L a n d e s b e t r i e b S t r a ß e n, B r ü c k e n u n d G e w ä s s e r

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1 Stand: Freie und Hansestadt Hamburg L a n d e s b e t r i e b S t r a ß e n, B r ü c k e n u n d G e w ä s s e r Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Postfach , D Hamburg Projekt Busbeschleunigung GF/PB Sachsenfeld 3-5 D Hamburg Zimmer C1.09 Geschäftszeichen (bei Antworten bitte angeben) Gz.: GF/PB Hamburg, den n Verkehrsplanung : Haltestellen Löwenstraße, UKE und Eppendorfer Park auf der Metrobuslinie 20/25 S c h l u s s v e r s c h i c k u n g 1. Verschickung LSBG-GF/PB vom Anlagen : 1. Erläuterungsbericht 2. Abwägungsvermerk 3. Übersichtsplan i. M. 1:5000, Zeichn.-Nr.: Lageplan i. M. 1:250, Zeichn.-Nr.: Lageplan i. M. 1:250, Zeichn.-Nr.: Lageplan i. M. 1:250, Zeichn.-Nr.: 4. Beitragsanforderung zur Ausführungsunterlage - Bau - nach 57 LHO Öffentliche Verkehrsmittel: S 3, S 31 Hammerbrook Bus 25, 112 Hammerbrook/City-Süd

2 Sehr geehrte Damen und Herren, die vorliegende Planung wird hiermit schlussverschickt. Dem verkehrstechnischen Erläuterungsbericht (Anlage 1) und dem Lageplan (Anlagen 3) sind die Grundlagen, Randbedingungen und technischen Details der vorliegenden Planung zu entnehmen. In den Abstimmungsrunden zur 1. Verschickung konnten die Beteiligten ihre Bedenken und Anregungen bezüglich der Maßnahme äußern. Die Inhalte haben Eingang in den Abwägungsvermerk (Anlage 2) gefunden. Die Änderungen wurden in die Pläne eingearbeitet. Die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung von ) gemäß 45 StVO liegt vor. Nach Auskunft der Feuerwehr, Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht, besteht im Planungsbereich kein Hinweis auf Kampfmittel. Der Regionalausschuss des Bezirks Nord hat die Unterlagen am zu Kenntnis genommen. Entwurf und Bau erfolgen durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Projektteam Busbeschleunigung -GF/PB- bzw. Fachbereich Baudurchführung S 3. Maßnahmen des Busbeschleunigungspro- Die Finanzierung erfolgt aus dem Titel gramms. Die Realisierung der Maßnahmen ist für 2015 vorgesehen. Gleichzeitig mit der Schlussverschickung der Verkehrsplanung erfolgt die Aufforderung zur Beitragsabgabe bzw. zur Erstellung der Teilkostenunterlage für die Aufstellung der Ausführungsunterlage - Bau - nach 57 LHO für die mit # gekennzeichneten Dienststellen. Die angeschriebenen Dienststellen werden gebeten, Ihre Beitragsabgabe für die AU - Bau bis spätestens zum an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Projekt Busbeschleunigung GF/PB zu senden. In jedem Fall senden Sie bitte die Kostenbeiträge auch per Zusätzlich bitten wir Sie, Ihre Kostenbeiträge per an das

3 Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg, den Projekt Busbeschleunigung LSBG-GF/PB Baumaßnahme: Teilbaumaßnahme: Senatsprogramm Busbeschleunigung MetroBus-Linie 20/25 Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Verkehrstechnischer Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung Inhalt 1 Anlass der Planung Vorhandener Zustand Allgemeines Lage und Funktion im Straßennetz Verkehrsbelastung Art und Nutzung der anliegenden Bebauung Verkehrssituation Aufteilung und Abmessungen des Querschnittes Entwässerung Öffentliche Beleuchtung Knotenpunkte und Lichtsignalanlagen ÖPNV Fußgänger- und Radverkehr Ruhender Verkehr Geplanter Zustand Planungsansatz Einzelheiten der Planung ÖPNV Knotenpunkte und Lichtsignalanlagen MIV Fußgänger- und Radverkehr Ruhender Verkehr Barrierefreiheit Oberflächenentwässerung Grün- und Baumpflanzungen Öffentliche Beleuchtung / Beschilderung Ver- und Entsorgungsleitungen Lärmschutz Umweltverträglichkeit Kampfmittelfreiheit Planungsrechtliche Grundlagen Umsetzung der Planung Grunderwerb Wirtschaftlichkeit Kosten und Finanzierung / Haushaltstitel Entwurfs- und Baudienststelle Terminierung der Planung und Bauausführung... 10

4 MetroBus-Linie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Erläuterungsbericht Schlussverschickung 1 Anlass der Planung Im Zusammenhang mit dem Busbeschleunigungsprogramm der FHH ist geplant durch verkehrsplanerische und -technische Maßnahmen die Reisezeitverluste der Metrobuslinien 20 und 25 zu minimieren sowie die Kapazität der Metrobuslinie und den Komfort für den Fahrgast zu erhöhen. Die Metrobuslinie 20 fährt vom Bahnhof Altona zum S- Bahnhof Rübenkamp und entgegengesetzt, die Linie 25 fährt vom Bahnhof Altona über die U-Bahnhaltestellen Kellinghusenstraße, Mundsburg, Burgstraße Richtung Hammerbrook mit der Endhaltestelle Sachsenstraße bzw. in umgekehrte Richtung. Beide Linien nutzen dabei von Altona bis Kelllinghusenstraße dieselben Haltestellen und durchfahren dabei die Martinistraße. 2 Vorhandener Zustand 2.1 Allgemeines Lage und Funktion im Straßennetz Die Haltestellen Löwenstraße, UKE und Eppendorfer Park befinden sich in der Martinistraße im Abschnitt zwischen Lokstedter Steindamm/Hoheluftchaussee und Tarpenbekstraße Verkehrsbelastung Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an Werktagen beträgt gem. DTVw-Karte 2010 der BWVI rd Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 6% (gemessen auf Höhe Einmündung Falkenried) Art und Nutzung der anliegenden Bebauung An der nordwestlichen Planungsgrenze befindet sich das Universitätsklinikum Eppendorf. Alle Haltestellen sind in erster Linie dem Universitätsklinikum Eppendorf zuzuordnen: Die Haltestelle Löwenstraße befindet sich an einem Nebeneingang im Nordwesten, die Haltestelle UKE im Bereich des neuen Hauptklinikums und die Haltestelle Eppendorfer Park am ursprünglichen Haupteingang des UKE bzw. der zukünftig Magistrale Ost und des geplanten Kinderklinikums. Die Haltestellen UKE und Eppendorfer Park auf der südöstlichen Seite grenzen an den Eppendorfer Park. Zwischen der Haltestelle Löwenstraße und UKE befindet sich das Gelände der Gesamtschule Eppendorf und der Kita Martinistraße. Im erweiterten Umfeld der Haltestelle Löwenstraße befinden sich Wohngebäude und das Stadion Hoheluft des SC Victoria Hamburg. 2.2 Verkehrssituation Aufteilung und Abmessungen des Querschnittes Die Martinistraße ist 2-streifig ausgebaut und weitet sich lediglich im Bereich der Knoten und an der Einmündung Falkenried auf 3 Fahrstreifen auf. Seite 2 von 10

