Rechtsformen im Überblick

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1 Die Betriebsberatung informiert zum Thema Rechtsformen im Überblick Rechtlicher Hinweis: Dieses Merkblatt gibt als Serviceleistung Ihrer Kammer nur erste Hinweise und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieses Merkblatt mit größter Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. Persönliche Beratung wird empfohlen. Stand: August 2017

2 Rechtsformen Für ein Unternehmen ist die Wahl bzw. eine Umwandlung der Rechtsform von großer Bedeutung. Diese wichtige unternehmerische Entscheidung ist eine langfristige Festlegung mit bedeutenden betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Folgen. Sie ist immer eine Einzelfallentscheidung und sollte mit einem Betriebsberater der Handwerkskammer Koblenz in Verbindung mit einem Steuerberater abgesprochen werden. Durch das Gesetz zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handelsrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften, kurz Handelsrechtsreformgesetz, hat der Gesetzgeber seit dem 01.Juli 1998 jedem Gewerbetreibenden (auch Kleingewerbetreibenden) die Möglichkeit gegeben, sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen, auch wenn sein Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Mit der Eintragung ins Handelsregister übernehmen sie alle Rechte und Pflichten eines Vollkaufmanns. Die Eintragung muss bei einem Notar beantragt werden. Der Notar beglaubigt die Hinterlegung der Originalunterschrift und leitet den Antrag an das Registergericht beim zuständigen Amtsgericht weiter. Das Registergericht veranlasst daraufhin die Eintragung im Handelsregister. Seit 2009 werden die Eintragungen nur noch elektronisch im gemeinsamen Online-Registerportal der Bundesländer bekanntgegeben und können in diesem auch nach der Bekanntmachung gesucht werden. Die Gesamtkosten der Eintragung belaufen sich bei einer Einzelunternehmung auf ca. 200 bis 300 Euro. Bei der Gründung einer GmbH oder GmbH & Co. KG können auch vierstellige Kosten anfallen. Vorteile einer Handelsregistereintragung Firmenfortführung bei Betriebsübertragung durch den Nachfolger möglich Imagegewinn durch Erlangung des Kaufmannsstatus Erteilung von Prokura wird möglich Nachteile der Handelsregistereintragung Kosten der Eintragung und der Änderungen Pflicht zur Veröffentlichung von Veränderungen Buchführungspflicht samt Jahresabschluss und Bilanz; keine Einnahmen- Überschussrechnung möglich strengere Vorschriften aufgrund der Erlangung des Kaufmannsstatus Rechtsformen im Überblick Seite 1

3 1. Einzelunternehmung Entstehung Gründungskosten Formvorschrift Name mit Gewerbeeintragung gering formlos Ohne Eintragung in das Handelsregister: Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung möglich, die Bezeichnung muss unterscheidbar sein und darf weder irreführen noch die Rechte anderer verletzen; im Geschäftsverkehr muss mit Vor- und Nachnamen aufgetreten werden, weitere Angaben erforderlich. Mit Eintragung: Rechtsformzusatz eingetragener Kaufmann bzw. - eingetragene Kauffrau (e.k.) erforderlich Eintragung Handelsregister Einlage Haftung Besteuerung Entnahmen Geschäftsführung Wahlrecht; wenn kaufmännisches Unternehmen Pflicht gesetzlich nicht vorgeschrieben Inhaber mit Betriebs- und Privatvermögen Gewerbesteuer (mit Freibetrag), Einkommenssteuer Privatentnahmen aus dem Betrieb durch Inhaber Vorteile kein Mindestkapital erforderlich Inhaber hat größtmöglichen Gestaltungsspielraum geringe Gründungskosten und Gründungsvorschriften Gewinne müssen nicht geteilt werden rasche Anpassungsmöglichkeit an veränderte Marktbedingungen Nachteile unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Vermögen (privat und geschäftlich) Erweiterung der Kapitalbasis richtet sich nur nach dem Vermögen des Inhabers gesamte Verantwortung obliegt dem Inhaber alleine Rechtsformen im Überblick Seite 2

