Schuldner- und Insolvenzberatung

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1 Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht für den Zeitraum Träger: Caritasverband Bayreuth e.v. Bürgerreuther Str. 9, Bayreuth

2 Gliederung 1. Vorbemerkung 2. Grundsätzliches 3. Allgemeine Entwicklungen 4. Anhebung der Pfändungsfreigrenzen 5. Ein Fallbericht 6. Erfahrungsbericht Schuldenpräventionsprojekt Stärkung der Finanzkompetenz bei Kindern und Jugendlichen Meine Kohle im Griff 7. Öffentlichkeitsarbeit 8. Fortbildungen 9. Auswertung der statistischen Zahlen 10. Statistik 11. Pressespiegel Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 2

3 1. Vorbemerkung An dieser Stelle möchten wir uns für die ideelle und finanzielle Unterstützung der Schuldner- und Insolvenzberatung durch die Erzdiözese Bamberg, die Stadt Bayreuth, den Landkreis Bayreuth, den Landkreis Kulmbach und einigen Spendern ganz herzlich bedanken. Danken möchten wir aber auch den Mitarbeitern von Ämtern, Behörden, Arbeitgebern, Beratungsstellen und all den anderen Kooperationspartnern, deren Mitwirkung für die Effizienz unserer Arbeit von wesentlicher Bedeutung war. Wir hoffen auch weiterhin auf eine wohlwollende Unterstützung und eine gute Zusammenarbeit, wie wir sie bereits bisher erfahren haben. Bayreuth, im März 2012 Hermann Hinterstößer Geschäftsführer Veronica Specht Leiterin der Schuldnerberatung Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 3

4 Das Team der Schuldner- und Insolvenzberatung Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 4

5 2. Grundsätzliches Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Caritasverbandes Bayreuth bietet den von Ver- bzw. Überschuldung betroffenen Menschen umfassende Hilfen an. So können mit Schuldnern gemeinsam Perspektiven und konkrete Maßnahmen zur Überwindung ihrer Verschuldung entwickelt werden. Der Caritasverband Bayreuth leistet Schuldner- und Insolvenzberatung immer in Verknüpfung mit sozialer, rechtlicher und wirtschaftlicher Beratung. Der ganzheitliche Beratungsansatz gibt die einzige Gewähr dafür, dass Überschuldungssituationen auch tatsächlich aufgearbeitet und von den Ratsuchenden nachhaltig überwunden werden, sodass ein Drehtüreffekt für die Betroffenen weitestgehend vermieden werden kann. Eine verantwortungsvolle Information, Beratung und Begleitung hinsichtlich des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellt hierbei einen wichtigen Teil der garantierten Qualität der geleisteten Hilfe zur Selbsthilfe dar. 3. Allgemeine Entwicklungen Im Jahre 1990 hat das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) zum ersten Mal Zahlen zur Überschuldungssituation in Deutschland (noch ohne neue Bundesländer) veröffentlicht. Heute hat sich diese Zahl mehr als verdoppelt. Nach den neuesten Statistiken sind mehr als drei Millionen Haushalte überschuldet. Somit sind 7 % aller Haushalte in Deutschland von dieser Situation betroffen. Überschuldung bedeutet: Die Haushalte sind nicht mehr in der Lage, mit ihrem Einkommen oder Vermögen alle laufenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen; sie sind ganz oder teilweise zahlungsunfähig. Neben den oben genannten Fakten gelten etwa 1,2 Millionen Haushalte als akut überschuldungsgefährdet. Ihr monatliches Budget reicht gerade noch aus, ihren wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Danach verbleibt ihnen so wenig Geld, dass bereits kleine Störungen im Budgetplan wie etwa eine Waschmaschinenreparatur oder eine gestiegene Heizkostenabrechnung den finanziellen Zusammenbruch auslösen können. Betroffene sind dem psychischen Druck ausgesetzt und häufig gesundheitlich beeinträchtigt. Materielle und immaterielle Belastungen verstärken sich gegenseitig. Die finanzielle Situation belastet Partnerschaften schwer und beschädigt die Entwicklung der Kinder. Zu Unrecht wird in der öffentlichen Diskussion Überschuldung auf materielle Probleme verkürzt. Es wird wohl heute von keinem mehr bestritten, dass die Beratung überschuldeter Menschen eine dringend notwendige, sinnvolle und nützliche Hilfe ist. Eine zunehmende Zahl überschuldeter Menschen hat ohne eine qualifizierte Schuldnerberatung kaum mehr eine Chance, ihre aus Überschuldung resultierenden Probleme zu lösen. Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle hat die Funktion einer wirtschaftlichen und sozialen Stabilisierung. Zu ihren Aufgaben gehört neben der Existenzsicherung, dem Schuldnerschutz und der Schuldenregulierung auch die psychosoziale Beratung. Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 5

