Schließlich wurde dem EuGH die Frage der Auslegung jener Vorschrift der Richtlinie 68/151, in der die Nichtigkeitsgründe geregelt waren, vorgelegt.
|
|
- Claudia Messner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Marleasing EuGH Rs C-106/89, Marleasing Im Zuge eines Rechtsstreits zwischen zwei Kapitalgesellschaften, der Firma Marleasing SA und der La Comercial Internacional de Alimentación SA, beantragte die Firma Marleasing die Nichtigerklärung von La Comercial. Marleasing machte geltend, dass La Comercial nur zum Schein und zu dem Zweck gegründet worden sei, die Gläubiger der Firma Barviesa (= eine Mitgründerin von La Comercial) zu schädigen. Dabei berief sich Marleasing auf eine Bestimmung des spanischen bürgerlichen Gesetzbuchs, die die Möglichkeit einer Nichtigerklärung des Gründungsvertrags einer Kapitalgesellschaft vorsieht, wenn diese ohne rechtlichen Grund oder aus einem unerlaubten Grund errichtet wurde. La Comercial hingegen beantragte, die Klage abzuweisen und berief sich dabei auf Artikel 11 der Richtlinie 68/121. Diese Bestimmung zählte abschließend (= keine anderen Gründe erlaubt) mögliche Gründe für die Nichtigkeit von Kapitalgesellschaften auf das Fehlen eines Rechtsgrundes war nicht dabei. Somit existierten einerseits eine Bestimmung des nationalen Rechts und andererseits eine Richtlinie (RL 68/151), die einander widersprechende Nichtigkeitsgründe aufzählten. Spanien hätte die RL 68/151 eigentlich mit seinem Beitritt zur (damaligen) EWG umsetzten müssen, hatte dies aber noch nicht getan (= Versäumnis). Schließlich wurde dem EuGH die Frage der Auslegung jener Vorschrift der Richtlinie 68/151, in der die Nichtigkeitsgründe geregelt waren, vorgelegt. War das nationale Recht nun anhand dieser Richtlinie auszulegen? 1
2 Marleasing: Entscheidung des EuGH Richtlinienkonforme Auslegung nationalen Rechts In seiner Entscheidung verwies der der Gerichtshof zuerst auf die Judikatur zur unmittelbaren Anwendung von Richtlinien und bestätigte dabei, dass keine horizontale unmittelbare Anwendung (zwischen den zwei Kapitalgesellschaften untereinander) von RL möglich ist Aufrechterhaltung dieses Prinzips (wie in Faccini Dori). Deshalb war in diesem Fall keine unmittelbaren Wirkung von RL möglich - aber: es besteht die Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung. Das nationale Recht ist im Lichte der Richtlinie auszulegen. Diese Pflicht wird unter Rückgriff auf Art. 10 EGV hergeleitet. Art. 10 EGV (Loyalitäts- und Treuegebot) verpflichtet die MS dazu, alles zu tun, um die Ziele des Vertrages zu erreichen. Von dieser Pflicht sind alle staatlichen Organe, also auch Gerichte umfasst, und daher muss das nationale Gericht die nationale Bestimmung anhand der Richtlinie ( Wortlaut und Zweck der Richtlinie ) auslegen. Der EuGH bekräftigte, dass gemäß Artikel 249 EG "ein nationales Gericht, das nationales Recht auszulegen hat - gleich, ob es sich um vor oder nach der betreffenden Richtlinie erlassene Vorschriften handelt -, seine Auslegung so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten muss, um das mit dieser verfolgte Ziel zu erreichen". Daher darf das Gericht die nationale Bestimmung nicht so auslegen, dass die Nichtigerklärung einer Kapitalgesellschaft auch aus anderen als den in der Richtlinie genannten Gründen erfolgen darf. 2