5 MetroBus-Linie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Erläuterungsbericht Schlussverschickung Auf der nordwestlichen Seite befinden sich im Abschnitt zwischen Frickestraße und Haltestelle UKE asphaltierte Längsparkstände in rd. 2,0 m Breite, weitere Stellplätze befinden sich zwischen den Bauminseln im Bereich der Nebenflächen der Martinistraße. Durch diese Nutzung und den Baumbestand in der Martinistraße bleibt für den Gehweg eine Breite von rd. 1,75 bis 2,25 m. Der Leitungsbestand wurde durch eine Leitungsanfrage im Dezember 2013 festgestellt. Danach liegen im Straßenraum die üblichen Versorgungsleitungen und Mischwassersiele Entwässerung Die Entwässerung der Martinistraße erfolgt beidseitig über Straßenabläufe mit Vorflut zu dem in der Fahrbahnmitte liegenden vorhandenen Mischwassersiel der Hamburger Stadtentwässerung Öffentliche Beleuchtung Die Standorte der Auslegermaste der öffentlichen Beleuchtung befinden sich auf der nordöstlichen Seite der Martinistraße Knotenpunkte und Lichtsignalanlagen Im Planungsabschnitt der drei Haltestellen in der Martinistraße gibt es den signalisierten Knoten Curschmannstraße/Martininstraße sowie jeweils einen FGÜ an den Haltestellen Löwenstraße und Eppendorfer Park ÖPNV Die MB-Linien 20 und 25 fahren von Mo. bis Fr. tagsüber im Abstand von jeweils 10 Minuten und in den Nebenzeiten alle 20 Minuten. Zusätzlich fährt der Nachtbus der Linie 600 die Haltestellen der Martinistraße an. Löwenstraße Die Haltestelle Löwenstraße befindet sich in der Martinistraße rd. 50 m südwestlich der Einmündung Löwenstraße. In Richtung Altona wurde die Haltestelle bereits in Beton hergestellt und ist mit taktilen Leitelementen, DFI und FGU ausgestattet. Der Einfahrbereich entspricht der Hamburg Regelbusbucht. In Richtung Eppendorf hält der Bus am Fahrbahnrand. Der Aufbau der Haltefläche entspricht dem der Fahrbahn in Asphaltbauweise. FGU und DFI sind vorhanden, taktile Leitelemente fehlen. Haltestelle UKE Die Haltestelle in Fahrtrichtung Altona befindet sich ca. 40 m vor dem Haltebalken der LSA im Knoten Martinistraße/Curschmannstraße/Zufahrt UKE und ist bereits in Beton hergestellt. In Fahrtrichtung Eppendorf befindet sich die Haltestelle im Einmündungsbereich Curschmannstraße/Martinistraße. Die vorhanden Breite der Busbucht beträgt ca. 2,50 m. Die Haltestelle ist mit 2 FGU und DFI ausgestattet. Seite 3 von 10

6 MetroBus-Linie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Erläuterungsbericht Schlussverschickung Haltestelle Eppendorfer Park Die Haltestelle in Richtung Altona ist als Buskap ausgebildet und befindet sich vor dem ehemaligen Haupteingangsgebäude zum UKE. Die Fahrbahnbreite beträgt in diesem Bereich ca. 6,50 m. Die Haltestelle der Gegenrichtung befindet sich am Fahrbahnrand rund 70 m entfernt vom ehemaligen Haupteingang des UKE in Richtung Eppendorf. Der Haltebereich ist in Betonbauweise hergestellt, FGU und DFI sind vorhanden Fußgänger- und Radverkehr Die Gehwege in der Martinistraße befinden sich auf beiden Seiten der Fahrbahn effektiv in einer Breite von rd. 1,75 m bis 2,25 m. Die Nebenflächen sind insgesamt breiter, werden aber durch Bauminseln und andere Nutzungen auf diese Abmessungen eingeschränkt. Radverkehrsanlagen gibt es zwischen den Haltestellen Löwenstraße und Eppendorfer Park nicht, der Radfahrer fährt auf der Fahrbahn mit. Seitens des Bezirks Hamburg- Nord ist ein Schutzstreifen für den Radverkehr beginnend rd. 75 m hinter dem Knoten Curschmannstraße/Martinistraße bis Hoheluftchaussee mit Unterbrechung im Bereich der Haltestelle Löwenstraße geplant Ruhender Verkehr In der Martinistraße sind beidseitig sowohl auf als auch neben der Fahrbahn Längsparkstreifen vorhanden. Diese Parkplätze werden mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet. 3 Geplanter Zustand 3.1 Planungsansatz Allgemein Fahrtzeitverkürzungen lassen sich in der Martinistraße im Wesentlichen nur durch die Optimierung der Anfahrt an die bzw. der Abfahrt von der Haltestelle erzielen. Zur Reduzierung der Reisezeitverluste werden die Haltestellen wo dies möglich ist, weiter in die Fahrspur verlegt Die Busse fahren die Haltestellen zukünftig weitestgehend gerade an und auch gerade wieder ab. Durch den Entfall der Kurvenfahrt bei der An- und Abfahrt erhöht sich gleichzeitig auch der Fahrkomfort der Fahrgäste im Bus. Mit dem Einbau von Kasseler Sonderborden an den Haltestellen wird neben dem Komfortgewinn beim Aus- und Einstieg außerdem der Reifenverschleiß verringert. Die Haltestellen werden insgesamt so verlängert, dass zukünftig der Halt eines Doppelgelenkbusses möglich ist. Seite 4 von 10

7 MetroBus-Linie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Erläuterungsbericht Schlussverschickung Haltestelle UKE Bei den Voruntersuchungen wurde geprüft, ob die Haltestelle in Fahrtrichtung Altona an den Haltebalken vorverlegt werden kann. Dazu müsste der vorh. Rechtsabbiegefahrstreifen aufgehoben und der vorh. Geradeausfahrstreifen als Geradeaus-Rechtsabbiegefahrstreifen ummarkiert werden. Da es sich hier um die Hauptzufahrt zum UKE handelt, kommt es hier, zu nicht unerheblichen Abbiegevorgängen, welche das Aufrechterhalten des Rechtsabbiegefahrstreifens erforderlich macht. Auch das Verkürzen des Rechtsabbiegefahrstreifens wurde nicht weiter verfolgt, da sich in diesem Bereich 2 StadtRad-Stationen und ein Baum mit einem Abstand von ca. 1,20 m zur vorhandenen Bordkante befinden. An der Haltestelle UKE in Richtung Eppendorf wurde geprüft, ob die Haltestelle an ihrem aktuellen Standort in 3,0 m Breite für das Halten eines Doppelgelenkbusses angepasst werden kann. Die Breite der angrenzenden 3 Fahrstreifen beträgt jeweils rd. 3,0 m, so dass eine Verbreiterung der Haltestelle auf 3,0 m nur zu Lasten der Nebenfläche vorgenommen werden kann. Die verbleibende Gehwegbreite beträgt ca. 2,60 m, davon befinden sich bereits rd. 1,10 m außerhalb der vorh. Straßenfläche auf den Flächen des Eppendorfer Parks. Um die vorh. FGU stellen zu können, wäre ein weiterer Einschnitt von ca. 1,0 m in den Bereich des Eppendorfer Parks erforderlich, was vom Bezirksamt Hamburg-Nord abgelehnt wurde. Haltestelle Eppendorfer Park Für die Haltestelle in Richtung Eppendorf wurden mehrere alternative Standorte zur vorh. Haltestelle untersucht. Die Haltestelle wurde u.a. an die vorh. Fahrbahninsel zurückgeschoben. Die Variante wurde verworfen, da zu befürchten ist, dass Verkehrsteilnehmer den angrenzenden Parkplatz als Ausweichstrecke nehmen, um an haltenden Bussen vorbeizufahren und das es dadurch zu einem erhöhten Unfallrisiko kommt. Auch die Herstellung eines Fußgängerüberwegs ließ sich mit dieser Variante nicht umsetzen, weil der FGÜ gem. Richtlinie in Fahrtrichtung hinter der Haltestelle liegen muss und das Vorbeifahren am haltenden Bus zuverlässig verhindert werden muss. 3.2 Einzelheiten der Planung ÖPNV Allgemein In Fahrtrichtung Eppendorf werden die Haltestellen zukünftig als Haltestellen am Fahrbahnrand ausgebildet. In Fahrtrichtung Altona bleiben die Haltestellen in ihrer jetzigen Form erhalten: Eppendorfer Park als Buskap, UKE als Haltestelle am Fahrbahnrand und Löwenstraße als Busbucht. Die Haltestellen am Fahrbahnrand werden auf einer Länge von 40 m für die Aufnahme von Schubkräften in Beton hergestellt. Seite 5 von 10

