Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den 28. Oktober 2013 V A 1-1 Telefon

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1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den 28. Oktober 2013 V A 1-1 Telefon An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Kapitel 1250, MG 10 Titel Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch (HfS) Anlagen 13. Sitzung des Hauptausschusses am 4. Mai 2012 Sammelvorlage SenStadt - ZF A - vom 21. März Bericht 36, rote Nr Sammelvorlage SenStadtUm - ZF A 3 - vom 20. April Bericht 36, rote Nr Sitzung des Hauptausschusses am 9. Mai 2012 Bericht SenBildJugWiss und SenStadtUm - V D - und - V P - vom 8. Mai 2012, rote Nr D 17. Sitzung des Hauptausschusses am 30. Mai 2013 Bericht SenBildJugWiss und SenStadtUm - IV D - und - V A - vom 23. Mai 2012, rote Nr E 27. Sitzung des Hauptausschusses am 12. Dezember 2012 Mitteilung - zur Kenntnisnahme -; Drucksache 17/0573, rote Nr Schreiben SenBildJugWiss - IV D - und SenStadtUm - V A - vom 4. Dezember 2012, rote Nr A 15. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 14. Juni Drucksache Nr. 17/0400 (II.A.22) Auflagenbeschlüsse 2012/ Ansatz T Ansatz T T Entwurf T Ist 2012: 34 T Verfügungsbeschränkungen: 300 T *) T *) Aktuelles Ist (Stand ): ,41 *) Sperre nach 24 Abs. 3 LHO Geschätzte Gesamtkosten: T (zuzüglich 850 T Bundesmittel vgl. Drs. 17/0952) - 1 -

2 Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Aufhebung der nach 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben und/oder Verpflichtungsermächtigungen durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU gesondert zu beantragen. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen als auch der Berlin bei einem Verzicht der Baumaßnahme erwachsende Nachteil darzustellen. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck 123 BauWohn) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten. Betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen. Hierzu wird berichtet: 1. Beschlussempfehlung Es wird gebeten, den nachfolgenden Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die nach 24 Abs. 3 LHO bestehenden Sperren bei den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen aufzuheben. 2. Vorbemerkungen Die auf eine Gründung Max Reinhardts zurückgehende Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch ist deutschlandweit die einzige Hochschule, an der ausschließlich in den darstellenden Künsten ausgebildet wird. Dass für Studierende, Lehrende und Hochschulleitung allein die Kunst des Theaters im Fokus der täglichen Arbeit steht, trägt wesentlich zum hervorragenden Ruf der Hochschule und zur anerkannten Exzellenz dieser Einrichtung bei. Die Absolventinnen und Absolventen der HfS gehören zu den profiliertesten Theater- und Filmschaffenden der Bundesrepublik und sind Botschafterinnen und Botschafter für die Kulturmetropole Berlin. Charakteristisch für die Hochschule für Schauspielkunst ist die Praxisnähe der angebotenen Ausbildung. Viele Dozentinnen und Dozenten arbeiten selbst am Theater. Mit dem bat im Prenzlauer Berg unterhält die HfS das einzige Repertoiretheater einer künstlerischen Hochschule in Deutschland. Hier begegnen die Studierenden schon am Anfang der Ausbildung ihrem Publikum und werden früh mit der die Theaterberufe auszeichnenden Doppelbelastung von Ausbildungs- bzw. Probenbetrieb am Tag und Vorstellungsbetrieb am Abend konfrontiert. Zu den annähernd 200 hochschuleigenen Veranstaltungen im Jahr kommen die in Kooperation mit den Berliner Bühnen realisierten Aufführungen und Projekte. Für die Spielzeit 2013/2014 sind unter anderem Koproduktionen mit der Schaubühne, dem Deutschen Theater sowie der Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz geplant. Die HfS ist ein nicht wegzudenkender Bestandteil des Berliner Kulturlebens. Die Busch-Hochschule kooperiert zudem intensiv mit den anderen künstlerischen Hochschulen der Stadt. So werden die im Zentralstandort für öffentliche Vorstellungen konzipierten Studiobühnen, wie heute bereits das bat, in kürzester Zeit zum Schaufenster für den Berliner Nachwuchs aller Theatergewerke avancieren: Regiestudierende der HfS werden zum Beispiel neue Texte und Stücke des Studiengangs Szenisches Schreiben der Universität der Künste inszenieren, ausgestattet durch Kostüm- und Bühnenbildnerinnen der Kunsthochschule Berlin Weißensee und besetzt mit angehenden Schauspielerinnen und Schauspielern der Ernst Busch. Die Besucherinnen und Besucher des Zentralstandortes - 2 -

