Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst Bund/Gemeinden
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- Werner Ritter
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1 Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst Bund/Gemeinden Textausgabe zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund TVÜ - Bund und TVÜ-VKA: 1. Auflage Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst Bund/Gemeinden schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Bund-Verlag Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN
2 Vorwort 5 Vorwort Am 9. Februar 2005 einigte sich ver.di mit dem Arbeitgeber Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf Eckpunkte zur Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst und damit auf die größte Tarifreform seit 40 Jahren. Die Tariftexte wurden bis zum 10. September 2005 gemeinsam erarbeitet und von den jeweiligen Gremien akzeptiert, so dass am 13. September die Tarifverträge von allen Beteiligten unterschrieben werden konnten. Am 1. Oktober 2005 ist das neue Tarifrecht in Kraft getreten. Hierdurch wurden die bisher geltenden Manteltarifverträge BAT, BAT-O, BAT-Ostdeutsche Sparkassen, MTArb, MTArb-O, BMT-G und BMT-G-O durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgelöst. Im TVöD sind jetzt die tariflichen Regelungen für ArbeiterInnen und Angestellte in Ost und West für den Bund und den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände zusammengefasst. Für die Beschäftigten, die bereits vor dem 1. Oktober 2005 beim Bund oder einer Kommune beschäftigt waren, wurden Überleitungstarifverträge vereinbart. Sie regeln für diese Beschäftigten den Übergang in das neue Tarifrecht und das Übergangsrecht. Mit dem TVöD werden aber nicht alle Tarifverträge abgelöst. Eine Reihe von Tarifverträgen ist auch weiterhin in Kraft. Dies sind insbesondere der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit, die Tarifverträge über den Rationalisierungsschutz, die Tarifverträge über die zusätzliche Altersversorgung, der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe und die Tarifverträge über Zulagen und Zuschläge. Die tarifvertraglichen Regelungen für die kommunalen Krankenhäuser wurden erstmals zum 1. August 2006 geändert. Für die Beschäftigten brachten sie eine Reihe materieller Verbesserungen. Wegen der speziellen Regelungen für die kommunalen Krankenhäuser haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, einen Besonderen Teil Krankenhäuser (BT-K) mit den Ergebnissen vom 1. August 2006 (nur für den Bereich der VKA) und einen Besonderen Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), der nur mit wenigen redaktionellen Änderungen dem Besonderen Teil Krankenhäuser vom 1. Oktober 2005 entspricht, zu schaffen. Damit sollen die neuen Tarifregelungen übersichtlicher und nachvollziehbarer für Beschäftigte und Arbeitgeber sein. Für den Bund gilt der am 1. Oktober 2005 in Kraft getretene Besondere Teil Krankenhäuser (BT-K) weiter. Die Tarifverträge zur Überleitung sind aber auch für die ab dem 1. Oktober 2005 neu eingestellten Beschäftigten zur Einordnung in das neue Tarifrecht von Bedeutung. Dies ist u.a. erforderlich, da erst noch eine neue Entgeltordnung vereinbart werden muss. Die Tarifvertragsparteien wollten sich bis zum 31. Dezember 2007 auf neue Regelungen zur Eingruppierung einigen. Dieser Termin konnte aus unterschiedlichen Gründen nicht eingehalten werden. Deshalb hat ver.di in der Tarifrunde 2008 die Weitergeltung der Überleitungsrechte