3 Variola EuGH Rs 34/73, Variola Eine Verordnung (VO) des Rates aus dem Jahr 1962 setzte ein Verbot der Erhebung von Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung auf Importe aus Drittstaaten ab 1963 fest. Italien setzte diese VO durch die Erlassung eines entsprechenden Gesetzes in nationales Recht um dieses nationale Gesetz setzte das Verbot der der Erhebung von Zöllen allerdings erst ab 1972 fest (= Widerspruch zur Verordnung). Das Unternehmen Variola führte im Jahr 1965 aus Drittstaaten Getreide nach Italien ein. Dabei wurde es verpflichtet, genau jene Zollabgaben zu leisten, deren Erhebung die VO eigentlich schon ab 1963 verbat. Variola klagte bei einem italienischen Gericht auf Rückerstattung der geleisteten Abgaben, da diese der VO widersprachen. Der Richter setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH u.a. folgende Frage zur Vorabentscheidung vor: Ist für die unmittelbare Anwendbarkeit einer VO die Umsetzung in nationales Recht erforderlich oder überhaupt zulässig? Wie hat der EuGH entschieden? 3
4
5 Variola: Entscheidung des EuGH Rechtsnatur der Verordnung Die VO hat in den Mitgliedstaaten allgemeine Geltung und gilt in allen Mitgliedstaaten auch unmittelbar: Deswegen ist nicht nur keine Umsetzung nötig diese ist vielmehr auch gar nicht erlaubt, weil auf diese Art der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts umgangen wird (und somit die einheitliche Wirkung des Gemeinschaftsrechts vereitelt wird). Außerdem würde dadurch das Auslegungsmonopol des EuGH unterlaufen und der Normadressat wird über den Ursprung der Norm getäuscht. 5
6
7 7
Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder. Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM
Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht 1. Zur Genese des Grundrechtes auf
MehrDas Facebook Urteil des EuGH EuGH, Ut. v. 06.10.2015, Rs. C-352/14 (Schrems)
Das Facebook Urteil des EuGH EuGH, Ut. v. 06.10.2015, Rs. C-352/14 (Schrems) Vortrag zum öffentlich-rechtlichen Kolloquium der Fakultät III der Universität Bayreuth am 03.11.2015 Prof. Dr. Heinrich Amadeus
MehrEuroparecht I. Hinweis zur Klausur. Fall Wells C-201/02. Privatdozent Dr. Ralf Alleweldt 14. Dezember 2010 WS 2010/2011
Europarecht I Privatdozent Dr. Ralf Alleweldt 14. Dezember 2010 WS 2010/2011 1 Hinweis zur Klausur Termin: Dienstag, 8. Februar 2011, 10:00 bis 12:00 - Einige Wissens- und Verständnisfragen - Wahrscheinlich
MehrEffet Utile als Auslegungsgrundsatz
Effet Utile als Auslegungsgrundsatz 1 Wortherkunft frz.: nützliche/praktische Wirkung 2 Bekannte Auslegungsgrundsätze - Auslegung nach dem Wortlaut - Historische Auslegung - Systematische Auslegung - Teleologische
MehrFragen Übung 14, 17.7.2013
Fragen Übung 14, 17.7.2013 Student S möchte von Händler H einen Jetski für 12.300,- kaufen. Händler H weigert sich, ihm das teure Gerät ohne Sicherheit zu überlassen. Daher hat S seinen Freund F davon
MehrUStG 1993 1 Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5 UStG 1993 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1
BUNDESFINANZHOF Eine zur Gründung einer Kapitalgesellschaft errichtete Personengesellschaft (sog. Vorgründungsgesellschaft), die nach Gründung der Kapitalgesellschaft die bezogenen Leistungen in einem
MehrZur Rechtswirkung gemischter Abkommen in der Unionsrechtsordnung Kompetenzverteilung und Gerichtszuständigkeit
Dr. Nicle Ehltzky WU Institut für Eurparecht und Internatinales Recht Wrkshp AK-RSS: Innsbruck, 2. April 2014 Zur Rechtswirkung gemischter Abkmmen in der Uninsrechtsrdnung Kmpetenzverteilung und Gerichtszuständigkeit
MehrGeändertes Arbeitszeitgesetz: Die Konsequenzen für die AVR
Deutscher Caritasverband Referat Arbeitsrecht Geändertes Arbeitszeitgesetz: Die Konsequenzen für die AVR I. Inhalt der Gesetzesänderung Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist durch Artikel 4 b des Gesetzes
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 14 GZ. RV/1085-W/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch STB, gegen die Bescheide des FA betreffend Umsatzsteuer 1999
MehrLANDGERICHT ROSTOCK. Urteil IM NAMEN DES VOLKES. - Klägerin- -Beklagte-
9 0 419/94 verkündet am: 25.11.1994 Vollstreckb?re Ausfertigun ISt d