6 4. Anhebung der Pfändungsfreigrenzen Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass Schuldner bei Pfändungen von ihren Gläubigern nicht "kahlgepfändet" werden. Daher werden Pfändungsfreigrenzen für das persönliche monatliche Arbeits- oder Sozialeinkommen festgesetzt. Diese Beträge darf der Schuldner trotz Pfändung behalten, sofern er kein sonstiges Vermögen mehr besitzt. Sie sollen dem Schuldner und - bei Unterhaltspflicht - auch seinen Angehörigen das Existenzminimum sichern. Die Pfändungsfreigrenzen sind von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Familienangehörigen abhängig. Bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe gibt es zunächst den Pfändungsfreibetrag. Was beim Arbeitseinkommen über diesem Pfändungsfreibetrag liegt, wird zunächst bis zu einer bestimmten Höhe zwischen Gläubiger und Schuldner aufgeteilt. So soll der Schuldner motiviert werden, mehr Einkommen zu erzielen. Davon profitieren beide, der Schuldner und die Gläubiger. Über der Einkommensobergrenze wird der volle Mehrbetrag an die Gläubiger abgeführt, bis deren Forderungen ausgeglichen sind. Seit 2005 wurden die Pfändungsfreigrenzen nicht erhöht, weil sich die Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags, der für die Festlegung der Erhöhung herangezogen wird, zum Stichtag (1.Januar des betreffenden Jahres) weder 2007 noch 2009 geändert hatte. Einige Wochen nach dem Stichtag für 2009 war dieser Grundfreibetrag allerdings gestiegen, sodass nunmehr 2011 mit einer Erhöhung gerechnet werden konnte. Das Bundesjustizministerium hatte zum die neue Pfändungstabelle gemäß 850c ZPO bekannt gegeben. Die Höhe der pfändbaren Beträge ist allerdings abhängig von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. So durfte ein verheirateter Familienvater mit zwei Kindern beispielsweise bis einschließlich Juni 2011 bis zu 1.769,99 netto im Monat verdienen, ohne dass ihm ein Teil des Einkommens gepfändet werden durfte. Ab Juli 2011 darf er sogar bis zu 1.849,99 netto im Monat verdienen. 5. Ein Fallbericht Immobilienschulden Was nun? Ein Fallbeispiel: Hartmut S. steht nachdenklich auf dem Baugerüst seines Hauses. Der Anstrich wurde nicht mehr gemacht. Es ist Stillstand auf der Baustelle. Dabei ist es sein Elternhaus, das er vor Jahren als Erbe übernommen hat. Die beiden anderen Brüder hatten das Erbe ausgeschlagen. Wohlweislich, denn das Haus war zum Zeitpunkt des Erbes noch nicht vollständig abbezahlt. Hartmut S. aber stieg in den Kredit bei der Hausbank der Eltern ein. Aufgrund seines guten Einkommens nahm er ein weiteres Darlehen auf. Nach einem Jahr war er wegen eines schweren Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig, erhielt Krankengeld und hatte erhebliche Kosten aus dem Unfallschaden zu zahlen. Die beiden Hausdarlehen konnte er nun nicht mehr vollständig bedienen. Die Bank drohte mit einer zwangsweisen Verwertung der Grundschuld und kündigte die Kredite. Er fand eine Bank, die beide Darlehen mit einem Kredit ablöste und die Grundschuld übernahm. Die anfänglich großzügige Ratenvereinbarung hatte bei hohen Kosten und Sicherheiten kaum eine Tilgung in Aussicht gestellt. Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 6