3 werden in den Vorstellungen Künstlerinnen und Künstlern begegnen, die in Kürze die deutsche Theaterlandschaft prägen werden. Die Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch will ihre Studierenden optimal auf den erfolgreichen Einstieg in den Beruf vorbereiten. Durch die neuen und besseren Studienbedingungen am Zentralstandort in Berlin-Mitte kann die HfS dem eigenen Anspruch, der zugleich Verpflichtung ist, noch besser gerecht werden als in der Vergangenheit. 3. Planungsstand / Kosten / Baubeginn Es liegen geprüfte Bauplanungsunterlagen (BPU) über T vom 17. Juli 2013 (geprüft 19. September 2013 ) vor. Die Bauplanungsunterlagen basieren auf den Vorgaben der am 19. Dezember 2012 genehmigten Vorplanungsunterlagen und berücksichtigen neben dem Planungs- und Baurecht auch den mit dem Brandschutzprüfer und der Feuerwehr abgestimmten Brandschutznachweis. Mit den Bauarbeiten soll im Juni 2014 begonnen werden. Gemäß aktueller Terminplanung, welche geringe, aber angemessene Puffer für übliche Verzögerungen vorsieht, jedoch unkalkulierbare Risiken (z.b. Insolvenz einer Baufirma) nicht berücksichtigt, ist die Baufertigstellung für Ende 2016 avisiert. (Anlage 1: Stand der Maßnahme auf dem Zeitstrahl) 4. Notwendigkeit der Baumaßnahme bzw. Auswirkungen eines Verzichts Die Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch ist derzeit auf vier verschiedene Standorte verteilt. Hiervon sind die landeseigenen Gebäude überwiegend stark sanierungsbedürftig und die angemieteten Flächen erfordern einen hohen finanziellen Mietaufwand. Vor diesem Hintergrund hat der Hauptausschuss in seiner 27. Sitzung am 12. Dezember 2012 den Beschluss bestätigt, die Planung des Zentralen Standortes an der Chausseestraße fortzusetzen. Sowohl die Zusammenlegung der verschiedenen Lehrgebiete der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch an einem Zentralen Standort, als auch die räumliche Nähe zu den Kooperationspartnern begünstigt die Ausbildung der Studierenden. Die vertiefende Untersuchung verschiedener Standortvarianten (rote Nr. 0648A) verdeutlichte, dass eine Realisierung der Hochschule für Schauspielkunst in den ehemaligen Opernwerkstätten die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Sowohl eine Ertüchtigung der bestehenden Standorte als auch eine Realisierung als Neubau würden wesentlich teurer werden. Mit der Realisierung des geplanten Umbaus der ehemaligen Opernwerkstätten und der Zusammenfassung der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch an diesem Standort werden der Fortbestand dieser kleinen, aber bedeutenden Hochschule Berlins gesichert und die Bedingungen für die Ausbildung deutlich verbessert. Durch einen baldigen Umzug in die Chausseestraße / Zinnowitzer Straße können sowohl hohe Instandsetzungskosten (insbesondere des Hauptgebäudes in der Schnellerstraße) als auch künftig erhöhte Mietforderungen abgewendet werden

