Deutscher Industrie- und Handelskammertag. - Risikobewertung: Chance zum Neuanfang -
|
|
- Anna Bieber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutscher Industrie- und Handelskammertag Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zum Ersten Bericht über die Arbeit der Risikokommission - Risikobewertung: Chance zum Neuanfang - DIHK Bonn Adenauerallee Bonn
2 Einleitung Die von den Bundesministerien Umwelt und Gesundheit zum Zweck der Verbesserung der Übersichtlichkeit und Transparenz im gesundheitlichen Umweltschutz eingesetzte Risikokommission' hat im Sommer 2002 ihren ersten Berichts vorgelegt und bat den DIHK dazu um Stellungnahme. Bewertung des DIHK Der erste Berichte der Risikokommission wird vom DIHK grundsätzlich begrüßt: Die Defizite der Bewertung und des Managements von Risiken im aktuellen Umwelt- und Gesundheitsschutz werden klar analysiert und beschrieben, Lösungsansätze zur entscheidenden Verbesserung der Situation aufgezeigt. Der DIHK lobt ausdrücklich, dass die Risikokommission ihre Vision einer Neuordnung der Risikobewertung Iosgelöst von der aktuellen Gesetzgebung durchgeführt hat. Somit ist der Versuch gelungen eine klares und präzises Sollziel zu beschreiben, dass auf dem naturwissenschaftlichen, technischen Rahmen basiert ohne sich durch aktuelle Vorschriften beschränken zu lassen. Der DIHK sieht eine Umsetzung dieser Vision allerdings als äußerst kompliziert und komplex an: Das gesamte Umwelt- und Gesundheitsrecht müsste grundlegend entrümpelt, abgespeckt und novelliert werden; einzelne Ausbesserungen hier und da würden das RechtsPotpourri nur weiter verschlimmern: Ohne massive Deregulierung lässt sich der hehre Vorsatz der Risikokommission nicht umsetzen. Die Einführung neuer Institutionen (Risikorat, Regulierungsausschuss und Servicestelle), wie der Bericht fordert, ist nach Einschätzung des DIHK lediglich ein Schritt in die richtige Richtung, keinesfalls jedoch die alleinige Lösung des Problems. Die Erfolgsaussichten eines juristischen Neuanfangs des Umwelt- und Gesundheitsrechtes erscheinen dabei aber mehr als fragwürdig: Es besteht ein komplexes Netzwerk von Landesund Bundesgesetzen, die zum großen Teil auf EU- oder internationalen Vorschriften (UN, OECD, WTO) basieren oder mit diesen verzahnt sind. Eine Entflechtung würde auch weit in andere Gesetzesbereiche hineinreichen. Eine fundamentale Reform, wie sie für die Umsetzung des Risikoberichtes benötigt wird, würde viele verschiedene Interessensgruppen des föderalen Staatsapparates betreffen: Konflikte wären vorprogrammiert. Der Bericht der Risikokommission fordert die Angleichung an internationale Vorschriften bei der nationalen Neugestaltung der Risikoabschätzung und des Risikomanagements. Bei einem solchen nationalen Alleingang besteht jedoch die Gefahr der Diskriminierung nationaler Wirtschaftssparten, Unternehmen und Interessensgruppen gegenüber den im Ausland angesiedelten. Deshalb sollte die Einführung einer novellierten Risikobewertung auf internationaler Ebene (z.b. durch ein UN-Protokoll) erfolgen. Die Gefahr internationale Vorschriften (z.b. die WTO Verpflichtungen) zu verletzen, könnte somit auch umgangen werden. Eine solche (möglichst) vollständige Harmonisierung sollte auch den Vollzug in allen Bereichen der Risikobewertung beinhalten um einer Wettbewerbesverzerrung auf sekundärer Ebene vorzubeugen. Ad hoc Kommission Neuordnung der Verfahren und Strukturen zur Risikobewertung und Standardsetzung im gesundheitlichen Umweltschutz der Bundesrepublik Deutschland" Erster Bericht über die Arbeit der Risikokommission - Kurzfassung (Juni 2002) 2
3 Der DIHK sieht die Gefahr, dass die potentiellen Reformen, wie viele vor ihnen, in den bürokratischen Mühlen der EU und Bundesrepublik weichgewaschen, verändert und zerstückelt werden. Um sich den gewünschten Zielen dann trotzdem noch zu nähern, müssten die bestehenden Behörden weiter aufgebläht und Neue geschaffen werden. Erhöhte volkswirtschaftliche Kosten und ein noch dichterer Rechts- und Verwaltungsdschungel wären die Folgen. Negative Auswirkungen der Reformen auf die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft sind im Vorfeld auszuschließen. Der DIHK fordert deshalb vor der Umsetzung des Berichtes eine Machbarkeitsstudie durchzuführen: Kosten und Nutzen dieser Reform müssen bekannt sein. Auf dieser Basis muss ein detaillierter Masterplan erstellt werden, der im Anschluss straff abgearbeitet wird ohne auf persönliche Interessen lokaler, behördlicher Landesfürsten zu achten." Dies kann aber nur gelingen, wenn der Masterplan von breiten, parteiübergreifenden Mehrheiten in den legislativen Systemen der einzelnen Staaten getragen wird. Stünden diese nicht zur Verfügung, lehnt der DIHK eine Umsetzung des Berichtes der Risikokommission ab. Antworten des DIHK auf die Fragen