Mitteilungsblatt. Inhaltsverzeichnis. Franzburg - Richtenberg. des Amtes

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1 Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg - Richtenberg für die Städte Franzburg und Richtenberg und für die Gemeinden Glewitz, Gremersdorf-Buchholz, Millienhagen-Oebelitz, Papenhagen, Splietsdorf, Velgast, Weitenhagen, Wendisch Baggendorf Jahrgang 23 Montag, den 07. Septeber 2015 Nummer 09 Inhaltsverzeichnis Seite Erreichbarkeit des Amtes 2 Sprechzeiten des Amtes 2 Sprechzeiten der Bürgermeisterinnen u. Bürgermeister 2 Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung der ersten Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wendisch Baggendorf für das Haushaltsjahr Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Glewitz für das Haushaltsjahr Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Velgast für das Haushaltsjahr Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Papenhagen für das Haushaltsjahr Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Splietsdorf für das Haushaltsjahr Bekanntmachung des Bodenneuordnungsverfahren: Wendisch Baggendorf Az: N-16/ Wendisch Baggendorf 7 Bekanntmachung der ersten Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Papenhagen 8 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Franzburg 9 Seite Informationen Veranstaltungshinweis vom Ministerium für Energie 10 Wohnraumvermietung im Amtsbereich 10 Wir gratulieren Jubilare im Oktober Kulturnachrichten Club Franzburg 12 Begegnungsstätte Richtenberg Haus Holtfreter 12 Piratenfest im Schwimmbad Franzburg 13 Ein Tag der Rekorde im Schwimmbad Franzburg 13 Ausstellung in der Berufsschule Floral Dolls Klostergartenfest in Franzburg 13 Schul- und Kitanachrichten TRAB AN 14 Grundschule Velgast - Projektag Verkehr 14 Grundschule Velgast - Wandertag zum Forstamt 14 AWO-Kinder- und Jugendstation 15 Vereine und Verbände Listensammlung 2015 der Volksolidarität 15 Kirchliche Nachrichten Kirchliche Nachrichten aus Franzburg und Richtenberg 15 Kirchliche Nachrichten aus Kirch-Baggendorf 16 Kirchliche Nachrichten aus Starkow und Velgast 16 Das nächste Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg erscheint am 05. Oktober 2015.

2 Franzburg-Richtenberg 2 Nr. 09/2015 Aus der Amtsverwaltung Zentrale: Fax: info@amt-franzburg-richtenberg.de Erreichbarkeit des Amtes Franzburg-Richtenberg Sprechzeiten des Amtes Franzburg-Richtenberg Sitz Rathaus Franzburg Montag 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 07:30 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung Sprechzeiten im Innendienst der Vollstreckung Dienstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr Donnerstag 07:30-12:00 Uhr Zu anderen Zeiten nach Vereinbarung und in dringenden Fällen auch zu anderen Zeiten innerhalb der Geschäftszeiten. In den Gemeinden Glewitz, Wendisch Baggendorf und Velgast werden regelmäßig wöchentlich Außensprechstunden durch die Verwaltung des Amtes Franzburg-Richtenberg durchgeführt, wie folgt: Gemeinde Glewitz: (im Gemeinderaum gegenüber dem ehem. Amtsgebäude) Telefon: Mittwochs von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Gemeinde Wendisch Baggendorf (Begegnungsstätte in Leyerhof) Telefon: Montags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Gemeinde Velgast: Telefon: Montags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Im Internet finden Sie das Amt Franzburg-Richtenberg unter folgender Adresse: Über Hinweise und Anregungen würden wir uns sehr freuen. Hinweis: Hiermit weisen wir dar hin, dass das Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg lend und kostenlos im Rathaus der Stadt Franzburg, Ernst-Thälmann-Straße 71 abgeholt werden kann. Folgende Sprechzeiten werden in den Städten und Gemeinden von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern durchgeführt: Gemeinde/Amt Bürgermeister/ Name Telefon Ort Wochentag/ Zeit Kontakte Monat Amt Amtsvorsteher Herr Fürst /54100 nach Vereinbarung Stadt Franzburg Bürgermeister Herr Holder /54166 Rathaus Franzburg Dienstag 16:00 bis 18:00 Uhr Stadt Richtenberg Bürgermeister Herr Wegner /333 Rathaus Richtenberg 1. Mittwoch im Monat Gemeinde Bürgermeisterin Frau Romanus /50090 nach Vereinbarung Gremersdorf-Buchholz Gemeinde Bürgermeisterin Frau Filter /50594 Gemeindeb. 1. Montag 18:00 bis 19:00 Uhr Millienhagen-Oebelitz Millienhagen im Monat Gemeinde Velgast Bürgermeister Herr Griwahn /393 Gemeindezentrum Montag 16:00 bis 18:00 Uhr Velgast Gemeinde Weitenhagen Bürgermeister Herr Thurow /51077 nach Vereinbarung Gemeinde Papenhagen Bürgermeisterin Frau Kindler /80384 nach Vereinbarung o. 0171/ tagsüber Gemeinde Glewitz Bürgermeister Herr Löhrke 0172/ nach Vereinbarung tagsüber Gemeinde Wendisch Baggendorf Bürgermeister Herr Graßhoff /82226 nach Vereinbarung o. 0176/ tagsüber Gemeinde Splietsdorf Bürgermeister Herr Rübcke / nach Vereinbarung von Veltheim

3 Nr. 09/ Franzburg-Richtenberg Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der ersten Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wendisch Baggendorf für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Wendisch Baggendorf vom und mit Genehmigung des Landrates des Landkreisen Vorpommern-Rügen als Untere Rechtssichtbehörde folgende erste Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um EUR EUR EUR EUR 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen b) die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditnahmen wird verändert. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird nicht geändert. 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert. 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird geändert von 0,75 Vollzeitäquivalenten (VzÄ) 1,15 VzÄ. 7 Umlagen Die Umlagen wurden nicht geändert. Hinweis: Die Gemeindevertretung Wendisch Baggendorf hat am mit Beschluss Nr. 15/15 die erste Nachtragshaushaltssatzung und den ersten Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Die vorstehende erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vorstehende erste Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtssichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Nach 55 KV M-V wurde der Stellenplan mit 1,15 VzÄ (Vollzeitäquivalente) genehmigt. Die erste Nachtragshaushaltssatzung und der ersten Nachtragshaushaltsplan liegen mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme einen Monat nach der Bekanntgabe während der Öffnungszeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg-Richtenberg in den Räumen der Kämmerei öffentlich aus. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Abl eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

4 Franzburg-Richtenberg 4 Nr. 09/2015 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Glewitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Glewitz vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente Glewitz, d Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen 7.80 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen b) die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionserdermaßnahmen 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) 300 v. H. b) für Grundstücke 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. Hinweis: Die Gemeindevertretung Glewitz hat am mit Beschluss Nr. 04/15 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vorstehende Haushaltssatzung ist gemäß 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtssichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Nach 55 KV M-V wurde der Stellenplan mit 1,0 VzÄ (Vollzeitäquivalente) genehmigt. Nach 53 Abs. 2 KV M-V wurde der Betrag für den Kredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von genehmigt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme einen Monat nach der Bekanntgabe während der Öffnungszeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg-Richtenberg in den Räumen der Kämmerei öffentlich aus. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern nach Abl eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Velgast für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Velgast vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

5 Nr. 09/ Franzburg-Richtenberg c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen b) die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen. 3 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) 400 v. H. b) für Grundstücke 350 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,875 Vollzeitäquivalente (VzÄ). Hinweis: Die Gemeindevertretung Velgast hat am mit Beschluss Nr. 20/15 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vorstehende Haushaltssatzung ist gemäß 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtssichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Nach 55 KV M-V wurde der Stellenplan mit 3,875 VzÄ (Vollzeitäquivalente) mit Auflagen genehmigt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme einen Monat nach der Bekanntgabe während der Öffnungszeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg-Richtenberg in den Räumen der Kämmerei öffentlich aus. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern nach Abl eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Papenhagen für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Papenhagen vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen 6.70 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen b) die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

6 Franzburg-Richtenberg 6 Nr. 09/ Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuem werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) 300 v. H. b) für Grundstücke 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 250 v. H. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,65 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 7 Umlagen Die Amtsumlage wurde 17,59 % der Umlagegrundlage festgesetzt. Hinweis: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papenhagen hat am mit Beschluss Nr. 03/15 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vorstehende Haushaltssatzung ist gemäß 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtssichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die nach 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden erteilt. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern nach Abl eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen b) die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Splietsdorf für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecldenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Splietsdorf vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) 300 v. H. b) für Grundstücke 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 200 v. H. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