MehrDie grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa
Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa 4. RISER-Konferenz, 9. Oktober 2008, Berlin Thomas ZERDICK, LL.M. Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz,
MehrPUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415
Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) PUBLIC 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415 VERMERK des Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine
MehrSTAATSRECHT III. 1. Wirkung und Rang des Unionsrechts in der deutschen Rechtsordnung
Prof. Dr. Alexander Proelß WS 2013/2014 STAATSRECHT III TEIL 3: DEUTSCHLAND ALS EU-MITGLIED III. Europäische Integration und GG 1. Wirkung und Rang des Unionsrechts in der deutschen Rechtsordnung a) Unmittelbare
MehrEuGH Urteil vom 07.05.1991 - C-340/89
EuGH Urteil vom 07.05.1991 - C-340/89 Redaktion TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung 7. Mai 1991 EuGH Urteil vom 07.05.1991 - C-340/89 HI1262194 Entscheidungsstichwort (Thema) HI1262194_1 ERSUCHEN
MehrEuroparecht in der Schweiz Prof. Cottier, unibe Vorlesungsnotizen
Europarecht in der Schweiz Prof. Cottier, unibe Vorlesungsnotizen 28.9.09 Freihandelsabkommen 1995 wurde die WTO aus den Eu Gründerstaaten gebildet. Die Nichtdiskriminierung ist das Wichtigste für die
MehrReformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven
Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven Zweites Gesetz zur Änderung des UWG Das Gesetz dient der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG
MehrELFTE RICHTLINIE DES RATES vom 21. Dezember 1989 über die Offenlegung von
Elfte Richtlinie 89/666/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, die dem
MehrProf. Dr. Christian Schubel Wintersemester 2005/2006. Binnenmarktrecht. I. Allgemeiner Gleichheitssatz als ungeschriebener Rechtsgrundsatz
Prof. Dr. Christian Schubel Wintersemester 2005/2006 Binnenmarktrecht 2 Das allgemeine Diskriminierungsverbot I. Allgemeiner Gleichheitssatz als ungeschriebener Rechtsgrundsatz - anders als im deutschen
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht. Wettbewerbsregeln des EU- Primärrechts, ÖPP
Öffentliches Wirtschaftsrecht Wettbewerbsregeln des EU- Primärrechts, ÖPP Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, ÖPP Leistungen ird Daseinsvorsorge sind oftmals nicht kostendeckend. Nachdem
MehrNotifizierung 2006/658/D Entwurf eines Staatsvertrags zum Glücksspielwesen
An den Bundesminister des Auswärtigen Herrn Frank-Walter STEINMEIER Werderscher Markt 1 D-10117 Berlin Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat EA3 Scharnhorststr. 34-37 D-10115 Berlin
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 10 C 7.12 OVG 2 B 24.07 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 31. Mai 2012 durch den Vorsitzenden
MehrEuGH Beschluss vom 21.3.2002, Rs C-264/00 Gebühren für die notarielle Beurkundung eines GmbH-Gründungsvertrages gemeinschaftswidrig
EuGH Beschluss vom 21.3.2002, Rs C-264/00 Gebühren für die notarielle Beurkundung eines GmbH-Gründungsvertrages gemeinschaftswidrig Fundstelle: ÖStZB 2002/773, 977 = SWI 2002, 393 1. Gebühren für die notarielle
MehrWohnsitzgerichtsstand (Odenbreit)
www.stephan-fuhrer.ch Europäischer Gerichtshof C-463/06 13.12.2007 Wohnsitzgerichtsstand (Odenbreit) Leitsatz Ein Geschädigter kann durch Klage an seinem Wohnsitz sein direktes Forderungsrecht gegen den
MehrBefristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung
MehrH U M B O L D T - U N I V E R S I T Ä T Z U B E R L I N
Vorlesung Europäisches Gesellschaftsrecht vom 10.12.2008 I. Einordnung in Gliederung: 2. TEIL: ERRICHTUNG UND LAUFENDES GESCHÄFT 2. Kapitel: Wirksamkeit und Wirkung nach außen 10 Beschränkte Haftung (2.