der Risikokommission Zu Frage 1: Grundsätzlich stimmt der DIHK den Kommissionsbeschreibungen der Defiziten zu. Diese Defizite können jedoch nur durch eine Umsetzung auf internationaler Ebene (OECD oder UN) behoben werden. Die neue europäische Chemikalienpolitik wird beispielsweise durch potentielle Verletzungen der WTO Verpflichtungen ( Barriers of Trade") nicht auf importierte Endprodukte anwendbar sein. Zu Frage 2: Der DIHK stimmt der Kommission zu, dass der Risikokommunikation eine wesentliche Rolle in der neuen Risikobewertung zukommt. Die Öffentlichkeit, alle beteiligten Gruppen und Institutionen müssen in allen Phasen der Risikobewertung sachlich, wissenschaftlich unterrichtet werden. Finanzielle und politische Unabhängigkeit kann jedoch nur gewährleistet sein, wenn diese Kommunikation von einer neutralen Instanz geleitet wird. Es ist zu befürchten, dass die komplexen wissenschaftlichen Thematiken nur für wenige Personen verständlich sein werden. Eine Verbesserung des naturwissenschaftlichen Bildungsniveaus der Bevölkerung ist dafür notwendig. Damit könnte man dann auch unbelegte und unbegründete Falschaussagen vermeiden (z.b. Panikmache vor Mobilfunkstrahlung). Von besonderer Wichtigkeit ist, dass das Verständnis akzeptierbarer Risiken in der Bevölkerung verankert wird. Dieser Aspekt sollte in der weiteren Diskussion im angemessenen Umfang berücksichtigt werden. Zu Frage 3: Ja, wenn diese durch eine grundlegende Novelle des Umwelt- und Gesundheitsrechtes auf internationaler Ebene (UN, OECD) mit harmonisiertem Vollzug umgesetzt werden. a.) Die Nachvollziehbarkeit einzelner Verfahren für die Öffentlichkeit hängt von mehreren Faktoren ab: Ein grundlegendes wissenschaftliches Verständnis in der Bevölkerung muss vorausgesetzt werden um diese 3
4 komplexen Sachverhalte zu vermitteln. Die Kommunikation muss stetig, sachlich und rein wissenschaftlich erfolgen. Strategisch politische Interessen dürfen nicht einfließen. Ob dies umsetzbar ist, bleibt jedoch fraglich. Insbesondere in Wahlkampfzeiten, sind politisch fast alle Mittel recht." b.) Wie unter 3a beschrieben, ist eine politische Unabhängigkeit der Risikoabschätzung und Risikokommunikation fraglich. Die höchste Wahrscheinlichkeit auf Erfolg würden neutrale Stellen, die mit der Durchführung der Abschätzung und Kommunikation beauftragt sind, bieten. c.) Unter den unter 3a beschriebenen Voraussetzungen, ja. Zu Frage 4: Die Vorschläge sind nur umsetzbar, wenn sie von einer breiten, parteiübergreifenden Mehrheit in den Mitgliedstaaten der EU bzw. auf internationaler Ebene getragen werden. Eine halbherzige Umsetzung wird allenfalls den Umweltrechtsdschungel" weiter verwildern" lassen. Zu Frage 5: Eine Trennung der rein wissenschaftlichen Risikoabschätzung von der politischen Bewertung der Risikobewertung und des Risikomanagements sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Implementierung der neuen Strategie. Der DIHK unterstützt diese Trennung. Die Integration dieser beiden Institutionen kann nur gewährleistet sein, wenn das Risikomanagement vollständig auf den analysierten Daten der Risikoabschätzung basiert. Zu Frage 6: Um eine Harmonisierung der Verfahren sicherzustellen, müssten die verschiedenen Institutionen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes auf Landes, Bundes-, EU- und internationaler Ebene zusammengefasst und anschließend verfahrenstechnisch unterteilt werden in die Institutionen Risikorat und Regulierungsausschuss sowie Servicestelle, wie im Bericht der Risikokommission vorgeschlagen. Synergieeffekte ließen sich durch die Fusion dieser verschiedener Behörden nutzen um die kostenträchtige Personalstruktur anzupassen. Zu Frage 7: Sofern die oben genannten Anforderungen (u.a. klare Trennung beider Institutionen) an Risikorat und Regulierungsausschuss erfüllt werden, ist dieses Konzept zu begrüßen. Zu Frage 8: Die Zuständigkeiten für Risikorat und Regulierungsbehörde sollte auf ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche Risikoabschätzung bzw. Risikomanagement beschränkt bleiben. Der Rat sollte mit neutralen, politisch unabhängigen Wissenschaftlern besetzt werden. Zu Frage 9: Die Kooperation zwischen Rat und Regulierungsbehörde sollte auf die nötigsten Schnittstellen beschränkt bleiben um eine klare Trennung zwischen beiden Institutionen zu garantieren. 4