7 Zwischenzeitlich waren schon erste Reparaturmaßnahmen notwendig geworden, die eigentlich nur durch neuerliche Kredite hätten bezahlt werden können. Die bekam Hartmut S. allerdings nicht mehr. Seine Einkommenssituation ließ keine Ressourcen für einen höheren Ratenbetrag übrig. Sicherheiten von damals wie Forst- und Feldgrundstücke wurden zwischenzeitlich als wertlos betrachtet. Die Ausbildungskosten der Kinder schlugen ebenfalls zu Buche. Als dann noch die Firma von Hartmut S. Kurzarbeit anmelden musste, war klar, dass die Einkommenssituation auf Dauer nicht zu stabilisieren ist. Die Forderungshöhe der Bank entspricht nun nicht mehr dem damaligen Schätzwert der Immobilie. Zu viel müsste investiert werden, um den Wert zu erhalten. Nun kämpft das Ehepaar S. bereits mit der Bereitstellung der üblichen Hauskosten und kann die Kredite nicht mehr bedienen. Eine Ratenreduzierung oder neuerliche Umschuldung kommt nicht mehr in Frage. Alle anderen Vermögenswerte sind längst verbraucht. Hartmut S. und seine Frau müssen sich nun mit dem Gedanken auseinandersetzen, das Elternhaus aufzugeben und nach Verwertung mit den restlichen Forderungen in ein Verbraucherinsolvenzverfahrens zu gehen. Nur so besteht die Perspektive einer umfänglichen Entschuldung. Ein - vor allem persönlich sehr schmerzhafter Prozess, der de facto zu einer kompletten Veränderung der bisherigen Lebenssituation führen wird. Diese persönliche Katastrophe finanzmathematisch und insolvenztechnisch anzugehen, ist nur ein Teilaspekt der Beratung. Genauso wichtig ist die psychische Stabilisierung der Familie, die mit dem Gefühl des Versagens und Scheiterns, der Scham und der Hoffnungslosigkeit im beinahe Rentenalter ein neues Zuhause aufbauen muss. 6. Erfahrungsbericht Schuldenpräventionsprojekt: Stärkung der Finanzkompetenz bei Kindern und Jugendlichen Meine Kohle im Griff 1. Zielsetzung: Das Präventionsprojekt gründet auf die Beobachtung einer langjährigen Tendenz in der Schuldnerberatungsarbeit, bei der immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene in Überschuldung geraten. Die Intention war, den Umgang mit Geld und Konsum frühzeitig zu trainieren, Grundkenntnisse der Finanzwelt zu vermitteln, Zusammenhänge zwischen den eigenen Wünschen und Beeinflussungen der Umgebung offen zu legen. So können mit unseren Angeboten Verhaltensmuster erlernt und vermittelt werden, die zu reflektierten, selbstbewussten und vorausschauenden Entscheidungen im Zusammenhang mit Geld und Konsum führen. Im Jahr 2011 konnten an folgenden Schulen präventive Angebote durchgeführt werden: - Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth - Richard-Wagner-Gymnasium - Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium Bayreuth - Gesamtschule Hollfeld Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 7

8 - Grund- und Hauptschule Pottenstein - Albert-Schweitzer-Schule Bayreuth (Hauptschule) - Realschule Pegnitz - Dietrich-Bonhoeffer-Schule Bayreuth - Grundschule Warmensteinach - Grundschule Kirchenpingarten Weiterhin konnten in folgenden Berufsförderkursen präventive Angebote durchgeführt werden. - Handwerkskammer Kulmbach (Berufsvorbereitungsmaßnahme) 2. Zahlen und Fakten: 2x 4. Klasse Klassen 1x 5. Klasse 1x 6. Klasse 4x 7. Klasse 3x 8. Klasse 5x 9. Klasse 2x 11. Klasse Dauer der Angebote 17x 1 Einheit zu je 90 min. 3x 2 Einheiten zu je 90 min. 1x 3 Einheiten zu je 90 min. Schülerzahl 472 in Kursangeboten 58 in Informationsveranstaltungen und Vorträgen Themenschwerpunkte Besonderheiten Grundkenntnisse Finanzdienstleistungen/ Handykosten / Internet Teilnahme am Berufsinformationstag des Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasiums Vortrag beim Treffen oberfränkischer Schülersprecher der Gymnasien Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 8