3 6 Vorwort gefordert und auch Regelungen durchgesetzt, die z.b. Besitzstände für im alten Recht begonnene Aufstiege auf Antrag der Beschäftigten schützt. Das Tarifrecht für die Auszubildenden wurde ebenfalls neu vereinbart. Es besteht aus einem Allgemeinen Teil und den zwei Besonderen Teilen BBiG (Berufsbildungsgesetz) und Pflege. In der Tarifrunde 2008 für die Beschäftigten bei den Kommunen und beim Bund scheiterten zunächst die Tarifverhandlungen nach fünf Verhandlungsrunden, da die Arbeitgeber von Bund und Gemeinden kein abschlussfähiges Angebot vorlegten. Auch in der Schlichtung ist es nicht gelungen, eine Einigung zu erzielen. Der Schlichtungsspruch wurde gegen die Vertreter/-innen der Gewerkschaften mit der Stimme des von den Arbeitgebern benannten Schlichters, Lothar Späth, durchgesetzt. Folgerichtig wurde der Schlichtungsspruch von den Gewerkschaften abgelehnt. In der weiteren Verhandlungsrunde, die letztlich vom 28. März bis 31. März 2008 dauerte, konnte doch noch ein für die Beschäftigten akzeptabler Kompromiss erreicht werden, den auch die Bundestarifkommission den Mitgliedern zur Annahme empfohlen hat. Ver.di hat erstmals zu einem Tarifabschluss die Mitglieder befragt, ob das Verhandlungsergebnis angenommen wird, oder ein Streik geführt werden soll. Mit 76,4 % ergab die Mitgliederbefragung eine große Zustimmung zu dem Tarifergebnis. Das Tarifergebnis beinhaltete im Wesentlichen: 1. Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischenstufe und aus einer individuellen Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü) werden ab 1. Januar 2008 und im Tarifgebiet Ost ab 1. April 2008 um 50 Euro sowie anschließend um 3,1 v.h. in beiden Tarifgebieten ab 1. Januar 2009 um weitere 2,8 v.h. erhöht. 2. Im Januar 2009 erhalten alle Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 15 (einschließlich der Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü) eine einmalige Sonderzahlung von 225 Euro; Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit. 3. Abweichend davon erhöhen sich die Tabellenentgelte für Beschäftigte in kommunalen Krankenhäusern ab 1. Januar 2008 (Tarifgebiet Ost: ab 1. April 2008) um 50 Euro sowie anschließend um 1,6 v.h. und ab 1. Januar 2009 um weitere 4,3 v.h. Die Beschäftigten erhalten im Tarifgebiet West ein um 1,0 v.h. vermindertes Leistungsentgelt gemäß 18 Abs. 3 TVöD. Dies gilt nicht für Baden-Württemberg. Die Zulage in Höhe von 35 Euro wird im Tarifgebiet West um 10 Euro vermindert. Entsprechendes gilt für die Zulage der unteren Entgeltgruppen. Dies gilt nicht für Baden-Württemberg. Für die Beschäftigten im Geltungsbereich des TVöD BT-K beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Tarifgebiet West 38,5 Stunden. In Baden- Württemberg beträgt sie 39 Stunden. 4. Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden und Schüler/- innen nach TVAöD sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden ab 1. Januar 2008 um 70 Euro erhöht. 5. Die Tarifvertragsparteien wirken darauf hin, dass Auszubildende nach
4 Vorwort 7 TVAöD Besonderer Teil BBiG nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung für mindestens zwölf Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, soweit nicht personen- oder verhaltensbedingte Gründe entgegenstehen. Satz 1 gilt nicht, soweit die Verwaltung bzw. der Betrieb über Bedarf ausgebildet hat. Die Regelung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft. 6. Der Bemessungssatz der Entgelte aller Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 9 (einschließlich Entgeltgruppe Kr.9d) im Tarifgebiet Ost wird ab dem 1. Januar 2008 auf 100 v.h. des Tarifgebiets West angehoben. Im Bereich der Gemeinden bleibt es dabei, dass der Bemessungssatz der übrigen Entgeltgruppen (Entgeltgruppen 10 bis 15 einschließlich der Entgeltgruppe 15 Ü am 1. Januar 2010 auf 100 v.h. des Tarifgebiets West angehoben wird. Für die sonstigen Entgeltbestandteile (TVöD, TVÜ-Bund und ergänzende Tarifverträge) erfolgt die Angleichung ab dem jeweiligen vorgenannten Zeitpunkt. Die Jahressonderzahlung bleibt davon ausgenommen. 7. Auszubildende nach dem TVAöD Besonderer Teil BBiG und dem TVAöD Besonderer Teil Pflege sowie Praktikantinnen und Praktikanten im Tarifgebiet Ost erhalten ab 1. Januar 2008 die für das Tarifgebiet West geltenden Ausbildungsentgelte bzw. Entgelte. 