8 MetroBus-Linie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Erläuterungsbericht Schlussverschickung Die gepl. Bushaltestellen sind für den Halt von einem Doppelgelenkbus mit jeweils 25 m ausgelegt und werden mit 16 cm bzw. 18 cm hohen Sonderborden ausgestattet, die ein dichtes und verschleißarmes Anfahren des Haltestellenbordes mit den Reifen des Fahrzeuges ermöglichen. Die Haltestellen am Fahrbahnrand bzw. Buskaps, welche gerade angefahren werden können, werden mit einem Kantenvorstand von +18 cm hergestellt. Busbuchten bzw. Haltestellen, bei deren Anfahrt die Überhänge der Fahrzeuge die Nebenflächen aufgrund enger Radien überfahren, werden mit einem Kantenvorstand von +16 cm hergestellt. Die vorhandenen digitalen Fahrgastinformationstafeln werden an den geplanten Wartebereich angepasst. Ebenso werden die Haltestellen mit taktilen Leitelementen - Noppenplatten für die Auffindestreifen und Rippenplatten für die Einstiegsfelder - versehen. Löwenstraße Die vorh. Betonfläche in Richtung Altona wird baulich nicht verändert. Die Haltestelle soll im Ein- und Ausstiegsbereich mit Kasseler Sonderborden und einem Kantenvorstand von +16 cm ausgestattet werden. Die Nebenflächen sind aufgrund der Abmessungen und des Kantenvorstandes der Sonderborde geringfügig anzupassen. Die Haltestelle in Richtung Eppendorf wird in der Lage nur geringfügig verändert und in Straßenbeton neu hergestellt. Der Abstand der vorh. Bäume zur vorh. Bordkante beträgt rd. 1,0 m. Um diese, beim Einbau der Kasseler Sonderborde nicht zu gefährden, wird die gepl. Bordkante um rd. 0,30 m in den Fahrbahnbereich vorverlegt. Die verbleibende Fahrgassenbreite zwischen den Haltestellen beträgt 4,80 m, sodass Radfahrer gefahrlos an den haltenden Bussen vorbeifahren können. Der Haltebereich dieser Haltestelle am Fahrbahnrand wird mit einem Kantenvorstand von +18 cm hergestellt und die Nebenflächen sind entsprechend geringfügig anzupassen. Die vorh. FGU sowie DFI werden nicht verändert. Haltestelle UKE Die Lage der Haltestelle UKE in Fahrtrichtung Altona bleibt unverändert, die vorhandene Betonfläche wird baulich nicht angefasst. Der Haltestellenbereich wird mit Kasseler Sonderborden und einem Kantenvorstand von +16 cm versehen und die Nebenfläche wird geringfügig angepasst. FGU und DFI werden nicht verändert. In Fahrtrichtung Eppendorf wird die Haltestelle um rd. 35 m in Fahrtrichtung vorverlegt und zukünftig zur Haltestelle am Fahrbahnrand. Die gepl. Höhe des Sonderbords beträgt 18 cm und die Nebenfläche wird entsprechend angepasst. Die Haltestelle wird in beiden Fahrtrichtungen mit Fahrkartenautomaten ausgestattet. Haltestelle Eppendorfer Park Die Haltestelle in Fahrtrichtung Altona wird in 3,0 m Breite in Straßenbeton neu hergestellt. Die Lage bleibt unverändert. Der Haltebereich wird mit Kasseler Sonderborden Seite 6 von 10

9 MetroBus-Linie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Erläuterungsbericht Schlussverschickung und einem Kantenvorstand von +18 cm versehen. Im Einstiegsbereich werden taktile Leitelemente hergestellt. Die Nebenfläche wird entsprechend der neuen Bordkante reguliert. Die vorh. FGU und DFI werden nicht verändert. In Richtung Eppendorf befinden sich die vorh. Bäume in einem Abstand von ca. 0,6 m von der vorh. Bordkante. Deshalb wird die Haltestelle um rd. 1,6 m vom vorh. Fahrbahnrand abgerückt. Die Haltestelle wird in Straßenbeton neu hergestellt und das Kasseler Sonderbord hat eine gepl. Kantenvorstand von +18 cm. Die vorh. FGU und DFI werden nicht verändert. Der vorh. Fußgängerüberweg sowie die ungesicherte Querung der Parkplatzausfahrt wird gem. PLAST 10 mit taktilen Leitelementen ausgestattet Knotenpunkte und Lichtsignalanlagen Die LSA Curschmannstraße/Martinistraße bleibt bestehen und wird mit einer Busvorberechtigung ausgestattet MIV An der Haltestelle UKE, Richtung Eppendorf, kann der MIV nicht mehr am haltenden Bus vorbeifahren und muss zum Überholen des Buses die Fahrspur des Gegenverkehrs nutzen oder hinter dem haltenden Bus warten. Darüber hinaus bleiben die Fahrbeziehungen für den MIV unverändert Fußgänger- und Radverkehr Fußgänger erhalten durch die veränderte Bordführung der Haltstellen UKE und Eppendorfer Park - jeweils Richtung Eppendorf - mehr Raum im Bereich der Nebenfläche, insbesondere im Bereich der Haltestelle UKE Richtung Eppendorf gibt es für die dem Bus verlassenden Fahrgäste mehr Raum auf dem Weg zum UKE. Der Radverkehr muss an der Haltestelle UKE - Richtung Eppendorf ggf. hinter dem haltenden Bus warten Ruhender Verkehr Im Bereich der Haltestelle UKE entfallen rd. 3 Parkstände Barrierefreiheit Die Bushaltestellen werden mit Kasseler-Sonderborden und einem Kantenvorstand von 16 cm bzw. 18 cm ausgestattet, so dass mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sicherer und bequemer Ein- und Aussteigen können. Alle Haltestellen erhalten die gemäß Plast 10 erforderlichen Bodenindikatoren für Auffindestreifen und Einstiegsfeld Oberflächenentwässerung An der Funktionsweise der Straßenentwässerung wird nichts verändert. Abschnittsweise sind vorh. Straßenabläufe auszubauen und neue Straßenabläufe aufgrund neuer Bordsteinführung herzustellen. Schadhafte Straßenabläufe werden erneuert. Da das Seite 7 von 10

10 MetroBus-Linie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Erläuterungsbericht Schlussverschickung Niederschlagswasser der Straße in ein Mischsiel abgeleitet wird, ist keine Vorreinigung des Wassers notwendig Grün- und Baumpflanzungen Der Baumbestand wird durch die Herstellung der Haltestellen nicht verändert. An der Haltestelle Eppendorfer Park in Richtung Eppendorf erhalten die vorh. Bäum, durch die veränderte Lage des Bordes mehr Wurzelraum Öffentliche Beleuchtung / Beschilderung Die vorhandene öffentliche Beleuchtung wird nicht verändert Ver- und Entsorgungsleitungen Die Erfordernisse von Leitungsbauarbeiten werden im Rahmen der Leitungstrassenplanung noch geklärt Lärmschutz Der Umbau der Haltestellen in der Martinistraße stellt keinen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der 16. BImSchV dar, da keine zusätzlichen Fahrstreifen vorgesehen sind und die Fahrbahn nicht näher an die angrenzende Bebauung verlegt wird. Somit sind Lärmschutzmaßnahmen nicht erforderlich Umweltverträglichkeit Durch die Baumaßnahme sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltensziele für den Natur- und Landschaftshaushalt zu erwarten. Nach den Kriterien des 13a Hamb. Wegegesetz ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich Kampfmittelfreiheit Nach Auskunft der Feuerwehr, Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht, besteht im Planungsbereich kein Hinweis auf Kampfmittel. 4 Planungsrechtliche Grundlagen Die planungsrechtliche Grundlage ist der Teilbebauungsplan TB 451 vom 20. Februar Die planmäßigen Straßenbegrenzungslinien werden durch die vorliegende Planung nicht überschritten. 5 Umsetzung der Planung 5.1 Grunderwerb Grunderwerb ist nicht vorgesehen. 5.2 Wirtschaftlichkeit Insgesamt müssen die Maßnahmen in der Martinistraße mit den noch folgenden Veränderungen an anderen Stellen im Verlauf der Linien 20/25 gesehen werden. Die Ver- Seite 8 von 10

