Deutscher Industrie- und Handelskammertag. - Risikobewertung: Chance zum Neuanfang -

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1 Deutscher Industrie- und Handelskammertag Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zum Ersten Bericht über die Arbeit der Risikokommission - Risikobewertung: Chance zum Neuanfang - DIHK Bonn Adenauerallee Bonn

2 Einleitung Die von den Bundesministerien Umwelt und Gesundheit zum Zweck der Verbesserung der Übersichtlichkeit und Transparenz im gesundheitlichen Umweltschutz eingesetzte Risikokommission' hat im Sommer 2002 ihren ersten Berichts vorgelegt und bat den DIHK dazu um Stellungnahme. Bewertung des DIHK Der erste Berichte der Risikokommission wird vom DIHK grundsätzlich begrüßt: Die Defizite der Bewertung und des Managements von Risiken im aktuellen Umwelt- und Gesundheitsschutz werden klar analysiert und beschrieben, Lösungsansätze zur entscheidenden Verbesserung der Situation aufgezeigt. Der DIHK lobt ausdrücklich, dass die Risikokommission ihre Vision einer Neuordnung der Risikobewertung Iosgelöst von der aktuellen Gesetzgebung durchgeführt hat. Somit ist der Versuch gelungen eine klares und präzises Sollziel zu beschreiben, dass auf dem naturwissenschaftlichen, technischen Rahmen basiert ohne sich durch aktuelle Vorschriften beschränken zu lassen. Der DIHK sieht eine Umsetzung dieser Vision allerdings als äußerst kompliziert und komplex an: Das gesamte Umwelt- und Gesundheitsrecht müsste grundlegend entrümpelt, abgespeckt und novelliert werden; einzelne Ausbesserungen hier und da würden das RechtsPotpourri nur weiter verschlimmern: Ohne massive Deregulierung lässt sich der hehre Vorsatz der Risikokommission nicht umsetzen. Die Einführung neuer Institutionen (Risikorat, Regulierungsausschuss und Servicestelle), wie der Bericht fordert, ist nach Einschätzung des DIHK lediglich ein Schritt in die richtige Richtung, keinesfalls jedoch die alleinige Lösung des Problems. Die Erfolgsaussichten eines juristischen Neuanfangs des Umwelt- und Gesundheitsrechtes erscheinen dabei aber mehr als fragwürdig: Es besteht ein komplexes Netzwerk von Landesund Bundesgesetzen, die zum großen Teil auf EU- oder internationalen Vorschriften (UN, OECD, WTO) basieren oder mit diesen verzahnt sind. Eine Entflechtung würde auch weit in andere Gesetzesbereiche hineinreichen. Eine fundamentale Reform, wie sie für die Umsetzung des Risikoberichtes benötigt wird, würde viele verschiedene Interessensgruppen des föderalen Staatsapparates betreffen: Konflikte wären vorprogrammiert. Der Bericht der Risikokommission fordert die Angleichung an internationale Vorschriften bei der nationalen Neugestaltung der Risikoabschätzung und des Risikomanagements. Bei einem solchen nationalen Alleingang besteht jedoch die Gefahr der Diskriminierung nationaler Wirtschaftssparten, Unternehmen und Interessensgruppen gegenüber den im Ausland angesiedelten. Deshalb sollte die Einführung einer novellierten Risikobewertung auf internationaler Ebene (z.b. durch ein UN-Protokoll) erfolgen. Die Gefahr internationale Vorschriften (z.b. die WTO Verpflichtungen) zu verletzen, könnte somit auch umgangen werden. Eine solche (möglichst) vollständige Harmonisierung sollte auch den Vollzug in allen Bereichen der Risikobewertung beinhalten um einer Wettbewerbesverzerrung auf sekundärer Ebene vorzubeugen. Ad hoc Kommission Neuordnung der Verfahren und Strukturen zur Risikobewertung und Standardsetzung im gesundheitlichen Umweltschutz der Bundesrepublik Deutschland" Erster Bericht über die Arbeit der Risikokommission - Kurzfassung (Juni 2002) 2