8. Die regelmäßige Arbeitszeit ausschließlich der Pausen beträgt für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedsverbandes der VKA im Tarifgebiet West ist ( 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b TVöD), ab 1. Juli 2008 durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich. Für Altersteilzeitbeschäftigte verbleibt es bei den bisherigen Regelungen. Im Erziehungsdienst werden zweieinhalb Tage im Rahmen der Gesamtarbeitszeit für Zwecke der Vorbereitung und Qualifizierung verwendet. Die Öffnungsklausel für landesbezirkliche Regelungen zur Arbeitszeit entfällt. Die auf der Grundlage dieser Öffnungsklausel vereinbarten Tarifverträge werden an die getroffene Regelung angepasst. Für die Auszubildenden und Schüler/-innen in Krankenhäusern verbleibt es bei der 38,5 Stundenwoche. Im Tarifgebiet Ost verbleibt es bei der bisherigen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Teilzeitbeschäftigte, bei denen im Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart ist und bei denen sich mit dem Inkrafttreten dieses Tarifvertrages das Entgelt wegen einer anderen Relation von ermäßigter zur vollen Arbeitszeit vermindert, ist auf Antrag der/des Beschäftigten bis 30. Juni 2008 die Stundenzahl für die Zukunft so aufzustocken, dass die Höhe des bisherigen Bruttoentgelts erreicht wird. 9. Die Tarifvertragsparteien bekennen sich zur weiteren Stärkung der Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst. 10. Im Übergangsrecht (TVÜ-Bund und TVÜ-VKA) wurde geregelt: Der Arbeitgeber kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst die beim vorherigen Arbeitgeber nach Regelungen des TVöD, des TVÜ- Bund/TVÜ-VKA oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erworbene Entgeltgruppe und -stufe ganz oder teilweise berücksichtigen.
5 8 Vorwort Für im BAT/BAT-O/BAT-Ostdeutsche Sparkassen vor dem 1. Oktober 2005 begonnene Bewährungs- oder Zeitaufstiege wurden die Besitzstände auf Antrag der Beschäftigten gesichert. Entsprechendes gilt wirkungsgleich für Vergütungsgruppenzulagen nach 9 Abs. 2 und 3 TVÜ-Bund/TVÜ-VKA. Die Tarifvertragsparteien werden nach Abschluss der Tarifrunde 2008 übergangsweise insbesondere die Eingruppierung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ohne Präjudizwirkung für die Verhandlung der Entgeltordnung vereinbart. Für Lehrkräfte finden mit Wirkung vom 1. Januar 2008 die Strukturausgleiche (Anlage 2 TVÜ-VKA) Anwendung. Im Rahmen der Verhandlungen zur Entgeltordnung wird unter Berücksichtigung der Entwicklungen bei den Ländern die Eingruppierung der Lehrkräfte verhandelt. 11. Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis mindestens 31. Dezember Für Versorgungsbetriebe (TV-V) und die Nahverkehrsbetriebe (TV-V) wurden noch besondere Regelungen vereinbart. Darüber hinaus wurde für die Teilnahme an gewerkschaftlichen Warnstreiks, die bis einschließlich 9. März 2008, 24:00 Uhr stattfanden, eine Maßregelungsklausel vereinbart, die beinhaltet, dass die Arbeitgeber keine Maßregelungen (Abmahnung, Entlassung oder Ähnliches) aus Anlass gewerkschaftlicher Warnstreiks vornehmen dürfen. Die sich aus dem Tarifergebnis ergebenden Änderungen der Tarifverträge sind in diesem Band eingearbeitet. Die Entgelttabellen für 2008 und 2009 und der Tarifvertrag für die einmalige Sonderzahlung 2009 sind abgedruckt. Zur besseren Übersichtlichkeit ist bei unterschiedlichen Regelungen für den Bereich des Bundes und der VKA die Fassung für die Gemeinden grau hinterlegt. Berlin, im September 2008
6 Inhaltsverzeichnis 9 Inhaltsverzeichnis Vorwort A. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 in der Fassung des 2. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 Allgemeiner Teil Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit Allgemeine Arbeitsbedingungen Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung Qualifizierung Abschnitt II Arbeitszeit 6 Regelmäßige Arbeitszeit Sonderformen der Arbeit Ausgleich für Sonderformen der Arbeit Bereitschaftszeiten Arbeitszeitkonto Teilzeitbeschäftigung Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung Eingruppierung in besonderen Fällen Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit Tabellenentgelt (Bund) Stufen der Entgelttabelle (VKA) Stufen der Entgelttabelle Allgemeine Regelungen zu den Stufen (Bund) Leistungsentgelt (VKA) Leistungsentgelt Erschwerniszuschläge Jahressonderzahlung Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung Entgelt im Krankheitsfall Besondere Zahlungen Berechnung und Auszahlung des Entgelts Betriebliche Altersversorgung
