Antrag auf Abschluss eines Honorarvertrages. Vortrags-, Lehrtätigkeit

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1 Antrag auf Abschluss eines Honorarvertrages Auftraggeber: Institut: E- Mailanschrift: Tel. Nr. 1. Gegenstand der Vertragsleistung Der Vertrag beinhaltet die Leistung eines bestimmten Arbeitserfolges Vortrags-, Lehrtätigkeit Genaue Bezeichnung der Tätigkeit (evtl. Unterlagen beifügen), Angabe zu Materialien, die vom Vertragsnehmer zu erstellen oder zur Verfügung zu stellen sind, ggf. sonstige Nebenleistungen (Auswertung, Bericht etc.): 2. Begründung zur Notwendigkeit des Vertrages Die Vertragsleistung kann nicht mit vorhandenem Personal durchgeführt werden, weil 1 von 8

2 3. Angaben zum/zur Vertragsnehmer/in Name, Vorname: Beruf: Abschluss als: wohnhaft in: Beschäftigung bei PH Freiburg oder anderem Arbeitgeber: ja, als befristet bis bei (Die Nebentätigkeitsgenehmigung/-anzeige an die Dienststelle ist beizufügen) bereits an der PH Freiburg beschäftigt gewesen von bis Selbständig / Freiberuflich tätig nicht berufstätig IBAN: BIC: 2 von 8

3 4. Ausführung der Vertragsleistung In der Zeit von Arbeitsplatz bis außerhalb der PH innerhalb der PH Institut/Abteilung: Bei Ausführung in der Hochschule: Angaben zu Nutzung von Geräten/Einrichtungen: Begründung für die Nutzung: 5. Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status Zum Nachweis, dass keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gemäß 7 Abs. 1 SGB IV vorliegt, wird folgendes bestätigt: Ja Nein 1. Die Auftragnehmerin /Der Auftragnehmer (AN) beschäftigt mit der selbstständigen Tätigkeit weitere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (außer Familienangehörige) 2. Die/ Der AN ist nicht Landesbediensteter 3. Die/ Der AN ist oder war bisher nicht bei der Pädagogischen Hochschule Freiburg beschäftigt 4. Die/ Der AN erbringt im Rahmen des Vertrages keine für Beschäftigte typische Arbeitsleistungen, unterliegt insb. nicht den Weisungen der PH und ist nicht in der Arbeitsorganisation der PH eingegliedert 5. Die/ Der AN tritt aufgrund unternehmerischer Tätigkeit am Markt auf 6. Die/ Der AN übt keine Tätigkeit im Rahmen des Vertrages aus, die nach dem äußeren Erscheinungsbild der Tätigkeit entspricht, die sie/er zuvor aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses für die PH ausgeübt hat 3 von 8

4 6. Bemessung und Finanzierung des Honorars Höhe des Honorars: Kapitel, Titel, Kostenstelle: Angaben zu Berechnungsgrundlagen des Honorars: Die Verfügbarkeit der Mittel bei Fälligkeit wird hiermit ausdrücklich versichert. Die Richtigkeit der Angaben, insb. Ziffer 5 Nr. 3, 5 und 6 wird hiermit bestätigt. Freiburg, den Unterschrift Antragsteller/in Erklärung der Auftragnehmerin/ des Auftragnehmers: Mir ist bekannt, dass sich aus dem Vertrag kein Arbeitsverhältnis ergibt. Die Richtigkeit der Angaben zu Ziffer 5 bestätige ich ausdrücklich. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich für eine ordnungsgemäße Versteuerung des Entgelts zu sorgen habe. Freiburg, den Unterschrift Auftragnehmer/in 7. Bearbeitungsvermerke der Verwaltung Der Abschluss des Vertrages wird wie beantragt genehmigt Dem Abschluss des Vertrages kann noch- nicht zugestimmt werden, weil (bzw. siehe Anlage) Zurück an den Antragsteller mit der Bitte um Ergänzung Freiburg, den Unterschrift 4 von 8

5 5 von 8

6 Honorarvertrag zwischen vertreten durch den Kanzler und Auftragnehmer (im Folgenden Honorarkraft genannt) 1 Vertragsgegenstand: (1) Die Honorarkraft wird in der Zeit vom bis im Auftrag der Pädagogischen Hochschule Freiburg tätig. Bezahlt wird der tatsächlich geleistete Veranstaltungsbeitrag. Die PH Freiburg behält sich vor, eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnahme bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Ausfallhonorar wird nicht gezahlt. Die Tätigkeit wird im Institut/ der Abteilung bei Frau/ Herrn ausgeführt. Die Tätigkeit umfasst: einschließlich Seminarunterlagen, Power-Point-Präsentation, Bericht etc. (Nichtzutreffendes bitte streichen) (2) Die Honorarkraft gestaltet ihre Tätigkeit selbständig. (3) Die Honorarkraft nimmt zur Kenntnis, das sie möglicherweise gem. 2 Nr. 1 SGB VI als selbständig tätiger Lehrer oder Erzieher der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegt. Für die Meldung beim zuständigen Rentenversicherungsträger ist die Honorarkraft selbst verantwortlich. 6 von 8