7 Nr. 09/ Franzburg-Richtenberg 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitales zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltsjahres Splietsdorf, den EUR. Hinweis: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Splietsdorf hat am mit Beschluss Nr. 03/15 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Die vorstehende Haushaltssatzung ist gemäß 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtssichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen, als untere Rechtssichtsbehörde, hat die Satzung mit Auflagen genehmigt. Das betrifft den in der Satzung ausgewiesenen Liquiditätskredit. Der Kredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Liquiditätskredit) wurde gemäß 53 Abs. 2 und 3 KV M-V in Höhe von mit der Auflage genehmigt, die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer mindestens den gewogenen Landesdurchschnitt bis zum anzuheben. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme einen Monat nach der Bekanntgabe während der Öffnungszeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg-Richtenberg in den Räumen der Kämmerei öffentlich aus. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern nach Abl eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Ausfertigung Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern - Flurneuordnungsbehörde - Aktenzeichen: N-16/Wendisch-Baggendorf Bodenordnungsverfahren: Wendisch-Baggendorf Gemeinden: Wendisch Baggendorf, Glewitz, Gransebieth und Stadt Grimmen Landkreis: Vorpommern-Rügen Vorzeitige Ausführungsanordnung 1. Im Bodenordnungsverfahren Wendisch Baggendorf, Gemeinden Wendisch Baggendorf, Glewitz, Gransebieth und Stadt Grimmen, Landkreis Vorpommern-Rügen, wird nach 61 Abs. 1 und 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen i. V. m. 83 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen die vorzeitige Ausführung des Bodenordnungsplanes angeordnet. 2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplanes wird der festgesetzt. Die Rechtswirkungen bestimmen sich nach 68 FlurbG. Unter anderem tritt mit Beginn dieses Tages die im Bodenordnungsplan in der Fassung des 4. Nachtrages - nachfolgend Bodenordnungsplan genannt - ausgewiesene Landabfindung an die Stelle der alten Grundstücke. Insofern gehen die Rechte und die Rechtsverhältnisse an den alten Grundstücken, die nicht gehoben werden, die Landabfindung über. 3. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes, soweit die Teilnehmer nichts Abweichendes vereinbart haben. 4. Haben Festsetzungen des Bodenordnungsplanes Einfluss Nießbrauch und Pachtverhältnisse, können Anträge a) Verzinsung einer Ausgleichzahlung, die der Empfänger der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat ( 69 FlurbG), b) Veränderung des Pachtzinses oder Ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz ( 70 FlurbG) und c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes grund der Änderungen durch die Flurbereinigung ( 70 Abs. 2 FlurbG) nur binnen einer Frist von 3 Monaten - beginnend mit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung - schriftlich oder zur Niederschrift beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, Stralsund, gestellt werden. In den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsberechtigt. Gründe: Die in 63 FlurbG genannten Voraussetzungen zum Erlass der vorzeitigen Ausführungsanordnung liegen vor. Die verbliebenen Widersprüche gegen den Bodenordnungsplan sind der oberen Flurneuordnungsbehörde, dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, zur Entscheidung vorgelegt worden. Ihre Entscheidung steht noch aus. Aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Bodenordnungsplans werden voraussichtlich erhebliche Nachteile für die Mehrheit der zufriedenen Verfahrensteilnehmer erwachsen. Die vorzeitige Ausführungsanordnung liegt sowohl im öffentlichen als auch im privaten Interesse der am Verfahren beteiligten Grundeigentümer. Den Widerspruchsführern entstehen durch den Eintritt des neuen Rechtszustandes keine Nachteile, da der Bodenordnungsplan im Rechtsbehelfsverfahren geändert werden kann. Die Änderungen wirken in rechtlicher Hinsicht den in dieser Anordnung festgesetzten Tag zurück ( 63 Abs. 2 FlurbG). Die vorzeitige Ausführung des Bodenordnungsplanes ist erforderlich, um zukünftig Planungssicherheit für die neuen Grundstücke aller Teilnehmer sowie eine rechtlich sichere Erschließung aller Grundstücke durch öffentliche Wege zu erreichen. Rechtsbehelfsbelehrungen Gegen die vorzeitige Ausführungsanordnung ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Stralsund, Badenstraße 18, Stralsund schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Anordnung der sofortigen Vollziehung Gem. 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I. S. 686) mit späteren Änderungen wird die sofortige Vollziehung der vorzeitigen Ausführung des Bodenordnungsplanes angeordnet. Dies hat zur Folge, dass Rechtsbehelfe gegen die vorzeitige Ausführungsanordnung keine schiebende Wirkung haben. Gründe: Die Anordnung der sofortigen Vollziehung soll vermeiden, dass durch Widersprüche die im öffentlichen Interesse und im Interesse der Mehrheit der Beteiligten liegende vorzeitige Ausführung des Bodenordnungsplanes gehemmt wird, wodurch der Mehrheit der Beteiligten schwerwiegende Nachteile entstehen können.

8 Franzburg-Richtenberg 8 Nr. 09/2015 Das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der vorzeitigen Ausführungsanordnung folgt aus der vom Gesetzgeber definierten Flurneuordnung, als vordringlich zu betreibenden Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur. Sie ist insbesondere in den neuen Bundesländern unverzichtbar für eine Schaffung und Gewährleistung von gesicherten Bewirtschaftungsgrundlagen. Die sofortige Vollziehung ist aus agrarstruktureller und eigentumsrechtlicher Sicht dringend geboten: und Grundbuch) nachgewiesenen Eigentumsgrenzen bzw. -flächen entsprechen überwiegend nicht den im Bodenordnungsplan festgelegten zukünftigen Grenzen und somit nicht dem örtlichen Besitzstand. Die neuen Grenzen sind mit den Beteiligten einvernehmlich verhandelt und in den Ortslagen bereits seit 1998 abgemarkt. Aufgrund des Grundstücksverkehrs in den Ortslagen führen die Abweichungen in den rechtlichen und tatsächlichen Eigentums- bzw. Besitzbeständen regelmäßig zu Rechtsunsicherheiten sowohl bei den Erwerbern als auch bei den Veräußerern von Grundstücken. Diese Tatsache hat bereits Verfahrensverzögerungen nach sich gezogen. Die Mehrzahl der rd. 240 zufriedenen Teilnehmer des Bodenordnungsverfahrens sowie die Nebenbeteiligten (insbesondere Kreditinstitute) haben daher ein dringendes Interesse an einer kurzfristigen Ausführung und einer sofortigen Vollziehung der Neugestaltungen. (Baulasten) Wohnungsbau entgegen und kann auch bei bestehender Gebäudesubstanz gleichermaßen hindernd sein, weil Kreditinstitute eine grundbuchliche Sicherung verlangen. Eine ausreichende Sicherungsgrundlage liegt deshalb erst mit der Berichtigung der öffentlichen Bücher vor. Teilnehmergemeinschaft zu leistenden Geldausgleiche sind in der Mehrzahl erbracht Die Anweisung Ihrer Auszahlung bedingt die Vollziehung der vorzeitigen Ausführung des Bodenordnungsplans, die infolge der anhängigen Widersprüche gegen den Bodenordnungsplan unbekannte Zeit verschoben wäre. Grundstücke in dem rd ha großen Verfahrensgebiet mit 9 dort tätigen Landwirtschaftsbetrieben ist eine vorzeitige Ausführung des Bodenordnungsplans vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres 2015/2016 von besonderer Bedeutung. Es gilt, für sie die Bewirtschaftung der im Bodenordnungsplan ausgewiesenen landwirtschaftlichen Grundstücke für das im Herbst des lenden Jahres beginnende neue Wirtschaftsjahr schon im Hinblick die Herbstbestellung rechtzeitig zu sichern. Dies umso mehr, als die in der Feldlage liegenden Grundstücke ohne die Planausführung zersplittert und vielfach nicht erschlossen blieben. Im Übrigen beruht die sofortige Vollziehung dem einer vorzeitigen Ausführungsanordnung bereits innewohnenden besonderen Vollzugsinteresse. Das besondere Vollzugsinteresse wird durch den Umstand verstärkt, dass im vorliegenden Verfahren weder eine vorläufige Besitzeinweisung i. 8. d. 65 FlurbG noch eine vorläufige Besitzregelung i. S. d. 61a LwAnpG verfügt wurde. Rechtsbehelfsbelehrungen Gegen die sofortige Vollziehung kann gemäß 80 Abs. 5 Vw- GO beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald, Domstraße 7 ein Antrag Wiederherstellung der schiebenden Wirkung gestellt werden. Franzburg, Im Auftrag gez. Koll LS Bekanntmachung der ersten Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Papenhagen für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Wendisch Baggendorf vom und mit Genehmigung des Landrates des Landkreisen Vorpommern-Rügen als Untere Rechtssichtbehörde folgende erste Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um EUR EUR EUR EUR 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen b) die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt.

