Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden

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1 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Stand Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Kapitel A Dienstleistung 1. Sparkonto Preis in EUR 1.1 Zusendung Sparkassenbuch Kennwortvereinbarung Aufbewahrung eines Sparkassenbuches 12, Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 1.5 Entgegennahme einer Verlustmeldung und Sperrung des Sparguthabens und 25,00 ggf. Auflösung ohne Aufgebotsverfahren 1.6 Auflösung eines Sparkontos mit Aufgebotsverfahren 50,00 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks 1,00 %, mindestens 8 zzgl.fremdkosten Verkauf von Reiseschecke für 2 1,75 %, mindestens 10 zzgl. Fremdkosten Barauszahlung von Reiseschecks (Fremdwährung) 1,00 Euro pro Stück mindestens 10,00 Rücknahme von Reiseschecks (Fremdwährung) 1,00 Euro pro Stück mindestens 5,00 Jeweils zzgl. 0,25 % Courtage mindestens 2,50 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Sonstige Kredite 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen - Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestandes am 30 Dezember: - Girosammelverwahrung 0,15 % vom Kurswert/mind. 5,95 pro Posten - Streifbandverwahrung 0,30 % vom Kurswert/mind. 5,95 pro Posten - Wertpapierrechnung 0,30 % vom Kurswert/mind. 5,95 pro Posten - Mindestpreis 17,95

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 4,00 - unterjährige Depotaufstellung - - Erträgnisaufstellung - - Depotübertragung Weitergabe Fremdkosten - Jahressteuerbescheinigung Effektive Stücke - Einlieferung 0,25%/ mind.25,00 - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) 0,25%/ mind.25,00 - Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) 0,25% mind. 50,00 - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 5.3 Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsennotierte Investmentfonds 1 % vom Kurswert - Festverzinsliche Wertpapiere 0,50 % vom Kurswert - Investmentfonds Deka Zum jew. Rücknahme/Ausgabepreis - Investmentfonds andere Anbieter Zum jew. Rücknahme/Ausgabepreis - Mindestpreis pro Transaktion mindestens 30,00 - Limite - Erteilung - - Änderung - - Streichung - - Verlängerung - - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers - - Mindestpreis Fremde Spesen und Auslagen Fremde Spesen und Auslagen, wie z. B. Porti, Courtagen, Steuern und Brokerprovisionen und Liefergebühren, werden separat in Rechnung gestellt.

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 6. Safes/Verwahrstücke Bereich Hemer Mietpreis für Safes (pro Jahr) bis 5,00 cm 41,20 bis 7,50 cm 51,50 bis 15,00 cm 82,40 bis 22,50 cm 123,60 bis 30,00 cm 154,50 bis 37,50 cm 180,25 Sparbuchschließfächer (pro Jahr) 14,00 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate - Telefaxe 0,10 0,10 o Minute - Fernschreiben - - Fotokopien (5 Kopien kostenlos) 0,35 - Nachforschungen 10,00 - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) unentgeltlich - sonstige Nachforschungen je nach Aufwand 50,00 EUR/Stunde Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 4,00 EUR 7.4 Ermittlung einer neuen Kundenadresse (weil vom Kunde keine Mitteilung erfolgt ist) 7.5 Bankauskunft im Auftrag des Kunden 7.6 Bankbürgschaft (Aval) 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich 5,00 EUR zzgl. Fremdkosten 50,00 (Fremdbank) 25,00 Sparkasse) Privatkunden 50,00 Geschäftskunden 30,00 Urkunde

5 Kapitel B Dienstleistung I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten Preis in EUR Giro Service Mtl. 2,50 EUR Postenpreise: 5 Barein-/auszahlungen 0,00 EUR SparkassenCard + ggf. Partnerkarte 5,00 EUR jährlich pro Karte Kontoauszüge an Kontoauszugsdruckern Kostenlos Nutzung der Geldautomaten aller Sparkassen Kostenlos und Landesbanken Online-Buchungen 0,10 EUR Beleghafte Überweisungen, Dauerauträge 0,95 EUR einrichten/ändern am Schalter Buchungen am SB-Gerät 0,20 EUR Beleghafte Buchungen, sonstige Buchungen 0,35 EUR 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand Porto - bei Abholen in der Geschäftsstelle - - Wochenauszug - bei Postversand entfällt - bei Abholen in der Geschäftsstelle entfällt - Monatsauszug - bei Postversand entfällt - bei Abholen in der Geschäftsstelle entfällt Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 90 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen Porto Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je 0,25 zzgl. Porto Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.

6 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer - Menden Hauptstraße Hemer 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn 1.3 Eintragung im Handelsregister HRA 2001 (Amtsgericht Iserlohn) 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, Uhr Werktags Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Geschäftsstelle: Werktäglich um Uhr SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: - Datenfernübertragung: - Telefon-Banking: - 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.