9 3. Umsetzung: Innerhalb des Moduls können dann in Absprache mit den Lehrkräften die Themenschwerpunkte gewählt werden. Modul 1 Grundstufe; Modul 2 Mittelstufe; - Modul 3 Oberstufe; Modul 4 Berufssucher und Berufseinsteiger. In individuellen Lerneinheiten sollen die Schüler anhand der Arbeitsmaterialien selbst und in Gruppenarbeit Ansätze und Handlungsstrategien entwickeln, mit denen sinnvolle und verantwortbare Finanzentscheidungen getroffen werden können. Diese sollen eine mögliche Verschuldungssituation vermeiden helfen. Innerhalb dieses Rahmens arbeiteten die Schüler je nach Modul, Alter und Schwerpunkt an verschiedenen Bausteinen mit. Beispiele: Brainstorming Thema Geld, Wünsche, Bedürfnisse eine persönliche Analyse von Haben wollen und Geld ausgeben Grundkenntnisse zu Finanzdienstleistungen und Geldfluss (Girokonto, Kredite, Geschäftsfähigkeit u.v.m.) Organisation und Planung von Taschengeld Schuldenspirale: Recht und Gesetz; Folgen und Konsequenzen Phantasiereisen: Wunschlebenslauf, Zweier-Interviews, Kreativarbeiten Gruppenarbeiten: Ermittlung von Handykosten; Folgekosten Führerschein und Auto, Fallbearbeitung zum Thema Wohnkosten. u.a. Medien DVD/ Internet: Fallbeispiele zur Verschuldung von Jugendlichen ( Diskussion und Lösungssuche); Internetkurs Welcher Geldtyp bin ich? (Reflexion des eigenen Ausgabeverhaltens); Internetkurs ABC der Jugendwerbung (Einblick in die Werbemanipulation). Finanzquiz/ Finanzführerschein Erste Lebensfinanzplanung im eigenen Haushalt u.a. 7. Öffentlichkeitsarbeit Als sehr gutes Instrument der Informationsvermittlung haben sich die im 14-tägigen Rhythmus stattfindenden Informationsveranstaltungen im eigenen Hause erwiesen. So gelang es relativ zeitnah die stetig steigende Nachfrage zu bewältigen. 20 Basisveranstaltungen 9 Abendseminare zum Verbraucherinsolvenzverfahren Vortrag in der JVA Bayreuth Vortrag in der Arbeitsloseninitiative Kulmbach Vortrag in der Handwerkskammer Kulmbach Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 9

10 Vortrag bei den oberfränkischen Schülersprechern Vortrag Dekanatsausschuss Soziales Sendebericht Situation der Schuldnerberatung in Bayern, Bayerisches Fernsehen, Sendetermin am , 16:45 Uhr 8. Fortbildungen 7 Arbeitskreistreffen in der Erzdiözese Bamberg Bundesarbeitsgemeinschaft: Vertiefungsseminar Verbraucherinsolvenzrecht, Erfurt Prävention 2.0, Bad Honnef Zwangsversteigerung von Immobilien im Insolvenzverfahren, Nürnberg 9. Auswertung der statistischen Zahlen Vergleicht man die statistischen Zahlen aus 2011 mit denen des Vorjahres, so hat sich die Tendenz verfestigt, dass Arbeitslosigkeit (42 %) der häufigste Auslöser für eine Überschuldungssituation bei Privatpersonen ist. Neben Arbeitslosigkeit stellen auch andere Ereignisse wie zum Beispiel Trennung, Scheidung sowie Tod des Partners, Erkrankung oder Sucht Gründe für Überschuldung dar. Unwirtschaftliche Haushaltsführung und gescheiterte Selbständigkeit ergänzen die Palette weiterer wichtiger Hauptauslöser für die Überschuldung. Im Jahr 2011 lebten 36,8 % aller von der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle beratenen Personen alleine. Allein erziehende Frauen (19,3 %) waren überproportional von Überschuldung betroffen. Sie zählten fast doppelt so häufig zur Klientel der Beratungsstelle, als es ihrem Anteil an allen Haushalten entsprach. Auffällig, wenn auch nicht überraschend, ist der hohe Anteil von Personen ohne abgeschlossene berufliche Ausbildung mit 42 % (3 % derzeit in Ausbildung). Die überschuldeten Personen hatten 2011 im Durchschnitt rund EUR Schulden. Bei rund 58 % der überschuldeten Personen lag 2011 das monatliche Nettoeinkommen unter EUR und damit unter der Pfändungsfreigrenze, die derzeit 1.029,99 EUR für nicht unterhaltspflichtige Personen beträgt. Die Möglichkeit eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nutzten 432 Personen. Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 10

11 10. Statistik Auswertungszeitraum: 01/2011 bis 12/2011 Anzahl der beratenen Haushalte insgesamt: 767 Davon abgeschlossene Beratungen: 488 Bayreuth Stadt 269 Fälle (35 %) Bayreuth Landkreis 199 Fälle (26 %) Kulmbach Stadt u. Landkreis 184 Fälle (24 %) Hof Stadt u. Landkreis 115 Fälle (15 %) Gesetzliche Grundlagen der Beratung Anzahl Prozent von allen Fällen 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB II % 11 Abs. 5 Nr. 2 SGB XII 21 3 % Sonstiges % Gesamt % Anzahl Abs. 2 Nr. 2 SGB II 11 Abs. 5 Nr. 2 SGB XII Sonstiges Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 11