5 Zu Frage 10: Es ist eine internationale Lösung zu bevorzugen, nationale Alleingänge sind zu vermeiden. Zu Frage 11: Aus Sicht des DIHK wurden alle wesentlichen Alternativen von der Risikokommission berücksichtigt. Zu Frage 12: Der DIHK fordert vor der eigentlichen Umsetzung eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung und zum potentiellen Vollzug durchführen zu lassen, um die Kosten und Nutzen der Strategie der Risikokommission beziffern und Prioritäten festlegen zu können. Zu Frage 13: Erstrebenswert ist eine Implementierung auf internationaler Ebene (UN, OECD). Nationale Alleingänge sind im Korsett der aktuellen Rechtsrahmen nur äußerst schwer umsetzbar. Der DIHK lehnt eine rein nationale Lösung ab. Zu Frage 14: Die Quantifizierung von Kosten erscheint auf Grund der Komplexität der vorgelegten Strategie als äußerst schwierig. Eine umfassende Machbarkeitsstudie inkl. Kostenanalyse sollte deshalb vor der Umsetzung von einer neutralen Stelle durchgeführt werden. Die Strategie der Risikokommission wird nur dann Erfolg haben, wenn - wie oben beschrieben -das Gesundheits- und Umweltrecht grundlegend novelliert und entrümpelt wird. Diese Neuregelungen würden bzw. müssten mit einer Restrukturierung aller beteiligten Behörden einhergehen. Möglichst viele Prozesse sollten dabei automatisiert werden (Stichwort: virtuelle Behörde). Eine grundlegende Neugestaltung der behördlichen Strategien und Prozesse könnte zu einer erheblichen Kostenersparnis führen. Werden die Reformen allerdings nur halbherzig angepasst, erwartet der DIHK steigende Kosten und Belastungen aller Beteiligter ohne nennenswerten Nutzen. 5
American Chamber of Commerce in Italy und US-Vertretung Rom, 21. Juni 2012. Giovanni BUTTARELLI Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter
Rechtsvorschriften im Bereich Datenschutz und Privatsphäre Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher Podiumsdiskussion 1 Wie sich der Ansatz in Bezug auf die Privatsphäre entwickelt: die Visionen der
MehrDie Zukunft der Datenschutzaufsicht
Die Zukunft der Datenschutzaufsicht Dr. Alexander Dix, LL.M. Berliner Beauftragter für 7. eco-mmr-kongress Berlin 4. März 2014 06.03.2014 Alexander Dix 1 Status quo in Deutschland und Europa Föderales
Mehrlassen Sie mich zunächst den Organisatoren dieser Konferenz für ihre Einladung danken. Es freut mich sehr, zu Ihren Diskussionen beitragen zu dürfen.
Mobile Personal Clouds with Silver Linings Columbia Institute for Tele Information Columbia Business School New York, 8. Juni 2012 Giovanni Buttarelli, Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter
Mehr1 Rechtliche und steuerrechtliche Betrachtung... 2 1.1 Der Entwurf der EU-Kommission zu einer einheitlichen europäischen Datenschutzverordnung...
1 Rechtliche und steuerrechtliche Betrachtung... 2 1.1 Der Entwurf der EU-Kommission zu einer einheitlichen europäischen Datenschutzverordnung... 2 1.1.1 Rechtsnatur und Anwendungsbereich der neuer EU-
MehrElemente einer unabhängigen Politikberatung am Beispiel des BfR
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Elemente einer unabhängigen Politikberatung am Beispiel des BfR Reiner Wittkowski Zur Notwendigkeit unabhängiger Wissenschaft Wo immer der Mann der Wissenschaft mit seinem
MehrDeutscher Industrie- und Handelskammertag
STELLUNGNAHME Berlin, 9. Juli 2010 Deutscher Industrie- und Handelskammertag Zum Thema: Konsultation der Europäischen Kommission zu Leerverkäufen ("short selling") Registrierungsnummer DIHK: 22400601191-42
MehrVORGEHEN BEI GEPLANTEN KONTROLLEN
Autorité cantonale de la transparence et de la protection des données ATPrD Kantonale Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz ÖDSB Kantonale Datenschutzbeauftragte Chorherrengasse 2, 1700 Freiburg T
MehrÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah
MehrBundesrat Drucksache 437/15 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 437/15 (Beschluss) 06.11.15 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014
MehrBericht. über Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG KWK Richtlinie
Bericht über Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG KWK Richtlinie Gemäß Artikel 5 Abs. 3 bzw. Artikel 10 Abs. 1 der KWK Richtlinie hat Österreich einen Bericht über das System
MehrCellCo integrated Rules & Regulations
CellCo integrated Rules & Regulations Integrierte Kontrolle des System Change Management im SAP ERP CellCo ir&r: Die intelligente und integrierte Lösung für klare Regeln im System Es ist Best Practice,
MehrStudie Immobilien-Risikomanagement - Trends & Best Practice. Management Summary. September 2007
Studie Immobilien-Risikomanagement - Trends & Best Practice Management Summary September 2007 1. Management Summary September 2007/ Seite 1 Management Summary (1) Die schwierige Lage der deutschen Büroimmobilienmärkte
MehrStellungnahme Deutschlands zum
Stellungnahme Deutschlands zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von
MehrVerordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung
Bundesamt für Gesundheit Abteilung Kranken- und Unfallversicherung Abteilung Versicherungsaufsicht Hessstrasse 27E 3003 Bern corinne.erne@bag.admin.ch Bern, 8. Juli 2015 Verordnung betreffend die Aufsicht
MehrAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.