9 Nr. 09/ Franzburg-Richtenberg 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern nach Abl eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt von bisher Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert. 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Der Stellenplan wird nicht geändert. 7 Umlagen Die Umlagen wurden nicht geändert Hinweis: Die Gemeindevertretung Papenhagen hat am mit Beschluss Nr. 24/15 die erste Nachtragshaushaltssatzung und den ersten Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Die vorstehende erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vorstehende erste Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtssichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen, als untere Rechtssichtsbehörde, hat die Satzung mit Änderungen genehmigt. Das betrifft den in der Satzung ausgewiesenen Investitionskredit. Gemäß 52 Abs. 1 und 2 KV M-V wurde ein Teilbetrag in Höhe von versagt. Der Kredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Kassenkredit) wurde gemäß 53 Abs. 2 und 3 KV M-V in Höhe von genehmigt. Gleichzeitig tritt die Genehmigung vom 23. Juni 2015 über außer Kraft. Die erste Nachtragshaushaltssatzung und der ersten Nachtragshaushaltsplan liegen mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme einen Monat nach der Bekanntgabe während der Öffnungszeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg- Richtenberg in den Räumen der Kämmerei öffentlich aus. Bekanntmachung der Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Franzburg für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Franzburg vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen b) die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 40 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -40 festgesetzt.

10 Franzburg-Richtenberg 10 Nr. 09/ Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt. Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt. 5 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitales zum betrug entfällt Franzburg, den Weitere Vorschriften EUR. Hinweis: Die Stadtvertretung Franzburg hat am mit Beschluss Nr. 39/15 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vorstehende Haushaltssatzung ist gemäß 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtssichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme einen Monat nach der Bekanntgabe während der Öffnungszeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg-Richtenberg in den Räumen der Kämmerei öffentlich aus. Veranstaltungshinweis Veranstaltungsreihe zur Windenergie geht weiter - zwei Termine im September Nach dem Ende der politischen Sommerpause geht die im April vom Energieministerium gestartete Veranstaltungsreihe zu Windenergie in die nächste Runde. Dazu werden im September gleich zwei Themen in jeweils eigenen Veranstaltungen beleuchtet. Am widmet sich die Veranstaltung der Fragestellung: Energiewende in M-V - Wirtschafts- und Arbeitsplatzmotor oder viel Wind um nichts?. Fachreferent an diesem Abend ist Prof. Dr. Peter Heck vom Institut für angewandtes Stoffstrommanagement der Hochschule Trier. In der zweiten Veranstaltung am beantwortet Prof. Dr. Günter Vornholz von der EBZ Business School Bochum die Frage Schaden Windenergieanlagen den Immobilienpreisen?. Die Veranstaltungen können direkt im Rechenzentrum der Hochschule Wismar (Gebäude 26 - Zugang über Bürgermeister-Haupt-Straße) oder per Live-Stream unter link verfolgt werden. Im Anschluss an den Vortrag besteht wieder die Möglichkeit, vor Ort oder über das Internet Fragen an den Referenten zu richten. Die Veranstaltungen samt Live-Übertragung beginnen jeweils um 18:30 Uhr. Einlass in Wismar ist ab 18:00 Uhr. Der Eintritt ist frei. Im Nachgang zu jeder Veranstaltung werden der Vortrag sowie die anschließende Diskussion als Videos online ebenfalls unter abrufbar sein. Vermietungen von Wohnungen, Wohngemeinschaften und Gewerberäumen in unserem Amtsbereich durch: Wohnungsbaugesellschaft mbh Richtenberg, Bahnhofstraße 32, Richtenberg Telefon: Fax: info@wbg-richtenberg.de Internet: (Bezug nach Vereinbarung) Wohnraum zu vermieten in: Franzburg, An der Promenede 9 3-Raum-Wohnung 77,20 qm Verbrauchsausweis: 129,0 kwh/(qma): Gas, Baujahr 1910 Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern nach Abl eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Hoikenhagen, Dorfstraße 9 1-Raum-Wohnung 31,63 qm 2-Raum-Wohnung 55,65 qm Verbrauchsausweis: 182,2 kwh/(qma); Öl, Baujahr 1900 Sievertshagen,Dorfstraße 72 3-Raum-Wohnung 58,22 qm Verbrauchsausweis: 172,5 kwh/(qma); Gas, Baujahr 1900 Splietsdorf, Quitzin Raum-Wohnung 63,56 qm Verbrauchsausweis; 121,0 kwh/(qma); Öl; Baujahr 2004

11 Nr. 09/ Franzburg-Richtenberg Glewitz, Voigtsdorf 20 Gemeinde Glewitz, Voigtsdorf 3-Raum-Wohnung 62,20 qm Verbrauchsausweis; 129,0 kwh/(qma); Öl; Baujahr 1950 Herrn Boy, Lothar am zum 60. Geburtstag Gemeinde Glewitz, Zarnekow Glewitz, Voigtsdorf 21 2-Raum-Wohnung 49,00 qm Verbrauchsausweis; 147,0 kwh/(qma); Öl; Baujahr 1950 Frau Miekley, Rosemarie am zum 77. Geburtstag Glewitz, Dorfstraße 40 2-Raum-Wohnung 50,30 qm 3-Raum- Wohnung 59,70 qm Verbrauchsausweis; 113,0 kwh/(qma); Öl; Baujahr 1960 Alle Wohnungen sind modernisiert. Wohnungsgenossenschaft Franzburg eg, Platz des Friedens 1, Franzburg Tel./Fax: Internet: SWG Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbh Außenstelle in Velgast Telefon: Stadt Franzburg Herrn Harschlag, Leopold am zum 75. Geburtstag Herrn Birkenbeul, Jülf-Norgast am zum 70. Geburtstag Herrn Pyszka, Hansjoachim am zum 74. Geburtstag Frau Barbulla, Edelgard am zum 75. Geburtstag Frau Dettmann, Elke am zum 88. Geburtstag Herr Lissner, Walter am zum 70. Geburtstag Frau Riewe, Christel am zum 90. Geburtstag Herr Westphal, Karl-Otto am zum 77. Geburtstag Herr Hauschild, Ulrich am zum 77. Geburtstag Frau Westphal, Ingrid am zum 78. Geburtstag Frau Lange, Anna am zum 88. Geburtstag Frau Strattner, Irmgard am zum 87. Geburtstag Frau Hall, Gerlinde am zum 76. Geburtstag Frau Schlegel, Hannelore am zum 78. Geburtstag Stadt Franzburg OT Müggenhall Frau Engel, Brigitte am zum 74. Geburtstag Diamantene Hochzeit am Herrn Gert und Frau Lieselotte Schwolow, Franzburg Gemeinde Glewitz Herrn Priehs, Horst am zum 77. Geburtstag Frau Schmidt, Hiltrud am zum 71. Geburtstag Herrn Bauer, Wolfgang am zum 62. Geburtstag Frau Bliesath, Gerda am zum 66. Geburtstag Frau Peters, Helene am zum 83. Geburtstag Herrn Bartz, Kurt am zum 81. Geburtstag Herrn Pröber, Lothar am zum 67. Geburtstag Gemeinde Glewitz, Langenfelde Frau Seitz, Elvira am zum 69. Geburtstag Herrn Seitz, Joachim am zum 74. Geburtstag Gemeinde Glewitz, Turow Herrn Witt, Horst am zum 74. Geburtstag Gemeinde Gremersdorf-Buchholz OT Angerode Frau Borgwald, Helgard am zum 72. Geburtstag Gemeinde Gremersdorf-Buchholz OT Buchholz Frau Scheiwer, Gertrud am zum 79. Geburtstag Gemeinde Gremersdorf-Buchholz OT Hohenbarnekow Frau Dering, Helga am zum 82. Geburtstag Gemeinde Gremersdorf-Buchholz OT Pöglitz Herrn Marzian, Helmut am zum 81. Geburtstag Gemeinde Gremersdorf-Buchholz OT Wolfsdorf Herrn Waack, Robert am zum 81. Geburtstag Frau Lange, Ingrid am zum 79. Geburtstag Diamantene Hochzeit am Herrn Ewald und Frau Rosemarie Sawatzki, Gemeinde Gremersdorf Gemeinde Millienhagen-Oebelitz OT Dolgen Frau Jahl, Annette am zum 78. Geburtstag Gemeinde Millienhagen-Oebelitz OT Millienhagen Hernr Dinsel, Wolfgang am zum 81. Geburtstag Gemeinde Millienhagen-Oebelitz OT Wolfshagen Frau Möller, Bärbel am zum 71. Geburtstag Frau Friedrichs, Brigitte am zum 77. Geburtstag Frau Gall, Gertraude am zum 79. Geburtstag Gemeinde Pagenhagen Frau Nagel, Monika am zum 65. Geburtstag Gemeinde Pagenhagen, Schönenwalde Herr Behrend, Otto am zum 79. Geburtstag Gemeinde Pagenhagen, Sievertshagen Herr Stremlow, Horst am zum 84. Geburtstag Herr Witthahn, Ulrich am zum 67. Geburtstag Gemeinde Pagenhagen, Rolofshagen Herr Bruder, Klaus-Dieter am zum 67. Geburtstag Stadt Richtenberg Frau Dähmlow, Ilse am zum 80. Geburtstag Frau Wolter, Christa am zum 83. Geburtstag Frau Jaecks, Waltraud am zum 79. Geburtstag Herrn Medrow, Manfred am zum 76. Geburtstag Frau Wendt, Inge am zum 75. Geburtstag Frau Neukirch, Henni am zum 88. Geburtstag Frau Redlin, Gerda am zum 83. Geburtstag Herrn Wolff, Günter am zum 77. Geburtstag Herrn Frank, Kurt am zum 88. Geburtstag Frau Rode, Ingrid am zum 79. Geburtstag Frau Rietow, Else am zum 89. Geburtstag Frau Kornills, Christel am zum 80. Geburtstag Frau Becker, Renate am zum 76. Geburtstag Herrn Habeck, Hans-Georg am zum 86. Geburtstag