4 5. Risikoanalyse und Risikovorsorge Im Rahmen der Fortschreibung der Planung wurden die im Folgenden aufgeführten Risiken identifiziert, in Bezug auf Ihre Eintrittswahrscheinlichkeit qualitativ bewertet, die im Eintrittsfall entstehenden Kosten ermittelt und Strategien zur Risikominimierung entwickelt. Zur Vervollständigung der Gesamtübersicht sind auch die Risikofaktoren aufgeführt, die i.d.r. eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit für Mehrkosten haben und im Zuge der Risikovorsorge bereits in der Fortschreibung der Planung / Kostenberechnung eingeflossen sind (siehe nachfolgende Tabelle Eintrittswahrscheinlichkeit: i.d.r. hoch ; Mehrkosten: weitestgehend berücksichtigt ). Im Zuge der BPU-Prüfung wurden darüber hinaus auch die Risiken mit erhöhter Eintrittswahrscheinlichkeit in der geprüften Kostenberechnung berücksichtigt ( Mehrkosten: berücksichtigt ). Risiken für Mehrkosten auf Grund von... Eintrittswahrscheinlichkeit* Mehrkosten 1) Baugrundrisiken i.d.r. hoch weitestgehend berücksichtigt Neben der Sanierung des Bestandsgebäudes werden Neubauteile für die Studiobühnen und das Theatercafé errichtet. In diesen Bereichen war der Baugrund hinsichtlich Tragfähigkeit und Schadstoffbelastung zu untersuchen. Es wurden zahlreiche Probebohrungen durchgeführt und sowohl die Tragfähigkeit des Baugrundes und die Schadstoffbelastung des Bodenaushubs untersucht. Der Baugrund ist erst ab einer Tiefe von ca. 6 m tragfähig und mit Schadstoffen belastet, die erhöhte Kosten bei der Entsorgung verursachen. Die Gründung der Neubauteile wurde entsprechend dieser Erkenntnisse geplant und auch der erforderliche Bodenaushub mit entsprechend hohen Ansätzen in der Kostenberechnung berücksichtigt. Es verbleibt ein geringes Restrisiko, da die Probebohrungen zwar repräsentativ sind, aber partiell ggf. Einschlüsse im Erdreich mit erhöhter Schadstoffkonzentration vorliegen könnten. 2) Schadstoffentsorgung i.d.r. hoch weitestgehend berücksichtigt Das Bestandsgebäude wurde umfangreich untersucht und zahlreiche Fundstellen für Schadstoffe identifiziert. Die erhöhten Kosten für die Entsorgung des schadstoffbelasteten Bauschutts wurden in die vorliegende Kostenberechnung aufgenommen. Es verbleibt ein geringes Restrisiko, da im Zuge der Abrissarbeiten ggf. an unerwarteter Stelle weitere Schadstoffe zu Tage treten könnten. 3) Bestandskonstruktion i.d.r. hoch weitestgehend berücksichtigt Die Tragkonstruktion des Bestandsgebäudes wurde umfangreich untersucht. Die Deckentragfähigkeit entspricht in einigen Bereichen nicht den künftigen Lastannahmen. Die Decken müssen entsprechend ertüchtigt werden. Die erforderlichen Maßnahmen sind in die Planung eingeflossen und in der vorliegenden Kostenberechnung erfasst. Des Weiteren wurden temporäre statische Hilfskonstruktionen, die z.b. zur Abfangung tragender Bauteile bei Abrissarbeiten erforderlich sind, geplant und in der Kostenberechnung berücksichtigt. Es verbleibt ein geringes Restrisiko, da im Zuge der Abrissarbeiten ggf. noch unerkannte Bauteilschwächen deutlich werden könnten. 4) Genehmigung / Brandschutz i.d.r. hoch weitestgehend berücksichtigt Im Zuge der Genehmigungsplanung wurden Vorabstimmungen mit der Genehmigungsbehörde geführt, der Brandschutznachweis mit dem Brandschutzprüfer und der Feuerwehr abgestimmt und alle Anforderungen in die Planung und Kostenberechnung aufgenommen. Da das bauordnungsrechtliche Verfahren erst im Zuge der Baufertigstellung mit den erforderlichen Prüfungen und Abnahmen vollständig abgeschlossen sein wird, verbleibt ein geringes Restrisiko

