Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 10. August 2015

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 10. August 2015 Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 1. Sparkonto 1.1 Zusendung Sparkassenbuch 0, Kennwortvereinbarung 10, Aufbewahrung eines Sparkassenbuchs 0, Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 1.5 Vorsorge-Plus - Übertragung zu anderem Anbieter 100,00 - Förderschädliche Auflösung 75, Mietkautionskonto, einmalig 12, Sparbucheinzug (als abgebendes Institut) 10,00 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks 1,00 %, mindestens 5,00 Barauszahlung von Reiseschecks 1,00 %, mindestens 5,00 Rücknahme von Reiseschecks 1,00 %, mindestens 5,00 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Sonstige Kredite 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen - Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (vierteljährlich) auf Basis des Bestands am , , und , anteilige Berechnung für jeden angefangenen Monat voll - Girosammelverwahrung 0,150 % vom Kurswert - Streifbandverwahrung 0,225 % vom Kurswert - Wertpapierrechnung 0,200 % vom Kurswert - Mindestpreis pro Depot 11,90 - Mindestpreis pro Gattung 5,95

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 3,00 - unterjährige Depotaufstellung 10,00 - Erträgnisaufstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 10,00 - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich 5.2 Effektive Stücke - Einlieferung / Auslieferung 15,00 - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) 23,80 - Einlösung von fälligen Wertpapieren (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) - inländische 0,10 % vom Kurswert Mindestpreis 12,50 Höchstpreis 50,00 - ausländische 0,50 % vom Kurswert Mindestpreis 20,00 - Einlösung von fälligen Zins- und Dividendenscheinen (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) - je Stück 5, Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren (persönliche Auftragserteilung) - Eigene Kosten - Provision - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsennotierte Investmentfonds 1,00 % vom Kurswert - Festverzinsliche Wertpapiere 0,50 % vom Kurswert - Investmentfonds 1,00 % vom Kurswert - Mindestpreis pro Transaktion Inland 20,00 - Mindestpreis pro Transaktion Ausland 40,00 - Sparkassenspesen 1,50 - Limite - Erteilung 5,00 - Änderung 5,00 - Streichung 5,00 - Verlängerung 5,00 - An- und Verkauf von Wertpapieren (Auftragserteilung über Internet) - Eigene Kosten - Provision - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsennotierte Investmentfonds bis Kurswert 0,60 % vom Kurswert Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsennotierte Investmentfonds ab Kurswert 0,50 % vom Kurswert Festverzinsliche Wertpapiere 0,50 % vom Kurswert - Mindestpreis pro Transaktion Inland 17,00 - Mindestpreis pro Transaktion Ausland 40,00

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung - Sparkassenspesen 1,50 - Limite - Erteilung 2,50 - Änderung 2,50 - Streichung 2,50 - Verlängerung 2,50 - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers 1,00 % - Mindestpreis 20,00 Kauf/Verkauf von Bezugs-/Teilrechten, vom Kurswert 1,00 % - Mindestpreis 3,50 - Zeichnungsaufträge 5, Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

5 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 6. Safes/Verwahrstücke Mietpreis für Safes (pro Jahr) bis ccm 25,00 bis cm 30,00 bis cm 40,00 bis cm 50,00 bis cm 65,00 bis cm 75,00 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung 1 10, Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate 0,00 - Telefaxe 0,00 - Fernschreiben 0,00 - Fotokopien (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 0,30 - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des unentgeltlich Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen je nach Aufwand 30,00 EUR/Stunde (soweit durch vom Kunden zu vertretende Mindestpreis 10,00 Umstände verursacht) 7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Darlehensjahreskonto (Zweitschrift) 15,00 - Ersatzsteuerbescheinigungen 10,00 - sonstige Duplikate (Kontoauszüge etc.) 3, Bankauskunft im Auftrag des Kunden - Creditreform 55,00 - sonstige Auskunftseinholungen im Kundeninteresse 15,00 - Auskunftserteilung an Dritte 25, Bankbürgschaft (Aval) Avalprovision 1,80 % p.a. vom Betrag Mindestpreis je vierteljährliche Abrechnung 2,50 Mindestpreis Ausfertigung Einzelbürgschaftsurkunde 15,00 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich

6 Dienstleistung I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten Standard Grundpreis pro Monat 2,50 Bargeschäfte 0,00 Verfügungen an Geldausgabeautomaten der Sparkasse Regen-Viechtach 0,00 Geschäftsvorfall Online-Banking (Internet/Btx/EBICS) * 0,10 Geschäftsvorfall aus Disketteneinreichung * 0,35 Geschäftsvorfall aus sonstigen beleglosen Buchungen * 0,35 Geschäftsvorfall aus sonstigen beleghaften Buchungen * 0,65 Kontowecker-Service - Je Benachrichtigung durch 0,00 - Je Benachrichtigung durch Push-Nachricht 0,00 - Je Benachrichtigung durch SMS 0,07 Direkt Grundpreis pro Monat - bis zu einem Durchschnittsguthaben von < im Monat 4,90 - ab einem Durchschnittsguthaben von > im Monat 0,00 Bargeschäfte 0,00 Verfügungen an Geldausgabeautomaten der Sparkasse Regen-Viechtach 0,00 Geschäftsvorfall Online-Banking (Internet/Btx/EBICS) * 0,00 Geschäftsvorfall aus Disketteneinreichung * 0,00 Geschäftsvorfall aus sonstigen beleglosen Buchungen * 0,00 Geschäftsvorfall aus sonstigen beleghaften Buchungen * 0,95 Kontowecker-Service - Je Benachrichtigung durch 0,00 - Je Benachrichtigung durch Push-Nachricht 0,00 - Je Benachrichtigung durch SMS 0,07 Girokonto in Fremdwährung Grundpreis pro Monat 3,00 pro Geschäftsvorfall * 0,35 2. Preismodell für Geschäftskonten Grundpreis pro Monat 3,00 Geschäftsvorfall Online-Banking (Internet/Btx/EBICS) * 0,10 Geschäftsvorfall Gutschrift Kartenzahlungen 0,15 Geschäftsvorfall Zahlungseingang* 0,30 Geschäftsvorfall aus Disketteneinreichung * 0,35 Geschäftsvorfall aus sonstigen beleglosen Buchungen * 0,35 Geschäftsvorfall aus sonstigen beleghaften Buchungen * 0,65 Geschäftsvorfall aus Sammlern * 0,55 Geschäftsvorfall aus Einzahlungen Tag- und Nachttresor * 1,00 Geschäftsvorfall Eingang Eilzahlung * 0,75 Kontowecker-Service - Je Benachrichtigung durch 0,00 - Je Benachrichtigung durch Push-Nachricht 0,00 - Je Benachrichtigung durch SMS 0,07 * Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen

7 Dienstleistung 3. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand Portokosten - bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,00 - Wochenauszug - bei Postversand Portokosten - bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,00 - Monatsauszug - bei Postversand Portokosten - bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,00 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 35 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je 0,50 - bei Abholen in der Geschäftsstelle je 0,50 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.

8 Dienstleistung II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Sparkasse Regen-Viechtach Ludwigsbrücke Regen 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstr. 20, Frankfurt am Main (Internet: Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Deggendorf, Nr. A/ Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, - Heilig Drei Könige (06. Januar) - Fronleichnam - Maria Himmelfahrt (15. August) - Allerheiligen (01. November) Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Geschäftsstelle: Uhr SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: Uhr Datenfernübertragung: Uhr Telefon-Banking: Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug

9 Dienstleistung 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) Kundenbeschwerdestelle Charlottenstr Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden.

10 Dienstleistung 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ

11 Dienstleistung c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister beleghafte Überweisung 8 Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleglose per Dauerauftrag per Eilüber- Überweisung 9 weisung je Überweisung per Zahlschein 0,65 0,10 0,35 10,00 10,00 0,65 0,10 0,35 10,00 entfällt 1,50 %o des Gegenwertes, mind. 10,00 zzgl. 0,25 %o Courtage, mind. 1,00 und 1,50 Spesen 1,50 %o des Gegenwertes, mind. 10,00 zzgl. 0,25 %o Courtage, mind. 1,00, und 1,50 Spesen 1,50 %o des Gegenwertes, mind. 10,00 zzgl. 0,25 %o Courtage, mind. 1,00, und 1,50 Spesen Zusätzlich 10,00 1,50 %o des Gegenwertes, mind. 10,00 zzgl. 0,25 %o Courtage, mind. 1,00 und 1,50 Spesen Euro-Expresszahlung online entfällt 2,50 entfällt 2,50 entfällt Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). 8 Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ. 9 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).