12 Franzburg-Richtenberg 12 Nr. 09/2015 Gemeinde Splietsdorf Frau Kruse, Ingrid am zum 79. Geburtstag Herrn Zieris, Reinhard am zum 62. Geburtstag Frau Hanke, Beatrix am zum 63. Geburtstag Gemeinde Splietsdorf, Holthof Frau Meyer, Ingrid am zum 81. Geburtstag Frau Dettmann, Hanni am zum 75. Geburtstag Gemeinde Splietsdorf, Müggenwalde Herrn Riesner, Wolfgang am zum 61. Geburtstag Frau Wormsbächer, Erika am zum 78. Geburtstag Herrn Schuknecht, Karl am zum 80. Geburtstag Herrn Fiehl, Hans Werner am zum 62. Geburtstag Gemeinde Velgast Frau Howe, Karin am zum 72. Geburtstag Frau Viergutz, Karin am zum 72. Geburtstag Frau Pohl, Annelore am zum 75. Geburtstag Herrn Dr. Weinstock, Ernst am zum 87. Geburtstag Herrn Schulz, Manfred am zum 76. Geburtstag Frau Kob, Ursula am zum 73. Geburtstag Frau Sperling, Inge am zum 79. Geburtstag Frau Barske, Charlotte am zum 83. Geburtstag Herrn Jentz, Ulrich am zum 78. Geburtstag Frau Zeissig, Helga am zum 76. Geburtstag Gemeinde Velgast OT Altenhagen Herrn Koos, Manfred am zum 72. Geburtstag Herrn Dreier, Heinz am zum 78. Geburtstag Herrn Frank, Horst am zum 82. Geburtstag Gemeinde Velgast OT Bussin Herrn Krüger, Klaus am zum 80. Geburtstag Gemeinde Velgast OT Hövet Herrn Schneidewind, Kurt am zum 81. Geburtstag Gemeinde Velgast OT Lendershagen Frau Reinholz, Gerda am zum 83. Geburtstag Herr Sander, Herbert am zum 87. Geburtstag Herr Lozek, Hans am zum 71. Geburtstag Gemeinde Weitenhagen OT Behrenwalde Herrn Meier, Heinz am zum 72. Geburtstag Frau Klein, Eva am zum 82. Geburtstag Gemeinde Wendisch Baggendorf Herrn Hellenbach, Hans am zum 68. Geburtstag Herr Bünger, Kurt am zum 77. Geburtstag Gemeinde Wendisch Bangendorf, Leyerhof Frau Ledermann-Longo, Charlotte am zum 79. Geburtstag Herrn Mittelstädt, Alfred am zum 85. Geburtstag Herzlichen Glückwunsch Foto: BilderBox Volkssolidarität Grimmen-Stralsund e. V. Club Franzburg Mühlengrund 3, Franzburg Veranstaltungsplan - Monat September :00 Uhr Spielenachmittag :00 Uhr Plauderei in gemütlicher Runde :00 Uhr Kartonspiele, Kaffeetafel :30 Uhr Skat-Nachmittag mit Hr. Mielke :00 Uhr Nachmittag zur freien Gestaltung :00 Uhr Tisch- und Brettspiele :00 Uhr Kaffeetafel :00 Uhr Rätselstunde :00 Uhr Würfelspiele :00 Uhr Nachmittag zur freien Gestaltung :00 Uhr Würfelspiele, Kaffeetafel :00 Uhr Plauderstunde mit Kaffeetafel :00 Uhr Kartenspiele :30 Uhr Kegeln :00 Uhr Nachmittag zur freien Gestaltung :00 Uhr Tisch- und Brettspiele :00 Uhr Buchvorlesung mit Frau Henschke :00 Uhr Fußpflege mit Frau Mielke 13:00 Uhr Keramikmalen mit Hr. Teubert Wir wünschen allen Geburtstagskindern des Monats September alles Gute. Änderungen vorbehalten Volkssolidarität Grimmen-Stralsund e. V. Begegnungsstätte Richtenberg, Haus Holtfreter Lange Straße 92 Veranstaltungsplan - Monat September :30 Uhr Klubnachmittag mit Kaffeetafel :30 Uhr Seniorensport mit Franziska 14:00 Uhr Darts, Spiele mit Kaffeetafel 09./ :30 Uhr Klubnachmittag mit Kaffeetafel :00 Uhr Herbstfest der Volkssolidarität im Kulturhaus Richtenberg :30 Uhr Klubnachmittag mit Kaffeetafel :30 Uhr Marmeladenfest und Eisbecher 16./ :30 Uhr Klubnachmittag mit Kaffeetafel :30 Uhr Klubnachmittag mit Kaffeetafel :30 Uhr Seniorensport mit Franziska 14:00 Uhr Bingo, Spiele mit Kaffeetafel :30 Uhr Klubnachmittag mit Kaffeetafel :30 Uhr Herrentreff :30 Uhr Klubnachmittag mit Kaffeetafel :30 Uhr Kinonachmittag mit Kaffeetafel :00 Uhr Kegeln in Eixen mit Kaffeetafel Jeden Mittwoch um 14:00 Uhr trifft sich die Seniorentanzgruppe. Jeden Donnerstag um 14:30 Uhr ist Wassergymnastik (2 Gruppen) 14-täglich im Wechsel. Änderungen vorbehalten! Nutzen Sie unser vielfältiges Angebot, schauen Sie einfach mal vorbei. Für Familienfeiern oder Tagungen bis zu 25 Personen können Sie unseren Gemeinschaftsraum mieten. Ansprechpartner: Frau Dähn, Tel