4 2. Personengesellschaften 2.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), BGB-Gesellschaft Entstehung mit Gewerbeeintragung Gründungskosten Formvorschrift Name Eintragung Handelsregister Einlage Haftung Besteuerung Entnahmen Geschäftsführung gering formloser Gesellschaftsvertrag Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung möglich, die Bezeichnung muss unterscheidbar sein und darf weder irreführen noch die Rechte anderer verletzen; im Geschäftsverkehr muss immer der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen der jeweiligen Gesellschafter angegeben werden. Ein Zusatz, der auf die Rechtsform der Gesellschaft hinweist, ist zwar nicht zwingend, er dient aber der Rechtsklarheit. in Form der GbR nicht möglich, bei Eintragung automatisch Umwandlung in eine OHG gesetzlich nicht vorgeschrieben mit Gesellschafts- und Privatvermögen als Gesamtschuldner, d.h. jeder Einzelne haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft Gewerbesteuer (mit Freibetrag), Einkommenssteuer (anteilig je Gesellschafter) Privatentnahmen aus dem Betrieb alle Gesellschafter zusammen, wenn keine andere Regelung im Gesellschaftsvertrag Vorteile geringe Gründungskosten und Gründungsvorschriften (u.a. ist eine Eintragung im Handelsregister nicht vorgeschrieben) Mindestkapital nicht vorgesehen GbR hat oft bei Kreditinstituten ein höheres Ansehen als die GmbH jedem beteiligte Gesellschafter kann ein hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten eingeräumt werden Nachteile alle Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch auch mit ihrem Privatvermögen Gefahr von schädlichen Auseinandersetzungen der Gesellschafter in Entscheidungsprozessen Achtung! Der in eine BGB-Gesellschaft neu eintretende Gesellschafter hat für die vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich auch persönlich zu haften und als Gesamtschuldner mit den Altgesellschaftern einzustehen. Ausnahmeregelungen sind möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei unserem Juristen Herrn Ehrmann: Telefon 0261/ Rechtsformen im Überblick Seite 3

5 2.2 Offene Handelsgesellschaft (OHG) Entstehung mit Eintragung ins Handelsregister Gründungskosten Formvorschrift Name Eintragung Handelsregister Einlage Haftung Besteuerung Entnahmen Geschäftsführung gering formloser Gesellschaftsvertrag Personen-, Sach-, Phantasiefirma bzw. Mischformen mit Zusatz OHG erforderlich gesetzlich nicht vorgeschrieben mit Gesellschafts- und Privatvermögen als Gesamtschuldner, d.h. jeder Einzelne haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft wie bei GbR Privatentnahmen aus dem Betrieb jeder Gesellschafter alleine, wenn keine andere Regelung im Gesellschaftsvertrag Vorteile kein Mindestkapital OHG hat bei Kreditinstituten ein hohes Ansehen jeder beteiligte Gesellschafter hat ein hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten Nachteile Handelsregistereintragung ist zwingend vorgeschrieben alle Gesellschafter haften unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen OHG ist buchführungspflichtig Gefahr von schädlichen Auseinandersetzungen der Gesellschafter in Entscheidungsprozessen Rechtsformen im Überblick Seite 4

6 2.3 Kommanditgesellschaft (KG) Entstehung mit Eintragung ins Handelsregister Gründungskosten Formvorschrift Name Eintragung Handelsregister Einlage Haftung Besteuerung Entnahmen Geschäftsführung gering formloser Gesellschaftsvertrag Personen-, Sach-, Phantasienamen bzw. Mischformen mit Zusatz KG erforderlich Leistung durch Kommanditist, Höhe nicht vorgeschrieben Komplementär haftet persönlich, Kommanditist haftet nach Eintragung ins Handelsregister nur mit seiner Einlage wie bei GbR Privatentnahmen sind für den Komplementär aus dem Betrieb möglich, für den Kommanditisten nicht möglich durch Komplementär Vorteile Kommanditist haftet nur mit der Höhe seiner Stammeinlage Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben hohe Entscheidungsgewalt des Komplementärs Nachteile Eintragung ins Handelsregister erforderlich Komplementär haftet sowohl mit seiner Einlage als auch mit seinem Privatvermögen 3. Kapitalgesellschaften 3.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Am ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft getreten. Hierdurch entstanden neue Möglichkeiten für Existenzgründer. Der Gesetzgeber hat vordergründig mit dieser Gesetzesreform das Ziel verfolgt, die GmbH international wieder wettbewerbsfähiger zu machen und eine interessante Variante gegenüber ausländischen Gesellschaftsformen (z. B. gegenüber der engl. Limited) zur Verfügung zu stellen. Rechtsformen im Überblick Seite 5