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 9. Dezember 2014. in dem Rechtsstreit. ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242; RVG VV Nr. 3206, Nr. 3506
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z R 9 4 / 1 3 vom 9. Dezember 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242;
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge
MehrURTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer) 16. Februar 2012(*)
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer) 16. Februar 2012(*) Richtlinie 90/314/EWG Pauschalreisen Art. 7 Schutz gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Pauschalreiseveranstalters
MehrVL Gebietskörperschaften als Unternehmer
VL Gebietskörperschaften als Unternehmer Öffentliche Unternehmen im Gemeinschaftsrecht 1 EU-Wettbewerbsrecht und Öffentliche Unternehmen Kartellverbot: Art 101 AEUV Missbrauchsverbot: Art 102 AEUV Europäische
MehrIM NAMEN DES VOLKES. Endurteil
Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 3 U 2318/11 8 O 8697/10 LG Nürnberg-Fürth IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit S - Kläger und Berufungsbeklagter - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte gegen T - Beklagte
MehrEinspruch und Klage hatten keinen Erfolg (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 418).
BFH: Umsatzsteuerfreiheit für Schönheitsoperationen Urt. v. 15.7.2004 V R 27/03 Für die Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen nach 4 Nr. 14 UStG 1993 reicht es nicht aus, dass die Operationen
MehrURTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer) 4. Oktober 2001 (1)
Seite 1 von 11 WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS: Für die Angaben auf dieser Website besteht Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz. URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer) 4. Oktober 2001 (1) Schutz
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 140/11 BESCHLUSS vom 17. April 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 543 Abs. 1 Nr. 1 Hat das Berufungsgericht eine im Tenor seines Urteils ohne Einschränkung
Mehr1. Hauptstück. GuKG 1
1 GuKG 1 1. Hauptstück 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Gesundheits- und Krankenpflegeberufe 1. Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sind: 1. der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
MehrDNotI. Dokumentnummer: 31wx92_06 letzte Aktualisierung: 17.08.2007. OLG München, 07.03.2007-31 Wx 92/06. HGB 18 Abs. 1, 13d, 13e, 13g; EGV Art.
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx92_06 letzte Aktualisierung: 17.08.2007 OLG München, 07.03.2007-31 Wx 92/06 HGB 18 Abs. 1, 13d, 13e, 13g; EGV Art. 43, 48 Firma der deutschen Zweigniederlassung
MehrIm Namen des Volkes URTEIL. In dem Rechtsstreit ...
Sächsisches Landesarbeitsgericht Az.: 6 Ca 1286/05 ArbG Zwickau Verkündet am 26.02.2007 Im Namen des Volkes URTEIL In dem Rechtsstreit... hat das Sächsische Landesarbeitsgericht Kammer 3 durch den Vizepräsidenten
MehrNumerus clausus. Einleitung: Zugangsbeschränkungen. Frage 1: Artikel 12 EGV (1/16) Übungen im Europarecht Fall 10 vom 8. Mai 2008.
Numerus clausus Fall 10 vom 8. Mai 2008 Frühlingssemester 2008 Prof. Christine Kaufmann (Vertretung: Florian Utz) Einleitung: Zugangsbeschränkungen 2 Frage 1: Artikel 12 EGV (1/16) Frage Verstösst Österreich
MehrFrauenarbeit in Europa und Gemeinschaftsrecht
Annegret Döse Frauenarbeit in Europa und Gemeinschaftsrecht Zur Wirkung und Reichweite des EG-Gleichbehandlungsrechts im Norden und im Süden Europas am Beispiel der Mitgliedstaaten Bundesrepublik Deutschland
MehrDie Europäische Union
HERZLICHST WILLKOMMEN Die Europäische Union Ein Überblick über Vertragsgrundlagen, Institutionen und Aufgaben der EU sowie Ein Ausblick auf bevorstehende Veränderungen durch den Reformvertrag ÜBERBLICK
MehrBUNDESFINANZHOF. UStG 1999 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993 15 Abs. 5 Nr. 4 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5 UStDV 1993 36, 38
BUNDESFINANZHOF Die Aufhebung von 36 UStDV 1993 durch Art. 8 Nr. 1 StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 1. April 1999 und die damit verbundene Abschaffung des pauschalen Vorsteuerabzugs aus Reisekosten
MehrBMWi Berlin, 9. Juli 2009 IV A 3 32 71 00 / 11 Hausruf: 73 16
BMWi Berlin, 9. Juli 2009 IV A 3 32 71 00 / 11 Hausruf: 73 16 V E R M E R K Betr.: Interpretation des Begriffs Inverkehrbringen im Sinne der Ökodesign-Richtlinie Hinweis: Die nachfolgende Darstellung beinhaltet
MehrWege des effektiven Flüchtlingsschutzes durch europäische und nationale Gerichte
Wege des effektiven Flüchtlingsschutzes durch europäische und nationale Gerichte Prof. Dr. Kay Hailbronner, Universität Konstanz Vortrag (Kurzfassung) anlässlich der der 2. Nürnberger Tage zum Asyl- und
MehrJ U N I 2 0 1 3 W I N H E L L E R R E C H T S A N W Ä L T E. Umsatzsteuerbefreiung für ambulante Pflegedienste
J U N I 2 0 1 3 W I N H E L L E R R E C H T S A N W Ä L T E V O L LTEXTSERVICE Umsatzsteuerbefreiung für ambulante Pflegedienste BFH, Urteil vom 19.03.2013, Az. XI R 47/07 Tatbestand I. Die Klägerin und
MehrGesellschaftsrecht in Deutschland und Polen: Wahl oder Verwandtschaft?
