Öffentliche Ausschreibung

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1 Öffentliche Ausschreibung Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach Abschnitt 1 VOL/A und 8 EG, 15 EG und 23 EG Abschnitt 2 VOL/A Auftraggeber: Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz Marktplatz Mayen Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung: Abgabe/Einreichung der Vergabeunterlagen: Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz Marktplatz Mayen Tel: (Bitte versehen Sie die per Post eingereichten Unterlagen mit einem Vermerk, damit die Unterlagen vorab nicht geöffnet werden) Fristablauf für Einreichung der Angebote: , 12:00h Seite 1 von 15

2 Inhaltsverzeichnis I. Leistungsbeschreibung I.0 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung I.1 Erläuterungen zur Ausschreibung I.1.1 Allgemeine Erläuterungen I.1.2 Darstellung der Angebote I.1.3 Abgabetermin I.1.4 Entscheidung über Zuschlag I.1.5 Bindefrist I.1.6 Aufhebung I.1.7 Regelung zur Angebotserstellung I.1.8 Vertrag I.1.9 Leistungszeitraum I.1.10 Gliederung der Lose I.2. Los 1: Unterhaltsreinigung I.2.1 Vorbemerkung I.2.2 Leistungsgegenstand I.2.3 Anforderung an das Personal I.2.4 Uhrzeit I.2.5 Objektbesichtigung I.2.6 Abfassung des Angebots I.2.7 Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen I.2.8 Reinigungsmittel und -geräte, Mülltrennung/-entsorgung I.2.9 Objektleitung, Aufsichts- und Reinigungspersonal I.2.10 Geforderte Nachweise I.3 Los 2: Glas- und Rahmenreinigung I.3.1 Vorbemerkung I.3.2 Leistungsgegenstand I.3.3 Ziel I.3.4 Anforderung an das Personal I.3.5 Uhrzeit I.3.6 Unfallverhütung I.3.7 Abdeckarbeiten I.3.8 Abfassung des Angebots I.3.9 Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen I.3.10 Geforderte Nachweise Seite 2 von 15

3 II. Wertungsbereich/ Kriterien Los 1 Los 2 III Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Anlage 7: Aufstellung Geschäftsstellen Reinigungshäufigkeit je Woche Glasflächenverzeichnis Kalkulation Stundenverrechnungssatz Preisblatt Unterhaltsreinigung Preisblatt Glas- und Rahmenreinigung Muster Vertrag Seite 3 von 15

4 I.0 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung Das Jobcenter Mayen-Koblenz ist ein Eigenbetrieb der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Mit der Ausschreibung werden Angebote zur Unterhalts- und Glasreinigung erbeten. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Der Bieter ist gehalten die Leistung nach Zuschlagserteilung im genannten Zeitraum zu erbringen. I.1 Erläuterungen zur Ausschreibung I.1.1 Allgemeine Erläuterungen Auftretende Fragen können schriftlich an folgendes Postfach gerichtet werden: Ergänzende oder berichtigende Angaben zur Ausschreibung werden allen Bietern schriftlich mitgeteilt. I.1.2 Darstellung der Angebote Die Angebote sollen vergleichbar sein. Aus diesem Grund sind die Angebotsformulare im Leistungsverzeichnis (Punkt III) zwingend auszufüllen. I.1.3 Abgabetermin Das Angebot muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis spätestens Montag, 10. Oktober, Uhr beim Jobcenter Mayen-Koblenz vorliegen. Maßgeblich ist der Eingang im Jobcenter und nicht das Datum des Poststempels. Der Umschlag ist mit dem Vermerk: zu versehen. Ausschreibung- JCMYK BITTE NICHT ÖFFNEN Die Umschläge sind wie folgt zu adressieren: Seite 4 von 15

5 Jobcenter Mayen-Koblenz Marktplatz 24 z.hd. Frau Schumacher Mayen Angebote die verspätet eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt. I.1.4 Entscheidung Zuschlag Die abschließende Entscheidung über den Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum Mittwoch, 09.November I.1.5 Bindefrist Die Gültigkeit des Angebots (Bindefrist) hat sich mindestens bis zu erstrecken. Anbieter deren Angebote im Rahmen der Auswahl abgelehnt werden, erhalten eine entsprechende Benachrichtigung. I.1.6 Aufhebung Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt. I.1.7. Regelung Angebotserstellung Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Schadensersatzansprüche durch Ablehnung des Angebots sind ausgeschlossen. Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen. Angebote finden nur dann Berücksichtigung, wenn alle Unterlagen und Anforderungen vollständig ausgefüllt und beantwortet sind. I.1.8. Vertrag Sofern im Zusammenhang mit der Beauftragung keine abweichenden, schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, werden im Falle eines Zuschlags a) die Anforderungen der Verdingungsunterlagen in Verbindung mit b) der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot c) Preisblätter Bestandteil des Vertrags. I.1.9. Leistungszeitraum Seite 5 von 15

