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1 USIC FORUM - BESCHAFFUNGSWESEN usic Regionalgruppe Zürich

2 REFERENT Dr. Mario Marti Rechtsanwalt, Geschäftsführer usic, Bern @mariommarti 2

3 ÜBERSICHT Einleitung Laufende Revision (und Harmonisierung) des Beschaffungsrechts Stand Diskussion KBOB-Honorarempfehlungen Aktuelle Vorstösse im Eidgenössischen Parlament Aktivitäten usic 3

4 EINLEITUNG Anwendungsbereich des Beschaffungsrechts Öffentliche Bauherren Schwellenwerte Ziele des Beschaffungsrechts (Art. 1 BöB) Regelung der öffentlichen Vergabe Transparenz Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Anbietern Förderung des wirtschaftlichen Einsatzes der öffentlichen Mitteln 4

5 EINLEITUNG Rechtsgrundlagen GATT/WTO Bilaterales Abkommen CH/EU BöB/VöB IVöB, VRöB Binnenmarktgesetz Kantonale Submissionsgesetze und -verordnungen (teilweise) Kommunale Submissionsgesetze und -verordnungen 5

6 EINLEITUNG Empfehlungen, Wegleitungen SIA 142, 143, 144 KBOB-Leitfäden usic Empfehlungen etc. 6

7 REVISION DES BESCHAFFUNGSRECHTS 7

8 REVISION DES BESCHAFFUNGSRECHTS Revisionsvorlage 2006 Harmonisierung Bund/Kantone Scheitern am föderalen Widerstand der Kantone Einsetzen paritätischer Arbeitsgruppe Aurora Bund/Kantone Parallele Revision BöB und IVöB Vernehmlassungen: Herbst 2014 (IVöB); Sommer 2015 (BöB) Botschaft ans Parlament erwartet Q1/2017 Überlebt das Harmonisierungsziel die parlamentarischen Beratungen? 8

9 REVISION DES BESCHAFFUNGSRECHTS IVÖB / BÖB Zweck der BöB- / IVöB-Revision Anpassung an Änderungen des GATT/WTO-Abkommens (2012) Stärkung der Rechtssicherheit und Transparenz Harmonisierung zwischen Bund (BöB) und Kantonen (IVöB) Harmonisierung zwischen den Kantonen (IVöB) 9

10 REVISION DES BESCHAFFUNGSRECHTS IVÖB / BÖB Schwerpunkte usic Schwellenwerte offenes Verfahren (höher angesetzt) Studie Prof. Jäger, HSG (volkswirtschaftlicher Nutzen) Aufwand in Grenzen halten Transparenz für freihändige Verfahren Zuschlagskriterien (neuartige) Berücksichtigung der Qualität Erfahrungen gute Qualität muss sich lohnen 10

11 REVISION DES BESCHAFFUNGSRECHTS IVÖB / BÖB Schwerpunkte usic Alternative Bewerbungsmethoden Quality Based Selection, reine Zwei-Couvert-Methode Alternative zum wirtschaftlich günstigsten Angebot reiner Qualitätswettbewerb ohne Preiskomponente (Preis wird nach Zuschlag verhandelt) 11

12 REVISION DES BESCHAFFUNGSRECHTS BÖB Einzelne Themen Art. 18 Einsichtsrecht: mit Rückforderungsrecht! Art. 19 Verfahrensart: Wahlrecht oder starre Vorgaben? Art. 22 Einladungsverfahren: Anzahl Angebote? (mind. 3) Art. 23 Freihändiges Verfahren: Anzahl Angebote? (nur 1) Art. 24 Planungs- und Gesamtleistungswettbewerb: Verweis auf Grundlagen von Fachverbänden (SIA) Art. 25 Elektronische Auktionen: nur für standardisierte Güter Art. 26 Verhandlungen: neu auch bei den Kantonen; über welche Themen (Angebotsrunden?) Art. 28 Dialog: neu auch bei den Kantonen, intellektuelle L. Art. 27 Rahmenverträge: keine nachgelagerte Eignungsprüf. 12

13 REVISION DES BESCHAFFUNGSRECHTS BÖB Einzelne Themen Art. 31 Eignungskriterien: neu Erfahrung Art. 33 Zuschlagskriterien: z.b. Betriebs- und Lebenszykluskosten, Kreativität, Innovationsgehalt etc.; nicht aber Erfahrung; Antrag: In Abhängigkeit zu Komplexität der Leistung Art. 41 Angebotsöffnung: keine Öffentlichkeit vorgeschrieben Art. 42 Prüfung und Bewertung der Angebote: Auskunftsrecht bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten Antrag: Pflicht und objektiver Anknüpfungspunkt 13

14 REVISION DES BESCHAFFUNGSRECHTS BÖB Einzelne Themen Art. 43 Zuschlag: wirtschaftlich günstigstes Angebot (Preis zwingend ein Element? Alternativen?); Antrag: vorteilhaftestes Angebot Art. 45 Abbruch: kein Anspruch auf Entschädigung Art. 53 Eröffnung von Verfügungen: mit summarischer Begründung 14

15 REVISION DES BESCHAFFUNGSRECHTS BÖB Einzelne Themen Art. 54 Beschwerde: Rechtsschutz erst ab Auftragswert > CHF ; BGBM: Behördenbeschwerde (WEKO) Art. 56 Aufschiebende Wirkung: nicht automatisch Art. 58 Beschwerdefrist: 20 Tage (neu auch bei Kantonen) 15