7 Die wichtigsten Änderungen des MoMiG Beschleunigung der Registereintragung Die GmbH mit Euro Stammkapital bleibt erhalten Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft: Diese Sonderform der GmbH kann schon mit 1 Euro Stammkapital gegründet werden. Danach muss jedes Jahr ein Viertel des Gewinns als Rücklage einbehalten werden, bis Euro erreicht werden. Auch nach Inkrafttreten des neuen GmbH-Gesetzes gelten die folgenden Regelungen weiterhin. Entstehung Gründungskosten Formvorschrift Name Eintragung Handelsregister Einlage Haftung Besteuerung Entnahmen Geschäftsführung mit Eintragung ins Handelsregister hoch, die Kosten richten sich nach der Höhe des Stammkapitals (bei einem Stammkapital von Euro betragen die Gründungskosten ca Euro) notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag Namens-, Personen-, Sach-, Phantasiefirma bzw. Mischformen mit Zusatz GmbH Erforderlich Mindeststammkapital beträgt Euro, bei Gründung ist mindestens die Hälfte einzuzahlen GmbH mit dem Gesellschaftsvermögen Gewerbesteuer (ohne Freibetrag), Körperschaftssteuer nicht möglich, Geschäftsführer bezieht Gehalt durch den/die Geschäftsführer Vorteile Gesellschafter haften nicht persönlich, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen Ein-Personen-GmbH möglich flexible Eigenfinanzierungsmöglichkeiten, u.a. durch die Aufnahme neuer Gesellschafter vielfältige steuerliche Optionen möglich Eventuell Führung des Unternehmens als angestellter Geschäftsführer möglich Gesellschafternachfolge und Beteiligung von Angehörigen kann problemlos geregelt werden Rechtsformen im Überblick Seite 6

8 Nachteile relativ aufwändige Gründungsformalitäten und hohe Gründungskosten (u.a. notarielle beurkundeter Gesellschaftervertrag notwendig, Eintragung im Handelsregister usw.) Bei bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer ist eine vereinfachte Gründung mit einem vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Mustergesellschaftsvertrag möglich. Nach wie vor muss aber der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden. Mindeststammkapital von Euro erforderlich. aufgrund der Haftungsbeschränkung ist die Aufnahme von Fremdkapital schwieriger; Banken verlangen i.d.r. persönliche Bürgschaften der Gesellschafter bzw. persönliche Sicherheiten zur Absicherung von Darlehen Misstrauen der Geschäftspartner aufgrund der Haftungsbeschränkung gegeben; u.a. verlangen Lieferanten oftmals persönliche Bürgschaften zur Absicherung ihrer Forderungen die GmbH ist zur Erstellung einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtet. Je nach Unternehmensgröße muss zusätzlich ein Lagebericht mit umfangreichen Erläuterungen erstellt werden. höherer Beratungsaufwand (steuerliche Abwicklung und Betreuung ist umfangreicher und komplizierter) 3.2 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Es handelt sich dabei um keine selbständige Rechtsform, sondern ist eine Variante der GmbH. In erster Linie steht mit dieser Rechtform Existenzgründern ein neuer recht einfach umzusetzender Einstieg in die haftungsbeschränkte gewerbliche Selbständigkeit zur Verfügung. Diese neue Gesellschaftsform ist aber im rechtsgeschäftlichen Verkehr immer den Zusatz haftungsbeschränkt zu führen. Bei bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer ist eine vereinfachte Gründung mit einem vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Mustergesellschaftsvertrag möglich. Nach wie vor muss aber der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden. Da das Mindeststammkapital pro Gesellschafter aber nur 1 Euro betragen muss, fallen im Vergleich zur GmbH auch geringe Notarkosten an. 3.4 Aktiengesellschaft (AG) Entstehung Gründungskosten Formvorschrift Name Eintragung Handelsregister Einlage Haftung Besteuerung mit Eintragung ins Handelsregister hoch notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag Namens-, Personen-, Sach-, Phantasiefirma bzw. Mischformen mit Zusatz AG erforderlich Grundkapital Euro mit Gesellschaftsvermögen wie bei GmbH Rechtsformen im Überblick Seite 7