30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter
MehrFrankfurter Newsletter zum Recht der Europäischen Union
Frankfurter Newsletter zum Recht der Europäischen Union Professor Dr. Ulrich Häde 1 Der Fiskalpakt I. Unterzeichnung und Ratifikation Am 2.3.2012 unterzeichneten 25 Mitgliedstaaten der EU den Vertrag über
MehrNewsletter. Bürger reden mit über Lösungen zum Erhalt der Fröttmaninger Heide. Ausgabe 6 März 2014
Newsletter Bürger reden mit über Lösungen zum Erhalt der Fröttmaninger Heide Ausgabe 6 März 2014 Die Regierung von Oberbayern plant die Fröttmaninger Heide Südlicher Teil als Naturschutzgebiet auszuweisen.
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
MehrGEMEINSAME TÄTIGKEITEN DER SCHWEIZER BANKEN
GEMEINSAME TÄTIGKEITEN DER SCHWEIZER BANKEN Masterplan für den Finanzplatz Schweiz Die SBVg hat bekanntlich entschieden, dass eine Lageanalyse hinsichtlich der strategischen Prioritäten zur Sicherstellung
MehrEntscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind
Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------
Mehr3. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen
OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-
MehrMuster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht
Muster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für
MehrDie Anwendung der REACH- und der CLP-Verordnung
Ref.: ECHA-11-FS-05-DE ISBN-13: 978-92-9217-575-7 Die Anwendung der REACH- und der CLP-Verordnung Die REACH-Verordnung wurde nach sieben Jahren intensiver Beratung im Dezember 2006 verabschiedet. Es gibt
MehrEuGH erklärt Datentransfer in die USA für illegal 6. Oktober. Rechtsanwalt Arnd Böken
EuGH erklärt Datentransfer in die USA für illegal 6. Oktober Rechtsanwalt Arnd Böken EuGH erklärt Datentransfer in die USA für illegal Am 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden,
Mehrwir garantieren Ihnen die BetRIeBsKosten von MoRgen.
wir garantieren Ihnen die BetRIeBsKosten von MoRgen. GANZHEITLICH. EFFIZIENZSTEIGERND. NACHHALTIG. BILFINGER ONE IST DAS KONZEPT FÜR DIE NÄCHSTE GENERATION VON PARTNERSCHAFT IN DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT.
MehrDer Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und beschlossen:
Pet 3-17-10-21280-019933 Biotechnologie - Gentechnik Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und beschlossen: Die Petition a) der Bundesregierung dem Bundesministerium
MehrEUROPÄISCHE ZENTRALBANK
22.4.2010 Amtsblatt der Europäischen Union C 103/1 I (Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen) STELLUNGNAHMEN EUROPÄISCHE ZENTRALBANK STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 31. März 2010
Mehr1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte?
1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? In Deutschland wird das Öffentliche Auftragswesen oberhalb der EU-Schwellenwerte
Mehr6WDQGDUGYHUWUDJVNODXVHOQ I U GLH hehuplwwoxqj SHUVRQHQEH]RJHQHU 'DWHQ DQ 9HUDUEHLWHU LQ 'ULWWOlQGHUQ+lXILJ*HVWHOOWH)UDJHQ)$4
0(02 Brüssel, 18. Juni 2001 6WDQGDUGYHUWUDJVNODXVHOQ I U GLH hehuplwwoxqj SHUVRQHQEH]RJHQHU 'DWHQ DQ 9HUDUEHLWHU LQ 'ULWWOlQGHUQ+lXILJ*HVWHOOWH)UDJHQ)$4 Gemäß der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher
Mehr16498/14 ds/gha/mh 1 DG G 2B
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. Dezember 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2013/0045 (CNS) 16498/14 FISC 222 ECOFIN 1159 BERICHT Absender: Empfänger: Vorsitz Rat Nr. Vordok.: 16120/1/14
Mehrzum Bericht des Senats nach fünf Jahren Dr. Klaus von Dohnanyi beschäftigt und beunruhigt. Einiges war hervorragend, anders
Stellungnahme des Vorsitzenden der ehemaligen Kommission zur Hamburger Hochschul-Strukturreform zum Bericht des Senats nach fünf Jahren Dr. Klaus von Dohnanyi Universität und der Wissenschaftsstandort
MehrBundesrat Drucksache 292/1/10 (Grunddrs. 685/09 und 292/10)
Bundesrat Drucksache 292/1/10 (Grunddrs. 685/09 und 292/10) 25.06.10 Empfehlungen der Ausschüsse a) Wi - In b) Wi - In - U zu Punkt der 873. Sitzung des Bundesrates am 9. Juli 2010 a) Sondergutachten der
MehrSicherheitsbewertungsbericht
Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von
MehrDeutscher Bundestag. Sachstand. Verschiedene Fragen zum Fiskalvertrag. Bernhard Krawietz. Wissenschaftliche Dienste WD 4 3000 060/12
Deutscher Bundestag Verschiedene Fragen zum Fiskalvertrag Bernhard Krawietz Seite 2 Verschiedene Fragen zum Fiskalvertrag Verfasser/in: Regierungsdirektor Bernhard Krawietz Aktenzeichen: Abschluss der