16 KBOB-HONORAREMPFEHLUNGEN 16

17 KBOB-HONORAREMPFEHLUNGEN Aktueller Stand (Ende 2016) 2015: WEKO akzeptiert Kompromiss der 2 parallelen Modelle (ab 2019): - Modell 1: Wie bisher. - Modell 2 (neu): Erhebung durchschnittlich erzielter Marktpreise bei freihändigen Vergaben (KBOB mit BFS). 2016: Aufgrund des «Gaba-Urteils» (2C_180/2014) sieht WEKO neu auch Modell 2 als problematisch. Position KBOB: Beibehaltung von Modell 1. 17

18 AKTUELLE VORSTÖSSE IM EIDGENÖSSISCHEN PARLAMENT 18

19 VORSTÖSSE IM EIDGENÖSSISCHEN PARLAMENT Po. NR Stefan Engler (CVP), angenommen: Bekämpfung der Korruption (Verhandlungsverbot, Rechtsschutz unterhalb des Staatsvertragsrechts) Mo. NR Regula Rytz (Grüne), offen: Umwelt- und sozialverträgliche elektronische Geräte Int. NR Dominique de Bumann (CVP), beantwortet: Schweizer Geld an französische Firmen? (Kies aus Frankreich für Waffenplatz Payerne) Frage NR Ruedi Lustenberger (CVP), beantwortet: Holzfenster aus Tschechien für das Bundeshaus Parl. Init. NR Ruedi Lustenberger (CVP), angenommen: Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium (nur unterhalb Staatsvertragsbereich) Po. NR Thierry Burkart (FDP): Qualitätsorientierte Ausschreibungen für Bauprojekte des Bundes 19

20 VORSTÖSSE IM EIDGENÖSSISCHEN PARLAMENT (2016) Mitunterzeichnende: Baumann Isidor, Engler Stefan, Ettlin Erich, Fournier Jean-René, Français Olivier, Germann Hannes, Häberli-Koller Brigitte, Hêche Claude, Hefti Thomas, Levrat Christian, Lombardi Filippo, Müller Philipp, Noser Ruedi, Rechsteiner Paul, Savary Géraldine, Vonlanthen Beat, Wicki Hans. 20

21 AKTIVITÄTEN USIC usic-seminar 21

22 AKTIVITÄTEN USIC Revision BöB AföB / Lobbying Arbeitsgruppe KBOB/SBV/usic-SIA Projektallianz SBB Behördengespräche ASTRA, SBB usic-seminar 22

23 AFÖB 25 Verbände (Planer, Architekten, Public Relations und Medizinaltechnik) Firmen- und Einzelmitglieder Geschäftsführung usic Info: Januar

24 AFÖB 11. Januar

25 ARBEITSGRUPPE KBOB/SBV/USIC-SIA Initiiert an KBOB-Spitzengespräch mit bauenschweiz Auslöser: Vorschlag SBV betr. Preiskurve Mitglieder bauenschweiz: Lardi, Fischli-Boson, Wittwer, Marti Mitglieder KBOB: Tichy, Favre (KBOB), Biaggio (ASTRA), Bizzozero (Kt. TI) Themen: Modelle Preisbewertung (insb. Modell TI) Qualitätsbewertung evlt. neue Modelle (Value Engineering etc.) 11. Januar

26 PROJEKTALLIANZ SBB Projektteams SBB / infra / usic Leitfaden: Vergabeverfahren / Vertrag / Projekte Wille SBB: Erste Ausschreibungen Januar

27 PROJEKTALLIANZ SBB Bauherr P r o j e k t a l l i a n z Risiken werden in der Projektallianz gemeinsam getragen. Planer Unternehmer 11. Januar

28 BEHÖRDENGESPRÄCHE USIC ASTRA SBB (Infrastruktur) KBOB (BBL) (DEZA) (SECO) 11. Januar

29 THEMEN ASTRA Zu hohe Bedeutung der Fachbücher ( Arbeitsgruppe) (Keine) Abkehr von den Stundenvorgaben Reduktion der Preisgewichtung zugunsten der Qualitätsgewichtung Aufruf zur Eskalation bei Meinungsverschiedenheiten in Projekten 11. Januar

30 THEMEN SBB (INFRASTRUKTUR) Göttiprinzip mit Mehrvergütung (10%) in Anwendung, aber wenig genutzt Abkehr von der bisherigen Quotientenmethode, Übernahme der Nutzwertmethode Keine generelle Abkehr von den Stundenvorgaben, mit Ausnahmen (dort Plausibilisierung der Angebote) Zuschlagskriterium bezüglich der Plausibilisierung der kommerziellen Angebote der Anbieter, inkl. Einsichtnahme und Prüfung von Kalkulationsgrundlagen Projektallianz Tool zur Bewertung der Lieferanten «rotes Telefon» 11. Januar

31 IT CAN T BE DONE It's unwise to pay too much, but it's worse to pay too little. When you pay too much, you lose a little money - that is all. When you pay too little, you sometimes lose everything, because the thing you bought was incapable of doing the thing it was bought to do. The common law of business balance prohibits paying a little and getting a lot - it can't be done. If you deal with the lowest bidder, it is well to add something for the risk you run and if you do that, you will have enough to pay for something better. - John Ruskin 11. Januar

32 FRAGEN? 11. Januar

33 HERZLICHEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Dr. Mario Marti, MJur, Rechtsanwalt Kellerhals Carrard Effingerstrasse 1 Postfach, 3001 Bern Tel: mario.marti@kellerhals-carrard.ch Homepage: Januar

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