3 Der DIHK sieht die Gefahr, dass die potentiellen Reformen, wie viele vor ihnen, in den bürokratischen Mühlen der EU und Bundesrepublik weichgewaschen, verändert und zerstückelt werden. Um sich den gewünschten Zielen dann trotzdem noch zu nähern, müssten die bestehenden Behörden weiter aufgebläht und Neue geschaffen werden. Erhöhte volkswirtschaftliche Kosten und ein noch dichterer Rechts- und Verwaltungsdschungel wären die Folgen. Negative Auswirkungen der Reformen auf die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft sind im Vorfeld auszuschließen. Der DIHK fordert deshalb vor der Umsetzung des Berichtes eine Machbarkeitsstudie durchzuführen: Kosten und Nutzen dieser Reform müssen bekannt sein. Auf dieser Basis muss ein detaillierter Masterplan erstellt werden, der im Anschluss straff abgearbeitet wird ohne auf persönliche Interessen lokaler, behördlicher Landesfürsten zu achten." Dies kann aber nur gelingen, wenn der Masterplan von breiten, parteiübergreifenden Mehrheiten in den legislativen Systemen der einzelnen Staaten getragen wird. Stünden diese nicht zur Verfügung, lehnt der DIHK eine Umsetzung des Berichtes der Risikokommission ab. Antworten des DIHK auf die Fragen der Risikokommission Zu Frage 1: Grundsätzlich stimmt der DIHK den Kommissionsbeschreibungen der Defiziten zu. Diese Defizite können jedoch nur durch eine Umsetzung auf internationaler Ebene (OECD oder UN) behoben werden. Die neue europäische Chemikalienpolitik wird beispielsweise durch potentielle Verletzungen der WTO Verpflichtungen ( Barriers of Trade") nicht auf importierte Endprodukte anwendbar sein. Zu Frage 2: Der DIHK stimmt der Kommission zu, dass der Risikokommunikation eine wesentliche Rolle in der neuen Risikobewertung zukommt. Die Öffentlichkeit, alle beteiligten Gruppen und Institutionen müssen in allen Phasen der Risikobewertung sachlich, wissenschaftlich unterrichtet werden. Finanzielle und politische Unabhängigkeit kann jedoch nur gewährleistet sein, wenn diese Kommunikation von einer neutralen Instanz geleitet wird. Es ist zu befürchten, dass die komplexen wissenschaftlichen Thematiken nur für wenige Personen verständlich sein werden. Eine Verbesserung des naturwissenschaftlichen Bildungsniveaus der Bevölkerung ist dafür notwendig. Damit könnte man dann auch unbelegte und unbegründete Falschaussagen vermeiden (z.b. Panikmache vor Mobilfunkstrahlung). Von besonderer Wichtigkeit ist, dass das Verständnis akzeptierbarer Risiken in der Bevölkerung verankert wird. Dieser Aspekt sollte in der weiteren Diskussion im angemessenen Umfang berücksichtigt werden. Zu Frage 3: Ja, wenn diese durch eine grundlegende Novelle des Umwelt- und Gesundheitsrechtes auf internationaler Ebene (UN, OECD) mit harmonisiertem Vollzug umgesetzt werden. a.) Die Nachvollziehbarkeit einzelner Verfahren für die Öffentlichkeit hängt von mehreren Faktoren ab: Ein grundlegendes wissenschaftliches Verständnis in der Bevölkerung muss vorausgesetzt werden um diese 3