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und
MehrVorwort Die Intersnack Group schaut auf eine sehr erfolgreiche Geschäftsentwicklung
code of conduct Vorwort Die Intersnack Group schaut auf eine sehr erfolgreiche Geschäftsentwicklung im Marken- und Handelsmarkensegment zurück, auf die wir alle stolz sein können. Unser Erfolg basiert
Mehr12.503. Parlamentarische Initiative Anpassung des VAG für Genossenschaftsversicherungen
12.503 Parlamentarische Initiative Anpassung des VAG für Genossenschaftsversicherungen Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 23. Juni 2014 Sehr geehrter Herr Präsident,
MehrKURZBEWERTUNG DER EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZVERORDNUNG
1 l 5 KURZBEWERTUNG DER EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZVERORDNUNG Die wichtigsten Regelungen im Überblick Am 14. April 2016 hat das Europäische Parlament nach mehr als vierjähriger Ver-handlung die Datenschutzverordnung
MehrPsychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen
Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Hier: Auszug der Vorschriften des PsychThG in der seit dem 01.04.2012 geltenden Fassung
MehrKonzepte der Selbstkontrolle der Industrie
Aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht: Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie 3. Münchner Datenschutztag München, 16. Oktober 2014 Thomas Kranig Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
MehrALTERNATIVE INVESTMENT FUND MANAGERS RICHTLINIE
ALTERNATIVE INVESTMENT FUND MANAGERS RICHTLINIE AKTUELLER STAND UND ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNGEN DI Ursula Federsel, CAIA Aufsicht über Veranlagungsgemeinschaften Finanzmarktaufsicht FMA Aufsichtskonferenz
MehrDie Herausforderungen der Stromliberalisierung
Die Herausforderungen der Stromliberalisierung Pressekonferenz zum "Turmes"-Bericht Januar 2002 DÈI GRÉNG an Europa 31, Grand-Rue L-1661 Luxembourg 1) Der Weg zur Direktive Im Mai 2001 wurde das Europaparlament
Mehr14.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen)
Ständerat Wintersession 05 eparl 3..05 5:43 4.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Ständerates Beschluss des es Anträge der Kommission
MehrAngenommen am 14. April 2005
05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen
MehrFachtagung. Lernergebnisorientierung im deutschen Bildungssystem. Forum II. Berufliche Fort-/Weiterbildung und Hochschulbildung
Fachtagung Lernergebnisorientierung im deutschen Bildungssystem Forum II Berufliche Fort-/Weiterbildung und Hochschulbildung Dr. Gordon Schenk, DIHK DQR-Handbuch; Glossar Kompetenz Bezeichnet im DQR die
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrOrganisatorische Einbindung eines Risikomanagementsystems in mittelständische Unternehmen
Organisatorische Einbindung eines Risikomanagementsystems März 2002 Andreas Henking www.risk-sim.de 1 Einleitung Wichtiger Erfolgsfaktor bei der Einführung von Risikomanagementsystemen ist die richtige
MehrBerlin, 22.November 2007. Dr. Ann Bambauer. Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung
Berlin, 22.November 2007 Dr. Ann Bambauer Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung 2. REACH-Symposium 22. November 2007 Die neue Europäische Chemikalienagentur in Helsinki REACH VERORDNUNG (EG)
MehrStellungnahme des Deutschen Naturschutzrings
Transparenzregister ID no.: 19144592949 39 Marienstraße 19/20 D 10117 Berlin/ Germany fon +49 (0)30 6781775 75 fax +49 (0)30 6781775 80 Kontaktperson: Markus Steigenberger email markus.steigenberger@dnr.de
MehrOut-of-the-box-Integration von EAM und BPM
Out-of-the-box-Integration von EAM und BPM August 2014 Inhalt 1. Wie Fachabteilungen und IT mit den zwei professionellen Tools Signavio und leanix effektiver zusammenarbeiten können... 3 2. Prozessmodellierung
MehrZur Veröffentlichung im Internet und durch Aushang. Hochschule für Musik Würzburg
Zur Veröffentlichung im Internet und durch Aushang Hochschule für Musik Würzburg Inhalt: Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Hochschule für Musik Würzburg (Senatsbeschluss vom 16.5.2006)
MehrEinführung in die sozioökonomische. (SEA) unter REACH. Philipp Hennig Gruppe 5.2 Chemikalienbewertung und Risikomanagement
Einführung in die sozioökonomische Analyse (SEA) unter REACH Philipp Hennig Gruppe 5.2 Chemikalienbewertung und Risikomanagement Das «A» in REACH Dortmund, Inhaltsangabe Grundlagen der SEA Einordnung Funktion
MehrEnergie Schlüssel zu Sicherheit und Klimaschutz