9 Entnahmen Geschäftsführung nicht möglich, Vorstandsmitglieder beziehen Gehalt durch den Vorstand Vorteile Die AG haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen Gute Eigenfinanzierungsmöglichkeiten durch die Aufnahme von neuen Aktionären bzw. Erhöhung des Stammkapitals Gute Gestaltungsmöglichkeiten für die Unternehmensnachfolge und Beteiligung von Angehörigen Nachteile Hohe Gründungsformalitäten und Gründungskosten Mindestgrundkapital von Euro erforderlich Prüfungs- und Publizitätspflicht 3.5 Kleine AG Mit dem am 10. August 1994 in Kraft getretenen Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts wurden Aktiengesellschaften auch für mittelständische Unternehmen attraktiv. Inzwischen bedienen sich im Handwerk große Betriebe der kleinen AG als geeignete Rechtsform. Durch die Rechtsänderung soll in mittelständischen Unternehmen die Eigenkapitalausstattung verbessert sowie der anstehende Generationswechsel erleichtert werden. So können Familienmitglieder nur kapitalmäßig beteiligt werden und Fremdmanager zur Geschäftsführung beschäftigt werden. Man muss sich allerdings darüber im Klaren sein, dass die kleine AG keine neue Rechtsform darstellt, vielmehr sind durch das neue Gesetz Sonderregelungen an unterschiedliche Kriterien anknüpfend geschaffen worden. Sonderregelungen der Kleinen AG zur Vereinfachung und Erleichterung Möglichkeit der Ein-Personen-AG Erleichterung in der Einberufung und Abhaltung von Hauptversammlungen geringere Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat Formerleichterung bei der Protokollierung der Gesellschaftsversammlung geringere Bekanntmachungspflichten Erleichterung bei der Gewinnverwendung Rechtsformen im Überblick Seite 8

10 Rechtsformen und steuerliche Aspekte Einzelunternehmen und Personengesellschaften Einkommensteuer Die Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) unterliegen der Einkommensteuer. Einkommensteuertarif (geplant) Grundfreibetrag (Led./Verh.) Euro/ Euro Euro/ Euro Eingangssteuersatz 14% 14% Spitzensteuersatz 42% (45% sog. Reichenst.) 42% (45% sog. Reichenst.) Quelle: Bundesministerium der Finanzen ( Gewerbesteuer Ausgangspunkt für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb, der sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ergibt. Dieser wird korrigiert um bestimmte Positionen, die sich aus dem Gewerbesteuergesetz ergeben. Der Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl multipliziert und ergibt den Gewerbesteuer-Messbetrag. Aus Gewerbesteuer-Messbetrag und Hebesatz der Gemeinde (Mindesthebesatz seit %) errechnet sich die Gewerbesteuer. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von Euro. Der Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem Faktor 3,5 erhoben und wird bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften auf die Einkommensteuer angerechnet. Kapitalgesellschaften Körperschaftsteuer Der Gewinn von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) unterliegt der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftssteuersatz beträgt 15% (inkl. Solidaritätszuschlag 15,825%). Ausgeschüttete Gewinne unterliegen darüber hinaus bei den Gesellschaftern zur Hälfte der Einkommensteuer ( Halbeinkünfteverfahren ). Ab einer Beteiligungshöhe von 1% am Gesellschaftskapital unterliegt der Veräußerungsgewinn beim Gesellschafter zur Hälfte der Einkommensteuer; es gilt der volle Steuersatz. Dem Veräußerer steht ein Freibetrag von Euro zu. Dieser reduziert sich jedoch, soweit der Veräußerungsgewinn die Grenze von Euro überschreitet um den übersteigenden Betrag. Rechtsformen im Überblick Seite 9

