Unternehmensberatervertrag

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1 Unternehmensberatervertrag zwischen Name : Straße: Ort: (im Folgenden: Auftraggeber) und TRENDMED Einkaufsmanagement GmbH Seibelstr Mettmann (im Folgenden: Auftragnehmer) wird folgende Beratungsvereinbarung getroffen: 1 Gegenstand des Vertrags 1. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber betriebswirtschaftlich im Bereich der medizinischen beraten. Zu der Beratungstätigkeit gehören insbesondere: a) die neutrale Anwenderberatung (Ärzte- und Pflegepersonal) für den Bereich medizinische b) die neutrale Beratung in der Geschäftsführung / Medizintechnik für den Bereich medizinische c) die neutrale Beratung sowie kaufmännische Unterstützung zur Realisierung von Einsparpotentialen für den Bereich medizinische d) die Erstellung von Marktübersichten bzw. Auswertungen für den Bereich medizinische e) die telefonische Unterstützung und Beratung bei Beschaffungsfragen im Bereich medizinischer Seite 1 von 6

2 2. Die Beratung erfolgt in unmittelbarer Abstimmung mit der Geschäftsführung des Auftraggebers, wobei Einzelheiten und weiter gehende Teilaufgaben in einer Zusatzvereinbarung zu diesem Vertrag getroffen werden. Der Auftraggeber wird feste Ansprechpartner für TRENDMED benennen, dieses werden zunächst sein: Name, Position Name, Position Name, Position 2 Umfang und Ausführung des Auftrags 1. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, wie sie sich aus den Grundsätzen für die Berufausübung der Unternehmensberater im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) ergeben, ausgeführt. Die Tätigkeit des Auftragnehmers gliedert sich in Besprechungen sowie Ausarbeitungen und Berichterstattung. 2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags eigener sachverständiger Mitarbeiter zu bedienen. Dem Auftragnehmer ist es ferner gestattet, zur Auftragsdurchführung die Mitarbeit spezialisierter Kollegen oder anderer Freiberufler in Anspruch zu nehmen. 3 Ort und Zeit der Tätigkeit 1. Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort. Jedoch wird der Auftragnehmer der Geschäftsführung des Auftraggebers auf Anforderung monatlich vor Ort zur Verfügung stehen. 2. Der Auftragnehmer kann monatlich einen Arbeitstag für Dokumentationszwecke am Sitz des Auftraggebers zugunsten des laufenden Auftrages verwenden. 3. Der Auftragnehmer gestaltet seine Arbeitszeit nach pflichtgemäßem Ermessen. Der zeitliche Umfang der in 1 Abs. 1 beschriebenen Aufgaben wird pauschal auf Mitarbeitertage à 8 Stunden pro Monat veranschlagt. Sollte sich im Laufe der Beratungstätigkeit herausstellen, dass Teilaufgaben des gem. 1 Abs. 1 festgelegten Arbeitsprogramms den in Aussicht genommenen Zeitaufwand übersteigen, ist der Auftragnehmer nach Erkennen des Sachverhalts sofort zur Information des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftraggeber entscheidet sodann über eine etwaige Erweiterung des zeitlichen Umfanges des Auftrages. Seite 2 von 6