13 Nr. 09/ Franzburg-Richtenberg Piratenfest 2015 Wir Piraten haben es dieses Jahr wieder gewagt, nachts im Franzburger Schwimmbad ganz allein. Die Party begann um 18:00 Uhr mit Sport und Spiel im Wasser, anschließend stärkten wir uns mit Deftigem vom Grill und leckerer Kinderbolwe. Als echte Piraten gab es bei uns auch zwei sprechende Papageien namens Girli & Rambo, mit denen uns unser DJ Rudi überraschte. Da unser langjähriger Rettungsschwimmer Tim aus beruflichen Gründen hören mußte, wollten wir ihn auch wassertechnisch verabschieden. Er durfte sich über ein zünftiges Glibberbad im Planschbecken freuen. Die diesjährige Schatzsuche gestaltete sich rätselhaft und gruselig, denn unterwegs begegneten wir sogar dem Wolf, welcher in Begleitung eines Clowns war. Gott sei Dank hatten wir die FFW und Eltern dabei. Durch die gelösten Aufgaben konnten wir die prall gefüllten Schatztruhen erbeuten und unter uns teilen. Blitz und Donner verhinderten leider das Nachtbaden bei Flutlicht. Trotzdem hielten wir am Lagerfeuer durch und auch die stärksten Piraten müssen irgendwann schlafen, auch wenn am Horizont schon das erste Morgengrauen zu sehen war. Ein großes DANKE an alle fleißigen Helfer, insbesondere an die FFW Franzburg und DJ Rudi für seine spontane musikalische Umrahmung. - Ursel Mevius - Nagelfee Corinna - Frisiersalon Basinski - Sparkasse Franzburg - Sandy Kuhfeldt - AUB Steinhagen - Dipl. med. Roland Rahden - Wohnungsbaugesellschaft Richtenberg - Firma Lössin Die Stadtvertreter spendeten ihr Sitzungsgeld einer Sitzung. Eine Bitte haben wir an Euch. Gebt uns bitte ein Feedback wie Euch das Schwimmbadfest gefallen hat. Da wir schon bei der Planung für das nächste Jahr sind, möchten wir Eure Verbesserungsvorschläge oder Ideen gerne miteinfließen lassen. Bis bald Eure Wasserfrösche Ein Tag der Rekorde Der 4. Juli 2015 war für das Franzburger Freibad ein Tag der Rekorde. Das Team dar Wasserfrösche hatte zum alljährlichen Schwimmbadfest geladen. Sowohl die Sonne als auch die Besucher meinten es sehr gut mit uns. Bei tropischen 38 C kamen über 500 Gäste aus nah und fern. Der Spaßfaktor war an diesem Tag sehr groß. DJ Olli sorgte für die musikalische Umrahmung, was bei der jüngeren Generation sehr gut ankam. Des Weiteren traten die Barther Jungs und das Helene Fischer Double und erfreuten uns mit ihren Darbietungen. Dabei war die Bandbreite so groß, dass für jeden das Passende dabei war. Spiel und Spaß war auch für die Kinder angesagt. Beim Luftmatrazenwettschwimmen gab es eine dicke Überraschung für alle. Robby Becker legte die Schwimmstrecke mit der Luftmatratze in sagenhaften 20 s zurück. Auf den Plätzen 2 und 3 folgten Niko Knechten und Leon Büggert. Unser Flohmarkt ist für das nächste Jahr noch ausbähig. Natürlich lies Neptun sich den Spass nicht entgehen und schaute kurzerhand mit seinem Gefolge vorbei und tte einige verduzte Badegäste. Ein ganz großes Dankeschön gilt all unseren zahlreichen Bäckerinnen für den leckeren, selbst gebackenen Kuchen. Wir möchten allen Beteiligten und freiwilligen Helfern ein ganz dickes Lob für ihre hervorragende Arbeit an diesem Tag aussprechen. Besonderer Dank geht auch an Fr. Müller und ihre Tochter, die viele Kindergesichter in kleine Kunstwerke verwandelten. Ein Dankeschön auch an Frau Johannson für die Betreuung des Bastelsstandes. Ein ganz dolles Dankeschön geht an alle Sponsoren, die es durch Sach- und Geldspenden erst ermöglicht haben, diesen Tag zu einem unvergesslichen Erlebnis für alle werden zu lassen. Besonderer Dank gilt auch unseren Rettungsschwimmern Guido Becker, Tobias Sieg und Denny Sobczak, die nicht nur an diesem Tag alle Hände voll zu tun hatten und immer für uns da sind. Mit Geldspenden und Sachspenden unterstützten uns - Pflegeambulanz Schauseil - Waldemar Schuldt - Wolfgang Schiebol - Landwirtschafts- und Viehzucht GmbH Perlitz Richtenberg - Wohnungsgenossenschaft Franzburg e. G. - Kerstin Grape - Brigitte Karallus - Horst und Rita Henschke - Hausmeister-Service GmbH - Steffen und Carola Metzenthin GbR Klostergartenfest in Franzburg am von 14:00 Uhr bis 14:00 Uhr Zum Abschluß der Gartensaison können unsere Gäste wieder gemeinsam mit uns diesen Tag feiern. Eine Besichtigung des Klostergartens lohnt sich immer. Bei Musik und guter Laune wollen wir gemeinsam den Tag verbringen. An diesem Tag können alle Besucher unserer kleinen Shoppingmeile so einige Kleinigkeiten käuflich erwerben. So haben wir noch Händler eingeladen, die Pflanzen, Keramik, Modeschmuck u.v.a. an den Mann oder die Frau bringen möchten. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Ob Sie Kaffee und Kuchen, Eis, Waffeln, Bratwurst oder andere Getränke verzehren möchten, hier haben Sie die Wahl. Natürlich wurde auch an unsere Jüngsten gedacht. Eine Hüpfburg wird die Zeit im Klostergarten ein wenig versüssen. Wir freuen uns alle Ihren Besuch! Die Organisatoren und Mitwirkenden des Klostergartenfestes

14 Franzburg-Richtenberg 14 Nr. 09/2015 Info s zu unseren Aktivitäten im kommenden Schul- und Ausbildungsjahr gibt s dann im nächsten TRAB AN. Bis dahin haltet die Ohren steif und seid herzlich gegrüßt. TRAB AN Na Leute, gut erholt aus den Ferien zurück? War doch alles in allem ein Klasse- Sommer, oder? Ich glaube, den meisten von Euch, zumindest denen, die an unseren Aktionen teilgenommen haben, fanden das so. Klar, das Wetter zur Kanutour hatte ein paar ganz nette Überraschungen im Gepäck, aber irgendwie sind wir doch immer gut vor dem Regen hergepaddelt. Und ein Kompliment zur Tour muss ich Euch auch noch machen: Also, wie Ihr trotz der ruppigen Wellen, die Fahrt über den Kummerower See bewältigt habt, war schon Spitze! Bernd Tscheuschner Jugendsozialarbeiter Projekttag Verkehr an der Grundschule Velgast Das Schuljahr neigt sich dem Ende entgegen, doch eine Hürde muss die vierte Klasse noch nehmen. Am kamen Polizei und Verkehrswacht an unsere Grundschule, um die Fahrradprüfung abzunehmen. Zuerst wurden alle Fahrräder Verkehrstüchtigkeit überprüft, anschließend musste ein Hindernisparcours überwunden werden. Los ging es mit Schulterblick und Handzeichen und nun musste jeder beweisen, wie sicher er mit dem Fahrrad unterwegs ist. Dann war es geschafft! Alle haben die Prüfung bestanden und nun den Fahrradpass in der Tasche. Schülerinnen, Schüler und Lehrerinnen der Grundschule Velgast Dieses Prädikat hat dann auch unser erstes Tom-Sawyer- Camp in Nehringen verdient. Mir jedenfalls hat s echt Spaß gemacht gemeinsam mit Euch mal ein paar Stories aus dem Leben von Tom und seinem Freund Huck nachzuspielen. Richtig toll fand ich dabei, dass Ihr die ganze Zeit so cool in den selbstgebauten Hütten durchgehalten habt! Naja, vielleicht treffen wir uns im nächsten Jahr wieder am kleinen Mississippi. Wandertag der Grundschule Velgast zum Forstamt Schuenhagen Eine Gelegenheit zum Treff gibt es auch bei der Ausstellung, die seit einigen Tagen in Fachgymnasium in Velgast zu sehen ist. Dort stellt Tatiana Manuilovych bis zum 25. September ihre Floral dolls vor. Das sind Fotografien von Blumen, die sich zu überraschenden Figuren zusammenfügen. Die Ausstellung ist Initiative von MIGRA Rostock, dem Jugendhaus Storchennest und der Beruflichen Schule/Fachgymnasium Velgast hier im Ort. Alles Wichtige dazu erfahrt Ihr aus der Anzeige hier im Amtsblatt. Es ist an unserer Grundschule schon zu einer Tradition geworden, dass wir den Donnerstag vor der Zeugnisausgabe zum Forstamt Schuenhagen wandern. So auch in diesem Jahr wieder! Am wanderten wir los. Zuerst sah es mit dem Wetter ja nicht so gut aus, aber es wurde immer freundlicher. Also kamen wir auch gut gelaunt am Forstamt Schuenhagen an, wo uns schon Frau Fleischer und ein Helfer willkommen hießen. Das Wandern hatte uns hungrig gemacht, also wurde zuerst einmal gefrühstückt. Während wir unser Frühstück genießen konnten, erklärte uns Frau Fleischer die einzelnen Stationen. Ein lehrreicher Waldrundgang mit vielen Informationen über Flora und Fauna, eine Bastelstation mit Naturmaterialien und Geschicklichkeitsspielen, wie z.b. das Wikinger-Wurfspiel, waren die Stationen. Auch an diesem Tag war es wieder sehr schön und wir möchten den Mitarbeitern des Forstamtes Schuenhagen recht herzlich dafür danken, dass wir so einen tollen Tag bei ihnen verleben durften und auch dafür, dass dort immer alle ein offenes Ohr für all unsere Anliegen haben. Wir freuen uns schon das nächste Jahr! Schülerinnen, Schüler und Lehrerinnen der Grundschule Velgast

