Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Auslagen, Aufwendungen und Kosten werden nur in Rechnung gestellt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

2 Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto Allgemeine Entgelte Vermögenswirksames Sparen 3 2 Zinssätze für Einlagen 3 3 Privatkonto Kontoführung Kontoauszug 3 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemeine Informationen zur Bank Lastschriftverkehr Barauszahlung Kartengestützter Zahlungsverkehr Überweisungsverkehr Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 13 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemein Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) Wertstellungen im Scheckverkehr Reiseschecks Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 15 6 Kredite Sonderleistungen im Kreditgeschäft 15 7 Auskünfte 16 8 Schrankfächer/Verwahrstücke 16 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Sonstiges Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 21 Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

3 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde 1 Verwahrungsentgelt für Sparbücher pro Jahr 2,50 EUR 1 entfällt 1.2 Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in 4 Abs VermBG geregelten Fällen) 2 Zinssätze für Einlagen s. Preisaushang 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Produkt Monatliches Kontoführungsentgelt in EUR Überziehungskredit - Sollzinssatz für Überziehungen (Dispositionskredite) pro Jahr PaxClassicPlus (Gehalts-/Rentenkonto aus kirchl. Tätigkeit) 2,50 6,58 % PaxClassicOnline 3,50 6,58 % PaxClassic 7,00 6,58 % PaxPriesterPlus (für Priester, Ordenspriester und Seminaristen) 0,00 5,58 % PaxJunior (kostenfrei für Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre) 0,00 6,58 % (bis zur Volljährigkeit nur auf Guthabenbasis) PaxBasisKonto 3,50 entfällt PaxClassic* (Gehalts-/Rentenkonto aus kirchl. Tätigkeit) 0,00 6,58 % PaxGiro* 6,00 6,58 % PaxComfort* 9,00 6,58 % PaxCompact* 6,00 6,58 % *Keine Neuabschlüsse möglich 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 2 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 3 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 80 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 4 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat. 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos (Ausnahme: PaxClassicOnline je Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker 1,50 EUR). 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 4 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

4 Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 5 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 2,50 EUR manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) - DIN A4-Ausdruck 5,00 EUR - C6-Format, je Auszugsblatt 5,00 EUR 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 6 Name der Bank (Zentrale): Pax-Bank eg Straße: Christophstr. 35 PLZ/Ort: Köln Telefon: (02 21) Telefax: (02 21) Internet: info@pax-bank.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 7 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Genossenschaftsregister 8 GenR 629 in Köln Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember - Rosenmontag in den Filialen Köln, Aachen, Essen, Trier, Mainz und Erfurt Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die VERORDNUNG (EU) 2015/847 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Bank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gegebenenfalls angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um der 5 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

5 gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Bank Zahlungsdaten prüfen, Nachfragen anderer Zahlungsdienstleister zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 4.2 Lastschriftverkehr SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats 5,00 EUR Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

6 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard mit unserer MasterCard/Visa Card entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 3,50 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt Cash-Pool Netz : - bei inländischen KI und KI in der EU 9 und den EWR-Staaten 10, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 11 und den EWR-Staaten 12, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung - bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten entfällt entfällt entfällt entfällt 1 % vom Umsatz mind. 3,50 EUR entfällt mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 3,00 % vom Umsatz 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 3,50 EUR (zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 13 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 9 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 10 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 11 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 12 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

7 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten VR-BankCard - VR-BankCard mit VPAY pro Jahr 5,00 EUR Auslandseinsatz 14 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 15 und der EWR-Staaten 16 - % vom Umsatz nicht belegt Kreditkarten ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr nicht belegt nicht belegt BasicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Weitere Kartenprodukte / MasterCard Co-Branding Deutscher Verein vom Heiligen Land (nur für Mitglieder DVHL) pro Jahr Caritas KreditCard pro Jahr (im ersten Jahr ohne Jahresgebühr) Stiftung Deutsche Pfadfinder St. Georg pro Jahr Missio Kreditkarte pro Jahr 18,00 EUR 18,00 EUR Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 15 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 16 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

8 Kreditkarten Auslandseinsatz 17 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 18 und der EWR-Staaten 19 1,00 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden 3 - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden 3 - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 23 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: 17 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 18 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 19 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 20 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 21 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 22 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 23 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 24 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

9 - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 25 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 26 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: beleghaft / per Telefonbanking Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein elektronisch übermittelt * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisungsart Inlandsüberweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet * Überweisung per Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Z. B. telefonische Erteilung. 1,50 EUR 2,50 EUR 6,00 EUR./../. 1,50 EUR 2,50 EUR./../. 12,50 EUR 1,5 Provision, mindestens 10,50 EUR 0,25 Courtage, mindestens 1,50 EUR./. 5,00 EUR./. 25 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 26 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