6 Der Leistungszeitraum wird auf den bis festgelegt. I.1.10 Gliederung der Lose Los 1: Unterhaltsreinigung Los 2: Glas- und Rahmenreinigung I.2. Los 1: Gebäudereinigung I.2.1 Vorbemerkung Neben der Leistungsbeschreibung ist der Vertrag samt der Anlage 1 (Aufstellung Geschäftsstellen) und Anlage 2 (Reinigungshäufigkeit je Woche in den einzelnen Nutzungsgruppen (Intervalle)) Bestandteil der Ausschreibung. I.2.2. Leistungsgegenstand Der Auftragnehmer hat die Gebäudeinnenreinigung an den 5 Standorten Mayen, Weißenthurm, Andernach (2 Gebäude), Bendorf und Koblenz des Auftraggebers sicherzustellen. Die Reinigung muss montags bis freitags nach Dienstschluss des Auftraggebers (ab 16h) erfolgen. Die qm-aufstellung und die Reinigungshäufigkeit entnehmen sie bitte den beigefügten Anlagen. I.2.3 Anforderungen an das Personal Alle Kräfte sind versicherungspflichtig zu beschäftigen und vor Ort einzusetzen. Der Auftragnehmer hat eine Objektleitung vorzuhalten. Die Vertretung muss jederzeit gesichert sein. Hierzu ist ein Plan vorzulegen. Weiterhin ist ein Schulungsplan vorzulegen. Es muss gewährleistet sein, dass das eingesetzte Personal regelmäßig weitergebildet wird. I.2.4 Uhrzeit Seite 6 von 15

7 Die Reinigung muss montags bis freitags nach Dienstschluss des Auftraggebers (ab 16h) erfolgen. I.2.5 Objektbesichtigung Eine Objektbesichtigung kann in der KW stattfinden. Terminvereinbarungen unter der o.g. Mail-Adresse. I.2.6 Abfassung des Angebots Folgende Punkte sind zu beachten: - Gliederung der Angebote nach dem Leistungsverzeichnis - Alle Blätter des Angebots sind mit einer Unterschrift zu versehen. Es sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese können auf der Internetseite des Jobcenters ( abgerufen werden. Sofern während des Verfahrens Aktualisierung von Unterlagen erfolgen, werden diese auf der Internetseite veröffentlicht. I.2.7 Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen Mit Abgabe des Angebotes werden die vorliegenden Bedingungen der Ausschreibung ausdrücklich anerkannt. I.2.8. Reinigungsmittel und -geräte, Mülltrennung/-entsorgung 1. Sämtliche Reinigungsmittel (einschl. Desinfektionsmittel) sowie die für das gründliche und fachgerechte Reinigen und Pflegen erforderlichen Geräte und Hilfsmittel hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu stellen. Die zur Reinigung einzusetzenden Geräte und Maschinen müssen in einem einwandfreien technischen und optisch sauberen Zustand sein. Die elektrischen Geräte müssen mit VDE/GS-Zeichen versehen sein und dem Stand der Technik, sowie den berufsgenossenschaftlichen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen entsprechen. Beschädigte oder veraltete Reinigungsgerätschaften sind unverzüglich instand zu setzen bzw. gegen neue Geräte und Materialien auszutauschen. Das Reinigungspersonal ist ausführlich in den fachgerechten Gebrauch der Gerätschaften und Materialien einzuweisen. 2. Der Auftraggeber stellt das Toilettenpapier und Papierhandtücher. Der Auftragnehmer stellt die Seife, Handdesinfektionsmittel und Abfallbeutel; das Bestücken erfolgt durch das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal. 3. Das zur Reinigung erforderliche Wasser und der Strom werden dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Er hat auf sparsamen Verbrauch von Wasser und Seite 7 von 15