7 10 Inhaltsverzeichnis Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub Zusatzurlaub Sonderurlaub Arbeitsbefreiung Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses 30 Befristete Arbeitsverträge Führung auf Probe Führung auf Zeit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Kündigung des Arbeitsverhältnisses Zeugnis Abschnitt VI Übergangs- und Schlussvorschriften 36 Anwendung weiterer Tarifverträge (VKA) Ausschlussfrist Begriffsbestimmungen a (VKA) Übergangsvorschriften In-Kraft-Treten, Laufzeit Anhang zu 6 (VKA) Arbeitszeit von Cheffahrerinnen und Cheffahrern 65 Anhang zu 9 A. Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen/Hausmeister B. Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen Anhang zu 16 (Bund) Besondere Stufenregelungen für vorhandene und neu eingestellte Beschäftigte (Bund) Anhang zu 16 (VKA) Besondere Stufenregelungen für vorhandene und neu eingestellte Beschäftigte (VKA) Anlagen A Tabellenentgelt (Bund und Tarifgebiet West VKA) Anlagen B Tabellenentgelt (Bund und Tarifgebiet Ost VKA) Anhang zu den Anlagen A und B (VKA) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 in der Fassung des 2. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 Abschnitt VII Allgemeine Vorschriften 40 Geltungsbereich Allgemeine Pflichten Saisonaler Ausgleich
8 Inhaltsverzeichnis Überstunden Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld Abschnitt VIII Sonderregelungen (Bund) 45 Sonderregelungen für Beschäftigte, die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind Sonderregelungen für Beschäftigte im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung Sonderregelungen für Beschäftigte im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung Sonderregelungen für Beschäftigte im forstlichen Außendienst. 100 Abschnitt IX Übergangs- und Schlussvorschriften (Bund) 49 In-Kraft-Treten, Laufzeit Anhang zu 46 (Bund) Teilnahme an Manövern und Übungen Anlage C (Bund) Bereitschaftsdienstentgelte Abschnitt VIII Sonderregelungen (VKA) 45 Beschäftigte im Betriebs- und Verkehrsdienst von nichtbundeseigenen Eisenbahnen und deren Nebenbetrieben Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst Beschäftigte in Forschungseinrichtungen mit kerntechnischen Forschungsanlagen Beschäftigte im forstlichen Außendienst Beschäftigte in Hafenbetrieben, Hafenbahnbetrieben und deren Nebenbetrieben Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben Beschäftigte als Lehrkräfte Beschäftigte als Lehrkräfte an Musikschulen Beschäftigte als Schulhausmeister Beschäftigte beim Bau und Unterhaltung von Straßen Beschäftigte an Theatern und Bühnen Beschäftigte im Erziehungsdienst (Tarifgebiet West) Abschnitt IX Übergangs- und Schlussvorschriften (VKA) 57 Inkrafttreten, Laufzeit
9 12 Inhaltsverzeichnis Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) (VKA) vom 1. August 2006 in der Fassung des 1. Änderungstarifvertrages vom 31. März Geltungsbereich Besondere Regelung zum Geltungsbereich TVöD Allgemeine Pflichten der Ärztinnen und Ärzte Zu 5 Qualifizierung Ärztinnen/Ärzte Zu 6 Regelmäßige Arbeitszeit Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft Bereitschaftsdienstentgelt Sonderkündigungsrecht der Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsregelung Wechselschichtarbeit Arbeit an Sonn- und Feiertagen Ausgleich für Sonderformen der Arbeit Eingruppierung der Ärztinnen und Ärzte Zu 15 Tabellenentgelt Zu 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen a Zu 18 (VKA) Leistungsentgelt Zu 20 Jahressonderzahlung Zusatzurlaub Haftung Reise- und Umzugskosten In-Kraft-Treten, Laufzeit Anlage A zu 52 Abs. 1 BT-K (Tarifgebiet West) Anlage B zu 52 Abs. 1 BT-K (Tarifgebiet