7 Vergütung und Kostenerstattung 2 (1) Für die zu erbringende Leistung erhält die Honorarkraft ein Honorar in Höhe von: Fahrtkosten werden wie folgt erstattet: Nachgewiesene Kosten für Bahnfahrt Zweiter Klasse oder 0,16 Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Veranstaltungsort. (2) Mit dem Honorar sind die erbrachte Leistung und alle Kosten, die der Honorarkraft durch Ausführung der Dienstleistung entstehen, abgegolten. (3) Die Vergütung ist grundsätzlich nach Abschluss der Tätigkeit fällig. Abschlagszahlungen nach der Erbringung von Teilleistungen sind möglich. (4) Die Vergütung wird auf folgendes Konto überwiesen: IBAN: BIC: Kapitel, Titel, Kostenstelle: 3 Steuer Die Honorarkraft nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen dieses Honorarvertrages erzielte Vergütung der Steuerpflicht unterliegt und die Pädagogische Hochschule Freiburg dem Finanzamt Freiburg die Höhe der Vergütung mitteilt. Für die Versteuerung der Vergütung, insbesondere für die Angabe in der Steuererklärung, ist die Honorarkraft verantwortlich. 4 Art und Ort der Leistungserbringung (1) Die Honorarkraft hat die vereinbarte Leistung höchstpersönlich zu erbringen. (2) Erfüllungsort ist Freiburg (3) Zur Durchführung von Lehrveranstaltungen stellt die Pädagogische Hochschule Freiburg der Honorarkraft die erforderlichen Räume einschließlich des gegebenenfalls in den Räumen vorhandenen Präsentationszubehörs (Projektor, Beamer etc.) zur Verfügung. Weitere Mitwirkungsleistungen schuldet die Pädagogische Hochschule Freiburg nicht. (4) Die zur Durchführung von Lehrveranstaltungen erforderlichen Texte stellt die Honorarkraft auf eigene Kosten und eigenes Risiko zur Verfügung. Die Honorarkraft trägt insbesondere auch die Verantwortung für die Beachtung der Urheber- und Nutzungsrechte an den von ihr eingesetzten Lehrmaterialien. 7 von 8

8 5 Verschwiegenheit / Datenschutz (1) Die Honorarkraft verpflichtet sich zur Geheimhaltung der ihr in Ausführung des Vertrages bekannt gewordenen personenbezogenen Daten. Dies gilt auch für die Zeit nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses. (2) Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten, insbesondere ist die Einwilligung zur Datenverarbeitung von dem/den Betroffenen einzuholen. 6 Haftung / Versicherungspflicht / Schutzrechte (1) Die Honorarkraft haftet gegenüber der Pädagogischen Hochschule Freiburg für Schäden, die aus der fehlerhaften oder nicht rechtzeitigen Erbringung ihrer Leistungen entstehen. Die Pädagogische Hochschule Freiburg behält sich im Einzelfall vor, den Nachweis einer Haftpflichtversicherung zu fordern. (2) Die Pädagogische Hochschule Freiburg haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Dies betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (3) Die Honorarkraft gewährleistet, dass alle von ihr zur Erbringung der Seminarleistung eingesetzten Medien (z. B. Skripte, Fotos) frei von Schutzrechten Dritter, insbesondere Urheberrechten, sind 7 Rechtsanwendung / Gerichtsstand (1) Der Vertrag und das Rechtsverhältnis der Parteien unterliegen deutschem Recht. (2) Für Streitigkeiten über bzw. aus diesem Vertrag ist das Gericht zuständig, an dessen Ort die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist. Hat die Honorarkraft im Inland keinen Wohnsitz begründet bzw. diesen aufgegeben, so ist der Gerichtsstand Freiburg. 8 Nebenabreden und Vertragsänderungen / Teilweise Unwirksamkeit (1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (2) Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. (3) Nebenabreden: (zutreffendes ist anzukreuzen bzw. zu ergänzen) Berichtspflicht: Die Honorarkraft verpflichtet sich, dem Auftraggeber über den jeweiligen Stand der Arbeiten im Abstand von kostenlos Auskunft zu geben. Aufbewahrung von Unterlagen: Die Honorarkraft hat die ihr überlassenen Unterlagen sorgfältig aufzubewahren und dies nach Vertragsende ohne weitere Aufforderung an den Auftraggeber zurück zu geben. Sonstiges: Freiburg, den Pädagogische Hochschule Freiburg Kanzler Honorarkraft Hendrik Büggeln 8 von 8

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