11 Gewerbesteuer Ausgangspunkt für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb, der sich nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes ergibt. Dieser wird korrigiert um bestimmte Positionen, die sich aus dem Gewerbesteuergesetz ergeben. Der Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl multipliziert und ergibt den Gewerbesteuer-Messbetrag. Aus Gewerbesteuer-Messbetrag und Hebesatz der Gemeinde errechnet sich die Gewerbesteuer. Kein Freibetrag Keine Steuerermäßigung Geschäftsführergehälter sind als Betriebsausgaben abzugsfähig und mindern den steuerpflichtigen Gewinn und damit den Gewerbesteuermessbetrag Rechtsformen im Überblick Seite 10

12 Die Rechtsformen im Überblick Merkmale Einzelunternehmung GbR- Gesellschaft OHG KG GmbH Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Wesen größte Verantwortlichkeit und Unternehmerinitiative vertraglicher Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen engster Zusammenschluss von Kaufleuten Vereinigung von voll verantwortlichen Gesellschaftern und Kapitalgebern Kapitalgesellschaft, Geldgeber bekannt Kapitalgesellschaft, Geldgeber bekannt Mindestzahl der Gründer 1 Inhaber mindestens 2 Gesellschafter Mindestens 2 Gesellschafter Mindestens 1 Komplementär, 1 Kommanditist mindestens 1 Gesellschafter mindestens 1 Gesellschafter Firma Personen, Sach-, Phantasiefirma bzw. Mischformen Keine Firma Vor- und Zunamen aller Gesellschafter Personen-, Sach- Phantasiefirma bzw. Mischformen mit Zusatz OHG Personen-, Sach- Phantasiefirma bzw. Mischformen mit Zusatz KG Namens-, Personen-, Sach-, Phantasiefirma bzw. Mischformen mit Zusatz GmbH Namens-, Personen-, Sach-, Phantasiefirma bzw. Mischformen mit Zusatz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) Form des Abschlusses Grundsätzlichformfrei Empfehlung: Schriftform grundsätzlichformfrei Empfehlung: Schriftform grundsätzlichformfrei Empfehlung: Schriftform Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages Rechtsformen im Überblick Seite 11

13 Merkmale Einzelunternehmung GbR- Gesellschaft OHG KG GmbH Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Eintragung ins Handelsregister Pflicht: wenn kfm. Unternehmen Wahlrecht: wenn kein kfm. Unternehmen keine Eintragung in Form der GbR möglich, bei Eintragung automatisch Umwandlung in OHG Pflicht Pflicht Pflicht Pflicht Einlage Gesetzlich nicht vorgeschrieben gesetzlich nicht vorgeschrieben; aber möglich gesetzlich nicht vorgeschrieben; aber möglich Leistung durch Kommanditist, Höhe nicht vorgeschrieben Stammkapital mind ,-- Euro Stammkapital mind. 1,00 pro Gesellschafter (keine Sachgründung) Haftung Inhaber mit Betriebsund Privatvermögen mit Gesellschaftsund Privatvermögen mit sellschaftsund Privatvermögen Komplementär: mit Privatvermögen, Kommanditist: nur mit Einlage GmbH mit Gesellschaftsvermögen Unternehmergesellschaft mit Gesellschaftsvermögen Geschäftsführung Inhaber Gesellschafter Gesellschafter Vollhafter (Komplementär) Geschäftsführer (kontrolliert durch Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung) Geschäftsführer Vertretung Inhaber Gesellschafter Gesellschafter Vollhafter (Komplementär) Geschäftsführer Geschäftsführer Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne! Handwerkskammer Koblenz Betriebsberatung, Tel. 0261/ , Fax -994, Rechtsformen im Überblick Seite 12