Ost) Anlage C zu 52 Abs. 2 BT-K Anlage D zu 52 Abs. 2 BT-K (Tarifgebiet Ost) Anlage G zu 46 Abs. 4 BT-K (Bereitschaftsdienstentgelt) Auszug aus dem 1. Änderungstarifvertrag vom 1. August 2006 zu dem TVöD Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) Auszug aus dem 1. Änderungstarifvertrag vom 31. März 2008 zu dem TVöD Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) Anlage zum Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) vom 1. August Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) (VKA) vom 1. August 2006 in der Fassung des 1. Änderungstarifvertrages vom 31. März Geltungsbereich Besondere Regelung zum Geltungsbereich TVöD Allgemeine Pflichten der Ärztinnen und Ärzte Nebentätigkeit von Ärztinnen und Ärzten Zu 5 Qualifizierung
10 Inhaltsverzeichnis Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft Bereitschaftsdienstentgelt Sonderkündigungsrecht der Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsregelung Wechselschichtarbeit Arbeit an Sonn- und Feiertagen [nicht besetzt] Eingruppierung der Ärztinnen und Ärzte Erholungsurlaub Zusatzurlaub Reise- und Umzugskosten In-Kraft-Treten, Laufzeit Anlage G zu 46 Abs. 4 BT-B (Bereitschaftsdienstentgelt) Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) vom 13. September 2005 in der Fassung vom 24. November Geltungsbereich Besondere Regelung zum Geltungsbereich TVöD Allgemeine Pflichten der Ärztinnen und Ärzte Nebentätigkeit von Ärztinnen und Ärzten Zu 5 Qualifizierung Ärztinnen/Ärzte Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft Bereitschaftsdienstentgelt Sonderkündigungsrecht der Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsregelung Wechselschichtarbeit Arbeit an Sonn- und Feiertagen Ausgleich für Sonderformen der Arbeit Eingruppierung der Ärztinnen und Ärzte Erholungsurlaub Zusatzurlaub In-Kraft-Treten, Laufzeit Besonderer Teil Sparkassen (BT-S) vom 13. September 2005 in der Fassung des 1. Änderungstarifvertrages vom 31. März Geltungsbereich Grundsätze für leistungs- und erfolgsorientierte variable Entgelte Zielvereinbarung Systematische Leistungsbewertung Sparkassensonderzahlung Beschäftigte der Entgeltgruppe Bankgeheimnis, Schweigepflicht Qualifizierung
11 14 Inhaltsverzeichnis 48 Entgelt für Auszubildende Vermögenswirksame Leistungen Reise- und Umzugskosten In-Kraft-Treten, Laufzeit Besonderer Teil Flughäfen (BT-F) vom 13. September 2005 in der Fassung des 1. Änderungstarifvertrages vom 31. März Geltungsbereich Wechselschichtarbeit Rampendienst Feuerwehr- und Sanitätspersonal Reise- und Umzugskosten In-Kraft-Treten, Laufzeit Besonderer Teil Entsorgung (BT-E) vom 13. September 2005 in der Fassung des 1. Änderungstarifvertrages vom 31. März Geltungsbereich Tägliche Rahmenzeit Öffnungsregelung zu 14 TzBfG Betrieblicher Gesundheits- und Arbeitsschutz Erfolgsbeteiligung Qualifizierung Reise- und Umzugskosten In-Kraft-Treten, Laufzeit B. Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September 2005 in der Fassung des 2. Änderungstarifvertrages vom 31. März Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Ablösung bisheriger Tarifverträge durch den TVöD Abschnitt Überleitungsregelungen 3 Überleitung in den TVöD Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen Vergleichsentgelt Stufenzuordnung der Angestellten Stufenzuordnung der Arbeiterinnen und Arbeiter
12 Inhaltsverzeichnis Abschnitt Besitzstandsregelungen 8 Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege Vergütungsgruppenzulagen Fortführung vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeit Kinderbezogene Entgeltbestandteile Strukturausgleich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Beschäftigungszeit Urlaub Abgeltung Abschnitt Sonstige vom TVöD abweichende oder ihn ergänzende Bestimmungen 17 Eingruppierung Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach dem 30. September Entgeltgruppe 2 Ü und 15 Ü, Anwendung der Entgelttabelle auf Lehrkräfte Jahressonderzahlung für die Jahre 2005 und Einmalzahlungen für 2006 und Sonderregelungen für