5 5) Feuerwehrgebäudefunk erhöht berücksichtigt Im Falle eines Einsatzes verständigt sich die Feuerwehr im Gebäude über ihre eigenen Funkgeräte. Sobald der Rohbau errichtet ist, werden Funk - Messungen durchgeführt und ausgewertet. Sollte trotz der überwiegend Signal durchlässigen Baustoffe keine ausreichende Funkabdeckung bestehen, ist dieser Mangel mittels Signalverstärkung (Kosten ca _ ) bauseits zu beheben. 6) erhöhte Erschließungskosten erhöht berücksichtigt Das Gebäude muss mit Energie, Wasser und Fernwärme versorgt werden, das Abwasser muss entsorgt werden. Hierzu sind Leitungen aufgrund der Kapazitätserhöhungen und infolge des neuen Grundstückzuschnittes zu verlegen. Die Versorger verweigern eine Angebotserstellung mit langer Vorlaufzeit, so dass in der vorliegenden Kostenberechnung die Erschließungskosten mit nur aktuellen Angaben erfasst wurden. Sollten sich bis zur Auftragsvergabe die Angebotspreise der Versorger erhöhen, würde dies ggf. zu entsprechenden Mehrkosten (ca ) führen. 7) Wasserbehälter erhöht berücksichtigt Der Wasserbehälter der Sprinkleranlage wird ggf. nicht bereits im Zuge der Rohbauarbeiten in einem Stück einzubringen sein sondern in mehreren Teilen, die vor Ort zusammenzuschweißen sind, was höhere Kosten (ca ) verursacht. Es wird angestrebt mittels frühzeitiger Vergabe der Sprinklertechnik und entsprechender Baustellenplanung diese Mehrkosten zu vermeiden. 8) Medienverlegung im Außenbereich erhöht berücksichtigt Mittels einer Schürfung auf der Zufahrtsstraße wurden bereits zahlreiche Leitungen identifiziert, die bei der Verlegung der neuen Leitungen (siehe auch Nr. 6) berücksichtigt werden müssen. Die Funde entsprachen weitestgehend den vorliegenden Plänen. Bei Erstellung der Leitungsgräben auf ganzer Länge könnten unbekannte Hindernisse gefunden werden, deren Beseitigung zu Mehrkosten (ca ) führen könnten. 9) Vergaberisiken sehr gering nicht berücksichtigt ggf. erheblich Im Zuge der VOB-Vergaben kommt es gelegentlich zu Rügen und Nachprüfverfahren. Diese Risiken lassen sich durch eine Qualitätssicherung in den Vergabeverfahren, so wie sie bei SenStadtUm erfolgt, mindern und sind als sehr gering einzuschätzen. Der durch solche Nachprüfverfahren entstehende Schaden wirkt sich unmittelbar auf die Termine und mittelbar auch auf die Kosten aus. Die ggf. entstehenden Mehrkosten sind nicht abschätzbar. 10) Insolvenzen sehr gering nicht berücksichtigt ggf. erheblich Im Zuge der VOB-Vergabeverfahren werden die Bieter auf ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überprüft. Dieses schließt aber nicht aus, dass Auftragnehmer durch Gründe, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, während der Bauphase in die Insolvenz geraten. Die ggf. entstehenden Mehrkosten für die Beauftragung neuer Baufirmen sind nicht abschätzbar. *Qualitative Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risikoereignissen : Auftreten nach bisheriger Erfahrung prognostizierte Eintrittswahrscheinlichkeit fast sicher - zumindest bei jedem 2. Fall (0,50) "hoch" häufig - bei jedem 2. bis 5. Fall (0,50-0,20) "erhöht" manchmal - bei jedem Fall (0,20-0,10) "etwas erhöht" selten - bei jedem 10. bis 25. Fall (0,10-0,04) "gering" fast nie - höchstens bei jedem 25, Fall (0,04-0) "sehr gering" - 5 -