14 Betriebsberatung der HwK Koblenz Unsere Berater, die durch den stetigen Dialog mit den Betrieben die regionalen Marktgegebenheiten, Besonderheiten und Probleme kennen, stehen Ihnen für individuelle und kostenfreie Beratungen zur Verfügung. Nutzen Sie das Wissen und die Praxiserfahrung der Kammerexperten in allen Fragen von der Existenzgründung bis zur Betriebsübergabe. Beratung für das Handwerk Gemeinsam stark! Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Themen, die für Sie und Ihren Betrieb interessant sind. Existenzgründung Betriebsübernahme Betriebsübergabe Betriebsbörse Unternehmensführung Investitionen Finanzierung, Bürgschaften, Rating Fördermöglichkeiten Liquiditätssicherung Marketing Personal/Fachkräfte Rechtsformen Patent- und Markenberatung EDV, Organisation IT-Sicherheit und Datenschutz Standort- und Marktdaten Schwachstellenanalyse Notfallmanagement Kooperationen Außenwirtschaft Altbausanierung/Denkmalpflege Technologie Technik und Arbeitssicherheit Betriebliches Gesundheitsmanagement Energie und Umwelt Mediation Die Betriebsberatung deckt die Vielfalt der Betriebsführung von der strategischen Ausrichtung bis zum akuten Notfall ab. Auch Fragen wie "Wie führe ich ein Bankgespräch?", "Wie lese ich eine BWA?", "Wie baue ich ein Energiemanagementsystem auf?" uvm. beantworten Ihnen unsere Berater gerne. Beratung vor Ort unser kostenloser Service Immer in Ihrer Nähe beraten wir Sie in Ihrem Betrieb vor Ort oder an unseren Standorten in Koblenz, Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Cochem, Herrstein, Rheinbrohl, Simmern und Wissen.

15 Die Betriebsberatung der HwK Koblenz bietet Informationen zu folgenden Themen an: Erfolgsfaktor Marketing Rechtsformen im Überblick Rating: Worauf Banken bei der Kreditvergabe achten Fachkräfte im Handwerk Mitarbeiterführung Liquidität Familienfreundliche Betriebe Mitarbeiterbeteiligung Mein Betrieb im Internet Existenzgründung im Nebenberuf Beschäftigung von Mitarbeitern Impressumspflicht Kooperationen im Handwerk Notfallregelungen Internet im Handwerk Internetglossar Umsatzsteuer: Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG Alternative Finanzierungsinstrumente Einsatz ausländischer Subunternehmer in Deutschland Franchise im Handwerk Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz Unsere Betriebsbörse unter bietet Übergebern und Übernehmern eine gute Plattform um miteinander in Kontakt zu kommen. Außerdem vermittelt sie Betriebsleiterstellen und Gewerbeflächen/Räumlichkeiten. Ich habe Interesse an einer Aufnahme in die Betriebsbörse. Bitte informieren Sie mich. Der Zulieferkatalog des Handwerks unter erschließt Handwerkern neue Abnehmerkreise in Industrie und Dienstleistungswirtschaft. Ich habe Interesse an der Aufnahme im Zulieferkatalog des Handwerks. Bitte informieren Sie mich. Darüber hinaus steht Ihnen die Betriebsberatung der HwK in allen Fragen zur Existenzgründung, Übernahme/Übergabe eines Betriebes, Existenzsicherung, Betriebsplanung und -verlagerung sowie allgemeiner Unternehmensführung gerne zur Verfügung. Telefon 0261/ , Bei Interesse faxen Sie diese Seite bitte ausgefüllt an: Handwerkskammer Koblenz Betriebsberatung und Wirtschaftsförderung Telefax 0261/ oder senden Sie uns eine an Betrieb Name, Vorname PLZ/Ort Straße Telefon Telefax Mobil

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