7 Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) oder 3. ab dem 11. Juni 2010 der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Westfalen-Lippe. anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Regina-Protmann-Str Münster Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden.

8 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 3 Geschäftstage ab dem max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage ab dem max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel

9 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: je Überweisung vom Girokonto Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro an einen Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro bis Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung/EU- Standardüberweisung) Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro über Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Grenzüberschreitende Überweisung mit IBAN/BIC in Euro über Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Euro-Expresszahlung online beleghafte Überweisung 7 0,55 0,15 0,55 0,15 Siehe Preismodell Nicht im Angebot Siehe Preismodell Siehe Preismodell Siehe Preismodell 1,5 Mind. 15,00 zzgl. 0,25 mind. 2,50 beleglose per Dauerauftrag per Eilüber- Überweisung 8 weisung Siehe Preismodell Siehe Preismodell Siehe Preismodell Siehe Preismodell - Privatk. 0,30 Geschäftsk. 0,40 Privatk. 0,30 Geschäftsk. 0,40 Siehe Preismodell Siehe Preismodell Siehe Preismodell - 1,5 Mind. 15, ,00 0,25 mind. 2,50 1,5 Mind. 15, je Überweisung per Zahlschein - 4,00 10,00 10, ,5 Mind. 15, , ,5 Mind. 15, ,00 Beleghafte Überweisung +10,00 Beleghafte Überweisung +10,00 Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ).

10 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung 0 1,5 mind. 15,00 1 Share +20,00 Entgelt (inclusive Courtage) Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand Porto - bei Einstellen in das elektronische Postfach - - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker - Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 6,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 6,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe Porto - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Porto Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung Gemäß Girovariante Eilüberweisung zur Barauszahlung 10,00

11 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro bis Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung/EU-Standardüberweisung) Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro über Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Grenzüberschreitende Überweisung mit IBAN/BIC in Euro über Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungs-dienstleister Entgelt in Euro Siehe Preismodell Siehe Preismodell - Privatk. 0,30 Geschäftsk. 0,40 Privatk. 0,30 Geschäftsk. 0,40 Privatk. 0,30 Geschäftsk. 0,40 Privatk. 0,30 Geschäftsk. 0,40 Privatk. 0,30 Geschäftsk. 0,40 Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet Privatk. 0,30 zzgl. 10,00 Geschäftsk. 0,40 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: nur Fremdkosten Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.

12 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 9 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 10 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Entgeltregelung 0 1 Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Siehe Preismodell - Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Siehe Preismodell - übrige Länder (sonstige Zahlungen) 1,5 mind. 15 Entgelte Share+20 Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 10, andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. z. B. US-Dollar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern).

13 !"#$%&'!" Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inclusive Courtage) 0 1,5 mind ,5 mind. 15 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. cc) Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand - - bei Einstellen in das elektronische Postfach - - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker - Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 6,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 6,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden. - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern - Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

14 b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/ Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder ()*+,-.-/ Entgelt in Euro ( Siehe Preismodell Siehe Preismodell 1 max. 102,26-5,11 (/ ,67 Fremdkosten - Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inclusive Courtage) 0 Übrige Länder, zzgl. 0,25 mind. 2, Entgeltregelung 0 zzgl. Fremdkosten Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. 3. Lastschriften 3.1 Einzugsermächtigungslastschrift Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand Porto - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker Abbuchungsauftragslastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. 3 Geschäftstagen, ab dem innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.

15 b) Entgelte Lastschrifteinlösung Gemäß Girovariante Vormerkung von Abbuchungsaufträgen - Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Abbuchungsauftragslastschrift - bei Postversand Porto - bei Einstellen in das elektronische Postfach - - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker - Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der Lastschrift 3.3 SEPA-Basis-Lastschrift Preis in EUR a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. 3 Geschäftstagen, ab dem innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung Gemäß Girovariante Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift - bei Postversand Porto - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. 3 Geschäftstagen, ab dem innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung Entfällt Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung Entfällt - eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift - bei Postversand Entfällt - bei Einstellen in das elektronische Postfach Entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker Entfällt Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Belastungsbuchung Entfällt

16 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr Preis in EUR 4.1 Kreditkarten Jahresgebühren 12 MasterCard Karte - Hauptkarte (jährlich) 20,00 - Zusatzkarte (jährlich) 15,00 MasterCard Gold Karte - Hauptkarte (jährlich) 65,00 - Zusatzkarte (jährlich) 45,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr)-Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) - ohne Ersatz eines PIN-Briefes - - mit Ersatz eines PIN-Briefes - Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 13 Portokosten Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug - bei Postversand - Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) Einsatz der Karten im Inland und im EWR-Raum unentgeltlich Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 14 1 % vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses.