3 4 Berichterstattung Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber mündlich oder schriftlich Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse (Auswertungen, Marktübersichten usw.). Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen. 5 Vergütung 1. Der Auftraggeber zahlt für die Beratungsleistungen eine monatliche Pauschale in Höhe von 1.200,00 Euro pro Beratertag zuzüglich der MwSt. Die Pauschale ist monatlich ab dem im Voraus bis zum 03. Werktag eines jeden Monats zahlbar. Die Bankverbindung lautet: Stadtsparkasse Düsseldorf, Kontonummer: , Bankleitzahl: Besondere Leistungen, wie die Erstellung umfangreicher, über die laufende Berichterstattung hinausgehender, schriftlicher Gutachten, Schulungen, besondere Projekte, öffentliche Ausschreibungen und Analysen sind besonders zu honorieren. Eine besondere Honorierung setzt indes voraus, dass sich die Vertragsparteien über die Honorierungspflicht und die Höhe des Honorars zeitnah zu Beginn der besonderen Leistungen geeinigt haben. 3. Für die Bereitstellung der Management-Recourcen und die Teilnahme am Gesamtpotential des Auftragnehmers zahlt der Auftraggeber eine einmalige Beitrittspauschale von 1.200,00 Euro zzgl. der MwSt. 6 Reisekosten und Spesen 1. Reisekosten und Spesen werden dem Auftragnehmer nach Aufwand oder pauschal wie folgt ersetzt: Übernachtungskosten Taxi- und Parkgebühren Bahn PKW Flugzeug Leihwagen Rechnung des Hotels gemäß Nachweis oder direkte Übernahme der Hotelkosten durch das Auftraggeber, höchstens 100,00 zzgl. der MwSt. pro Übernachtung p. Person gemäß Nachweis Fahrtkosten 1. Klasse gemäß Nachweis Fahrtkosten 0,55 Euro / km zzgl. der MwSt. Kosten buiseness class gemäß Nachweis (Mittelklassewagen) Kosten gemäß Nachweis und Tankrechnung Seite 3 von 6

4 7 Aufwendungen 1. Honorare und Kosten für hinzugezogene spezialisierte Kollegen oder anderer externer Fachleute werden dem Auftragnehmer erstattet, sofern der Auftraggeber in jedem Einzelfall in die Hinzuziehung eingewilligt. Die Einwilligung soll im Eilfall telefonisch erfolgen und ist dann schriftlich zu bestätigen. Der Auftragnehmer achtet auf eine angemessene und wirtschaftliche Abrechnung dieser Kosten. 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung der Aufträge notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, Informationen erteilt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Aufträge von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. 2. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von dem Auftragnehmer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 3. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass ihre Mitarbeiter vor Beginn der Zusammenarbeit über die Tätigkeit des Auftragnehmers eingehend informiert werden. 4. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer auf Anforderung einen möglichst gesonderten Arbeitsplatz im Hause unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer die unentgeltliche Benutzung der Kommunikationseinrichtungen (Telefon, Internetanschluss, Telefax etc.) für dienstliche Zwecke. 5. Ferner erklärt sich der Auftraggeber bereit, dem Auftragnehmer auf besondere Anforderung Personal unentgeltlich für Arbeiten beim Auftraggeber zur Verfügung zu stellen, sofern hierdurch die betrieblichen Abläufe nicht gestört werden. 9 Verschwiegenheit, Datenschutz 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten strengstes Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder deren Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, der Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer im Einzelfall ausdrücklich von dieser Schweigepflicht. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über das Ende des Beratungsvertrags hinaus fort. Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter sowie von ihm im Rahmen der Durchführung seiner Aufgaben eingeschaltete Dritte entsprechend zu verpflichten. Seite 4 von 6

5 2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übergebenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig zu verwahren und bei Ende des Beratungsvertrags zurückzugeben. 3. Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder Dritte verarbeiten zu lassen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz sind zu beachten. 10 Vertragsstrafe Der Auftragnehmer verpflichtet sich, an den Auftraggeber für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus 9 Absatz (1-3) eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro zu zahlen, höchstens jedoch 2.000,00 Euro zuzüglich der MwSt.. 11 Vertragsdauer Diese Vereinbarung beginnt am und wird bis zum fest abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. 12 Vollmacht Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer eine Handlungsvollmacht gemäß Anlage zu diesem Vertrag erteilen. 13 Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt wurden. Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden sollten oder dieser Vertrag Lücken enthalten sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. 14 Gerichtsstand 1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf. 2. Der Inhalt dieses Vertrages soll im Interesse aller Beteiligten vertraulich behandelt werden. Seite 5 von 6

6 15 Sonstiges Großgeräte (Projekte) wie zum Beispiel Einrichtung eines MVZ oder öffentliche Ausschreibungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrags und müssen separat vertraglich geregelt werden. (Ort, Datum) (Ort, Datum) (Auftraggeber) (Auftragnehmer) Seite 6 von 6

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