Wahlverwandtschaften: Europäisches, deutsches und polnisches Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Christoph Teichmann Frankfurt/Oder, 26. März 2011 Gesellschaftsrecht in Deutschland und Polen: Wahl oder Verwandtschaft?
MehrBegutachtung; BMF; Änderung des BörseG, des KapitalmarktG u.a.; Stellungnahme des BMEIA
8/SN-115/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 Völkerrechtsbüro GZ. BMEIA-AT.8.15.02/0074-I.A/2015 Zu GZ. BMF-090101/0001-III/5/2015 SB/DW: Ges. Mag. Lauritsch/ Att.
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Wien Senat 3 GZ. RV/2195-W/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens
MehrBerufung auf die Charta vor einem nationalen Gericht. Dr Paul Gragl Lecturer, Queen Mary, University of London
Berufung auf die Charta vor einem nationalen Gericht Dr Paul Gragl Lecturer, Queen Mary, University of London Überblick (1) Pflicht nationaler Behörden zu angemessener Berücksichtigung der Charta (2) Geltendmachung
MehrFachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts. 21. April 2015
Fachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts Einführung in das Europarecht Europäisches Verfassungsrecht 21. April 2015 FAMILIENNAME VORNAME MATRIKELNUMMER PUNKTE
MehrLeitsätze des Urteils
1 von 6 10.09.2012 22:35 Rechtssache C-339/07 Christopher Seagon als Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frick Teppichboden Supermärkte GmbH gegen Deko Marty Belgium NV (Vorabentscheidungsersuchen
MehrUStG 1993 4 Nr. 14 Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c SGB V 20, 92, 124 Abs. 2
BUNDESFINANZHOF 1. Führt ein Dipl.-Oecotrophologe (Ernährungsberater) im Rahmen einer medizinischen Behandlung (aufgrund ärztlicher Anordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme)
MehrStellungnahme zur Umsetzung des Art. 6 Richtlinie 2001/29/EG im Verhältnis zu den 69 a ff. UrhG
Stellungnahme zur Umsetzung des Art. 6 Richtlinie 2001/29/EG im Verhältnis zu den 69 a ff. UrhG I. Einführung Artikel 1 Abs. 2, lit. a RL 2001/29/EG sieht ausdrücklich vor, dass die bestehenden gemeinschaftsrechtlichen
MehrURTEIL DES GERICHTSHOFES (Vierte Kammer) 21. September 2000 (1) Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gleichbehandlung -
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Vierte Kammer) 21. September 2000 (1) Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gleichbehandlung - Nationale Rechtsvorschriften, wonach für die Überweisung einer Rentennachzahlung
MehrBundesfinanzhof Urt. v. 23.11.2000, Az.: V R 49/00
Bundesfinanzhof Urt. v. 23.11.2000, Az.: V R 49/00 Hotelrechnungen dürfen um Mehrwertsteuer gekürzt werden Die seit April 1999 geltende Regelung, nach der die auf Geschäfts-oder Dienstreisen der Unternehmer
MehrBettina Grunwald. Das Verbot der irrefuhrenden Werbung nach 3 UWG - eln Handelshemmnis? PETER LANG Europa ischer Verlag der Wissenschaften
Bettina Grunwald Das Verbot der irrefuhrenden Werbung nach 3 UWG - eln Handelshemmnis? PETER LANG Europa ischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel. Einleitung 1 2. Kapitel. Tatsachliche
MehrAltersdiskriminierung bei Kündigungsfrist
Erschienen in Sozialrecht + Praxis 03/2010 Vor dem Europäischen Gerichtshof: Altersdiskriminierung bei Kündigungsfrist Von Jan Horn Gegenstand des Verfahrens: Rs. C-555/07 (Seda Kücükdeveci), Urteil vom
MehrArbeitszeit, Arbeitsschutz, Datensicherheit: Braucht unser Arbeitsrecht ein Update? Tagung KAS/Bertelsmann-Stiftung 28.9.2015
Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datensicherheit: Braucht unser Arbeitsrecht ein Update? Tagung KAS/Bertelsmann-Stiftung 28.9.2015 Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard) Instituts für Arbeitsrecht und Recht