11 MetroBus-Linie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Erläuterungsbericht Schlussverschickung wendung des Doppelgelenkbusses auf diesen Linien wird nur möglich sein, wenn an allen Haltestellen ein Halt dieses Busses auch möglich ist. Deshalb ist die Wirkung der Gesamtmaßnahme bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Der vorgesehene Umbau der drei Haltestellen in der Martinistraße im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms der MetroBus-Linien 20/25 beeinflusst die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV positiv. Wesentlicher Grund ist, dass es durch die Umsetzung der Maßnahme insgesamt zu einer Beschleunigung der Betriebsabläufe sowie zu einer Erhöhung der Betriebsstabilität und Fahrplantreue kommen wird. Gemeinsam mit den weiteren linienbezogenen Umbauvorhaben im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms können somit die Attraktivität des Busverkehrsangebots hinsichtlich der Reisezeiten sowie dessen Verlässlichkeit aus Sicht des Kunden deutlich gesteigert werden. Dies soll zu einer Verlagerung der Mobilität vom motorisierten Individualverkehr zum öffentlichen Personennahverkehr beitragen. Außerdem wird es durch die Umsetzung des Busbeschleunigungsprogramms künftig möglich sein, die heutige Betriebsleistung mit einem geringeren Fahrzeug- und Personaleinsatz zu erbringen oder alternativ bei gegebenem Fahrzeug- und Personaleinsatz zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Dies führt wiederum zu gleich bleibenden oder sogar sinkenden Kosten für die Leistungserbringung. Insbesondere die Einrichtung der Haltestellen am Fahrbahnrand trägt zur Erreichung der oben genannten Ziele bei: Durch die Umsetzung der geplanten Maßnahme erhält der Busverkehr künftig die Haltestellen am Fahrbahnrand mit 16/18 cm hohen Sonderborden, die ein verschleißarmes Anfahren des Haltestellenbordes mit den Reifen des Fahrzeuges ermöglichen. Hierdurch können die Spaltbreiten und Spalthöhen zwischen Haltestellenbord und Fahrzeugfußboden deutlich reduziert werden. Dies wirkt sich wiederum mindernd sowohl auf die absolute Dauer, als auch auf die Streuung der an dieser Haltestellen auftretenden Fahrgastwechselzeiten auf, da insbesondere mobilitätseingeschränkte Fahrgäste z.b. mit Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen deutlich zügiger und ggf. sogar unter Verzicht auf den Einsatz der Klapprampe das Fahrzeug betreten können. Somit trägt die Maßnahmen zu einer Beschleunigung der Betriebsabläufe sowie zu einer Erhöhung der Betriebsstabilität und Fahrplantreue bei. Seite 9 von 10

12 MetroBus-Linie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Erläuterungsbericht Schlussverschickung 5.3 Kosten und Finanzierung / Haushaltstitel Kostenträger ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Finanzierung erfolgt aus dem Titel Maßnahmen des Busbeschleunigungsprogramms. Die entsprechende Drucksache 20/2508 wurde am beschlossen. Die Baukosten werden im Rahmen der weiteren Entwurfsplanung benannt. 5.4 Entwurfs- und Baudienststelle Entwurf und Bau erfolgen durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Projektteam Busbeschleunigung -GF/PB- bzw. Fachbereich Baudurchführung S Terminierung der Planung und Bauausführung Die Realisierung der Baumaßnahme ist für 2015 vorgesehen. Verfasst Aufgestellt Seite 10 von 10

13 Anlage 2.1 Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg, den Projektgruppe Busbeschleunigung PN.: Senatsprogramm Busbeschleunigung Metrobuslinie 20/25 Haltestellen Löwenstraße, UKE und Eppendorfer Park Abwägung der zur Erstverschickung der verkehrstechnischen Planung vom eingegangenen Stellungnahmen Externer Verteiler Inhalt: Anlage 2.1 zum Schreiben LSBG

14 MetroBuslinie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Seite 1 Externer Abwägungsvermerk ABWÄGUNGSVERMERK 1. Siehe Stellungnahme 2. sind keine Beiträge zur Planung eingegangen. VD 52 hat keine Bedenken gegen die Planung. Es wird jedoch angeregt nach Rücksprache mit den Verkehrsbetrieben evtl. die Bushaltestellen mit Z. 299 und BUS Markierungen zu kennzeichnen, um die Länge der Haltestellen zu verdeutlichen. Zusätzlich sollte aufgrund der Länge der Bushaltestellen über die Verkehrsbetriebe geprüft werden, ob für die sich nach der StVO durch die VZ 224 ergebenden Parkverbote die Aufstellung zusätzlicher VZ 224 erforderlich ist. Wird bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. 3. Keine Stellungnahme Keine Stellungnahme ) bestehen keine Bedenken, ge- Aus Sicht des Hamburger Gewässerschutzes gen das Vorhaben Für die Martinistraße, auf Höhe der drei Bushaltestellen Löwenstraße, UKE und Eppendorfer Park ist im Altlastenhinweiskataster kein Altlastverdacht aktenkundig, so dass gegen die geplante Umbaumaßnahme aus Sicht des Grundwasser- und Bodenschutzes seitens keine Bedenken bestehen. Keine Stellungnahme 8. Rechtlicher Zustand Die Erschließungsanlage Martinistraße ist eine endgültig hergestellte Erschließungsanlage im Sinne von 127 (2) Nummer 1 Baugesetzbuch (BauGB). Es handelt sich aufgrund der bestehenden planerischen Ausweisung um eine beidseitig zum Anbau bestimmte Erschließungsanlage. Erhebung Wegebaubeiträge Die o.g. Baumaßnahme stellt keine beitragsfähige Ausbaumaßnahme dar. Es werden hierfür keine Ausbaubeiträge erhoben. Informationsbedarf Anlage 2.1 zum Schreiben LSBG

15 MetroBuslinie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Seite 2 Externer Abwägungsvermerk Bitte teilen Sie und jede Planänderung sowie Beginn und Abschluss der Baumaßnahme mit. Wird bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt Keine Stellungnahme In den Planunterlagen sind Haupt- und Versorgungsleitungen enthalten. Hausanschlussleitungen sind nur vereinzelt eingezeichnet, nicht eingezeichnete Hausanschlussleitungen können nur vor Ort durch den zuständigen Netzbetrieb angegeben werden. Private Wasserverteilungsleitungen sind uns nicht bekannt. Da sich unser Rohrnetz infolge von Sanierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahmen ständig verändert, geben diese Pläne nur den gegenwärtigen Zustand wieder. Bei Bauarbeiten im Bereich erdverlegter Wasserleitungen sind die Hinweise auf unserem Merkblatt zum Schutz erdverlegter Wasserleitungen zu beachten (Bei Bedarf bitte anfordern): Unsere Betriebsanlagen dürfen nicht überbaut werden. Mit der gesamten Baustelleneinrichtung, Kränen, Baumpflanzungen usw. ist ein Abstand von min. 2.0 m zu unseren Armaturen einzuhalten. Der Freiraum ist in Absprache mit dem zuständigen Netzbetrieb festzulegen. Bei Vertikalbohrungen ist zu unseren Anlagen ein seitlicher Abstand von mindestens 1.0 m einzuhalten Vor Beginn der Erdarbeiten ist die genaue Lage der Wasserleitungen und Kabel durch Aufgrabungen festzustellen Die Kabeltrassen sind größtenteils aufgrund der Darstellbarkeit nicht lagegenau eingezeichnet Beschädigungen an Versorgungsanlagen sind sofort und unmittelbar dem Entstörungsdienst zu melden Örtliche Einweisungen zu den Wasserversorgungsanlagen und Kabel sowie zum Mindestabstand erhalten Sie von unserem 11. Bei Tiefbauarbeiten in der Nähe unserer Anlagen ist der Abstand entsprechend des Merkblattes einzuhalten. Eine Gefährdung unserer Anlagen ist auszuschließen. Den Beginn Ihrer Straßenbauarbeiten teilen Sie bitte rechtzeitig unserem zuständigen Netzbetrieb mit. Wir werden nur Regulierungsarbeiten an unseren Anlagen vornehmen. Wird bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. Die vorhandenen Sielanlagen dürfen nicht beschädigt / überbaut werden. Der Bauträger verpflichtet sich, alle Schäden, die im Zusammenhang mit seinem Bauvorhaben an den Sielanlagen entstehen, auf seine Kosten durch die Hamburger Stadtentwässerung beheben zu lassen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Bäume nicht auf bzw. unmittelbar neben vorhandenen Sielanlagen gepflanzt werden dürfen (Mindestabstand 3,0m von der Sielachse oder 2,5m von der Außenkante des Sieles). Anlage 2.1 zum Schreiben LSBG