10 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung per Scheck oder Eilausführung zusätzlich bis zu EUR EUR EUR EUR EUR Alle Länder 7.000,00 10,50 30, ,00 > ,00 1,5 1,5 1,5 + 20,00 1,5 + 25,00 5,00 5,00 sofern in Fremdwährung + je 0,25 Courtage, mind. 1,50 EUR Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 1 1 Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderung auf Wunsch des Kunden 2,50 EUR 2,50 EUR Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung EUR Überweisung in Euro innerhalb 0,00 der Bank Überweisung in Euro von einem 0,00 anderen Zahlungsdienst- leister Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet unbegrenzt 1,5 Provision, mindestens 10,50 EUR Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

11 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 27 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 28 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 29 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung per Scheck oder Eilausführung zusätzlich bis zu EUR EUR EUR EUR EUR Alle Länder 7.000,00 10,50 30, ,00 > ,00 1,5 1,5 1,5 + 20,00 1,5 + 25,00 5,00 5,00 sofern in Fremdwährung + je 0,25 Courtage, mind. 1,50 EUR Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 1 1 Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderung auf Wunsch des Kunden 2,50 EUR 2,50 EUR 27 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 28 Zum Beispiel US-Dollar. 29 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

12 Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland /Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu EUR EUR Alle Länder 7.000,00 darüber sofern in Fremdwährung 10,50 1,5 + je 0,25 Courtage, mind. 1,50 EUR Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

13 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen ( Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, Fax: , kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Die Europäische Kommission stellt unter eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

14 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 2,50 EUR 45,00 EUR Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) per Verrechnungsscheck per Bankscheck Dienstleistung wird nicht angeboten in Euro: 1,5, mindestens 1 in Fremdwährung: 1,50, mindestens 10,50 EUR zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 1,50 EUR 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: 1,5, mindestens 10,50 EUR in Fremdwährung: 1,5, mindestens 10,50 EUR - zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 1,50 EUR 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr Bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 30 aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Buchung 2 Bankarbeitstage nach Einreichung am Tag der Belastung Bei Belastungen Scheck Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Belastungsbuchung für die Bank am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 30 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein. Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

15 5.5 Reiseschecks auf Euro lautende Reiseschecks Verkauf von Euro-Reiseschecks Dienstleistung wird nicht angeboten Barauszahlung von Euro-Reiseschecks 1,00 %, mindestens 2,50 EUR Rücknahme von Euro-Reiseschecks 0,00 %, mindestens auf Fremdwährung lautende Reiseschecks Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks Dienstleistung wird nicht angeboten Dienstleistung wird nicht angeboten Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks Stückpreis/Scheck 1,00 EUR zzgl. 0,25 % vom Euro-Gegenwert; mindestens 1,50 EUR 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 6 Kredite 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft bei der Kreditbearbeitung Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 31 außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung auf Wunsch des Kunden Ratenänderung auf Wunsch des Kunden Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen. Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

16 6.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig) Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig) Weitergabe der Fremdkosten Weitergabe der Fremdkosten Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht Erteilung von Treuhandaufträgen Abwicklung von Treuhandaufträgen 3/Stunde nicht belegt 7 Auskünfte 7.1 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen Bankauskunft im Ausland einholen sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) 12,50 EUR 12,50 EUR 25,00 EUR 7.2 Auskünfte (im Auftrag des Kunden erteilt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse erteilt) Auskunft erteilt 12,50 EUR 8 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für je nach Größe: Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) für je nach Größe Versicherung je Schrankfach: Haftsumme bis 2.50 Haftsumme über Jahr von 13,00 EUR bis 7 1 Jahr von 2 bis 4 im Mietpreis einhalten 2,5 des Mehrbetrags Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

17 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Kauf und Verkauf (Provision) Aktien, Optionsscheine, Investmentanteile, sonstige Wertpapiere Kurswert Pax-Bank über in EUR Online-Brokerage festverzinsliche Wertpapiere, Wandelanleihen, Optionsanleihen, Zero Bonds, Genussscheine, Genussrechte Kurswert Pax-Bank über in EUR Online- Brokerage bis 10,-- 0,00 % 0,00 % bis 10,-- 0,00 % 0,00 % bis ,-- 0,80 % 0,25 % bis ,-- 0,50 % 0,25 % ab ,-- 0,40 % 0,25 % ab ,-- 0,30 % 0,25 % Die Mindestprovision entfällt bei einem Kurswert bis 10,-- EUR Die Mindestprovision beträgt bei einem Kurswert über 10,-- EUR Die Mindestprovision bei Ordererteilung über Online-Brokerage beträgt bei einem Kurswert über 10,-- EUR 5 1 Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Limitvormerkung, 32 -änderung und -streichung Limitvormerkung, 33 -änderung und -streichung bei Ordererteilung über Online-Brokerage 5,00 EUR pro Auftrag pro Auftrag Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich) Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum Online-Brokerage Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum Erwerb von Investmentanteilen ohne Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes 0,00 0,00 Sonstige Gesellschaften Kurswert in EUR bis 5.000,-- 1,00 0,75 bis ,-- 0,75 0,60 bis ,-- 0,60 0,50 ab ,-- 0,35 0,35 Erwerb von Investmentanteilen mit Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes 0,00 0,00 Sonstige Gesellschaften 0,00 0,00 Rückgabe von Investmentanteilen Investmentanteile des Verbundes 0,00 0,00 Sonstige Gesellschaften 0,00 0,00 32 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. 33 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