6 Alle derzeit erkennbaren Risiken mit hoher und erhöhter Eintrittswahrscheinlichkeit wurden in der Planung und geprüften Kostenberechnung entsprechend berücksichtigt. Eine Risikovorsorge von ca. 2,8 Mio. für Unvorhergesehenes (UV) dient als Reserve für unvorhersehbare und unabweisbare Maßnahmen. 6. Baupreis-Index Die Kostenermittlung der vorliegenden Bauplanungsunterlagen basiert auf den aktuellen Marktpreisen aus den Monaten Mai, Juni und Juli 2013 und wurde mit dem aktuell verfügbaren Index (Stand 2. Quartal 2013) geprüft. Das Prüfergebnis bestätigt die Kostenberechnung mit 33,85 Mio. Gesamtkosten. Den Vorgaben des Haushaltsgrundsätzegesetzes 5 und der LHO 6 und 11 folgend, wurden keine weiteren Annahmen für Mehrkosten auf Grund von Baupreisindexsteigerungen getroffen, da deren Eintreten weder faktisch noch statistisch seriös prognostiziert werden kann und somit auch nicht zu veranschlagen ist. Die Baukostensteigerungen, die seit der Bestätigung des Bedarfsprogramm-Kostenrahmens von 33 Mio. im Juli 2010 angefallen sind, konnten im Planungsprozess kompensiert werden. Die zusätzliche Finanzierung des Bundes von 0,85 Mio. ermöglicht die Realisierung des Theatercafés, das zwischenzeitlich zur Kosteneinsparung entfallen war. 7. Nutzungskosten / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 7.1. Wirtschaftliche Ausführung Hochbau Bei der Planung der Maßnahme wurden die wirtschaftlichen Standards öffentlichen Bauens und die Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Durch die Baumaßnahme werden die ehemaligen Opernwerkstätten in Berlin Mitte reaktiviert zu einem Ort der Ausbildung und kulturellen Nutzung. Die innenräumlichen Strukturen wurden so gewählt, dass sie weitestgehend der vorhandenen Tragwerksstruktur entsprechen und somit ein Großteil des Bestandes erhalten bleiben kann. Lediglich die beiden Studiobühnen mit den großen Deckenspannweiten werden in einem Neubauteil und das kleine Theatercafé ebenerdig als Anbau realisiert. Die Baumaßnahme erfolgt umwelt- und ressourcenschonend. Durch den kompakten Baukörper und die flächensparende Raumanordnung werden energetische Potenziale genutzt und gleichzeitig der Bedarf an innerstädtischem Raum für das Gebäude reduziert. Die Einfachheit und Kompaktheit des Baukörpers, sowie das hiermit verbundene optimierte Verhältnis von energieübertragender Gebäudeoberfläche zu nutzbarem Gebäudevolumen (A/V-Verhältnis) lässt in der Nutzung niedrige Wärmeenergieverbräuche erwarten. Neben den baurechtlich verbindlichen Anforderungen der EnEV, des EEWärmeG und der DIN wird das Pflichtenheft für die Erreichung eines vorbildlichen energetischen Standards für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung umgesetzt. Das Gebäude erhält eine hochwirksame Wärmedämmung. Im Zuge der Planung wurde der Entwurf fortwährend optimiert, um in Bezug auf die Raumausnutzung die wirtschaftlichste Variante zu erarbeiten. Der Prozess der Planungsoptimierung setzt sich in der Ausführungsplanung fort, um auch im Bereich der Konstruktion die wirtschaftlichsten und nachhaltigsten Lösungen umzusetzen Wirtschaftliche Ausführung Gebäudetechnik Die Gebäudetechnik wird auf das betrieblich notwendige Maß begrenzt. Auf eine mechanische Lüftung der Räume konnte weitestgehend verzichtet werden. Mittels Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen wurden die Anlagen und Systeme der Technischen Ausrüstung optimiert