12 Geschlecht Anzahl Prozent weiblich % männlich % Gesamtergebnis % 50,46% 49,54% weiblich männlich Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 12

13 Lebensform Anzahl Prozent allein erziehend % allein lebend % bei Bekannten / Eltern lebend 21 3 % in Ehe (Lebensgemeinschaft) lebend % sonstiges 10 1 % Gesamtergebnis %

14 Berufsabschluß Anzahl Prozent in Ausbildung 21 3 % mit Ausbildung % ohne % Gesamtergebnis % in Ausbildung mit Ausbildung ohne Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 14

15 Erwerbssituation Anzahl Prozent abhängig % anderweitig, nicht erwerbstätig % arbeitslos % arbeitslos, ehem. selbstständig 14 2 % selbstständig 4 1 % Gesamtergebnis % abhängig anderweitig, nicht erwerbstätig arbeitslos 14 arbeitslos, ehem. selbstständig 4 selbstständig Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 15

16 Haushaltsgröße Personen im Haushalt Anzahl Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 16

17 Kinder im Haushalt Alter Anzahl Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 17

18 Einkommensquellen Anzahl Arbeitslosengeld I 38 Arbeitslosengeld II 259 Ausbildungsbezüge 6 Erwerbstätigkeit 312 Erziehungsgeld 31 Kindergeld 222 Krankengeld 16 Rente, Pension 89 selbstständ Tätigkeit 4 SGB XII 21 sonstige Einkünfte 43 Unterhaltszahlungen privat Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 18

19 mtl. Nettoeinkommen Einkommen beratene Person Anzahl Prozent bis % bis % bis % bis % bis % bis % bis % über % Gesamtergebnis % bis 500 bis 750 bis 1000 bis 1250 bis 1500 bis 1750 bis 2500 über Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 19

20 mtl. Nettoeinkommen/Haushalt Einkommen beratene Person Anzahl Prozent bis % bis % bis % bis % bis % bis % bis % über % Gesamtergebnis % bis 500 bis 750 bis 1000 bis 1250 bis 1500 bis 1750 bis 2500 über 2500 Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 20

21 Grund der Überschuldung Anzahl Arbeitslosigkeit 335 Erkrankung, Sucht 43 gescheiterte Selbstständigkeit 39 Haushaltsgründung 11 Immobilienfinanzierung 20 Mithaftung 10 Schadenersatz 2 Sonstiges 44 Trennung / Tod 90 Unfall 6 unwirtschaftliche Haushaltsführung 89 unzureichende Kreditberatung Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 21

22 Art der Gläubiger Anzahl Bank - Dispo 420 Bank - Hypothekenkredit 124 Bank - Ratenkredit 825 Energieunternehmen 416 Finanzamt 95 Freier Berufe 282 Gewerbetreibender 1883 Inkassobüro (gekaufte For.) 615 Privatperson 105 sonst. öffentl. Gläubiger 1098 Sonstiges 135 Staatsanwaltschaft u.ä. 88 Telefongesellschaft 1144 Unterhaltsverpflichtungen 34 Vermieter 206 Versandhaus 554 Versicherung Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 22

23 Abgeschlossene Beratungsfälle Anzahl Prozent Schulden außergerichtlich reguliert 22 5 % Schuldenbereinigungsplan angenommen 3 1 % Regelinsolvenzverfahren (ohne Begleitung) 1 0 % Verbraucherinsolvenzverfahren (ohne Begleitung) % Abbruch durch Schuldner 15 3 % Abbruch durch Berater 13 3 % Abbruch sonstiges 2 0 % Gesamtergebnis % Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 23

24 Alter Anzahl Prozent unter 20 Jahre 7 1 % 20 bis 25 Jahre % 26 bis 30 Jahre % 31 bis 40 Jahre % 41 bis 50 Jahre % 50 bis 60 Jahre % ab 60 Jahre 59 8 % Gesamtergebnis % unter 20 Jahre bis 25 Jahre bis 30 Jahre 31 bis 40 Jahre 41 bis 50 Jahre bis 60 Jahre 51 ab 60 Jahre Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 24

25 Kinder außerhalb des Haushalt Anzahl Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 25

26 11. Pressespiegel Schuldner- und Insolvenzberatung Jahresbericht 2011 Seite 26

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