Energie Schlüssel zu Sicherheit und Klimaschutz Weg vom Öl ohne neue Risiken 1 Globale Risiken Klimawandel Rohstoffkrise Ausgrenzung 2 Aufrüstung Neue Risiken Neue Gefahren Alle Risiken wirken global Alle
MehrMitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)
20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll
MehrDie Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im. Lichte des Internet-Zeitalters
- 1 - Prof. Dr. Christian Koenig LL.M. Geschäftsführender Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung der Universität Bonn Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Lichte des Internet-Zeitalters
Mehr6 Zusammenfassende Bewertung und Ausblick
437 6 Zusammenfassende Bewertung und Ausblick Immer wieder scheitern Projekte zur Software-Gestaltung im Öffentlichen Dienst bzw. sie laufen nicht wie geplant ab. Dies ist für sich genommen nicht weiter
MehrEuropäische Forschungsförderung
Europäische Forschungsförderung unternehmensnah gestalten DIHK-Analyse zur KMU-Beteiligung am 6. EU-Rahmenprogramm Innovation Umwelt Deutscher Industrie- und Handelskammertag DIHK-Analyse zur Beteiligung
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/908/EU)
16.12.2014 L 359/155 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS R KOMMISSION vom 12. Dezember 2014 über die Gleichwertigkeit der aufsichtlichen und rechtlichen Anforderungen bestimmter Drittländer und Gebiete für die Zwecke
MehrRisikomanagement in der Praxis Alles Compliance oder was?! 1. IT-Grundschutz-Tag 2014 13.02.2014
Risikomanagement in der Praxis Alles Compliance oder was?! 1. IT-Grundschutz-Tag 2014 13.02.2014 Risikomanagement Eine Einführung Risikomanagement ist nach der Norm ISO 31000 eine identifiziert, analysiert
Mehr"Sunrise"-Streitbeilegungsrichtlinien für ".swiss"
"Sunrise"-Streitbeilegungsrichtlinien für ".swiss" Ausgabe 1: 01.08.2015 Inkrafttreten: 01.09.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand... 3 2 Geltungsbereich... 3 2.1 Unrechtmässige Zuteilung während der "Sunrise"-Phase...
MehrAmtsblatt Nr. L 085 vom 03/04/1996 S. 0017-0021
RICHTLINIE 96/10/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. März 1996 zur Änderung der Richtlinie 89/647/EWG im Hinblick auf die aufsichtliche Anerkennung von Schuldumwandlungsverträgen und Aufrechnungsvereinbarungen
MehrEuroparecht in der Schweiz Prof. Cottier, unibe Vorlesungsnotizen
Europarecht in der Schweiz Prof. Cottier, unibe Vorlesungsnotizen 28.9.09 Freihandelsabkommen 1995 wurde die WTO aus den Eu Gründerstaaten gebildet. Die Nichtdiskriminierung ist das Wichtigste für die
MehrDie Zukunft des Wachstums Wirtschaft, Werte und die Medien. 17. 19. Juni 2013 Bonn. www.dw-gmf.de
Die Zukunft des Wachstums Wirtschaft, Werte und die Medien 17. 19. Juni 2013 Bonn www.dw-gmf.de Das Profil Das Deutsche Welle Global Media Forum ist ein Medienkongress mit internationaler Ausrichtung.
Mehr06-12 Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz, Jahresbericht 2005
06-2 Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz, Jahresbericht 2005 Bericht EDI über die Mittelverwendung der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz im Jahre 2005 Ausgangslage Grundlagen Das Bundesgesetz vom
MehrEmpfehlung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung. Universitätsorganisation-- Skizze einer Vision 2005 27.03.2001
1 Empfehlung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung 27.03.2001 Universitätsorganisation-- Skizze einer Vision 2005 Ziel 2 In Österreich ein Universitätssystem aufzubauen, das International
MehrKARL-FRANZENS-UNlVERSITÄT GRAZ Universitätsdirektion A-8010 Graz, Universitätsplatz 3
411/SN-54/ME XIX. GP - Stellungnahme zu Entwurf (gescanntes Original) 1 von 6 KARL-FRANZENS-UNlVERSITÄT GRAZ Universitätsdirektion A-8010 Graz, Universitätsplatz 3 GZ. 39/6-23/4 ex 1995/96 An das Bundesministerium
MehrVersicherungsvermittlung/-beratung Mitteilungsverfahren für die Aufnahme einer Tätigkeit im Rahmen der Dienst- oder Niederlassungsfreiheit
MERKBLATT Versicherungsvermittlung/-beratung Mitteilungsverfahren für die Aufnahme einer Tätigkeit im Rahmen der Dienst- oder Niederlassungsfreiheit Stand 23. Juli 2015 1. Tätigkeit in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat
MehrDie AIFM Richtlinie. Eine Zusammenfassung der axessum GmbH
Eine Zusammenfassung der axessum GmbH Seite i Inhaltsverzeichnis 1 EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds...1 2 Ziel der AIFM-Richtlinie...1 3 Ansatz der Regulierung: Der Fondsmanager...2
MehrDeutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.v.
Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.v. Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Konrad-Adenauer-Ufer 11 RheinAtrium 50668 Köln Frau Direktor
Mehr... Die. Mit einer Zertifizierung steigern und verbessern Sie Ihre Unternehmensleistung. Sie bewerten Ihre Prozesse nach internationalen Standards.
... Die auditiert und zertifiziert Ihr Managementsystem nach national und international anerkannten Normen. Jede Branche und jedes Unternehmen hat individuelle Belange und spezifische Erfordernisse. Wir
MehrOrientierungshilfe. Datenschutz und Datensicherheit in Projekten: Projekt- und Produktivbetrieb
Orientierungshilfe Datenschutz und Datensicherheit in Projekten: Projekt- und Produktivbetrieb Herausgegeben vom Arbeitskreis Technische und organisatorische Datenschutzfragen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten
MehrLastenheft. 2.0 Anforderungen an den Inhalt. 2.1 Soll Aufgabenbeschreibung sein
Lastenheft 1.0 Was ist ein Lastenheft? 2.0 Anforderungen an den Inhalt 2.1 Soll Aufgabenbeschreibung sein 2.2 Soll als Kommunikationsbasis dienen 3.0 Empfohlener Aufbau 3.1 Einführung in das Projekt 3.2
MehrGleichbehandlungsbericht der Gemeindewerke Lilienthal GmbH und der Gemeindewerke Ritterhude GmbH
Gemeindewerke Lilienthal GmbH und Gemeindewerke Ritterhude GmbH Gleichbehandlungsbericht der Gemeindewerke Lilienthal GmbH und der Gemeindewerke Ritterhude GmbH Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember
MehrIN ALL THINGS SUCCESS DEPENDS ON PREVIOUS PREPARATION. [CONFUCIUS]
IN ALL THINGS SUCCESS DEPENDS ON PREVIOUS PREPARATION. [CONFUCIUS] PROJEKT MANAGEMENT ANALYSE LÖSUNGEN UMSETZUNG TRAINING UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM PROJEKTINITIIERUNG PROJEKTPLANUNG PROJEKTCONTROLLING PROJEKTABSCHLUSS»
MehrDeutscher Industrie- und Handelskammertag
STELLUNGNAHME Berlin, 7. Oktober 2007 Deutscher Industrie- und Handelskammertag Zum Thema: Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Unternehmensumfeld in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung
MehrAusschussvorlage. Ausschuss: INA/ULA Sitzung am 23.08.12. Stellungnahmen zu: Gesetzentwurf Drucks. 18/5107 Hundegesetz
Öffentliche mündliche Anhörung Ausschussvorlage INA/18/80 Teil 7 Stand: 18.10.12 Ausschussvorlage ULA/18/36 Ausschussvorlage Ausschuss: INA/ULA Sitzung am 23.08.12 Stellungnahmen zu: Gesetzentwurf Drucks.
MehrDIENSTLEISTUNGEN VON ALLGEMEINEM INTERESSE : SCHLÜSSEL FÜR EINE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG
DIENSTLEISTUNGEN VON ALLGEMEINEM INTERESSE : SCHLÜSSEL FÜR EINE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG Ein Positionspapier der Grünen/EFA 12. Mai 2006 Alain Lipietz und Pierre Jonckheer LEISTUNGSFÄHIGE DIENSTLEISTUNGEN
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Regionaler Infoanlass SG 18. März 2014 Inhalt GHS, das System der UN / CLP in Europa Umsetzung in der Schweiz Überblick: Einstufen
MehrÜberlegungen der Europäischen Kommission zur Reform der Fusionskontrollverordnung
Überlegungen der Europäischen Kommission zur Reform der Fusionskontrollverordnung Ulrich von Koppenfels Koordinierung der Fälle und Politik im Bereich der Fusionskontrolle GD Wettbewerb BMWFJ-Workshop
MehrDiese Stellungnahme enthält KEINE Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Bundesnetzagentur Dienststelle 116a Postfach 8001 53105 Bonn per email an 116-postfach@bnetza.de BK1-12/003 Mitteilung Nr. 1/2015 Konsultationsentwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend den
Mehr06.474. Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats. vom 13. November 2006
06.474 Parlamentarische Initiative Verlängerung des Bundesgesetzes über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen Bericht der Kommission für soziale Sicherheit
MehrNachhaltigkeit bei der SV SparkassenVersicherung. Frankfurt, 20.Oktober 2015
Nachhaltigkeit bei der SV SparkassenVersicherung Frankfurt, 20.Oktober 2015 Agenda Nachhaltige Kapitalanlagen bei der SV 1. Die SV SparkassenVersicherung und Nachhaltigkeit 2. Übersicht zu den Kapitalanlagen
MehrPrüfungen der Industrie- und Handelskammern. Michael Assenmacher DIHK Expertenworkshop der AGBFN Forum 1: Prüfungsformen und -reformen
Prüfungen der Industrie- und Handelskammern Michael Assenmacher DIHK Expertenworkshop der AGBFN Forum 1: Prüfungsformen und -reformen Agenda 1. Aus- und Weiterbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammern
MehrZur geplanten Gründung einer bundesweiten Infrastrukturgesellschaft und dem damit einhergehenden Ausbau von ÖPP-Modellen und anderer privater
Zur geplanten Gründung einer bundesweiten Infrastrukturgesellschaft und dem damit einhergehenden Ausbau von ÖPP-Modellen und anderer privater Beteiligungsformen im Bereich der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur.