16 MetroBuslinie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Seite 3 Externer Abwägungsvermerk Während und nach der Baudurchführung müssen die Sielanlagen jederzeit zugänglich sein und mit Sielbetriebsfahrzeugen bis 150kN Achslast angefahren werden können. Durch die Maßnahme entstandene Baustoffablagerungen in den Sielanlagen werden auf Kosten des Bauträgers aus den Sielanlagen entfernt. Sielanschlussleitungen die während der Aushubarbeiten freigelegt werden, sind so zu sichern, dass keine Beschädigungen auftreten können. Aufgefundene Sielanschlussleitungen sind maßlich festzuhalten und dem Sielbezirk zu melden. Die Leitungsenden sind so abzudichten, dass bei Rückstau im Hauptsiel keine Schäden entstehen. Die Sielschächte sind ggf. im Rahmen des Straßenbaus in Abstimmung mit dem zuständigen Sielbezirk anzupassen. In der Anlage erhalten Sie Auszüge im pdf-format für Ausdrucke in A4 bis A0 im Maßstab 1:1000. Bitte beachten Sie, dass Sie Ausdrucke nur in dem in der Datei voreingestellten Format vornehmen. Je nach Druckereinstellung (z.b. Ränder) kann es trotzdem proportionale Verzerrungen geben. Der Maßstabsbalken im Schriftfeld ist jedoch passend zur Zeichnung, auch wenn der Maßstab nicht mehr 1:1000 entspricht. bzw. übernehmen keine Haftung für die Maßhaltigkeit der Ausdrucke. Bei Leitungsplänen mit Anlagen von sind die Strichstärken der Leitungen nicht maßstabsgetreu. Bitte achten Sie auf die Durchmesser in den Beschriftungen. Wird bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. 12. begrüßt die Umgestaltung der Bushaltestellen Löwenstraße, UKE und Eppendorfer Park und stimmt der geplanten Baumaßnahme zu. Die betrieblichen Belange der Stadtreinigung für die Müllabfuhr und Straßenreinigung müssen gewahrt bleiben. Die Entsorgungssicherheit während der Bauzeit muss gewährleistet werden. Vor Baubeginn wird gebeten, uns rechtzeitig die Art und Dauer mitzuteilen. Wird bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt Haltestelle Eppendorfer Park: Der FGU in Richtung Eppendorf soll laut Planung in den Laufweg des Gehweges verschoben werden. Dies ist nicht akzeptabel, da die Fußgänger eingeschränkt werden. Es wird empfohlen, den FGU zu erhalten und den taktilen Streifen anzupassen oder alternativ den FGU innerhalb der bestehenden Straßenflucht der Bäume / Baumscheiben nach Westen zu schieben. Wird bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt, der Standort des vorh. FGU wird beibehalten. Haltestelle UKE: Die beiden geplanten FGUs in Richtung Eppendorf werden direkt auf dem Gehweg geplant, wodurch die Fußgänger unnötig eingeschränkt werden. Es sollte geprüft werden, ob die beiden FGUs ca. 10m in Richtung Westen verschoben werden Anlage 2.1 zum Schreiben LSBG

17 MetroBuslinie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Seite 4 Externer Abwägungsvermerk können. Hier ist auf der Parkseite ein Rücksprung des Gehweges vorhanden, sodass die Gehwegfläche vor den FGUs breiter sein würde. Die beiden FGU werden um rd. 10 m in Richtung Westen verschoben. Haltestelle Löwenstraße: Die Haltestelle in Richtung Eppendorf befindet sich im direkten Vorfeld des denkmalgeschützten Gebäudes Martinistraße 83. Der im direkten Vorfeld geplante Fahrgastunterstand stört die symmetrische Gestaltung des Baukörpers und dessen Eingangssituation in erheblichem Maße. Der Zugang zum Grundstück wird durch zwei symmetrisch angeordnete Kugelahornbäume geprägt. Der neue FGU würde mit einer der Baumkronen kollidieren. Zudem wird durch die Verschiebung der Gehwegbereich auf ca. 1,30m eingeengt. Die Verschiebung des FGU wird abgelehnt. Es wird daher vorgeschlagen, die Haltestelle in Richtung Eppendorf an ihrem bisherigen Standort zu belassen. Somit könnte der bestehende FGU kostenneutral erhalten bleiben. Das Bewegungsfeld Rollstuhl könnte direkt daneben gewährleistet werden. Die Haltestelle Löwenstraße in Richtung Eppendorf kann nicht am bisherigen Standort verbleiben, da die Aufstelllänge aufgrund der angrenzenden Überfahrt für einen Doppelgelenkbus nicht ausreichend ist. Um die symmetrische Gestaltung des Eingangsbereiches Martinistraße 83 nicht zu stören, wird der bisherige Standort des FGU beibehalten, auch wenn die Fahrgäste zum Einsteigen zukünftig ein paar Schritte gehen müssen Seitens bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die vorliegende 1. Verschickung. Die Planung zur Einrichtung eines Schutzstreifens für den Radverkehr in der Martinistraße wurde nach Bekanntgabe der hier vorliegenden Maßnahme (im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms) vom Bezirk eingestellt. Z.Z. wird diese nicht fortgeführt (s. Lageplan Haltestelle Löwenstraße, Schutzstreifen eingetragen). Nach dem Radverkehrskonzept für den Bereich des Bezirksamt Hamburg-Nord, verläuft in der Martinistraße die Bezirksroute 18. Durch die vorliegende geplante Maßnahme darf ein späterer Ausbau der Bezirksroute nicht beeinträchtigt werden, um unnötige doppelte Arbeiten zu vermeiden. Wird bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. Weiterhin sollte der Fahrgastunterstand (FGU) im Bereich der südlichen Haltestelle Löwenstraße nicht im Gehwegbereich installiert werden, sondern, wenn möglich, bis an die Straßenbegrenzungslinie verschoben werden. Es ist ggf. zu prüfen, ob nicht ein FGU ohne Seitenteile aufgestellt werden könnte, um mehr Raum für die Fußgänger zu erhalten. Dies betrifft auch den FGU im Bereich der südlichen Haltestelle UKE. Hier wird der Gehwegbereich punktuell eingeengt. Der vorh. Standort des FGU wird an der Haltestelle Löwenstraße beibehalten. Die beiden FGU der Haltestelle UKE werden um rd. 10 m in Richtung Südwesten verschoben. In diesem Bereich verbreitert sich der Gehweg auf rd. 4,60 m. Anlage 2.1 zum Schreiben LSBG