15 Nr. 09/ Franzburg-Richtenberg Listensammlung 2015 der Volkssolidarität Kinder- und Jugendstation Wie jedes Jahr fand in der ersten Ferienwoche vom 21.7 bis das traditionelle Schwimmlager der AWO Kinderund Jugendstation im Schwimmbad Franzburg statt. Dieses Jahr nahmen 31 Kinder und Jugendliche daran teil. Bei Sonnenschein, leichtem Regen und ganz viel Spaß wurden folgende Schwimmstufen vergeben: 12mal Schwimmurkunde Bobby, 9mal Seepferdchen, 9mal Bronze und 1einmal Silber. Wir danken allen Helfern, sowohl im Schwimmbad sowie den Betreuern. Euer AWO-Team 15. August September 2015 In dieser Zeit findet die traditionelle Listensammlung der Volkssolidarität statt. Viele ehrenamtliche Helfer werden unterwegs sein, um für unsere Senioren und hilfsbedürftige Menschen eine Spende zu sammeln. Die Volkssolidarität verfügt über zahlreiche Mitglieder die in Ortsgruppen organisiert sind und betreibt mehrere Begegnungsstätten, in denen viele Angebote durchgeführt werden. Die Erlöse der Listensammlung werden ausschließlich für gemeinnützige Zwecke und für die soziale, kulturelle sowie sportliche Betreuung der Senioren genutzt. Unsere Mitglieder sind dankbar für jede Unterstützung, deshalb bitten wir Sie, helfen Sie mit und unterstützen Sie mit Ihrer Spende die vielfältigen Angebote der Volkssolidarität und helfen, Menschen besser in das gesellschaftliche Leben zu integrieren, der Vereinsamung im Alter entgegen zu wirken und immer mehr Menschen zu erreichen. Danke für Ihre aktive Mithilfe und Ihre Spende Ihre Volkssolidarität Kirchliche Nachrichten aus dem Pfarramt der Kirchengemeinden Franzburg und Richtenberg Monatsspruch für September 2015 Wenn ihr nicht umkehrt und werdet wie die Kinder, so werdet ihr nicht ins Himmelreich kommen. Matthäus 18 Vers 3 Gottesdienste 15. So. n. Trinitatis, So., :00 Uhr Kirche Richtenberg Pastorin Dobbe 10:30 Uhr Kapelle Wolfsdorf mit Te 16. So. n. Trinitatis, So., :00 Uhr Kirche Richtenberg Pastorin Tuve 17. So n. Trinitatis So., :00 Uhr Kirche Richtenberg Andacht 10:30 Uhr Kirche Franzburg mit Te 18. So. n. Trinitatis, So., Uhr Kirche Richtenberg mit Abendmahl Erntedanksonntag Änderungen entnehmen Sie bitte der Ostsee-Zeitung!!! Veranstaltungen der Kirchengemeinden Jeden Montag 16:00 Uhr Pfarrhaus Richtenberg Kinderstunde Jeden Dienstag 17:00 Uhr Pfarrhaus Abtshagen Junge Gemeinde Jeden Dienstag 19:30 Uhr Pfarrhaus Franzburg Chor Mi., :00 Uhr Pfarrhaus Franzburg AGAS Mi., :00 Uhr Kirche Franzburg Orgelkonzert mit LKMD Dittmer Sa., :00 Uhr Pfarrhaus Steinhagen Konfitag Mi., :00 Uhr Pfarrhaus Franzburg AGAS

16 Franzburg-Richtenberg 16 Nr. 09/2015 Sa., ab 14:00 Uhr Klostergarten Franzburg Klostergartenfest 17:00 Uhr Kirche Franzburg Konzert der Chöre Mi., :00 Uhr Pfarrhaus Richtenberg Hospizvortrag: Wie lange soll ich mich ängstigen? Klage und Trost in den Psalmen Do., :00 Uhr Pfarrhaus Richtenberg Hospiz-Nachmittag Mit freundlichem Gruß Herzlichen Glückwunsch! Die Kirchengemeinde wünscht allen Geburtstagskindern des Monats September alles Gute und Gottes Segen. Monatslosung - September Wenn ihr nicht umkehrt und werdet wie die Kinder, dann werdet ihr nicht ins Himmelreich kommen. (Mt 18,3) Kirchliche Nachrichten aus Starkow und Velgast Pastor Axel Prüfer Evangelische Kirchengemeinde Kirch-Baggendorf Pastor Detlef Huckfeldt Kirch Baggendorf 23 kirch-baggendorf@pek.de Tel Friedhofs Kirch-Baggendorf Bernhard Weiss: Tel Kirchenkalender Sonntag, 30. August 10:45 Uhr Gottesdienst mit Pastor i. R. Staak Sonntag, 6. September 14:00 Uhr goldene Konfirmation für die Konfirmationsjahrgänge 1964 und Anschließend Kaffee und Kuchen im Gemeindehaus. Sonnabend, 12. September 09:30 Uhr Gottesdienst der Wasserburg Turow Sonntag, 13. September 09:15 Uhr Frühstehergottesdienst Donnerstag, 17. September 14:30 Uhr Gemeindenachmittag Sonnabend, 19. September 09:00 Uhr Gemeindeausflug Bitte telefonische anmelden. Sonntag, 20. September kein Gottesdienst Sonnabend, 26. September 09:30 Uhr Gottesdienst der Wasserburg Turow Sonntag, 27. September 10:45 Uhr Gottesdienst Sonntag 4. Oktober 14:00 Uhr Erntedankgottesdienst (Sept./Okt. 2015) Monatspruch für Juli: Jesus Christus spricht: Wenn ihr nicht umkehrt und werdet wie die Kinder, werdet ihr nicht ins Himmelreich kommen. (Matthäus 18,3) Wir kommen alle, alle in den Himmel, weil wir so brav sind, weil wir so brav sind. Stimmt das so? Kinder sind nur manchmal brav, manchmal sehr frech und ungezogen. Und wir? - Lassen wir das lieber! Kinder wollen geliebt werden und Liebe schenken, ohne Berechnung, ohne Lohn, ohne Vorteile zu erzielen. Sie schenken Vertrauen und nehmen es an, ohne zu hinterfragen. Jede Beziehung nehmen sie sehr persönlich. Jesus lädt uns ein, Gott voll Vertrauen zu begegnen: ER macht es richtig mit mir, wie es auch kommt. ER steht zu mir und versorgt mich. Auf IHN ist Verlass. ER ist gut zu mir, wie ein guter Vater, wie eine gute Mutter! Bei IHM bin ich zu Hause. Das ist einfach himmlisch! Das nicht berechnende Vertrauen der Kinder darf uns ein Vorbild sein in unserer persönlichen Gottesbeziehung. Mit Vertrauen, nicht mit Berechnung, kommen wir in den Himmel. Gottesdienste 06. Sept. 10 Uhr Velgast 13. Sept. 14 Uhr Starkow, Konzertcafé, Orgelmusik 16 Uhr Heitere Königin Orgelmusik mit Frank Thomas (Bergen) 20. Sept. 14 Uhr Waldgottesdienst mit Bläsern des Hegeringes Bremerhagen + Kaffee und Kuchen 04. Okt. 10 Uhr Velgast Familiengd. Erntedankfest 11. Okt. 14 Uhr Starkow Abendmahlsgd. Erntedankfest 18. Okt. 10 Uhr Velgast 31. Okt. (Sa.) 14 Uhr Starkow Reformationstag Fröhliche Kinderstunden (ab 5.9.) Montags, 15:15-16:15 Uhr für Klasse 1-3 Donnerstags um 15:15 Uhr ab Klasse 3 Wir hören und gestalten Geschichten der Bibel, singen, beten und spielen. Alle Kinder sind willkommen! Ausflug Wir unternehmen einen Ausflug mit dem Kleinbus und/oder privaten Autos und besuchen die Kirchen in Loitz (mit Kaffeetrinken und vielen Informationen von Pastor Gienke über Kinder- und Jugendarbeit und Betreuung dementer Menschen) und Rustow (mit Andacht und Gutshausbesichtigung) am Di., dem 22. September um 13 Uhr. Melden Sie sich bitte im Pfarramt an: Tel.: 358. Der Posaunenchor spielt zur Sommermusik unter der neuen Leitung von Frau Hannelore Schulze. Sonnentreff Die Stufen des Lebens in den beiden zurückliegenden Jahren haben begeistert. Nun kommt die Gemeindepädagogin Gerlind Reschke aus Trantow erneut zu uns zum Thema: Alles hat seine Zeit - Joseph und seine Träume. Immer Mittwoch um 18:30 Uhr im Velgaster Pfarrhaus, am 23. u. 30. September und 7. und 14. Oktober. Bitte melden Sie sich bei Interesse an! Es lohnt sich!