17 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarte (jährlich) 15 Preis in EUR Gemäß Girovariante Täglicher Verfügungsrahmen 16 SparkassenCard je nach Einsatz: Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 17 Geldautomaten 2000,00/500,00 Und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 2200,00 Und Aufladen der Geldkarte 200,00 Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte: Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten 2000,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber oder bei Namensänderung.) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) 5,00 - Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR bei Zahlung in Fremdwährung 1,25 % - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1,25 % Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3 GeldKarte - Aufladen unserer Geldkarten an unseren Ladeterminals - an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken Entfällt an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister Entfällt - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Entfällt Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

18 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Debitkarte unentgeltlich unentgeltlich mit unserer MasterCard - % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. - EUR mind. 5,11 EUR Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken SparkassenCard entfällt In der Regel unentgeltlich; etwaige Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank mit MasterCard Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/ Landesbankkunden mit fremder Debitkarte mit fremder MasterCard Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern mit Debitkarte bei teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken am Heimatsparkassenmodell bei inländischen fremden Zahlungsdienstleistern in Euro bei fremden Zahlungsdienstleistern im EWR in Euro bei Zahlungsdienstleistern im EWR in Fremdwährung Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. am Schalter am Geldautomaten 6 5 entfällt - entfällt 1 %/mind. 6,50 Mendener Bank: 1%/mind. 2,05 entfällt 1 %/mind. 6,50 entfällt 1 %/mind. 6,50 bei Zahlungsdienstleistern außerhalb entfällt 1 %/mind. 6,50 des EWR mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland 2 % vom Umsatz 1 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR mind. 5,11 EUR

19 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen EWR-Währung 19 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. 3 Geschäftstage, ab dem max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei der Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer-Menden 5,00 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 15,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 15,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II.1.1. b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten bei uns 5,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 15,00 19 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

20 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. Bereitstellung von TAN-Listen - der ersten TAN-Liste (einmalig) 5,00 - monatlich - - je TAN-Liste - Bereitstellung von smstan - monatlich entfällt - je smstan entfällt Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift entfällt 5.2 Electronic Banking Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM/EBICS Einrichtung: Kunden ID - Einrichtung: zusätzliche Kunden ID - Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV - Einrichtung: Teilnehmer ID - Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment - Änderungen, Entsperrungen, weitere Sessiontypen z. B. DTI - Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 20 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. - und/oder b) pro bereit gestelltem Umsatz - Umsatzinformation im DTAUS-Format (DTI) a) pro Konto mtl. - und/oder b) - pro bereit gestellter Datei - - pro bereit gestelltem Umsatz - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. - - pro bereit gestelltem Umsatz 20 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.

21 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung Gemäß Girovariante - je Auftrag Gemäß Girovariante - je Posten Gemäß Girovariante - Lastschrifteinzug Gemäß Girovariante - je Auftrag Gemäß Girovariante - je Posten Gemäß Girovariante Beauftragung mittels FTAM (ELKO bzw. EBICS): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei Gemäß Girovariante - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei Gemäß Girovariante - zzgl. je Posten Gemäß Girovariante - Überweisungen Gemäß Girovariante - Lastschrifteinzüge Gemäß Girovariante Beauftragung mittels Datenträgereinreichung (z. B. Diskette): - je Datenträger Gemäß Girovariante - je Datei Gemäß Girovariante - je Posten Gemäß Girovariante - Überweisungen Gemäß Girovariante - Lastschrifteinzüge Gemäß Girovariante Datensatzlöschungen aus eingereichtem Datenträger entfällt Eilüberweisungen - mittels FTAM/EBICS als DTE-Auftrag - - pro Datei - - pro Posten - - mittels FTAM/EBICS als DTE-Auftrag eigenes Haus - - pro Datei - - pro Posten -

22 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen z. B. auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung Gemäß Girovariante Scheckeinzug (Inland) Gemäß Girovariante Scheckvordrucke - Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Porto Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre 10,00 Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks 30,00 Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks - Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten - Inkasso - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 21 per Scheck 1,50, mind. 15,00 b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 22 in EUR 1,50, mind. 15,00 in Fremdwährung 1,50, mind. 15,00 zzgl. 0,25, mind 2,50 21,22 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.

23 IV. Sonstiges 1. SB-Münzrollengeber 2 Rolle 1,00 je Rolle 1 Rolle 1,00 je Rolle 0,50 Rolle 0,50 je Rolle 0,20 Rolle 0,50 je Rolle 0,10 Rolle 0,50 je Rolle 0,05 Rolle 0,50 je Rolle 0,02 Rolle 0,20 je Rolle 0,01 Rolle 0,20 je Rolle

24 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel C Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen z. B. auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechung zu einem anderen Marktkurs.

25 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) oder 3. ab dem 11. Juni 2010 der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Westfalen-Lippe anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband - Schlichtungsstelle Postfach Münster Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden.

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