18 MetroBuslinie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Seite 5 Externer Abwägungsvermerk 13.3 Haltestelle Löwenstraße Soweit für die Herstellung der Betonfahrbahn 80 cm tief ausgekoffert wird ist auf das Wurzelaufkommen angrenzender Straßenbäume Rücksicht zu nehmen, die Arbeiten sind vom Baumgutachter sowie Baumpfleger zu begleiten. Eingriffe in den Wurzelbereich der beiden im Haltestellenbereich befindlichen Straßenbäume sind möglichst zu minimieren, die Bauweise ggf. anzupassen. Nicht vermeidbare Wurzelverluste und erforderliche Kronenrückschnitte sind für das Straßenbaumkataster zu dokumentieren. Dies gilt ebenso für die Umsetzung des Fahrgastunterstandes, der nach Norden im Kronentraufbereich versetzt wird. (s. Fotoanlage) Wird bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. Haltestelle UKE Die Betonspur tangiert die Traufbereiche zweier Straßenbäume. Hier ist wie an der Haltestelle Löwenstraße zu verfahren. Bei der Umsetzung zweier Fahrgastunterstände nach Norden sind vorab Wurzelsuchgräben für zwei angrenzend stehende Parkbäume durchzuführen, die Bauweise ist den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. (s. Fotoanlage) Wird bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. Haltestelle Eppendorfer Park Die Herstellung der sich gegenüber liegenden Betonflächen berührt die Traufbereiche von vier Straßenbäumen. Hier ist wie an der Haltestelle Löwenstraße zu verfahren. Weiterhin wird ergänzt, dass es an der Haltestelle Löwenstraße beim Einbau der Kasseler Sonderbordsteine zu Problemen kommen könnte, da der nördliche Straßenbaum sehr dicht am Fahrbahnrand steht. Diese Situation ist vorab unbedingt gutachterlich zu prüfen. An der Haltestelle Eppendorfer Park ist an der Richtung Altona führende Haltestelle ebenfalls vorab zu prüfen, ob der Einbau der Kanten baumverträglich durchgeführt werden kann. Wird bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Fahrgastunterstände nicht auf das Bewegungsfeld für die Rollstuhlfahrer ragen. Die Rollstuhlfahrer brauchen den Platz, zumal die Busfahrer auch nicht immer "punktgenau" halten. Ggf. muss der FGU verlegt werden und die "normalen" Fahrgäste 2-3 Schritte mehr machen. 14. Wird bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. Wir begrüßen ausdrücklich die Maßnahmen zur Busbeschleunigung und dass die Haltestellen ohne Buchten angelegt sind, in denen immer wieder "Fremdparker" das dichte Heranfahren des Busses an die Bordkante verhindern und das Ein- und Aussteigen von mobilitätseingeschränkten Menschen schwierig bis unmöglich machen. Da die PLAST 10 von Ihnen berücksichtigt wurde, haben wir keine weiteren Anmerkungen zur Barrierefreiheit für körperbehinderte Menschen. Anlage 2.1 zum Schreiben LSBG

19 MetroBuslinie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Seite 6 Externer Abwägungsvermerk Keine Stellungnahme Haltestelle Löwenstraße: Die Bodenindikatoren sind in Ordnung. Es fehlen dringend Bodenindikatoren an der durch Zebrastreifen gesicherten Querung, die Haltestelle muss auf beiden Seiten sicher erreichbar sein. Der vorh. Fußgängerüberweg liegt außerhalb der Planungsgrenze der Haltestelle Löwenstraße. Die Ausstattung mit taktilen Leitelemente kann nicht im Rahmen der Busbeschleunigung erfolgen. Haltestelle UKE: Auch hier sind die Bodenindikatoren korrekt. Auf der westlichen Seite steht die DFI zwischen zwei Wartehäuschen und kann eventuell vom Einstiegsfeld aus nicht gesehen werden. Die beiden FGU werden um rd. 10 m Richtung Südwesten versetzt, so dass die DFI frei steht und gesehen werden kann. Die gegenüberliegende Haltestelle ist über einen Zebrastreifen einer Rechtsabbiegespur sowie eine LSA zu erreichen. Die Querungen sind nicht PlaSt10-gerecht ausgestattet, insbesondere der Zebrastreifen ist nicht auffindbar und einige Furten liegen in Kurvenausrundungen. Gerade an einem Krankenhaus sollten hier dringend Bodenindikatoren ergänzt werden und die LSA Zusatzeinrichtungen erhalten. Der signalsilierte Knoten Curschmannstraße/ Martinistraße liegt außerhalb der Planungsgrenze der Haltestelle UKE. Die Ausstattung mit taktilen Leitelemente kann nicht im Rahmen der Busbeschleunigung erfolgen. Haltestellen Eppendorfer Park: Die Bodenindikatoren sind in Ordnung. Auch hier fehlen dringend Bodenindikatoren an der durch Zebrastreifen gesicherten Querung, die Haltestelle muss auf beiden Seiten sicher erreichbar sein. Es werden Richtungsfelder an den (ungesicherten) Querungen der Ein- und Ausfahrt des Parkstreifens benötigt, da die Querungen in der Kurvenausrundung liegen. 17. Wird bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. Haltestelle Löwenstraße Richtung Eppendorfer Markt Der derzeitige Standort des Fahrgastunterstands (FGU) befindet sich in Fahrtrichtung rd. 3,0 m vor dem im Haltestellenbereich eingetragenen (kleinen) Baum. In den Planunterlagen sind hier rd. 6,0 m abgetragen. Die Unterlagen sind ggf. zu korrigieren. Zum neuen, künftigen Standort ist anzumerken: geplanter FGU-Standort und Ausstiegsbereich an Tür 2 des haltenden Busses (Tür mit Rampe) liegen gemäß Planung sehr nahe an der Baumscheibe. Ob der FGU wie geplant installiert werden kann, muss bei den Anlage 2.1 zum Schreiben LSBG

20 MetroBuslinie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Seite 7 Externer Abwägungsvermerk Tiefbauarbeiten mit Sichtung der Wurzellage geprüft werden. Ggf. muss ein neuer Standort vor Ort festgelegt werden. Ein- und Ausstiegsvorgänge an Tür 2 finden gemäß Planung im Bereich der Baumscheibe statt. Um Ausspülungen, große Unebenheiten und Stolperkanten zu verhindern, ist aus unserer Sicht erforderlich, dass im Bereich der Baumscheibe entsprechende Abdeckgitter oder trittfestes Material (wie in der Mönckebergstraße) vorgesehen wird. Da sich im Einzugsbereich der Haltestelle eine Facharztklinik und eine Schule befindet, kann aus unserer Sicht auf den zusätzlichen Aufwand nicht verzichtet werden. Der vorh. Standort des FGU wird nicht verändert. Der Ein-/ Ausstiegsbereich an Tür 2 befindet sich außerhalb der Baumscheibe, im Plan ist hier das Bewegungsfeld Rollstuhl 2,50 m x 2,50 m dargestellt. Die angrenzende Baumscheibe ist mit einem Bauschutzbügel gesichert, so dass eine Abdeckung der Baumscheibe nicht erforderlich ist. Haltestelle Löwenstraße Richtung Altona keine Anmerkungen Haltestelle UKE Richtung Eppendorfer Markt Eingeplante Unterstände: Wir bitten zu beachten, dass die Unterstände nur mit einem Abstand von 0,5 m zur rückwärtigen Grünfläche installiert werden können (Montage- und Wartungsraum). Die FGU-Standorte sind in den Planunterlagen entsprechend zum Bord "vorzuziehen". Ob FGUs mit integriertem Werbeträger installiert werden können, sollte geprüft werden. Aus Sicht der Verkehrsunternehmen ist vordringlich ein ausreichend großer Abstand zwischen FGU und Bordkante einzuhalten (1,5 bis 2,0 m), da mit Nähe zum Krankenhaus auch vermehrt mit Fahrgästen zu rechnen ist, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und einen entsprechenden Bewegungsraum benötigen. Ein FGU mit Werbeträger würde den Gehweg sehr einengen. Die beiden FGU werden um rd. 10 m in Richtung Südwesten versetzt. Der Abstand von 0,50 m zur angrenzenden Grünfläche wird dabei berücksichtigt. Haltestelle UKE Richtung Altona keine Anmerkungen Haltestelle Eppendorfer Park Richtung Eppendorfer Markt Der vorhandene FGU wurde im Jahre 2013 installiert. Unter Beachtung des alten Baumbestandes mit entsprechenden Wurzelbereichen ist es damals gelungen den FGU nahe am Haltestellenmast / Tür 1 des haltenden Busses aufzustellen. Die Sicht auf den sich nahenden Bus ist für die im Unterstand wartenden Fahrgäste trotz Baumbestand gut und auch der Busfahrer kann seine Fahrgäste rechtzeitig wahrnehmen. Die Gehwegachse im rückwärtigen Bereich ist frei von Einbauten (siehe Foto). Daher bitten wir, den aktuellen Standort des FGUs beizubehalten. Für den Fall, dass der Bestands-FGU mit Fundamenten zur Baudurchführung entfernt werden muss, könnte geprüft werden, ob der in der Planung vorgesehene, neue Standort zu verwirklichen ist (Probegrabung ist erforderlich! Bäume im Park sind nicht im Plan eingetragen). In diesem Fall ist wie unter "UKE Richtung Eppendorf Markt" der FGU mit einem Abstand von 0,5 m zur rückwärtigen Grünfläche einzuplanen. Die Planunterlagen sind anzupassen Der vorh. Standort des FGU wird beibehalten. Anlage 2.1 zum Schreiben LSBG