4 komplexen Sachverhalte zu vermitteln. Die Kommunikation muss stetig, sachlich und rein wissenschaftlich erfolgen. Strategisch politische Interessen dürfen nicht einfließen. Ob dies umsetzbar ist, bleibt jedoch fraglich. Insbesondere in Wahlkampfzeiten, sind politisch fast alle Mittel recht." b.) Wie unter 3a beschrieben, ist eine politische Unabhängigkeit der Risikoabschätzung und Risikokommunikation fraglich. Die höchste Wahrscheinlichkeit auf Erfolg würden neutrale Stellen, die mit der Durchführung der Abschätzung und Kommunikation beauftragt sind, bieten. c.) Unter den unter 3a beschriebenen Voraussetzungen, ja. Zu Frage 4: Die Vorschläge sind nur umsetzbar, wenn sie von einer breiten, parteiübergreifenden Mehrheit in den Mitgliedstaaten der EU bzw. auf internationaler Ebene getragen werden. Eine halbherzige Umsetzung wird allenfalls den Umweltrechtsdschungel" weiter verwildern" lassen. Zu Frage 5: Eine Trennung der rein wissenschaftlichen Risikoabschätzung von der politischen Bewertung der Risikobewertung und des Risikomanagements sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Implementierung der neuen Strategie. Der DIHK unterstützt diese Trennung. Die Integration dieser beiden Institutionen kann nur gewährleistet sein, wenn das Risikomanagement vollständig auf den analysierten Daten der Risikoabschätzung basiert. Zu Frage 6: Um eine Harmonisierung der Verfahren sicherzustellen, müssten die verschiedenen Institutionen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes auf Landes, Bundes-, EU- und internationaler Ebene zusammengefasst und anschließend verfahrenstechnisch unterteilt werden in die Institutionen Risikorat und Regulierungsausschuss sowie Servicestelle, wie im Bericht der Risikokommission vorgeschlagen. Synergieeffekte ließen sich durch die Fusion dieser verschiedener Behörden nutzen um die kostenträchtige Personalstruktur anzupassen. Zu Frage 7: Sofern die oben genannten Anforderungen (u.a. klare Trennung beider Institutionen) an Risikorat und Regulierungsausschuss erfüllt werden, ist dieses Konzept zu begrüßen. Zu Frage 8: Die Zuständigkeiten für Risikorat und Regulierungsbehörde sollte auf ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche Risikoabschätzung bzw. Risikomanagement beschränkt bleiben. Der Rat sollte mit neutralen, politisch unabhängigen Wissenschaftlern besetzt werden. Zu Frage 9: Die Kooperation zwischen Rat und Regulierungsbehörde sollte auf die nötigsten Schnittstellen beschränkt bleiben um eine klare Trennung zwischen beiden Institutionen zu garantieren. 4

5 Zu Frage 10: Es ist eine internationale Lösung zu bevorzugen, nationale Alleingänge sind zu vermeiden. Zu Frage 11: Aus Sicht des DIHK wurden alle wesentlichen Alternativen von der Risikokommission berücksichtigt. Zu Frage 12: Der DIHK fordert vor der eigentlichen Umsetzung eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung und zum potentiellen Vollzug durchführen zu lassen, um die Kosten und Nutzen der Strategie der Risikokommission beziffern und Prioritäten festlegen zu können. Zu Frage 13: Erstrebenswert ist eine Implementierung auf internationaler Ebene (UN, OECD). Nationale Alleingänge sind im Korsett der aktuellen Rechtsrahmen nur äußerst schwer umsetzbar. Der DIHK lehnt eine rein nationale Lösung ab. Zu Frage 14: Die Quantifizierung von Kosten erscheint auf Grund der Komplexität der vorgelegten Strategie als äußerst schwierig. Eine umfassende Machbarkeitsstudie inkl. Kostenanalyse sollte deshalb vor der Umsetzung von einer neutralen Stelle durchgeführt werden. Die Strategie der Risikokommission wird nur dann Erfolg haben, wenn - wie oben beschrieben -das Gesundheits- und Umweltrecht grundlegend novelliert und entrümpelt wird. Diese Neuregelungen würden bzw. müssten mit einer Restrukturierung aller beteiligten Behörden einhergehen. Möglichst viele Prozesse sollten dabei automatisiert werden (Stichwort: virtuelle Behörde). Eine grundlegende Neugestaltung der behördlichen Strategien und Prozesse könnte zu einer erheblichen Kostenersparnis führen. Werden die Reformen allerdings nur halbherzig angepasst, erwartet der DIHK steigende Kosten und Belastungen aller Beteiligter ohne nennenswerten Nutzen. 5

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