8 Strom zu achten. Der Anschluss von Waschmaschinen des Auftragnehmers bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. 4. Der Auftraggeber hat das Recht, bestimmte Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter Reinigungs- und Desinfektionsmittel oder Reinigungsgeräte zu untersagen oder zu verlangen. Für die Fußbodenpflege sind rutschhemmende Pflegemittel zu verwenden. Für alle eingesetzten Reinigungs- und Pflegemittel müssen vom Bieter bei Auftragserteilung Zertifizierungen gem. dem EU-Umweltzeichen (Eco-label) oder einer gleichwertigen Zertifizierung nachgewiesen werden. Dabei gelten die im folgenden angeführten, dem EU-Umweltzeichen entsprechenden Umweltkriterien, als erfüllt wenn: Soweit verfügbar, sämtliche Reinigungsmittel als Konzentrat bzw. Hochkonzentrat angeboten werden. Die Reinigungsmittel möglichst lösemittelarm bzw. frei sind. Die angebotenen Reinigungsmittel hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe folgende Kriterien erfüllen: Das Produkt darf Biozide nur zur Haltbarmachung und lediglich in der dafür notwendigen Dosierung enthalten. Weder auf der Verpackung noch auf andere Weise darf behauptet oder suggeriert werden, das Produkt habe eine antimikrobielle Wirkung. Biozide als Teil der Zusammensetzung oder als Teil einer in der Zusammensetzung enthaltenen Zubereitung, die der Haltbarmachung des Produkts dienen und denen gemäß der Richtlinie 67/548/EWG und ihren Änderungen bzw. der Richtlinie 1999/45/EG und ihren Änderungen die R-Sätze R50/53 oder R51/53 zugewiesen wurden, dürfen nicht potenziell bioakkumulierbar sein, d.h. log POW 3,0, wenn nicht experimentell bestimmter BCF Für jedes angebotene Reinigungsmittel müssen ein Sicherheitsdatenblatt, ein technisches Datenblatt mit Hinweisen zu den Inhaltsstoffen sowie eine Gebrauchsanweisung mitgeliefert werden. 6. Für Reinigungsmittel, die nicht unverdünnt verwendet werden, müssen geeignete Dosierhilfen mitgeliefert werden. 7. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für die Unterbringung der Geräte, Maschinen und Materialien unentgeltlich abschließbare Räume zur Verfügung. Ebenso stellt er nach Möglichkeit für das Reinigungspersonal geeignete Umkleideräume nebst Waschgelegenheit bereit. Die vorgenannten Räume sind vom Auftragnehmer regelmäßig ohne Vergütung zu reinigen. 8. Eine Haftung für Verluste und sonstige Schäden an den vom Auftragnehmer oder seinen Arbeitskräften eingebrachten Sachen wird vom Auftraggeber nicht übernommen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Seite 8 von 15

9 9. Die Mülltrennung und -entsorgung erfolgt nach Weisung des Auftraggebers. I Objektleitung, Aufsichts- und Reinigungspersonal 1. Der Auftragnehmer hat bei der Unterhaltsreinigung eine Objektleitung für die Betreuung des Objekt einzusetzen. Die Objektleitung hat die ordnungsgemäße, einwandfreie und fachgerechte Reinigung einschließlich der Qualitätsprüfung sicherzustellen. Die Objektleitung ist verpflichtet, eng mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten. Sie hat den Anweisungen und Wünschen des Auftraggebers, die sich auf die vertraglichen Vereinbarungen und Leistungen beziehen, unverzüglich Folge zu leisten und umzusetzen. Sie trägt dafür Sorge, dass jederzeit kurzfristig Kontrollen und ggf. Absprachen vor Ort auch mit dem Auftraggeber möglich sind. 2. Der Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten eine im Objekt tätige Person als Ansprechpartner. Der Auftraggeber bzw. der Beauftragte ist berechtigt, dieser Person Weisungen im Rahmen dieses Vertrages zu erteilen. Sie ist für die gründliche und fachgerechte Reinigung verantwortlich. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AentG) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten und a) alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, besonders die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, einzuhalten, b) auf Verlangen des Auftraggebers bei Einsatz von Nachunternehmern diese zu benennen und die in der Ausschreibung geforderten Eignungsnachweise vor Zuschlagserteilung vorzulegen, c) nur fachkundige und zuverlässige Arbeitskräfte einzusetzen, d) nur ständiges Personal einzusetzen, das lediglich bei Urlaub, Krankheit oder Ausscheiden durch geeignete Vertreter oder Nachfolger zu ersetzen ist (während entsprechender Ausfallzeiten ist umgehend an allen Reinigungstagen ohne Mehrkosten für den Auftraggeber für Ersatz zu sorgen), e) keine ausländischen Arbeitnehmer einzusetzen, für die keine Erlaubnis nach 284 Abs.1 SGB III besteht, f) keine Arbeitnehmer einzusetzen, deren Einsatz als Leiharbeiter unter Verstoß gegen die in Art.1, 15a, 16 Abs.1 Nr.1a, 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) enthaltenen Verbote oder ohne die lt. Art.1, 1 AÜG erforderliche Erlaubnis erfolgt, g) entsprechende Nachweise wie Namensliste mit Arbeitszeiten, Revierpläne, Leistungsbeschreibung, usw. zu hinterlegen, in die der Auftraggeber bzw. der Beauftragte vor Ort jederzeit Einsicht hat. Seite 9 von 15