12 Dienstleistung bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 1,50 %o des Gegenwertes, mind. 10,00 zzgl. 0,25 %o Courtage, mind. 1,00 und 1,50 Spesen 1 1,50 %o des Gegenwertes, mind. 10,00 zzgl. 0,25 %o Courtage, mind. 1,00, 1,50 Spesen und 20,00 OUR- Gebühr Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 0,85 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 0,25 - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 0,25 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 1,00 Eilüberweisung zur Barauszahlung 10,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen

13 Dienstleistung Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet Entgelt in Euro 0,35 0,35 0,35 1,50 %o des Gegenwertes, mind. 10,00 zzgl. 0,25 %o Courtage, mind. 1,00 und 1,50 Spesen 50 %o des Gegenwertes, mind. 10,00 zzgl. 0,25 %o Courtage, mind. 1,00 und 1,50 Spesen Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,25 % des Gegenwertes, mind. 1,00 Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.

14 2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Entgeltregelung 0 1 Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,00 entfällt Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,00 entfällt übrige Länder (sonstige Zahlungen) 1,50 %o des Gegenwertes, mind. 10,00 zzgl. 0,25 %o Courtage bei Fremdwährung, mind. 1,00 und 1,50 Spesen 1,50 %o des Gegenwertes, mind. 10,00 zzgl. 0,25 %o Courtage bei Fremdwährung, mind. 1,00, 1,50 Spesen und 20,00 OUR-Gebühren Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 10,00 10 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 11 z. B. US-Dollar. 12 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

15 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 1,50 %o des Gegenwertes, mind. 10,00 zzgl. 0,25 %o Courtage bei Fremdwährung, mind. 1,00 und 1,50 Spesen 1 1,50 %o des Gegenwertes, mind. 10,00 zzgl. 0,25 %o Courtage bei Fremdwährung, mind. 1,00, 1,50 Spesen und 20,00 OUR-Gebühren Hinweis: Repairgebühr (bei fehlendem BIC) 7,50 - das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 0,85 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 0,25 - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 0,25 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden. - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 1, Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis:

16 Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

17 b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/ Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder Entgelt in Euro 0,00 0,00 1,50 %o des Gegenwertes, mind. 10,00 zzgl. 0,25 %o Courtage bei Fremdwährung, mind. 1,00 und 1,50 Spesen Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) 0,00 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 1,50 %o des Gegenwertes, mind. 10,00 zzgl. 0,25 %o Courtage, mind. 1,00 und 1,50 Spesen 2 1,50 %o des Gegenwertes, mind. 10,00 zzgl. 0,25 %o Courtage, mind. 1,00 und 1,50 Spesen Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7 c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung 0,35 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand 0,85 13 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

18 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 0,25 - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 0,25

19 3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösungen aus Einreichung von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank 0,35 SEPA-Lastschrift von einem anderen 0,35 Zahlungsdienstleister c) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift - bei Postversand 0,85 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 0,25 - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 0,25 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- 0,00 Widerrufs SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösungen aus Einreichung von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank 0,35 SEPA-Lastschrift von einem anderen 0,35 Zahlungsdienstleister c) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung 10,00 eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift - bei Postversand 0,85 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 0,25

20 - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 0,25 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 0, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösungen aus Einreichung von Entgelt in Euro Monaco 0,35 Schweiz 0,35 b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- 0,00 Basis-Lastschrift - bei Postversand 0,85 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 0,25 - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 0,25 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- 0,00 Widerrufs SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösungen aus Einreichung von Entgelt in Euro Monaco 0,35 Schweiz 0,35 b) sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines 0,00 SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand 0,85 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 0,25 - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 0,25 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- 0,00

21 Widerrufs 3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): bei Erst- und Einmallastschriften bei Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis- Lastschrift frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Jahrespreise MasterCard Karte/Visa Card - Hauptkarte (jährlich) 20,00 - Zusatzkarte (jährlich) 15,00 MasterCard Gold Karte - Hauptkarte (jährlich) 65,00 - Zusatzkarte (jährlich) 45,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr)-Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B.Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) - ohne Ersatz eines PIN-Briefes 10,00 - mit Ersatz eines PIN-Briefes 15,00 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 14 Portokosten 14 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.

22 Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug - bei Postversand 3,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 3,00 Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) 0,00 Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 15 1,75 % vom Umsatz Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 15 1,75 % vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 15 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses.

23 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) SparkassenCard (jährlich) 5,00 Sparkassen-Kundenkarte (jährlich) 2,50 Täglicher Verfügungsrahmen 16 SparkassenCard je nach Einsatz 17 : Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 18 Geldautomaten Und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen Und Aufladen der Geldkarte 200 Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte: Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber oder bei Namensänderung.) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) entfällt 5,00 0,00 Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 19 1,00 % des Gegenwertes in, mind. 0,77, max. 3,83 - bei Zahlung in Fremdwährung 1,00 % des Gegenwertes in, mind. 0,77, max. 3,83 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1,00 % des Gegenwertes in, mind. 0,77, max. 3,83 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 16 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 17 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 18 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 19 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

24 4.3 GeldKarte - Aufladen unserer Geldkarten an unseren Ladeterminals 0,35 an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,35 an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 0,35 - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort.