17 Nr. 09/ Mit dem Verein Backstein - Geist und Garten Starkow e. V.: 13. Sept. Tag des offenen Denkmals: 14:00 Uhr Gottesdienst 15:00 Uhr Gartenführung Garten in Handwerk, Technik und Industrie 16:00 Uhr Orgelkonzert Heitere Königin Orgelmusik mit Frank Thomas (Bergen) 3. Okt. Appeltag 14:00 Uhr Plattdeutsche Andacht, P. i. R. Prophet (Stralsund) 15:00 Uhr Franzburg-Richtenberg Chor-Konzert: mit Velgaster Chor und VinetaChor der Stadt Barth Einen schönen Spätsommer und nahenden Herbst, freundliche Menschen und Gottes Segen allen Wegen, wünscht Ihnen und Euch, auch im Namen des Kirchengemeinderates, Ihre und eure Pastorin Adelheid Tuve Anzeige vom Handwerk geprüfter Bestatter Ribnitz-Damgartener Bestattungshaus så%inholenåderå3terbeurkunde så!bmeldungå,6!å 2ENTE så"eantragungå ååådeså3terbegeldes så2edner å"lumenschmuck ååååå ååå:eitungsannoncen så!ufnehmenåvonå3terbefêllenååå åååanå3onn åundå&eiertagen så!bspracheåmitå ååå&riedhofsverwaltung såãberfßhrungå åååimå)n åundå!usland Gänsestraße Ribnitz-Damgarten Telefon (03821) Telefax (03821) % %!%)%! % & #) % $ + % % ' * ' % % ) % ' ( % " % '"% Rehberg GbR Lange Straße Grimmen Bestattungen (ehem. Stadtwirtschaft GmbH Grimmen) Erd- und Feuerbestattungen Erledigung aller Formalitäten Überführungen Wunsch Hausbesuche 2ICHARDå2EHBERG,ANGEå3TRA Eå å"reesen Telefon (038320) Mobil (0172) Tag und Nacht erreichbar! Tel /25 17, Fax / Was tun im Todesfall Bestattungshaus Grimmen Mit dem Tod eines Familienangehörigen kommen die Hinterbliebenen viele Formalitäten und Pflichten zu. So sollte zuerst der Arzt informiert werden, damit dieser einen Totenschein ausstellen kann. Anschließend muss eine Sterbeurkunde beim Standesamt beantragt werden. Hierfür wird neben dem Totenschein, der Personalausweis sowie die Geburtsurkunde des Verstorbenen benötigt. Dann können sich die Angehörigen Gedanken machen über das Bestattungsinstitut und welche Leistungen es übernehmen soll. Ob für die Bestattung eine Beerdigung oder eine Kremierung in Frage kommt, sollte ebenfalls abgeklärt werden. Im Anschluss daran muss ein Bestattungstermin mit dem Friedhof ausgemacht werden. Damit verbunden ist das Aussuchen des Grabes und des Grabmals sowie die Bestimmung einer Person, welche die Grabpflege übernimmt. Anschließend gilt es einen Termin für die Trauerfeier zu wählen und zu überlegen, ob ein freier Trauerredner benötigt wird oder nicht. Blumen und Kränze für die Beerdigung müssen rechtzeitig beim Gärtner oder Floristen bestellt werden. Auch müssen Trauerbriefe geschrieben und die Todesanzeige gegeben werden. Für das Trauermahl im Anschluss an die Beerdigung muss rechtzeitig die Reservierung in der Gaststätte getätigt werden. Abschließend sollte man nicht vergessen, Versicherungen und Verträge fristgerecht zu prüfen und diese dann zu übernehmen oder zu kündigen. Impressum Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung Verlag + Satz: Druck: Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Redaktion: Internet und Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, Sietow Druckhaus WITTICH An den Steinenden 10, Herzberg/Elster Tel /489-0 Tel.: /57 90 Fax: / Tel.: / Fax: / info@wittich-sietow.de Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4C-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen treten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verantwortlich: Amtlicher Teil: Der Amtsvorsteher Außeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) Anzeigenteil: Jan Gohlke Erscheinungsweise: monatlich, wird kostenlos an alle Haushalte im Amtsbereich verteilt Auflage: Exemplare VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen

18 Franzburg-Richtenberg 18 Nr. 09/2015

19 Nr. 09/ Franzburg-Richtenberg 3CHMUCK s :AHNGOLD s 3ILBER 'LASHàTTER 5HREN s -ànzen s 2OHBERNSTEIN LINUS WITTICH Wir sind lokal! Mit LINUS WITTICH sind Sie bestens lokal informiert. Hier steckt Ihre Heimat drin! Urlaub im Rotweinparadies Ahrtal Ferienwohnung Himmelchen im romantischen Ahrweiler inal Oehlerts rigeingerichtete OSchön Ferienwohnung (****) oflad HAhrweiler in füre 2 n4 Personen, direkt am Ahr-Rad-Wanderweg und 10 Gehminuten zum mittelalterlichen Stadtkern, ab 45, pro Tag. Tel / h.pacyna@web.de Original Oehlerts Enten und Gänse aus unserer hner, bäuerlichen iler, Perlhü auch Bro n und e h c in Freilandhaltung! n a Tauben, K ch und mehr Lammfleis (OFVERKAUF (alte Hofstelle Dorfstr. 12) (%2/3 Verk ab 26. Oktober ',/"53 Verk ab 07. Dezember så6erkaufåv ålegereifenå*unghennen så3chlachtung BAUERNHOF Oehlert Dorfstr Zarnewanz Tel.: , , Anzeige - Gastfamilien gesucht Die Welt zuhause willkommen heißen Ich kann es kaum erwarten, in meinem Austauschjahr in Deutschland das Land, seine Menschen und eine neue Kultur zu erleben damit sich dieser Traum für die 17-jährige Tereza aus Brasilien erfüllt, braucht sie noch dringend eine Gastfamilie, die sie ab September 2015 nimmt. Ich bin schon so gespannt, wer meine Gasteltern sein werden, wo sie leben und auch, ob ich Geschwister haben werde, so die Schülerin. Gleichzeitig freut sie sich dar, ihnen auch ihre Heimat Brasilien näherzubringen. Die gemeinsame Zeit prägt sowohl die Jugendlichen als auch die Gastfamilien, zusammen stellen sie Unterschiede und Gemeinsamkeiten fest und oftmals entstehen neue Freundschaften fürs Leben. Tereza ist eine von rund 460 Schülern aus 50 Ländern, die im Herbst mit der gemein- nützigen Austauschorganisation AFS für ein Schul(halb)jahr nach Deutschland kommen. Viele der 15- bis 18-Jährigen suchen noch dringend eine Gastfamilie. Auch Willkommensund Übergangsfamilien für sechs bis acht Wochen werden benötigt. Gastfamilie kann fast jeder werden, auch Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche oder kinderlose Paare sind als Gasteltern willkommen. Wichtig sind Offenheit und das Interesse an anderen Kulturen. Während des gesamten Aufenthalts werden die Familien von ehren- und hauptamtlichen AFS-Mitarbeitern unterstützt. Wer Interesse hat, kann sich mit dem Hinweis Kulturentdecker an AFS Interkulturelle Begegnungen e.v. wenden: Tel , gastfamilie@afs.de Infos und Erfahrungsberichte finden Sie unter:

20 Franzburg-Richtenberg 20 Nr. 09/2015 AUTO AKTUELL Licht und Sicht für die dunkle Jahreszeit Autofahrer können kostenlosen Lichttest und Scheibenwischer-Check nutzen (dmd-k). Sehen und gesehen werden - dar kommt es im Straßenverkehr in der dunklen Jahreszeit ganz besonders an. Bei herbstlichem Nieselregen oder an grauen Wintertagen ist deshalb eine gute Beleuchtung gefragt. Sie sorgt für gute Sichtverhältnisse hinter dem Steuer und somit für mehr Sicherheit. Doch längst nicht jeder Scheinwerfer erfüllt diese Ansprüche. Bei etwa jedem dritten Fahrzeug, das im Rahmen des bundesweiten Licht-Tests 2012 überprüft wurde, kamen Mängel ans Tageslicht. Das berichten das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW). Jedes Jahr haben Autofahrer erneut die Gelegenheit, in Fachwerkstätten die Beleuchtung ihres Fahrzeugs kostenlos testen zu lassen. Wir wünschen ALLZEIT GUTE FAHRT

