlich) 45,00 - mit Bild zzgl. 2,00 MasterCard Basis-Kreditkarte/VISA Basis-Kreditkarte 20,00 Platinum MasterCard - Hauptkarte 200,00 - Zusatzkarte 150,00 Jahrespreise Kartendoppel - MasterCard Standard + VISA-Card Classic 35,00 - MasterCard Gold + VISA-Card Classic 80,00 - VISA-Card Gold + MasterCard Standard 80,00 - alle Karten mit Bild zzgl. 2,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-)Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B.Verlust durch den Karteninhaber, defekte Karte oder bei Namensänderung) - ohne Ersatz eines PIN-Briefes 15,00 - mit Ersatz eines PIN-Briefes Preis für Neukarte - nachträgliche PIN-Erstellung 6,00 Emergency Card (Notfallkarte) 150,00 Emergency Cash (Notfall/Bargeld) 150,00 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 16 Portokosten Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug 6,00 - bei Postversand zzgl. Portokosten - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt Sperren einer MasterCard /VISA-Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 17 * Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 18 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) unentgeltlich 2 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz 15 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind. 16 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 17 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 18 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 34

19 4.2. Debitkarte (SparkassenCard, Sparkassen-Kundenkarte und SparkassenCard Plus) - SparkassenCard (jährlich) 19 5,00 - Sparkassen-Kundenkarte (jährlich) 5,00 Täglicher Verfügungsrahmen 20 SparkassenCard je nach Einsatz 21 : Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 22 Geldautomaten 1.000,00 und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und 2.200,00 Dienstleistungsunternehmen und Aufladen der Geldkarte 200,00 Täglicher Verfügungsrahmen SparkassenCard Plus - Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 22 Geldautomaten und - Einsatz an automatisierten Kassen mit Onlineautorisierung max. Kreditlimit bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber, defekte Karte oder bei Namensänderung) - SparkassenCard 5,00 - Sparkassen-Kundenkarte* 15,00 Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen- Kundenkarte/SparkassenCard Plus und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) unentgeltlich Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR im EWR bei Zahlung in Fremdwährung 2 % vom Umsatz mind. 1,00 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 2 % vom Umsatz mind. 1,00 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3. GeldKarte - Aufladen unserer Geldkarten an unseren Ladeterminals und an unseren Geldautomaten an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem Geldkarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. unter Beachtung der Kontomodelle unentgeltlich entfällt entfällt unentgeltlich 19 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind. Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für die SparkassenCard Plus. 20 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 21 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 22 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 23 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 35

20 4.4. Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Debitkarte (SparkassenCard/ unentgeltlich unentgeltlich Automatenkarte) mit unserer MasterCard entfällt 2 % vom Umsatz mind. 5,11 mit unserer VISA-Card entfällt 2 % vom Umsatz mind. 5,11 Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken mit der SparkassenCard entfällt unentgeltlich mit MasterCard oder VISA-Card entfällt Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/ Landesbank Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/ Landesbankkunden mit fremder girocard-karte entfällt 4,95 mit fremder MasterCard oder VISA-Card entfällt Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) bei teilnehmenden Sparkassen und entfällt unentgeltlich Landesbanken am Heimatsparkassenmodell bei ZD im EWR 24, die ein direktes Kundenentgelt erheben 25 : - Verfügungen im girocard-system in Euro entfällt unentgeltlich - Verfügungen in anderen Kartensystemen entfällt 7,50 in Euro bei ZD im EWR 24, die kein direktes Kundenentgelt erheben 26 : - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro entfällt 7,50 - bei ZD im EWR 24 in Fremdwährung im entfällt 7,50 Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System - bei ZD außerhalb des EWR 24 im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System entfällt 7,50 24 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 25 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 26 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 36

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