18 9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) Die Berechnung erfolgt vierteljährlich für den vorangegangenen Berechnungszeitraum auf den Depotbestand per , , und Depot nur mit hauseigenen Titeln (inkl. USt) - Depot nur mit hauseigenen Titeln Depot mit Fremdtiteln (inkl. USt) - pro Fremdtitel je Kalendervierteljahr 1,25 EUR Mindestens 5,00 EUR Als Sonderkondition für kath. Geistliche Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) Depots ohne Bestand (inkl. USt) Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt) - Girosammelverwahrung 23,20 EUR - Streifbandverwahrung 35,00 EUR - Wertpapierrechnung 23,20 EUR Kapitalveränderungen Bezug von jungen Aktien Options-, Wandelanleihen Genussscheinen Ausgabe von Bezugsrechten, Bonus- und Berechtigungsaktien Stockdividenden, Split und Umtausch, Spin off, Reverse Split, Re-Investitionen Kurswert Inland Ausland EUR EUR bis EUR 25,00 keine Provision keine Provision bis EUR 50,00 3,00 3,00 bis EUR 250,00 5,00 5,00 bis EUR 500,00 8,75 8,75 ab EUR 500,00 siehe Kapitel siehe Kapitel Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt) Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen im Auftrag des Kunden Ausübung von Wandelrechten Weitergabe der Fremdkosten Weitergabe der Fremdkosten Weitergabe der Fremdkosten Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt) 35 Pro Auftrag 5,00 EUR Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen 5,80 EUR zzgl. Fremdkosten 34 Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis. 35 Entfällt im Fall eines Kaufs und Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang. Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

19 9.2.7 Auf Kundenwunsch Erstellen von: Depotaufstellung (inkl. USt) Zweitschriften (inkl. USt) 36 5,80 EUR Nachträgliche Konvertierung bei Zinszahlung bzw. Endfälligkeit Weitere Dienstleistungen Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt) Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter im Auftrag des Kunden (inkl. USt) 9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (inkl. USt) EUR/DEM-Kupons Fremdwährungskupons EUR-Gutschrift Währungsgutschrift 1, mind, 1,00 EUR 1, mind, 1,00 EUR 1, mind, 1,00 EUR 1, mind, 1,00 EUR Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt) 5,80 EUR Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist) Inland Ausland 5,80 EUR +. Fremdkosten 5,80 EUR + Fremdkosten Bearbeitung bei Verlust von Wertpapieren (inkl. USt) 36 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

20 10 Sonstiges Saldenbestätigung im Auftrag des Kunden außerhalb des vereinbarten Abrechnungsturnus (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) Telefonat (im Auftrag des Kunden ausgeführt, zzgl. Auslagen) Telefax (im Auftrag des Kunden ausgeführt, zzgl. Auslagen) Fotokopie (im Auftrag des Kunden ausgeführt) Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) Vertrag zugunsten Dritter (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen) (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) Erträgnisaufstellung Kontosperre im Auftrag des Kunden (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 37 (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) Mahnung 38 (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) ,50 EUR 5,00 EUR 11,00 EUR 2,50 EUR Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem Kunden (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 3/Stunde /Stunde Druck von Zahlungsverkehrsformularen mit besonderem Kundeneindruck Bestellung Kleinmenge 1/ 100 Stück Mindestabnahme: 100 Stück; jeweils in 100er Schritten zzgl. 1 Bearbeitungsgebühr Bestellung Großmenge (über Druckerei) Weitergabe der Druckereikosten Mindestabnahme: Stück; jeweils in 1.000er Schritten zzgl. 1 Bearbeitungsgebühr 37 Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden verursacht wurde. 38 Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der Kunde erst durch die Mahnung in Verzug gerät. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde. Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

21 11 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen ( Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, Fax: , kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Die Europäische Kommission stellt unter eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Pax-Bank eg Preis- und Leistungsverzeichnis Seite

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