21 MetroBuslinie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Seite 8 Externer Abwägungsvermerk Haltestelle Eppendorfer Park Richtung Altona In der Planung ist der zweite Haltstellenmast (Wiederholermast) als vorhandene DFI zu kennzeichnen. Wird bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. 18. Siehe Stellungnahme VD Keine Stellungnahme 20. Hst. Löwenstraße Der FGU15384 in der Martinistraße vor Hausnr. 83, mit Werbeträger ist erst vor einem guten halben Jahr mit sehr hohem Aufwand errichtet worden. Wir bitten daher, den derzeitigen Standort beizubehalten. Unerwähnt sollte nicht bleiben, dass man an dem geplanten Standort mit den Fundamenten für den FGU evtl. in den Wurzelbereich des Baumes kommt. Der vorh. Standort des FGU wird beibehalten. Hst. Löwenstraße Der FGU15380 in der Martinistraße gegenüber Hausnr bleibt ohne Werbeträger am bisherigen Standort. SIA zu FGU15186 Martinistraße vor Einfahrt UKE Der Standort unserer Anlage ist im Plan nicht vermerkt. Der Standort der Stadtinformationsanlage wird ergänzt. Hst. UK Eppendorf Der FGU15187 in der Martinistraße, 40 m vor Eingang UKE - bleibt mit Werbeträger am bisherigen Standort Hst. UK Eppendorf FGU15185 und FGU15186 in der Martinistraße, m nach Curschmannstraße, Der Versetzung wird zugestimmt. Die Beiden Fahrgastunterstände bleiben ohne Werbeträger, da das Durchgangsmaß geringer als 1,40 m ist. Außerdem muss ein Mindestabstand von 0,5 m für Rückwand/FGU zur Park- bzw. Grünfläche eingeplant sein. Die beiden FGU werden um rd. 10 m in Richtung Südwesten versetzt. Der Abstand von 0,50 m zur angrenzenden Grünfläche wird dabei berücksichtigt. Hst. Eppendorf Park (UKE) FGU15284 in der Martinistraße, 380 m nach Curschmannstraße, ohne Werbeträger Anlage 2.1 zum Schreiben LSBG

22 MetroBuslinie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Seite 9 Externer Abwägungsvermerk Dieser FGU wurde erst vor einem Jahr ausgetauscht. Der wirtschaftliche Aufwand steht in keinem Verhältnis zur Einstiegssituation für die Fahrgäste und außerdem steht dort ein großer Baum, der eine Sichtbehinderung auf den herannahenden Bus darstellt. Wir bitten daher, den Standort nicht zu verändern. Der vorh. Standort des FGU wird beibehalten. Anlage 2.1 zum Schreiben LSBG

23 Anlage 2.2 Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg, den Projektgruppe Busbeschleunigung PN.: Senatsprogramm Busbeschleunigung Metrobuslinie 20/25 Haltestellen Löwnestraße, UKE und Eppendorfer Park Abwägung der zur Erstverschickung der verkehrstechnischen Planung vom eingegangenen Stellungnahmen Interner Verteiler Inhalt: Anlage 2.2 zum Schreiben LSBG

24 1. MetroBuslinie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Seite 1 Interner Abwägungsvermerk ABWÄGUNGSVERMERK Der Wegfall von weiteren 3 Parkplätzen in diesem Bereich ist kritisch zu sehen. Insbesondere sind einige Patienten und/oder deren Angehörige/Besucher körperlich nicht mehr so mobil, um die Anreise mit dem ÖPNV zu bewerkstelligen. Außerdem ist der Einzugsbereich des UKE ein bundesweiter. LSBG - GF/PB Für Krankenhausbesucher steht ausreichend Parkraum in dem 2005 errichteten Parkhaus auf dem UKE-Gelände zur Verfügung. 2. Keine Stellungnahme 3. Haltestelle Löwenstraße, Südseite Die Bushaltestelle liegt kurz vor einem FGÜ mit Mittelinsel, vor der eine Sperrfläche abmarkiert ist. Ein Kfz, dass an dem haltenden Bus zulässigerweise vorbei fahren will, hat beim Ausscheren eine unterbrochenen Mittelleitlinie neben sich, müsste jedoch beim Wiedereinscheren unzulässigerweise die durchgezogenen Linien der Sperrfläche kreuzen. Auch hat der Überholer nur wenig Sicht auf evtl. querungsbereite, bevorrechtigte Fußgänger. Zur Erhöhung der Sicherheit empfiehlt es sich hier, in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde zwischen der westlichen Fahrbahnaufweitung der gegenläufigen Linksabbiegespur und der besagten Sperrfläche vor dem FGÜ auf ganzer Länge der Haltestelle eine durchgezogene Linie anzuordnen, um eine Vorbeifahrt am haltenden Bus zu unterbinden. LSBG - GF/PB Die Fahrbahnmarkierung vor dem Fußgängerüberweg wird angepasst, so dass weiterhin das Vorbeifahren an haltenden Bussen zulässig ist. Der Abstand zum FGÜ und die Sicht auf querende Fußgänger sind ausreichend. 4. Die nimmt in Abstimmung mit zur o.a. Planverschickung wie folgt Stellung: Grundsätzlich soll bei Neuplanungen eine gesamtheitliche Betrachtungsweise erfolgen. In den Planungsbereichen der Martinistraße ist daher in Abstimmung mit dem Bezirk die Anlage von Schutzstreifen zu prüfen, da eigene Radverkehrsanlagen bei der vorliegen Verkehrsbelastung geboten sind und eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr ohne Prüfung und Dokumentation fachlich nicht mit getragen werden kann. Es wird die Prüfung der Umsetzung einer Regellösung gemäß PLAST 9, Abb. 5.5 empfohlen. Zusätzlich sollte zur besseren Verdeutlichung, dass der Radverkehr durch den Halltestellenbereich fahren kann, unter dem Buspiktogramm ein Fahrradpiktogramm angeordnet werden. Anlage 2.2 zum Schreiben LSBG

25 MetroBuslinie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Seite 2 Interner Abwägungsvermerk LSBG - GF/PB Die Planung eines Fahrradschutzstreifens des Bezirksamtes Hamburg-Nord wurde nachrichtlich in den Plänen übernommen. Innerhalb der Planungsgrenzen der Haltestellen sind im Rahmen der Busbeschleunigung keine weiteren Radverkehrsanlagen vorgesehen. Auf Fahrradpiktogramme im Haltestellenbereich wird verzichtet. Die Bushaltestellen sollen mit Kasseler-Sonderborden und einem Kantenvorstand von 16 cm bzw. 18 cm ausgestattet werden, so dass mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sicherer und bequemer Ein- und Aussteigen können. Es wird um Erläuterung gebeten, warum der Kantenvorstand uneinheitlich ist. LSBG - GF/PB Der Erläuterungsbericht wird entsprechend überarbeitet. Im Erläuterungsbericht sollte die Aufnahme von Schubkräften als Grund für zusätzliche Längen von Beton-Aufstellflächen im Bereich von Haltestellen erwähnt werden. LSBG - GF/PB Der Erläuterungsbericht wird entsprechend ergänzt. Die LSA Curschmannstraße/ Martinistraße wird mit einer Busvorberechtigung ausgestattet. Die Optimierung der LSA Martinistraße/ Frickestraße ist in der Bedarfs-Liste der Verkehrsunternehmen und des HVV aus dem Jahr 2011 enthalten, wird aber in der aktuellen Verschickung nicht erwähnt. Wie ist der Sachstand? LSBG - GF/PB Die LSA Martinistraße/ Frickestraße ist nicht Bestandteil dieser Verschickung. Es sollen an geeigneter Stelle im Halltestellenbereich Fahrradanlehnbügel berücksichtigt werden. Bei der Auswahl der Fahrradanlehnbügel sind scharfkantige Modelle (z. B. Flachstahlprofile) auf Grund der an vielen Stellen in Hamburg gemachten schlechten Erfahrungen unbedingt zu vermeiden. LSBG - GF/PB Wird bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. Die Martinistraße ist im Planungsbereich keine Hauptverkehrsstraße, sodass eine Stellungnahme der KOST nicht erforderlich ist. 5. Siehe Pkt. 4 BWVI VI 2 6. Siehe Pkt. 4 BWVI VI 2 7. Keine Stellungnahme Anlage 2.2 zum Schreiben LSBG

