Flüchtlinge: Asylverfahren, Unterbringung, ehrenamtliche Unterstützung

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1 Flüchtlinge: Asylverfahren, Unterbringung, ehrenamtliche Unterstützung 17. November 2015, Koppelsberg Reinhard Pohl, Journalist

2 Teil I: Asylverfahren

3 Station 1 Erstaufnahme, Registrierung Flüchtling meldet sich: BüMA (Bescheinigung über Meldung als Asylsuchender) Erstaufnahme: Neumünster Aufnahme dort oder andere Erstaufnahme (Landesunterkünfte) Registrierung

4 Station 2 EASY-Verfahren Länderquote nach Königsteiner Schlüssel Schleswig-Holstein: 3,4 Prozent Hamburg: 2,5 Prozent Wird das Herkunftsland in Neumünster bearbeitet? Hat Schleswig-Holsteins eine Quote erfüllt? sonst: Weiterschicken in Bundesland, das weniger als Quote aufgenommen hat.

5 Station 3 Weiterverteilung Kreis Dithmarschen: 4,9 % Kreis Hzgt Lauenburg: 6,3 % Kreis Nordfriesland: 5,8 % Kreis Ostholstein: 7,2 % Kreis Pinneberg: 10,4 % Kreis Plön: 4,7 % Kreis Rendsburg-Eck.: 9,6 % Kreis Schleswig-Flensb.: 7,0 % Kreis Segeberg: 8,9 % Kreis Steinburg: 4,9 % Kreis Stormarn: 7,7 % Stadt Flensburg: 3,1 % Landeshauptstadt Kiel: 8,7 % Hansestadt Lübeck: 7,8 % Stadt Neumünster: 3,0 % Quoten nach der Ausländer- Aufnahmeverordnung SH

6 Station 4 Asylantrag, Reisewegbefragung Asylantrag: Termine zur Zeit Juni 2016, jeweils 8 Uhr, Neumünster mit Asylantrag: Aufenthaltsgestattung Reisewegbefragung: Ist anderes EU- Land zuständig? (Kapazitäten für ca Verfahren im Jahr): Dublin-III-Verordnung

7 Station 5 Dublin-III-Verfahren Drei Monate Zeit für Anfrage im anderen Land (EU plus 4 Assoziierte) Zwei Monate Zeit für Ablehnung oder Zustimmung. Keine Antwort = Zustimmung Bescheid: Der Asylantrag ist unzulässig. Die Abschiebung nach... (z.b. Italien) wird angeordnet. 6 Monate Zeit für Abschiebung, danach wird Deutschland zuständig.

8 Station 6 Anhörung Wichtigster Teil des Asylverfahren. Alles muss gesagt werden, möglichst chronologisch, glaubwürdig, widerspruchsfrei. ca. 1 Stunde mit DolmetscherIn, Protokoll wird vom Anhörer diktiert und rückgedolmetscht. Probleme: Traumatisierte können kaum vollständig und widerspruchsfrei berichten.

9 Station 7 Bescheid Bescheid kommt nach zwei Wochen bis drei Jahren (starke Unterschiede nach Herkunftsland). ca. 40 Prozent positiv 1) Asyl (selten) 2) Flüchtling (meistens) 3) subsidiärer Schutz (Krieg, Folter, Todesstrafe) 4) Abschiebungsschutz (z.b. Krankheit) ca. 40 Prozent negativ (unbegründet / offensichtlich unbegründet) ca. 20 Prozent anderweitige Erledigung

10 Station 8 Aufenthaltserlaubnis Asyl / Flüchtlingseigenschaft: 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis blauer Pass Familienzusammenführung (nur Kernfamilie, innerhalb von drei Monaten ohne Voraussetzungen) Umzugserlaubnis subsidiärer Schutz: 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis Nationalpass Familienzusammenführung wie nach Anerkennung Wohnsitzauflage bleibt Abschiebungsschutz 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis

11 Station 9 Familienzusammenführung Antrag innerhalb von drei Monaten Antrag entweder hier oder dort Kernfamilie: Ehegattin / Ehegatte + minderjährige Kinder Sonderfall unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Eltern + minderjährige Geschwister Problem: erwachsene Kinder sind keine Familienmitglieder nach dt. Recht.