10 Der Auftraggeber wird beim Gewerbezentralregister vor Auftragserteilung eine Auskunft über abgeschlossene Verfahren nach 23 Abs. 1 AentG und eine Auskunft aus dem Vergaberegister einholen. Bestehen aktuell beim Auftraggeber begründete Anhaltspunkte für ein lfd. Ermittlungsverfahren - es besteht kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. 4. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und nach seiner Ansicht unzuverlässige Reinigungskräfte abzulehnen. Er ist ferner berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers polizeiliche Führungszeugnisse zu verlangen. 5. MitarbeiterInnen des Auftraggebers dürfen nicht als MitarbeiterInnen des Auftragnehmers beschäftigt werden. 6. Personen, die vom Auftragnehmer nicht mit der Reinigung des Gebäudes beauftragt sind, dürfen nicht mit in das Gebäude genommen werden (z. B. Ehegatten und Kinder). Das Mitbringen von Haustieren ist ebenfalls untersagt. 7. Die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Auftragnehmer hat insbesondere die entsprechenden Belehrungen nach 35 dieses Gesetzes für seine MitarbeiterInnen zu veranlassen. 8. Fundsachen Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die im Bereich der Gebäude gefunden werden, unverzüglich dem Ansprechpartner des Auftraggebers zu übergeben. Finderlohn wird hierfür nicht gezahlt. I.2.10 Geforderte Nachweise Kalkulation der Stundenverrechnungssätze Referenzen vergleichbarer Objekte Eintragung in die Handwerksrolle oder Handelsregisterauszug Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft/ Krankenkassen Bescheinigung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren besteht Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben (Lohn- und Umsatzsteuer). Nachweis der Gewerbeanmeldung Eigenerklärung zum Gewerbezentralregister Seite 10 von 15

11 Nachweis/ Bestätigung der Objektbesichtigung Bescheinigung zur Tariftreue Personelle Besetzung mit Qualifikation zur Objektleitung Objektleitung Nachweise zur Qualitätssicherung und Standards Preisermittlung Unterhalt/ Glas / Grundreinigung ( /qm; /Tag; /Monat) Unternehmensgrundsätze- Schulung- Weiterbildung Arbeitsschutzkonzept (Sicherheit, Unfallschutz, ) I.3. Los 2: Glasreinigung I.3.1 Vorbemerkung Neben der Leistungsbeschreibung ist der Vertrag samt Anlage 3 (Glasflächenverzeichnis) Bestandteil der Ausschreibung. I.2.2. Leistungsgegenstand Eine zweiseitige Reinigung der Glasflächen unter Verwendung geeigneter Glasreinigungsmittel. Weiterhin hat die Reinigung der gesamten Rahmenflächen unter Beimischung eines geeigneten Mittels zu erfolgen. Die Reinigung hat zweimal im Jahr zu erfolgen. Die erste Reinigung im Jahr hat im April/ Mai zu erfolgen. Die zweite in den Monaten September/Oktober. Die genauen Termine werden jeweils in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt. I.2.3. Ziel Die Glas- und Rahmenflächen sind staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei zu reinigen. I.2.4 Anforderungen an das Personal Alle Kräfte sind versicherungspflichtig zu beschäftigen und vor Ort einzusetzen. Es muss gewährleistet sein, dass das eingesetzte Personal regelmäßig weitergebildet wird. Seite 11 von 15