Beschäftigte im bisherigen Geltungsbereich der SR 2a, SR 2b und SR 2c zum BAT/BAT-O Erschwerniszuschläge, Schichtzulagen Bereitschaftszeiten Übergangsregelung zur Zusatzversorgungspflicht der Feuerwehrzulage Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen Angestellte im Bibliotheksdienst Abrechnung unständiger Bezügebestandteile Abschnitt Besondere Regelungen für einzelne Mitgliedverbände der VKA 29 Tarifgebiet Ost KAV Berlin KAV Bremen AV Hamburg Gemeinsame Regelung Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften 34 In-Kraft-Treten, Laufzeit Anlage 1 TVÜ-VKA Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für am 30. September/1. Oktober 2005 vorhandene Beschäftigte für die Überleitung (VKA)
13 16 Inhaltsverzeichnis Anlage 2 TVÜ-VKA Strukturausgleiche für Angestellte (VKA) Anlage 3 TVÜ-VKA Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung stattfindende Eingruppierungs- und Einreihungsvorgänge (VKA) Anlage 4 TVÜ-VKA Kr-Anwendungstabelle Tarifgebiet West (Geltungsbereich 40 BT-K) Anlage 5 TVÜ-VKA Kr-Anwendungstabelle Tarifgebiet Ost (Geltungsbereich 40 BT-K) Anlage 6 TVÜ-VKA Kr-Anwendungstabelle Tarifgebiet West (Geltungsbereich 40 BT-B) Anlage 7 TVÜ-VKA Kr-Anwendungstabelle Tarifgebiet Ost (Geltungsbereich 40 BT-B) C. Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) vom 13. September 2005 in der Fassung des 1. Änderungstarifvertrages vom 31. März Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Ersetzung bisheriger Tarifverträge durch den TVöD Abschnitt Überleitungsregelungen 3 Überleitung in den TVöD Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen Vergleichsentgelt Stufenzuordnung der Angestellten Stufenzuordnung der Arbeiterinnen und Arbeiter Abschnitt Besitzstandsregelungen 8 Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege Vergütungsgruppenzulagen Fortführung vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeit Kinderbezogene Entgeltbestandteile Strukturausgleich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Beschäftigungszeit Urlaub Abgeltung
14 Inhaltsverzeichnis Abschnitt Sonstige vom TVöD abweichende oder ihn ergänzende Bestimmungen 17 Eingruppierung Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach dem 30. September Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü Jahressonderzahlung Abrechnung unständiger Bezügebestandteile Bereitschaftszeiten Sonderregelungen für besondere Berufsgruppen Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschrift 24 In-Kraft-Treten, Laufzeit Anlage 1 TVÜ-Bund Teil A, B, C Anlage 2 TVÜ-Bund Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für am 30. September/1. Oktober 2005 vorhandene Beschäftigte für die Überleitung (Bund) Anlage 3 TVÜ-Bund Strukturausgleiche für Angestellte (Bund) Anlage 4 TVÜ-Bund Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung stattfindende Eingruppierungsvorgänge (Bund) Anlage 5 TVÜ-Bund Übergangsregelung zu 45 Nr. 7 TVöD und TVAng Ausland/TV Arb Ausland D. Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser (TV ZUSI) vom 23. August 2005 Präambel Abschnitt I Geltungsbereich/Anwendungsbereich 1 Geltungsbereich Anwendungsvereinbarung Abschnitt II Besondere Regelungen 3 Voraussetzungen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung des Krankenhauses und zur Sicherung von Beschäftigung Höhe des Beschäftigtenbeitrags und des Arbeitgeberzuschusses Ausgestaltung des Genussrechts nach 4 Abs. 1 Buchst. a in der Anwendungsvereinbarung Ausgestaltung der Reduzierung tariflicher Ansprüche nach 4 Buchst. b Beschäftigungssicherung