MehrVerordnung der Landesregierung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung. Vom
Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung Vom Auf Grund von 155 Absatz 2 der Gewerbeordnung in der Fassung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S.
MehrSwiss Chambers Arbitration Institution (SCAI) als Ernennungsinstanz in UNCITRAL oder anderen ad-hoc Schiedsverfahren (die Regeln )
S W I S S C H A M B E R S A R B I T R A T I O N I N S T I T U T I O N www.swissarbitration.org Regeln der Swiss Chambers Arbitration Institution (SCAI) als Ernennungsinstanz in UNCITRAL oder anderen ad-hoc
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/0547 21.09.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Berlin begrüßt kritische Prüfung des ACTA-Abkommens und schließt sich Kritik an Drucksachen 17/0190, 12/0190-1 und 17/0363 Abgeordnetenhaus
MehrDas Mitarbeitergespräch ist
Das Mitarbeitergespräch ist ein Dialoggespräch ein Informationsaustausch zielorientiert min. einmal im Jahr zu führen keine Leistungsbeurteilung! kein Instrument der Entgeltpolitik! kein eigenständiges
MehrP R O T O K O L L 2. W O R K S H O P
P R O T O K O L L 2. W O R K S H O P im Rahmen des Audit familienfreundlichegemeinde Name der Gemeinde: Goldegg Datum: 3. Dezember 2010 Beginn/Ende: 19.30 Uhr bis 23.00 Uhr Ort: Haus Einklang, Goldegg
MehrKreisausschuss 17.03.2014 Kreistag 24.03.2014
LANDKREIS HILDESHEIM Hildesheim, 27.02.2014 Der Landrat II - Erster Kreisrat Az: II Vorlage 592/XVII Beschlussvorlage Gleichstellungsbeauftragte X öffentlich beteiligt nichtöffentlich X nicht beteiligt
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.6.2010 KOM(2010)280 endgültig 2010/0168 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS S RATES über die verbindliche Anwendung der Regelung Nr. 100 der UN-Wirtschaftskommission
Mehr14949/14 hm/ab 1 DG G 2B
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 31. Oktober 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2013/0045 (CNS) 14949/14 FISC 181 ECOFIN 1001 BERICHT Absender: Empfänger: Vorsitz Rat Nr. Vordok.: 14576/14
MehrANTI-COUNTERFEITING TRADE AGREEMENT (ACTA) ARGUMENTE, FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM SCHUTZ GEISTIGEN EIGENTUMS IM INTERNET
ANTI-COUNTERFEITING TRADE AGREEMENT (ACTA) ARGUMENTE, FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM SCHUTZ GEISTIGEN EIGENTUMS IM INTERNET Was ist das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA)? Das Anti-Counterfeiting Trade
MehrVernehmlassungsantwort zum Entwurf der Futtermittelverordnung
Vernehmlassungsantwort zum Entwurf der Futtermittelverordnung Murbacherstrasse 34 Postfach 205 4013 Basel Grundsätzliches Der Basler Appell gegen Gentechnologie setzt sich schon seit langem ein gegen die
MehrCSR und Risikomanagement
CSR und Risikomanagement Bedeutung der Risiken aus ökologischen und sozialen Sachverhalten im Rahmen der Prüfung des Risikoberichts und des Risikomanagements XX. April 2010 Risk Management Solutions Agenda
MehrStellungnahme des Bundesverbandes Alternative Investments e.v. (BAI) zum
Stellungnahme des Bundesverbandes Alternative Investments e.v. (BAI) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
MehrStellungnahme der Arbeitsgruppe der JuCH. zum. Fragebogen der EU-Kommission. betreffend
Stellungnahme der Arbeitsgruppe der JuCH zum Fragebogen der EU-Kommission betreffend öffentliche Anhörung über das anzuwendende Recht und die gerichtliche Zuständigkeit in Scheidungssachen Grundlagen,
MehrStellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v.
BUNDESVERBAND DEUTSCHER VERSICHERUNGSKAUFLEUTE e.v. Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
MehrSeit etwa 10 Jahren zeichnet es sich ab, dass die Unternehmen durch die europäische
Seite 1 von 7 Ansprechpartner für Rückfragen: Name: Enseling Vorname: Matthias Funktion: Geschäftsleitung Telefon Durchwahl: +49.(0)721.56589-16 Email: matthias.enseling@hartchrom.de Infoservice: Faszination
Mehr