12 Station 10 Klage gegen jeden Bescheid ist Klage beim Verwaltungsgericht möglich Klagefrist ein oder zwei Wochen Begründungsfrist vier Wochen, Nachreichen möglich Zuständigkeit siehe Geschäftsverteilungsplan Verhandlung ist öffentlich, Besuch empfehlenswert

13 Station 11 Verhandlung mündliche Verhandlung nach zwei Wochen bis 18 Monaten / EinzelrichterIn 1-Darstellung des Falls 2-Befragung des Flüchtlings 3-Rechtsdiskussion Entscheidung sofort oder abends (nächsten Morgen anrufen) oder innerhalb von 14 Tagen In der Regel keine 2. Instanz

14 Station 12 Duldung, Abschiebung mit der Ablehnung (Bescheid oder Urteil) Ausreiseaufforderung, Ausreisefrist, Abschiebungsandrohung freiwillige Ausreise prüfen (auch Weiterreise in Drittland) Abschiebung nicht möglich: Duldung (Abschiebung später möglich) Beratungsstelle: Von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis

15 Teil II: Aufnahme

16 Flüchtlingsaufnahme und Asylanträge Schleswig- Holstein: Schleswig- Holstein 2015: 2014: Oktober: : September: : August: : : Juli: Juni: Mai: April: März: Februar: Januar: 1.087

17 Erstaufnahme 2000 Plätze in Neumünster 2000 Plätze in Boostedt 500 Plätze in Albersdorf 1400 Plätze in Seeth 640 Plätze in Kiel 1390 Plätze in Lübeck 900 Plätze in Putlos 900 Plätze in Kellinghusen 320 Plätze in Salzau 1000 Plätze in Itzehoe 300 Plätze in Wentorf geplant: Plätze in SH

18 Zukunft Syrien? über 90 % der getöteten Zivilisten durch Assad / Regierungstruppen Sommer 2015: Regierung beherrscht nur noch 20 % des Landes August 2015: Intervention Russland. Der Krieg verlängert sich um 5 bis 10 Jahre?

19 Zukunft Irak? alle großen Parteien sind Interessenvertreter von Schiiten, Sunniten, Kurden. Keine große Partei ist Interessenvertreter des Irak. Islamischer Staat füllt das Machtvakuum: angekündigter Völkermord an Jesiden

20 Zukunft Afghanistan? große Teile der Wirtschaft hingen an Aufträgen für internationale Truppen Mit dem Abzug nicht nur Sicherheitsprobleme, auch hohe Arbeitslosigkeit Taliban-Einfluss größer als 2001 seit : Biometrische Pässe erleichtern Visum für Iran / Türkei

21 Zukunft Jemen? Krieg Saudi-Arabiens seit 26. März 2015 Jemen ist größer als Syrien Jemen hat mehr Einwohner als Syrien Milizen für Hadi sind mit deutschen G3- Gewehr als Standardwaffe ausgerüstet worden (Lizenzproduktion von Heckler und Koch in Saudi-Arabien)

22 Teil III: Ehrenamt

23 Ehrenamt Begleitung Kleidung Wohnungssuche Wohnungseinrichtung Sprache Schularbeitenhilfe Besuch beim VG Professionell: Unterbringung Leistung Beratung / MSB Integrationskurs Rechtsanwältin Dolmetscher/in

24 Asylverfahren bedeutet: Warten Asylbegehren / Meldung 6 Wochen Wartezeit Asylantrag Dublin-III-Verfahren ein Jahr Wartezeit, manchmal zwei Anhörung zwei Monate bis drei Jahre Wartezeit Entscheidung eventuell: Klage ein Jahr Wartezeit

25 Asylverfahren: Schutzquoten Syrien: 93,2 % Albanien: 0,2 % Kosovo: 0,4 % Afghanistan: 44,9 % Irak: 87,7 % Serbien: 0,1 % Eritrea: 85,9 % Mazedonien: 0,5 % Pakistan: 11,2 % ungeklärt: 76,6 %

26 Schule Klären: Aufenthaltsgestattung? Duldung? Aufenthaltserlaubnis? Gestattung / Duldung: keine internationale Grenze überschreiten! (Ausweisersatz möglich) Aufenthaltserlaubnis ist schengenfähig (ersetzt z.b. dänisches Visum) Schulpflicht gilt immer Berufsschulpflicht gilt immer (Voraussetzung: Besuch der allgemeinbildenden Schule)

27 Deutschkurs nach der Anerkennung: Aufenthaltserlaubnis mit I-Kurs- Zulassung seit : Zulassung möglich im Rahmen freier Plätze bei Gestattung & HKL Syrien / Irak / Eritrea / Iran BA-Kurse 330 Stunden

28 Unterbringung: Frauen Oft werden alleinreisende / alleinerziehende Frauen nicht in örtliche Gemeinschaftsunterkünfte geschickt, sondern bekommen bevorzugt Wohnungen. In der Erstaufnahme Konzept für getrennte Unterbringung Je voller, desto öfter Missachtung von Sonderregeln.

29 keine Angst! der Einzelne zählt Vorurteile vergessen Rückkopplung in der Gruppe nur bei Sympathie eigene Fähigkeiten eigene Zeit Hilfe zur Selbständigkeit Erwachsene als Erwachsene behandeln Kinder sind Kinder und niemals Dolmetscher!

30 Fragen und Informationen (Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v. mit aktuellen Informationen, Erlassen der Landesregierung, Terminen) (Forum für ausländerrechtliche Fragen) (Informationen zum Asyl und Alltag in sechs Sprachen

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