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK. 10 ObS 94/04b
IM NAMEN DER REPUBLIK 10 ObS 94/04b 2 10 ObS 94/04b Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer
Mehr(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle
Teil 1: Einleitung Eine eindeutige Bestimmung der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens sowie für insolvenzbezogene Einzelentscheidungen ist erforderlich,
Mehrhrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht
HRRS-Nummer: HRRS 2006 Nr. 489 Bearbeiter: Stephan Schlegel Zitiervorschlag: EuGH HRRS 2006 Nr. 489, Rn. X hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht EuGH C-227/05 (Dritte Kammer) - Beschluss vom 6.
MehrEUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12
EUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12 Wiederholung von Sitzung 12 I. Die Allgemeines Freizügigkeitsrecht transnationale ökonomische Aktivität Grundfreiheit ohne Markt Marktbürger Unionsbürger
Mehr" >::.',I. '...,,,..,-.., /;j;t.w.,,_
./ Amtsgericht Gießen Aktenzeichen: 49 C 381/12 Es wird gebeten, bei allen Eingaben das vorstehende Aktenzeichen anzugeben Verkündet durch Zustellung am: an KIV am an Bekl. am Nagel, Justizangestellte
MehrPUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 6. Februar 2006 (15.02) (OR. en) 5504/06. Interinstitutionelles Dossier: 2002/0222 (COD) LIMITE
Conseil UE RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 6. Februar 2006 (15.02) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2002/0222 (COD) 5504/06 LIMITE JUSTCIV 12 CONSOM 6 COC 54 VERMERK des Generalsekretariats
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Linz Senat 7 GZ. RV/0702-L/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch WTM Maass Steuerberatungsges.m.b.H., gegen den Bescheid des
MehrInformationen für Personen mit Anwartschaft
Regierungspräsidium Kassel Informationen für Personen mit Anwartschaft auf Versorgung und mit Rentenanwartschaften in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder in der Schweiz Aufgrund des Anwendungsstarts
MehrAmtsblatt Nr. L 085 vom 03/04/1996 S. 0017-0021
RICHTLINIE 96/10/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. März 1996 zur Änderung der Richtlinie 89/647/EWG im Hinblick auf die aufsichtliche Anerkennung von Schuldumwandlungsverträgen und Aufrechnungsvereinbarungen
MehrTest: Grundkenntnisse über die Europäische Union
Test: Grundkenntnisse über die Europäische Union Wer über weniger als ein Viertel der folgenden Kenntnisse verfügt, ist unzureichend informiert, wer die Hälfte weiß, hat gute Vorkenntnisse, für ausreichende
MehrSportwettenrecht aktuell
Sportwettenrecht aktuell Newsletter zum Recht der Sportwetten, Glücksspiele und Gewinnspiele Nr. 130 vom 10. Februar 2015 EuGH-Verfahren Ince: Europäische Kommission hält deutsche Glücksspielregelungen
MehrEUROPÄISCHES PARLAMENT
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Petitionsausschuss 2009 20.3.2009 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0858/2007, eingereicht von Paul Stierum, niederländischer Staatsangehörigkeit, zu Problemen in
MehrEuroparechtliche Gestaltungsvorgaben fur das deutsche Sozialrecht
Ingwer Ebsen (Hrsg.) Europarechtliche Gestaltungsvorgaben fur das deutsche Sozialrecht Freiziigigkeit, wirtschaftliche Grundfreiheiten und europaisches Wettbewerbsrecht als Grenzen sozialstaatlicher Souveranitât
MehrAdipositas kann eine Behinderung im Sinne der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sein
Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 183/14 Luxemburg, den 18. Dezember 2014 Presse und Information Urteil in der Rechtssache C-354/13 Fag og Arbejde (FOA), handelnd für Karsten Kaltoft/Kommunernes
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 5 C 10.02 Verkündet VGH 12 B 99.3697 am 13. März 2003 Schmidt Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache
MehrDIENSTLEISTUNGEN VON ALLGEMEINEM INTERESSE : SCHLÜSSEL FÜR EINE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG
DIENSTLEISTUNGEN VON ALLGEMEINEM INTERESSE : SCHLÜSSEL FÜR EINE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG Ein Positionspapier der Grünen/EFA 12. Mai 2006 Alain Lipietz und Pierre Jonckheer LEISTUNGSFÄHIGE DIENSTLEISTUNGEN
MehrLandesgrenzen als Hindernis im Rechtsschutz nach dem BNatSchG und UmwRG
Landesgrenzen als Hindernis im Rechtsschutz nach dem BNatSchG und UmwRG Entscheidung VG Bremen 29.11.07 5K 565/07 ZUR 2008, 368 Keine Klagebefugnis eines bundesweit tätigen Sportfischereiverbandes, weil
MehrRekonstruktion der Klage der Krankenhausärzte auf Anerkennung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit
Rekonstruktion der Klage der Krankenhausärzte auf Anerkennung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit A. Bisherige Regelung in Deutschland: Das bis 31.12.2003 in Deutschland geltende Arbeitszeitgesetz
MehrI M N A M E N D E R R E P U B L I K!
Verwaltungsgerichtshof Zl. 2012/15/0067 8 I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Zorn und die Hofrätin Dr. Büsser sowie die Hofräte
MehrAuf Junk folgt Mangold Europarecht verdrängt deutsches Arbeitsrecht
Auf Junk folgt Mangold Europarecht verdrängt deutsches Arbeitsrecht Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Dr. Christian Arnold, LL.M. (Yale), Gleiss Lutz Büro Stuttgart Dieser Artikel ist erschienen in: NJW 2006,
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Wien Senat 9 GZ. RV/4736-W/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg
MehrDem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 2.
8 Ob 96/15y Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner, die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn sowie die Hofrätin Dr.
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 21 GZ. RV/0055-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-AG, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern
MehrSammlung der Rechtsprechung 1997 Seite I-06843. Leitsätze
Normen: EWGVtr Art 52 : N 18, EWGVtr Art 54 : N 18-21, EWGVtr Art 54- P3LG : N 18-20, EWGVtr Art 177 : N 26, EWGRL 151/1968-A06 : N 1 7 22 23, EWGRL 660/1978 : N 14-15, EWGRL 660/1978-A47P1 : N 16, 61984J0152-N48
MehrEuropäisches Wirtschaftsrecht
Europäisches Wirtschaftsrecht Universität Zürich HS 2008 Prof. Dr. Andreas Kellerhals Warenverkehr I Binnenmarkt/Warenverkehrsfreiheit Ziele/Aufgaben der Gemeinschaft Art. 2 EGV 10 Ziele Harmonische, ausgewogene
MehrDas war das Urteil in Kürze. Es folgt eine ausführlichere Analyse mit Blick auf die Auswirkungen auf die Praxis:
Europäischer Gerichtshof (EuGH) Fonds nicht umfassend von der Umsatzsteuer befreit Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass auch geschlossene Fonds als Sondervermögen von der Befreiung umfasst
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. Verkündet am: Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle. vom. 21. Juni 2007. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 39/06 BESCHLUSS vom 21. Juni 2007 in dem Rechtsstreit Verkündet am: 21. Juni 2007 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
Mehr3. In dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "Mitgliedstaat" die Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks.