26 8. MetroBuslinie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Seite 3 Interner Abwägungsvermerk Keine Stellungnahme 9. Keine Stellungnahme 10. Von der Maßnahme Haltestellen Löwenstraße, UKE und Eppendorfer Park ist die folgende Lichsignalanlage betroffen: Knoten 1705, LSA Martinistraße/Curschmannstraße Für diesen Knoten liegt HHVA von Seiten S4 bereits ein Auftrag zur Kabelsanierung und Steuergerätetausch vor. Ohne Trassenarbeiten und Kabelsanierung ist eine Veränderungen/ Erweiterungen der Anlage nicht mehr möglich. Da der Knotenpunkt nur zum Teil in den Planungsgrenzen liegt, wäre aus unserer Sicht eine Einbeziehung bzw. Koordinierung dieser Maßnahmen sinnvoll. LSBG - GF/PB Da der bauliche Eingriff im Bereich des Knotens Martinistraße/ Curschmannstraße durch die Herstellung der neuen Haltestelle UKE am Fahrbahnrand minimal ist, können die Arbeiten an der LSA auch unabhängig vom Straßenbau vorgenommen werden. 11. Gemäß Ihren Unterlagen sind keine Arbeiten an der öffentlichen Beleuchtung (ÖB) im Zusammenhang mit der o.g. Baumaßnahme auszuführen. Beachten Sie jedoch bitte, dass wenn das Bodenhöhenniveau geändert wird oder die Schutzabstände unterschritten werden (siehe nachfolgende Hinweise) die erforderlichen Anpassungen an der ÖB zu Lasten der Baumaßnahme gehen. Hinweis zum Bodenhöhenniveau: Die richtige Einbauhöhe hat eine wichtige Bedeutung für die Standsicherheit von ÖBund LSA-Masten. Eine Änderung des Bodenhöhenniveaus kann ggf. zu einem Sicherheitsrisiko werden. Sollte infolge der Tief- bzw. Straßenbauarbeiten das Bodenhöhenniveau im Bereich von bestehenden ÖB-Masten geändert werden, die nicht Gegenstand der vorgenannten Arbeiten an der ÖB sind, bitten wir um Mitteilung, da die betreffenden Maste an das neue Bodenhöhenniveau angepasst werden müssen. In diesem Fall sind die Kosten durch die Baumaßnahme zu tragen. Hinweis zu den Schutzabständen: Gem. den geltenden Richtlinien für die öffentliche Beleuchtung in Hamburg dürfen die nachfolgend aufgeführten Schutzabstände nicht unterschritten werden: - Schutzabstand (lichte Maßangabe) zwischen der Fahrbahn (meist Hochbordkante) und dem Fußpunkt des Beleuchtungsmastes im allgemeinen: 0,65m (min. 0,50m) - Schutzabstand (lichte Maßangabe) zwischen der Fahrbahn (meist Hochbordkante) Anlage 2.2 zum Schreiben LSBG

27 MetroBuslinie 20/25, Haltestellen Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Seite 4 Interner Abwägungsvermerk und dem Fußpunkt des Beleuchtungsmastes an Bushaltebuchten: 0,65m - Schutzabstand (lichte Maßangabe) zwischen dem Radweg (Außenkante) und dem Fußpunkt des Beleuchtungsmastes: 0,25m LSBG - GF/PB Wird bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. 12. Die Parkraumbewirtschaftung von S4 ist hiervon nur soweit betroffen, dass vier oder fünf Stellplätze verloren gehen. Den genauen Stand werden wir nach Ende der Baumaßnahmen sehen. 13. Seitens des LSBG G1 gibt es keine Einwendungen gegen die Planung. Begründung: Die Entwässerungssituation wird nicht signifikant durch die Planung verändert oder neu geordnet. Das Regenwasser wird auch nach der Baumaßnahme weiterhin in das vorhandene Mischwassersiel eingeleitet und auf der Kläranlage gereinigt. Es besteht somit kein weitergehender Reinigungsbedarf des Straßenabwassers. Auch wenn die Notwendigkeit der Rückhaltung des anfallenden Oberflächenwassers in dem Planungsbereich grundsätzlich als notwendig erachtet wird, erscheint eine Forderung der Umsetzung im Zuge der hier vorgelegten Planung unverhältnismäßig. Anlage 2.2 zum Schreiben LSBG

28 latz rfer Mark tp liu Ju amp Heinickestr. g tie enf But ter Stein e eld Buchenalle damm ee ll nena Plata Baustrecke S eck ein s-r sweg Loksted Behrk E ppen do berg Schrammsweg t at Bl 03 dw an Gr eg at Bl 2 t0 g tie h-s oc -K t r be Ro Robe rt-ko ch-st ieg old se nw eg se Ei es dre as b og tie g Index Bearbeitet Datum tz FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Isepla ie nr g d er We Itzeho Lo e g lke hrs Fa Be we g im dwe Gran An H Lo eh run ne n eg u -M s an rsw eg eg W ch Lo sw hr nlo mm r Steinda tt Bla 01 Lo eh rsw W Lokstedte eg dw an Gr eg weg Veilchen Projekt Busbeschleunigung - GF/PB - Hohe He eg ge hsw rot st Aufgestellt: ie sti ge ied nr weg He lke ee eg Datum Ep - LS/R - pe nd or Fa lke fer nr ied Planinhalt: Datum Ep pe nd Gesehen: or fer Ba um Fa lke nr Klosterstern ied Zeichnungs-Nr.: 1:5000 ee s us ha ftc lu he Ho eg - GF/PB - Senatsprogramm Busbeschleunigung MetroBus-Linie 20/25 (3 Halstestellen) Ise- g Fa auss luftch d en Ab Lehm Bruns al uenth Datum - GF/PB -

29 Zeichenerklärung vorhandene / geplante Beleuchtung vorh. / gepl. Baum vorh. / gepl. Verkehrszeichen vorh. / gepl. Straßenablauf vorh. / gepl. Fahrradanlehnbügel gepl. DFI gepl. Fahrkartenautomat vorh. / gepl. Haltestellenmast vorh. Busbetonfläche gepl. Busbetonfläche Bodenindikatoren (Rippenplatten) Bodenindikatoren (Noppenplatten) Übersichtsskizze: Anschluss an Planung "N/MR - Martinistraße" Die Lage der DFI wurde nicht aufgemessen, der Standort wurde graphisch ermittelt. A Bewegungsfeld Rollstuhl 2,5 x 2,5 m Kasseler Sonderbord Ansichtshöhe 16 cm Straßenbegrenzungslinie gem. B-plan TB 451 Planungsgrenze a Index Haltestelle Fahrtrichtung Ost um rd. 1,50 m verschoben Änderungen und Ergänzungen Bearbeitet Datum Die Lage von FGU und DFI wurde nicht aufgemessen, die Standorte sind graphisch ermittelt. A Haltestelle Löwenstraße Bewegungsfeld Rollstuhl 2,5 x 2,5 m Kasseler Sonderbord Ansichtshöhe 18 cm Straßenbegrenzungslinie gem. B-Plan TB 451 Baumaßnahme: FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Projekt Busbeschleunigung - GF/PB - Senatsprogramm Busbeschleunigung MetroBus-Linie 20/25 (3 Halstestellen) Aufgestellt: - GF/PB - Teilbaumaßnahme: HST: Löwenstraße, UKE, Eppendorfer Park Neuordnung des Straßenraums Datum Geprüft: - LS/R - Planinhalt: Verkehrstechnischer Lageplan Haltestelle Löwenstraße Datum Gesehen: - GF/PB - Zeichnungs-Nr.: Maßstab: 1:250 Datum

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