25 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer SparkassenCard unentgeltlich unentgeltlich mit unserer MasterCard entfällt 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit unserer Visa Card entfällt 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken mit der SparkassenCard entfällt unentgeltlich mit MasterCard oder Visa Card Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/ Landesbankkunden mit fremder girocard-karte entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 3,90 EUR mit fremder MasterCard oder Visa Card Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern mit Debitkarte (SparkassenCard) bei am Heimatsparkassenmodell teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken bei Zahlungsdienstleistern im EWR 20, die ein direktes Kundenentgelt 21 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro bei Zahlungsdienstleistern im EWR 20 die kein direktes Kundenentgelt 22 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro am Schalter entfällt entfällt entfällt entfällt am Geldautomaten unentgeltlich unentgeltlich 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 20 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 21 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 22 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ei sog. Interbankenentgelt berechnet.

26 bei Zahlungsdienstleistern im EWR 23 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus System bei Zahlungsdienstleistern außerhalb des EWR 23 im Maestro/Cirrus oder V- Pay/Plus System entfällt entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland 2,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen EWR-Währung 24 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 10,00 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 10,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 10,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten bei uns 10,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 10,00 23 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern 24 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

27 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. 0,00 Bereitstellung von TAN-Listen - monatlich 0,00 - je TAN-Liste 0,00 Bereitstellung von smstan - monatlich 0,00 - je smstan 0, Electronic Banking Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM/EBICS Einrichtung: Kunden ID (incl. 4 Teilnehmer) mtl. 10,00 Einrichtung: jede weitere Teilnehmer ID (ab 4. Teilnehmer) mtl. 2,00 Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV 0,00 Einrichtung: Teilnehmer ID einmalig 25,00 Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment 0,00 Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen 0,00 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 25 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. 0,00 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. 0,00 und/oder b) pro bereit gestelltem Umsatz 0,00 Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. 0,00 und/oder b) - pro bereit gestellter Datei 0,00 - pro bereit gestelltem Umsatz 0,00 Umsatzbereitstellung für Service-Rechenzentrum (Format MT 940 bzw. camt 52/53) - pro bereit gestelltem Umsatz 0,02 ChipTAN-Generator einmalig 0,00 25 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.

28 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung 0,10 - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen 0,10 (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 26 ) - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 27 ) 0,10 - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - Eilüberweisung (Euro-Express) 2,50 - je Sammelbuchung 2,50 - je Einzelauftrag 2,50 - Lastschrifteinzug 0,10 - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem 0,10 Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7 c ZAG) - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften 0,10 (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 26 ) - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 27 ) 0,10 - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften 0,10 (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 26 ) - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 27 ) 0,10 - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 26 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern 27 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

29 Beauftragung mittels EBICS (ELKO bzw. FTAM): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei 0,00 - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei - zzgl. je Posten 0,10 - Überweisungen 0,10 - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen 0,10 (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 29 ) 0,10 - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - Eilüberweisung (Euro-Express) 0,75 - je Sammelbuchung 0,75 - je Einzelauftrag 0,75 - Lastschrifteinzug 0,10 - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem 0,10 Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7 c ZAG) - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften 0,10 (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 29 ) 0,10 - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften 0,10 (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 29 ) 0,10 - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 28 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern 29 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

30 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung 0,35 Scheckeinzug (Inland) 0,65 Scheckvordrucke 0,00 Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Porto Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre 10,00 Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks 15,00 Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks 0,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten Buchungstag +2 Geschäftstage - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 30 per Scheck in EUR 1,50 %o, mind. 10,00 zzgl. Spesen 1,50 in Fremdwährung 1,50 %o, mind. 10,00 zzgl. Courtage 0,25 %o, mind. 1,00 zzgl. Spesen 1,50 per Barscheck in EUR 1,50 %o, mind. 10,00 zzgl. Spesen 1,50 in Fremdwährung 1,75 %o, mind. 10,00 zzgl. Courtage 0,25 %o, mind. 1,00 zzgl. Spesen 1,50 30 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.

31 b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 31 in EUR 1,50 %o, mind. 10,00 Zzgl. Spesen 1,50 in Fremdwährung 1,75 %o, mind. 11,00 0,25 %o, mind. 1,00 zzgl. Spesen 1,50 31 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.

32 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.

33 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) Kundenbeschwerdestelle Charlottenstr Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden.

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