7 Die Wärmeversorgung erfolgt unter Nutzung von Fernwärme und es werden effiziente Wärmetauscher zur Wärmerückgewinnung aus der Abluft eingesetzt. Durch den Einsatz moderner Beleuchtungs- und Steuerungssysteme werden Energieverbräuche reduziert. Grundsätzlich kommen nur Anlagen höchster Effizienzklasse zum Einsatz. Die Vorgaben der EnEV 2009 werden um mindestens 30 % unterschritten. 7.3 Betriebskosten Die Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten gemäß Vordruck BauWohn 123 ist als Anlage 2 beigefügt. Die erwarteten Betriebskosten betragen / Jahr und liegen um / Jahr über den derzeitigen Nutzungskosten von / Jahr (Stand: 2011/2012 ohne Miete und Instandsetzungskosten). Die wesentlichen Ursachen für diese Erhöhung der jährlichen Kosten erklären sich folgendermaßen: - Die Lüftungsanlage am Standort Schnellerstraße ist Asbest belastet und kann schon seit geraumer Zeit nicht betrieben werden; die bestehenden Studiobühnen werden nicht mechanisch belüftet, so dass der aktuelle Stromverbrauch gedrosselt ist. - Die Sanitäranlagen und insbesondere die Duschen in den bestehenden Standorten sind nur eingeschränkt nutzbar. Die Kosten für den Strom- und Wasserverbrauch sind entsprechend gering. - Die technische Ausstattung der Unterrichtsräume / Probebühnen wurde in Erwartung des Umzugs seit Jahren nicht nachgerüstet und unterschreitet den üblichen Standard. Die Planung sieht eine Grundausstattung vor, die dem üblichen Standard entspricht / sich dem internationalen Standard annähert. Für die Verbrauchswerte folgt hieraus eine Steigerung, die die intensivere Nutzung des neuen Standortes abbildet und eine höhere Auslastung und weiter verbesserte Ausbildung widerspiegelt. 8. Finanzierung Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Baumaßnahme sind im Doppelhaushaltsplan 2012/2013 bei Kapitel 1250, MG 10, Titel nach 24 Abs. 3 LHO veranschlagt. Die Finanzierung der Baumaßnahme stellt sich wie folgt dar: finanziert bis T *) T ab T Summe T **) *) davon T, die für Planungsleistungen bei Titel finanziert wurden und auf die Gesamtkosten anzurechnen sind **) Der Bund beteiligt sich mit 850 T an den Gesamtkosten von T

8 In Vertretung Regula Lüscher Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - 8 -

9 Hochschule für Schauspielkunst "Ernst Busch" Planungsstand / Stand der Kostenermittlung Stand: Sept HOAI LP (Leistungsphase) 1 Grundl. ermittl. 2 Vorplanung 3 Entwurfsplanung 4 1) 5 Ausführungsplanung 6 Vorbereitung d. Vergabe 72) 8 9 3) DIN 276 (Kostenstruktur) Schätzung Toleranz ± 30% Berechung ± 20% bis 25% Anschlag ± 10% bis 15% Feststellung Toleranz ± 0% ABau (formale Struktur) BP VPU BPU ggf. EU Vergabe (Struktur der Verfahren) VOF VOB Bauleistungen 1) Bauaufsichtliches Verfahren: Antrag auf Baugenehmigung Mitte Juni 2013 eingereicht formal noch nicht abgeschlossen 2) Mitwirkung bei der Vergabe 3) Objektbetreuung und Dokumentation

10

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