15 18 Inhaltsverzeichnis Abschnitt III In-Kraft-Treten, Laufzeit und Nachwirkung 9 In-Kraft-Treten Kündigungsfrist und Nachwirkung E. Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) Allgemeiner Teil vom 13. September 2005 in der Fassung des 2. Änderungstarifvertrages vom 31. März Geltungsbereich a Geltungsbereich des Besonderen Teils Ausbildungsvertrag, Nebenabreden Probezeit Ärztliche Untersuchungen Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, Schadenshaftung Personalakten Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit Ausbildungsentgelt a Unständige Entgeltbestandteile b Sonstige Entgeltregelungen Urlaub Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte a Familienheimfahrten Schutzkleidung, Ausbildungsmittel Entgelt im Krankheitsfall a Entgeltfortzahlung in anderen Fällen Vermögenswirksame Leistungen Jahressonderzahlung Zusätzliche Altersversorgung Beendigung des Ausbildungsverhältnisses a Übernahme von Auszubildenden Abschlussprämie Zeugnis Ausschlussfrist In-Kraft-Treten, Laufzeit a In-Kraft-Treten, Laufzeit des Besonderen Teils Besonderer Teil BBiG vom 13. September 2005 in der Fassung des 2. Änderungstarifvertrages vom 31. März a Geltungsbereich des Besonderen Teils Probezeit Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit Ausbildungsentgelt b Sonstige Entgeltregelungen
16 Inhaltsverzeichnis Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte a Familienheimfahrten Schutzkleidung, Ausbildungsmittel Jahressonderzahlung a Übernahme von Auszubildenden Zeugnis a In-Kraft-Treten, Laufzeit des Besonderen Teils Besonderer Teil Pflege vom 13. September 2005 in der Fassung des 2. Änderungstarifvertrages vom 31. März a Geltungsbereich des Besonderen Teils Probezeit Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit Ausbildungsentgelt b Sonstige Entgeltregelungen Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte a Familienheimfahrten Schutzkleidung, Ausbildungsmittel Jahressonderzahlung a In-Kraft-Treten, Laufzeit des Besonderen Teils Anlage 2 (zu 20 Abs. 4 Bund) Anlage 3 (zu 20 Abs. 5 VKA) Anlage 5 Übergangsregelungen für Schülerinnen/Schüler in der Altenpflege F. Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005 (Tarifgebiet Ost) 1 Anderweitige Beschäftigung Fortbildung, Umschulung Besondere regelmäßige Arbeitszeit Abfindung In-Kraft-Treten G. Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund) vom 25. August 2006 Präambel I. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Regelungsstruktur
17 20 Inhaltsverzeichnis II. Abschnitt: Leistungsfeststellung 3 Instrumente der Leistungsfeststellung Zielvereinbarung Systematische Leistungsbewertung Verbindung der Instrumente Verhältnis der Instrumente III. Abschnitt: Leistungsentgelt 8 Formen und Auszahlung des Leistungsentgelts Aufteilung des Entgeltvolumens nach 18 TVöD Berechnung des Leistungsentgelts IV. Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften 11 Unterjährige Veränderungen, besondere Situationen Dokumentation Konfliktlösung Paritätische Kommission Dienstvereinbarungen zur Ausgestaltung dieses Tarifvertrages V. Abschnitt: Schlussvorschriften 16 Einführungs- und Übergangsregelungen Begriffsbestimmungen In-Kraft-Treten H. Tarifvertrag über die einmalige Sonderzahlung 2009 vom 31. März Geltungsbereich Einmalige Sonderzahlung Inkrafttreten I. Tarifvertrag zur Umsetzung der Anhebung des Bemessungssatzes für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Tarifgebiet Ost, vom 31. März Geltungsbereich Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis Beschäftigte der Entgeltgruppen 10 bis 15Ü Techniker-, Programmierer- und Meisterzulage Inkrafttreten
18 Inhaltsverzeichnis 21 J. Tarifvertrag für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes (KraftfahrerTV Bund) vom 13. September 2005 in der Fassung des 1. Änderungstarifvertrages vom 31. März Geltungsbereich Arbeitszeit, höchstzulässige Arbeitszeit Monatsarbeitszeit Pauschalentgelt Pauschalgruppen Anteiliges Pauschalentgelt Sicherung des Pauschalentgelts Übergangsvorschrift für am 30. September 2005/ 1. Oktober 2005 vorhandenen Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen Überleitungs- und Besitzstandsregelung In-Kraft-Treten Anlage A Anlage 1 Pauschalentgelt für ab dem 1. Oktober 2005 neu eingestellte Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen Anlage 3 Pauschalentgelt für am 1. Oktober 2005 vorhandene Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen
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