EU-Richtlinie zur Mediation vom 28.02.2008 Artikel 1 Ziel und Anwendungsbereich 1. Ziel dieser Richtlinie ist es, den Zugang zur alternativen Streitbeilegung zu erleichtern und die gütliche Beilegung von
MehrB e g r ü n d u n g :
4 Ob 116/08z Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter
MehrGründung einer AG in Polen
KOZLOWSKI Rechts- und Steuerberatung Ul. Wawelska 1/2 70-505 Szczecin POLEN http://ra-kozlowski.com/ mail@ra-kozlowski.com Gründung einer AG in Polen Die polnische Aktiengesellschaft (spółka akcyjna, kurz
Mehr5. Kostenfolgen der beabsichtigten Regelung: Die Übertragung neuer Aufgabenbereiche zur Gleichbehandlungskommission und zur/zum
Vorblatt 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: Die Definition der (sexuellen) Belästigung sowie die Schadenersatzregelungen bei diskriminierender Beendigung von Dienstverhältnissen im geltenden Landes-Gleichbehandlungsgesetz
MehrEuGH Urteil: Safe-Harbour gewährt kein angemessenes Datenschutz Niveau.
EuGH Urteil: Safe-Harbour gewährt kein angemessenes Datenschutz Niveau. Heute hat der EuGH in der Rechtssache C-362/14 (Maximillian Schrems gegen die irische Datenschutz- Aufsichtsbehörde) eine weitreichende
Mehr1. KAPITEL: REGLUNGSWILLE UND FORM DER HARMONISIERUNG IM EUROPÄISCHEN BILANZRICHTLINIENRECHT 7
Inhaltsübersicht INHALTSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XI XIX PROBLEMSTELLUNG 1 1. KAPITEL: REGLUNGSWILLE UND FORM DER HARMONISIERUNG IM EUROPÄISCHEN BILANZRICHTLINIENRECHT 7 A. Harmonisierung des europäischen
MehrGesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015)
Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015) Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist verabschiedet
MehrDNotI. Dokumentnummer: c401_06_de letzte Aktualisierung: 6.12.2007. EuGH, 6.12.2007 - C-401/06
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: c401_06_de letzte Aktualisierung: 6.12.2007 EuGH, 6.12.2007 - C-401/06 BGB 2197 ff., 2221; UStG 3a; RL 77/388/EWG Art. 9 Abs. 2 lit. e); EG Art. 226 Testamentsvollstreckung
MehrOLG Oldenburg Urteil vom 25.02.2014, Az. 13 U 86/13 = NJW-RR 2014, 814
OLG Oldenburg Urteil vom 25.02.2014, Az. 13 U 86/13 = NJW-RR 2014, 814 Gerichtsstand bei Tätigkeit in mehreren Mitgliedsstaaten der EU, Anforderung eines Buchauszuges bei Festvergütung, Auskunftsanspruch
MehrHybride Finanzierung im Internationalen Steuerrecht Six
Hybride Finanzierung im Internationalen Steuerrecht am Beispiel von Genussrechten von Martin Alexander Six 2007 Hybride Finanzierung im Internationalen Steuerrecht Six schnell und portofrei erhältlich
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 C 2.13 OVG 4 LB 11/11 Verkündet am 9. April 2014 Zweigler als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
MehrProbleme bei der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Prof. Dr. Christiane Brors Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Probleme bei der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Prof. Dr. Christiane Brors Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Überblick I. Probleme bei der Entsendung II. Sozialversicherungsrecht
MehrBundesverband Sachwerte und Investmentvermögen (bsi) Georgenstraße 24 10117 Berlin kontakt@bsi-verband.de
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.v.
MehrEuropäisches Umweltrecht und die Schweiz
Europäisches Umweltrecht und die Schweiz Das Forschungsvorhaben Tendenzen und Perspektiven im europäischen Umweltrecht: Implikationen für die Schweiz wurde im Rahmen des nationalen Forschungsprogrammes
MehrB e s c h l u s s B e g r ü n d u n g :
4 Nc 24/08d Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende sowie durch die Hofräte Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin
MehrDie Harmonisierung des Verwaltungsrechts im Zollkodex der Europäischen Gemeinschaften
Die Harmonisierung des Verwaltungsrechts im Zollkodex der Europäischen Gemeinschaften Eine Studie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der europäischen und nationalen Gerichte und der Fortgeltung
Mehr