12 I.2.5 Uhrzeit Die Reinigung muss montags bis freitags nach Dienstschluss des Auftraggebers (ab 16h) erfolgen. I.2.6. Unfallverhütung Bei den zutreffenden Sicherheitsmaßnahmen ist außer den Unfallverhütungsvorschriften das aktuelle Merkheft aus der Schriftenreihe der Bau-Berufsgenossenschaften (siehe Internetseite der Bau-Berufsgenossenschaft) "Gebäudereinigung - Reinigungsarbeiten in und an Gebäuden" und hier insbesondere die Abschnitte über Fensterreinigung, sicheren Standplatz, Sicherheit gegen Absturz, Reinigung hochgelegener Stellen, Reinigung von Gebäudeaußenflächen, Glasdächern, Staubdecken und die Bestimmungen über technische Arbeitsdecken und die Bestimmungen über technische Arbeitsmittel zu beachten. I.2.7. Abdeckarbeiten Im Angebot muss beschrieben sein, wie der Schutz der Büros bei den Reinigungsarbeiten erfolgt. I.2.8 Abfassung des Angebots Folgende Punkte sind zu beachten: - Gliederung der Angebote nach dem Leistungsverzeichnis - Alle Blätter des Angebots sind mit einer Unterschrift zu versehen. Es sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese können auf der Internetseite des Jobcenters ( abgerufen werden. Sofern während des Verfahrens Aktualisierung von Unterlagen erfolgen, werden diese auf der Internetseite veröffentlicht. I.2.9 Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen Mit Abgabe des Angebotes werden die vorliegenden Bedingungen der Ausschreibung ausdrücklich anerkannt. Seite 12 von 15

13 I.2.10 Geforderte Nachweise Referenzen vergleichbarer Objekte Eintragung in die Handwerksrolle oder Handelsregisterauszug Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft/ Krankenkassen Bescheinigung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren besteht Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben (Lohn- und Umsatzsteuer). Nachweis der Gewerbeanmeldung Eigenerklärung zum Gewerbezentralregister Nachweis/ Bestätigung der Objektbesichtigung Bescheinigung zur Tariftreue Nachweise zur Qualitätssicherung und Standards Preisermittlung Glasreinigung Sicherheitskonzept II. Wertungsbereich/ Kriterien Los 1: I. Preis 50% II. Qualität 32% Flächenleistung 16% Stundenzahl des Objektleiters 8% Qualifikation des Objektleiters und des eingesetzten Personals 8% III. Kundendienst, Service 10% IV. Zweckmäßigkeit 5% V. Umwelteigenschaften 3% Seite 13 von 15

14 Los 2: I. Preis 50% II. Qualität 32% Flächenleistung 16% Qualifikation des eingesetzten Personals 8% Unfallverhütung 8% III. Kundendienst, Service 10% IV. Zweckmäßigkeit 5% V. Umwelteigenschaften 3% Erläuterungen zur Wertung der Angebote Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen erfüllen. Für die Bewertung der Konzepte gelten ausschließlich folgende vier Bewertungsstufen: 1 Punkt: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nur mit vielen Einschränkungen den Anforderungen des Auftraggebers 2 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit wenigen Einschränkungen den Anforderungen des Auftraggebers 3 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen des Auftraggebers 4 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich Ein Angbeot wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurden bzw. das Angebot nur mit vielen Einschränkungen den Anforderungen des Auftraggebers entspricht. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden. Außerdem wird ein Konzept mit 1 Seite 14 von 15

15 Punkt bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme/Beauftragung keinen Erfolg verspricht. Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen mit wenigen Einschränkungen erfüllt sind oder Unschärfen aufweist und anhand der Zweifel an der erfolgreichen Durchführung wahrscheinlich sind. Ein Angebot wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen erfüllt sind und inhaltlich schlüssig dargestellt sind. Ein Angebot wird mit 4 Punkten bewertet, wenn die Konzeption der Zielerreichung in besonderer Weise (z.b. kreative Ideen) dienlich ist und dies in der Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist. Die Gewichtung spiegelt die jeweilige Bedeutung der Wertungskriterien wider. Die preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingetragenen monatlichen Festpreises, wobei der günstigste Angebotspreis 4 Punkte erhält. Alle anderen (teureren) Angebotspreise werden in Relation zum günstigsten Preis gesetzt. Nach Beurteilung des Inhalts und Qualität des Konzeptes sowie des Preises erfolgt die Auswahl des Angebotes, das den Zuschlag erhalten soll. Auszuwählen ist das Angebot, das unter Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist. Seite 15 von 15

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