21 Nr. 09/ Franzburg-Richtenberg Foto: BilderBox Große Doppelpremiere bei Honda-Autohaus Bladt Der neue Honda Jazz größer, sicherer und sportlicher einfach riesig, der Kleine Die dritte Generation des beliebten Kleinwagens bietet wesentlich mehr Sicherheit und ist sogar bestens mit dem WorldWideWeb vernetzt. Das üppige Raumangebot fällt nochmals spürbar besser aus als beim Vorgängermodell - und das war schon riesengroß. Der Jazz bietet seinen Passagieren allen Sitzplätzen eine enorme Bewegungsfreiheit für Kopf, Schultern und Beine. Die Passagiere sind derart großzügig untergebracht, dass andere Kleinwagen, wenn überhaupt, nur sehr schwer mithalten können. Denn trotz seiner kurzen Abmessungen spielt der japanische Fünftürer in einer anderen Liga: Er bietet das beste Raumverhältnis seiner Klasse. Im Jazz ist der Knieraum für die Fondpassagiere dermaßen fürstlich, dass selbst so manch deutlich größeres Mittelklassemodell passen muss. Ziemlich gigantisch, der kleine Jazz. Nahezu so geräumig wie ein Kompaktvan und trotzdem passt er in fast jede Parkücke hinein. Mit seinem intuitiven Infotainmentsystem ist der Jazz dem neuesten Stand. Ganz und gar dazugewonnen hat der Japaner auch bei der Sicherheit. Der City-Notbremsassistent ist bei allen Modellen serienmäßig an Bord. Für die Ausstattungsvarianten Comfort und Elegance stehen weitere elektronische Helfer zur Verfügung. Zum Portfolio zählen der Kollisionswarner, ein Spurhalteassistent, die Verkehrszeichenerkennung und das automatische Fernlicht. Ebenso ist eine intelligente Geschwindigkeitsregelung lieferbar, die den Jazz bei Tempobegrenzungen sanft das vorgeschriebene Limit herunterbremst. Unter der Motorhaube kommt ein nagelneuer 1,3-Liter-Benziner mit 102 PS zum Einsatz. Der schicke Jazz beginnt bei Euro nicht zu viel Geld, sondern ein durchaus fairer Preis. Der neue Honda HR-V Die Mischung macht s Richtig schick ist der HR-V geworden. Der Crossover vereint die Eigenschaften eines geräumigen Minivans mit denen eines schwungvollen Coupés. Die gekonnte Mischung vetleiht ihm optisch mehr Dynamik, andererseits soll er beim Raumangebot Bestwerte in seinem kompakten SUV Umfeld setzten. Und es stimmt tatsächlich. Der HR-V bietet Platz in Hülle und Fülle, auch in der zweiten Reihe. Hier sitzen selbst große Personen noch erhobenen Hauptes und die üppige Beinfreiheit fällt so spendabel aus wie in der Businessklasse. Das Fassungsvermögen beträgt in der Grundeinstellung schon bis zu 470 Liter, wird die geteilte Rückbank umgelegt, steigt es bis unters Dach bis zu Liter an. Damit fährt der HR-V unangefochten einen weiteren Klassenbestwert ein. Auch ein Fahrrad lässt sich unkompliziert verstauen. Dazu werden die Angetrieben wird der Honda von dem kraftvollen 1,6 Liter-Turbodiesel mit einer Leistung von 120 PS, der bereits im Civic und CR-V einen überzeugenden Eindruck hinterlassen hat. Brandneu ist indes der Benziner mit 130 PS. Der 1,5 i-vtec Direkteinspritzer läuft kultiviert und ist durchzugsstark. Japaner mit nur genügsamen 5,6 Litern aus. Als Einstiegsmodell Comfort kostet der Crossover akkurate Euro und bringt mit einer Klimaautomatik, einer Sitzheizung, einem Tempomat sowie einer City-Notbremse bereits eine umfangreiche Serienausstattung mit.

22 Franzburg-Richtenberg 22 Nr. 09/2015 Bauelemente Zimkendorf GmbH & Co. KG Hauptstraße Zimkendorf Telefon Telefax Mobil / Ostring 4 Gewerbegebiet Plummendorf Ahrenshagen Daskow

23 Nr. 09/ Franzburg-Richtenberg Partner für den Bad- und Heizungsbau Wer sein Badezimmer sanieren oder die Heizung erneuern möchte, hat die Qual der Wahl: Rund Sanitär- und Heizungsbetriebe gibt es dem Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de zufolge in Deutschland. Doch welche sind die richtigen, um die persönlichen Wünsche und Vorstellungen eines Haus- oder Wohnungseigentümers zu erfüllen? Wie kann man sicher sein, den ge- Foto: djd/ wünschten Zuwachs an Lebensqualität oder die erwarteten Energieeinsparungen auch wirklich zu bekommen? Orientierung für Verbraucher bietet hier beispielsweise das Markenzeichen Meister der Elemente. Darunter haben sich qualitätsbewusste Handwerksunter nehmen zusammengeschlossen, die sich zu einem klar definierten Qualitätsstandard bekennen. Für dessen Einhaltung bürgt als Dachorganisation die SHK AG aus Bruchsal. Die Organisation, die mit rund 900 Betrieben die größte Verbundgruppe unabhängiger Handwerksunternehmer der Sanitär- und Heizungsbranche darstellt, unterstützt die Fachbetriebe durch besondere Qualifizierungen und einen umfassenden Kundenservice bis hin zum Notdienst. djd/pt Großes Haus in der Sietower Bucht (Müritz) mit Bootshaus zu verken! Exposé anfordern unter: Loitz a / Maler, Bodenbelag & Gardine Alles unter einem Dach! Mehr Service:

24 Franzburg-Richtenberg 24 Nr. 09/2015 Der Pick-up D-Max von ISUZU schon ab ,- inkl. Mwst. bei der Autohaus Gerds GmbH Ihr ISUZU Handels- und Servicepartner Grimmen Zum Rauhen Berg 25 A Telefon: gf@opel-gerds.de Scan MICH Niepars, Gartenstraße 103, Telefon / Stralsund, Lion-Feuchtwanger-Str. 31, Tel / Mittwochs ab 18:00 Uhr GRILLBUFFET Feiern Sie doch mal bei uns in Duvendiek mitten in der Natur ob drinnen oder unseren Außenterrassen der Blick ist wunderschön! Trauungen, Hochzeitsfeiern, Familienfeiern, Betriebsfeiern, Weihnachtsfeiern, Grillfeiern mit Übernachtungsmöglichkeiten Kranichblick 11, Duvendiek Telefon: /60128, Obstanlage Lüssow links zwischen Stralsund und Negast informiert selber pflücken für den Eigenbedarf Alle Früchte montags - freitags von 7.00 Uhr bis Uhr sonnabends von 7.00 bis Uhr sonntags geschlossen sehr reichlich Bei Obst Gefäße für Pflücke und den Heimtransport bitte mitbringen. Bei Gemüse unsere Tüten verwenden. Sehr beliebt, Kartoffeln selber buddeln wie aus Großvaters Garten, 7 Sorten mehlig, fest, rot, gelb, selber aussuchen 500 g 0,45 Gurken 1 Stück 0,60/ ab 3 Stück - 0,50 /Stück Tomaten 500 g 1,50 grüne und gelbe Bohnen 500 g 1,50 Gladiolen je Stiel 0,75 Chrysanthemen 5 Farben je Stiel 0,50 Petersilie kraus und glatt 50 g 0,50 Herbsthimbeeren viel 500 g 2,00 Brombeeren 500 g 2,00 Tafeläpfel Sorte Delcorf 500 g 0,40 Blaue Pflaumen 500 g 0,90 Weiß- und Rotkohl 1 kg 0,35 alles solange der Vorrat reicht... heimisches Obst aus naturnahem Anbau Aus eigenem Anbau Angebot im Fruchthof und an unseren Marktständen Ganzjährig Tafeläpfel Alte Ernte und aus neuer Ernte Collina und Delcorf 500 g = 0,60, über 10 kg 500 g = 0,50 Im Fruchthof: 3,99 3,99 1,20 0,40 Blumen: Chrysanthemen in 5 Farben je Stiel 0,70 Dazu ein umfangreiches Angebot an Obst, Gemüse & Getränken sowie alle Produkte, die man auch selber ernten kann. Futter für fast alle Tierarten auch Weizen, Hafer, Raps, Mais Starter und Mastfutter immer sonnabends Räucherfisch Besuchen Sie auch unseren Fruchthof im Obstgut Freundliche Obstbauern erwarten Sie. Stralsunder Obstgut Eggert GbR Am Obstgut 2, Lüssow, Tel./Fax / heimisches Obst aus naturnahem Anbau WERBUNG die ankommt Ihr persönlicher Ansprechpartner MARIO WINTER Telefon: 0171/ m.winter@wittich-sietow.de Ich bin telefonisch für Sie da. MANUELA KÖPP Telefon: / m.koepp@wittich-sietow.de VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Röbeler Straße Sietow Tel / Fax / anzeigen@wittich-sietow.de

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